Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln.
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Samples: Final Terms, Final Terms
Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen Mitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin unter dem Link ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxxxxx.xxx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln.
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Samples: Angebotsprogramm Für Wandelschuldverschreibungen Und Schuldverschreibungen
Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxx.xx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln.
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Samples: Endgültige Bedingungen
Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxx.xx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln.der
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Samples: Endgültige Bedingungen