Einschränkungen der Leistungspflicht Musterklauseln

Einschränkungen der Leistungspflicht. (1) Wir leisten nicht für
Einschränkungen der Leistungspflicht. Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschä- digungen können wir keine oder nur einge- schränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
Einschränkungen der Leistungspflicht. Höhere Gewalt / Vorbehalt der Selbstbelieferung
Einschränkungen der Leistungspflicht. 5.1 Der Versicherer ersetzt, soweit durch die Besonderen Bedingungen keine umfassenderen Leis- tungen vereinbart sind, keine Kosten für
Einschränkungen der Leistungspflicht. Vom allgemeinen Versicherungsschutz dieser Police ausgeschlossen sind:
Einschränkungen der Leistungspflicht. 2. Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und welche sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?
Einschränkungen der Leistungspflicht. Wir können für bestimmte Unfälle und Gesundheits- schädigungen keine oder nur eingeschränkt Leistun- gen erbringen. Bitte beachte daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3), zu den nicht versicherbaren Personen (Ziffer 4) sowie zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
Einschränkungen der Leistungspflicht. 5.1 Die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch WIFISAX kann ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu vier Wochen dauern, sofern WIFISAX und der Kunde keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen haben.
Einschränkungen der Leistungspflicht. Für bestimmte Unfälle und Gesundheits- schädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistung erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5). Im Folgenden beschreiben wir verschiedene Arten von Leistungen und deren Voraus- setzungen. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit uns vereinbart haben, und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Einschränkungen der Leistungspflicht a) Der Höchsterstattungsbetrag je einzelnem Gegenstand, Paar oder Set beträgt € 300.