Common use of Versicherungssumme Clause in Contracts

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 der Continentale).

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 AFB der Continentale).

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 AWB der Continentale).

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme Versiche- rungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 AWB der Continentale).

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 5 AStB der Continentale).

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 und 2 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte ver- sicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 5 AFB der Continentale).

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Samples: Versicherungsvertrag

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte ver- sicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme Ver- sicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 5 der AERB 2010 der Continentale).

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Samples: Versicherungsvertrag

Versicherungssumme. a) Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert gemäß Nr. 1 bis Nr. 3 entsprechen soll. b) Ist Versicherung zum Neuwert, Zeitwert oder gemeinen gemeiner Wert vereinbart worden, soll der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die versicherte Sache für die Dauer des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. c) Entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert, kann die Rege- lung Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen (siehe Abschnitt A § 8 Nr. 4 AERB 2010 AFB der Continentale).

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung