Zweckbestimmung Musterklauseln

Zweckbestimmung a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt wer- den. Für die Bürgschaften gelten - soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist - die folgenden Allgemeinen Bürg- schaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur Sanierung der Finanzverhältnisse. c) Bürgschaften dürfen nicht für Unternehmen vergeben werden, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlus- ses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässig- keit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, es sei denn, es handelt sich um Bürg- schaften zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen. (2) Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank (nachfolgend auch Kreditgeber oder Kreditinstitut genannt) bereits vor Eingang des Bürgschaftsantrages bei der Bürgschaftsbank wirksam verpflichtet hat, werden nachträglich keine Ausfallbürgschaften übernommen. Dasselbe gilt für Kredite zur Ablösung unverbürgter Kredite, es sei denn, dass mit den zu verbürgenden Krediten Vorhaben betriebs- gerecht finanziert werden sollen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Zweckbestimmung. Schloss Albrechtsberg be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Dritt- ländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5, 6 und 9 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art. 13 DSGVO das Recht auf transparente Information zu. Gleiches gilt gem. Art 14 DSGVO, wenn die Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungs- zweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.
Zweckbestimmung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers und ist nicht zulässig, es sei denn der Auftraggeber weist ihn in einzelnen, definierten Fällen an, z.B. zur Lösung von Problemen.
Zweckbestimmung. Die Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträge sind für folgende Zwecke bestimmt: a) zur Deckung der Vollzugskosten des GAV; b) zur Erfüllung der Vollzugskostenaufgaben im Zusammenhang mit der Personen- und Dienstleistungsfreizügigkeit; c) für die berufliche Weiterbildung und die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz; d) für die Unterstützung in Notlagen.
Zweckbestimmung. Die persönlichen und sensiblen Daten werden insbesondere dafür verwendet, die zu versichernden Risiken zu beurteilen, die Schadenfälle zu bearbeiten, die administrative, statis- tische und finanzielle Vertragsabwicklung sicherzustellen, die Aktivitäten (Statistiken, internes und externes Audit etc.) durchzuführen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, die Dienstleistungen zu verbessern und weiterzuentwickeln, die Versicherungskosten zu optimieren und wirtschaftlich zu hal- ten, Akquisitions- und Marketingmassnahmen umzusetzen, unbezahlte Rechnungen und Inkassomassnahmen zu ver- walten sowie Betrug, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dafür können die Groupe Mutuel und Dritte die Daten untereinander weiterge- ben, austauschen und gemeinsam nutzen (siehe unten). Die für statistische Zwecke verwendeten Daten werden anonymi- siert.
Zweckbestimmung. Der Vertrag dient der Erfüllung von Aufgaben der Jugendarbeit und der Förderung junger Menschen in XY. Konkreter Zweck des Vertrages ist die Vereinbarung zur Übernahme der Betriebsträgerschaft des offenen Jugendtreffs im Gemeindeteil XY durch den Verein. Die Verantwortung der Gemeinde zur Finanzierung dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Art. 17 des BayKJHG. Die Gesamtverantwortung des Landkreises bleibt unberührt (§ 79 KJHG). Unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität in der Jugendarbeit (§ 4 KJHG, Art. 2 BayKJHG) arbeiten die Vertragspartner vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen in der Anerkennung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“. Die Vertragspartner gehen hinsichtlich der Ziele und Aufgaben von den gesetzlichen Grundlagen aus (KJHG, BayKJHG) sowie vom Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung in seiner jeweiligen Fortschreibung. Der „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“ erfüllt seine Aufgaben in der offenen Jugendarbeit in parteipolitischer Neutralität. Die Vertragspartner vermeiden konkurrierende Angebote.
Zweckbestimmung. Die Miet-, Benutzungs- und Gebührenordnung gilt für sämtliche Hallen, die Villa Schwalbenhof und die Zehntscheuer in Rohrau (gemeindliche Einrichtungen) sowie die sonstigen öffentlichen Räume und Plätze der Gemeinde (Begegnungsstätte Samariterstift, Schulräume, Kindergarten- räume, Villa, Marktplatz, Rathausplatz, Kieferpark etc.) die über die Gemeindeverwaltung an- gemietet werden können, soweit nachfolgend im Einzelfall keine abweichende Regelung getrof- fen wird. Die genannten Einrichtungen sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Gärtringen. Die Ein- richtungen werden den örtlichen Schulen für den Schulsport, der VHS und den örtlichen Verei- nen zur Gestaltung des Vereinslebens zur Verfügung gestellt und - sofern es der Schul- und Vereinsbetrieb zulässt - nachrangig auch örtlichen Unternehmen, Organisationen und Private. Die Turn- und Sporthallen stehen tagsüber vorrangig für den Schulsport, im Übrigen für sonsti- ge Zwecke der Gemeinde zur Verfügung. Für Übungszwecke können sie an örtliche Vereine und vereinsähnlichen Organisationen überlassen werden. Die gemeindlichen Einrichtungen werden darüber hinaus für Veranstaltungen und für Sportveranstaltungen vermietet. Die Ludwig-Uhland-Halle, die Schönbuchhalle und die Schwarzwaldhalle dienen schulischen, sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken. In besonders geregelten Fällen stehen den Einwohnern die Einrichtungen zusätzlich für öffentliche und privatwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung (Pächterbewirtschaftung Schönbuchhalle, Veranstaltungen durch Private in der Schwarzwaldhalle). Die Xxxxx-Xxxxxxxx-Halle und die Xxxxxxx-Xxxxx-Halle dienen ausschließ- lich schulischen und sportlichen Zwecken. Die Villa Schwalbenhof in Gärtringen und die Zehntscheuer in Rohrau dienen kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken, in besonders geregelten Fällen stehen sie den Einwohnern zusätz- lich zur Verfügung. Ebenso stehen die sonstigen öffentlichen Räume wie z.B. die Begegnungs- stätte im Samariterstift, einzelne Turnräume in den Kindergärten, Schulen, gemeindeeigene Plätze oder etc. für Vereine und Gruppen im Einzelfall für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Benutzung der gemeindlichen Sportplätze und Faustballfelder der Gemeinde werden über die Belegungs- und Spielpläne der Vereine erfasst. Weitere zusätzliche Nutzungen sind in Ab- stimmung mit den hauptsächlich nutzenden Vereinen per Vereinbarung geregelt. Kostenersatz für diese Nutzungen können anfallen, wenn dem hauptsächlich nutzenden Verein die ...
Zweckbestimmung. Die Fraunhofer-Gesellschaft stellt alle O365-Komponenten ausschließlich zum Zweck der ge- schäftlichen Kollaboration im Rahmen von Projekten, Aufträgen und der Erfüllung vertragli- cher Pflichten im Verhältnis zu Externen zur Verfügung. Entsprechendes gilt für die mittels der Komponenten zur Verfügung gestellten Inhalte wie bspw. Forschungsdaten, Dokumente, Prä- sentationen u.a. Jede Verwendung der O365-Komponenten und Inhalte zu anderen Zwecken ist untersagt. Insbesondere sind eine Verwendung der O365-Komponenten und Inhalte zu pri- vaten Zwecken, das Verbringen von Inhalten auf private Geräte oder private Speicher, die nicht der ausschließlichen Kontrolle des Unternehmens oder der Organisation des Externen unterliegen, sowie die Verwendung von Informationen zur Analyse der Leistung oder des Ver- haltens von Mitarbeitern der Fraunhofer-Gesellschaft untersagt. Personal- und Sozialdaten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Fraunhofer-Gesellschaft dürfen, soweit von Externen zugreifbar, nicht in O365-Speicherablagen gespeichert werden.
Zweckbestimmung. Die Express-Einzahlung per Safebag dient ausschließlich zur Einlieferung von Bargeld in Banknoten und Münzen für eigene Rechnung des Einlieferers. Banknoten und Münzen müssen getrennt in den jeweils dafür vorgesehenen Safebags eingeliefert werden. Die Einzahlung / Ablieferung von Sorten, Schecks oder anderen Wertgegenständen mittels Safebag ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Express-Einzahlung per Safebag ist nur für Kunden der Sparkasse Kulmbach-Kronach möglich. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen eines Girokontos bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach.
Zweckbestimmung. Der Einsatz dieser Softwarepakete erfolgt ausschließlich, • um die vorhandene Hardware- und Software-Ausstattung der Arbeitsplatz-PCs und angeschlossene Peripheriegeräte zu inventarisieren, • den Software-Bestand auf den Arbeitsplatz-PCs zu harmonisieren, • die reibungslose Installation von Software zu ermöglichen, • Userverwaltung durchzuführen, • Software-Lizenzen zu verwalten, • die gesetzlichen Forderungen aus Urheber- und Lizenzrecht zu erfüllen und • die Mitarbeiter der Hotline und des Anwender-Supports zu unterstützen. Daten der Beschäftigten werden nicht zu Zwecken der Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, zum Leistungsvergleich oder zur Leistungsbemessung verarbeitet oder genutzt.