Vergütung, Rechnungsstellung Musterklauseln

Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Beratungs- und Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet, wobei sich die Höhe jeweils aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Vertragsabschlusses eines Dienstleistungsvertrags aktuellen Preisliste von 3i Informationstechnologie ergibt oder durch gesonderte Kontingentvereinbarungen geregelt ist. Die angegebenen Preise verstehen sich bei Schulungen pro Schulungstag und bei sonstigen Beratungsleitungen als Tagessatz (8 Stunden). Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehören neben der Tätigkeit der Mitarbeiter von 3i Informationstechnologie selbst auch deren Teilnahme an Besprechungen, Projektsitzungen sowie auch etwaige Vor- und Nacharbeiten der Mitarbeiter außerhalb des Hauses des Kunden, z. B. in einer Niederlassung von 3i Informationstechnologie. Alle Preise verstehen sich netto ohne Abzüge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Eventuelle Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch 3i Informationstechnologie anfallen, werden dem Kunden zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Auslagen beinhalten Reise, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sowie Telekommunikations-, Kopier-, Druck- und Portokosten. Entstehende Reisekosten mit Kraftfahrzeugen werden mit einer Pauschale von EUR 0,50 pro gefahrenem Kilometer berechnet. 4.3 Von 3i Informationstechnologie erbrachte Beratungsleistungen werden dem Kunden durch geeignete Dienstleistungsberichte nachgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der Dienstleistungsberichte nach Abschluss der Beratungsleistungen oder wöchentlich, wenn sich die Beratungsleistungen über mehr als eine Woche erstrecken. 4.4 Soweit in der Auftragsbestätigung ein Zeitaufwand angegeben wird, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. 3i Informationstechnologie wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwands benachrichtigen. Soweit der Kunde eine verbindliche Obergrenze des Zeitaufwands wünscht, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 4.5 3i Informationstechnologie behält sich vor, den Zeitaufwand für größere Beratungs- bzw. Dienstleistungsaufträge monatlich in Rechnung zu stellen. Für einzelne, nicht zu umfangreiche einmalige Tätigkeiten wie Installationsunterstützung, Einweisung oder Schulung wird 3i Informationstechnologie die Leistungen jeweils nach der Erbringung in Rechnung stellen. 4.6 Werden ...
Vergütung, Rechnungsstellung. Die vertragliche Vergütung dieses Vertrages wird vom Angebot des Gewinners der öffentlichen Ausschreibung festgelegt und auf keinerlei Art und Weise darf die vertragliche Vergütung den ausgeschriebenen Betrag überschreiten. Die maximale Gesamtvergütung beinhaltet die Kosten der Sicherheit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitskosten für Interferenzen 0,00 Euro betragen. Die vertragliche Vergütung bezieht sich auf die fachgerechte Ausführung der Leistungen unter voller Einhaltung der vertraglichen festgelegten Modalitäten und Vorschriften. Die Honorare und Pauschalbeträge werden vom Unternehmen anhand seiner eigenen Kalkulationen, Überprüfungen, Schätzungen auf sein ausschließliches Risiko akzeptiert und sind also unveränderlich und unabhängig von allen unvorhergesehenen Umständen oder Eventualitäten. Das Unternehmen kann keinen Anspruch auf andere Vergütungen bzw. Anpassungen oder Erhöhungen des vertraglichen Entgelts geltend machen, mit Ausnahme derjenigen, die in Art. 106 des gesetzesvertretenden Dekrets 163/2006 für Verträge mit regelmäßiger und fortdauernder Ausführung vorgesehen sind, und nach den Bestimmungen des Art. 14 S. Alle angegebenen Beträge verstehen sich ohne MwSt. Die Zahlung der Vergütung in Höhe von 50% des Vertragspreises für den Anteil der Lieferung und Installierung wird nach erfolgter Lieferung, Installierung, Konfiguration und Aktivierung der Lösung durchgeführt (1 Rechnung). Die restlichen 50% für den Anteil der Lieferung und Installierung werden nach Ausstellung der Konformitätserklärung, beziehungsweise nach der gesamten Ausführung der vom Vertrag vorgesehenen Aktivierungsdienste, einschließlich der Migration der Daten des alten Storage Systems und Rücknahme des alten Storage Systems (1 Rechnung). Die Zahlung der Vergüten für den entsprechenden Anteil der Wartung wird jährlich bei Aktivierung des Dienstes ausgezahlt (5 Rechnungen). Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch den Auftraggeber innerhalb 30 Tagen ab Datum des Erhalts der Rechnung, unbeschadet der Überprüfungen gemäß Gesetzgebung Gemäß Artikel 4, Absatz 3, des D.P.R. 207/2010 muss von den Rechnungsbeträgen, die als Anzahlung geleistet werden, ein Einbehalt von 0,50% vorgenommen werden; die Einbehalte können erst bei der Schlussabrechnung nach Genehmigung der Bescheinigung der Abnahme oder der Konformitätsprüfung freigegeben werden, nachdem die Sammelbescheinigung für ordnungsgemäße Beitragslage vorgelegt wurde. Die Rechnungen müssen auf die Südtiroler Informati...
Vergütung, Rechnungsstellung. 7.1 Die vereinbarte Vergütung ist, sofern im Einzelvertrag nicht anderes vereinbart, das Entgelt für den vertrag- lich vereinbarten Zeitaufwand zur Erbringung der ver- traglichen Leistungen. Materialaufwand, Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten werden entsprechend den einzelvertraglichen Vereinbarungen gesondert vergü- tet. 7.2 HSC stellt die erbrachten Dienstleistungen monatlich nachträglich in Rechnung. Als Basis gelten die seitens HSC geführten und vom Auftraggeber gegen- gezeichneten Leistungsnachweise. Der Leistungs- nachweis gilt auch dann als genehmigt, wenn und so- weit der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt des Leistungsnachweises Ein- wände schriftlich geltend macht. Für den Erhalt des Leistungsnachweises sowie eine Genehmigung ist die Zusendung via E-Mail oder Fax ausreichend.
Vergütung, Rechnungsstellung. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung an ENGIRO zu zahlen. Sofern keine feste oder andere Art der Vergütung vereinbart wurde, erhält ENGIRO eine aufwandsbezogene Vergütung, die nach Zeitstun­ den auf der Basis der jeweils aktuellen Preisliste berechnet wird. Soweit Leistungen auf Anforderung des Kunden an Wochenenden oder Feiertagen erbracht werden, ist ENGIRO berechtigt, für diese Zeitstunden eine angemessene Erhöhung der Vergütung festzusetzen. Alle Preise verstehen sich ab Werk in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll und damit verbundene Bearbeitungskosten werden nach Aufwand in Rech­ nung gestellt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist ENGIRO berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunterneh­ men, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder entstehen Fehler oder Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen der Leistung, so ist ENGIRO berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand und alle sonstigen hierdurch verursachten Kosten nach Aufwand abzurechnen. Wird eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so ist ENGIRO berechtigt, nach Beauftragung einen angemessenen Vorschuss und sodann zum Ende eines jeden Monats den jeweiligen Aufwand in Rechnung zu stellen. Flug­ und Bahnreisen, Spesen und Sonderkosten (wie z. B. zusätzliches Dokumentations­ und Bildmaterial, außergewöhnliche Versand­ kosten) werden je nach Aufwand zusätzlich berechnet. Bei PKW­Nutzung werden die Fahrtkosten und die jeweiligen Reisezeiten nach der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Einhaltung der jeweils vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen. Werden Zahlungs­ termine nicht eingehalten, ist ENGIRO berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbun­ denen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns hat der Kunden zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzugs fallen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten übe...
Vergütung, Rechnungsstellung. 5.1. Es gilt die jeweils bei Bestellung der einzelnen Telematik-Dienste aktuelle Aral Onroad-Services Preisliste. 5.2. Für die Abrechnung der Vergütung der von B2M erbrachten Telematik- Dienste und sonstige anfallende Entgelte gilt Ziffer 7 der AGB. Das An- gebot wird ab dem Kalendermonat berechnet, welcher der Freischaltung der Telematik-Dienste folgt.
Vergütung, Rechnungsstellung. 11.1. Die Höhe der Vergütung wird im Regelfall im Wege wortbasierter Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung, Lieferfrist bestimmt oder als Pauschale angesetzt. 11.2. Soweit im Angebot oder auf anderem Wege in Textform (z.B. per Email) eine Abrechnung nach Stundensätzen vereinbart wird (beispielsweise bzgl. Lektorat oder Dolmetschertätigkeit), gilt: Die Auftragnehmerin wird die Stundensätze viertelstundengenau abrechnen, sofern kein Festpreis vereinbart ist. Die erbrachten Stunden werden unter Bezeichnung der erbrachten Tätigkeit unter Zuordnung zum dazugehörigen Auftrag dokumentiert und dem Auftraggeber auf Wunsch vorgelegt. 11.3. Soweit mit der Erbringung der Leistungen Reisen verbunden sind, so stellt die Auftragnehmerin diese in Rechnung. Bei Reisen innerhalb Deutschlands werden Bahnfahrten
Vergütung, Rechnungsstellung. 3.7.1 Vergütet werden alle gelieferten Datensätze. 3.7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% USt. Sofern die Parteien in einer IO eine feste Datenmenge zu einem bestimmten Preis vereinbart haben, so sind von dem Vertragspartner 3.7.3 Die generelle Zahlungsfrist wird in der entsprechenden IO vereinbart. Eine Vergütung kann nach den folgenden Methoden berechnet werden: a) Vergütungsberechnung bei Lead- Lieferung „Netto Basis“: Der Vertragspartner erhält, sofern nicht eine Nutzung durch den Kunden vereinbart ist, die Leads des Generierungsprozesses zum Abgleich mit der eigenen Datenbank oder der Datenbank seines Kunden (soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist). Bei Vereinbarung einer Nutzung durch den Kunden erhält der Kunde die Leads zum Abgleich mit der eigenen Datenbank. Der Vertragspartner zahlt für neue bzw. netto Leads, das heißt für solche Leads, die nicht in seiner Datenbank bzw. in der Datenbank seines Kunden vorhanden sind. Dabei ist ein Lead bereits dann als neu bzw. netto zu qualifizieren, wenn lediglich der vereinbarte Werbekanal (E- Mail, Telefon, Post oder SMS), über welchen der Verbraucher kontaktiert werden sollte, nicht in der Datenbank des Vertragspartners bzw. jener des Kunden vorhanden war (nachfolgend SEK-Payment GBP-Payment USD-Payment PLN-Payment Geschäftsführer: eGENTIC GmbH
Vergütung, Rechnungsstellung. Die Vergütung und die Rechnungsstellung in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach den zwischen den Parteien auf Basis des Angebots/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbe- schreibung getroffenen Vereinbarungen. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen wird, sofern nicht anders vereinbart, auf die entsprechenden Regelungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.
Vergütung, Rechnungsstellung. 4.1 Die Vergütung für die Nutzung der VDB (ohne Service im Sinne der Ziffer 4.4) be- trägt pro Kalenderjahr pro Vollmacht 0,60 Euro netto zuzüglich gesetzlich geschul- deter Umsatzsteuer. Die Vergütung wird auch dann in voller Höhe erhoben, wenn die Vollmachten unterjährig angelegt und/oder gelöscht wurden und/oder der Nut- zungsvertrag unterjährig endet. 4.2 Abweichend von Ziffer 4.1 beträgt die Vergütung im Jahr 2014 0,30 Euro netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Im Übrigen gilt für das Jahr 2014 Ziffer 4.1 entsprechend. 4.3 Die Rechnungsstellung für die Vergütung gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 erfolgt einmal jährlich nachschüssig auf Basis der Zählung der Anzahl der Vollmachten des Nut- zers. Im Falle einer unterjährigen Vertragsbeendigung erfolgt die Rechnungsstel- lung abweichend von Satz 1 nach Vertragsbeendigung. 4.4 Die Vergütung für kostenpflichtige Serviceleistungen wird gemäß der „Leistungsbe- schreibung Service für die Nutzer der Vollmachtsdatenbank“ monatlich abgerech- net. Die Leistungsbeschreibung kann jederzeit in der Informations-Datenbank (xxx.xxxxx.xx/xxxx-xx/0000000) eingesehen und ausgedruckt oder in Papierform angefordert werden. 4.5 DATEV ist berechtigt, die Berechnungsintervalle zugunsten des Nutzers anzupas- sen, wenn dies zu keiner Erhöhung der Vergütung führt.
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