Common use of Versicherungssumme Clause in Contracts

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: Seite, www.rosa-photovoltaik.de, www.rosa-photovoltaik.de

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes Versicherungswerts vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund aufgrund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer auf Verlangen Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme Versicherungs- summe auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzenfestzu- setzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert Ver- sicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund aufgrund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: www.xxv24.de

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten versi> cherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes Ver> sicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme Versiche> rungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. z.B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert Versiche> rungswert zu entsprechen.

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Samples: www.interlloyd.de

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert Versiche- rungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte versi- cherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen Liefe- rungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund aufgrund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. B. die SchlussrechnungSchlussrech- nung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: sv-makler.de

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert Versiche- rungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen Leis- tungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes Versiche- rungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener ein- getretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege Ori- ginalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: www.harder-logistics.com

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen entspre- chen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache ver- sicherte Xxxxx während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils je- weils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende werterhö- hende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden erwar- tenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer auf Verlangen Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme Versi- cherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: www.gdv.de

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. z.B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: Seite

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. z.B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: Wohngebäudeantrag

Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert Versicherungs- wert entsprechen soll. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden. Zu Beginn des Versicherungsschutzes wird für die versicherten Lieferungen und Leistungen eine vorläufige Versicherungssumme Versiche- rungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswertes vereinbart. Nach Ende des Versicherungsschutzes ist die Versicherungssumme auf Grund eingetretener Veränderungen endgültig festzusetzen. Hierzu sind dem Versicherer Originalbelege vorzulegen, z. B. die Schlussrechnung. Die endgültige Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen.

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Samples: Verbraucher Information