Common use of Ziele Clause in Contracts

Ziele. 1. Die EFTA-Staaten und Serbien errichten mit diesem Abkommen und den Zusatz- abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die gleichzeitig zwischen jedem einzelnen EFTA-Staat und Serbien abgeschlossen werden, eine Freihandelszone, um den Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.5 2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen markt- wirtschaftlich orientierten Ländern und dem Respekt der demokratischen Grund- sätze und der Menschenrechte beruht, sind: (a) den Warenverkehr im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) zu liberalisieren; (b) die gegenseitige Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die schrittweise Schaffung eines für die Zunahme des Dienstleistungshandels förderlichen Rahmens; (c) für gerechte Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Vertrags- parteien zu sorgen und einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; (d) die schrittweise Erreichung einer weiteren Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegen- seitigkeit;

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Ziele. 1. Die EFTA-Staaten und Serbien errichten mit diesem Abkommen und den Zusatz- abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die gleichzeitig zwischen jedem einzelnen EFTA-Staat und Serbien abgeschlossen werden, eine Freihandelszone, um den Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.5fördern.6 2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen markt- wirtschaftlich orientierten Ländern und dem Respekt der demokratischen Grund- sätze und der Menschenrechte beruht, sind: (a) den Warenverkehr im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 Handelsabkommens7 (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) zu liberalisieren; (b) die gegenseitige Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die schrittweise Schaffung eines für die Zunahme des Dienstleistungshandels förderlichen Rahmens; (c) für gerechte Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Vertrags- parteien zu sorgen und einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; (d) die schrittweise Erreichung einer weiteren Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegen- seitigkeit;; (e)8 die Entwicklung des internationalen Handels auf eine Weise, die zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung beiträgt und sicherstellt, dass dieses Ziel in der Handelsbeziehung der Vertragsparteien eingeschlossen ist und in ihr Ausdruck findet; und (f)9 auf diese Weise einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Auswei- tung des Welthandels zu leisten.

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Samples: Freihandelsabkommen

Ziele. 1. Die EFTA-Staaten und Serbien Montenegro errichten mit diesem Abkommen und den Zusatz- abkommen Zusatzabkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissendie Landwirtschaft, die gleichzeitig zwischen jedem einzelnen einzel- nen EFTA-Staat und Serbien Montenegro abgeschlossen werdenwurden, eine Freihandelszone, um den Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.5för- dern. 2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen markt- wirtschaftlich orientierten Ländern und dem Respekt der demokratischen Grund- sätze und der Menschenrechte beruht, sind: (a) den Warenverkehr im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 Handelsabkommens 19946 (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) zu liberalisieren; (b) die gegenseitige Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die schrittweise Schaffung eines für die Zunahme des Dienstleistungshandels förderlichen Rahmens; (c) für gerechte Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Vertrags- parteien zu sorgen und einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; (d) die schrittweise Erreichung einer weiteren Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegen- seitigkeit; (e) die Entwicklung des internationalen Handels auf eine Weise, die zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung beiträgt und sicherstellt, dass dieses Ziel in der Handelsbeziehung der Vertragsparteien eingeschlossen ist und in ihr Ausdruck findet; und (f) auf diese Weise einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Auswei- tung des Welthandels zu leisten.

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Samples: Freihandelsabkommen

Ziele. 1. Die EFTA-Staaten und Serbien errichten mit diesem Abkommen und den Zusatz- abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die gleichzeitig zwischen jedem einzelnen EFTA-Staat und Serbien abgeschlossen werden, eine Freihandelszone, um den Wohlstand und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.5fördern. 2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen markt- wirtschaftlich orientierten Ländern und dem Respekt der demokratischen Grund- sätze und der Menschenrechte beruht, sind: (a) den Warenverkehr im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) zu liberalisieren; (b) die gegenseitige Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die schrittweise Schaffung eines für die Zunahme des Dienstleistungshandels förderlichen Rahmens; (c) für gerechte Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Vertrags- parteien zu sorgen und einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; (d) die schrittweise Erreichung einer weiteren Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegen- seitigkeit;; und (e) auf diese Weise einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Auswei- tung des Welthandels zu leisten.

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Samples: Freihandelsabkommen

Ziele. 1. Die EFTA-Staaten und Serbien Montenegro errichten mit diesem Abkommen und den Zusatz- abkommen Zusatzabkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissendie Landwirtschaft, die gleichzeitig zwischen jedem einzelnen einzel- nen EFTA-Staat und Serbien Montenegro abgeschlossen werdenwurden, eine Freihandelszone, um den Wohlstand und die nachhaltige Entwicklung in ihren Hoheitsgebieten zu fördern.5för- dern. 2. Die Ziele dieses Abkommens, das auf den Handelsbeziehungen zwischen markt- wirtschaftlich orientierten Ländern und dem Respekt der demokratischen Grund- sätze und der Menschenrechte beruht, sind: (a) den Warenverkehr im Einklang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens6 Handelsabkommens 19947 (nachfolgend als «GATT 1994» bezeichnet) zu liberalisieren; (b) die gegenseitige Ausweitung von Investitionsmöglichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die schrittweise Schaffung eines für die Zunahme des Dienstleistungshandels förderlichen Rahmens; (c) für gerechte Wettbewerbsbedingungen im Handel zwischen den Vertrags- parteien zu sorgen und einen angemessenen und wirksamen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sicherzustellen; (d) die schrittweise Erreichung einer weiteren Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegen- seitigkeit; (e) die Entwicklung des internationalen Handels auf eine Weise, die zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung beiträgt und sicherstellt, dass dieses Ziel in der Handelsbeziehung der Vertragsparteien eingeschlossen ist und in ihr Ausdruck findet; und (f) auf diese Weise einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Auswei- tung des Welthandels zu leisten.

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