Unternehmensführung Musterklauseln

Unternehmensführung.  Steuerkonformität,  Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption,  Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand,  Vergütung des Vorstands auf der Grundlage von Nachhaltigkeitskriterien,  Ermöglichung von Whistleblowing,  Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte und  Datenschutzgarantien.  Extreme Wetterereignisse, o Hitzewellen, o Dürren, o Überflutungen, o Stürme, o Hagelstürme, o Waldbrände und o abnehmende Schneemengen, o geänderte Niederschlagshäufigkeit und -volumina, o instabile Wetterbedingungen, o steigende Meeresspiegel, o Änderungen der Meeresströmungen, o Änderungen der Windverhältnisse, o Änderungen der Land- und Bodenproduktivität, o Reduzierte Verfügbarkeit von Wasser (Wasserrisiko), o Versauerung der Meere und o Erderwärmung einschließlich regionaler Extreme.  Verbote und Beschränkungen,  Ausstieg aus fossilen Brennstoffen,  sonstige politische Maßnahmen in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft,  technologischer Wandel in Verbindung mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft und  Änderungen der Präferenzen und des Verhaltens der Kunden. Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder des Rufes einer zugrunde liegenden Anlage führen. Die Verwaltungsgesellschaft beurteilt den Bedarf jedes Fonds in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisikoerwägungen und integriert zusätzliche Angaben zu dieser Einbeziehung in den Anlageprozess für jeden Fonds sowie in sein Risikomanagementverfahren. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits bei den Bewertungen der Anlagen vorweggenommen und berücksichtigt wurden, können sie den voraussichtlichen/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit die Renditen des Fonds erheblich beeinträchtigen.
Unternehmensführung. ● Verstoß gegen Global Ja Compact Quelle: Scope Fund Analysis
Unternehmensführung. 9.1 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan
Unternehmensführung. 1. Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane und oberes Management
Unternehmensführung. Unternehmensplanung/Strategie Betriebsorganisation
Unternehmensführung. 93 1. Überblick 93
Unternehmensführung. Dem zusammengeführten Unternehmen kommt eine verbesserte und ausgewogene Corporate- Governance-Struktur zugute, was ein unabhängiges Geschäftsleitungsorgan mit einschließt. Das BCA legt zudem bestimmte Governance-Rechte zugunsten der TLG fest, die dem Prinzip der gemeinsamen Führung der kontrollierenden Gesellschaft in dem zusammengeführten Konzern Ausdruck verleihen. Aroundtown wird ein neues Geschäftsleitungsorgan einführen, das aus 5 Mitgliedern besteht, von denen die TLG den CFO nominiert, wenn Aroundtown mehr als 50 % aller TLG-Aktien hält. Aroundtown wird den CEO nominieren. Sollte Aroundtown mindestens 66 % aller TLG-Aktien halten, ernennt die TLG zusätzlich eines der weiteren drei Mitglieder. Eines der von der TLG benannten Mitglieder wird Co-CEO werden. Wenn Aroundtown die 50 %-Schwelle überschreitet, wird deren Verwaltungsrat bis zu acht Mitglieder umfassen, bestehend aus den drei derzeitigen geschäftsführenden Mitgliedern und drei bis vier unabhängigen Mitglieder im Sinne der Luxemburger Listing-Vorschriften. Sollte Aroundtown 40 % oder mehr aller TLG-Aktien halten, soll der Vorsitzende des Verwaltungsrats von der TLG benannt werden und bei Stimmengleichheit einen Stichentscheid haben. Nach Erhalt der erforderlichen Kartellfreigaben darf die TLG zwei der vier Mitglieder eines neu zu bildenden Integrationsausschusses auf Ebene der Aroundtown benennen, dessen vorrangige Aufgabe die Erörterung der notwendigen Schritte zur Zusammenführung beider Unternehmen ist. Darüber hinaus steht der TLG das Recht zu, ein zusätzliches Mitglied im Beirat von Aroundtown zu benennen. Die von der TLG benannten Mitglieder im Geschäftsleitungsorgan und im Verwaltungsrat werden für mindestens zwei Jahre bestellt. Einige Nominierungsrechte der TLG stehen unter dem Vorbehalt der Unterstützung des Umtauschangebots in der begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der TLG.
Unternehmensführung. 7.1 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan und oberes Management
Unternehmensführung in Agribusiness
Unternehmensführung