Common use of Bekanntmachung Clause in Contracts

Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln. (1)

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Samples: www.hypotirol.com, www.hypotirol.com

Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxx.xx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln. (1)der

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Samples: Übernahmevertrag

Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen Mitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin unter dem Link ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxxxxx.xxx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln. (1).

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Samples: www.bawag.at

Bekanntmachung. Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Tatsachenmitteilungen sind im Internet auf der Internetseite der Emittentin ("www .xxxxxxxxx.xxx.xxxxxxx.xx") zu veröffentlichen. Jede derartige Tatsachenmitteilung gilt mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der Veröffentlichung (oder bei mehreren Veröffentlichungen mit dem fünften Kalendertag nach dem Kalendertag der ersten solchen Veröffentlichung) als übermittelt. Allfällige börsenrechtliche Veröffentlichungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. Rechtlich bedeutsame Mitteilungen werden an die Gläubiger im Wege der depotführenden Stelle übermittelt. Alternativ ist die Emittentin jederzeit berechtigt, Mitteilungen direkt an ihr bekannte Gläubiger zu übermitteln. (1).

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Samples: Übernahmevertrag