Verzögerungen. Haben die Parteien statt eines festen Liefertermins eine Frist vereinbart, nach deren Ablauf die Lieferung zu erfolgen hat, dann beginnt die Frist mit Abschluss des Kaufvertrages, Abschluss aller offiziellen Formalitäten, Begleichung aller bei Vertragsschluss fälligen Zahlungen, der Bereitstellung von Sicherheiten und der Erfüllung aller vereinbarten Vorbedingungen.
Verzögerungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Zeitverluste, Kosten oder Schäden irgendwelcher Art und durch wen auch immer entstanden, wenn Lade-/Löschplätze nicht erreichbar oder nicht brauchbar sind oder bereits besetzt sind, entstehen, es sei denn, der Platz wurden im Voraus gebucht.
Verzögerungen. 6.2.1 Verzögerungen, die von A1 nicht zu vertreten sind
6.2.2 Verzögerungen, die von A1 zu vertreten sind
6.2.3 Verzögerungen, die durch den Kunden zu vertreten sind
Verzögerungen. Wenn die Lieferung von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen oder die Erbringung von Leistungen nicht in Übereinstimmung mit dem oder den vereinbarten Terminen erfolgt, dann hat der Kunde unbeschadet aller sonstigen Rechte, die diesem zustehen können, das Recht:
7.1 von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten;
7.2 jede nachträgliche Lieferung von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen oder die nachträgliche Erbringung von Leistungen zurückzuweisen, die der Lieferant vorzunehmen versucht;
7.3 alle Auslagen vom Lieferanten zurückzuerlangen, die dem Kunden vernünftigerweise für die ersatzweise Beschaffung der Produkte, Leistungen und/oder Arbeitsergebnisse von einem anderen Lieferanten entstanden sind;
7.4 Schadensersatz für alle zusätzlichen Kosten, Verluste oder Auslagen zu fordern, die dem Kunden entstanden sind und vernünftigerweise dem Versäumnis des Lieferanten zurechenbar sind, die Produkte und/oder Arbeitsergebnisse bzw. die Leistungen zu den vereinbarten Terminen zu liefern bzw. zu erbringen; und
7.5 zusätzlich die im Vertrag vereinbarte Entschädigung für pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
Verzögerungen. Wann immer die rechtzeitige Erfüllung dieses Vertrags oder eines Werkes oder einer Dienstleistung verzögert wird oder verzögert zu werden droht, hat der Verkäufer NETAPP unverzüglich über alle relevanten Informationen hinsichtlich der Ursache der Verzögerung zu benachrichtigen. Wenn die Erfüllung oder eine Lieferung des Verkäufers um mehr als einen für NETAPP vernünftigerweise akzeptierbaren Zeitraum verzögert wird oder werden wird, ist NETAPP berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise gemäß Ziffer 12 zu kündigen.
Verzögerungen. Drohen Verzögerungen oder sind solche erkennbar, so hat der Lieferant ohne Kosten für den Besteller unverzüglich alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Verzögerungen zu vermeiden, und gleichzeitig den Besteller darüber schriftlich zu informieren.
Verzögerungen. Wenn Sprint auf Grund einer vom Kunden verursachten Verzögerung ein Produkt oder ei- ne Kommunikationsleistung weder am Aktivierungsdatum noch am im Auftrag festgelegten Lieferdatum liefern kann, erfolgt die Rechnungsstellung zum im Auftrag festgelegten Lieferdatum.
Verzögerungen. Der Lieferant wird die Produkte und/oder die Erbringung der Leistun- gen in Übereinstimmung mit dem im Vertrag festgelegten Datum und/oder Uhrzeit liefern und mindestens in Übereinstimmung mit den im Vertrag angegebenen Lieferzeiten. Wenn die Lieferung der Pro- dukte und/oder die Erbringung der Leistungen nicht zum vereinbarten Termin erfolgt, ist der Kunde berechtigt Folgendes zu tun:
7.1 den Vertrag ganz oder teilweise kündigen;
7.2 weitere Lieferungen von Produkten oder eine weitere Erbringung von Leistungen zurückweisen;
7.3 alle Auslagen vom Lieferanten zurückerlangen, die dem Kunden (oder der betroffenen Konzerngesellschaft des Kunden) angemessener- weise für die ersatzweise Beschaffung der Produkte und/oder Leistun- gen von einem anderen Lieferanten entstanden sind;
7.4 Schadenersatz für alle beim Kunden (oder der betroffenen Kon- zerngesellschaft des Kunden) angefallenen Kosten, Verluste und Aus- lagen sowie für die gegen den Kunden (oder der betroffenen Konzern- gesellschaft des Kunden) geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung von pauschalisiertem Schadenersatz verlangen; und
7.5 den im Vertrag definierten pauschalisierten Schadenersatz fordern; wobei der Kunde einen/-es oder mehrere der vorbenannten Ansprüche bzw. Rechte wählen kann. Die Rückforderung von Kosten oder Schä- den gem. Ziffern 7.3 bis 7.5 schließt nicht das Recht des Kunden aus, Schadensersatz für alle Kosten oder Schäden zurückzufordern, die im Rahmen der anderen Ziffern dieser Ziffer 7 entstanden sind oder ent- stehen.
Verzögerungen. Verzögerungen in der Leistungserbringung und im Projektablauf rechtfertigen keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch für verlängerte Projektzeit. Es ist gerade Aufgabe des Auftragnehmers, jedwede Terminverzögerungen zu vermeiden und im Rahmen des von ihm geschuldeten Vertrages und Projektziels das Risiko etwaiger Mehrleistungen wegen Verlängerung der Projektdauer zu übernehmen.
Verzögerungen. Sollte sich der Arrangementbeginn aus Gründen verzögern, welche weder die MV noch der beigezogene Leistungserbringer zu verantworten hat, haben Sie keinen Anspruch auf eine Preisreduktion oder –rückerstattung.