Beginn, Dauer und Beendigung Musterklauseln

Beginn, Dauer und Beendigung. 11.1 Sofern nicht anders besonders vereinbart wird, ist der Vertrag zwischen dem Kunden und PCI auf unbestimmte Zeit gültig. Er kann jeweils auf Ende einer Laufzeit von 12 Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. 11.2 Kündigungen seitens des Kunden müssen per Einschreiben an folgende Adresse erfolgen: PCI Computer Systems AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxx. 11.3 PCI hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden insgesamt oder mit Bezug auf einzelne Leistungen jederzeit und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde Rechtsverletzungen begeht, auf andere Weise gegen Ziff. 6 verstösst, Rechnungen auch nach einer Mahnung nicht vollständig und fristgerecht bezahlt oder wenn PCI die Weiterführung des Vertrags aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Bei einer fristlosen Kündigung durch PCI aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden schuldet der Kunde die Gebühren bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin weiterhin. Bei einer Beendigung durch PCI aufgrund einer Verletzung von Xxxx. 8 durch den Kunden ist PCI berechtigt, die auf dem Server von PCI befindlichen Daten des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen von PCI zurückzuhalten. 11.4 Änderungen der AGB, der Leistungen und/oder der Preise werden dem Kunden vorgängig mitgeteilt. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, ist er berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Änderungsanzeige zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, ist PCI berechtigt, innerhalb von weiteren zehn Tagen nach Zugang dieser Kündigung zu erklären, den Vertrag dennoch zu den alten Konditionen weiterführen zu wollen. Dann gilt der Vertrag unberührt von der Änderungsanzeige und der Kündigung des Kunden weit er.
Beginn, Dauer und Beendigung. 1. Der Vertrag über die Miete von Software beginnt zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt. Enthält das Angebot keinen Zeitpunkt des Beginns, beginnt der Vertrag mit der Lieferung der Software, die Gegenstand der Miete ist. 2. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Vertrag über die Miete von Software zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlos- sen und verlängert sich im Anschluss daran auf unbe- stimmte Zeit. Er kann nach Ende des ersten Kalender- jahres von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von drei Monaten entweder zum 30.06. oder zum 31.12. gekün- digt werden. 3. interSales kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Kunde die Zahlung endgültig ein- stellt, Xxxxxx auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder die- ser Antrag abgelehnt wird, der Kunde sich um ein Mo- ratorium der Gläubiger bemüht oder wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrich- tung der Miete in Verzug ist.
Beginn, Dauer und Beendigung. 1. Der Vertrag über die Wartung oder den Support beginnt zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt. Enthält das Angebot keinen Zeitpunkt des Beginns, beginnt der Vertrag mit der Lieferung der Software, die Gegenstand der Wartung oder des Supports ist. 2. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Vertrag über die Wartung oder den Support zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen und verlängert sich im Anschluss daran auf unbestimmte Zeit. Er kann nach Ende des ersten Ka- lenderjahres von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von drei Monaten entweder zum 30.06. oder zum 31.12. gekündigt werden.
Beginn, Dauer und Beendigung. 1. Der Vertrag über das Hosting beginnt zu dem im Ange- bot angegebenen Zeitpunkt. Enthält das Angebot keinen Zeitpunkt des Beginns, beginnt der Vertrag mit der Übermittlung der Zugangsdaten. 2. Der Vertrag über das Hosting wird zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen und verlängert sich im Anschluss daran auf unbestimmte Zeit. Er kann nach Ende des ersten Kalenderjahres von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von drei Monaten entweder zum 30.06. oder zum 31.12. gekündigt wer- den. 3. interSales hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Kunde gegen Teil VI. D. 3 dieser AGB ver- stößt.
Beginn, Dauer und Beendigung. Mangels gegenteiliger, schriftlicher Vereinbarung wird der Hostingvertrag zwischen dem Kunden und event assist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag tritt auf den zwischen dem Kunden und event assist vereinbarten Termin in Kraft. Es gibt keine minimale Vertragslaufzeit. Die Kündi- gung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Hosting- vertrages ist jeweils nur auf Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. Eine verspätet erfolgte Kündigung gilt als auf den nächstmögli- chen Kündigungstermin hin ausgesprochen. Ein ausnahms- weise auf feste Dauer abgeschlossener Hostingvertrag läuft mit Ablauf der festen Vertragsdauer ab, ohne dass es noch einer Kündigung bedürfte.
Beginn, Dauer und Beendigung. 1. Dieser Mietvertrag wurde für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, Eingehend mit dem Anfangsdatum der Online-Reservierung. 2. Die Kündigung der Vereinbarung durch Kündigung muss per E-Mail (xxxx@xxxxxxxxx.xx) und ansonsten per Post erfolgen. Der Raum kann täglich beendet werden, kann aber nur beendet werden, wenn der Raum leer und sauber ist. 3. Wenn die gelagerten Güter nicht vor dem Enddatum des Mietzeitraums abgeholt werden, gibt der Mieter einen neuen Mietzeitraum ein. 4. Der Mieter ist verpflichtet, den Lagerraum am Ende des Mietvertrages in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben, d.h. er muss vollständig geräumt sein, frei von Schlössern und Gebrauchsspuren.
Beginn, Dauer und Beendigung. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift der zweitsignierenden Partei in Kraft oder gemäss dem im Bestellformular angegeben Datum. Dauerschuldverhältnisse sind unbefristete Verträge. Die Mindestlaufzeit für Dauerschuldverträge beträgt 12 Monate oder je nach Vereinbarung 24 oder 36 Monate. Der Vertrag endet durch Kündigung (Dauerschuldvertrag) oder Erfüllung (Kaufvertrag, Projekt, Installation, Migration). Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Jede Partei kann einen Dauerschuldvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen auf ein Monatsende (bei einem Monatsabonnement) oder auf das Ende eines Vertragsjahres (bei einem Jahresabonnement) beenden, erstmals jedoch auf Ende des im Vertrag zwischen den Parteien fest-gelegten Mindestvertragsdauer. Köhli Informatik bestätigt die Kündigung durch den Kunden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Aus wichtigem Grund kann Köhli Informatik einen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung künden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn i. die zur Verfügung gestellten Produkte und Dienstleistungen von Köhli Informatik oder die mittels diesen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben werden oder die Infrastruktur dermassen belasten oder gefährden, dass die Dienstleistungserbringung für andere Kunden gefährdet wird; ii. andere wesentliche oder anhaltende Verstösse des Kunden gegen die Vertragsbedingungen inklusive Bedingungen von Drittanbietern vorliegen und der Kunde diese nicht innerhalb einer von Köhli Informatik angesetzten angemessenen Frist heilt; iii. der Kunde sich im Zahlungsverzug, in der Liquidation, im Konkurs befindet oder konkursrechtliche Massnahmen ergriffen wurden; iv. Köhli Informatik oder ein Drittanbieter zu irgendeinem Zeitpunkt die Ausübung eines wesentlichen Teils ihrer Geschäftstätigkeit einstellt oder alle seine Vermögenswerte oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte veräussert; x. Xxxxx Informatik oder ein Drittanbieter durch eine Verordnung, ein Gesetz, einen Erlass oder eine staatliche oder sonstige Regierungsmaßnahme verhindert oder wesentlich beeinträchtigt wird; vi. Der Kunde gegen die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Verwertungsverbot oder den Datenschutz verstösst; vii. Umstände höherer Gewalt gemäss Ziff. 19 vorliegen. Folgende Bestimmungen dieses Vertrages überdauern die Beendigung: Ziffer 13 «Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Verw...
Beginn, Dauer und Beendigung. 4 2.1. Beginn 4 2.2. Dauer 4 2.3. Beendigung 4 3.1. Nutzung des Dienstes 5 3.2. Sicherheit / Missbräuche 5 3.3. Nachrichtenangebote / Missbräuche 5 3.4. Einschränkungen/Mehrkosten 6 3.5. Datenverkehr / Fair Use Policy 6 3.6. Meldepflicht 6 3.7. Datenschutz 7
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  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Fristlose Kündigung Die USB kann die Vereinbarung über die Möglichkeit zur Abwicklung von Aufträgen per Telefax ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher der USB, auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers, die Fortsetzung dieses Teils der Geschäftsbeziehung unzumutbar werden lässt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Anlegers, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach er- folgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, diese ist wegen der Besonderheiten des Einzel- falles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.