Sonstige Bestimmungen. 28.1. Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher. 28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher. 28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt. 28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. 28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenGerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamseiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie schriftlich erfolgenan die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Vom Schriftformerfordernis Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann nur schriftlich abgegangen (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für VerbraucherVerbrau- cher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste
Sonstige Bestimmungen. 28.119.1. Von Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Parteien sind in der Vertragsurkunde des Einzelvertrags und seinen Anla- gen enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.
19.2. Änderungen und/oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgendieses Vertrages be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für VerbraucherDie Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
28.219.3. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksamSWS abtre- ten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
19.4. Die SWS ist berechtigt, so gilt eine Bestimmung als vereinbartzur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Subunternehmer einzuschalten.
19.5. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit in eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellenandere Rechtsordnung verweisen; dies gilt nicht für Verbraucherdie Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlos- sen.
28.319.6. Erfüllungsort und Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten für etwaige Streitig- keiten aus oder und im Zusammenhang mit Kundenverträgendiesem Vertrag der Geschäftssitz der vertragsschließenden Gesellschaft der SWS-Unternehmensgruppe (SWS). Die SWS ist jedoch auch berechtigt, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendennach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
28.519.7. Auf das Bestehen Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Einzelvertra- ges unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Absübrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. 4 TKG 2003 hingewiesenAnstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Re- gelung entspricht. Über diese sind Sollten die Parteien in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.vertraglichen
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Samples: Wartungs Und Serviceverträge, Wartungs Und Serviceverträge
Sonstige Bestimmungen. 28.11. Von Die Vertragspartner verpflichten sich, die Marktregeln gemäß Definition § 7 Z 46 ElWOG, insbesondere die Sonstigen Marktregeln, in den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungenjeweils geltenden Fassungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen einzuhalten. Die Sonstigen Marktregeln und Technische-Organisatorische Regeln sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherauf der Homepage der Energie- Control Austria (xxx.x-xxxxxxx.xx) veröffentlicht.
28.22. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Die Salzburg AG weist ausdrücklich darauf hin, dass es dem Kunden obliegt, selbst zu prüfen, ob er aus der Tele2 AGB Nutzung des Solar.Depot für seine PV-Anlage steuerpflichtig oder eines Kundenvertrages nichtig unternehmerisch tätig wird.
3. Die allfällige Ungültigkeit oder unwirksam, so gilt Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen tritt eine Bestimmung als vereinbartgültige und durchsetzbare Bestimmung, die der nichtigen ungültigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe un- durchsetzbaren nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt , bei Verbrauchern eine Bestimmung, die im Übrigen unverändert aufrechtFalle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist. Entsprechendes gilt, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit wenn während der Laufzeit dieses Vertrages eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.44. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgendiesen Vertrag ist ausschließlich Österreichisches Recht anwendbar, auch über die Gültigkeit unter ausdrücklichem Ausschluss der Verträge selbstVerweisungsnormen des österreichi- schen internationalen Privatrechts, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen des EVÜ und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anzuwendenKaufrechtsabkommens.
28.55. Auf Änderungen der Speicherbestimmungen werden dem Kunden elektronisch mitgeteilt. Er kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung dieser schriftlich widersprechen, andernfalls diese Änderungen als vereinbart gelten. Im Falle eines Widerspruches gegen die Ände- rungen der Speicherbestimmungen endet das Bestehen Vertragsverhältnis mit dem, nach einer Frist von drei Monaten ab Erhalt der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 o.a. schriftlichen oder elektronischen Mitteilung, folgenden Monatsletzten. Die Salzburg AG wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind den Kunden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbarelektronischen Mitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
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Samples: Speicherbestimmungen
Sonstige Bestimmungen. 28.1Der Erfüllungsort sämtlicher zwischen den Parteien entstandenen Verbindlichkeiten und Leistungen ist der Sitz der TechnoAlpin France S.A.S. mit Sitz in Dardilly. Von Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten betreffend die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages wird das zuständige Gericht in Lyon ernannt. Es gilt französisches Recht. Überschreitet der Benutzer die ihm vertraglich gewährten Rechte oder verletzt er seine Verpflichtungen nach den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenPunkten 2 und 9 dieser Bedingungen, Änderungen ist der Lizenzgeber berechtigt, eine Vertragsstrafe, bei laufendem Nutzungsentgelt bis zur Höhe des zehnfachen jährlichen Nutzungsentgeltes und/ oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksambei einmaligem Nutzungsentgelt des fünffachen Einmalentgeltes, zu fordern. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich, wenn sie schriftlich erfolgener Leistungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann; wenn diese geänderten Umstände zu unzumutbaren Härten für den Lizenzgeber führen, ist dieser berechtigt, deren Ausgleich vom Benutzer zu fordern. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB Sind oder eines Kundenvertrages nichtig oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so gilt wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck dieser Bedingungen entsprechende, wirksame Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommttreten. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort Nebenabreden und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Verträge selbstSchriftform. Dardilly, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.am 05.10.2018
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Samples: Software License Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.16.1. Von Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grundstückseigentümer die NetCom BW über diesen Umstand informieren. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich für den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenFall, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamdass er die vertragsgegenständlichen Grundstücke überträgt, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherins- besondere veräußert, dafür Sorge zu tragen, dass der neue Eigentümer in diese Nutzungsvereinbarung eintritt.
28.26.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung NetCom BW und der Tele2 AGB Grundstückseigentümer gehen nach Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung vom Vertragseintritt des Erwer- bers gemäß § 578, 566 BGB in den bestehenden Vertrag aus.
6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder eines Kundenvertrages nichtig teilweise unwirksam sein oder unwirksamwerden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbstübrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendendie unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
28.56.4. Auf das Bestehen Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 Textform. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Textformklausel.
6.5. Die Nutzung der Gebäudeverkabelung richtet sich nach diesem Vertrag in Verbindung mit den gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten für die Verlegung auf Endstellen gem. §§ 134,145 TKG.
6.6. Mit der Unterschrift unter dieser Vereinbarung bestätigt/ bestätigen der/die Grundstückseigentümer, dass alle Eigentümer des Grundstücks in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Die Gestattung wird gemäß § 25 Absmit Unterschrift des Eigentümers rechtswirk- sam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der NetCom BW. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.🞪
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Sonstige Bestimmungen. 28.111.1. Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Sollte eine der Tele2 Bestimmungen dieser AGB oder eines Kundenvertrages nichtig des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein oder unwirksamwerden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; berührt dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbstübrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die in wirtschaftlicher und des UN-Kaufrechts anzuwendenrechtlicher Hinsicht dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
28.511.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; bei Überlassungsverträgen sind die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Bei Überlassungsverträgen reichen entgegen § 127 Abs. 2 BGB zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus.
11.3. Auf das Bestehen diese AGB findet deutsches Recht Anwendung.
11.4. Sofern der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird gemäß § 25 Absals ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Mainz vereinbart. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (PolizeiStand: September 2020 Ort, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.Datum Unterschrift Personaldienstleister Unterschrift Kunde
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.1. 25.1 Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. 25.2 Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. 25.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. 25.4 Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. 25.5 Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.111.1. Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Sollte eine der Tele2 Bestimmungen dieser AGB oder eines Kundenvertrages nichtig des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein oder unwirksamwerden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; berührt dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbstübrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die in wirtschaftlicher und des UN-Kaufrechts anzuwendenrechtlicher Hinsicht dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.
28.511.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; bei Überlassungsverträgen sind die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Bei Überlassungsverträgen reichen entgegen § 127 Abs. 2 BGB zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus.
11.3. Auf das Bestehen diese AGB findet deutsches Recht Anwendung.
11.4. Sofern der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird gemäß § 25 Absals ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Mainz vereinbart. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (PolizeiStand: September 2020 Ort, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.Datum Unterschrift Personaldienstleister Unterschrift Kunde 4U @work GmbH
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.118.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages ist am Wohnsitz des Kunden. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamist Gelsenkirchen der Gerichtsstand. Das gleiche gilt, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherder Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
28.218.2 GELSEN-NET darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teil- weise auf einen Dritten übertragen.
18.3 GELSEN-NET ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen.
18.4 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GELSEN-NET gestattet. Ist irgendeine Vertragsbestimmung GELSEN-NET darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.
18.5 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Tele2 AGB Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform selbst.
18.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder eines Kundenvertrages teilweise nichtig oder unwirksamunwirksam sein oder werden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe Bestimmungen dieser Vereinbarung tritt eine Bestimmung, die dem Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrechtGleiches gilt, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherwenn diese Vereinbarung regelungsbedürftige Lücken aufweisen sollte.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. 18.7 Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel vertraglichen Beziehungen der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegtParteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN18.8 GELSEN-Kaufrechts anzuwendenNET nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.111.1. Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und Unterschrift beider Vertragsparteien. Das betrifft auch ein Abgehen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werdender vereinbarten Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt wurden nicht für Verbrauchergetroffen.
28.211.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksamwerden, so ist die Bestimmung geltungserhaltend zu reduzieren. Bei gänzlicher Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine jene Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für VerbraucherDie übrigen Bestimmungen bleiben hievon unberührt.
28.311.3. Durch den Abschluss eines Vertrages bleibt ein allfällig für KONE bestehender Eigentumsvorbehalt an der zu wartenden Anlage, Anlageteilen bzw. den gelieferten Materialien unberührt.
11.4. Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche von KONE mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von KONE an Dritte zu übertragen.
11.5. Erfüllungsort und ausschließlicher ist der Standort der Anlage(n). Ist der Auftraggeber Unternehmer, so wird als Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegtfür alle Streitig- keiten aus diesem Vertrag Wien vereinbart.
28.411.6. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts anzuwendenwird ausgeschlossen.
28.511.7. Auf das Bestehen Zustellungen an den Auftraggeber können an die im Vertrag angeführte Adresse erfolgen, solange der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 AbsAuftraggeber nicht schriftlich eine andere Adresse bekannt gibt.
11.8. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind Der Auftraggeber erteilt KONE die Zustimmung, Anlagen aus diesem Vertrag als Referenzprojekt, z.B. in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste Printmedien oder bei (Polizei, Rettung, FeuerwehrKunden-) kostenlos erreichbarVeranstaltungen anzuführen.
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Samples: Kone Care Contract
Sonstige Bestimmungen. 28.18.1 Die Rechte des Kunden aus diesem Rahmenvertrag und den Einzelverträgen können nicht an Dritte abge- treten werden. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenDer Kunde kann gegen Zahlungs- ansprüche von CADFEM nur Ansprüchen aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus dem jeweiligen Einzelvertrag zu.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes. Ist der Kunde ein Kaufmann, Änderungen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamein öffentlich-recht- liches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so wird für alle Rechtsstreitig- keiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag das für Grafing bei München zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbrauchergesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand festgelegt ist.
28.28.3 Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages sowie der Lizenzformulare bedürfen der Schriftform. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksamwerden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung wirksame Be- stimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UNT +49 (0) 80 92-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste 70 05-0 xxxx@xxxxxx.xx xxx.xxxxxx.xxx/xx Österreich: CADFEM (Polizei, Rettung, FeuerwehrAustria) kostenlos erreichbar.GmbH xxx.xxxxxx.xxx/xx
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Samples: Software License Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.19.1. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSoweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgengelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher.
28.2Verbrauchergeschäfte. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so Es gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendenund nicht zwingen- der Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TWO“MOUNTAIN, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.
28.59.2. Auf das Bestehen Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 AbsWerbeagentur TWO“MOUNTAIN für Hostingverträge ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 4 TKG 2003 hingewiesenStets hat der Kunde seine Kundennummer anzugeben (Mitteilungen von Verbrauchern sind auch ohne Kundennummer wirksam, sofern sie zugeordnet werden können).
9.3. Über diese sind Für eventuelle Streitigkeiten aus oder in allen Mitgliedstaaten Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von TWO“MOUNTAIN sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.4. TWO“MOUNTAIN ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu über- binden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: TWO“MOUNTAIN ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Europäischen Union lokale Notdienste (PolizeiErbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.5. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift einschließlich E-Mailadresse unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Mitteilungen gelten als dem Kunden zugegangen, Rettungwenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift einschließlich bisher bekanntgegebenen E-Mailadresse gesandt wurden.
9.6. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren, Feuerwehr) kostenlos erreichbardie mit dem Abschluss des Vertrags verbunden sein sollten, trägt der Kunde.
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Samples: Hosting Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.117.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages ist am Wohnsitz des Kunden. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamist Gelsenkirchen der Gerichtsstand. Das gleiche gilt, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherder Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
28.217.2 GELSEN-NET darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.
17.3 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GELSEN-NET gestattet. Ist irgendeine Vertragsbestimmung GELSEN-NET darf die Zustimmung nur aus sachlichem Grund verweigern.
17.4 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Tele2 AGB Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform selbst.
17.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder eines Kundenvertrages teilweise nichtig oder unwirksamunwirksam sein oder werden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe Bestimmungen dieser Vereinbarung tritt eine Bestimmung, die dem Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrechtGleiches gilt, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherwenn diese Vereinbarung regelungsbedürftige Lücken aufweisen sollte.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. 17.6 Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel vertraglichen Beziehungen der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegtParteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.118.1. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSYNVIA ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen.
18.2. SYNVIA ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf Dritte zu übertragen. Mit Ausnahme einer Übertragung auf ein gemäß §§ 15 f. Aktiengesetz mit SYNVIA verbundenes Unternehmen wird die Übertragung erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Dritten bestehen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung über die Übertragung der Rechte und Pflichten in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und dessen Bedeutung sowie auf die Bedeutung eines nicht erfolgten Widerspruchs wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
18.3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der Vertrag keine andere Regelung enthält, bedürfen die Aufhebung und Kündigung des Vertrages sowie Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgendesselben zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werdenGleiches gilt für die Aufhebung bzw. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für VerbraucherÄnderung der Textformklausel.
28.218.4. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksamwerden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, wird hiervon die Wirksamkeit der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt übrigen Bestimmungen nicht für Verbraucherberührt.
28.318.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch Mit Abschluss dieses Liefervertrages verlieren alle früheren Verträge über die Gültigkeit Belieferung der Verträge selbstgenannten Lieferstelle, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen einschließlich der Netznutzung, ihre Gültigkeit. Bestehende Netzanschlussverträge und des UN-Kaufrechts anzuwendenAnschlussnutzungsverträge bleiben unberührt.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Sonstige Bestimmungen. 28.1. Von 10.1 Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehungen von unserem Kunden erhaltenen Daten gemäß den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenBestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht insbesondere auch den Kreditversiche- rer die für Verbraucherdie Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung 10.2 Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Kunden aus der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksamGeschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
10.3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, so gilt eine Bestimmung als vereinbartwird die Wirksamkeit der anderen Bestim- mungen und des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Etwa unwirksam werdende Bestimmungen wer- den durch Neuregelungen, die den gleichen wirtschaftlichen Erfolg als Ziel haben, ersetzt. Soweit Bestimmun- gen nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für VerbraucherInhalt des Vertrages dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.
28.310.4 Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliges Lieferwerk, für Bauleistungen der Ort der Baustelle. Erfüllungsort und ausschließlicher Erfül- lungsort für die Zahlung ist der Sitz der leistenden Gesellschaft.
