Zweckbestimmung Musterklauseln

Zweckbestimmung. (1) a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirt- schaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgrün- der (nachfolgend auch „Kreditnehmer“; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürg- schaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden All- gemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
Zweckbestimmung. Schloss Albrechtsberg be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Dritt- ländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5, 6 und 9 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art. 13 DSGVO das Recht auf transparente Information zu. Gleiches gilt gem. Art 14 DSGVO, wenn die Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungs- zweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.
Zweckbestimmung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers und ist nicht zulässig, es sei denn der Auftraggeber weist ihn in einzelnen, definierten Fällen an, z.B. zur Lösung von Problemen.
Zweckbestimmung. Die Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträge sind für folgende Zwecke bestimmt:
Zweckbestimmung. Die persönlichen und sensiblen Daten werden insbesondere dafür verwendet, die zu versichernden Risiken zu beurteilen, die Schadenfälle zu bearbeiten, die administrative, statis- tische und finanzielle Vertragsabwicklung sicherzustellen, die Aktivitäten (Statistiken, internes und externes Audit etc.) durchzuführen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, die Dienstleistungen zu verbessern und weiterzuentwickeln, die Versicherungskosten zu optimieren und wirtschaftlich zu hal- ten, Akquisitions- und Marketingmassnahmen umzusetzen, unbezahlte Rechnungen und Inkassomassnahmen zu ver- walten sowie Betrug, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dafür können die Groupe Mutuel und Dritte die Daten untereinander weiterge- ben, austauschen und gemeinsam nutzen (siehe unten). Die für statistische Zwecke verwendeten Daten werden anonymi- siert.
Zweckbestimmung. Die Express-Einzahlung per Safebag dient ausschließlich zur Einlieferung von Bargeld in Banknoten und Münzen für eigene Rechnung des Einlieferers. Banknoten und Münzen müssen getrennt in den jeweils dafür vorgesehenen Safebags eingeliefert werden. Die Einzahlung / Ablieferung von Sorten, Schecks oder anderen Wertgegenständen mittels Safebag ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Express-Einzahlung per Safebag ist nur für Kunden der Sparkasse Kulmbach-Kronach möglich. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen eines Girokontos bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach.
Zweckbestimmung. Der Vertrag dient der Erfüllung von Aufgaben der Jugendarbeit und der Förderung junger Menschen in XY. Konkreter Zweck des Vertrages ist die Vereinbarung zur Übernahme der Betriebsträgerschaft des offenen Jugendtreffs im Gemeindeteil XY durch den Verein. Die Verantwortung der Gemeinde zur Finanzierung dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Art. 17 des BayKJHG. Die Gesamtverantwortung des Landkreises bleibt unberührt (§ 79 KJHG). Unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität in der Jugendarbeit (§ 4 KJHG, Art. 2 BayKJHG) arbeiten die Vertragspartner vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen in der Anerkennung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“. Die Vertragspartner gehen hinsichtlich der Ziele und Aufgaben von den gesetzlichen Grundlagen aus (KJHG, BayKJHG) sowie vom Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung in seiner jeweiligen Fortschreibung. Der „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“ erfüllt seine Aufgaben in der offenen Jugendarbeit in parteipolitischer Neutralität. Die Vertragspartner vermeiden konkurrierende Angebote.
Zweckbestimmung. Die Wohngruppe Mobile bietet einer Gruppe von acht bis neun jungen Erwachsenen in schwie- riger Lebenssituation die Möglichkeit, für minimal ein halbes und in der Regel maximal 2 Jahre gemeinsam und begleitet einen Übergangswohnraum zu gestalten, der ihren individuellen Be- dürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Das Team hilft ein tragfähiges Netz innerhalb und ausserhalb des Hauses zu erhalten und wei- terzuentwickeln. Es bietet konkrete Lebens- und Problemlösungshilfen an und fördert die Be- gabungen und Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Das Team begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner lösungs- und zielorientiert in der Wie- dererlangung der lebenspraktischen sowie sozialen Handlungskompetenzen zum selbstständi- gen Wohnen und Leben. Dafür werden die Bewohnerinnen und Bewohner direkt in die haushäl- terischen, sozialen und kulturellen Alltagswelten in der Wohngruppe Mobile einbezogen.
Zweckbestimmung. (1) Das Stipendium wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und ist ausschließlich als Beitrag zur Sicherung des laufenden Le- bensunterhalts für die Teilnahme an der o.g. Maßnahme sowie für weitere im Rahmen der Maßnahme anfallende Kosten (Maßnah- menkosten, Fahrtkosten etc.) bestimmt (sie- he 3.1 (1) Vergaberichtlinie).
Zweckbestimmung. Das Safebag-Verfahren dient ausschließlich zur Einlieferung von Papiergeld ab einem Betrag von 500,00 G für eigene Rechnung des Kontoinhabers. Die Einzahlung/Ablieferung von Hartgeld, Sorten, Schecks oder Wechseln mittels Safebag ist ausgeschlossen.