Common use of Zweck und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu • die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o einheitlich a) den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o den Serviceleistungen und b) die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu seinFahrzeughalter.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und ZugangsberechtigtenZugangs- berechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein. 1.5 Die NBS-AT erfassen die Nutzung der Serviceeinrichtung durch Eisenbahnfahrzeuge (Xxxx, Rangierabteilungen, Fahreinheiten usw.).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Eisenbahninfrastruktur

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und ZugangsberechtigtenZu- gangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb Ei- senbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gewährleistet gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss Einfluß auf die vertraglichen Vereinbarungen Vereinba- rungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig selbständig am Eisenbahnbetrieb Eisen- bahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU und ZugangsberechtigtenZu- gangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen zwi- schen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.4 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU betreffenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb Eisen- bahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich o den diskriminierungsfreien Zugang zu • die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die NBS-AT gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EIU HTB und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtung Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten XXX EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIUder HTB. 1.4 Die Bestimmungen betreffend betreffende Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die mit diesen selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen, ohne EVU zu sein.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen