Summen- und Konditionsdifferenzdeckung Musterklauseln

Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversi- cherung gelten als Ergänzung zum bestehenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungs-Vertrag für die Dauer vom Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in den Versi- cherungsbedingungen für die Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssummen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn des Vertrages, maximal für 15 Monate, gilt eine prämienfreie Konditions- und Summendifferenzdeckung. Der Versicherer übernimmt die Differenz zu dem Teil des Schadens der nach dem gestellten Antrag und Bedingungen zu erstatten wäre, zu der vom Vorversicherer erbrachten Leistung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Deckungsinhalte des Vorvertrages auch für den Anschlussvertrag beantragt wurden. Die Konditions- und Summendifferenzdeckung greift nicht, wenn der Vorversicherer wegen Nichtzahlung der Prämie leistungsfrei ist.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung a. Versicherungsschutz aus bestehenden privaten Haft- pflichtversicherungen des Versicherungsnehmers geht ausnahmslos diesem Vertrag vor.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. A 31 Marktgarantie – sofern im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart Teil B Allgemeiner Teil
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Besteht zum Zeitpunkt der Beantragung der Hausratversicherung noch ein anderweitig gültiger, bereits gekündigter Hausratversicherungsvertrag so gilt Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, wie nachfolgend beschrieben.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Privathaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Privathaftpflichtversicherung Komfort gelten als Ergänzung zum bestehenden Privathaft- pflichtversicherungsvertrag für die Dauer vom Ver- tragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Privathaft- pflichtversicherung ist den Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung Komfort mit den vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssum- men, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versicherungsschutz besteht für die Zeit ab Vertrags- schluss dieses Vertrags bis zum Vertragsablauf bzw. zur Vertragskündigung der wirksam bestehenden Vorversi- cherung für die Gewässerschadenhaftpflicht in Form einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Versichert sind Summen und Leistungen, die der be- stehende Vertrag gegenüber dem Leistungsumfang dieses Vertrags nicht abdeckt. Die Leistungsvorteile der NÜRNBERGER Gewässerschadenhaftpflichtversiche- rung gelten als Ergänzung zum bestehenden Gewäs- serschadenhaftpflichtversicherungs-Vertrag für die Dauer vom Vertragsabschluss bis zum vereinbarten Vertragsbeginn, maximal jedoch 12 Monate. Der Umfang des Versicherungsschutzes der Gewässer- schadenhaftpflichtversicherung ist in den Versiche- rungsbedingungen für die Gewässerschadenhaftpflicht- versicherung mit den vertraglich vereinbarten Höchst- entschädigungssummen, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen geregelt. Zwischen dem anderweitig bestehenden Vertrag und diesem Vertrag besteht keine Mehrfachversicherung. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. A1-6.25.1 Besteht für den Versicherungsnehmer bei einem anderen Haftpflichtversicherer eine Privathaftpflichtversicherung (Grundvertrag), gelten die folgenden Regelungen ab dem Zugang des Antrags für diesen Vertrag (Anschlussvertrag) beim Versicherer, sofern
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung gilt nur, sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert –
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. (gilt nur sofern vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen)