Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese AVB-IT/SW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich machen, sofern nicht die Auftraggeberin diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in kann gegebenenfalls binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung über die beabsichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung darstellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angeboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht oder zugefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son aufgelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin in Verzug ist, es sei denn der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen ...
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag (auch den Wartungsvertrag) aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. 3.1. Der Auftraggeber und die Healthcare Manufaktur GmbH können den Vertrag nach Erteilung und Übereinkunft über das entsprechende jeweilige Angebot vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen nur aus wichtigen Gründen kündigen.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird der Vertrag aus einem anderen Grunde vom AG gekündigt, so hat der Sachverständige Anspruch auf Vergütung von mind. 50 % des vereinbarten Honorarsatzes.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Dieser Vertrag ist grundsätzlich mit Beendigung des Projekts und der nachfolgenden Doku- mentation sowie der etwaigen Überprüfung derselben und der danach gemäß diesem Vertrag noch zulässigen Werbemaßnahmen beendet.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. 10.1. Wird im Falle eines Insolvenzverfahrens auf Seiten der Mieterin der Vertrag von einer Seite gekündigt, so steht der Vermieterin ein sofort fälliger verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch in Höhe von 90% des restlichen Mietentgelts, welches bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes der Mieterin noch fällig geworden wäre, zu. Ein allfälliger Nettoverwertungserlös wird von dieser Forderung in Abzug gebracht.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Ungeachtet der im Punkt II. festgelegten Vertragsdauer hat der Verpächter das Recht, das Pachtverhältnis unverzüglich für aufgelöst zu erklären und vom Pächter die Zurückstellung des Pachtobjektes zu fordern, wenn:
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Der/Die Auftragnehmer/in ist zur sofortigen Auflösung des Vertrages bei Verstößen des/der Auftraggebers/in gegen die Punkte 7. und 9. unter sinngemäßer Anwendung des zweiten Satzes des Punktes 6.6.2. berechtigt. Für den Fall einer Beendigung des Vertrages vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin, zum Beispiel im Fall der dauernden Außerbetriebnahme der Anlage, hat der Kunde unabhängig vom Eintritt oder Nachweis eines Schadens bei der Gallob GmbH und eines Verschuldens des Kunden ‐ falls die jährliche Instandhaltung oder Wartung oder Inspektion bereits durchgeführt wurde, das vereinbarte Entgelt bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin bzw. ‐ falls die jährliche Instandhaltung oder Wartung oder Inspektion noch nicht durchgeführt wurde, das vereinbarte Entgelt bis zum Endes des Quartals, in dem die Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen wird bzw. wurde, zu bezahlen. Dieser Betrag gilt als Vergütungsbeitrag im Sinne des § 1336 ABGB.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. 7.1.1 Der AG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
Vorzeitige Auflösung des Vertrages. 4.1. Der SV kann aufgrund der Standesregeln verpflichtet sein, einen Gutachtensauftrag wegen Interessenskonflikten abzulehnen. Dies kann auch erst während der Gutachtenserstattung erkennbar werden. In diesem Fall entfällt ein Entgeltanspruch des SV, ausge- nommen in Fällen, in denen der Auftraggeber jene Informationen verschwiegen hat, die für den Auftraggeber erkennbar im Hinblick auf einen möglichen Interessenskonflikt zu erteilen gewesen wären.