Zweck und Geltungsbereich. 1.1. Die TriCon Container-Terminal Nürnberg GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht. 1.2. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten und TriCon. 1.3. Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten. 1.4. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten und TriCon.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon Container-Terminal Nürnberg GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Hierbei handelt es sich um eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Ab- satz 3c Nr. 3 AEG. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. 1.2 Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werdenwer- den. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriCon.
1.3. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG 14 Abs. 6 AEG vorbehalten.
1.4. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten und TriCon.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon STR Tank-Container-Terminal Nürnberg Reinigung GmbH (nachfolgend: TriConim nachfolgenden STR genannt) betreibt eine Um- schlaganlage, mit auf dem Werksgelände der BASF Schwarzheide GmbH ein Kombiterminal zum Umschlag von Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (Container, kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werdenLKW. Für den Umschlag von Ladeeinheiten mit Abfällen gilt zusätzlich die Anlage 4 (Betriebsordnung für den Abfallumschlag auf dem STR-Containerterminal)
1.2 Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 17). .
1.3 Die regulären Öff- nungszeiten Öffnungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlichtsind: Montag-Xxxxxxx (ausgenommen Feiertage) von 06.00-21.00 Uhr Samstag (ausgenommen Feiertage) von 07.00 - 12.00 Uhr An Sonn- und Feiertagen bleibt das Terminal für den Strassenversand geschlossen. Für eine Nutzung ausserhalb der genannten Öffnungszeiten ist eine Anmeldung von 2 Monaten vorher an den Betreiber zu senden. Ausserhalb der regulären Öffnungszeiten wird das Zweifache Entgelt erhoben, wie in Punkt 8 beschrieben.
1.2. 1.4 Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten Zugangsberechtigen der diskriminie- rungsfreie diskriminierungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende ergebene Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigen und TriConSTR.
1.3. 1.5 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. 1.6 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriConSTR.
1.7 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäss auch für Fahrzeughalter.
1.8 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union veröffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.11.1 Die Eurohafen Umschlaggesellschaft mbH – nachfolgend Hafen genannt – betreibt den Ha- fen und erbringt die Umschlagsleistungen zwischen Hafen und Straße einerseits und zwi- schen Hafen und Schiene andererseits. Die TriCon Container-Terminal Nürnberg GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind Eisenbahninfrastruktur im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlichtHafen wird von der Emsländische Eisenbahn GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx – nachfolgend EIU ge- nannt – betrieben, die insbesondere für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur im Hafen als Serviceeinrichtung im Sinne des § 2 Abs. 3c Ziff. 8 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) nach Maßgabe ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) zuständig ist. Für die Umschlagsleistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Eisenbahninfrastruktur stellt der Hafen gem. § 10 EIBV nachfolgende Nutzungsbedingungen für Umschlagsleistun- gen in Serviceeinrichtungen (nachfolgend NBUS) auf. Der Zugangsberechtigte, der auf der Eisenbahninfrastruktur im Hafen Umschlagsleistungen in Anspruch nehmen möchte, hat demgemäß mit dem EIU auf der Grundlage dessen NBS eine Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG über die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und mit dem Hafen auf der Grundlage der NBUS eine Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG über die Inanspruchnahme von Um- schlagsleistungen anzuschließen.
1.2. Mit 1.2 Die NBUS gelten ausschließlich für die vertraglichen Beziehungen des Hafens mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie Zu- gangsberechtigten im Sinne des § 14 AEG im Zusammenhang mit den Umschlagsleistungen und gewährleisten die diskriminierungsfreie Nut- zung Erbringung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten und TriConangebotenen Leistungen.
1.31.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zugangsberechtigten gelten nicht. Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. Vertragliche Sonstige vertrag- liche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU dritten Unternehmen haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriCondem Hafen.
1.4 Die NBUS werden im Internet auf der Homepage xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Ver- langen der Zugangsberechtigten werden die NBUS gegen Erstattung der Aufwendungen den Zugangsberechtigten zugesandt. Eine Liste der Ansprechpartner des Hafens ist in der Anla- ge 1 zu diesen NBUS enthalten.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.1Die X. Xxxxxx Aktiengesellschaft [nachstehend X. Xxxxxx genannt] und ihre verbundenen Unternehmen [abzurufen unter xxx.xxxxxxxx.xx] betreiben im Seehafen Brake neben anderen Unternehmen den Umschlag, die Bearbeitung und die Lagerung von Schütt- und Stückgütern. Die TriCon Container[Verkehrs-]Infrastruktur im Seehafen Brake wird durch die landeseigenen Hafenbetriebsgesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG [nachstehend Niedersachsen Ports genannt] zur Verfügung gestellt.
X. Xxxxxx betreibt Umschlagsgeräte und Lagerfazilitäten und erbringt Umschlags- und Lagerleistungen sowie damit zusammenhängende weitere Dienstleistungen für Dritte. Für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niedersachsen Ports gelten die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen [NP-Terminal Nürnberg NBS-AT und NP-NBS-BT] der Niedersachsen Ports. Gemäß Beschluss der Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2022 ist die X. Xxxxxx Weser GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage& Co. KG im Hinblick auf das von ihr betriebene Güterterminal von der Anwendung aller Vorschriften der DVO [EU] 2017/2177, mit Ausnahme von Art. 4 Abs. 2 Buchstaben a] bis d] und Buchstabe m] sowie Art. 5 DVO [EU] 2017/2177, befreit. Ebenfalls befreit ist die X. Xxxxxx Weser GmbH & Co. KG von den Pflichten des § 13 ERegG und des Kapitels 3 ERegG unter Ausnahme der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container §§ 21 und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten und TriCon.
1.3. Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten und TriCon.43 ERegG.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.11 Zweck
(1) Die vorliegenden Bedingungen sollen allen Zugangsberechtig- ten den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfra- struktur der NDH ermöglichen. Die TriCon Container-Terminal Nürnberg GmbH Sie beinhalten einheitliche Voraussetzungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie die mit deren Inanspruchnahme verbundenen Rechte und Pflichten der Zugangsberechtigten und der Eisenbahnver- kehrsunternehmen (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1ZB/EVU). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten und TriCon.
1.3. (2) Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes Zeitpunkts und der Dauer der NutzungEisenbahninfrastrukturnutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen Nut- zungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG 14 Abs. 6 des Allgemeinen Eisenbahn- gesetzes (AEG) in der jeweils gültigen Fassung vorbehalten.
1.4. (3) Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten (ZB) und den von ihnen beauf- tragten EVU beauftragten Eisenbahnverkehrsunter- nehmen (EVU) haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriConden Einbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
(1) Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (im Folgen- den: EIU) betreibt als Eigentümerin die öffentliche Eisenbahn- infrastruktur des Binnenhafens Neuss/Düsseldorf. Hierbei handelt es sich um eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 3 c Nr. 8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Der Umfang und die besonderen Merkmale der Eisenbahninf- rastruktur sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan sowie der im Besonderen Teil (NBS-BT) beigefügten Infra- strukturbeschreibung ersichtlich. Die Betriebsführung in den Anlagen der Neuss-Düsseldorfer-Häfen ist nach der Eisen- bahnbau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt.
(2) Die vorliegenden Bedingungen gelten für jeden Zugang und jede Nutzung der vorbezeichneten Eisenbahninfrastruktur durch alle Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftrag- ten EVU sowie selbständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmende Halter von Eisenbahnfahrzeugen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Benutzung Der Eisenbahninfrastruktur
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon Container-Terminal Nürnberg Neuss Trimodal GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlageUmschlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn Eisenbahn, Binnenschiff und Lkw umge- schlagen umgeschlagen werden. Soweit La- deeinheiten des kombinierten Verkehrs auf oder von der Eisenbahn umgeschlagen werden, ist die Umschlaganlage eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 10 Anlage 2 Nr. 2 b) ERegG. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage Umschlagan- lage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). .
1.2 Die regulären Öff- nungszeiten vorliegenden Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Umschlaganlage sind als Serviceeinrichtung im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. Sinne von § 10 ERegG. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen ihnen soll allen Zugangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU der diskriminie- rungsfreie diskriminierungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage Um- schlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU und TriCon.der Neuss Trimodal GmbH.
1.3. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, Nut- zung sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich Nutzungsbedingungen, ein- schließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen Bestimmungen, bleiben dem Abschluss Ab- schluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU und den von ihnen beauf- tragten beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU und TriCon.der Neuss Trimodal GmbH.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon ContainerÖBB-Terminal Nürnberg GmbH Infrastruktur AG, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, FN 71396 w (nachfolgend: TriConin der Folge „Infrastruktur AG“ genannt) betreibt eine Um- schlaganlage, mit bietet Einrichtungen für den Umschlag von Kraftfahrzeugen („LKW“) von der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen Straße auf den Verkehrsträgern Verkehrsträger Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werdenoder vom Verkehrsträger Eisenbahn auf die Straße. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale Eine Beschreibung der Umschlaganlage ergeben Terminalanlagen findet sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlichtxxxxxxxxxxxxx.xxxx.xx.
1.2. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie 1.2 Diese AGB gelten für die gesamte, Inanspruchnahme der Umschlagleistungen Rollende Landstraße („Umschlagleistung ROLA“) und sohin für die gesamte sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Vertragspartner und TriConder Infrastruktur AG.
1.3. Die Einzelheiten 1.3 Sofern der Vertragspartner ein Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“) gemäß Eisenbahngesetz 1957 idgF („EisbG“) ist, ist er zugleich Zugangsberechtigter im Sinne des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und § 58b EisbG. Diesfalls ist die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung Umschlagleistung ROLA als Zusatzleistung gemäß § 20 ERegG vorbehalten58b Abs. 1 Z 2 EisbG zu verstehen.
1.4. Vertragliche Vereinbarungen zwischen 1.4 Die Infrastruktur AG verständigt den Zugangsberechtigten Vertragspartner nachweislich von Änderungen dieser AGB und weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen als vereinbart gelten, sofern der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen ab Verständigung schriftlich und unter Berücksichtigung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten und TriConvorliegenden Vertrag zum Monatsletzten kündigt.
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Samples: Umschlagvertrag Rola
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon ContainerRhein-Ruhr-Terminal Nürnberg GmbH Gesellschaft für Container- und Güterumschlag mbH (nachfolgend: TriConRRT) betreibt eine Um- schlaganlagezwei Umschlaganlagen, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn Eisenbahn, Binnenschiff und Lkw umge- schlagen umgeschlagen werden. Soweit Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs auf oder von der Eisenbahn umgeschlagen werden, sind die Umschlaganlagen eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 10 i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 b) ERegG. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). .
1.2 Die regulären Öff- nungszeiten vorliegenden Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Umschlaganlage sind Umschlaganlagen als Serviceeinrichtung im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2Sinne von § 10 i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 b) ERegG. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen ihnen soll allen Zugangsberechtigten (ZB)/ Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der diskriminie- rungsfreie diskriminierungsfreie Zugang zur zu den vorbezeichneten Umschlaganlage Umschlaganlagen sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten ZB/EVU und TriConder RRT.
1.3. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, Nutzung sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen, einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen Bestimmungen, bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten ZB/EVU und den von ihnen beauf- tragten beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten ZB/EVU und TriConder RRT.
2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu den durch die RRT betriebenen Umschlaganlagen ist nur durch den Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Eigentümer und Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur innerhalb der Umschlaganlage, der Hafen Duisburg Rheinhausen GmbH, Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx bzw. der Duisburger Hafen AG, Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx, möglich. Die RRT ist ZB/EVU auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der RRT beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die RRT weist darauf hin, dass für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten ist.
2.2 Die in die Umschlaganlagen einfahrenden Schienenfahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Abnahme den Bestimmungen der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) in der jeweils gültigen Fassung sowie den baulichen und betrieblichen Standards auf den zu befahrenden Gleisanlagen (Schienenwege/Rangierfahrwege) entsprechen.
2.3 Voraussetzung für den straßenseitigen Zugang ist der Einsatz verkehrssicherer und hinreichend ausgerüsteter Straßenfahrzeuge mit entsprechend qualifiziertem Fahrpersonal.
2.4 Die den Umschlaganlagen schienen-, wasser- und straßenseitig zugeführten Ladeeinheiten müssen genormt, umschlagfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
3.1 Die Nutzung der von RRT angebotenen Leistungen setzt den Abschluss eines Nutzungsvertrages im Sinne von § 20 ERegG voraus. Mit diesem Nutzungsvertrag erhält der Zugangsberechtigte von der RRT einen Slot. Ein Slot beschreibt die vertraglich vereinbarte Ankunft und Abfahrt auf dem Gleis. Das Zeitfenster muss zudem in Absprache mit dem Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur vereinbart werden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den NBS der Hafen Duisburg Rheinhausen GmbH bzw. der Duisburger Hafen AG sowie dem Infrastrukturnutzungsvertrag, welcher zwischen dem ZB/EVU und der Hafen Duisburg Rheinhausen GmbH bzw. der Duisburger Hafen AG abgeschlossen werden muss.
3.2 Zum Abschluss eines Nutzungsvertrages muss der ZB zunächst einen Antrag stellen, der schriftlich, elektronisch, per Fax oder als Datenträger an die RRT zu übermitteln ist. ZB gem. § 1 Abs. 12 Nr. 2 ERegG haben in diesem Antrag zugleich das von ihnen zur Nutzung der Umschlaganlage beauftragte EVU zu benennen. Ist das zu beauftragende EVU zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt, so ist es unverzüglich, spätestens aber bis eine Woche vor Nutzungsbeginn nach zu benennen. Für einen Antrag ist das als Anlage 3 beigefügte Anmeldeformular zu verwenden, dem sich die erforderlichen Mindestangaben entnehmen lassen.
3.3 Es werden nur vollständige Anmeldungen bearbeitet.
3.4 Die Prüfung des Antrages und die Klärung noch offener Fragen erfolgt innerhalb von fünf Tagen ab Eingang des Antrages. Dabei stimmt sich die RRT mit dem Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur innerhalb der Umschlaganlage ab. Sind entsprechende Umschlag- und Abstellmöglichkeiten für Ladeeinheiten vorhanden, unterbreitet die RRT dem ZB/EVU ein Vertragsangebot zur Erbringung der beantragten Leistung (Nutzungsvertrag). Dies beinhaltet nicht den schienenseitigen Zugang zu der Umschlaganlage.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon Container-Kombi Terminal Nürnberg Heilbronn GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlageUmschlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn Eisenbahn, Binnenschiff und Lkw umge- schlagen umgeschlagen werden. Soweit Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs auf oder von der Eisenbahn umgeschlagen werden, ist die Umschlaganlage eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 10 Anlage 2 Nr. 2 b) ERegG. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). ) und Richtwerte für die schienenseitige Umschlagkapazität aus der Anlage 2.
1.2 Die regulären Öff- nungszeiten vorliegenden Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Umschlaganlage sind als Serviceeinrichtung im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. Sinne von § 10 ERegG. Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen ihnen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie diskriminierungsfreie Zugang zur vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriCon.der Kombi Terminal Heilbronn GmbH.
1.3. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, Nutzung sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen Bestimmungen, bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 20 ERegG vorbehalten.
1.4. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriCon.der Kombi Terminal Heilbronn GmbH.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die TriCon Container-Terminal Nürnberg KombiPort Kiel GmbH (nachfolgend: TriConKOMBIPORT) betreibt eine Um- schlaganlagezwei Umschlaganla- gen, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werdenLkw/Schiff um- geschlagen und dort auch abgestellt werden (im Rahmen des zeitweiligen Aufent- haltes von Ladeeinheiten im Verlauf der Beförderung). Hierbei handelt es sich um Serviceeinrichtungen im Sinne der Anlage 2 Pkt. 2b des Eisenbahnregulierungsge- setzes (ERegG). Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage Um- schlaganlagen ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung Örtlichen Richtlinien (Anlage 11a und 1b). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
1.2. 1.2 Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminie- rungsfreie dis- kriminierungsfreie Zugang zur zu vorbezeichneten Umschlaganlage Umschlaganlagen sowie die diskriminierungsfreie Nut- zung diskrimi- nierungsfreie Nutzung der mit dem Betrieb der Umschlaganlage Umschlaganlagen verbundenen Leistungen Leis- tungen ermöglicht werden. Sie gelten für die gesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung Ge- schäftsverbindung zwischen dem Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten und TriConKOMBIPORT.
1.3. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, Nutzung sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung Ab- schluss von Vereinbarungen gemäß §§ 20 und 21 ERegG vorbehalten.
1.4. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwi- schen den Zugangsberechtigten und KOMBIPORT. Vielmehr ist zwischen der KOM- BIPORT und dem EVU eine Vereinbarung zur Betriebssicherheit gem. § 21 ERegG zu schließen. Ohne diese Vereinbarung ist der Zugang zu den Zu- gangsberechtigten und TriConServiceeinrichtungen un- tersagt.
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