Vergütung, Rechnungsstellung Musterklauseln

Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Die Vergütung für die Nutzung der VDB (ohne Service) beträgt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 € zuzüglich Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Vergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder ge- löscht wurden. Ebenso wird die Vergütung in voller Höhe erhoben, wenn der Nutzungs- vertrag unterjährig endet.
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1.1 Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Vergütung, Rechnungsstellung. 11.1. Die Höhe der Vergütung wird im Regelfall im Wege wortbasierter Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung, Lieferfrist bestimmt oder als Pauschale angesetzt.
Vergütung, Rechnungsstellung. 3.7.1 Vergütet werden alle gelieferten Datensätze.
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auf- tragsbestätigung aktuellen Preisliste von Audicon ergibt. Die angegebe- nen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitauf- wand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von Xxxxxxx selbst auch deren Teilnahme an Bespre- chungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Nie- derlassung von Audicon. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt ist. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütung, Rechnungsstellung. 5.1. Es gilt die jeweils bei Bestellung der einzelnen Telematik-Dienste aktuelle Aral Onroad-Services Preisliste.
Vergütung, Rechnungsstellung. 7.1 Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung für die Wartungsleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus der jeweils aktuellen Preisliste von Audicon. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vergütung, Rechnungsstellung. 7.1 Die vereinbarte Vergütung ist, sofern im Einzelvertrag nicht anderes vereinbart, das Entgelt für den vertrag- lich vereinbarten Zeitaufwand zur Erbringung der ver- traglichen Leistungen. Materialaufwand, Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten werden entsprechend den einzelvertraglichen Vereinbarungen gesondert vergü- tet.
Vergütung, Rechnungsstellung. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung an ENGIRO zu zahlen. Sofern keine feste oder andere Art der Vergütung vereinbart wurde, erhält ENGIRO eine aufwandsbezogene Vergütung, die nach Zeitstun­ den auf der Basis der jeweils aktuellen Preisliste berechnet wird. Soweit Leistungen auf Anforderung des Kunden an Wochenenden oder Feiertagen erbracht werden, ist ENGIRO berechtigt, für diese Zeitstunden eine angemessene Erhöhung der Vergütung festzusetzen. Alle Preise verstehen sich ab Werk in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll und damit verbundene Bearbeitungskosten werden nach Aufwand in Rech­ nung gestellt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist ENGIRO berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunterneh­ men, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder entstehen Fehler oder Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen der Leistung, so ist ENGIRO berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand und alle sonstigen hierdurch verursachten Kosten nach Aufwand abzurechnen. Wird eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so ist ENGIRO berechtigt, nach Beauftragung einen angemessenen Vorschuss und sodann zum Ende eines jeden Monats den jeweiligen Aufwand in Rechnung zu stellen. Flug­ und Bahnreisen, Spesen und Sonderkosten (wie z. B. zusätzliches Dokumentations­ und Bildmaterial, außergewöhnliche Versand­ kosten) werden je nach Aufwand zusätzlich berechnet. Bei PKW­Nutzung werden die Fahrtkosten und die jeweiligen Reisezeiten nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Einhaltung der jeweils vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen. Werden Zahlungs­ termine nicht eingehalten, ist ENGIRO berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbun­ denen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns hat der Kunden zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzugs fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten übe...