10.5 Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten Fällen, und zwar auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechsel, Schecks und anderer Urkunden das für den Erfüllungsort der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbarZahlung zuständige Gericht.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Bestimmungen. 28.126.1 Erfüllungsort ist Eberswalde.
26.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg (Oldb.), sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenTELTA ist auch berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
26.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich erfolgeneine schriftliche Bestätigung durch TELTA erfolgt. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies Das gilt nicht auch für Verbrauchereinen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
28.226.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TELTA auf einen Dritten übertragen. TELTA ist berechtigt, die Rechte und
26.5 Für die Rechtsbeziehung zwischen TELTA und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.
26.6 Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder eine Bestimmung unwirksam, so gilt bleiben die anderen Bestimmungen dennoch wirksam. Durch Auslegung ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung als vereinbartRegelung zu ersetzen, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe Bestimmung mit einem wirksamen Inhalt am Nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Sonstige Bestimmungen. 28.112.1 Der Unternehmer ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Anboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren. Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksame-Mail) gelten als zugegangen, wenn sie schriftlich erfolgenan die zuletzt vom Besteller bekannt gegebene Adresse gesandt werden.
12.2 Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werdenDie Abänderung der AGB bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass vom Unternehmer eingesetzte Mitarbeiter ohne ausdrücklicher Vollmacht oder Dritte nicht für Verbraucherberechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen zu machen.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart12.3 Der Unternehmer ist berechtigt, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommtAGB zu ändern. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrechtUnternehmer hat den Besteller über diese Änderungen der AGB und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der AGB tritt in Kraft, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt sofern der Besteller der Änderung nicht für Verbraucherinnerhalb eines Monats ab Information widerspricht.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über 12.4 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendenweiteren Bestimmungen nicht. Durch die Nicht- Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte keinesfalls verzichtet.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.111.1. Von AMS ist berechtigt, den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für VerbraucherKunden unter Namensnennung in seine Referenzliste aufzunehmen.
28.211.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 Diese AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbartund – soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird – die Vertragsverhältnisse zwischen AMS und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschen Recht unter Ausschluss derjenigen Vorschriften und internationalen Privatrechts (IPR), die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen.
11.3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der nichtigen oder übrigen Regelungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung mit gesonderter Vereinbarung einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen inhaltlich möglichst nahe Bestimmung am nächsten kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies Die vorstehende Regelung gilt nicht für Verbraucherentsprechend bei Regelungslücken.
28.311.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucherfür Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland ins Ausland verlegt haben oder im Inland beschäftigt sindderen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort Sitz der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.AMS International GmbH.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.1. Von 14.1 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und die Übertragung dieses Vertrages insgesamt durch den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für VerbraucherMieter bedürfen der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung 14.2 Der Mieter teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Tele2 AGB Leistungen (z. B. Änderung der zustellungsfähigen Anschrift) und auf das Vertragsverhältnis (z. B. Namensänderung) auswirken, dem Vermieter unverzüglich schriftlich mit.
14.3 Änderungen, Ergänzungen oder eines Kundenvertrages nichtig die Aufhebung dieses Vertrages - einschließlich dieser Klausel - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.5 Weitergehende Abreden als in diesem Vertrag niedergelegten sind nicht vereinbart.
14.6 Sollte eine Bestimmung oder unwirksamsollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über soll hierdurch die Gültigkeit der Verträge selbstübrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmungen gilt dann eine Regelung, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und des UN-Kaufrechts anzuwendenZweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt haben. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Ver- tragslücken.
28.5. Auf das Bestehen 14.7 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (PolizeiVertragsparteien gilt deutsches Recht.
14.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbarjuristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist am Geschäftssitz des Vermieters.
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Samples: Postfach Vermietungsvertrag
Sonstige Bestimmungen. 28.1. 12.1 Von den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen PKE durch Ersatzteile ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für VerbraucherPKE über.
28.212.2 PKE kann zur Vertragserfüllung Dritte mit der Er- bringung von (Teil-)Leistungen beauftragen, ohne dass hierfür eine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Die Gewährleistung (Punkt 11.) sowie Haftung (Punkt 9.) der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag PKE aus dem Vertragsverhältnis bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherdavon unberührt.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder 12.3 Der Kunde lässt alle Arbeiten im Zusammenhang mit Kundenverträgen, diesem Auftrag zur Beseitigung von Störungen und Schäden sowie Erweiterungen und sonstige Änderungen der Geräte und Anlagen – auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendenwenn sie behördlich gefordert sind – nur durch PKE aus- führen.
28.512.4 Es gilt österreichisches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien.
12.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf das Bestehen Ver- tragsänderungen bedürfen zu Beweiszwecken der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
12.6 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Be- stimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen un- wirksam sein oder werden, so wird gemäß § 25 Abshiervon die Wirk- samkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein- barungen nicht berührt. 4 TKG 2003 hingewiesenIn diesem Fall werden die ungültigen Bestimmungen – falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht – durch eine wirksame er- setzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck möglichst nahekommt und rechtlich durchführbar ist. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbarDiese Regelung gilt auch im Falle von Regelungslü- cken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.112.1. Von Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin. DEMECAN ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
12.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Tele2 nationalen Wareneinkauf vom11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB abweichende Vereinbarungenunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, un- wirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wer- den. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Xxxxx verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
12.4. Änderungen und/oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgendes Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werdenDies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherbestehen nicht. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: General Terms and Conditions for Sales and Deliveries
Sonstige Bestimmungen. 28.124.1. Von Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Tele2 Vertragspar- teien sind in den Einzelvertragsdokumenten sowie diesen AGB abweichende Vereinbarungen, enthalten. Weitergehende Vereinbarungen beste- hen nicht.
24.2. Änderungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Aufhebung des Text- formerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
24.3. Der Kunde kann Forderungen aus dem Vertrag nur rechtswirksammit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ACP abtreten. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
24.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
24.5. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich da- mit einverstanden, dass Benutzerdokumentationen auch in englischer Sprache abgefasst sein können.
24.6. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- trag der Geschäftssitz der Geschäftssitz der vertrags- schließenden Gesellschaft der ACP-Unternehmens- gruppe (ACP). ACP ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
24.7. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt werden, wenn sie schriftlich erfolgenanzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Anstelle der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzli- chen Regelung entspricht. Sollten die Vertragsparteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Xxxxx im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherhätten.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services
Sonstige Bestimmungen. 28.1Der Erfüllungsort sämtlicher zwischen den Parteien entstandenen Verbindlichkeiten und Leistungen ist der Sitz der TechnoAlpin Deutschland GmbH mit Sitz in Vierkirchen. Von Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten betreffend die Auslegung, Anwendung und/oder Ausführung des vorliegenden Vertrages wird das zuständige Gericht von München ernannt. Es gilt deutsches Recht. Überschreitet der Benutzer die ihm vertraglich gewährten Rechte oder verletzt er seine Verpflichtungen nach den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenPunkten 2 und 9 dieser Bedingungen, Änderungen ist der Lizenzgeber berechtigt, eine Vertragsstrafe, bei laufendem Nutzungsentgelt bis zur Höhe des zehnfachen jährlichen Nutzungsentgeltes und/ oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksambei einmaligem Nutzungsentgelt des fünffachen Einmalentgeltes, zu fordern. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich, wenn sie schriftlich erfolgener Leistungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann; wenn diese geänderten Umstände zu unzumutbaren Härten für den Lizenzgeber führen, ist dieser berechtigt, deren Ausgleich vom Benutzer zu fordern. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB Sind oder eines Kundenvertrages nichtig oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so gilt wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck dieser Bedingungen entsprechende, wirksame Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommttreten. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3. Erfüllungsort Nebenabreden und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Verträge selbstSchriftform. Vierkirchen, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.am 05.10.2018
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Samples: Software Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.18.1. Von Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Tele2 Parteien sind in der Vertragsurkunde des Einzelvertrags und seinen Anla- gen enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.
8.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlos- sen.
8.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitig- keiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der vertragsschließenden Gesellschaft der ACP-Unternehmensgruppe (ACP). Die ACP ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allge- meinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB abweichende Vereinbarungenunwirksam oder un- durchsetzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufweisen, Änderungen so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamdes Einzelver- trages nicht, wenn sie schriftlich erfolgenanzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Anstelle der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt un- wirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als verein- bart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Soll- ten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen rege- lungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Xxxxx im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherhätten.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Domain Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.1. 25.1 Von den Tele2 STW AGB abweichende Vereinbarungen, Änderungen Ände- rungen oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis Schrift- formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.2. 25.2 Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 STW AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag Kun- denvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen ei- nen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für VerbraucherVerbrau- cher.
28.3. 25.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist WienSchwaz. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen ge- wöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland In- land beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen des- sen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. 25.4 Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge Ver- träge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendenanzu- wenden.
28.5. 25.5 Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer Not- rufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesenhin- gewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Sonstige Bestimmungen. 28.111.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenNebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucherdiesem Schriftformerfordernis.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung 11.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
11.3 Wenn der Tele2 AGB Kunde Unternehmer oder eines Kundenvertrages Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO1 oder des Lugano-Übereinkommens2 ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
11.4 Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
11.5 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig oder unwirksamist/sind, so gilt eine Bestimmung gelten zwischen der Skischule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, die welche dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommtBestimmung am nächsten kommen. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nichtige Bestimmung nicht für Verbraucherberührt.
28.311.6 Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über. Erfüllungsort 1 Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.Rates vom 12.12.2012
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 28.114.1. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame Be- stimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Sollten Bestimmun- gen nicht durchgeführt werden, so bleiben sie dennoch in Kraft.
14.2. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsprodukt. Änderungen oder und Ergänzungen von Kundenverträgen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen des Überlassers sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen dem Kunden an die von ihm zuletzt be- kannt gegebene Anschrift zugestellt werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.214.3. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und un- ter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Überlassers in Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, diesem Vertrag ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwendendas sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.
28.514.4. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (PolizeiDer Kunde ist ferner verpflichtet, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbardem Leasinggeber jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes schriftlich bekannt zu geben.
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Samples: Software License Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.114.1. Von den Tele2 AGB abweichende VereinbarungenSollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame Be- stimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Sollten Bestimmun- gen nicht durchgeführt werden, so bleiben sie dennoch in Kraft.
14.2. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsprodukt. Änderungen oder und Ergänzungen von Kundenverträgen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen des Überlassers sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen dem Kunden an die von ihm zuletzt be- kannt gegebene Anschrift zugestellt werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.214.3. Ist irgendeine Vertragsbestimmung Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucher.
28.3Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und un- ter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Überlassers in Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgendiesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.
14.4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen dem Leasinggeber jeden Wechsel seines Wohn- und des UN-Kaufrechts anzuwendenGeschäftsortes schriftlich bekannt zu geben.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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Samples: Lease Agreement
Sonstige Bestimmungen. 28.18.1. Von Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Tele2 Parteien sin d i n der Vertragsurkunde des Einzelvertrags und seinen An l a- gen enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht.
8.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausge- schlossen.
8.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Ver- trag der Geschäftssitz der vertragsschließenden Gesell- schaft der ACP-Unternehmensgruppe (ACP). Die ACP ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB abweichende Vereinbarungenunwirksam oder un- durchsetzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufwei- sen, Änderungen so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetz- barkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder Ergänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksamdes Einzelvertrages nicht, wenn sie schriftlich erfolgenanzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Vom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werdenAnstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Be- stimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Re- gelung entspricht. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt nicht für Verbraucher.
28.2. Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, so gilt eine Bestimmung die Regelung als vereinbart, die sie unter W ür- digung der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lü- cke im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbraucherhätten.
28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.
28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.
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