Common use of Versicherungssumme Clause in Contracts

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versi- cherungswert anpassen. c) Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. d) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.9).

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versi- cherungswert nach Nr. 1 bis Nr. 6 entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versi- cherungswert anpassen. c) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeiner gemeinen Wert vereinbart ver- einbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme Versicherungs- summe für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungs- verhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. dc) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.919 Nr. 5).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer Versi- cherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versicherungswert entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werdenwer- den, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme Versiche- rungssumme an den veränderten Versi- cherungswert Versicherungs- wert anpassen. c) Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart verein- bart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnisse dem jeweils je- weils gültigen Versicherungswert anpassen. d) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme Versicherungssumme nicht dem VersicherungswertVersiche- rungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung Unterversi- cherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.9§13 Nr. e).. § ff Ermittlung der Versicherungssumme in der gleitenden Neuwertversicherung, Unterversicherung

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versicherungswert entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versi- cherungswert Versicherungs- wert anpassen. c) Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert Versi- cherungswert anpassen. d) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme Versicherungs- summe nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung Unter- versicherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.9).

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versi- cherungswert nach Nr. 1 bis Nr. 7 entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme an den veränderten Versi- cherungswert anpassen. c) Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte versi- cherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils je- weils gültigen Versicherungswert anpassen. dc) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.9§ 20 Nr. 5).

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer Ihnen und Versicherungsnehmer uns im Einzelnen vereinbarte ver- einbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versicherungswert entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer sollen Sie die Versicherungssumme Versiche- rungssumme an den veränderten Versi- cherungswert Versicherungswert anpassen. c) Ist Neuwert, Neuwert oder Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer sollen Sie die Versicherungssumme Versicherungs- summe für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. d) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung Unterversiche- rung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.9§ 26 Nr. 2).

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Samples: Kundeninformation Zur Wohngebäudeversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert Versicherungswert entsprechen soll. b) Wenn bauliche Änderungen vorgenommen werden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme Versicherungssum- me an den veränderten Versi- cherungswert Versicherungswert anpassen. c) Ist Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme Versiche- rungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnisse dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. d) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versiche- rungssumme Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Ziffer 14.911.2 b)).

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Samples: Wohngebäudeversicherung