Zweckbestimmung Musterklauseln

Zweckbestimmung a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer“, Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller“ genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt wer- den. Für die Bürgschaften gelten - soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist - die folgenden Allgemeinen Bürg- schaftsbestimmungen Kredit (ABB-Kredit). b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur Sanierung der Finanzverhältnisse. c) Bürgschaften dürfen nicht für Unternehmen vergeben werden, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlus- ses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässig- keit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, es sei denn, es handelt sich um Bürg- schaften zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen. (2) Für Kredite, zu deren Gewährung sich die Hausbank (nachfolgend auch Kreditgeber oder Kreditinstitut genannt) bereits vor Eingang des Bürgschaftsantrages bei der Bürgschaftsbank wirksam verpflichtet hat, werden nachträglich keine Ausfallbürgschaften übernommen. Dasselbe gilt für Kredite zur Ablösung unverbürgter Kredite, es sei denn, dass mit den zu verbürgenden Krediten Vorhaben betriebs- gerecht finanziert werden sollen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Zweckbestimmung. Unser Unternehmen be- und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Aufnahme und auftragsgebundenen Erfüllung von Geschäftsbeziehungen. Betroffen sind alle Datenkategorien zur Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Verpflichtungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte auch in Drittländern mit unklarem Datenschutzniveau (i.d.R. Länder außerhalb der EU), die nicht am Geschäftszweck beteiligt sind, erfolgt nicht oder nur dann, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Rahmen des rechtlich Zulässigen gem. Art. 5 und 6 DSGVO. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so steht der betroffenen Person gem. Art 12 ff DSGVO und nach Maßgabe von § 32 BDSG das Recht auf transparente Information zu. Grundsätzlich werden nur solche Informationen verarbeitet und genutzt, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verarbeitungszweck stehen. Hierbei werden die besonderen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO und den § 22 ff BDSG beachtet. Die Be- und Verarbeitung sensibler Daten ist gem. DSGVO ausschließlich unter dem Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes oder bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage gestattet.
Zweckbestimmung. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehört nicht zu den Aufgaben des Auftragnehmers und ist nicht zulässig, es sei denn der Auftraggeber weist ihn in einzelnen, definierten Fällen an, z.B. zur Lösung von Problemen.
Zweckbestimmung. Die Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträge sind für folgende Zwecke bestimmt: a) zur Deckung der Vollzugskosten des GAV; b) zur Erfüllung der Vollzugskostenaufgaben im Zusammenhang mit der Personen- und Dienstleistungsfreizügigkeit; c) für die berufliche Weiterbildung und die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz; d) für die Unterstützung in Notlagen.
Zweckbestimmung. Die Halle wird als Betrieb gewerblicher Art geführt. Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gelten folgende Regelungen: Die Vermietung an andere Unternehmer (z. B. Vereine) ist mit zur Zeit 16 % steuerpflichtig. Die Überlassung der Betriebsvorrichtungen ist stets zu 16 % steuerpflichtig.
Zweckbestimmung. Das Dorfgemeinschaftshaus „Bürgerhaus“ dient der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen und Sitzungen der Ortsgemeinde Oberweis, der örtlichen Vereine und der Pfarrgemeinde Oberweis. Darüber hinaus kann die Einrichtung für private Feiern und Informationsveranstaltungen mit öffentlichem Charakter sowie an überörtliche Verbände und Vereine, Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, politische Parteien oder Firmen zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage eines Mietvertrages, der Anerkennung der Hausordnung und der vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberweis festgelegten Nutzungsgebühren. Die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses kann versagt werden, wenn keine Gewähr für eine ordnungsgemäße und pflegliche Benutzung der Räume besteht, erkennbar ist, dass durch die Benutzung die Ziele des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gefährdet erscheinen oder durch andere Veranstaltungen die Räume bereits belegt sind.
Zweckbestimmung. Der Vertrag dient der Erfüllung von Aufgaben der Jugendarbeit und der Förderung junger Menschen in XY. Konkreter Zweck des Vertrages ist die Vereinbarung zur Übernahme der Betriebsträgerschaft des offenen Jugendtreffs im Gemeindeteil XY durch den Verein. Die Verantwortung der Gemeinde zur Finanzierung dieser Aufgaben ergibt sich aus dem Art. 17 des BayKJHG. Die Gesamtverantwortung des Landkreises bleibt unberührt (§ 79 KJHG). Unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität in der Jugendarbeit (§ 4 KJHG, Art. 2 BayKJHG) arbeiten die Vertragspartner vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen in der Anerkennung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“. Die Vertragspartner gehen hinsichtlich der Ziele und Aufgaben von den gesetzlichen Grundlagen aus (KJHG, BayKJHG) sowie vom Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung in seiner jeweiligen Fortschreibung. Der „Verein zur Förderung der Jugendarbeit XY e.V.“ erfüllt seine Aufgaben in der offenen Jugendarbeit in parteipolitischer Neutralität. Die Vertragspartner vermeiden konkurrierende Angebote.
Zweckbestimmung. Das Safebag-Verfahren dient ausschließlich zur Einlieferung von Papiergeld ab einem Betrag von 500,00 G für eigene Rechnung des Kontoinhabers. Die Einzahlung/Ablieferung von Hartgeld, Sorten, Schecks oder Wechseln mittels Safebag ist ausgeschlossen.
Zweckbestimmung. Die Express-Einzahlung per Safebag dient ausschließlich zur Einlieferung von Bargeld in Banknoten und Münzen für eigene Rechnung des Einlieferers. Banknoten und Münzen müssen getrennt in den jeweils dafür vorgesehenen Safebags eingeliefert werden. Die Einzahlung / Ablieferung von Sorten, Schecks oder anderen Wertgegenständen mittels Safebag ist ausgeschlossen. Die Nutzung der Express-Einzahlung per Safebag ist nur für Kunden der Sparkasse Kulmbach-Kronach möglich. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist das Bestehen eines Girokontos bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach.
Zweckbestimmung. Die persönlichen und sensiblen Daten werden insbesondere dafür verwendet, die zu versichernden Risiken zu beurteilen, die Schadenfälle zu bearbeiten, die administrative, statis- tische und finanzielle Vertragsabwicklung sicherzustellen, die Aktivitäten (Statistiken, internes und externes Audit etc.) durchzuführen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, die Dienstleistungen zu verbessern und weiterzuentwickeln, die Versicherungskosten zu optimieren und wirtschaftlich zu hal- ten, Akquisitions- und Marketingmassnahmen umzusetzen, unbezahlte Rechnungen und Inkassomassnahmen zu ver- walten sowie Betrug, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dafür können die Groupe Mutuel und Dritte die Daten untereinander weiterge- ben, austauschen und gemeinsam nutzen (siehe unten). Die für statistische Zwecke verwendeten Daten werden anonymi- siert.