Common use of Ziele Clause in Contracts

Ziele. Die Universität ist bestrebt, das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept zur inklusiven Hochschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Res- sourcen umzusetzen. Darüber hinaus versteht sie sich als Arbeits- und Le- bensraum für alle Hochschulmitglieder. Daher bemüht sie sich aktiv um die Umsetzung der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehen, in der Grundordnung der Universität, voraussichtlich im Wintersemester 2013/2014, die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder der Beauftrag- ten für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig von der Universität Augsburg aufgegeben, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sind. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität durchge- führt werden (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern bei Brand- schutztüren). • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werden.

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Ziele. Die Universität ist bestrebtDer Career Service unterstützt Studierende, das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept zur inklusiven Hochschule den Übergang Universität/Arbeitswelt zu bewältigen, indem er ihre Entscheidungs- und Berufsplanungskompetenz stärkt und den Erwerb fachübergreifender Schlüsselqualifikationen ermöglicht. Der Bedarf an Unterstützung bei der beruflichen Orientierung hat – gerade im Rahmen Zuge der Bachelor- /Master-Umstellung – unter den Studieninteressierten und Studierenden stark zuge- nommen. Dies spiegelt sich auch in den hohen Teilnehmerzahlen an den Veranstal- tungen des Career Service wider (2014: u.a. 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Frühjahrs- und Herbstuniversität, 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Vortragsreihen zur Berufsorientierung, mehr als 250 Beratungsgespräche und Coachings). Mit Mitteln des Hochschulpaktes III sollen die in dem vorangegangenen Projekt ent- wickelten erfolgreichen Veranstaltungen fortgesetzt bzw. weiterentwickelt sowie neue Formate etabliert werden. Dabei sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden: ▪ Studienabbrecherinnen und -abbrecher ▪ Internationale Studierende ▪ Regionalität ▪ Frühjahrs- bzw. Herbstuniversität Jeweils in den beiden Wochen vor Vorlesungsbeginn erhalten Studierende die Gelegenheit, sich intensiv mit ihrer Möglichkeiten beruflichen Zukunft auseinander zu setzen, z.B. durch Seminare zu Schlüsselqualifikationen und Res- sourcen umzusetzenBewerbungstrainings, be- rufspraktische Workshops u.v.a.m. Darüber hinaus versteht sie sich Von den Angeboten im Bereich der Studien- techniken/Schlüsselqualifikationen profitieren insbesondere Studierende mit einer Studienberechtigung aufgrund beruflicher Qualifikation. 🡺 mind. 30 Seminare pro Semester ▪ Vortragsreihe und Talkrunde zur Berufsorientierung Neben der Vorstellung von Berufsfeldern und Unternehmen als Arbeits- potentielle Arbeit- geber gibt es einmal im Semester eine Talkrunde zur Berufsorientierung zu einem konkreten Berufsbild mit Vertreterinnen und Le- bensraum für alle HochschulmitgliederVertretern unterschiedlicher Berei- che. Daher bemüht sie sich aktiv um die Umsetzung der 🡺 mind. 6 Vorträge pro Semester + 1 Talkrunde pro Semester ▪ Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes Studienabbruch oder nicht?“ sowie „Alternativen zum Lehramt“ Beide Workshops sollen Studienabbrüche verringern bzw. den Übergang in Bayern“ und ergreift eine Beschäftigung erleichtern; ein Angebot in Zusammenarbeit Kooperation mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion Agentur für Be- schäftigte aller Statusgruppen Arbeit Mainz. 🡺 jeweils mindestens 1x pro Semester ▪ Initiative „Durchstarten Rheinhessen“ Eine 2015 initiierte Kooperation mit Behinderung: • Ausweitung der StudienberatungIHK, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung HWK und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehenAgentur für Arbeit Mainz, in der Grundordnung Studienaussteigerinnen und -aussteiger zu dualen Berufsausbildungen bera- ten werden. ▪ Individuelle Beratung/Coachings zur Berufswegeplanung Diese bestärken Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen in ihren Entscheidungs- und Handlungskompetenzen und unterstützen dabei, berufliche Ziele zu definieren. Dabei werden Studierende mit einer Studienberechtigung aufgrund beruflicher Qualifikation gezielt unterstützt. 🡺 Erhöhung auf 10 einstündige Termine pro Woche aufgrund der Universitäthohen Nach- frage ▪ „Karriere in der Region“ Hier können sich regionale Arbeitgeber zu einem konkreten Berufsfeld präsentie- ren – eine Veranstaltung, voraussichtlich die mit der Wirtschafsförderung der Stadt Mainz und dem Career Center der Hochschule Mainz ausgerichtet wird. 🡺 Aufgrund des Erfolgs: Ausbau auf 3 Veranstaltungen pro Jahr ▪ Zusammenlegung von „Job-Speed-Dating“ und Jobmesse Künftig sollen jeweils im Wintersemester 2013/2014, Mai die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien „Karrieretage“ veranstaltet werden. Sie bestehen aus einem eintägigen Job-Speed-Dating sowie einer zweitägigen Jobmesse. Letztere bietet sowohl Informationsstände von potentiellen Arbeitgebern als auch Vorträge zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder der Beauftrag- ten für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügungeinzelnen Berufsbildern. Die Studierenden werden in Workshops auf die Karrieretage vorbereitet. 🡺 1x jährlich, ab 2017 ▪ „Bewerbung mit Studienabbruch“ Wer sich endgültig für einen Studienausstieg entscheidet, wird mit diesem Work- shop auf den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet. 🡺 1x pro Jahr ▪ Jobportal – gemeinsam mit dem Career Center der Hochschule Mainz Insbesondere Stellenangebote regionaler Arbeitgeber werden zukünftig besser sichtbar gemacht. ▪ Spezielle Angebote für Internationale Studierende Beratung zur Berufswegeplanung und Lebenslauf-Checks auch auf Englisch. Fortbildungen zu (rechtlichen) Besonderheiten beim Berufseinstieg von internati- onalen Absolventinnen und Absolventen sind geplant. ▪ „Studentinnen planen Karriere“ Dieses bisher beim Frauenbüro angesiedelte Projekt wird in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden Career Service eingegliedert. Spezielle Workshops für Studentinnen werden während der Früh- jahrs- und Herbstuniversität angeboten. 🡺 mind. 2 Veranstaltungen pro Semester ▪ Angebote für Promovierende Geplant ist ein Workshop zu „Exit-Strategien“ nach der Promotion. Zusätzlich ko- operieren wir mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig von der Universität Augsburg aufgegeben, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sind. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität durchge- führt werden (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern dem Gutenberg Nachwuchskolleg bei Brand- schutztüren). • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werdengemeinsamen Vor- tragsreihe zu Berufsfeldern.

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Ziele. Kontinuierliche Steigerung der Drittmitteleinnahmen in der Zielvereinbarungs- laufzeit 2014 bis 2018: Steigerung der Drittmittelsumme pro Professor um 5 % jährlich • Ausbau der Abteilung Forschung & Entwicklung zu einer schlagkräftigen Full- Service-Stelle: Übernahme von allen administrativen Aufgaben rund um die Antragsstellung und Projektabwicklung inkl. Personalplanung, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation sowie Begleitung von etwaigen Ver- öffentlichungen, Patentanmeldungen etc. • Erfolgreicher Betrieb des Fraunhofer-Zentrums über die Phase hinaus, in der eine staatliche Anschubfinanzierung vorhanden ist; Abwicklung von Projekten mit größeren Finanzvolumina im Verbund mit den Partnern • Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten für start up-Firmen (u. a. von Absolventen der Hochschule) im Rahmen der baulichen Entwicklung des Campus 11 Stand: Januar 2014, genannt wurden die Kopfzahlen, nicht alle Mitarbeiter sind in Vollzeit beschäftigt. Die Universität Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter entspricht etwa 30 FTE. • Mindestens eine Unternehmensausgründung pro Jahr • Anmeldung von 1-2 Patenten bis zum Ende der Vertragslaufzeit Die Hochschule Rosenheim hat ihr Beratungsnetzwerk in den letzten Jahren konti- nuierlich ausgebaut, auch zugunsten Studierender mit psychischen Einschränkungen. Neben einer deutlichen personellen Aufstockung der allgemeinen sowie der Fach- studienberatung im Rahmen des Drittmittelprojektes „Rosenheimer Netzwerk der Beratung“ hat die Hochschule in Kooperation mit dem Studentenwerk vor Ort eine Sozialberatung sowie eine psychologische Beratungsstelle aufgebaut. Der Beauf- tragte ist bestrebt, das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene dabei Teil des Beratungsnetzwerks. Die im Konzept zur inklusiven Hochschule erwähnte Härtefallregelung existiert an der Hochschule Rosenheim schon sehr lange. Auf die Möglichkeit des Nachteilsaus- gleichs zur Verbesserung der Durchschnittsnote bzw. zur Verbesserung der Wartezeit wird in den Merkblättern zu den örtlichen Auswahlverfahren explizit hingewiesen. Glei- ches gilt für das Eignungsfeststellungsverfahren im Studiengang Innenausbau, wo ein entsprechender Hinweis in das Merkblatt aufgenommen wurde. An der Hochschule ist das persönliche Erscheinen zur Einschreibung nicht (mehr) notwendig, sofern von den Bewerbern alle notwendigen Bewerbungsunterlagen eingereicht wurden. Die Identitätsfeststellung erfolgt dann erst mit Ausgabe der Student-Cards zu Semesterbeginn. Sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Res- sourcen umzusetzen. Darüber hinaus versteht sie sich als Arbeits- und Le- bensraum für alle Hochschulmitglieder. Daher bemüht sie sich aktiv um der Einschreibung dennoch eine persönliche Beratung gewünscht oder notwendig sein, erhalten behinderte, ins- besondere auch sinnes- oder mehrfachbehinderte, Studienbewerber die Umsetzung der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger benötigte Unterstützung durch Mitarbeiter des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehen, in der Grundordnung der Universität, voraussichtlich im Wintersemester 2013/2014Studienamtes, die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder für die Belange der Beauftrag- Behinder- ten sensibilisiert wurden. Gemäß den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung werden Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig von der Universität Augsburg aufgegeben, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sind. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität durchge- führt werden (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern bei Brand- schutztüren). • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werdenchronischer Krank- heit gewährt.

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Ziele. Die a) Für das Jahr 2015 wird mit deutlich mehr als 1 Million Flüchtlingen gerechnet, die in Deutschland Asyl beantragen. Wöchentlich gelangen Familien mit schulpflichtigen Kindern auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung und Zerstörung nach Rheinland-Pfalz. Das Koblenzer Projekt „GeKOS“ richtet sich deshalb an Xxxxxxx/innen mit Flüchtlingshintergrund zwischen 6 und 12 Jahren und an Studierende, besonders der lehrerbildenden und päd. Studiengänge. Es stellt eine von zwei Linien eines Projekts der Universität ist bestrebtKoblenz-Landau dar, mit dem sich diese dem Thema „Flüchtlinge“ stellt. Studierende und Xxxxxxx/innen bilden Tandems und treffen sich über 8 Mona- te einmal wöchentlich am Nachmittag zu Aktivitäten. Wie die positiven Erfah- rungen bestehender Projekte, z. B. „Freiburg SALAM“1 oder „Mentor Migration - Nightingale“ belegen, profitieren Mentor/innen und Mentees gleichermaßen. Das Projekt verfolgt erstens das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept Ziel, zur inklusiven Hochschule sozialen und kulturellen Integration von Kindern mit Flüchtlingshintergrund in die Region beizutragen. Dabei nimmt die Orientierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stadtteil, der Aufbau von Sozialkontakten und Res- sourcen umzusetzen. Darüber hinaus versteht sie sich als Arbeits- und Le- bensraum für alle Hochschulmitglieder. Daher bemüht sie sich aktiv um die Umsetzung das Erlernen der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um deutschen Sprache eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehen, in der Grundordnung der Universität, voraussichtlich im Wintersemester 2013/2014, die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder der Beauftrag- ten für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/)herausragende Rolle ein. In den gene- ralsanierten Hörsälen Tan- dems wird gemeinsam mit einer erwachsenen Bezugsperson als Sprach- und Rollenvorbild die Freizeit gestaltet, werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude gemeinsame Aktivitäten unter- nommen und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbarErkundung des Wohnortes sowie kultureller Rituale und Ge- bräuche vorgenommen. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handenDabei machen die Kinder Erfahrungen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sindim Sinne des informellen Lernens kulturelle, soziale und sprachliche Lernprozesse an- stoßen. Zweitens benötigen zukünftige Pädagog/innen und Lehrkräfte interkulturelle und reflexive Kompetenzen, um mit der zunehmenden Diversität kindlicher Lebenszusammenhänge professionell umgehen zu können. Das Projekt will zur reflexiven Auseinandersetzung mit „Eigenem“ und „Fremdem“ beitragen. Die genannten Gebäude Studierenden erhalten wertvolle Einblicke in andere Kulturen und Lebens- zusammenhänge, indem sie die Lebenswelt, den Alltag und die Familie der Kinder kennenlernen. Dabei werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig sie positiv konnotierte Erfahrungen ma- 1 SALAM wurde 2009 an der PH Freiburg von der Universität Augsburg aufgegebenProf. Dr. X. xx Xxxx und Xx. X. Xxxxxxx-Xxxxxx gegründet xxxx, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sindaber auch solche, die ihnen möglicherweise fremd und unverständlich vorkommen und Abwehr hervorrufen. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse Durch die Aufarbeitung solcher Eindrü- cke in begleitenden Lehrveranstaltungen lernen die Studierenden, eigene Er- lebnisse, (Vor-)Urteile, Ängste und Stereotype zu hinterfragen, können neue Herausforderungen für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität durchge- führt werden (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern bei Brand- schutztüren). • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen den eigenen Lernbedarf identifizieren und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung interkulturel- le Deutungs- und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werdenVerstehenskompetenzen aufbauen.

