Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung. Die aufgeführten Maßnahmen werden mindestens einmal jährlich durch die Geschäftsführung und in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten überprüft. Für den Fall, dass bei der Überprüfung herauskommt, dass sich technologische Standards oder organisatorische Prozesse geändert haben und solche Änderungen eine Anpassung der hier aufgelisteten Maßnahmen erforderlich machen, werden die dadurch erforderlich werdenden Anpassung unverzüglich umgesetzt. Dabei wird der Grundsatz der Angemessenheit beachtet. Änderungen werden zudem auf ad hoc Basis durchgeführt, sofern dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. Die Überprüfung sowie daraus resultierende Änderungen werden dokumentiert und abgelegt.
Appears in 7 contracts
Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement