Zahlungsbestimmungen Musterklauseln

Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) werden mit Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. Die genannten Bruttosummen inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (derzeit 7 %) werden mit Montage der Wärmeübergabestation fällig. Der Anschlussnehmer erhält hierzu vom FVU eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. 7.1. Die monatlichen Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der TK-Dienste, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Die Rechnungslegung der monatlichen Entgelte erfolgt jeweils zu Beginn des abzurechnenden Monats.
Zahlungsbestimmungen. 6.1 Die Bezahlung kann durch Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen
Zahlungsbestimmungen. Die unter Ziff. 11.1 und 11.2 genannten Nettosummen zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Um- satzsteuer (derzeit 19 %) werden mit der Fertigstellung des Hausanschlusses fällig. Die unter Ziff. 11.4 genannte Nettosumme zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) wird nach Inbetriebnahme der Kundenanlage fällig. Der Kunde erhält hierzu vom FVU jeweils eine Rechnung. Das Recht des FVU aus § 28 Abs. 3 AVBFernwärmeV, für die Erstellung oder Verände- rung des Hausanschlusses eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
Zahlungsbestimmungen. 1. Nach erfolgter Buchung/Reservierung müssen (mindestens) 50 % des gesamten Mietpreises einschließlich Zusatzkosten gemäß den Rechnungsangaben sofort entrichtet werden und in jedem Fall innerhalb von 5 Tagen nach dem Buchungsdatum bei DUTCHEN eingegangen sein. Der restliche Betrag muss spätestens 6 Wochen vor dem Anreisedatum bei DUTCHEN eingegangen sein.
Zahlungsbestimmungen. Die Höhe der Überlassungsvergütung richtet sich nach dem vereinbarten Benutzungsumfang, Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zur Überlassungsvergütung zu bezahlen. Die Überlassungsvergütung ist nach Zugang der Rechnung durch xxxx.xxxx sofort fällig und im Voraus zu bezahlen.
Zahlungsbestimmungen. 7.1 Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Eine abweichende Vereinbarung wird gegenstandslos, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden deutlich verschlechtern (z. B. Abgabe der Vermögensauskunft, Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) oder sich in sonstiger Weise Bedenken gegen seine Zahlungsfähigkeit ergeben (z.B. mehrfache Überschreitung von Zahlungszielen). Die Zahlung wird in diesen Fällen wieder sofort fällig.
Zahlungsbestimmungen. 7.2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Sie wird auf den Gesamtreisepreis xxxxxxxxxxx.XXXXXXXXXXX.XXX weist darauf hin, dass der Anzahlungsbe- trag in dieser Höhe durch die Nutzung spezieller Tarife der Leistungsträger, etwa Flugta- rife, die bereits unmittelbar nach Buchung den Flugpreis in voller Höhe zu zahlen sind, die Zahlung weiterer Leistungen, etwa an Hotels, oder auch Provisionen der Reisebüros, be- dingt sind.
Zahlungsbestimmungen. 1 Die von xxxx.xxxx erbrachten Hosting-Leistungen sind Bestandteil des xxxx.xxxx LMS- Überlassungsvertrages und der dort vereinbaren Vergütung. 2 Xxxx.xxxx ist berechtigt, die auf der Grundlage des Überlassungsvertrages zu zahlende Vergütung insoweit an die Entwicklung der Kosten anzupassen, als sich die Kosten des zur Verfügung gestellten Serverplatzes erhöhen.