BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG Musterklauseln

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 7.1 Der Lizenzgeber gewährleistet für Ihren alleinigen Nutzen, dass der Datenträger, in den die Software eingebettet ist, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen, ab Lieferdatum der Original-Software („Gewährleistungsfrist“), frei von Material- und Arbeitsfehlern ist. 7.2 Der Lizenzgeber gewährleistet, zu Ihrem alleinigen Nutzen, dass die Software während der Gewährleistungszeitraums im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihrer Dokumentation arbeitet. Falls während dieser Gewährleistungsfrist ein Fehler auftritt (wobei „Fehler“ als Problem definiert wird, das durch eine fehlerhafte Bedienung der unmodifizierten Maschinensprache in der Software oder eine fehlerhafte Aussage oder ein Diagramm in der Dokumentation, das fehlerhafte Ergebnisse produziert, verursacht wird) wird der Lizenzgeber, unter der Voraussetzung, dass Sie dem Lizenzgeber folgendes vorlegen: (a) eine schriftliche Mitteilung des Gewährleistungsanspruchs, einschließlich einer Beschreibung des Versagens in Übereinstimmung mit der Dokumentation zu arbeiten und eine spezielle Beschreibung der Betriebsbedingungen (einschließlich der speziellen Software/Hardware Konfiguration) unter denen sich ein solches Versagen ereignete und (b) soweit durchführbar, ein repräsentatives Beispiel von Eingaben, um ein solches Versagen zu wiederholen und analysieren zu können, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um solche Fehler zu korrigieren. Falls der Lizenzgeber, nach angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, nicht in der Lage ist, solche Fehler zu korrigieren, ist die Ihre einzige Abhilfe die Kündigung dieser Lizenz und eine Rückerstattung der Lizenzgebühren, die der speziellen fehlerhaften Software zugewiesen sind und die Sie an den Lizenzgeber hierunter gezahlt haben. 7.3 Dieser 7. Abschnitt legt die ausschließlichen Abhilfen für alle Ansprüche fest, die auf einem Versagen basieren oder auf einem Fehler in der Software oder der Dokumentation, ob das Versagen oder der Fehler vor oder während des Gewährleistungszeitraums auftritt und ob ein Anspruch, auf einem Vertrag, Schadenersatz, Gewährleistung, Unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf zivilrechtlicher Haftung oder Deliktshaftung oder anderweitiger Haftung beruht. Die Gewährleistungen, die hierin übernommen werden, sind ausschließlich und treten an die Stelle von anderen Gewährleistungen und von schriftlichen, mündlichen, implizierten oder gesetzlichen Garantien. ES GELTEN KEINE ALS STILLSCHWEIGEND MITVEREINBARTE...
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte am Tag der Lieferung den Spezifikationen entsprechen. So- fern und soweit die Produkte diese Gewährleistung ver- letzen und dies Ziffer 7 entsprechend festgestellt wird, kam DSM nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen oder aber eine Gutschrift für diese Produkte in Höhe des ursprünglichen Rechnungspreises ausstellen. Die Verpflichtung von DSM ist damit aus- schließlich auf die Reparatur oder den Austausch der Produkte oder auf eine Gutschrift für die Produkte beschränkt. 9.2 Die Verpflichtung von DSM zu Reparatur, Austausch oder Ausstellung einer Gutschrift ist abhängig vom Ein- gang einer rechtzeitigen Mitteilung über die vorgebli- che Nichtkonformität der Produkte bei DSM und, sofern zutreffend, der Rückgabe der Produkte, entsprechend Ziffer 7. 9.3 Obige Gewährleistung versteht sich ausschließ- lich und anstelle sämtlicher anderen ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen, vertraglichen oder anderweitigen Gewährleistungen, Zusicherungen, Bedingungen oder anderen Bestimmungen, insbeson- dere der Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, oder der feh- lenden Verletzung eines Anspruchs im Rahmen eines gewerblichen Schutzrechts, dem die Produkte unter- liegen.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 9.1 DSM gewährleistet lediglich, dass die Produkte bei Gefahrübergang den Spezifikationen entsprechen. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen gemäß Ziffer 7 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist, wird DSM bei berechtigten Mängel- rügen nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Frist die Produkte kostenfrei für den Kunden reparieren oder austauschen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde eine Herabsetzung des Preises verlan- gen oder – bei erheblichen Mängeln - vom Vertrag zu- rücktreten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Maßgabe der Ziffer 10.1 Schadensersatz statt der Leistung zu verlan- gen. 9.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt 12 (zwölf) Monate ab Gefahr- übergang, soweit DSM nicht wegen Körperschäden haf- tet, seine Pflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig ver- letzt, den Mangel arglistig verschwiegen, oder insoweit eine darüber hinausgehende Garantie übernommen hat oder zwingend eine längere gesetzliche Frist vorge- schrieben ist. In diesen Fällen gilt stattdessen die ge- setzliche Verjährungsfrist.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sämtliche Gewährleistungsrechte, die nicht aus- drücklich in dieser Ziffer 8 genannt werden, sind ausgeschlossen. Die Haftung von Sunrise für Schäden infolge von Mängeln ist nachfolgend in Ziffer 12 geregelt.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 8.1. Honeywell gewährleistet gegenüber dem Käufer, dass das Produkt zum Zeit- punkt der Lieferung bzw. die Serviceleistung zum Zeitpunkt der Abnahme (i) frei von Herstellungs- und Materialmängeln ist und (ii) den vereinbarten Spezifikati- onen entspricht. Leistungen, die keinen Fehler aufweisen, werden nicht als man- gelhaft angesehen. 8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung des Produkts von Honeywell an den Käufer bzw. für Serviceleistungen zwölf Monate ab Abnahme der Serviceleistung. Die Beschränkung auf zwölf Monate gilt nicht in den folgen- den Fällen: (i) arglistiges Verschweigen eines Mangels oder (ii) Mängel, für die eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben wurde. Im Falle von Schadensersatz- forderungen gilt die Beschränkung in den folgenden Fällen ebenfalls nicht: (i) Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, (ii) Vorsatz oder (iii) grobe Fahrläs- sigkeit. Nacherfüllung wird von Honeywell ohne Anerkenntnis einer Rechts- pflicht erbracht. Nach Abschluss der Nachbesserung oder Nachlieferung läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist fort. Bei Nachbesserung oder Nachliefe- rung beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Nachbesserung oder Nachliefe- rung nicht erneut. Es gilt stattdessen der zum Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachlieferung noch bestehende "Rest" der ursprünglichen Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachlieferung. 8.3. Wenn während der Gewährleistungsfrist nach diesem Vertrag eine Leistung ei- nen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Risikoübergangs von Ho- neywell auf den Käufer bestand, und wenn der Käufer einen solchen Mangel gegenüber Honeywell gemäß Ziffer 3 dieser Verkaufsbedingungen anzeigt, wird Honeywell nach eigenem Ermessen den Mangel reparieren (Nachbesserung) o- der die mangelhafte Leistung ersetzen (Nachlieferung) ("Nacherfüllung"). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Käufer berechtigt, von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten bzw. im Fall von Serviceleistungen den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wobei das Recht, den Kaufpreis des betreffenden Auftrags zu mindern, ausgeschlossen ist. Weiterreichende Forderungen aus Mängeln sind, unbeschadet der Scha- densersatzansprüche gemäß Ziffer 9 dieser Verkaufsbedingungen, ausgeschlos- sen. 8.4. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für normale oder gewöhnliche Ab- nutzung, die von der Nutzung der Leistung während der Gewährleistungsfrist herrührt oder...
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in Ziffer 14 nicht anders dargelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software auf Computern gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, VOR- ODER TESTVERSIONEN (BETA), STARTSOFTWARE, BEWERTUNGEN, PRODUKT- SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN („NOT FOR RESALE -- NFR“) DER SOFTWARE ODER WEBSITES, ONLINE DIENSTE ODER ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (siehe Ziffer 14). Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzerngesellschaften und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. Weitere Informationen zur Gewährleistung, so vorhanden, entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, oder setzen Sie sich mit dem Adobe- Kundendienst in Verbindung.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. TechSmith gewährleistet für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der zugehörigen Dokumentation und den Spezifikationen entspricht und funktioniert. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn die Software: (i) verändert wurde, es sei denn durch TechSmith oder einen autorisierten Vertreter von TechSmith, (ii) nicht gemäß der von TechSmith zur Verfügung gestellten Anleitung installiert, betrieben, repariert oder gewartet wurde oder (iii) zweckentfremdend, fahrlässig oder unsachgemäß gehandhabt wurde. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IM VORSTEHENDEN ABSATZ SCHLIESSEN TECHSMITH UND SEINE ZULIEFERER UND LIZENZGEBER ALLE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS FÜR DIE SOFTWARE, DEN INHALT ODER DEN BIBLIOTHEKSINHALT UND DIE BEGLEITENDE HARDWARE IM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUS. HIERZU ZÄHLEN U. A. AUCH STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER VERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. TechSmith gewährleistet, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Kaufdatum an im Wesentlichen entsprechend den Beschreibungen im schriftlichen Begleitmaterial funktioniert und (b) die mit dem SOFTWAREPRODUKT bzw. der SOFTWARE gelieferte Hardware unter normalen Einsatzbedingungen ein (I) Jahr lang vom Kaufdatum an frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. In einigen Staaten und Rechtsprechungen sind Beschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung unzulässig, sodass die oben genannte Einschränkung auf Sie möglicherweise nicht zutrifft. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE und der Hardware auf neunzig (90) Tage bzw. ein Jahr beschränkt.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. 8.1. Die Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen, inklusive der bereit- gestellten Daten, werden unter Ausschluss jeder Haftung „wie besehen“, „mit al- len Mängeln“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung gestellt bzw. erbracht, und das volle Risiko in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Leistungsfähigkeit, Genau- igkeit und Aufwand liegt beim Nutzer. Die baesoft übernimmt im Zusammenhang mit der Plattform oder den Dienstleistungen weder eine ausdrückliche noch kon- kludente Gewährleistung und lehnt jegliche Gewährleistungshaftung ab. 8.2. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gibt die baesoft keine Zusicherungen oder Gewährleistungen: (i) der Marktgängigkeit, der Eig- nung für einen bestimmten Zweck, der fachgerechten Ausführung, des fehler- freien Zugriffs auf die Plattform oder deren Nutzung, (ii) des ununterbrochenen oder fehlerfreien Zugriffs auf die Plattform oder deren Nutzung, (iii) dass die Be- reitstellung oder Nutzung der Dienstleistungen rechtzeitig, ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt, oder (iv) dass die bereitgestellten Daten oder erbrachten Dienst- leistungen korrekt sind und den Anforderungen des Nutzers entsprechen. 8.3. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass weder die baesoft noch ihre Drittanbieter die Übertragung von Daten über Kommunikationseinrichtungen, einschliesslich des Internet kontrollieren, und dass die Dienstleistungen deshalb gewissen Ein- schränkungen unterliegen, verzögert erbracht werden oder mit anderen Proble- men behaftet sein können, die mit der Nutzung dieser Kommunikationseinrich- tungen einhergehen. 8.4. Die baesoft stellt die Informationen auf der Plattform als Ressource für die Nutzer zur Verfügung, erteilt aber weder dem Nutzer noch sonstigen Personen Rat- schläge. 8.5. Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass (i) er ordnungsgemäss zur An- nahme der Vereinbarung befugt und ermächtigt ist, (ii) die Vereinbarung recht- mässig, gültig, verbindlich und gegenüber dem Nutzer durchsetzbar ist, und (iii) dass der Nutzer geltendes Recht und die Bestimmungen der Vereinbarung ein- hält.