Common use of Bekanntmachung Clause in Contracts

Bekanntmachung. Dieser Tarifvertrag ist in den unter seinen Geltungsbereich fallenden Betrieben bekannt zu machen und an geeigneter Stelle, in der Regel am schwarzen Brett, auszuhängen/auszulegen. Dieser Tarifvertrag ersetzt mit seinem Inkrafttreten die vorangegangenen Entgelt- tarifverträge zwischen den Tarifvertragsparteien. München, 3. Xxxx 2020 Bundesverband der Systemgastronomie e.V. München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hamburg TARIFLICHE KURZARBEIT FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE Zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V., vertreten durch das Präsidium, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend BdS genannt) Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf im Betrieb, ist der Arbeitgeber berechtigt, Kurzarbeit einzuführen, längstens bis zum 31. Dezember 2021, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern und um betriebsbedingte Kündi- gungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber prüft vor Einführung der Kurzarbeit, ob die gesetzlichen Voraus- setzungen gem. §§ 95 ff. SGB III für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Die Rechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit bleiben unberührt, soweit nicht durch diese Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen ist. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend Gewerkschaft NGG genannt) – einerseits – Während der Dauer der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Beleg- schaft auf eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit senken. Das Bruttomonats- entgelt gem. § 3 ETV vermindert sich entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. – andererseits – Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung wird die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit auf null abgesenkt. Das Bruttomonatsentgelt gem. § 3 ETV be- trägt in diesem Fall ebenfalls null und der Beschäftigte*erhält das Kurzarbeiter- geld sowie den Zuschuss gem. § 5. Der Arbeitgeber legt nach pflichtgemäßem Ermessen fest, wer von Kurzarbeit betroffen ist. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbind- lich. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind:

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Samples: Entgelt Tarif Vertrag, Entgelt Tarif Vertrag

Bekanntmachung. Dieser Tarifvertrag ist in den unter seinen Geltungsbereich fallenden Betrieben bekannt zu machen 17 (1) Satzungen und an geeigneter Stelle, sonstige öffentliche Bekanntmachungen werden auf der In- ternetseite des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis un- ter "xxx.xxx-xxx.xx" bereitgestellt. Zudem hat der Zweckverband Ab- fallwirtschaft in der Regel am schwarzen Brett, auszuhängen/auszulegen. Dieser Tarifvertrag ersetzt mit seinem Inkrafttreten die vorangegangenen Entgelt- tarifverträge zwischen "Werra-Rundschau" und den Tarifvertragsparteien. München, 3. Xxxx 2020 Bundesverband der Systemgastronomie e.V. München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hamburg TARIFLICHE KURZARBEIT FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE Zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V., vertreten durch das Präsidium, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend BdS genannt) Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf im BetriebKreisgebiet erschei- nenden Bezirksausgaben der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemei- nen" auf die Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internet- adresse nachrichtlich hinzuweisen. In der Hinweisbekanntmachung ist, ist so- fern es sich um die Bekanntmachung einer Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft handelt, auf das Recht aufmerksam zu machen, diese während der Arbeitgeber berechtigtöffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform ein- zusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke ferti- gen zu lassen. (2) Satzungen und sonstige öffentliche Bekanntmachungen treten mit Ablauf des Erscheinungstages der Hinweisbekanntmachung in Kraft, Kurzarbeit einzuführensofern sie selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmen. (3) Sind Karten, längstens bis zum 31. Dezember 2021Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen bekanntzumachen, um den Fortbestand so werden diese in der Verwaltung des Betriebes Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis, 37290 Meißner, Xx Xxxxxxxxxxx 0, während der Dienststunden an sieben Arbeitstagen zu sichern und um betriebsbedingte Kündi- gungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber prüft vor Einführung der Kurzarbeit, ob die gesetzlichen Voraus- setzungen gem. §§ 95 ff. SGB III für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Die Rechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit bleiben unberührtjedermanns Einsicht ausgelegt, soweit nicht durch diese Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Gegenstand, Ort, Tageszeit und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend Gewerkschaft NGG genannt) – einerseits – Während der Dauer der Kurzarbeit kann Auslegung sind spätestens am Tage vor Beginn der Arbeitgeber die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Beleg- schaft auf eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit senkenAuslegung nach Absatz 1 öffentlich bekanntzu- machen. Das Bruttomonats- entgelt gemGleiche gilt, wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und diese Rechtsvorschrift keine besonde- ren Bestimmungen enthält. § 3 ETV vermindert sich entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. – andererseits – Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung wird der Auslegung ist die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit auf null abgesenkt. Das Bruttomonatsentgelt gem. § 3 ETV be- trägt in diesem Fall ebenfalls null und der Beschäftigte*erhält das Kurzarbeiter- geld sowie den Zuschuss gem. § 5. Der Arbeitgeber legt nach pflichtgemäßem Ermessen festBekanntma- chung mit Ablauf des Tages vollendet, wer von Kurzarbeit betroffen ist. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt an dem die Festlegung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbind- lich. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind:Auslegungsfrist endet.

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Samples: Verbandsatzung

Bekanntmachung. Dieser Tarifvertrag Der Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Flom- born hat in seiner Sitzung am 16.08.2012 folgendes beschlossen: Der Umlegungsbeschluss gem. § 47 BauGB vom 03.11.2000, veröffentlicht am 23.11.2000, für das Umlegungsgebiet „Stetter Straße“ wird aufgehoben. Die Aufhebung betrifft die Grundstücke: Gemarkung Flomborn Grundbuchbezirk Flomborn Flur 21 Flurstücke 32/3, 32/4, 41/4, 1/4, 2/1, 4/4, 5/4 und 6/1 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi- derspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in den unter seinen Geltungsbereich fallenden Betrieben bekannt zu machen bei dem Vermessungs- und an geeigneter StelleKatasteramt, in der Regel am schwarzen Brett, auszuhängen/auszulegen. Dieser Tarifvertrag ersetzt mit seinem Inkrafttreten die vorangegangenen Entgelt- tarifverträge zwischen den Tarifvertragsparteien. München, 3. Xxxx 2020 Bundesverband der Systemgastronomie e.V. München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hamburg TARIFLICHE KURZARBEIT FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE Zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V., vertreten durch das Präsidium, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Osxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend BdS genannt) Aufgrund Xxxxx xls Geschäftsstelle des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf im BetriebUm- legungsausschusses schriftlich oder zur Nieder- schrift zu erheben. Wird die Frist durch das Ver- schulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertre- ters versäumt, so wird dessen Verschulden dem ver- tretenden Beteiligten zugerechnet. Ein eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses ist nach § 212 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sofort vollziehbar. Gleich- zeitig mit dem Widerspruch kann nach § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung bei der Arbeitgeber berechtigtGeschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Antrag gestellt wer- den, Kurzarbeit einzuführen, längstens bis zum 31. Dezember 2021, um den Fortbestand die sofortige Vollziehung der Aufhebung des Betriebes zu sichern und um betriebsbedingte Kündi- gungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber prüft vor Einführung der Kurzarbeit, ob die gesetzlichen Voraus- setzungen gem. §§ 95 ff. SGB III für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegenUmlegungsbeschlusses auszusetzen. Die Rechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit bleiben unberührt, soweit nicht durch diese Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen istBetroffe- nen können nach § 80 Abs. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, Xxxxxxxxxxxxx 5 Verwaltungsgerichts- ordnung auch unmittelbar beim Landgericht Koblenz – Xxxxxx für Baulandsachen – Kaxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend Gewerkschaft NGG genannt) – einerseits – Während xeantragen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird. Flomborn, den 16.08.2012 Xxxxxxx Xxxxxxx Vermessungsdirektor Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Ortsbürgermeisterin Xxx Xxxxxx-Xxxxxx Öffnung der Dauer der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Verwaltung: Montag: 8.30 - 11.30 Uhr Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr Raxxxxx, Xxxxxxxxxx 00 Telefon 0 67 34 / 0 00 00 00 Fax 0 67 34 / 0 00 00 00 xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx@x-xxxxxx.xx Ortsbürgermeister Xxxxxxxx Xxxxx Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus Telefon 0 67 31 / 4 33 17 Wegen einer Terminüberschneidung am Donnerstag, 30.08.2012, fällt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Beleg- schaft auf eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit senken. Das Bruttomonats- entgelt gem. § 3 ETV vermindert sich entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. – andererseits – Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung wird die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit auf null abgesenkt. Das Bruttomonatsentgelt gem. § 3 ETV be- trägt in diesem Fall ebenfalls null und der Beschäftigte*erhält das Kurzarbeiter- geld sowie den Zuschuss gem. § 5. Der Arbeitgeber legt nach pflichtgemäßem Ermessen fest, wer von Kurzarbeit betroffen istBürgersprechstunde aus. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem Betriebsratdringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch unter 0 67 31 / 4 33 17. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbind- lich. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind:Ich danke für Ihr Verständnis.

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Samples: Official Announcement

Bekanntmachung. Dieser Tarifvertrag Siehe unter Verbandsgemeinde. Wir treffen uns im Hof von Familie Xxxx zum Grillen am 8.Juli um 15.30 Uhr. Für Getränke und Grillgut ist ge- sorgt. Um Rückmeldung wird aus or- ganisatorischen Gründen gebeten. An- meldungen bitte an Xxxx Xxxxxxx Tel.: 42865. Auf zahlreichen Besuch, gute Laune und einen schönen Nachmittag freut sich das Organisationsteam. A.M. „ Morgens um 7 ist die Welt noch in Ordnung“. Rund 20 Bermersheimer fanden sich auf dem Dorfplatz ein, um unter sachkundiger Führung von Xxxxx Xxxxxxx die Gemarkungsgrenzen von Bermersheim zu erkunden. Der Kultur- und Brauchtumsverein hatte den unter seinen Geltungsbereich fallenden Betrieben bekannt zu machen und an geeigneter Stelle, Vor- schlag in der Regel letzten Mitgliederver- sammlung aufgegriffen und sofort in die Tat umgesetzt. Über Stock und Stein ging es von der Dorfmitte aus los zunächst in Richtung Osten wo auch die B 271 überquert werden musste, um auf Bermersheimer Gebiet weiter marschieren zu können. Rehe und vie- le Hasen konnten mit und ohne Fern- gläser beobachtet werden. Die Pflan- zen, Büsche und Bäume am schwarzen Brett, auszuhängen/auszulegen. Dieser Tarifvertrag ersetzt mit seinem Inkrafttreten Weges- rand wurden genau so erklärt wie die vorangegangenen Entgelt- tarifverträge zwischen den Tarifvertragsparteien. München, 3. Xxxx 2020 Bundesverband der Systemgastronomie e.V. München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hamburg TARIFLICHE KURZARBEIT FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE Zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V., vertreten durch das Präsidium, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend BdS genannt) Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen verschiedenen Getreidesorten auf den Beschäftigungsbedarf Äckern. Auch der Unterschied von Klee und Luzerne konnte dargestellt werden, also rundherum war es eine lehrreiche Wanderung. Auf dem höch- sten Punkt der Bermersheimer Gemar- kung wartete dann auf die Wanderer ein zünftiges Winzerfrühstück, vorbe- reitet von den fleißigen Helfern im BetriebHin- tergrund. Nachdem alle gestärkt wa- ren, ist der Arbeitgeber berechtigtging es auf das letzte Etappen- stück zurück nach Bermersheim. Nach gut 3 ½ Stunden trafen alle wieder in Bermersheim ein und die Vorsitzende des Kultur- und Brauchtumsvereins, Kurzarbeit einzuführenXxx Xxxxxxxxx, längstens bis zum 31konnte feststellen, dass trotz ein wenig schmerzender Füße die Wanderung interessant und spannend zugleich war. Dezember 2021, um den Fortbestand Auf die Wiederholung des Betriebes zu sichern und um betriebsbedingte Kündi- gungen zu vermeidenGanzen beschränkten sich die Teilnehmer dann allerdings eher aufs Frühstück als denn aufs Laufen. Der Arbeitgeber prüft vor Einführung der Kurzarbeit, ob die gesetzlichen Voraus- setzungen gem. §§ 95 ff. SGB III für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Die Rechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit bleiben unberührt, soweit nicht durch diese Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen ist. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend Gewerkschaft NGG genannt) – einerseits – Während der Dauer der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Beleg- schaft auf eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit senken. Das Bruttomonats- entgelt gem. § 3 ETV vermindert sich entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. – andererseits – Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung wird die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit auf null abgesenkt. Das Bruttomonatsentgelt gem. § 3 ETV be- trägt in diesem Fall ebenfalls null und der Beschäftigte*erhält das Kurzarbeiter- geld sowie den Zuschuss gem. § 5. Der Arbeitgeber legt nach pflichtgemäßem Ermessen fest, wer von Kurzarbeit betroffen ist. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbind- lich. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind:U.F. Siehe unter Verbandsgemeinde.

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Bekanntmachung. Dieser Tarifvertrag ist in den unter seinen Geltungsbereich fallenden Betrieben bekannt zu machen und an geeigneter Stelle, in der Regel am schwarzen Brett, auszuhängen/auszulegen. Dieser Tarifvertrag ersetzt mit seinem Inkrafttreten die vorangegangenen Entgelt- tarifverträge zwischen den Tarifvertragsparteien. München, 3. Xxxx 2020 Bundesverband der Systemgastronomie e.V. München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Hamburg 18 FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE AB 1.1.2020 FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE AB 1.1.2020 19 TARIFLICHE KURZARBEIT FÜR DIE SYSTEMGASTRONOMIE Zwischen dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V., vertreten durch das Präsidium, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend BdS genannt) Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und seinen unmittelbaren Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf im Betrieb, ist der Arbeitgeber berechtigt, Kurzarbeit einzuführen, längstens bis zum 31. Dezember 2021jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten, um den Fortbestand des Betriebes zu sichern und um betriebsbedingte Kündi- gungen betriebs- bedingte Kündigungen zu vermeiden. Der Arbeitgeber prüft vor Einführung der Kurzarbeit, ob die gesetzlichen Voraus- setzungen gem. §§ 95 ff. SGB III für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vorliegen. Die Rechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit bleiben unberührt, soweit nicht durch diese Vereinbarung eine abschließende Regelung getroffen ist. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, vertreten durch den Hauptvorstand, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend Gewerkschaft NGG genannt) – einerseits – Während der Dauer der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der gesamten Belegschaft oder einem Teil der Beleg- schaft auf eine kürzere als die regelmäßige Arbeitszeit senken. Das Bruttomonats- entgelt gem. § 3 ETV vermindert sich entsprechend der verkürzten Arbeitszeit. – andererseits – Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung wird die regelmäßige wöchent- liche Arbeitszeit auf null abgesenkt. Das Bruttomonatsentgelt gem. § 3 ETV be- trägt in diesem Fall ebenfalls null und der Beschäftigte*erhält das Kurzarbeiter- geld sowie den Zuschuss gem. § 5. Der Arbeitgeber legt nach pflichtgemäßem Ermessen fest, wer von Kurzarbeit betroffen ist. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Festlegung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle verbind- lich. Von der Kurzarbeit ausgenommen sind:

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Samples: Entgelt Tarif Vertrag