Verstöße. Verstöße haben arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
Verstöße. Verstöße gegen die Gartenordnung können den Vereinsausschluss und die Kündigung des Kleingarten- Pachtvertrages begründen.
Verstöße. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot und/oder Nacktputzen geahndet werden.
Verstöße. Bei Verstößen gegen den Gestattungsvertrag/die Nutzungsbedingungen kann vom Vorstand des zuständigen Landes- verbandes gegen Einzelpersonen nach Anhörung ein Tauchverbot ausgesprochen werden. In diesem Fall erhält der Mitgliedsverein eine Durchschrift, mit der Maßgabe, auf ein vertragsgerechtes Verhalten der betroffenen Person(en) hinzuwirken. Die Sanktionsmöglichkeiten seitens der Harzwasserwerke gemäß § 10 Gestattungsvertrag bleiben hiervon unberührt!
Verstöße. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von € zu zahlen. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.
Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten ist dann nicht mehr möglich. Die Schulleitung kann nur durch Aufforderung von Ermittlungsbehörden, (z.B. der Polizei), im Fall des Verdachts auf Straftaten die folgenden Maßnahmen im erforderlichen Umfang durchführen: • Auswertung der System-Protokolldaten, • Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, • Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail-und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll-oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Ermittlungsbehörde. Weitere schulische Maßnahmen (erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen) sind möglich.
Verstöße. 4.1. Durch die Verwendung der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxxx.xx darf der Nutzer nicht gegen die Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte von Dritten, insbesondere des bewerteten Unternehmens verstoßen. Es ist verboten, urheberrechtlich geschützte Inhalte von anderen Personen oder Plattformen auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx einzustellen.
4.2. Es ist weiters verboten, unwahre, beleidigende, anstößige, diskriminierende, rassistische, kreditschädigende oder sonst sittenwidrige Einträge zu posten oder derartige Inhalte hochzuladen, zu verbreiten oder zu verlinken.
4.3. Ein in einem Bewertungseintrag oder hochgeladenem Inhalt vorkommendes Unternehmen ist so eindeutig zu bezeichnen, dass eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen ausgeschlossen ist.
4.4. Mitbewerbern ist es untersagt, sich gegenseitig zu bewerten, sofern negative Äußerungen über Mitbewerber erfolgen, da dies u.U. wettbewerblich bedenk- liches Verhalten darstellen kann.
Verstöße. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in schwerwiegenden Fällen (z. B. bei Regelverstößen, Betrugs- und Täuschungsversuchen oder Rechtsverstößen) ausgewertet werden können. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit sind die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.
Verstöße. Verstöße gegen diese Vereinbarung sollen zunächst gemahnt werden. Einigen sich die Parteien nicht, steht der verbandsinterne Rechtsweg nach der Rechts- und Verfahrensordnung des Lizenzgebers offen. Der Rechtsweg der ordentlichen Gerichte wird ausgeschlossen.
Verstöße. (a) Der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Abmahnung und Fristsetzung nicht unverzüglich beseitigt wird,
(b) andauernde Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch des Leistungsnetzes,
(c) die Einstellung des Service-Angebots aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen.