Common use of Zweck und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zweck und Geltungsbereich. Diese NBS sind Bestandteil aller Verträge über die Erbringung von Instandhaltungs- und Wartungsleistungen und/oder die Gewährung der Benutzung von Serviceeinrichtungen zwischen der Transdev Instandhaltung GmbH (im Folgenden TDITDI) und Zugangsberechtigten/Auftraggeber (im Folgenden ZB oder AG). Die NBS gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die NBS gelten ausschließlich, d.h. Nutzungsbedingungen des ZB oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, die TDI stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Eine ausdrückliche Zustimmung liegt nicht vor, wenn die TDI deren Geltung im Einzelfall lediglich nicht gesondert widerspricht. Die Transdev Instandhaltung GmbH betreibt in 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 2a eine Serviceeinrichtung im Sinne der Anlage 2 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), ausgelegt zur Instandhaltung und zum Service von Schienenfahrzeugen insbsondere des Personenverkehres. Grundlage für den Betrieb der Transdev Instandhaltung GmbH sind die rechtlichen, insbesondere landesrechtlichen Bestimmungen für nicht öffentliche Eisenbahnen, hier insbesondere das Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (LEisenbG) sowie die Betriebsordnung für den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen des Landes Schleswig-Holstein (ABABauV SH).

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. Diese NBS sind Bestandteil aller Verträge über 1 Zweck (1) Die vorliegenden Bedingungen sollen allen Zugangsberechtigten den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn Hamm ermöglichen. Sie beinhalten einheitliche Voraussetzungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie die Erbringung von Instandhaltungs- mit deren Inanspruchnahme verbundenen Rechte und Wartungsleistungen und/oder Pflichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). (2) Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer der Eisenbahninfrastrukturbenutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die Gewährung sonstigen Nutzungsbedingungen einschließlich die der Benutzung von Serviceeinrichtungen zwischen Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der Transdev Instandhaltung jeweils gültigen Fassung vorbehalten. (1) Die Hafen Hamm GmbH (im Folgenden TDITDIFolgenden: EIU oder Hafenbahn Hamm) und Zugangsberechtigten/Auftraggeber (im Folgenden ZB oder AG)betreibt als Eigentümerin die öffentliche Eisenbahninfrastruktur des Binnenhafens Hamm. Die NBS gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die NBS gelten ausschließlich, d.h. Nutzungsbedingungen des ZB oder Dritter finden keine Anwendung, Hierbei handelt es sei denn, die TDI stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Eine ausdrückliche Zustimmung liegt nicht vor, wenn die TDI deren Geltung im Einzelfall lediglich nicht gesondert widerspricht. Die Transdev Instandhaltung GmbH betreibt in 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 2a sich um eine Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 3 c Nr.8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Der Umfang und die besonderen Merkmale der Eisenbahninfrastruktur sind aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan sowie der als Anlage 2 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz beigefügten Infrastrukturbeschreibung ersichtlich. (ERegG), ausgelegt zur Instandhaltung 2) Die vorliegenden Bedingungen gelten für jeden Zugang und zum Service jede Nutzung der vorbezeichneten Eisenbahninfrastruktur durch alle zugangsberechtigten Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie selbständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmende Halter von Schienenfahrzeugen insbsondere des Personenverkehres. Grundlage für den Betrieb der Transdev Instandhaltung GmbH sind die rechtlichen, insbesondere landesrechtlichen Bestimmungen für nicht öffentliche Eisenbahnen, hier insbesondere das Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (LEisenbG) sowie die Betriebsordnung für den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen des Landes Schleswig-Holstein (ABABauV SH)Eisenbahnfahrzeugen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Der Infrastruktur

Zweck und Geltungsbereich. Diese NBS sind Bestandteil aller Verträge über die Erbringung von Instandhaltungs- 1.1 Die KombiPort Kiel GmbH (nachfolgend: KOMBIPORT) betreibt eine Umschlaganla- ge, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (Sattelanhänger, Container und Wartungsleistungen und/oder die Gewährung der Benutzung von Serviceeinrichtungen Wechselbehälter) zwischen der Transdev Instandhaltung GmbH den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen und dort abgestellt werden (im Folgenden TDITDI) und Zugangsberechtigten/Auftraggeber (Rahmen des zeitweiligen Aufenthaltes von Ladeeinheiten im Folgenden ZB oder AGVerlauf der Beförderung). Die NBS gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die NBS gelten ausschließlich, d.h. Nutzungsbedingungen des ZB oder Dritter finden keine Anwendung, Hierbei handelt es sei denn, die TDI stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Eine ausdrückliche Zustimmung liegt nicht vor, wenn die TDI deren Geltung im Einzelfall lediglich nicht gesondert widerspricht. Die Transdev Instandhaltung GmbH betreibt in 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 2a sich um eine Serviceeinrichtung Ser- viceeinrichtung im Sinne der Anlage von § 2 Absatz 3c Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz 3 AEG. Ort, Ausstattung und allge- meine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Örtlichen Richtlinien (ERegGAnlage 1), ausgelegt . 1.2 Mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen soll allen Zugangsberechtigten der dis- kriminierungsfreie Zugang zur Instandhaltung und zum Service von Schienenfahrzeugen insbsondere des Personenverkehres. Grundlage für den vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskrimi- nierungsfreie Nutzung der mit dem Betrieb der Transdev Instandhaltung GmbH sind Umschlaganlage verbundenen Leis- tungen ermöglicht werden. Sie gelten für die rechtlichengesamte, sich daraus ergebende Ge- schäftsverbindung zwischen dem Zugangsberechtigten und KOMBIPORT. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere landesrechtlichen des Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung, sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingun- gen einschließlich die der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen für nicht öffentliche Eisenbahnen, hier insbesondere das Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (LEisenbG) sowie bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 6 AEG vorbehalten. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den von ihnen beauftragten EVU haben keinen Einfluss auf die Betriebsordnung für vertraglichen Vereinbarungen zwi- schen den Bau Zugangsberechtigten und Betrieb von Anschlussbahnen des Landes Schleswig-Holstein (ABABauV SH)KOMBIPORT.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Zweck und Geltungsbereich. Diese NBS sind Bestandteil aller Verträge über die Erbringung von Instandhaltungs- und Wartungsleistungen und/oder die Gewährung der Benutzung von Serviceeinrichtungen zwischen der Transdev Instandhaltung 1.1 Die Container Terminal Osnabrück GmbH (im Folgenden TDITDInachfolgend CTOS GmbH) betreibt eine Umschlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (Sattelanhänger, Container und Zugangsberechtigten/Auftraggeber (im Folgenden ZB oder AG). Die NBS gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umgeschlagen werden. Die NBS gelten ausschließlichSoweit Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs auf oder von der Eisenbahn umgeschlagen werden, d.h. Nutzungsbedingungen des ZB oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, ist die TDI stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Eine ausdrückliche Zustimmung liegt nicht vor, wenn die TDI deren Geltung im Einzelfall lediglich nicht gesondert widerspricht. Die Transdev Instandhaltung GmbH betreibt in 00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxx 2a Umschlaganlage eine Serviceeinrichtung im Sinne der von § 2 Abs. 9 AEG i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 Eisenbahnregulierungsgesetz S. 1 lit. b) ERegG. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (ERegGAnlage 1), ausgelegt . 1.2 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Umschlaganlage als Serviceeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 9 AEG i.V.m. Anlage 2 Nr. 2 S. 1 lit. b) ERegG. Mit ihnen soll allen Zugangsberechtigten der diskriminierungsfreie Zugang zur Instandhaltung und zum Service von Schienenfahrzeugen insbsondere des Personenverkehres. Grundlage für den vorbezeichneten Umschlaganlage sowie die diskriminierungsfreie Nutzung der mit dem Betrieb der Transdev Instandhaltung GmbH sind Umschlaganlage verbundenen Leistungen ermöglicht werden. Sie gelten für die rechtlichengesamte, sich daraus ergebende Geschäftsverbindung zwischen dem Zugangsberechtigten und der CTOS GmbH. 1.3 Die Einzelheiten des Zugangs, insbesondere landesrechtlichen Bestimmungen für nicht öffentliche Eisenbahnendes Zeitpunktes und der Dauer der Nutzung sowie das zu entrichtende Entgelt und die sonstigen Nutzungsbedingungen, hier insbesondere das Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (LEisenbG) sowie einschließlich die Betriebsordnung für der Betriebssicherheit dienenden Bestimmungen, bleiben dem Abschluss einer Vereinbarung nach dem ERegG vorbehalten. 1.4 Vertragliche Vereinbarungen zwischen den Bau Zugangsberechtigten und Betrieb den von Anschlussbahnen des Landes Schleswig-Holstein (ABABauV SH).ihnen beauftragten EVUs haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und der CTOS GmbH.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen