Zahlungsbestimmungen Musterklauseln

Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereit- stellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungs- legung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils im Nachgang bis zum 15. des über- nächsten Monats. 7.2. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig und im Wege des Lastschriftverfahrens zu zahlen. 7.3. Vorauszahlungssysteme werden nicht angeboten.
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 und 11.2 genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer (derzeit 19 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 genannte Nettosumme zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage fällig. Der Kunde erhält hierzu vom FVU jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. 6.1 Die Bezahlung kann durch Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen 6.2 Rechnungsbeträge und Abschläge werden zum angegebenen Zeitpunkt fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung. 6.3 Wenn der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet, kann team angemessene Maßnahmen zur Durch- setzung ergreifen. Sofern team erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag einziehen lässt, werden dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten gemäß der unter xxxxx://xxxxxxxxx.xx/Xxxx/XXX abrufbaren oder auf Verlangen zur Verfügung gestellten Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist der Nachweis ge- stattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. 6.4 Bei Einwänden gegen Rechnungen und Abschlagsrechnungen darf der Kunde nur Zahlungen auf- schieben oder verweigern, wenn ernsthaft die Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleich- bare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum. Dies gilt nur, solange durch eine Nachprüfung nicht festgestellt ist, dass die Messeinrichtung ordnungsgemäß funktioniert. 6.5 Erteilt der Kunde team ein SEPA-Lastschriftmandat und ist das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt, ist der Kunde verpflichtet, team die für eine Rücklastschrift entstehenden Bankgebühren zu er- statten.
Zahlungsbestimmungen. 1. Nach erfolgter Buchung/Reservierung müssen (mindestens) 50 % des gesamten Mietpreises einschließlich Zusatzkosten gemäß den Rechnungsangaben sofort entrichtet werden und in jedem Fall innerhalb von 5 Tagen nach dem Buchungsdatum bei DUTCHEN eingegangen sein. Der restliche Betrag muss spätestens 6 Wochen vor dem Anreisedatum bei DUTCHEN eingegangen sein. 2. Bei einer Buchung innerhalb von 6 Wochen vor der Anreise muss sofort der Gesamtbetrag beglichen werden. Die Bezahlung muss spätestens 5 Tage nach dem Buchungsdatum bei DUTCHEN eingegangen sein. 3. Der Schlüssel für das Ferienhaus kann erst ausgehändigt werden, wenn DUTCHEN zu 100 % sicher sein kann, dass die Bezahlung vollständig erfolgt ist. Zu diesem Zweck hat DUTCHEN das Recht, den Mieter um Vorlage eines Zahlungsnachweises zu bitten. 4. Bei einer Banküberweisung gilt als Zahldatum der Tag, an dem der Betrag dem Konto von DUTCHEN gutgeschrieben wurde. DUTCHEN ist jederzeit dazu berechtigt, sowohl vor als auch nach Abschluss des Mietvertrags Sicherheitsnachweise für die Bezahlung zu verlangen, dabei kann die Ausführung des Mietvertrags solange aufgeschoben werden, bis die entsprechenden Sicherheiten vorgelegt sind; dabei bleibt das Recht von DUTCHEN auf Vertragserfüllung, Schadensersatz und/oder die gesamte oder teilweise Stornierung unberührt, jeweils ohne Mitwirkung des Gerichts und ohne dass DUTCHEN zu Schadensersatz verpflichtet wäre. 5. DUTCHEN behält sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren und das Ferienhaus wieder für die Vermietung freizugeben, falls die in diesem Artikel genannten Zahlungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
Zahlungsbestimmungen. 7.1 Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Eine abweichende Vereinbarung wird gegenstandslos, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden deutlich verschlechtern (z. B. Abgabe der Vermögensauskunft, Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) oder sich in sonstiger Weise Bedenken gegen seine Zahlungsfähigkeit ergeben (z.B. mehrfache Überschreitung von Zahlungszielen). Die Zahlung wird in diesen Fällen wieder sofort fällig. 7.2 Die Gewährung von Skonti muss im Vertrag vereinbart werden und bezieht sich nicht auf Frachtkosten, Dienstleistungen und Transporthilfen. Der skontierbare Betrag bzw. der mögliche Skontobetrag werden auf der Rechnung ausgewiesen. 7.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von Strupp nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von Strupp anerkannten Forderungen berechtigt.
Zahlungsbestimmungen. Die Höhe der Überlassungsvergütung richtet sich nach dem vereinbarten Benutzungsumfang, Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zur Überlassungsvergütung zu bezahlen. Die Überlassungsvergütung ist nach Zugang der Rechnung durch xxxx.xxxx sofort fällig und im Voraus zu bezahlen.
Zahlungsbestimmungen. 7.2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 40 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. XXXXXXXXXXX.XXX weist darauf hin, dass der Anzahlungs- betrag in dieser Höhe durch die Nutzung spezieller Tarife der Leistungsträger, etwa Flugta- rife, die bereits unmittelbar nach Buchung den Flugpreis in voller Höhe zu zahlen sind, die Zahlung weiterer Leistungen, etwa an Hotels, oder auch Provisionen der Reisebüros, be- dingt sind. 7.2.2 Die Restzahlung muss unaufgefordert 30 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt. Für kurzfristige Buchungen innerhalb dieser Frist gilt mithin, dass der Ge- samtreisepreis sofort zur Zahlung fällig ist.
Zahlungsbestimmungen. Monatlich wiederkehrende Entgelte sind im Voraus zu entrichten. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt. Börsengebühren und Gebühren für Nachrichtenlieferungen werden unabhängig davon, an welchem Tag der Vertrag abgeschlossen wurde, jeweils für einen vollen Kalendermonat verrechnet. Rechnungen werden unmittelbar mit dem Zugang spesenfrei für TeleTrader fällig. Rechnungen von TeleTrader gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen hat. TeleT- rader ist berechtigt Rechnungen in elektronischer Form und auf Basis der digitalen Signatur zu übermitteln. Im Zweifel werden Zahlungen auf die älteste Schuld angerechnet. TeleTrader darf bei Vertragsende bestehende Guthaben des Kunden auch bei anderen zwischen TeleT- rader und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen gegenverrechnen. Gegen Ansprüche von TeleTrader kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von TeleTrader anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde ist nicht berech- tigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit TeleTrader vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist TeleTrader berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Inkassobüros gebührenden Vergütungen gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftli- che Angelegenheiten, BGBl. Nr. 141/1996 in der geltenden Fassung sind ebenso wie alle Kosten und Gebühren von einschreitenden Rechtsanwälten vom Kunden zu tra- gen. Außerdem ist TeleTrader berechtigt, den Vertrag ohne Ankündigung außeror- dentlich und fristlos zu kündigen, wenn TeleTrader es nach eigenem Ermessen für notwendig oder zweckmäßig hält, um den anwendbaren Regelungen, Gesetzen oder Bestimmungen oder anderen vertraglichen Bestimmungen mit Dritten zu entsprechen, oder um sich in anderer Weise gegen etwaige drohende Haftungen, Schäden oder Verluste abzusichern.