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Ziele. Mentoring ist ein Prozess, in dem eine erfahrene Person (Xxxxxxxx) die Entwicklung einer weniger erfahrenen Person (Xxxxxx) unterstützt. Die Universität ist bestrebtHochschule Mainz bietet Studentinnen aller Bachelor-Studiengänge ein Mento- ring-Programm an mit dem Ziel, zur Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit beizu- tragen durch optimale Förderung und Begleitung während des Studiums. Dadurch sollen ihre späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt vergrößert und Wege aufgezeigt werden, Beruf und Familie zu vereinen. Insbesondere sollen zum einen der Anteil von Frauen in MINT-Fächern erhöht, zum anderen die Chancen von Frauen auf dem Weg in Führungspositionen verbessert werden. Teilnehmerinnen Mentees: • Studentinnen im 1. Studiensemester in allen Studiengängen der HS Mainz: • Für die Mentees wird das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept zur inklusiven Hochschule Programm als Xxxx- oder Wahlpflichtmodul in Ab- hängigkeit des jeweiligen Studienganges mit 6 CR anerkannt. Mentorinnen: • Studentinnen mindestens im dritten Semester in einem Studiengang der HS Mainz • Sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten eines Vertrages als studentische Hilfskraft von der Hochschule unter Vertrag genommen. Für die Mentorinnen ist dies daher kei- ne Lehrveranstaltung. Langfristiges Ziel des Mentoring-Programms ist es, noch bestehende geschlechts- spezifische Benachteiligungen von Frauen insbesondere bei der späteren Karriere- planung sowie generell auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, indem die Teilnehmerin- nen lernen und Res- sourcen umzusetzen. Darüber hinaus versteht erfahren, wie sie sich als Arbeits- Instrumente wie Networking und Le- bensraum für alle Hochschulmitglieder. Daher bemüht sie sich aktiv um die Umsetzung der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehen, in der Grundordnung der Universität, voraussichtlich Erwerb von Fähig- keiten im Wintersemester 2013/2014, die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder Bereich der Beauftrag- ten Soft-Skills für Studierende mit Behinderung zu behandelnihre persönliche Entwicklung nutzen können. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig von der Universität Augsburg aufgegeben, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sind. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch Kurzfristiges Ziel im Rahmen des Studiums ist, dass sich die Mentee schnell und si- cher in den Alltag, Arbeitsrhythmus und Studienverlauf der HS Mainz einfindet. Die Mentorin steht ihrer Mentee bei persönlichen, organisatorischen und inhaltlichen Fra- gen mit Rat und Tat zur Seite. Zum Nutzen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen Mentoring sowohl für die Mentee als auch für die Mentorin: • Kontakt zu erfahrenen Studentinnen • Beratung und Erfahrungsaustausch • Unterstützung und Motivation bei Studium und Praktikum • Auf- und Ausbau von Netzwerken • Erwerb von Fähigkeiten im Rahmen Bereich der finanziellen Möglichkeiten sozialen Kompetenz (sog. „Softskills“) wie Zeit- oder Konfliktmanagement, Präsentationstechniken, Gesprächs- und Verhandlungsführung etc. durch Teilnahme an Seminaren und Workshops Kurzfristig messbar: Erhöhung des Anteils von Studentinnen in MINT-Fächern Verringerung der Universität durchge- führt werden (bspwStudienabbruchquote Langfristig messbar: Erhöhung des Anteils von Frauen an Promotionen, Habilitationen, Professuren Erhöhung des Anteils von Frauen an Forschungsvorhaben bzw. Einrichtung Drittmitteleinwer- bungen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Erhöhung des Einkommens von automatischen Türöffnern bei Brand- schutztüren)Frauen Die Laufzeit des Programms beträgt 2 Semester und umfasst in der Regel das 1. • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werden.und

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Ziele. Die Universität ist bestrebta) Mit steigenden Studierendenzahlen wächst auch die Gruppe derjenigen, die mit dem Studium Schwierigkeiten haben. Laut einer aktuellen Studie sind die Gründe, die zum Wechsel oder Abbruch führen, vielfältig.11 „NeuStArt – Neu durchstarten in Studium oder Arbeitsleben“ knüpft an diese Erkenntnisse an und etabliert ein aufei- nander abgestimmtes Beratungs- und Veranstaltungsangebot, das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept zur inklusiven Hochschule die Studierenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten Entscheidungsprozess hinsichtlich Studienverbleib, Fachwechsel oder Ausstieg aus dem Studium unterstützt: In individuellen, problemorientierten Eingangsberatun- gen wird analysiert, welche Gründe zum Studienabbruch führen. Darauf aufbauend, schließt sich ein mehrstufiges, prozessorientiertes Coaching an, das entweder den erfolgreichen Studienverbleib bzw. -wechsel oder den Einstieg in eine Berufsausbil- dung begleitet. Ein entsprechendes Veranstaltungsangebot umfasst Informationsver- anstaltungen und Res- sourcen umzusetzenWorkshops, die auf Bewerbungsverfahren und Ausbildung vorbe- reiten. Darüber hinaus versteht sie sich als Arbeits- Diese werden in Kooperation bzw. Abstimmung mit externen und Le- bensraum für alle Hochschulmitgliederinternen Partnern (s. 3c) durchgeführt. Daher bemüht sie sich aktiv um Zur Gestaltung der Angebote berücksichtigt NeuStArt neueste Forschungserkenntnisse und durch die Umsetzung der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Abteilung 5: Controlling, EDV universitätsspezifische Daten zum Wechsel- und Abbruchverhalten der Studierenden. In Auseinandersetzung mit dem Thema Studienabbruch definiert NeuStArt eine neue Zielgruppe, welche die Universität bisher nicht im Fokus hatte, und verfolgt ein inno- vatives, ganzheitliches Konzept. NeuStArt wird im Kompetenzzentrum für Studium und Beruf (KSB) angesiedelt. Die im KSB bereits vorhandenen Maßnahmen zur Inklusion (Beratung und Coaching sowie Freiwillige Vorkurse und curricular verankerte Schlüsselkompetenzkurse) sind Angebote für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatungde- finierte Zielgruppen und Anlässe sowie einzelne Studiengänge. Insofern ist es zum einen aus strukturell-organisatorischer Sicht erforderlich, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot ein gesondertes Programm zu entwickeln. Zum anderen muss auch auf zentraler Ebene und auf inhaltlicher Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung besonderen Situa- tion der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehenneuen Zielgruppe Rechnung getragen werden, was sich in der Grundordnung spezialisier- ten Konzeption der UniversitätAngebote widerspiegelt. Das KSB unterhält bewährte Kooperati- 11 Universität Konstanz (2015): Exmatrikuliertenbefragung 2010-2014. Online verfügbar über xxxx://xxx.xx.xxx- xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx/. Zuletzt abgerufen am 02.09.2015. onen mit den Kammern, voraussichtlich im Wintersemester 2013/2014der Agentur für Arbeit und Wirtschaftsunternehmen, so dass sich NeuStArt gut in die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen bestehende Struktur integriert und Initiativen des oder der Beauftrag- ten für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannten Gebäude werden voraussichtlich kurz- bis mittelfristig von der Universität Augsburg aufgegeben, weshalb hier keine Maßnahmen vorgesehen sind. • Bei Sanierungen werden gegebenenfalls bestehende Zugangshindernisse für Studierende mit Behinderung, soweit baulich möglich, beseitigt. Auch im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen sollen entsprechende Verbesse- rungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Universität durchge- führt werden (bspw. Einrichtung von automatischen Türöffnern bei Brand- schutztüren). • Die Universität achtet verstärkt darauf, dass schwerbehinderte Bewerbe- rinnen und Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind. • Die Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wird ebenso unter- stützt wie die bevorzugte Bewilligung von Anträgen auf Wohnraum- und Telearbeit für Menschen mit Behinderung, vor allem beim Vorliegen einer stark eingeschränkten Mobilität oder der Notwendigkeit einer besonderen Arbeitszeitgestaltung. • Die Universität betrachtet die Inklusion schwerbehinderter Menschen als ein wichtiges Element von Personalführungsaufgaben. Daher sollen ge- eignete Fortbildungsangebote konzipiert werdendem Netzwerk profi- tiert.

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