Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit (1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten Grundsätzen errechnet, b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten festgelegten Grundsätzen errechnetberechnet, die untrennbarer Be- standteil dieser Regelung sind,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend nachstehend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten Grundsätzen errechnet,, *)
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten Grundsätzen errechnet,, 1
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten festgestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen Arbeitszeitbestimmungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten festgelegten Grundsätzen errechnet,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten festge- stellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen Arbeitszeitbe- stimmungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten fest- gelegten Grundsätzen errechnet,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten festge- stellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen Arbeitszeitbestimmungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten Grundsätzen festgelegten Grund- sätzen errechnet,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten BeschäftigtenBe- schäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich arbeits- vertraglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten festgelegten Grundsätzen errechnetberechnet, die untrennbarer Bestandteil dieser Regelung sind,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend nachstehend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten festge- stellten tatsächlichen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar Febru- ar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen Arbeitszeitbestimmungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten festgelegten Grundsätzen errechnet,errechnet,1
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:
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Arbeitszeit. 6 Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen
a) wird für jedes Bundesland im Tarifgebiet West auf der Grundlage der fest- gestellten festgestellten tatsächlichen durchschnittlichen durchschnittli- chen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit (tariflich und arbeitsver- traglich arbeitsvertrag- lich vereinbarte Arbeitszeit) wegen der gekündigten Arbeitszeitbestim- mungen Arbeitszeitbestimmungen von den Tarifvertragsparteien nach den im Anhang zu § 6 festge- legten festgelegten Grundsätzen errechnet,
b) beträgt im Tarifgebiet West 38,5 Stunden für die nachfolgend aufgeführten Beschäftigten:: aa) Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten,
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