Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 5 Was ist nicht versichert?
a) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer politischen oder gewerkschaLlichen Tätigkeit.
b) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer Schädigung Ihrer „E-Reputation“ in der Onlinepresse.
c) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie sollen die „E-Reputation“ eines anderen verletzt ha- ben und dieser will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht versichert.)
d) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-/Ge- brauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Dieser Risikoausschluss bezieht sich auf den Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a).
e) Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit • Spiel- oder Wettverträgen, • Gewinnzusagen, • dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Versichert sind jedoch der Erwerb von Gütern und Sachwerten zum eigenen Ge- oder Verbrauch.
f) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
g) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten oder vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr.
h) Es bestehen Streitigkeiten • zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags, • von Mitversicherten gegen Sie, • von Mitversicherten untereinander.
i) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versi- cherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege wurde in seiner Reputation geschädigt und über- trägt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Gegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
j) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen oder sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
k) Sie haben in den Leistungsarten § 2 a) bis § 2 d) den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt. Xxxx dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
l) Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. Dieser Risikoausschluss bezieht sich nicht auf den Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a). § 6 In welchen Ländern sind Sie versichert? Hier gilt Ihr Versicherungsschutz: Ihr Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörd...
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
(2) Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand in- nerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungs- beitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
(3) Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungs- vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: • Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben. • Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben. • Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung xxxxxxxxxx- xxxx Angaben bereits bekannt waren. Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. (Beispiel für „grob fahrlässiges Verhalten“: Je- mand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.) Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz: • Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat. • Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben nicht gekündigt. Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn • die Veränderung so unerheblich ist, dass sie nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde oder • ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll. § 12 Wegfall des versicherten Interesses
(1) Ist der...
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 37 Versicherungsausweis zum Gruppenversicherungsvertrag Vertrags-Nummer RS-V 11007411353127 Nur gültig in Verbindung mit Ihrem Versicherungszerfifikat. „Expat Legal/Expat Legal Plus“ Der BDAE hat mit der ARAG SE einen Gruppenversicherungsvertrag über einen Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte geschlossen. Auf der Grundlage dieses Vertrags gewähren wir den Kunden des BDAE Versicherungsschutz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Die Geltendmachung von Ansprüchen bedarf keiner vorherigen Zustimmung des BDAE. Risikoträger der „Expat Legal/Expat Legal Plus“ ARAG SE, ARAG Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Xxxx-Xxxx Xxxxxxxxx Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxxx (Sprecher), Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Registergericht Düsseldorf HRB 66846, Sitz: Düsseldorf, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995 Versicherungsumfang Der Versicherungsschutz umfasst – sofern nicht Versicherungsschutz durch eine anderweitige Rechtsschutz-Versicherung besteht – folgende Leistungen gemäß der ARAG Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2016) für den BDAE. Die vollständigen Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx. Was müssen Sie im Schadenfall tun? Rufen Sie einfach an unter: 0211 963 1460* * Rund um die Uhr zum Festnetz-Tarif. Es ist ganz einfach. Wenden Sie sich im Schadenfall an die ARAG. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihren Versicherungsschutz und leiten Sie auf Wunsch unverzüglich an einen unabhängigen Rechtsanwalt weiter. Eine Kooperation mit „Expat Legal/Expat Legal Plus“ Ihr Rechtsschutz für Auslandaufenthalte Welche Kosten übernimmt „Expat Legal/Expat Legal Plus“? Die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts und die anfallenden Gerichtskosten Die Gebühren der gerichtlich bestellten Zeugen und Sachverständigen Die Kosten der Gegenseite, soweit Sie diese erstatten müssen Weitere Leistungen Zuverlässige Rückendeckung Mit unserem Versicherungsschutz bieten wir Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete. Je nach Ihren persönlichen Umständen im privaten und im verkehrsrechtlichen Bereich. Mit Expat Legal Plus ist auch der berufliche Lebensbereich abgesichert.
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
a) Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Be- handlung.
c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z.B. Erschütterungen) an Grundstücken und Gebäuden.
d) aa) dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll,
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung c) Haben wir den Rechtsschutz aus anderen Gründen abgelehnt und widersprechen Sie dieser Ablehnung, so können wir den Rechtsschutz aus den Gründen der Buchstaben a) oder b) nur dann ablehnen, wenn wir Ihnen dies danach unverzüglich unter Angabe der Gründe, die zur Ablehnung nach einer dieser Ziffern geführt haben, in Textform mitteilen.
(2) Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach (1) ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind?
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 15 • Sollen Rechtsverstöße wechselseitig (das heißt von Ihnen und vom Gegner) begangen worden sein, werden die Ver- stöße beider Parteien berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren. (Beispiel: Sie machen einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung geltend. Der Käufer verweigert die Zahlung mit der Be- gründung, Sie hätten ihn bei Vertragsabschluss arglistig getäuscht. Der Versicherungsfall ist nicht die Weigerung der Zahlung, da bei der Bestimmung des Versicherungsfalls der erste Rechtsverstoß maßgeblich ist, also hier die be- hauptete Täuschung.)
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 21 Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: • Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und • die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Absatz 4) mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 23 Der Treuhänder ermittelt den Veränderungswert getrennt für folgende Vertragsgruppen: • Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz • Privat- und Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen, Vereins- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Landwirte • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen mit Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Innerhalb jeder Vertragsgruppe wird der Veränderungswert getrennt für Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung er- mittelt. Die so ermittelten Veränderungswerte gelten jeweils einheitlich für alle in der Gruppe zusammengefassten Verträge mit bzw. ohne Selbstbeteiligung. Der Treuhänder rundet einen nicht durch 2,5 teilbaren Veränderungswert auf die nächstgeringere positive durch 2,5 teilbare Zahl ab (beispielsweise wird 8,4 Prozent auf 7,5 Prozent abgerundet) bzw. auf die nächstgrößere negative durch 2,5 teilbare Zahl auf (beispielsweise wird -8,4 Prozent auf -7,5 Prozent aufgerundet). Veränderungswerte im Be- reich von -5 Prozent bis +5 Prozent werden nicht gerundet.
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. 25 Wann müssen Sie oder wir kündigen? Die Kündigung muss uns bzw. Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten bzw. letzten Versicherungsfall bestätigt haben. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kün- digung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. § 14 Gesetzliche Verjährung
Bedingungen – ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie bitte: Sollten mitversicherte Personen noch berufstätig sein, muss der berufliche Bereich nach Ab- satz 1 b) versichert sein, damit diese den vollen Versicherungsschutz im Arbeits-Rechtsschutz erhalten.
b) um eine oder mehrere der folgenden Deckungsbereiche reduziert wird: