Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet ver- pflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft Marktwirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfenwahren.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren vereinbaren: • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern fördern; • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen festzulegen; • den Arbeitsfrieden zu wahren wahren; • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet verpflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • vereinbaren: ▪ die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern • ▪ zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • ▪ den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.wahren
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet verpflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft Marktwirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet verpflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien Ver- tragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft Marktwirt- schaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet verpflichtet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren vereinbaren: • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft Marktwirt- schaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.wahren
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag