Bekanntmachung. Alle Bekanntmachungen, die die Schuldverschreibungen betreffen, erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger und sind, soweit gesetzlich erforderlich, in einem deutschen Börsenpflichtblatt, voraussichtlich der Börsen-Zeitung zu veröffentlichen. Sämtliche Bekanntmachungen werden wirksam am dritten Tag, der auf die Veröffentlichung folgt oder, sofern die Veröffentlichung mehr als einmal oder an verschiedenen Tagen erfolgt, am dritten Tag, der auf die erste Veröffentlichung folgt.
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Samples: Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions, Anleihebedingungen