Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. 2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. 3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann. 4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt. 5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: General Conditions of Sale, General Conditions of Sale, General Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftiger Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Wir behalten Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
5.2 Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden sachgemäß und von den übrigen Gegenständen getrennt zu lagern, auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der entsprechende Abschluss ist uns das Eigentum von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus in Höhe des Wertes des Vorbehaltseigentums an sämtlichen von uns gelieferten Waren ab und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung willigt in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertragdie Auszahlung an uns ein. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum zurückzunehmen und dazu gegebenenfalls den Betrieb und die WareRäume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen.
5.3 Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenberechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei einem Zahlungsverzug Auslieferung des Kunden zurückzunehmenVorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen, an uns ab. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenWir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Unser Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen und die Ladungsfähigen Anschriften der Drittschuldner, die Beträge der Forderungen, deren Datum und Fälligkeit usw. anzugeben.
5.4 Wird unser Eigentum gegen FeuerVorbehaltseigentum be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, Wasserwird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns, Diebstahl jedoch ohne Gewähr, vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu versichernim Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Ansprüche gegen Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum in Höhe des Verhältnisses des Wertes, den das Vorbehaltseigentum zum Zeitpunkt der Verbindung hat.
5.5 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterveräußerung, bei dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Versicherung sind Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, ist der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Weist Der vorstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforderungen unseres Kunden gegen seinen Drittkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. In diesem Falle tritt unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versicherndie abgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen.
25.6 Unzulässig sind außergewöhnliche Verfügungen durch unseren Kunden wie Verpfändung, Sicherungsabtretung und Übereignung unseres Vorbehaltseigentums. Bei PfändungenUnser Kunde ist verpflichtet, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen wie z. B. Pfändungen und jede andere Art einer Beeinträchtigung unseres Eigentums erfolgen. Er hat die Kosten einer Interventionsklage zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt5.7 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Gesamtsicherung aus der Geschäftsverbindung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Auswahl der Vermögensverhältnisse des Kunden, die rück zu einer Gefährdung unserer übertragenden Sicherheiten führen kannerfolgt durch uns.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 5.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung - bei Zahlung durch Scheck bis zur Einlösung und Freiheit von Regressforderungen - sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen (Saldovorbehalt) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
5.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen durch den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Auftraggeber steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffanteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. BGB zu. Verbindet Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istVermischung, so übereignet überträgt der Kunde Auftraggeber uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Umfang des Kunden, Rechnungswertes der die Sache Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns verwahrtuns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Abs. 1.
55.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Der Kunde Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Auftraggeber für die Forderung erwirbt, sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Er Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarendie abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder eröffnet wird, bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder bei sonstigem Vermögensverfall. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns unverzüglich die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
5.4 Dem Auftraggeber ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungs- oder Forderungsabtretung, auch im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtWege des Forderungskaufs, zu verfügen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt.
5.5 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
5.6 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die Sicherungen zurückzuübertragen oder freizugeben, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als 30 % übersteigt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren vor. Der Käufer ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Auch hat er die an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware regelmäßig erforderlichen Inspektions- und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragWartungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Wir sind berechtigthaben das Recht, die Wareunter Eigen- tumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen.
7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forde- rungen weder an Dritte verpfändet, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostennoch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetKäufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
27.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (Ziff. Bei Pfändungen7.4.3.) befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wa- ren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
7.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Ver- arbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Ab- satz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziff. 7.2. genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 7.3. geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen so können wir verlangen, dass der Käufer uns die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungab- getretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwiderrufen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt 7.4.4 Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 17.1 Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunde zustehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Wir behalten uns Hiervon erfasst sind auch solche Forderungen, die auf gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beruhen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurde und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden untersagt, die Sache zu verwerten oder zur Sicherheit zu übereignen. Eine Weiterveräußerung ist ihm nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur mit der Einschränkung gestattet, dass er von seinen Kunden Zahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden erforderliche Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an sämtlichen uns ab, ohne dass es später noch besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorin Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
7.4 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt umgebildet oder mit anderen Gegenständen verbunden, erfolgt dies für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenuns. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernverwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen steht uns Miteigentum an uns abgetretender neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Weist uns Sofern der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istKunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind wir berechtigtuns mit dem Kunde darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernübrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
2. 7.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Ein-griffen Dritter in unser Eigentum an der Vorbehaltsware hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Vertragspartnern, insbesondere Kreditgebern oder Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche unsere Rechte aus dem vorstehend vereinbarten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt werden können.
3. Der 7.6 Bis auf Widerruf ist der Kunde darf zur Einziehung der Forderungen, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Rahmen der Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts abgetreten sind, befugt. Bei Vorliegen eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtwichtigen Grundes, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältinsbesondere bei Zahlungsverzug, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahelegen, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Vermögensverhältnisse Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegen seinen Kunden verlangen.
7.7 Übersteigt der Gesamtwert der uns gewährten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Verlangen des Kunden die weitergehenden Sicherheiten frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.8 Die Freigabe im Sinne des 7.7 wird in Textform mitgeteilt.
7.9 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nummern 7.2, 7.4 und 7.5 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannWare herauszuverlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag kann ggf. Xxxxxxxxxxxxx verlangt werden.
47.10 Soweit Reinigungsflüssigkeiten in Fässern für Teilreinigungsgeräte geliefert werden, bleiben die Fässer als Leihgebinde in unserem Eigentum. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Die Verwendung der Fässer für uns vorgenommenandere Reinigungsflüssigkeit oder sonstige Stoffe ist verboten. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt Zuwiderhandlung hat der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheeine entsprechende Nutzungsentschädigung und Schadensersatz auch für Folgeschäden zu zahlen. Erfolgt die Entsorgung der Reinigungsflüssigkeit nicht über uns, sind uns die in seinem Eigentum stehtFässer nach Benutzung der von uns gelieferten Reinigungsflüssigkeit frachtfrei und sauber zurückzuliefern (Bringschuld). Soweit uns zusätzliche Kosten, in der Weisez.B. für Fassreinigung oder Entsorgung von Restinhalten entstehen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet kommt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrthierfür auf.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Wareden Liefergegenstand aufgrund des Eigentumsvorbe- halts zurückzuverlangen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug wenn sich der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde vertragswidrig verhält.
2. Der Kunde ist verpflichtet, unser solange das Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller noch nicht auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ihn übergegangen ist, sind wir berechtigtden Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbeson- dere ist der Kunde, sofern dieser Unternehmer ist, verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen DiebstahlDiebstahl-, Bruch, Feuer, Wasser Feuer- und sonstige Schäden Was- serschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
2. Bei PfändungenSolange das Eigen- tum noch nicht übergegangen ist, Beschlagnahmen hat uns der Kunde unverzüglich schrift- lich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat ausgesetzt ist. Soweit der Besteller Dritte nicht in der Lage ist, uns unverzüglich die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu benachrichtigenerstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung des Liefergegenstandes im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Forderungen des Kunden erlischtaus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns für den Liefergegenstand vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterver- kauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Eine Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware wird oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an dem Liefergegen- stand an der umgebildeten Sache fort. Sofern der Liefergegenstand mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Liefergegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegen- ständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuDasselbe gilt für den Fall der Vermi- schung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleinei- gentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)10 % übersteigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 18.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Sämtliche gelieferten Waren und Dienstleistungen vorbleiben bis zur Begleichung unserer gesamten, bis alle auch zukünftigen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
8.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
8.3. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, bei einem Zahlungsverzug des lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenden gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an von uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung gekaufte Vorbehaltsware getrennt von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheFremdware, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseaufzubewahren und entsprechend zu kennzeichnen. Wird Vorbehaltsware entgegen dieser Verpflichtung mit Fremdware vermengt/vermischt, dass ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istVorbehaltsware nicht mehr von Fremdware zu trennen, so übereignet werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch die Vermengung Alleineigentum oder Miteigentum, so überträgt er schon jetzt an uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem Vorbehaltsware zu der Fremdware zum Zeitpunkt der Vermengung/Vermischung. Der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5Ware bestimmt sich nach unserem Listenpreis unter Berücksichtigung eines angemessenen Gebrauchsnachlasses. Der Kunde tritt uns einen hat in diesen Fällen die in unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtEigentum oder Miteigentum stehende Ware, ein Abtretungsverbot die ebenfalls als Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtverwahren.
8.5. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Wert der Ware bestimmt sich nach unserem Listenpreis unter Berücksichtigung eines angemessenen Gebrauchsnachlasses.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
8.6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8.7. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (unberührt bleiben etwaige Rechte des Verwalters nach der InsO) oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Forderungen.
8.8. Sollte der Kunde an dieser Aussonderung nicht mitwirken, sind wir berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6), diese alleine unter Hinzuziehung eines Sachverständigen vorzunehmen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery, General Terms and Conditions of Sale and Delivery
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 8.1 Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenüber dem Kunden bestehenden Ansprüchen einen Eigentums- vorbehalt an der gelieferten Ware im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosteneintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns bei der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Eintragung mitzuwirken und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenorientie- ren, wenn er oder die Ware das Domizil wechseln.
38.2 Der Kunde ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung der in unserem Eigentum stehenden Ware im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zur Sicherung unseres Eigentumsvor- behalts erwerben wir an den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Kunde hiermit an uns überträgt. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheverpflichtet, die in seinem Eigentum steht, unserem Miteigentum stehenden Gegenstände unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils bestimmt sich nach Art. 726 ZGB und Art. 727 ZGB.
8.3 Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der Ware in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5Schweiz gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehalts alle ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Weiterveräusserung der Ware zustehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt mit Neben- rechten ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt unabhängig davon, ob die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtWare weiterverarbeitet wurde oder nicht. Der Kunde ist zum Einzug zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Forderung berechtigt. Die Rechte des Kunden gemäss der vorliegenden Be- stimmung können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertrags- pflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäss nachkommt. Diese Befugnis erlischt Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt.
8.4 Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in den unserem Eigentum oder Miteigentum ste- hende Ware veräussert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräusserung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustel- len.
8.5 Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt oder in Ziffer (6)Miteigentum von uns stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhe- bung des Zugriffs Dritter auf Gegenstände, die unter Eigentumsvor- behalt oder Miteigentum von uns stehen, aufgewendet werden müs- sen, soweit nicht Dritte dafür aufkommen.
8.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Kunden die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt oder in Miteigentum von uns stehenden Gegenstände zu verlangen. Xxxxxx wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
8.7 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Lieferung zu verlangen.
8.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlan- gen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 11.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen allen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, vor bis alle zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindgesamten Geschäftsbeziehung. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Zu den Ansprüchen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt für erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den jeweiligen SaldoLiefergegenstand zurückzunehmen. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragDer Kunde hat uns oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstand zu gewähren und ihn herauszugeben. Wir sind berechtigt, nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und auf Verlangen von uns für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl Schäden zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind tritt der Kunde bereits jetzt an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernab.
2. 11.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
311.5 Der Kunde ist berechtigt, über den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung, insbesondere Zahlungsforderungen aber auch sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. MwSt.) an uns ab. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernabgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Zu anderen Verfügungen ist er Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
411.6 Verarbeitung und Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die Verarbeitung gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
11.7 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages des Liefergegenstandes zu dem Wert der anderen vermischten bzw. Verbindet vermengten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Vermengung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde tritt verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
11.8 Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt nach unserer Xxxx freizugeben, als deren realisierbarer Wert die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20% übersteigt.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir ( (*) Abweichung für Kunden aus Österreich)
9.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung – gleich aus welchem Rechtsgrund – (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen bzw. zu pfänden. Das Herausgabeverlangen bzw. der Pfändungsauftrag beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, bei einem Zahlungsverzug des lediglich die Ware heraus zu verlangen oder zu pfänden und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zurückzunehmenzuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften oder diesen AGB entbehrlich ist. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Unsere darüberhinausgehenden Rechte bleiben unberührt.
9.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostendiese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feueruns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Zustand und den Aufbewahrungsort der Ware zu erteilen.
9.3 Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. der untenstehenden Regelung (c) befugt, Wasserdie unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Diebstahl Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu versichernderen vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Die Ansprüche gegen Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sache des Kunden in Folge der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istVermischung als Hauptsache anzusehen, sind wir berechtigtund der Kunde darüber einig, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde darf verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 9.4 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis auf Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 9.1 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentums- vorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
9.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf unsere Waren erfolgen. Im letzteren Fall hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und haftet uns gegenüber für die bei Durchsetzung der Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese zu ersetzen. Im Übrigen wird klargestellt, dass die Veräußerung der Ware im Rahmen einer Geschäftsveräußerung und auch die Veräußerung des gesamten Warenlagers des Kunden keine Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- darstellt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtvor solchen Veräußerungshandlungen unsere schriftliche Zustimmung erforderlich ist.
9.5 Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Anforderung durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer uns zustehenden Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt insoweit freizugeben, als der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt dabei obliegt uns die Auswahl der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 19.1. Wir behalten Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.
9.2. Bei Verarbeitung mit fremden, uns das Eigentum nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an sämtlichen der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns.
9.3. Wird die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorgelieferte Ware veräußert oder verbaut, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, so werden die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Weist uns der Besteller Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Aufforderung nicht nachEinräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.
9.4. Anderweitige Verfügungen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernAuftraggebers.
29.5. Bezüglich der abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
39.6. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenWir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Xxxx insoweit freizugeben, als deren Wert die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannsichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindentstandenen oder entstehenden Forderungen. Bei Einstellung Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den jeweiligen Saldo. In Programmträgern erwirbt der Rücknahme Kunde die in der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenProduktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Schadensrisiken zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag diese auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, die in seinem Eigentum steht, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen Lage ist, so übereignet uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtentstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und Nebenrechte bereits jetzt absolange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Er Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist nicht berechtigtder Kunde zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
6. Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt20% übersteigt. Der Kunde ist zum Einzug Die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, bleiben unser Eigentum gegen Feuer(Vorbe- haltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, Wassergleich aus welchem Rechtsgrund, Diebstahl zu versicherneinschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller Das gilt auch, wenn Zahlungen auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernbesonders bezeich- nete Forderungen geleistet werden.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Xxxx gilt als Vorbe- haltsware im Sinne des Abs. 1. Bei PfändungenVerarbeitung, Beschlagnahmen Ver- bindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit an- deren Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rech- nungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder sonstigen Verfügungen Vermischung, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zu- stehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenSache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1.
3. Der Kunde darf die Ware Auftraggeber ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung Rahmen eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist ordnungs- gemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzug ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht eingezogen werden kön- nen und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Auftraggeber seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat sich gegenüber die- sem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den glei- chen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbe- halten haben; jedoch ist der Auftraggeber nicht ver- pflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der ge- genüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Auf- traggeber zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
4. Die Verarbeitungs- Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver- äußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und Veräußerungsbefugnis ermäch- tigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zuste- henden Forderungen auf uns übergeben.
5. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Kunden Rech- nungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehalts- ware.
6. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rech- nung aufgenommen, so tritt der Auftraggeber bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entspre- chenden Teil des Saldos einschließlich des Schluss- saldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
7. Der Auftraggeber ist bis zu unserem Widerruf zur Ein- ziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermäch- tigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Auf- traggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Ge- schäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nach- kommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggeber erheblich zu min- dern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Auf- traggeber auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner be- kannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen er- forderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehö- rigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Ab- tretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
8. Übersteigt der Wert (bei Forderungen der Nennwert, bei beweglichen Sachen der Schätzwert) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Auftraggeber insoweit zur Freigabe von Sicherhei- ten nach unserer Xxxx verpflichtet.
9. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Auftraggeber, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannerfüllt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Eigentumsvorbehalt. (1. Wir ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetKäufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Bruchdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen(4) Der Käufer ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt (d) Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns ENGMATEC behält sich ihr Eigentumsrecht an Vertragsgegenständen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Vertragspreises und ggf. sonstiger Nebenkosten aus dem Vertrag und bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von ENGMATEC aus einer sonstigen Geschäfts- beziehung mit dem Kunden oder mit verbundenen Unternehmen des Kunden vor.
2. Wenn der Kunde die Vertragsgegenstände (nachfolgend „verarbeitete Sache“) verarbeitet oder umgestaltet, geschieht dies immer für ENGMATEC. In diesem Fall bleibt das Anwart- schaftsrecht des Kunden an der verarbeiteten Sache bestehen. Erlischt das (Mit-)Eigentum von ENGMATEC, geht das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenan der verarbeiteten Sache im Verhältnis des Wertes der Gesamtforderung von ENGMATEC gemäß Xxxxxx XXXX. Die Ware wird gutgeschrieben 1 zum Wert der verar- beiteten Sache auf ENGMATEC über. Der Kunde verwahrt das Eigentum von ENGMATEC unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug anderen, nicht ENGMATEC gehörenden Sachen untrennbar ver- bunden oder vermischt, so erwirbt ENGMATEC Miteigentum an der Verwertungs- neuen Sache im Verhält- nis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermi- schung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und RücknahmekostenENGMATEC sich einig, dass der Kunde ENGMATEC anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. ENGMATEC nimmt diese Übertragung an.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand bzw. die Vertragsgegenstände zu verkaufen, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, bis das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist. Für den Fall, dass die Parteien einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, gilt dieser unter den folgenden Bedingungen:
a) Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsgegenstände nur im normalen Geschäftsgang und nur dann zu verkaufen, wenn er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
b) Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vertragsge- genstände bis zur Höhe des offenen Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an ENG- MATEC ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
c) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Forderung für ENGMATEC einzuziehen. Das Recht von ENGMATEC, die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ENGMA- TEC wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungs- verpflichtungen nachkommt, insbesondere sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (oder eines vergleichbaren Ver- fahrens am Geschäftssitz des Kunden) gestellt ist.
4. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dem sich der Vertragsgegenstand befindet, nicht zulässig, so steht ENGMATEC jedes gleichwertige Recht des jeweiligen Staa- tes zur Sicherung ihres Eigentums an den Vertragsgegenständen zu. Der Kunde unterstützt ENGMATEC dabei, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung ihres Eigentums oder gleichwertiger Rechte (wie z.B. Pfandrechte) zu ergreifen.
5. Auf Verlangen des Kunden ist ENGMATEC verpflichtet, Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren Wert den Wert der offenen Forderungen von ENGMATEC gegenüber dem Kunden um mehr als 10% übersteigt, wobei die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten bei ENGMATEC liegt.
6. Bis das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Vertrags- gegenstände mit gebotener Sorgfalt zu behandeln. ENGMATEC ist berechtigt, den bzw. die Vertragsgegenstände auf Kosten des Bestellers Kunden gegen Diebstahl, BruchBruch-, FeuerFeuer-, Wasser Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.
2, sofern nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass er den Vertragsgegenstand entsprechend versichert hat. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns Kunde ENGMATEC unverzüglich schriftlich und per E-Mail zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf stellt ENGMATEC von allen Kosten frei, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten durch eine solche Pfändung oder unter Vereinbarung Intervention entstehen, insbesondere von Kosten, die aus einer Inanspruchnahme gemäß §771 ZPO oder eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis gleichwertigen Anspruchs nach dem Recht des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältStaates, in sonstiger grober Weise gegen dem die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Pfändung oder in Vermögensverfall gerätIn- tervention erfolgt ist.
7. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4insbesondere bei Verstoß gegen diese Ziffer VIII. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenoder bei Zahlungsverzug, ist ENGMATEC nach Mahnung zur Rücknahme des bzw. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Ver- tragsgegenstände berechtigt und der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des ist zur Herausgabe verpflichtet. Etwaige Versand- kosten (einschließlich Verpackung und Versicherung) sind vom Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtzu tragen.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 10.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen (Vorbehaltswaren) vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Falls eine Eintragung des Eigentumsvorbehalts in ein öffentliches Register erforderlich ist oder die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts in sonstiger Weise der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Mitwirkung des Kunden zurückzunehmenbedarf, gibt der Kunde seine Zustimmung zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts und ermächtigt uns unwiderruflich zur Anmeldung bzw. wird der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kosten einer solchen Anmeldung oder Mitwirkungshandlung trägt der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde.
10.2 Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr sind wir berechtigt, Bruchlediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
210.4 Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen. Bei PfändungenIn diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
10.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung, Beschlagnahmen Vermischung oder sonstigen Verfügungen Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Eingriffen Verbindung mit Waren Dritter hat deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenRechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
310.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Der Kunde darf in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtAbtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 10.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
10.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt.
10.4.4 Die Weiterveräußerungsbefugnis und die Einziehungsermächtigung kann von uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an gegenüber mit der Hauptsache Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag ganz oder teilweise in dem VerhältnisVerzug ist, sich aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtZahlungsschwierigkeiten befindet, seine uns sonst gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordentlich erfüllt oder sonst unser Sicherungsinteresse gefährdet wird. Unser Miteigentumsanteil bleibt Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Besitz Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners Unternehmens des Kunden an den Kunden gilt ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtabgetretenen Forderungen automatisch. Der Kunde ist zum Einzug auf unser erstes schriftliches Verlangen hin verpflichtet, uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtmitzuteilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
10.5 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und ist verpflichtet sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und sonstige übliche Risiken zu versichern. Diese Befugnis erlischt in Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
10.6 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den in Ziffer (6)Kunden um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtGeschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, die Waregleich aus welchem Rechtsgrund, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernvor.
2. Bei PfändungenDer Besteller ist zur Verarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit andern Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Abschnitt VII. 1. genannten Ansprüche Miteigentum, Beschlagnahmen das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder sonstigen unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abschnitt VII.1. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Die Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Eingriffen Dritter Miteigentum stehenden Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3mitzuteilen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenBesteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehaltsoder Sicherungseigentum und zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtDritten eingezogen werden können.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er Bühler Hydraulik GmbH ist nicht berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Bestellers die Herausgabe der in unserem Vorbehaltsoder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Erfüllung aller uns gegenüber bestehenden finanziellen Verpflichtungen samt Zinsen und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, Kosten unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernEigentum.
2. Bei PfändungenDas Eigentum verbleibt auch dann bei uns, Beschlagnahmen wenn die Lieferung fest mit dem Eigentum des Auftraggebers verbunden, vermengt oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter eingebaut ist. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sämtliche Veranlassungen zu treffen, um unser Eigentum an der Besteller uns unverzüglich Lieferung gegenüber jedermann entsprechend den jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Publizitätserfordernissen kenntlich zu benachrichtigenmachen bzw. im Falle der versuchten Inanspruchnahme durch Dritte ausdrücklich auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernSind von uns gelieferte Teile bzw. Zu anderen Verfügungen Waren durch Verbindung mit dem Eigentum des Auftraggebers zu einem unselbstständigen Bestandteil von dessen Eigentum geworden, so ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtder Auftraggeber für den Fall, wenn dass er seine Zahlungsverpflichtungen sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht einhältfristgerecht begleicht, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätverpflichtet, den Wiederausbau sämtlicher Teile bzw. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Waren auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seine Gefahr und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenseine Kosten zu dulden sowie sämtliche Kosten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Wiederausbau stehenden Maßnahmen anfallen, bis zum Eintreffen auf unserem Werksgelände zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannübernehmen. Der Auftraggeber anerkennt unser Eigentum an derartigen wieder ausgebauten Gegenständen.
4. Eine Verarbeitung Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und Vermietung oder anderweitige Überlassung der von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde gelieferten Waren ohne unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtschriftliche Zustimmung unzulässig.
5. Der Kunde tritt Die Produkte, die aus unseren unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gefertigt wurden, dürfen vom Auftraggeber nur unter Vorbehalt unseres Eigentums an der Ware und am Erlös weiterveräußert werden. Wird das neue Produkt veräußert, entsteht entsprechendes Miteigentum am Veräußerungserlös, den der Auftraggeber als unser Treuhänder vom Dritten in Empfang zu nehmen hat.
6. Im Falle einer Pfändung der von uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile und Waren durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, uns sofort den Namen der betreibenden Partei, die Höhe der Forderung, das einschreitende Gericht, die Aktenzahl und allenfalls den Termin der Versteigerung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von jeder außergewöhnlichen Minderung des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verständigen.
7. Wird mit dem Auftraggeber anderes als österreichisches Recht vereinbart oder gilt anderes als österreichisches Recht aus anderen Gründen, und ist nach dessen Bestimmungen der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Eigentumsvorbehalt nicht wirksam, so gelten die aufgrund des anderen Rechtes möglichen Sicherheiten als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so ist dieser verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, a) Der Liefergegenstand bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom dem Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug entstandenen Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. unser Eigentum.
b) Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
c) Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf den Liefergegenstand zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung des Liefergegenstandes. Der Kunde hat auch die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu informieren. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand entstehen.
d) Solange der Liefergegenstand unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir ist der Kunde nicht berechtigt, den gelieferten Liefergegenstand einem Dritten zu verpfänden, sicherungsweise zu übereigenen oder zu veräußern (ausgenommen gemäß Punkt 6.e.).
e) Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlseinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, Bruchdie Forderung selbst einzuziehen, Feuer, Wasser sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und sonstige Schäden zu versichernin Zahlungsverzug gerät. Bei Weiterveräußerung auf Kredit hat sich der Kunde seinerseits seinem Abnehmer gegenüber das Eigentum vorzubehalten. Die Ansprüche und Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
2f) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Bei PfändungenDaneben sind wird berechtigt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller bei Verletzung obiger Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe des Liefergegenstand zu verlangen, wenn uns unverzüglich zu benachrichtigenein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
3g) Die Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und Auftrag. Der Kunde darf die Ware Erfolgt eine Verarbeitung des Liefergegenstandes, erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernVerhältnis zum Wert des von uns gelieferten Liefergegenstandes. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtDasselbe gilt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen der Liefergegenstand mit anderen, uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt gehörenden Gegenständen verarbeitet oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, vermischt wird.
h) Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder fortwährender Zahlungsunfähigkeit trotz mehrmaliger Mahnung berechtigt Xxxxxxxxxxxx vom Vertrag zurückzutreten und jede sonstige schwerwiegende Veränderung die sofortige Rückgabe der Vermögensverhältnisse des Kunden, die Lieferungen zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannverlangen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: General Terms and Conditions (T&c)
Eigentumsvorbehalt. 1Alle dem Käufer von uns gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Wir sind Eigentümer der Vorbehaltsware; der Käufer ist Verwahrer und ist sohin verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu sichern und zu pflegen. Der Käufer hat uns von Beschädigungen oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren. Die Vorbehaltsware darf erst nach vollständiger Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden. Unsere Waren sind daher mit dem Hinweisschild, dass diese im Eigentum der Fa Weider GmbH stehen, zu lagern. Sollten unsere Waren gepfändet oder beschlagnahmt oder durch eine sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügung betroffen sein, so ist der Käufer verpflichtet, uns binnen 48 Stunden schriftlich unter Angabe der Daten zu verständigen. Wir behalten uns das in diesem Fall vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen. Sollten wir wegen Unterlassung der frist- und/oder formgerechten Verständigung unser Eigentum an sämtlichen von nicht durchsetzen können, so sind uns gelieferten der Fakturenwert der Waren und Dienstleistungen vordie Kosten der vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde so ist er verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich eine Liste der noch vorhandenen, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu benachrichtigen.
3übersenden. Der Kunde darf Das Recht des Käufers auf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden Vorbehaltsware erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen bezüglich seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht einhältin Verzug gerät oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern. Auf Verlangen hat der Käufer die Ware auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Schaltpläne, Software, technische Unterlagen, Skizzen, Konstruktionsangaben uä. verbleiben in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungunserem Eigentum, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die es sich um Vorschläge zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannProblemlösung handelt. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten und Dokumente, wozu auch Beschreibungen und Betriebsanleitungen uä. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen 3.1 Die von uns gelieferten Waren gelieferte Xxxx bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Auf Wunsch des Kunden werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und Dienstleistungen vornur so lange er nicht in Verzug ist, bis alle zu veräußern und zu verarbeiten. Die Abtretbarkeit seiner Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden an Dritte darf nicht ausgeschlossen sein. Er ist zur Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, etwa zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt. Auch darf er mit den Nacherwerbern kein Abtretungsverbot vereinbaren.
3.3 Der Kunde tritt seine, auch künftigen Forderungen aus einer Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Gleiches gilt für seinen etwaigen Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek. Er ist berechtigt, die abgetretene Forderung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Eine Abtretung der Forderung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder ähnlichen Maßnahmen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein, verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu schmälern, so sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung bzw. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt Verarbeitung von Vorbehaltsware zu untersagen und/oder die Zahlung direkt vom Vertrag. Abnehmer des Kunden zu verlangen.
3.5 Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Herausgabe der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser in unserem Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl stehenden Gegenstände zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen verlangen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtdiese Gegenstände abzuholen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenUmstände bekannt werden, die zu einer Gefährdung die Erfüllung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Forderungen durch den Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtgefährdet erscheinen lassen. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der Gegen die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, Herausgabe oder Abholung kann ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)nicht geltend gemacht werden.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns a) Die gelieferten Waren Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der früheren und Dienstleistungen vor, bis alle künftig entstehenden Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Einstellung Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Eigentums- vorbehalt geht auch dann nicht unter, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen ist. Das vorbehaltene Eigentum gilt der Eigentumsvorbehalt dann als Sicherheit für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. unsere Saldoforderung.
b) Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Geschäftsverkehr gegen Entgelt so lange weiterzuveräußern oder unter Vereinbarung eines verlängerten zu verarbeiten, nicht aber, wie wir diese Berechtigung nicht widerrufen haben. Wird die von uns gelieferte Ware – gleich ob unbearbeitet, bearbeitet oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt verarbei- tet – veräußert oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istsonst an dritte Personen abgegeben, so übereignet der Kunde geht die Forderung gegen den Dritten sofort bei ihrer Entstehung in voller Höhe auf uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5über. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung dieser Weitergabe entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in voller Höhe an uns ab. Er Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren abgegeben oder vermischt oder verarbeitet, erfolgt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Xxxxx aller von uns gelieferten Waren zuzüglich 20 %. Ist die Forderung unseres Kunden bereits an Dritte abgetreten, so tritt der Kunde hier- mit seinen Anspruch auf Rückabtretung gegen diese Dritten uns ab.
c) Der Kunde ist nicht berechtigtermächtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung solange gegen den Dritten im eigenen Namen für uns geltend zu machen, wie wir diese nicht widerrufen haben. Eingehendes Bargeld, Schecks oder Wechsel werden unser Eigentum und sind auf unser Verlangen gesondert für uns aufzubewahren und als zuletzt getilgtunser Eigentum kenntlich zu machen.
d) Bei Widerruf der Einziehungsermächtigung sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten gegenüber offenzulegen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuzie- hen. Der Kunde verpflichtet sich, uns jederzeit die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen aus- zuhändigen.
e) Verkauft unser Kunde nicht gegen Xxxxxxxxxx, ist zum Einzug er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten, so dass unser Eigentum erhalten bleibt.
f) Eine Bearbeitung oder Verarbeitung der abgetretenen Forderungen Vorbehaltsware gilt als in unserem Auftrage mit der Maßgabe erfolgt, dass wir Hersteller im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Sinne des § 950 BGB sind, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Für alle Fälle der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand sowie seinen Herausgabeanspruch ab und besitzt diese Gegenstände weiter für uns als Verwahrer.
g) Zugriffe Dritter auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände sind uns unver- züglich mitzuteilen. Dritte sind auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten, die uns durch die Wahrung oder Sicherung unserer Rechte entstehen, hat der Kunde zu erstatten.
h) Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, uns über Bestand und Aufbewahrungsort aller in unserem Eigentum stehenden Gegenstände umfassend Auskunft zu erteilen. Wir sind jederzeit berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Sachen dort zu besichtigen, wo sie sich jeweils befinden. Diese Befugnis erlischt Bei Ausübung unseres Herausgabeanspruchs gestattet der Kunde uns bereits jetzt, die Gegenstände auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an uns zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sie sich befinden.
i) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen aus Lieferung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden inso- weit zur Rückübertragung verpflichtet.
j) Der Kunde trägt die Gefahr für die von ihm für uns verwahrten Sachen, ist zur sorg- fältigen Aufbewahrung und zur ausreichenden Versicherung verpflichtet. Die Versicherungsleistung für den Schadensfall tritt er mit Empfangnahme der Lieferung an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Wertes der in unse- rem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware, gleichgültig, ob die Versicherung den Schaden in Ziffer (6)voller Höhe oder nur teilweise erstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor.
4.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtetBesteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns gehörenden Waren erfolgen.
4.3 Sofern der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istin Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlherauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruch, Feuer, Wasser lediglich die Ware herauszuverlangen und sonstige Schäden zu versichernuns den Rücktritt vorzubehalten.
2. Bei Pfändungen4.4 Der Besteller ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
4.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
4.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 4.2 genannten Pflichten des Kunden erlischtBestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
4.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug gerät, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt, hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt 4.4.4 Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtBestellers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Von uns das erstellte Konstruktionen und Software dürfen auch nach vollständiger Bezahlung nur für den Vertragsgegenstand verwen- det werden. Eine Anpassung und Übertragung für andere oder auf andere Anlagen und / oder Systeme ist nur mit unserer schrift- lichen Genehmigung zulässig. Der Kunde erwirbt auch nach vollständiger Bezahlung keine Rechte an irgendwelchen Erfindungen (gleich welcher Art), da die Idee unser geistiges Eigentum an sämtlichen ist und durch die Vergütung des ent- standenen Aufwandes nicht abgedeckt wird.
2. Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bleiben bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Erfül- lung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung ein- schließlich der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kun- den bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser das vorbehaltene Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenals Sicherung unserer Saldoforderung.
3. Der Kunde ist, insbesondere bei Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind.
4. Der Kunde darf den Liefergegenstand im Rahmen seines ordent- lichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen. Er hat den Liefergegenstand in ordentlichem Zustand zu halten und sicher- zustellen. Die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Im Falle der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Kunde die ihm gegen den Schädiger oder sonstigen Dritten zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Eine etwaige Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung/Verbindung dennoch erlöschen, geht das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungsbetrag) auf uns über.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Er ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu be- nachrichtigen.
6. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder von uns unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtEigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur weiterverkaufen, wenn er seine folgende Voraussetzungen ge- geben sind: - Wir haben dem Weiterverkauf ausdrücklich und schriftlich zugestimmt oder die Waren an den Kunden zum Zweck des Weiterverkaufs veräußert; - Der Kunde befindet sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung im Verzug; - Der Weiterverkauf erfolgt im ordentlichen Geschäftsgang; - Die Abtretung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache Forderung des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde aus dem Weiter- verkauf an uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.ist uneingeschränkt zulässig;
57. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtalle Forderungen, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die ihm aus Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte er- wachsen, und zwar gleichgültig, ob Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird, in Höhe des Kunden an den Kunden gilt die Faktura- Endbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtab. Der Kunde ist zum Einzug im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen- über nicht in Verzug befindet, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt und verpflichtet. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir wer- den jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, er also insbesondere seine Zahlungen nicht eingestellt hat, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ge- stellt ist, die Forderung nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszu- händigen sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltend- machung der Forderungen notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, die an uns abge- tretenen Forderungen ein oder verwertet diese in anderer Weise, steht uns der eingezogene Betrag bzw. die erzielten Verwertungs- erlöse in voller Höhe zu.
8. Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Xxxx auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden For- derungen um mehr als 20% überschreitet.
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Ver- fahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Diese Befugnis erlischt In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurück- zugeben, nicht nach, schuldet er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in den in Ziffer (6)Höhe von 5% des Kaufpreises der Ware, zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatz- steuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
2. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt unverzüglich für den jeweiligen SaldoFall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. In Soweit der Rücknahme Dritte nicht in der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtLage ist, uns die Waregerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns haftet der Besteller auf Aufforderung nicht nachfür den uns entstandenen Ausfall.
3. Für den Fall eines vertragswidrigen Verhalten des Käufers, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, Bruchlediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, Feuerdass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, Wasser und sonstige Schäden zu versichernmüssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
34. Der Kunde darf Käufer ist bis auf Widerruf gemäß VII. 4. Lit. c befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen ergänzend:
a. Die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse unserer Waren unterliegen dem Eigentumsvorbehalt zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Für den Fall, dass bei einer Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit den Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Käufer tritt auch zu Sicherungszwecken solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diesen Fall nehmen wir die Abtretung an.
b. Der Käufer tritt uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß VII. 4. Lit. a zu Sicherungszwecken die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtdes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Abtretung nehmen wir an. Die gemäß VII. 2. aufgeführten Pflichten des Kunden erlischt, wenn er seine Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c. Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel der Leistungsfähigkeit des Käufers vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß VII. 3. geltend machen, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenverpflichten wir uns, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4Forderung nicht einzuziehen. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenSofern wir die Ausübung eines Rechts gemäß VII. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff3. BGB zu. Verbindet oder vermischt geltend machen, können wir vom Käufer die Bekanntmachung der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheabgetretenen Forderungen und deren Schuldner verlangen, sowie dass der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die in seinem Eigentum stehtdazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, in die Weiterveräußerungsbefugnis des Käufers sowie dessen Befugnis zur Verarbeitung der Weiseunter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen
d. Für den Fall, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx frei.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Commercial Transactions
Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten ) Waren, die in unserem Eigentum stehen, bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Besteller zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinddem Liefervertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung. Bei Einstellung in laufende Rechnung Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für den jeweiligen die Forderung aus dem Saldo. Im Scheck-Wechselverfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Scheck-Wechselverhältnis bestehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Xxxx zurückzunehmen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Rücknahme Pfändung der Xxxx Ware durch uns liegt kein stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die WareVerbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Besteller überträgt uns mit Anlieferung der von uns zu be- bzw. verarbeitenden Waren das Sicherungseigentum an diesen Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Rückstände aus einer laufenden oder früheren Vertragsbeziehung. Soweit durch Verarbeitung in unserem Betrieb eine neue Sache entsteht, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenfür die nicht wir sondern der Besteller als Hersteller gelten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben sind wir uns mit dem tatsächlichen Erlös Besteller darüber einig, dass wir auch an diesen Sachen Eigentum erlangen (§ 929 Satz 2 BGB). Soweit ein Dritter als Hersteller gilt oder der Besteller durch eine unbedingte Sicherungsübereignung gegenüber einem Lieferanten vertragsbrüchig werden würde, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass wir an den hergestellten Erzeugnissen zumindest ein Anwartschaftsrecht sicherungshalber erwerben. Das Sicherungseigentum bzw. Anwartschaftsrecht bleibt auch nach Abzug Ablieferung an den Besteller bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Verwertungs- Geschäftsverbindung herrührenden, gegenwärtigen und Rücknahmekosten. künftigen Forderungen bestehen.
(3) Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfleglich zu behandeln. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen FeuerFeuer-, Wasser, Bruch- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Die Im Schadensfall entstehende Ansprüche gegen die Versicherung sind gegenüber dem Versicherer werden hiermit an uns abgetreten.
(4) Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Weist Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Der Besteller ist berechtigt, die von uns gelieferte Xxxx weiterzuverarbeiten oder sie im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Aufforderung nicht nachdie durch Verarbeitung, dass Vermischung oder Verbindung entstandene Neusachen, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Sachen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für das entstehende Erzeugnis gilt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Soweit durch eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istVerarbeitung, Verbindung oder Vermischung neue Sachen entstehen, an denen der Besteller Allein- oder Miteigentum erwirbt, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigendarüber einig, dass wir auch an diesen Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden, auch künftig erst entstehenden Forderungen entsprechendes Allein- oder Miteigentum erlangen. Die Übergabe an uns wird durch die hiermit getroffene Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller bis auf Widerruf diese neuen Sachen für uns unentgeltlich verwahrt.
3. (b) Der Kunde darf Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe von 150 % des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten das Erzeugnis ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Sofern die Forderungen in einen Kontokorrent eingestellt werden, tritt der Besteller uns bereits jetzt seine Forderung aus dem Saldo in entsprechender Höhe ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischteinzuziehen, wenn er seine solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug ist, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung auch kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % (nachträgliche Übersicherung), so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware nachträgliche Übersicherung wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt vermutet, wenn der Kunde unsere Schätzwert der sicherungsübereigneten Sachen zusammen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in dem Nennwert der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der zur Sicherung abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftrag vor. Leistet der Kunde Abschlagszahlungen nach § 632a BGB geht das Eigentum an den bezahlten Teilen auf ihn über. In allen anderen Fällen geht bei Kaufleuten das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus allen von uns vorgenommenen Leistungen und Lieferungen getilgt hat. Wird der Liefergegenstand durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Kunden gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung (§§ 947, 948 BGB).
2. Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vordie aus ihrer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Andere Verfügungen, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Gegenstände sind dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung unsere Zustimmung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigengestattet.
3. Der Kunde darf die Ware tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung bzw. Einbau der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes. Wird der Liefergegenstand vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe an uns ab, der dem Wert des Liefergegenstandes entspricht. Steht der Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtMiteigentum des Kunden so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Abtretung umfasst auch Ansprüche des Kunden erlischtgegen seinen Kreditversicherer für den Fall, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältdass der Abnehmer des Kunden seinerseits zahlungsunfähig wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek zu, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, so geht dieser Anspruch in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde bezeichneten Höhe auf uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtüber.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen und Dienstleistungen vor, bis alle einer laufenden Geschäftsbeziehung („gesicherte Forderungen“) vor („Eigentumsvorbehalt“). Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen – auch künftig aus früheren und zukünftigen Rechtsgeschäften und für Saldoforderungen aus einem eventuell bestehenden Kontokorrentverhältnis.
5.2 Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertragzur Sicherheit übereignet werden. Wir sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Einen Besitzwechsel an den Waren sowie den Wechsel des eigenen Sitzes hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen, soweit nicht ein Fall der Ziffer 5.4 vorliegt.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung unserer Forderungen, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nur dann die Erklärung des Rücktritts, wenn wir diesen bei einem Zahlungsverzug unserem Herausgabeverlangen ausdrücklich erklären; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben, falls nicht eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
5.4 Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz a) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 5.2 genannten Pflichten des Kunden zurückzunehmengelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Die Ware wird gutgeschrieben mit Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Der Wert der gesicherten Forderung bestimmt sich nach dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Preis, den wir dem Kunden in Rechnung gestellt haben (einschließlich der Verwertungs- und Rücknahmekostengesetzlichen Mehrwertsteuer).
5.5 Nimmt der Kunde eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt der anerkannte Saldo an die Stelle der abgetretenen Forderung, der bis zur Höhe des Betrages abgetreten gilt, den die ursprüngliche Forderung ausmachte.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- Diebstahl- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf solange sich die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- Vorbehaltseigentum von uns befindet und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannAufforderung entsprechende Nachweise vorzulegen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet 5.7 Soweit diese Klausel 5 zum Eigentumsvorbehalt aufgrund gesetzlicher oder vermischt tatsächlicher Umstände ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollte, verpflichtet sich der Kunde unsere Sachen mit nach Aufforderung durch uns entsprechende Sicherheiten für die Ware in einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtzulässigen und effektiven Art und Weise zu erbringen.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorProdukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, unser alleiniges Eigentum.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge- stellt wird.
3. Bei Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen) auf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Produkte hat der Kunde auf un- ser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um uns die Durchsetzung unserer Eigentums- rechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, ist der Kunde zur Tragung dieser Kosten verpflichtet.
4. Ist der Kunde Händler, so ist er berechtigt, das unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Produkt nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Forderungen, die aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung des unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produktes erwachsen, tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Bei Einstellung in laufende Rechnung Dies gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sonstige Forde- rungen, die an die Stelle dieses Produktes treten oder sonst hinsichtlich des Produktes entstehen (wie z.B. Versicherungs- ansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Ver- lust oder Zerstörung). Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Wir ermächtigen den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragKunden widerruflich, die an uns abgetre- tenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
5. Wir sind berechtigt, die WareBefugnis zur Weiterverfügung über das unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Produkt und zur Ein- ziehung der an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug wenn der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen- über nicht mehr nachkommt oder ein Mangel in seiner Leis- tungsfähigkeit vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Eigentum gegen FeuerVerlangen hin uns sämtliche zur Einziehung erforderlichen An- gaben über die abgetretenen Forderungen einschließlich der zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
6. Liegt ein vertragswidriges Verhalten des Kunden vor (z.B. insbesondere im Falle von Zahlungsverzug des Kunden), Wassersind wir, Diebstahl nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben – sofern eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist –, zum einen zur Rücknahme des Produktes berechtigt und der Kunde zur Her- ausgabe verpflichtet sowie zum anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Das Herausgabeverlan- gen bezüglich des Produktes bedeutet nicht zugleich eine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns erklärt. Für die Rücknahme des unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Produktes vor Ort beim Kunden gestattet dieser uns unwiderruflich, seine Geschäfts- oder Lagerräume, in denen sich das unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt befindet, während der üblichen Geschäftszeiten ungehindert zu versichernbetreten und dieses mitzunehmen. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Ebenso hat uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, Kunde alle im Zusammenhang mit der Rücknahme des Produktes entstehen- den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernersetzen.
27. Eine etwaige Be- und Verarbeitung des unter Eigentumsvorbe- halt stehenden Produktes erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns erwachsen. Bei PfändungenVer- arbeitung, Beschlagnahmen Verbindung, Vermischung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Vermengung des Produktes mit anderen, nicht uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten gehörenden Produkten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnisneuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Produktes zu den übrigen Produkten zu. Erwirbt der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache, in dem räumt er uns anteilsmäßig das Miteigen- tum ein.
8. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten den Betrag unserer Forderungen um mehr als 10 %, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wird auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das uneingeschränkte Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen am hergestellten Liefergegenstand vor, bis alle unsere sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäfts- verbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen beglichen sind. Bei Einstellung Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen, die wir gegen den Kunden haben, in eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoSaldo gezogen und anerkannt ist. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtBei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istZahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand nach Setzen einer angemessenen Frist zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen um mehr als 10 Werktage im Verzug, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet, nachdem wir den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –abzüglich angemessener Verwertungskosten– anzurechnen.
2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers Kunden gegen Diebstahl, BruchBruch-, FeuerFeuer-, Wasser Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat sofern nicht der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenKunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, etwa im Falle etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Firmensitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
4. Der Kunde darf die Ware ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes nach Verarbeitung weiter veräußernveräußert worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
45. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Rechnungsend- betrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
6. Verbindet Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar oder vermischt vermengt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Sache (Rechnungsendbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten oder vermengten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Vermengung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung oder Vermengung in der Weise, dass die Sache des Kunden Kun-den als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrtuns.
57. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der von uns gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abDritten erwachsen.
8. Er ist nicht berechtigtWir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt20 % übersteigt. Der Kunde ist zum Einzug Als realisierbarer Wert sind, sofern der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtBesteller nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Bestellers oder bei Verarbeitung der Vorbehalts- ware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)des Miteigentumsanteils anzusetzen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Eigentumsvorbehalt. 1. 12.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle unsere gegenwärtigen und künftigen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Käufer vollständig bezahlt sind.
12.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
12.3 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren (Vorbehaltswaren) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter folgenden Voraussetzungen zu veräußern und/oder zu verarbeiten:
12.3.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten, oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
12.3.2 Die aus dem Weiterverkauf der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragHöhe unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehender Ziffer zur Sicherheit an uns ab. Wir sind berechtigtnehmen die Abtretung an.
12.3.3 Der Käufer bleibt trotz Abtretung der Forderung zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die WareForderung nicht einzuziehen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretensolange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, bei einem nicht in Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmengerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt und auch kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Ist dies aber der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtetFall, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nachso können wir verlangen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istder Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung schriftlich anzeigt.
12.4 Wenn der Wert bestehender Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers hinsichtlich des übersteigenden Anteils zur Freigabe verpflichtet.
12.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernaufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zu anderen Verfügungen ist er Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Alle von uns an die Gegenpartei gelieferten Waren und Dienstleistungen vorund/oder Produkte bleiben unser Eigentum, bis alle Forderungen – auch künftig solange diese uns noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindirgendeine Summe in Bezug auf die gelieferte Ware schuldet. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoWir verlieren unser (vorbehaltenes) Eigentum nicht, wenn und/oder weil die Gegenpartei die von uns erhaltenen Produkte verarbeitet oder verwendet. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, diesem Fall wird die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen Gegenpartei die Versicherung sind an genannten Produkte automatisch für uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernaufbewahren.
2. Bei PfändungenXxxxxxx keine vollständige Bezahlung der uns geschuldeten Beträge erfolgt ist, Beschlagnahmen ist es der Gegenpartei nicht gestattet, die gelieferten Produkte zu verkaufen, zu verleihen, zu verpfänden, zu vermieten oder sonstigen Verfügungen zu verschenken oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich sie in irgendeiner Weise oder unter irgendeinem Titel aus ihrem Geschäft zu benachrichtigenentfernen, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle von uns an sie verkauften und gelieferten Produkte in ihren Büro- und/oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernGeschäftsräumen zu lagern und diese Produkte getrennt und klar identifizierbar aufzubewahren. Zu Wir sind jederzeit berechtigt, diese Produkte von der Gegenpartei zu entfernen und zurückzuholen und an einem anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtOrt zu lagern, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen die Gegenpartei ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht einhältvollständig und/oder unverzüglich nachgekommen ist oder wenn es offensichtlich ist, dass die Gegenpartei nicht in sonstiger grober Weise gegen der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen uns gegenüber vollständig und/oder unverzüglich nachzukommen. Dieses Recht besteht insbesondere - aber nicht ausschließlich - wenn der Gegenpartei ein Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn sie Konkurs angemeldet oder für insolvent erklärt worden ist oder wenn die Gegenpartei mit ihm geschlossenen Verträge verstößt einem oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannmehreren ihrer Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung trifft oder getroffen hat.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Wenn wir die Produkte in Übereinstimmung mit diesem Artikel zurückgewinnen wollen, gewährt uns die Gegenpartei zu diesem Zweck Zugang zu ihren Büro- und/oder Geschäftsräumen. Die Gegenpartei haftet für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sachealle Kosten, die in seinem Eigentum stehtdurch die Rückgewinnung und Lagerung der Produkte entstehen können. Wir sind erst dann zur erneuten Lieferung der Produkte verpflichtet, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache wenn wir vollständig bezahlt oder ausreichende Sicherheit für uns verwahrtunsere Forderungen geleistet haben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Ab dem Zeitpunkt der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen Lieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sinne von Artikel 4 trägt die Gegenpartei das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder einer anderen Wertminderung der gelieferten Produkte.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Unser Auftraggeber hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinderfolgen.
3. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Xxxxx der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
24. Bei PfändungenUnser Auftraggeber ist befugt, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtVertragspartners gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt d) Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtAuftraggebers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen ) Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorgelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung zustehenden Ansprüche in unserem Eigentum. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Soweit der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtWert des uns zustehenden Sicherungsgutes, die WareHöhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug werden wir auf Wunsch des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. einen entsprechenden Teil des Sicherungsgutes freigeben.
(2) Der Kunde ist verpflichtetberechtigt, unser Eigentum gegen FeuerVorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, Wasserdie ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, Diebstahl zu versicherndie Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Ansprüche gegen Wir verpflichten uns, die Versicherung sind an uns abgetretenForderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Weist Wir können verlangen, dass uns der Besteller auf Aufforderung Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht nachgehören, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istweiterveräußert, sind wir berechtigt, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Abnehmer in Höhe der zwischen dem Kunden und sonstige Schäden zu versichernuns vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
2. (3) Bei der Verarbeitung von unserer Waren oder Erzeugnisse erwerben wir unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentum an den neu entstandenen Sachen.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.
(5) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf (6) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden erlischtgegen Diebstahl, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältBruch-, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungFeuer-, ÜberschuldungWasser- und sonstige Schäden zu versichern, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt soweit der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtnachweislich selbst keine eigene Versicherung abgeschlossen hat.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Gegenständen bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindmit dem Besteller vor. Bei Einstellung Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den gezogenen und an- erkannten Saldo, wenn wir einzelne oder sämtliche Forderungen in laufende Rechnung Rechnungen aufgenommen haben. Zahlungsbestimmungen des Bestellers für einzelne bezeichnete Lieferungen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Die Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltsrechte gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtIn der Pfändung des Liefer- gegenstandes durch uns liegt stets der Vertragsrücktritt.
3. Wird unsere Ware vom Besteller mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, so überträgt uns der Besteller anteilsmäßig Miteigentum. Der Besteller verwahrt die Sache für uns un- entgeltlich.
4. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die Wareuns nicht gehören, weiter veräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Liefer- preises als abgetreten. Jede Verarbeitung oder Unbilligung des Liefergegenstandes durch den Besteller gilt, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretendass wir im Verhältnis zu Dritten hierfür einstehen, bei stets als für uns vorgenommen.
5. Zur Sicherung unserer Forderung gegen seinen Abnehmer, tritt der Besteller uns auch die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Zahlungsverzug Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wird der Liefer- gegenstand wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks des Kunden zurückzunehmenBestellers, so ist er verpflichtet, uns eine Grundschuld in Höhe des Betrages von 120 % unserer jeweiligen Forderung zzgl. 15 % dinglicher Zinsen p. a. seit Eintragung auf das Grundstück zu bewilligen, in das unser jeweiliger Liefergegenstand eingebaut wurde. Wird ein Liefergegenstand auf mehreren Grundstücken des Bestellers eingebaut, wird auf allen betroffenen Grundstücken eine entsprechende Gesamtgrundschuld bewilligt. Werden die Waren auf Weisung des Bestellers auf einem anderen Grundstück, welches nicht dem Besteller gehört, eingebaut, ist der Besteller verpflichtet, uns durch Sicherungsübereignung eigene andere Vermögenswerte bis zur vollständigen Zahlung aller Verbindlichkeiten entsprechend abzusichern. Sicherungs- übereignete Waren müssen dabei stets einen Wert von 120 % unserer eigenen Forderung haben.
6. Der Besteller veräußert die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen normalen Geschäfts- bedingungen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass er mit seinen Abnehmern verlängerten und erweiterten Eigentumsvor- behalt vereinbart. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind sogleich in Höhe unserer Forderung an uns abgetreten. Weist uns Die Abtretung erfolgt mit Weiterveräußerung, unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert wird, ohne dass es weiterer Vereinbarungen bedarf.
7. Der Besteller ist berechtigt, ohne dass unsere Befugnis die Forderung einzuziehen hiervon berührt wäre, die Forderung selbst einzuziehen. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, werden wir aus der Ab- tretung nicht vorgehen. Das Einziehungsrecht des Bestellers können wir widerrufen, sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber, ohne dass wir zu Mahnungen verpflichtet wären, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig nachkommt. Auf unser Verlangen gibt unser Besteller uns die zur Geltendmachung unserer Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Unbeschadet unseres Rechts, die Abtretung offen zu legen, ist der Besteller verpflichtet, auf Aufforderung unser Verlangen seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der Besteller ist nicht nachberechtigt, die Forderungen, soweit sie an uns abgetreten sind, seinerseits weiter abzutreten. Der Besteller stellt sicher, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen die uns zustehenden Forderungen aus verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt stets einer evtl. Globalzession vorgehen.
8. Der Besteller teilt uns jeden Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mit, um uns zu ermöglichen, unsere Rechte gem. § 771 ZPO geltend zu machen. Verspätete Mitteilungen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller haftet dafür, dass der zugreifende Dritte in der Lage ist, sind wir berechtigtunsere gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bei einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, den Liefergegenstand auf Kosten ansonsten er sie selbst in Höhe des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernAusfalls trägt.
29. Bei PfändungenDas Recht des Bestellers, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich die vorbehaltene Ware zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden besitzen, erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht einhältvollständig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rück- trittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und sie unbeschadet der Zahlungs- und sonstiger grober Verpflichtungen des Bestellers uns gegenüber durch freihändigen Verkauf oder nach unserer Xxxx im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird den Besteller nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Übererlös wird an ihn ausgezahlt.
10. Sämtliche vorstehenden Sicherheiten sind in der Weise bedingt, dass mit der vollen Begleichung der Forderung, für welche uns die Sicherheit zusteht, ohne weiteres das Eigentum an den gelieferten Erzeugnisses an den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert uns zustehender Sicherungen die Gesamtforderungen gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungden Besteller um mehr als 20 %, Überschuldungso geben wir, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenohne dass es weiterer Vereinbarungen bedarf, die zu einer Gefährdung uns zustehenden Forderungen, soweit sie mehr als 20 % unserer Sicherheiten führen kannForderung gegen den Besteller über- steigen, frei. In diesem Falle werden automatisch jeweils zunächst die ältesten Sicherungsrechte freigegeben.
411. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenDas Eigentumsvorbehaltsrecht hat auch Gültigkeit gegenüber Spediteuren, denen die Ware auf Antrag des Bestellers oder auf unsere Veranlassung übergeben worden ist.
12. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Auslandsgeschäften behalten wir uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil Eigentumsrecht an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem gelieferten Ware bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises nach Maßgabe der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz jeweiligen gesetzlichen Regelungen des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5Bestimmungslandes vor. Der Kunde tritt Eigen- tumsvorbehalt gilt zwischen uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abdem Besteller als ausdrücklich abgesprochen. Er ist nicht berechtigtSoweit das Bestimmungsland anstelle des Eigentumsvorbehalts andere, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung gleichwertige Sicherheiten zulässt, gelten diese als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)ausdrücklich verein- bart.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. An Waren, die der Kunde nicht bereits vor der Lieferung vollständig bezahlt hat, behalten wir uns das Eigentum bis alle zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben Geschäftsverbindung mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kunden vor.
2. Vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernauf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, können wir diese Rechte geltend machen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Eine Verarbeitung Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenstehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.
5. Bei gemeinsamer der Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht der von uns das gelieferten Waren durch den Kunden geltend wir als Hersteller und erwerben unmittelbar Eigen tum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir unmittelbar Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von uns gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien.
6. BGB zu. Verbindet oder vermischt Sofern eine Verbindung der Kunde unsere Sachen von uns gelieferten Waren mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Sache des Kunden in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der Hauptsache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns.
7. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab. Sofern wir im Falle der Verarbeitung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der unter dem Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Wir nehmen die Abtretung an. Die in dem VerhältnisAbs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
8. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Liegt eine solche Pflichtverletzung vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von uns stehenden Waren und die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, die im Eigentum von uns stehenden Waren als solche zu kennzeichnen und seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
9. Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenLiefergegenstand befindet, der die Sache für Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden andere Rechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtdem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwir klichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Einzug Schutze dieser Rechte mitzuwirken. 10.Übersteigt der abgetretenen Wert der Sicherheiten die Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtvon uns um mehr als 20 %, so verzichten wir insoweit auf Sicherheiten. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernsei es ein Unternehmer oder ein Verbraucher.
2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.
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Eigentumsvorbehalt. (1. Wir ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und einer laufen- den Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gelieferten gehörenden Waren und Dienstleistungen vorerfolgen, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist hat uns der Besteller auf Aufforderung nicht nachKunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich eine Rücktrittserklä- rung; wir sind vielmehr dazu berechtigt, Bruchdie Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. (4) Der Kunde darf ist befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfol- genden Bestimmungen:
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeug- nisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies der Vermögensverhältnisse des KundenFall, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der Hauptsache realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forde- rungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
(5) Bei Lieferungen von Waren in dem Verhältnisandere Rechtsordnungen, in dem denen die vorstehenden Eigentumsvorbehaltsregelungen nicht die gleichen Sicherungswirkungen wie in Deutschland haben, ist der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5Kunde verpflichtet andere entsprechende Sicherheitsrechte zu bestellen. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen hat dazu an alle Maßnahmen, die für die Wirksamkeit und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtDurchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förder- lich sind, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)mitzuwirken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorDie gelieferte Xxxx bleibt unser Eigentum, bis alle der Auftraggeber sämtliche Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtGeschäftsverbindung, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmeninsbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo bezahlt hat. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- ist vom Auftraggeber gegen Diebstahl, Feuer- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl Wasserschäden zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an Der Abschluss ist uns abgetretenauf Verlangen vorzulegen. Weist An von uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind hergestellten Werkzeugen behalten wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden uns bis zu versichernderen vollständiger Bezahlung das Eigentum vor.
2. Bei PfändungenDer Auftraggeber ist nicht berechtigt, Beschlagnahmen die Ware zu verpfänden oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu benachrichtigenmelden. Bei Verzug können wir Rückgabe der Ware verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Kunde darf die Ware Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung (gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsbetrieb berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannhierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen gelten als an uns bereits bei ihrer Entstehung sicherheitshalber abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für Der Auftraggeber ist als unser Bevollmächtigter zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur solange berechtigt, als er seine Verpflichtungen uns vorgenommengegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheUnsere Befugnis, die in seinem abgetretenen Forderungen einzuziehen, bleibt unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Er hat die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen. Soweit das nicht geschieht, sind sie unser Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtund gesondert aufzubewahren.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Wird der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtLiefergegenstand seitens des Auftraggebers be- oder verarbeitet, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenerstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners der Verarbeitung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 10 % übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller - auch künftiger - Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen. Sofern wir zur Finanzierung oder Refinanzierung des Kaufpreises gegenüber dem Besteller oder Dritten Verpflichtungen eingehen oder solche Verpflichtungen entstehen, etwa aufgrund Wechselakzepts, Bürgschafts- oder sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Haftungsübernahme durch uns, geht das Eigentum erst auf den Besteller über, wenn wir insoweit von jeglicher Haftung gegenüber dem Besteller oder Dritten frei werden.
2. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer V.1. Bei der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum an sämtlichen von durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung, so überträgt der Besteller uns gelieferten Waren bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte am neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
3. Der Besteller hat die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und Dienstleistungen vormit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, bis alle Forderungen – auch künftig Feuer-, Wasser- Bruch- und sonstige Schäden zum Rechnungswert zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Besteller dem nicht nach, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zu versichern. Auf unser jederzeit mögliches Verlangen hat der Besteller die Vorbehaltsware besonders zu lagern und zu kennzeichnen. Der Besteller ist verpflichtet, uns jederzeit über den noch entstehende – gegen in seinem Besitz befindlichen Bestand der Vorbehaltsware, den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindOrt ihrer Aufbewahrung und ggf. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertragihren Verarbeitungs-, Umbildungs- oder Verbindungszustand Auskunft zu erteilen. Wir sind berechtigt, die WareVorbehaltsware jederzeit zu besichtigen.
4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenzu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er mit seinen Zahlungs- oder sonstigen Vertragspflichten nicht in Verzug ist, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenweiterveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt verein-bart und die Forderungen aus der Weiterveräußerung nach den Ziffern V.5. und V.6. auf uns übergehen.
5. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiter- veräußerung der Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind werden bereits jetzt an uns abgetreten; dies gilt bei Einstellung der Weiter- veräußerungsforderungen in ein Kontokorrent in deren Höhe auch für die jeweiligen Saldoforderungen. Weist uns Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
6. Veräußert der Besteller auf Aufforderung nicht nachVorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istso werden uns die Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. die jeweiligen Saldoforderungen bereits jetzt im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungs- wert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, sind an denen wir Miteigen- tumsrechte gemäß Ziffer V.2. haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten.
7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Saldoforderungen einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung in den Liefergegenstand in Ziffer II.4. genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8. Zur anderweitigen Abtretung der Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Dies gilt auch für Factoring-Geschäfte; diese sind dem Besteller auch nicht aufgrund der Einziehungsermächtigung gestattet. Wir sind jedoch bereit, Factoring- Geschäften im Einzelfall zuzustimmen, sofern der Gegenwert hieraus dem Besteller endgültig
9. In den Fällen, in denen wir gemäß Ziffer II.4. zur Untersagung der Verarbeitung, Umbildung, Verbind- ung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt sind, sowie im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen die Verpflichtungen nach Ziffer V.4., können wir auch die Rückgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser unter Ausschluss
10. Von Pfändungen und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Beeinträchti- gungen der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- Vorbehaltsware und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigthat uns der Besteller unverzüglich zu informieren. Diese Befugnis erlischt Sofern uns durch die Abwehr solcher Pfändungen oder sonstiger Beeinträchtigungen gerichtliche oder außergerichtliche Kosten entstehen, die wir von Dritten nicht erstattet bekommen, weil diese hierzu wirtschaftlich nicht in der Lage sind, haftet uns der Besteller für den in Ziffer (6)entstandenen Ausfall.
11. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei sei es einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernUnternehmer oder einem Verbraucher.
2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen, die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Nutzungs- und Nebenrechte bereits jetzt abVerwertungsrechte. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenSie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenbis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Des Weiteren ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl- , Wasser, Diebstahl Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist er der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- ordnungsgemäß nachkommt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall Zahlungsverzug gerät. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungWir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, Überschuldungsolange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist.
46. Eine Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware wird der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache im Verhältnis zum Wert der Hauptsache stehtvon uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenDasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller, tritt der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Bestellter auch solche Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehalts-ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei zu geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20 % übersteigt.
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Eigentumsvorbehalt. 1Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen einschließlich eines Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Wir behalten uns Im Falle einer Verbindung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen erwerben wir das Eigentum Miteigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle der neuen Sache im Verhältnis unserer Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus zum Rechnungswert der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenneuen Sache. Der Kunde ist verpflichtetberechtigt, unser Eigentum gegen Feuersoweit er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, Wasser, Diebstahl zu versicherndie Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Die Ansprüche gesamte aus der Weiterveräußerung gegen die Versicherung sind einen Dritten entstehende Forderung tritt der Kunde schon jetzt sicherheitshalber an uns abgetretenab. Weist uns Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem AN gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zu Weiterverkauf oder Verarbeitung der Besteller Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, einem Sonderkonto einzusammeln. Ist der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Liefergegenstand dem Dritten die Abtretung anzuzeigen und die abgetretene Forderung einzuziehen. Hierfür hat uns der Kunde auf Kosten Verlangen Namen und Anschrift des Bestellers gegen DiebstahlDritten sowie die Höhe der abgetretenen Forderung bekannt zu geben. Droht ein Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware und/oder abgetretene Forderungen, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter so hat der Besteller Kunde den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.
3unterrichten. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Abnehmer ist Verbraucher. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis AN verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden erlischtdie ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Xxxx freizugeben, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung soweit der Vermögensverhältnisse des Kunden, realisierbare Wert der Sicherheiten die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannsichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum Eigentumsrecht an sämtlichen allen von uns gelieferten Waren Vertragsgegenständen oder Teilen davon bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Dienstleistungen Nebengebühren, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen gilt sodann als einheitlicher Auftrag, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt wobei der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldoan allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft aufrecht bleibt. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt, sofern wir – wozu wir einseitig berechtigt sind – keinen Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtVertrag erklären, die Ware, ohne zuvor grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag zurückzutretenund hebt die Pflichten des Kunden, bei einem Zahlungsverzug insbesondere auf Zahlung des Entgeltes, nicht auf.
7.2 Der Kunde ist zur Weitergabe seines im Rahmen unseres Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich des Vertragsgegenstandes bestehenden Anwartschaftrechtes im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, jedoch nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes, befugt. Dieses Recht des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug kann von uns jederzeit widerrufen werden.
7.3 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuerdie Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, Wasserinsbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, Diebstahl zu versicherntragen.
7.4 Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung und Befriedigung ab. Die Ansprüche gegen Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Versicherung sind Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung nachweislich mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung dieser Forderung an uns abgetretenin geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, Wir sind wir jederzeit berechtigt, den Liefergegenstand Abnehmer des Kunden von der Zession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen. Soweit unsere Gesamtforderung durch Abtretung zu mehr als 125 % zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuss der Außenstände auf Kosten Verlangen des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernKunden von uns freigegeben.
27.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Kunden gehören oder nur unter einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, gilt die Abtretung für die gesamte Kaufpreisforderung. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Zusammentreffen der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht uns das der Bruchteil der Kaufpreisforderung zu, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht. Bei Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Verhältnis des Kunden, Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungswert der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtim Fremdeigentum stehenden Ware. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechtsfolge an seine Kunden zu überbinden. Wir nehmen diese Abtretung an. Sollte der Eigentumsvorbehalt durch Umstände welcher Art auch immer erlöschen, geht mit der Verarbeitung das Eigentum an den neuen Sachen auf uns über, wir nehmen diese Übereignung an. Der Kunde bleibt in diesem Falle unentgeltlicher Verwahrer der neuen Sache.
7.6 Alle durch Barverkäufe von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Käufer bereits jetzt bis zur Höhe der uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; wir weisen den Kunden bereits jetzt an, diese Beträge gesondert zu verwahren und für uns innezuhaben.
7.7 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, sofort die Herausgabe des Vertragsgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den Vertragsgegenstand zu veräußern und den erzielten Xxxxx abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Vertragsgegenstand zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu berechnen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragverhältnis vor. Soweit der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindlaufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung Entsprechendes gilt bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis mit dem Kunden, wobei sich der Eigentumsvorbehalt für Vorbehalt auf den jeweiligen Saldoanerkannten Saldo bezieht.
2. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Kaufsache herauszuverlangen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen- abzgl. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenangemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Die Ansprüche gegen Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Soweit die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes geworden ist, sind wir berechtigtverpflichtet der Kunde sich, den Liefergegenstand auf uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele die Demontage solcher Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Geräten zurück zu übertragen. In Zusammenhang mit der Demontage anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernKunden.
25. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns im Obsiegensfalle die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstehenden Ausfall.
36. Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Kaufsache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Soweit zwischen uns und dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Schuldners auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat; andernfalls können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
47. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Werden dabei auch uns nicht gehörende Gegenstände verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt an der Kunde neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache als unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet ist der Kunde verpflichtet, uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil das anteilsmäßige das Miteigentum zu verschaffen. Soweit die gelieferte Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes geworden ist, tritt der Kunde seine ggf. hierfür entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtuns ab.
8. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Vorbehaltseigentum wird vom Kunden für uns kostenfrei verwahrt.
59. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten freigeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden. Wir verpflichten uns, erlangte Sicherheiten insoweit freizugeben, als der aus ihnen realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugeben Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 16.1. Soweit wir Bearbeitungen und insbesondere Beschichtungen an vom Kunden beigestellten Werkstücken vornehmen, werden wir entsprechend den §§ 947ff. BGB Mit- oder Alleineigentümer des bearbeiteten, insbesondere beschichteten Werkstücks. Dieses Mit- oder Alleineigentum behalten wir uns entsprechend nachstehenden Bestimmungen vor.
6.2. Sofern wir das zu bearbeitende Werkstück selbst für den Kunden beschaffen oder soweit wir andere Gegenstände an den Kunden liefern, gilt folgendes: Wir behalten uns das unser Eigentum an sämtlichen von uns bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Waren Ware durch Dritte vor. Schecks und Dienstleistungen vorWechsel gelten erst mit der unwiderruflichen Einlösung als Zahlung. Solange wir noch aus der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel haften, bis gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
6.3. Der Kunde, sofern Wiederverkäufer, ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware, auch zu einer Weiterverwendung durch Einbau nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen, für ihn regelmäßigen, Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinen Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Bis auf weiteres ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt.
6.4. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen und uns insoweit Einsicht in seine Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der gelieferten Ware hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten.
6.5. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtschuldhaft vertragswidrigem Verhalten, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug mit nicht unwesentlichen Beträgen des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlin unserem Vorbehaltseigentum stehende Waren sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlagen sowie eine Zwangsvollstreckung in gelieferte Xxxx durch uns gelten mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag, Bruches sei denn, Feuer, Wasser und sonstige Schäden dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist; desgleichen nicht das jederzeit von uns zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sachestellende Verlangen, die in seinem Eigentum stehtunserem Vorbehaltseigentum stehende Ware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
6.6. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, in der Weise, dass die Sache sind wir auf Verlangen des Kunden als Hauptsache anzusehen isthinsichtlich des 20% übersteigenden Betrages zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet.
6.7. Sind Eigentumsvorbehalte in einem ausländischen Staat, falls dessen Recht zur Anwendung gelangt, nicht wirksam oder bedürfen sie neben der vertraglichen Vereinbarung zum Beispiel noch einer Registrierung, so übereignet ist der Kunde auf seine Kosten verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, insbesondere alle seinerseits erforderlichen Erklärungen abzugeben, um den Eigentumsvorbehalt wirksam werden zu lassen oder um uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem VerhältnisSicherheiten zu verschaffen, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrteinem Eigentumsvorbehalt gleichwertig sind.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 113.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Ge- schäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel. Wir behalten uns Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftraggeber gehörende Ware erfolgen. | 13.2 Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum an sämtlichen auf den Auftraggeber erst über, wenn für uns kein Rückgriff aus dem Wechsel mehr zu befürchten ist. | 13.3 Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren, aus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind Geschäftsverbindung an uns abgetreten. Weist uns Nimmt der Besteller auf Aufforderung nicht nachAuftraggeber Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istaus dem Abdruck von Anzeigen und aus dem Vertrieb von Beilagen in ein mit einem Dritten, insbesondere mit einem Kunden, bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweilige abgetretene Saldo bis zur Höhe unserer Forderungen als abgetreten. | 13.4 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Lieferanten aus Warenlieferungen ein Pfandrecht bestellt. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzustehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten einen Miteigentumsanteil in Höhe des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. | 13.5 Übersteigt der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung realisierbare Wert der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt unsere Gesamtforderung aus der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden Geschäftsverbindung um mehr als Hauptsache anzusehen ist10%, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicher- heiten nach unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtXxxx verpflichtet.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Gegen- ständen bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor Vorbehalts- ware nach Rücktritt vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. .
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Vorbehaltsware pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- und sonstige Schäden Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
2. 9.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die von uns aufgewandten Kosten.
3. 9.4 Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu verkaufen und zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits mit Abschluss desjenigen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtnach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Die Verarbeitungs- Abtretung wird von uns mit Abschluss des jeweiligen Vertrages angenommen, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtre- tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzu- ziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ge- stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dieses der Fall, hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug der Vermögensverhältnisse Forderungen erforderlichen An- gaben und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Ein Zurückbehaltungs- und oder Leistungsverwei- gerungsrecht des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannKunden ist insoweit ausgeschlossen.
4. Eine 9.5 Die Verarbeitung von oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verar- beitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbe- halt gelieferten Gegenstände. Verbindet oder vermischt Der Kunde verwahrt die neue Sache auch für uns.
9.6 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbe- haltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache Sa- che des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Satz 4 der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtZiffer 9.5 gilt entsprechend.
5. 9.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehalts- ware mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abDritten erwachsen. Er ist nicht berechtigtDie Abtre- tung erfolgt jeweils mit Abschluss desjenigen Vertrages, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners dessen Be- standteil diese Bedingungen sind, ohne dass es insoweit weiterer Erklärungen des Kunden an den oder von uns bedarf.
9.8 Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung der dem Kunden gilt obliegenden Zahlungspflichten.
9.9 Wir verpflichten uns, die an uns abgetretene Forderung zustehenden Sicherheiten auf Ver- langen des Kunden insoweit freizugeben, als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Wert unserer Sicher- heiten die zu sichernden Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: General Terms and Conditions of Delivery and Services
Eigentumsvorbehalt. 113.1. Wir behalten Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezah- lung des Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Um- satzsteuer und der weiteren Kosten) und sämtlicher Forderungen, die uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtzustehen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenunser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtetver- pflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
13.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt ste- henden Ware ist dem Kunden nur im Rahmen des ordentli- chen Geschäftsgangs gestattet. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl gefährdende Verfügungen zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2treffen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenbenachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über unsere Eigentumsrechte zu informieren und an unseren Maßnahmen zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu erstatten, ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
313.3. Der Kunde darf tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigen- tumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zah- lungen nur an uns zu leisten. Der Kunde ist widerruflich er- mächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigteigenen Namen einzuziehen. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzufüh- ren. Wir können die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischtsowie die Berechtigung des Kunden zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn er seine der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältordnungsgemäß nachkommt, in sonstiger grober Weise gegen Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Eröffnung des Insol- venzverfahrens oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an uns abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
13.4. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, den Drittschuldner unverzüglich von der Abtretung zu unterrich- ten und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.
13.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von dem Vertrag und allen anderen Verträgen zurückzutreten und alle Zahlungen fällig zu stellen. Der Kunde hat uns oder unseren Beauftragten unverzüglich Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung können wir die zu einer Gefährdung unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung unserer Sicherheiten führen kannfälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.
413.6. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Xxxxx der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. BGB zu. Verbindet Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt der wird, dass wir unser Volleigentum verlieren. Der Kunde unsere verwahrt die neuen Sachen mit einer Sachefür uns. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermi- schung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Be- stimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.
13.7. Wir sind auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungs- wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und von dem Nominalwert der Forderungen auszugehen. Die Aus- xxxx der freizugebenden Gegenstände obliegt im Einzelnen uns.
13.8. Bei Lieferungen in seinem Eigentum stehtBestimmungsländer mit anderen Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsre- gelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der WeiseBundesrepublik Deutschland, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet räumt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür wei- tere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Hauptsache in dem VerhältnisKunde alles tun, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für um uns verwahrt.
5unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräu- men. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Durchsetzbarkeit derartiger Siche- rungsrechte notwendig und förderlich sind.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag sowie aller sonstigen Ansprüche unsererseits gegenüber dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für den jeweiligen Saldodie Saldoforderung unsererseits. In Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. Die Zurücknahme der Rücknahme der Xxxx liegt Kaufsache durch uns bedeutet kein automatischer Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme des Kaufgegenstands zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten Verbindlichkeiten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern– abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Bei PfändungenDer Besteller ist verpflichtet, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat die Kaufsache pfleglich und nach unseren Gebrauchsrichtlinien zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Auftretende Schäden an der Vorbehaltsware, auch wenn sie von Dritten oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden, sind uns unverzüglich zu benachrichtigensofort schriftlich anzuzeigen.
3. Der Kunde darf Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Ware gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Bei Insolvenzverfahren gilt das Aussonderungsrecht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernSinne des § 47 Insolvenzordnung an der von uns gelieferten Ware und an dem Erlös als vereinbart.
4. Zu anderen Verfügungen Sofern der Besteller nicht Wiederverkäufer ist, sondern Selbstnutzer, ist er nicht berechtigt, ohne Zustimmung unsererseits die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, solange noch Verbindlichkeiten gegenüber uns bestehen. Die Verarbeitungs- Ist der Besteller hingegen berechtigter Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtzwar unabhängig davon, wenn er seine ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, wobei eingezogene Beträge als für uns eingenommen gelten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ein zwischen dem Wiederverkäufer und dem Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt als zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannunseren Gunsten vereinbart.
45. Eine Die Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Umbildung des Kaufgegenstands durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuFür die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheWir verpflichten uns, die in seinem Eigentum stehtuns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, in als der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis der Kunde alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigthat sowie bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug wir im Interesse des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- eingegangen sind.
7.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostenzu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtetdarf die Vorbehalts- ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, unser Eigentum gegen Feueretwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, Wassersowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3 Wenn der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns sich insbesondere im Verzug mit der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istZahlung von Forderungen befindet, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten nach erfolgloser Bestimmung einer angemesse- nen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Wir sind dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden entstandenen Schadens zu versichernverlangen.
2a) Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wozu nicht das sogenannte Scheck- Wechsel-Verfahren zählt, ermächtigt und berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Bei PfändungenKommt der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit uns in Verzug, Beschlagnahmen können wir die Weiterveräußerung untersagen. Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinem Abnehmer, so ist er zur Weiterveräußerung nur ermächtigt, wenn er sich ebenfalls gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an der veräußerten Ware vorbehält.
b) Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen seinen Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde darf ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Ware Forderungen daraus auf uns übergehen, insbesondere kein Abtretungsverbot im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer besteht.
c) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 7.5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes dieses Miteigentumsanteils. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt ein der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos - einschließlich des entsprechenden Teiles des Schlusssaldos - aus dem Kontokorrent an uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns seine etwaigen Herausgabeansprüche gegen seine Abnehmer abtritt oder uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehö- rigen Unterlagen an uns aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt.
7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist zu verarbeiten, solange er nicht berechtigtim Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Verarbeitung oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Umbildung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird erfolgt für uns vorgenommenals Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware gilt als Vorbehalts- ware im Sinne von Ziffer 7.1. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen durch den Kunden erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehalts- ware zu der Summe der Werte der anderen verwendeten Sachen; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verarbeitung. BGB zu. Verbindet Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, vermengt oder vermischt verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so überträgt uns der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem vermischten bzw. vermengten Bestand oder der Hauptsache in dem Verhältniseinheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Werte der anderen vermischten bzw. vermengten oder verbundenen Sachen; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5das Ereignis eintritt. Der Kunde tritt verwahrt auch die gemäß der vorstehenden Regelungen in unserem Miteigentum stehenden Sachen unentgeltlich für uns. Auf die nach dieser Ziffer 7.5 entstandenen Miteigentumsanteile finden die für Vorbehalts- ware geltenden Bestimmungen der gesamten Ziffer 7. entsprechende Anwendung.
7.6 Der Kunde hat uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus der dem Weiterverkauf oder sonstigen Weiterveräußerung entstehenden entstandenen Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abzu erteilen.
7.7 Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß dieser Ziffer 7. Er ist nicht berechtigtgelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Bürgschaften oder Akzepte), ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die wir im Interesse oder auf Verlangen des Kunden an eingegangen sind.
7.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet.
7.9 Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner diejenige Sicherheit als vereinbart, welche ihm nach dem Recht dieses Landes am nächsten kommt. Sind in diesem Zusammenhang irgendwelche Handlungen des Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der erforderlich, ist der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)auf unser Verlangen zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet.
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Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. .
7.2 Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Für hochwertige Kaufsachen ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl-, Wasser, Diebstahl Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetretenMüssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Weist Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller auf Aufforderung unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen in der Lage ist, sind wir berechtigtuns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Liefergegenstand auf Kosten uns entstandenen Ausfall.
7.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers gegen Diebstahlan der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Bruchuns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat erwerben wir das Miteigentum an der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware neuen Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernVerhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtDasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen Sofern die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Der Kunde tritt 7.4 Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20 % übersteigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Die Ware verbleibt in unserem Eigentum an bis unsere sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, voll beglichen sind. Bei Einstellung Die Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert werden. Die Berechtigung zur Veräußerung erlischt bei Zahlungseinstellung durch den Käufer. Der Käufer tritt schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf gegen seine Abnehmer erwachsen; er bleibt jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung auf eigene Kosten ermächtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen sowie die Art und Höhe der Forderungen zu benennen und uns alle zur Durchsetzung der Forderungen erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
2. Wird die Ware zusammen mit einer anderen Ware, die uns nicht gehört, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragHöhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Preises als abgetreten.
3. Wir sind berechtigtverpflichten uns, die Wareuns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenals der Wert die zu sichernden Forderungen, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostensoweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.
4. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, unser Eigentum die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige versicherbare Schäden zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist Bei Untergang oder Beschädigung der Vorbehaltsware hat uns der Besteller Käufer unverzüglich zu informieren und uns auf Aufforderung nicht nachVerlangen sämtliche Schadenunterlagen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere Schadengutachten, sind wir berechtigtzur Verfügung zu stellen, uns bestehende Versicherungen bekannt zugeben und uns nach seiner Xxxx entweder den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Versicherungsschein oder aber einen vom Versicherer für unsere Vorbehaltswaren ausgestellten Sicherungsschein zur Verfügung zu versichernstellen.
25. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns Maßnahmen durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt6. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Verarbeitung oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Insoweit gelten wir als Hersteller gemäß § 950 BGB. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Wert unserer Sache verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der Hauptsache stehtanderen verarbeiteten Ware zu. Unser Miteigentumsanteil bleibt Für die durch Verarbeitung, Verbindung bzw. Vermischung entstehenden Sachen, an denen wir Voll- oder Miteigentum erwerben, gelten im Besitz des Kunden, der übrigen die Sache Regelungen für uns verwahrtVorbehaltsware gemäß Ziff. VIII. Nr. 1-5 sinngemäß.
57. Der Kunde tritt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot Waren zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das 1.10.1 Das Eigentum an sämtlichen der gelieferten Ware behalten wir uns so lange vor, bis sämtliche uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen, ein- schließlich Zinsen sowie etwaiger Kosten, bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wenn die Ware mit anderen Sachen vermischt oder vermengt wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der von uns gelieferten Ware im Ver- hältnis zum Wert der neuen Sache entspricht. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der gelieferten Ware während der Produktion der neuen Sache.
1.10.2 Die Vorbehaltsware ist ausschließlich für den Verbrauch des Kunden im Inland bestimmt. Ein Weiterverkauf bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sämtliche aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde hiermit in Höhe unserer Kaufpreisforderungen an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren und Dienstleistungen vorverkauft wird, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden wird die Forderung aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung Weiterveräußerung in laufende Rechnung gilt Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
1.10.3 Soweit der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In aufgrund eines nicht unerheblichen Zahlungsver- zuges geltend gemacht wird, liegt, sofern der Rücknahme Kunde kein Verbraucher ist, in der Xxxx liegt Geltendmachung kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Warees sei denn, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. dass wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
1.10.4 Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenVerpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, unser alle Zugriffe auf und Beeinträchtigungen unseres Eigentums sowie Zugriffe auf Gegenstände, die zwar nicht in unserem Eigentum gegen Feuerstehen, Wasserdem Kunden jedoch – unabhängig vom Rechtsgrund – durch uns überlassen worden sind, Diebstahl zu versichernabzuwehren und uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Soweit der Besteller auf Aufforderung Dritte nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwaigen Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
1.10.5 Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Insolvenzantrag durch den Kunden oder einen Gläubiger sind wir – unbeschadet aller weitergehenden Rechte – berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser die Vorbehaltsware zurückzunehmen und sonstige Schäden anderweitig zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3ver- kaufen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- Erlös, abzüglich aller mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten und Veräußerungsbefugnis Aufwendungen – welche wir ohne besonderen Nachweis mit 10 % des Verkauferlöses in Rechnung stellen können – wird dem Kunden erlischt, wenn er auf seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware Gesamt- schuld gutgebracht; ein etwaiger Überschuss wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtausgezahlt. Der Kunde ist zum Einzug jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass die Kosten und Aufwendungen für den Verkauf der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in Vorbehaltsware tatsächlich niedriger sind als vorstehend vorausgesetzt.
1.10.6 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den in Ziffer (6)Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Xxxx verpflichtet.
1.10.7 An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen, die unbeschadet des Mediums von uns für den Kunden angefertigt wurden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
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Samples: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen ) Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bleiben bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Bezahlung unser unein- geschränktes Eigentum.
(2) Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden Forderun- gen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Be- zahlung eines sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos, insofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und er in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldodieser Eigenschaft aufgetreten ist. In diesem darf der Rücknahme Kunde die Vorbehaltsware im Rahmen eines or- dentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB ein Miteigentum.
(3) Der Kunde ist, insofern die Eigenschaft als Unternehmer besteht, ferner berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte Vorbehaltsware ohne Be- oder Verarbeitungen einem oder mehreren Abnehmern zu veräußern, jedoch nicht zu einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragVerkaufs- preis den Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten. Wir sind Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung in Höhe des ursprünglichen Verkaufspreises an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltswaren an einen oder mehrere Ab- nehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware zur Erfüllung eines Werkvertrages oder eines Werklieferungsvertrages verwandt, so tritt der Kunde die Forderung aus diesen Verträgen bereits jetzt im gleichen Umfang an uns ab, wie dies bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Käufer verpflichtet sich, uns hierfür sämtli- che Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen dafür auszuhändigen.
(4) Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenWare sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf Wird die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten der gesondert aufbewahrte Erlös oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istForderung aus dem Weiterverkauf gepfändet, so übereignet ist uns schriftlich Mitteilung zu machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses. Gerät der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache Käufer in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der Insolvenz so haben wir gegen den Insolvenzverwalter die Sache für uns verwahrtgleichen Rechte wie gegen den Käu- fer selbst.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1Alle von ANERA an den Auftraggeber gelieferten Waren und/oder Werke (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von ANERA bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Wir behalten uns Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an ANERA im Voraus ab, und ANERA nimmt diese Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, ANERA darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Soweit die Vorbehaltsware wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte ANERA die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmendiesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Ware wird gutgeschrieben Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem tatsächlichen Erlös nach Abzug neuen Gegenstand in Höhe der Verwertungs- und RücknahmekostenForderung der ANERA schon jetzt an ANERA ab. Der Kunde ANERA nimmt diese Abtretung an Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass dem Auftraggeber eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns Auftraggeber ANERA unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken zu versichern. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ANERA auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Werkes bzw. der Waren zu verlangen und/oder nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde darf Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. § 14 Garantie Die Zusage einer bestimmten Eigenschaft oder Eignung der Ware oder der werkvertraglichen Lieferung / Leistung zu einem bestimmten Verwendungszweck sowie die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernÜbernahme einer Garantie ist nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich von ANERA bestätigt wird. Zu anderen Verfügungen ist er § 15 Muster / Modelle Angaben ANERAs zum Gegenstand der Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Größe und andere technische Daten) sowie Modelle, Muster und Darstellungen wie Zeichnungen und Abbildungen, sind nur annährend maßgeblich, soweit nicht berechtigtdie Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Die Verarbeitungs- in Prospekten, Katalogen, Werbungen und Veräußerungsbefugnis Preislisten genannten Zahlen, Maße, Gewichte und Beschreibungen sind keine garantieren Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. § 16 Haftung ANERA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Schadensursache auf einer durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder durch seine Erfüllungsgehilfen begangenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Ferner haftet ANERA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Kunden erlischtVertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet ANERA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. ANERA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der ANERA für Sachschäden jedenfalls auf einen Betrag von EUR 3.000.000,- (in Worten: Drei Millionen Euro) je Schadensfall und für Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 3.000.000,- (in Worten: Drei Millionen Euro) je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Betriebs-/ Produkthaftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung ANERAs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 17 Gefahrübergang Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht mit der Abnahme des Werkes auf den Auftraggeber über. Bei Warenlieferungen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung be stimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber Teilleistungen erfolgen oder ANERA noch andere Leistungen (z.B. Montage oder Inbetriebnahme) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ANERA dies dem Auftraggeber angezeigt hat. § 18 Urheberrecht Sämtliche durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, Objekte und Unterlagen (digital, gedruckt, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht einhältanders gekennzeichnet, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse dem Urheberrecht des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4Anbieters. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenWeiterverwendung, Reproduzierung oder Weitergabe in elektronischer sowie gedruckter Form, wenn auch nur auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. § 19 Zahlungsbedingungen Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ist der Preis wie folgt zu zahlen: Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen Aufträgen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache einem Betrag bis EUR 10.000,-: - 50 % bei Auftragserteilung und - 50 % spätestens 30 Tage nach Fertigstellung des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtWerkes.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Ware vor, bis alle der Auftraggeber sämtliche Forderungen – auch künftig noch entstehende – bezahlt hat, die wir gegen den Kunden ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösungen als bezahlt.
9.2 Der Auftraggeber darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu melden. Veräußert der Auftraggeber die Ware, so tritt er uns schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindVeräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten ab. Bei Einstellung Werden die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung unserer Ware in laufende Rechnung gilt ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen des Auftraggebers.
9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Eigentumsvorbehalt Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den jeweiligen Saldoanderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. In Vermischung. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Ware mit einem Gründstück gegen einen Ditten erwachsen.
9.4 Wir sind berechtigt, die Warebei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, ohne zuvor insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
9.5 Der Auftraggeber darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht naches sei denn, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ister sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung gegen den Auftraggeber um mehr als 10 %, so sind wir berechtigt, den Liefergegenstand insoweit auf Kosten Verlangen des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernAuftraggebers zur Freigabe verpflichtet.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Der Liefergegenstand bleibt bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur völligen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit uns entstandenen oder noch entstehenden Gesamtforderungen unser Eigentum.
2. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Einstellung Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde auch für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenuns entstandenen Ausfall.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Er tritt seine Ansprüche gegen die Versicherung sind aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns abgetretenab. Weist Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Konten rechtzeitig durchführen.
4. Solange der Kunde seine Verbindlichkeiten uns der Besteller auf Aufforderung nicht nachgegenüber ordnungsgemäß erfüllt, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir ist er berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahlim ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, Bruch, Feuer, Wasser wenn und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3Lieferpreisforderung vereinbart ist. Der Kunde darf die Ware tritt hierdurch alle sich nun einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Voraus zur Sicherung aller für uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenderen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.
45. Eine Im Falle einer Verarbeitung von oder Umbildung der Vorbehaltsware wird der Kunde für uns vorgenommentätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung oder Umbildung gegen uns zu erwerben. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware unter Einschluss unserer Leistungen zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für das durch die Verarbeitung und Umbildung entstehende Erzeugnis gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6. Soweit wir Arbeiten an Gegenständen im Eigentum der Kunden vornehmen und dabei nach §§ 947 946 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen Eigentümer der neu hergestellten Sache wird oder bleibt, wird uns ein Miteigentumsanteil an dem Gegenstand übertragen, der dem anteiligen Wert der von uns beigetragenen Materialien und der von uns geleisteten Arbeit entspricht. Solange der Gegenstand sich in unserem Besitz befindet, verwahren wir ihn kostenlos für den Kunden, ohne dadurch zusätzliche Verpflichtungen zu übernehmen.
7. Wird die Vorbehaltsware mit einer Sacheanderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der Hauptsache stehtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ebenso wie bei Zahlungsverzögerungen jeder Art, ob diese verschuldet sind oder nicht, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Kunden herauszuverlangen und zurückzunehmen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Xxxxx wir vom Vertrag zurücktreten, so können wir für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Vorbehaltsware eine Vergütung verlangen. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden, der die Sache für uns verwahrtabzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen ist.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. (1. Wir ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle .
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen – auch künftig weder an Dritte verpfändet noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Bruchdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. (4) Der Kunde darf ist bis auf Widerruf gemäß unten (c.) befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in § 5 (2) genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß § 5 (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis der Kunde alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Forde- rungen aus der Geschäftsbeziehung Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzei- tig oder später abgeschlossenen Vertragen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigthat sowie bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug wir im Interesse des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- eingegangen sind.
7.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostenzu verwahren sowie erforderliche und übli- che Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtetdarf die Vor- behaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpfänden noch zur Sicherheit übereig- nen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, unser Eigentum gegen Feueretwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, Wassersowie Be- schädigungen oder die Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3 Wenn der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns sich insbesondere im Ver- zug mit der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istZahlung von Forderungen befindet, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten nach erfolgloser Bestimmung einer ange- messenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Wir sind dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden entstandenen Schadens zu versichernverlangen.
2a) Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wozu nicht das so genannte Scheck-Wechsel-Verfahren zahlt, ermächtigt und berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Bei PfändungenKommt untersagen. Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinem Abnehmer, Beschlagnahmen so ist er zur Weiterveräußerung nur ermächtigt, wenn er sich ebenfalls gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an der veräußerten Ware vorbehält.
b) Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen seinen Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Vergütungsanspruche einschließ- lich aller Nebenrechte an uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde darf ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann be- rechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Ware Forderungen daraus auf uns übergehen, insbesonde- re kein Abtretungsverbot im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer besteht.
c) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Hohe des Rechnungswertes der jeweils ver- äußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 7.5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Hohe des Wertes dieses Miteigentumsanteils. Wird die abgetre- tene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt ein der Hohe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos - einschließlich des entsprechenden Teiles des Schlusssal- dos - aus dem Kontokorrent an uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Vo- raussetzungen für die Ausübung des Widerrufrechts vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns etwai- ge Herausgabeansprüche gegen seine Abnehmer abtritt oder uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazu gehöri- gen Unterlagen an uns aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt.
7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist zu verarbeiten, solan- ge er nicht berechtigtim Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Verarbeitung oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Umbildung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird erfolgt für uns vorgenommenals Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 7.1. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehören- den Sachen durch den Kunden erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Werte der anderen verwendeten Sachen; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Verarbeitung. BGB zu. Verbindet Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, vermengt oder vermischt verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so übertragt uns der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil die ihm zu- stehenden Eigentumsrechte an dem vermischten bzw. vermengten Bestand oder der Hauptsache in dem Verhältniseinheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Werte der anderen vermischten bzw. vermeng- ten oder verbundenen Sachen; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5das Ereignis eintritt. Der Kunde tritt verwahrt auch die gemäß den vorstehen-den Regelungen in unserem Miteigentum stehenden Sachen unentgeltlich für uns. Auf die nach dieser Ziffer 7.5 entstandenen Miteigentumsanteile finden die für Vorbehaltsware geltenden
7.6 Der Kunde hat uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen.
7.7 Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 7 gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Burgschaften oder Akzepte), die wir im Interesse oder auf Verlangen des Kun- den eingegangen sind.
7.8 Sollte der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abEigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt statt seiner diejenige Sicherheit als vereinbart, welche ihm nach dem Recht dieses Landes am nächsten kommt. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners Sind in diesem Zusammen- hang irgendwelche Handlungen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der erforderlich, ist der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)auf unser Verlangen zur Vornahme dieser Handlungen verpflichtet.
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Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vordas Recht zum Besitz der Fahrzeugpapiere zu. Unser vorbehaltenes Eigentum geht auch nicht dadurch auf den Käufer oder Dritte über, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – dass die Fahrzeugpapiere einem Kreditinstitut des Käufers mit der Auflage zugehen, über diese nur treuhänderisch gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtZahlung zu verfügen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit oder diese dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenKäufer übergeben wurden.
6.2. Der Kunde Käufer ist verpflichtet, unser solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Handelt es sich um hochwertige Ware, so ist er insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl-, Wasser, Diebstahl Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche Der Käufer tritt seine künftigen Erstattungsansprüche gegen die Versicherung sind seinen Versicherer sicherheitshalber an uns abgetretenab. Weist uns Wir nehmen diese Abtretung an. Wir werden jedoch nur für den Fall von der Besteller auf Aufforderung nicht nachAbtretung Gebrauch machen, dass über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder der Käufer zahlungsunfähig ist bzw. sich die Vermögenslage so weit verschlechtert, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen Zahlungsunfähigkeit zu befürchten ist. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
6.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.4. Der Käufer hat uns während seiner Geschäftszeiten die Besichtigung der Waren jederzeit zu gestatten. Der Käufer hat uns zudem den Standort der Waren ebenso wie jede Änderung des Standortes der Waren unverzüglich mitzuteilen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
6.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
36.6. Der Kunde darf Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 6.6.3 befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 6.3 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 6.5 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen so können wir verlangen, dass der Käufer uns die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungabgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwiderrufen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt d) Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 7.1 Wir behalten uns an der von uns gelieferten Ware sowie an den etwa aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstandenen Erzeugnissen bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum vor. Dazu gehören auch sämtliche Wechselverpflichtungen des Bestellers.
7.2 Verarbeitet der Besteller Vorbehaltswaren mit anderen Waren, so steht uns das Eigentum an sämtlichen von den neuen Gegenständen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Gesamtwert zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Gegenstände mit anderen Materialien möglicherweise entstehenden Miteigentumsverhältnisse gelten schon jetzt als auf uns übertragen. Der Besteller wird die Gegenstände als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Der Besteller darf die gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – nur gegen den Kunden Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindWeiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsfrage betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, einschließlich derjenigen aus Schadenersatz- oder Versicherungsleistungen, tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, zu unserer Sicherung bis zur Höhe des Wertes der weiterveräußerten Ware. Bei Einstellung Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit als die Ware weiterverarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in laufende Rechnung gilt Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Uns steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechende Bruchteil der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoKaufpreisforderung zu.
7.3 Solange der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille Abtretung behandelt. In Der Besteller ist in diesem Falle zur Einziehung der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragForderung ermächtigt. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten die Waresofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen. Bis dahin hat der Besteller die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt von anderen zu lagern, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, als unser Eigentum gegen Feuerzu kennzeichnen, Wasser, Diebstahl sich jeder Verfügung darüber zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller enthalten und auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden unser Verlangen ein Verzeichnis unseres Eigentums zu versichernübergeben.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen 7.4 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigensofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der Besteller.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt7.5 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag so sind wir auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenVeranlassung dazu verpflichtet, die zu einer Gefährdung vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach unserer Sicherheiten führen kannXxxx – freizugeben.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir (1)Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der Kaufsa- che bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sofern zwischen dem Kunden und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein "kau- saler" Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Kunde in Konkurs oder in Liquidation gerät. (2)Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleg- lich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neu- wert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspek- tionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Drit- ter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außerge- richtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns ent- standenen Ausfall. (4)Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordnungsge- mäßen Geschäftsgangs an Dritte weiterzuveräu- ßern. Soweit dies geschieht, ist der Kunde jedoch verpflichtet, uns schon jetzt alle Ansprüche abzu- treten, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die Abtretung ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, welche als Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt. zwi- schen dem Kunden und Dienstleistungen voruns vereinbart worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, bis diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugs- ermächtigung zu widerrufen; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen erforderlichen Anga- ben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderung gegenüber den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragAbnehmern selbst ein- zuziehen. Wir sind berechtigt, die WareWeiterveräuße- rungs- und Einziehungsermächtigung zu widerru- fen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretensofern der Kunde in erhebliche Zahlungs- schwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Kon- kurs oder Eröffnung eines Vergleichsverfahrens gestellt hat. (5)Soweit der Kunde die von uns gelieferte Vor- behaltsware weiterverarbeitet, bei einem Zahlungsverzug des geschieht dies stets für uns. Sofern der Kunde auch die Vorbe- haltsware anderer Lieferanten weiterverarbeitet, erstreckt sich das uns zustehende Vorbehaltsei- gentum an der weiterverarbeiteten Ware anteilig auf die Höhe der jeweils offenen, nicht begliche- nen Forderungen (Faktura-Endbetrag plus Mehr- wertsteuer), wie er zwischen dem Kunden zurückzunehmenund uns vereinbart worden ist. Die Ware wird gutgeschrieben (6)Soweit die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit anderen Sachen / Gegenständen unter- schiedslos vermischt wird, steht uns die jeweils offene Forderung (Faktura-Endbetrag plus Mehr- wertsteuer), wie sie zwischen dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Kunden und Rücknahmekostenuns vereinbart worden ist, zu. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist In dieser Höhe räumt uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istKunde Miteigentum ein. Er ver- wahrt dieses Miteigentum für uns. (7)Sofern die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung mehr als 20 % übersteigen, sind wir berechtigtverpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Ver- langen des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung entsprechenden Sicher- heiten freizugeben; die Auswahl der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer freizugeben- den Sicherheiten führen kannobliegt uns.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, 6.1 Gelieferte Ware bleibt bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlung aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit dem Kunden in unserem Eigentum. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldovertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Xxxx Sofern wir die Vorbehaltsware pfänden oder herausverlangen, so liegt kein hierin stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die offenen Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Die Verwertungsvorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; er ist verpflichtet, diese auf eigenen Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.3 Kommt es zu Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltseigentum, hat uns der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Schaden aus dem Eingriff des Dritten.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, die WareVorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu verkaufen. Bereits jetzt tritt uns der Kunde alle Forderungen, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen werden, in Höhe des Rechnungsendbetrags – einschließlich Umsatzsteuer – ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne zuvor oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach dieser Abtretung ermächtigt. Hiervon unberührt ist unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gegen den Kunden gestellt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt. Ist dies der Fall, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenKunden Auskunft über die uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu verlangen, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug ferner, daß uns alle zum Einzug der Verwertungs- Forderungen erforderlichen Angaben gemacht werden und Rücknahmekostendie dazugehörigen Unterlagen ausgehändigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen den Schuldner die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernAbtretung anzuzeigen.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen 6.5 Eine etwaige Verarbeitung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Umbildung der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Vorbehaltsware durch den Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Wird die Vorbehaltsware mit fremden Sachen verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Xxxxx unserer Vorbehaltsware zu dem der vom Kunden benutzen anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Im übrigen gilt für mehrere Lieferanten steht die durch Verarbeitung entstehende Sache das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.
6.6 Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt wird, so erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des Xxxxx der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Erfolgt die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der Weise, dass das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, daß der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtanteilsmäßig Miteigentum überträgt. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns verwahrtuns.
5. 6.7 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtDritten erwachsen.
6.8 Wir verpflichten uns, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheit die an uns abgetretene Forderung zu sichernden Forderungen um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug 20% übersteigt; die Auswahl der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Die gelieferten Waren Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferprei- ses und Dienstleistungen vorsämtlicher Forderungen, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – die GPS aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtBesteller zustehen, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenEigentum von GPS. Der Kunde Besteller ist verpflichtet, unser Eigentum die un- ter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbe- halts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Produkte auf ei- xxxx Xxxxxx gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Rechnungswert zu versichern. Die Ansprüche gegen Der Besteller hat den Abschluss der Versicherung auf Verlangen von GPS nachzuweisen. Der Besteller tritt GPS schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. GPS nimmt die Versicherung sind an uns abgetretenAbtretung hiermit an. Weist uns Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller auf Aufforderung nicht nachhiermit den Versicherer an, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden etwaige Zahlungen nur an GPS zu versichernleisten. Weiterge- hende Ansprüche von GPS bleiben unberührt.
2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ist dem Besteller nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gestattet. Im Übrigen ist der Besteller nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Pro- dukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von GPS gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns GPS unverzüglich in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) zu benachrichtigenbenachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu ge- ben, den Dritten über die Eigentumsrechte von GPS zu informieren und an den Maßnahmen von GPS zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Pro- dukte mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, GPS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von GPS zu erstatten, ist der Besteller GPS zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn, der Besteller hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
3. Der Kunde darf Besteller tritt schon jetzt die Ware Forderungen aus der Weiterveräußerung der Produkte mit sämtlichen Nebenrechten an GPS ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ohne oder nach Verarbei- tung weiterverkauft werden. GPS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Dritt- schuldner an, etwaige Zahlungen nur an GPS zu leisten. Der Besteller ist wider- ruflich ermächtigt, die an GPS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für GPS im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigteigenen Namen einzuziehen. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis eingezogenen Beträge sind unverzüglich an GPS abzuführen. GPS kann die Einziehungsermächtigung des Kunden erlischtBestellers sowie die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung aus wichtigem Grund wi- derrufen, insbesondere wenn er seine der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ge- genüber GPS nicht einhältordnungsgemäß nachkommt, in sonstiger grober Weise gegen Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt, oder wenn die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Be- stellers vom Besteller beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden, Bestellers mangels Masse abge- lehnt wird. Im Fall einer Globalzession durch den Besteller sind die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannan GPS abge- tretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.
4. Eine Verarbeitung Auf Verlangen von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt GPS ist der Kunde unsere Sachen mit einer SacheBesteller verpflichtet, den Drittschuldner unver- züglich von der Abtretung zu unterrichten und GPS die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtzur Einziehung erforderli- chen Auskünfte und Unterlagen zu verschaffen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Bestel- lers, ist GPS unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von GPS gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Besteller hat GPS oder seinen Beauftragten unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten zu gewähren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann GPS die unter Eigentums- vorbehalt stehenden Produkte zur Befriedigung seiner fälligen Forderungen ge- gen den Besteller anderweitig verwerten.
6. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Pro- dukte durch den Besteller wird stets für GPS vorgenommen. Das Anwartschafts- recht des Bestellers an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Werden die Produkte mit anderen, GPS nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt GPS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Xxxxx der geliefer- ten Produkte zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung o- der Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Produkte mit anderen, GPS nicht gehö- renden Sachen so verbunden oder vermischt werden, dass GPS sein Volleigen- tum verliert. Der Besteller verwahrt die neuen Sachen für GPS. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Be-stimmungen wie für die unter Eigentums- vorbehalt stehenden Produkte.
7. GPS ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die GPS zustehenden Sicher- heiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Be- rücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von GPS aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenGeschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % über- steigt. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt der Bewertung ist vom Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt im Einzelnen GPS.
8. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbe- haltsregelung nicht die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtgleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Besteller GPS hiermit ein entsprechendes Sicherungs- recht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um GPS unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis der Besteller alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden Forderungen, die aus der Geschäftsbeziehung beglichen Geschäftsverbindung entstanden sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Wareerfüllt hat, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versicherninsbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.
2. Bei PfändungenPflichtverletzungen des Bestellers, Beschlagnahmen insbesondere bei Zahlungsverzug oder sonstigen Verfügungen der Gefährdung des Eigentumsanspruches sind wir berechtigt, auch ohne Fristsetzung die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder Eingriffen Dritter hat vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenXxxx liegt keine Rücktrittserklärung durch uns, es sei denn, der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.
3. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenBesteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannWiederbeschaffung des Kaufgegenstandes von uns aufgewendet werden.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden neuen Fabrikate zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Während und auch nach der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung ist der Besteller für uns vorgenommenVerwahrer der neuen Sache. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten jeder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer neuen Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt zu im Besitz Verhältnis des KundenWertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren, soweit Eigentumsrecht Dritter bestehen bleiben. Für die aus der die Sache für uns verwahrtVerarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden neuen Sachen gilt das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
5. Der Kunde tritt Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur so lange, wie er mit keiner Verpflichtung uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag gegenüber im Verzug ist, veräußern und/oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte gemäß Ziff. 6 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.
6. Jede Forderung des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt aban uns insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherheit abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert wird. Wir nehmen die Abtretung an.
7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung neben uns einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt nur bis zu unserem jederzeitig möglichen Widerruf. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot über derartige Forderungen durch Abtretung zu vereinbarenverfügen. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtseinem Abnehmer bekannt zu geben. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, ist dadurch diese Einzugsermächtigung sofort widerrufen. Der Kunde Besteller ist zum Einzug in diesem Falle verpflichtet, die Abtretung gemäß Xxxxxx 6 sofort seinem Schuldner anzuzeigen und uns eine Liste der Schuldner der gemäß Ziffer 6 abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtzu übersenden.
8. Diese Befugnis erlischt Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % und befindet sich der Besteller uns gegenüber mit keiner Verpflichtung in den Verzug, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet.
9. In jedem der in Ziffer (VII 6). bezeichneten Fälle sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Waren zu untersagen und Rückgabe derselben oder Übertragung des mittelbaren Besitzes daran auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, die gelieferte Xxxx aufzusuchen und wegzunehmen.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das 7.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – erfüllt sind, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, auch wenn der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte.
7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtgesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostennoch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtethat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, unser Eigentum gegen Feuerwenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, Bruchdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. 7.4 Der Kunde darf ist befugt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernzu verarbeiten. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen In diesem Fall gelten ergänzend die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannnachfolgenden Bestimmungen.
4(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Eine Verarbeitung von Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (inklusive der Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Wird die Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der WeiseWeise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns bereits anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Ware oder des Erzeugnisses, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde schon jetzt einen Miteigentumsanteil insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 7.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der Hauptsache abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in dem VerhältnisZahlungsverzug gerät, in dem kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Wert unserer Sache Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenSicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners werden wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis alle zur vollständigen Zahlung aller Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinddiesem Vertrag unser Eigentum.
2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Sie sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie - wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt - unverzüglich gegen Feuer, WasserDiebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls sind wird berechtigt, Diebstahl den Kaufgegenstand auf Ihre Kosten selbst zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind Sie verpflichten sich, etwaige Entschädigungsansprüche an uns abgetretenabzutreten.
3. Weist Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
4. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht uns während der Besteller auf Aufforderung nicht nachDauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten von Ihnen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istinsbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernauf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zu anderen Verfügungen ist er Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanneine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinderfolgen.
3. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Käufers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
34. Der Kunde darf Käufer ist befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Ziffer 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtKäufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhältin Zahlungsverzug gerät, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und jede sonstige schwerwiegende Veränderung kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Vermögensverhältnisse des KundenFall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt d) Übersteigt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir behalten Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behal- ten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor.
6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der ge- sicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat die Verpflichtung uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindsollte ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.3. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtvertragswidrigem Verhalten des Bestellers, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einem Zahlungsverzug Nichtzahlung des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istfälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Liefergegenstand gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzu- treten oder/und die Ware auf Kosten Grund des Bestellers gegen DiebstahlEigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Her- ausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, Bruchlediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fälligen Kaufpreis nicht, Feuerdürfen wir diese Rechte nur geltend machen, Wasser und sonstige Schäden zu versichernwenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
36.4. Der Kunde darf Besteller ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt ste- henden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu ver- arbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigen- tumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung un- serer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gel- ten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils ge- mäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden erlischtBestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen For- derungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen so können wir verlangen, dass der Besteller uns die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellungabgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheAußerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die in seinem Eigentum steht, in Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerru- fen. (d) Übersteigt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtBestellers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. (1. Wir behalten ) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behal- ten wir uns das Eigentum an sämtlichen von den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der ge- sicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns gelieferten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. erfolgen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie – wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zah- lungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt – unverzüglich ge- gen Feuer, Wasser, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller versichern und dies auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, Verlan- gen nachzuweisen; anderenfalls sind wir berechtigt, den Liefergegenstand diese auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Kunden selbst zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an uns abzutre- ten.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzu- treten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Her- ausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(5) Der Kunde ist bis auf Widerruf unter c), befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Wa- ren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhält- nis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis des gleich wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbe- halt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres etwaigen Mitei- gentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis im Absatz (2) genannten Pflichten des Kunden erlischtgelten auch in Anse- hung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz (4) geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abge- tretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zu weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt ste- henden Waren zu widerrufen.
d) Übersteigt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
(6) Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKfz-Briefes zu.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, der Ware bis alle zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen sindvor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Vor Übergang des Eigentums an der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoVorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf Sie können die Ware im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Verkäufer ab. Sie sind weiter veräußernzur Einziehung der Forderung ermächtigt. Zu Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich der Verkäufer allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtverarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Verarbeitungs- Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. § 12 Haftungsbeschränkung, Rücktrittsausschluss Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Falle unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an Leben, Körper und Veräußerungsbefugnis Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kunden erlischtVertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht einhälteine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt unsere gesetzlichen Vertreter oder in Vermögensverfall gerätunsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungWir haften nicht für Schäden aus Nutzungs-, ÜberschuldungProduktionsausfall oder Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse soweit diese nicht durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Die Rechte des Kunden, die sich wegen einer von uns nicht zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4vertretenden, nicht in einem Mangel der erbrachten Leistung bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheMängel, die in seinem Eigentum stehtauf der Mangelhaftigkeit vom Kunden zugelieferter bzw. beigestellter Teile beruhen, in haben wir nicht zu vertreten, es sei denn, wir haben eine diesbezügliche Garantie übernommen oder der WeiseMangel des zugelieferten Teils tritt bei einer äußerlichen Begutachtung sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren oder der Verarbeitung offen zu Tage. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, dass gilt dies auch für die Sache Haftung unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. § 13 Verjährungsfristen Die Ansprüche des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet wegen eines Mangels der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache Ware verjähren in dem Verhältnis, einem Jahr ab Gefahrübergang. Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehteinem Jahr. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, der sich wegen einer von uns zu vertretenen Pflichtverletzung, die Sache nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen. Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr. Abweichend von den vorstehenden Ziffern 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners folgende Ansprüche des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Kunden:
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Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftiger Forderungen, die uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Wir behalten Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
5.2 Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden sachgemäß und von den übrigen Gegenständen getrennt zu lagern, auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der entsprechende Abschluss ist uns von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus in Höhe des Wertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns ein. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Vertragsgegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten sowie dazu gegebenenfalls den Betrieb und die Räume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Vertragsgegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
5.3 Unser Kunde ist stets widerruflich und - solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt - berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen an uns ab.
5.4 Wird unser Vorbehaltseigentum be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns, jedoch ohne Gewähr, vorgenommen. In all diesen Fällen steht uns das Eigentum Miteigentum an sämtlichen der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltseigentums zu den neuen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung zu.
5.5 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei Weiterveräußerung, bei Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorVorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus ist der Geschäftsbeziehung beglichen sindTeil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Wareabgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen.
5.6 Unzulässig sind außergewöhnliche Verfügungen durch unseren Kunden wie Verpfändung, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenSicherungsabtretung und Übereignung unseres Vorbehaltseigentums. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Unser Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen wie z. B. Pfändungen und jede Art einer Beeinträchtigung unseres Eigentums erfolgen. Er hat die Kosten einer Interventionsklage zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung 5.7 Übersteigt der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der gegebenen Gesamtsicherung aus der Weiterveräußerung entstehenden Geschäftsverbindung unsere Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtum mehr als 10 %, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des werden wir auf Verlangen unseres Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 19.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch der künftigen, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden ein Wechsel massige Haftung durch uns begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.
9.2 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
9.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts beinhaltet zugleich den Rücktritt vom Vertrag.
9.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
9.6 Wir können bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den unmittelbaren Einzug dieser Forderungen vor. Verfügungen über diese Forderungen sind ab diesem Zeitpunkt nur mit unserer Zustimmung wirksam. Ferner kann die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernverlangt werden.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärti- gen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderun- gen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Wa- ren vor.
6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Dienstleistungen vor, bis alle dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen – auch künftig weder an Dritte verpfändet noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzur Sicherheit übereig- net werden. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter Käufer hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens In- solvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berech- tigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu- rückzutreten oder/und jede sonstige schwerwiegende Veränderung die Ware auf Grund des Eigentums- vorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlan- gen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Vermögensverhältnisse des KundenKäufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungs- gemäßen Geschäftsgang weiter zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfol- genden Bestimmungen.
4(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Ver- arbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren ent- stehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder ver- bundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Er- zeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeug- nisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwai- gen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns vorgenommenab. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht Wir nehmen die Abtretung an. Die in 6.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Anse- hung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffermächtigt. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheWir verpflichten uns, die in seinem Eigentum stehtForderung nicht einzuziehen, in solange der WeiseKäufer seinen Zahlungsverpflich- tungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. 6.3 geltend ma- chen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die Sache abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushän- digt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unse- re Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKäufers Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei sei es einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernUnternehmer oder einem Verbraucher.
2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Nutzungs- und Nebenrechte bereits jetzt abVerwertungsrechte. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenSie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen 7.1 Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Produkte bleiben bis alle zur vollständigen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit dem Kunden, auch, soweit sie in eine laufende Rechnung eingegangen sein sollten, unser Eigentum. Bei Einstellung der Begebung von Wechseln und Schecks gilt unsere Forderung, für die wir den Wechsel oder Scheck hereingenommen haben, erst mit dessen Einlösung als getilgt.
7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.
7.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die aus dem Weiterverkauf der Produkte entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom VertragHöhe unseres Miteigentum Anteils zur Sicherheit an uns ab. Wir sind berechtigt, nehmen die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Abtretung an. Die in den beiden nachfolgenden Sätzen genannten Pflichten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug gelten auch in Ansehung der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. abgetretenen Forderungen: Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Ebenfalls hat er uns bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
37.4 Alle Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Produkte, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben (Vorbehaltsprodukte), gehen bereits mit dem Abschluss des Veräußerungsgeschäftes auf uns über; und zwar gleich, ob die Produkte an einen oder mehrere Abnehmer verkauft werden. Für den Fall, dass uns die veräußerten Produkte nicht ausschließlich gehören, oder dass sie zusammen mit uns nicht gehörenden Produkte veräußert werden, erfasst die Abtretung den Zahlungsanspruch nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Produkte. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie die Daten und Beträge jeder einzelnen Rechnung über die Weiterveräußerung von Vorbehaltsprodukten umgehend bekanntzugeben.
7.5 Der Kunde darf die Ware an uns abgetretenen Forderungen neben uns einziehen, aber nicht an einen Dritten abtreten, auch nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernFactoring Geschäft. Zu anderen Verfügungen ist er Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischteinzuziehen, wenn er seine solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht einhältdurch Ausübung eines Rechts aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden geltend machen. Ist dies aber der Fall, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnisunter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen. Wir können die Befugnis zum Forderungseinzug widerrufen, in dem wenn der Kunde eine ihm uns gegenüber obliegender Verpflichtung nicht pünktlich erfüllt oder wenn uns Umstände bekannt werden, die unsere Rechte als gefährdet erscheinen lassen.
7.6 Für die Bewertung der Sicherheiten ist deren realisierbarer Wert unserer Sache zum (Sicherungswert) maßgebend. Übersteigt der realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden, der die Sache für uns verwahrtKunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
5. Der 7.7 Verliert unser Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen ins Ausland oder aus sonstigen Gründen seine Gültigkeit, ist der Kunde tritt verpflichtet, uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden unverzüglich eine Sicherung an den gelieferten Produkten oder eine sonstige Sicherheit für unsere Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtzu gewähren, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die nach dem für den Sitz des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)geltenden Recht wirksam sind und dem Eigentumsvorbehalt nach deutschem Recht möglichst nahekommen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Gelieferte Ware bleibt bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertragzur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes alles Massnahmen zu treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Bei PfändungenErfolgt dies nicht, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschliessen. Der Kunde darf Eigentumsvorbehalt und die Ware uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. bei Bezahlung sog. Check Wechsel-Verfahren), die wir im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernInteresse des Bestellers eingegangen sind. Zu anderen Verfügungen ist er Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht berechtigtbeglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZugesichert sind, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältdie Zusicherung gerade bezweckt hat, in sonstiger grober Weise den Kunden gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des KundenSchäden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannnicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns Alle gelieferten Waren bleiben ungeachtet der erfolgten Lieferung und Dienstleistungen vordes Gefahrüberganges oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, bis alle Forderungen – insbesondere auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung beglichen sindzustehen. Bei Einstellung in laufende Rechnung Dies gilt der Eigentumsvorbehalt auch für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtkünftig entstehende und bedingte Forderungen, die Warez. B. aus Akzeptantenwechseln und auch, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller wenn Zahlungen auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Bei Pfändungenvertragswidrigem Verhalten des Käufers, Beschlagnahmen insbe- sondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach fristlosem Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Herausgabebegehrens gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
3. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn der Käufer seinen wesentlichen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragsverhältnisses gefährdet erscheinen lassen oder der Käufer die Geschäftstätigkeit einstellt oder über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist.
4. Solange die Forderungen gemäß Punkt V.1. nicht vollständig bezahlt sind, muss der Käufer die Ware treuhändig für den Verkäufer halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter auf- bewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen.
5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu.
6. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Verar- beitung oder Vermischung, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass die Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung für uns erfolgt, sodass wir Eigen- tümer der neuen Sache werden. Für den Fall, dass wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, trotz dieser Vereinbarung nicht Eigentümer der neuen Sache werden, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass das Eigentum an der neuen Sache uns zusteht, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Die Übergabe erfolgt im Wege eines antizipierten Besitzkonstitutes. Für den Fall, dass, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein vollständiger Übergang des Eigentums an der neuen Sache ausgeschlossen sein sollte, erklären sie sich hiermit einverstanden, dass wir ideeller Miteigentümer der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sind, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Für die Übergabe form gilt das Vorangestellte sinngemäß. Sowohl das Eigentum als auch die ideellen Miteigentumsanteile an der Sache gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Punkt V.1.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr nutzen und zu seinen normalen Geschäfts- bedingungen, unter Beachtung von Punkt V.8 und nur solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaiger Versicherungszahlungen) für den Verkäufer und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und dem- jenigen Dritter halten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, selbst wenn sie nur sicherungs- halber erfolgen, ist der Käufer nicht berechtigt.
8. Der Käufer darf die Vorbehaltsware zudem nur dann veräußern, wenn wiederum mit seinem Abnehmer ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird und die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns abgetreten werden. Mit dem Abschluss des vorliegenden Vertrages bietet uns der Käufer bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung zur Abtretung an. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Die Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
9. Der Lieferant verpflichtet sich, alle zur Übertragung der Forderungen notwendigen Akte zu setzen. Insbe- sondere verpflichtet sich der Käufer, den Rechtsüber gang in seinen Geschäftsbüchern und/oder Offenen Posten Liste zu vermerken.
10. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns an ihn verkauften Waren veräußert, so tritt uns der Käufer die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungs wertes der anderen verkauften Waren zur Sicherung ab. Punkt V.8. gilt sinngemäß.
11. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Punkt V.4 oder 5. haben, tritt uns der Käufer den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil zur Sicherung ab. Punkt V. 8. gilt sinngemäß.
12. Der Käufer ist bis auf Widerruf der Einziehungs- ermächtigung, der unsererseits jederzeit grundlos möglich ist, berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung für uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seineAbnehmer sofort von der Abtretung an uns zu verständigen. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, die Verständigung auch selbst vorzunehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich auf unser Verlangen die dazu erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Etwaige, in diesem Zusammenhang anfallende Kosten trägt der Käufer.
13. Der Käufer ist nicht zur weiteren Abtretung der Forde- rungen berechtigt. Dem Käufer ist es auch untersagt, die Forderungen, bspw an Factoring-Gesellschaften, weiterzuveräußern.
14. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in das Vorbehaltsgut hat der Besteller Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 37 EO erheben kann. Soweit der Käufer dieser Ver pflichtung nicht nachkommt, haftet er für den daraus entstandenen Schaden.
315. Der Kunde darf Verkäufer verpflichtet sich, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten um insgesamt mehr als 20 v. H. übersteigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Auswahl der der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.
16. Sind nach dem anwendbaren Sachrecht des Kunden erlischtLandes die erwähnten Sicherheiten nicht wirksam begründbar bzw, wenn gleich aus welchem Rechtsgrund, zwischenzeitlich erloschen, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung nach dem jeweils anwendbaren Sachrecht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist zur Begründung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so hat er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundeneigene Kosten alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannzur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, finden zusätzlich die nachfolgenden Absätze 2 - 4 Anwendung. Absatz 5 gilt zwischen uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorjeglichem Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei sei es einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernUnternehmer oder einem Verbraucher.
2. Bei PfändungenSolange das Eigentum noch nicht auf den unternehmerischen Kunden übergegangen ist, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.
3. Der unternehmerische Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtForderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, wenn er seine ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Eine Verarbeitung Sofern das Eigentum von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947 ff947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. BGB zuMiteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Verbindet oder vermischt In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, umgebildeten Sache fort. Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Nutzungs- und Nebenrechte bereits jetzt abVerwertungsrechte. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbarenSie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen6.1. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. aller Nebenforderungen (z.B. Mon- tagevergütung bei vereinbarter Montage) unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor voll- ständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berech- tigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kauf- preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt6.3. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungs- gemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entste- henden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungs- werte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuzie- hen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.2 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden unser Eigentum. Wir behalten Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Aus- gleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde bereits ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegenstände durch uns das Eigentum an sämtlichen nicht gestattet ist. Der Rücktritt vom Vertrag schließt die Geltendmachung von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindnicht aus. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Nach Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertraggelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der Insolvenz- ordnung bleiben unberührt.
5.2 Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden sachgemäß und von den übrigen Gegenständen getrennt zu lagern, pfleglich zu behandeln und auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der entsprechende Abschluss ist uns von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus in Höhe des Wertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns ein. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum zurückzunehmen und dazu gege- benenfalls den Betrieb und die WareRäume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwaig notwendigen Klage gemäß § 771 Zivilprozessordnung (Dritt- widerspruchsklage).
5.4 Unser Kunde ist, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinba- rungsgemäß nachkommt, berechtigt, die Vorbehaltsgegenstände im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung der Vorbehalts- gegenstände an einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus unseren Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Ausliefe- rung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Lieferungen an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein solcher gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuld- ner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazuge- hörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.
5.5 Werden unsere Vorbehaltsgegenstände be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns, jedoch ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenunsere Gewähr, vorgenommen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes unseres Vorbe- haltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei- tung. Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum in Höhe des Verhältnisses des Wertes, den das Vorbehaltseigentum zum Zeitpunkt der Verbindung hat.
5.6 Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenstände dergestalt in Grund- stücke eingebaut, dass sie mit dem Einbau Eigentum des Grundstücksbesitzers werden, so gilt Vorstehendes entsprechend.
5.7 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterveräußerung, bei einem dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegen- stände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, so gilt der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Der vorstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforde- rungen unseres Kunden gegen seinen Drittkäufer in eine laufende Rechnung auf- genommen werden. In diesem Falle tritt unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmensind wir berechtigt, die abgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht möglich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.
5.8 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Gesamtsicherung aus der Geschäfts- verbindung unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Ware wird gutgeschrieben mit Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
5.9 Wird der Vertragsgegenstand ins Ausland verbracht, so gilt folgendes: Xxxxx der Vertragsgegenstand vor Zahlung aller vom Kunden aus dem tatsächlichen Erlös Vertrag geschuldeten Beträge geliefert, so bleibt er bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit das nach Abzug dem Recht, in dessen Bereich sich der Verwertungs- und RücknahmekostenVertragsgegenstand be- findet, zulässig ist. Lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber, sich andere Rechte an dem Vertragsgegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenbei unseren Maß- nahmen mitzuwirken, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannwir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder des an dessen Stelle tretenden Rechtes am Vertragsgegenstand treffen werden.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Werkleistungen
Eigentumsvorbehalt. 1Die Anlage bleibt Eigentum des Verkäufers bis der Verkäufer die vollständige Zahlung, einschließlich der Zahlung für alle Dienstleistungen vor Ort, erhalten hat. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren Der Eigentumsvorbehalt wirkt sich nicht auf den Übergang der Gefahr des Verlusts und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenBeschädigung aus. Die Ware wird gutgeschrieben mit Anlage darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verkauft, verpfändet oder anderweitig belastet werden bis dieser die vollständige Zahlung erhalten hat. Sofern der Versand und die Versicherung der Sendung gemäß den Lieferbedingungen durch den Verkäufer zu erfolgen hat und ein Verlust oder Schaden auf dem tatsächlichen Erlös Transportweg entsteht, muss der Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Abzug Erhalt der Verwertungs- Anlage am Lieferort darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wird ein Verlust oder ein Schaden nicht innerhalb der genannten Frist gemeldet, gilt die Anlage als vertragsgemäß geliefert und Rücknahmekosten. Der Kunde der Käufer ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl die Lieferung anzunehmen und die Zahlung entsprechend zu versichernleisten. Die Haftung der Verkäufers in Bezug auf anerkannte Ansprüche gegen gemäß dieser Klausel ist beschränkt auf den Ersatz oder die Versicherung sind an uns abgetretenReparatur (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers) des Anteils der Anlage, die auf dem Transportweg zum Lieferort nachweislich beschädigt wurde oder verloren ging. Weist uns Der Verkäufer schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Aufwendungen des Käufers aus, es sei denn, diese wurden im Vorfeld schriftlich vereinbart. Der Verkäufer ist von jeglicher Verpflichtung befreit, soweit die Verzögerungen bei der Besteller Fertigstellung durch Kriegs- oder Terrorakte, Embargos, Streiks, Brände, Transport- und Verzollungsverzug, Nichterteilung einer Ausfuhrgenehmigung, Materialknappheit oder Unfähigkeit der Materialbeschaffung, sonstige Naturereignisse oder Regierungshandlungen oder sonstige Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verursacht wurden und hat er Anspruch auf Aufforderung nicht nacheine entsprechende Fristverlängerung. Bei Verzögerungen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istdie über 3 Monate hinausgehen, sind wir ist jede der Parteien berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Vertrag durch umgehende schriftliche Mitteilung zu versichern.
2kündigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter In einem solchen Fall hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Verkäufer Anspruch auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle Zahlungen, die zu dem Zeitpunkt fällig sind, und auf alle anderen Kosten und Ausgaben, die bei der Vertragserfüllung und/oder durch die Kündigung entstehen, einschließlich der Kosten für bestellte Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer zu zahlen hat. Die Teile, die zur Anlage gehören, müssen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme bei der ersten Einspeisung oder 18 Monate ab Lieferung, je nach dem welches von beiden zuerst eintritt, frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sein. Die Gewährleistung des Verkäufers ist an die Bedingung geknüpft, dass der Käufer den Verkäufer über jegliche während des Gewährleistungszeitraums festgestellten Mängel innerhalb von spätestens 10 Tagen nach der Feststellung schriftlich benachrichtigt. Ferner ist die Gewährleistung des Verkäufers nach alleinigem Ermessen des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz der Teile beschränkt, bei denen vom bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers zum Lieferzeitpunkt Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wurden. Sofern Prozessbürgschaften oder Erfüllungsgarantien gegeben wurden, müssen diese im Vertrag ausdrücklich angegeben und als solche zu erkennen sein (z. B. stellen technische Daten in den Vertragsunterlagen keine Gewährleistung dar, es sei denn, der Begriff Gewährleistung wird in Verbindung mit diesen Daten ausdrücklich verwendet); diese Gewährleistungen, sofern welche gegeben wurden, und jegliche verbundene Abnahmeprüfungen unterliegen den diesen AGB beigefügten Geschäftsbedingungen des Anhangs A. Der Käufer trägt die Verantwortung für alle Arbeitskräfte, Geräte und Gebühren, die bei der Beseitigung, dem Transport, der Installation und der Inbetriebnahme der reparierten oder ausgetauschten Teile im Einsatz sind oder entstehen. Die Gewährleistungen des Verkäufers decken nicht alle Verluste und Schäden ab, die durch oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: Verschleißteile; die Verwendung nicht originaler Ersatzteile; die Verwendung von ungeeigneten oder von der Spezifikation abweichenden Schmierstoffen, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffen; die Verwendung von ungeeigneten, unzureichenden oder von der Spezifikation abweichenden Futtermitteln; defekte oder nicht funktionstüchtige vor- und nachgeschaltete Geräte, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind; Änderungen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers; korrosive oder scheuernde Substanzen; falsche Wartung oder Bedienung, einschließlich Nichteinhaltung der (schriftlichen oder mündlichen) Handbücher und Anweisungen des Verkäufers; vom Käufer oder einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4anderen Drittpartei als einem Auftragnehmer des Verkäufers zur Verfügung gestellte Informationen, Ausführungen, Gebäude, Geräte, Dienstleistungen, Mitarbeiter oder sonstige Artikel, einschließlich ernannter Unterauftragnehmer; vom Käufer unterlassener ausreichender Schutz der Anlage gegen äußere Bedingungen; oder sonstige Bedingungen oder Umstände, die nicht vom Verkäufer verschuldet sind. Eine Verarbeitung In diesen Fällen übernimmt der Käufer die volle Verantwortung. Im Fall von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommendefekter Computerhardware oder -software, die der Verkäufer direkt oder indirekt von den Originalherstellern erwirbt, ist die Verpflichtung des Verkäufers auf die Übertragung jeglicher vom Verkäufer erhaltenen Gewährleistungen auf den Käufer beschränkt. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheIn dem gesetzlich weitestmöglichen Umfang werden vom Verkäufer hiermit alle Bedingungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen, ob ausdrücklich (abgesehen von denjenigen, die in seinem diesem Vertrag ausdrücklich dargelegt sind) oder stillschweigend, gesetzlich, üblich oder anderweitig festgelegt, die jedoch für diesen Ausschluss zugunsten des Käufers bestehen würden oder könnten, einschließlich und ohne Beschränkung auf jegliche Gewährleistungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit oder Marktgängigkeit, ausgeschlossen und abgelehnt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden, haftet der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden, die durch einen Mangel verursacht werden könnten, einschließlich und ohne Beschränkung auf Verluste oder Schäden, die durch § 12.3 ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Alle Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen und Informationen jeglicher Art (ob mündlich mitgeteilt, schriftlich, computergeneriert oder anderweitig), die dem Käufer oder einer Person, die vom Käufer beauftragt wurde oder in dessen Auftrag handelt, direkt oder indirekt entweder vom Verkäufer oder einem seiner Unterauftragnehmer oder Lieferanten geliefert oder zur Verfügung gestellt wurden, bleiben das alleinige und vertrauliche Eigentum stehtdes Verkäufers (oder seiner Unterauftragnehmer oder Lieferanten) und dürfen vom Käufer nur im Hinblick auf den Betrieb, in die Wartung und Reparatur der WeiseAnlage verwendet werden und dürfen vom Käufer nicht im Zusammenhang mit einem anderen Projekt verwendet werden. Diese geschützten und vertraulichen Informationen und Daten dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keinen Nachbau ("Reverse Engineering") der Geräte des Verkäufers erlauben. Jegliche dieser geschützten und vertraulichen Informationen, bei denen der Käufer festlegt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istsie an seine Mitarbeiter weitergegeben werden müssen, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil dürfen an der Hauptsache seine Mitarbeiter nur in dem VerhältnisUmfang, in dem sie die Informationen zum Betrieb, zur Wartung und Reparatur dieser Geräte benötigen, weitergegeben werden. Das geistige Eigentum an Geräten, Dokumenten oder sonstigen Informationen, die dem Käufer gemäß diesem Vertrag gegeben oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers (oder seiner Unterauftragnehmer und/oder seiner Lieferanten), vorausgesetzt der Wert unserer Sache Käufer hat ein nicht- ausschließliches, lizenzfreies Recht, von diesem geistigen Eigentum allein zum Wert Zweck des Betriebs der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des KundenAnlage Gebrauch zu machen, solange der die Sache für uns verwahrtKäufer bei Fälligkeit alle Beträge gemäß Vertrag bezahlt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1Die Anlage bleibt Eigentum des Verkäufers bis der Verkäufer die vollständige Zahlung, einschließlich der Zahlung für alle Dienstleistungen vor Ort, erhalten hat. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren Der Eigentumsvorbehalt wirkt sich nicht auf den Übergang der Gefahr des Verlusts und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenBeschädigung aus. Die Ware wird gutgeschrieben mit Anlage darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht verkauft, verpfändet oder anderweitig belastet werden bis dieser die vollständige Zahlung erhalten hat. Sofern der Versand und die Versicherung der Sendung gemäß den Lieferbedingungen durch den Verkäufer zu erfolgen hat und ein Verlust oder Schaden auf dem tatsächlichen Erlös Transportweg entsteht, muss der Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach Abzug Erhalt der Verwertungs- Anlage am Lieferort darüber in Kenntnis gesetzt werden. Wird ein Verlust oder ein Schaden nicht innerhalb der genannten Frist gemeldet, gilt die Anlage als vertragsgemäß geliefert und Rücknahmekosten. Der Kunde der Käufer ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl die Lieferung anzunehmen und die Zahlung entsprechend zu versichernleisten. Die Haftung der Verkäufers in Bezug auf anerkannte Ansprüche gegen gemäß dieser Klausel ist beschränkt auf den Ersatz oder die Versicherung sind an uns abgetretenReparatur (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers) des Anteils der Anlage, die auf dem Transportweg zum Lieferort nachweislich beschädigt wurde oder verloren ging. Weist uns Der Verkäufer schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Aufwendungen des Käufers aus, es sei denn, diese wurden im Vorfeld schriftlich vereinbart. Der Verkäufer ist von jeglicher Verpflichtung befreit, soweit die Verzögerungen bei der Besteller Fertigstellung durch Kriegs- oder Terrorakte, Embargos, Streiks, Brände, Transport- und Verzollungsverzug, Nichterteilung einer Ausfuhrgenehmigung, Materialknappheit oder Unfähigkeit der Materialbeschaffung, sonstige Naturereignisse oder Regierungshandlungen oder sonstige Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verursacht wurden und hat er Anspruch auf Aufforderung nicht nacheine entsprechende Fristverlängerung. Bei Verzögerungen, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istdie über 3 Monate hinausgehen, sind wir ist jede der Parteien berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden Vertrag durch umgehende schriftliche Mitteilung zu versichern.
2kündigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter In einem solchen Fall hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag Verkäufer Anspruch auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kundenalle Zahlungen, die zu dem Zeitpunkt fällig sind, und auf alle anderen Kosten und Ausgaben, die bei der Vertragserfüllung und/oder durch die Kündigung entstehen, einschließlich der Kosten für bestellte Waren oder Dienstleistungen, die der Verkäufer zu zahlen hat. Die Teile, die zur Anlage gehören, müssen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme bei der ersten Einspeisung oder 18 Monate ab Lieferung, je nach dem welches von beiden zuerst eintritt, frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sein. Die Gewährleistung des Verkäufers ist an die Bedingung geknüpft, dass der Käufer den Verkäufer über jegliche während des Gewährleistungszeitraums festgestellten Mängel innerhalb von spätestens 10 Tagen nach der Feststellung schriftlich benachrichtigt. Ferner ist die Gewährleistung des Verkäufers nach alleinigem Ermessen des Verkäufers auf die Reparatur oder den Ersatz der Teile beschränkt, bei denen vom bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers zum Lieferzeitpunkt Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wurden. Sofern Prozessbürgschaften oder Erfüllungsgarantien gegeben wurden, müssen diese im Vertrag ausdrücklich angegeben und als solche zu erkennen sein (z. B. stellen technische Daten in den Vertragsunterlagen keine Gewährleistung dar, es sei denn, der Begriff Gewährleistung wird in Verbindung mit diesen Daten ausdrücklich verwendet); diese Gewährleistungen, sofern welche gegeben wurden, und jegliche verbundene Abnahmeprüfungen unterliegen den diesen AGB beigefügten Geschäftsbedingungen des Anhangs A. Der Käufer trägt die Verantwortung für alle Arbeitskräfte, Geräte und Gebühren, die bei der Beseitigung, dem Transport, der Installation und der Inbetriebnahme der reparierten oder ausgetauschten Teile im Einsatz sind oder entstehen. Die Gewährleistungen des Verkäufers decken nicht alle Verluste und Schäden ab, die durch oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: Verschleißteile; die Verwendung nicht originaler Ersatzteile; die Verwendung von ungeeigneten oder von der Spezifikation abweichenden Schmierstoffen, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffen; die Verwendung von ungeeigneten, unzureichenden oder von der Spezifikation abweichenden Futtermitteln; defekte oder nicht funktionstüchtige vor- und nachgeschaltete Geräte, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind; Änderungen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers; korrosive oder scheuernde Substanzen; falsche Wartung oder Bedienung, einschließlich Nichteinhaltung der (schriftlichen oder mündlichen) Handbücher und Anweisungen des Verkäufers; vom Käufer oder einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4anderen Drittpartei als einem Auftragnehmer des Verkäufers zur Verfügung gestellte Informationen, Ausführungen, Gebäude, Geräte, Dienstleistungen, Mitarbeiter oder sonstige Artikel, einschließlich ernannter Unterauftragnehmer; vom Käufer unterlassener ausreichender Schutz der Anlage gegen äußere Bedingungen; oder sonstige Bedingungen oder Umstände, die nicht vom Verkäufer verschuldet sind. Eine Verarbeitung In diesen Fällen übernimmt der Käufer die volle Verantwortung. Im Fall von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommendefekter Computerhardware oder -software, die der Verkäufer direkt oder indirekt von den Originalherstellern erwirbt, ist die Verpflichtung des Verkäufers auf die Übertragung jeglicher vom Verkäufer erhaltenen Gewährleistungen auf den Käufer beschränkt. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer SacheIn dem gesetzlich weitestmöglichen Umfang werden vom Verkäufer hiermit alle Bedingungen, Gewährleistungen und Vereinbarungen, ob ausdrücklich (abgesehen von denjenigen, die in seinem Eigentum stehtdiesem Vertrag ausdrücklich dargelegt sind) oder stillschweigend, in gesetzlich, üblich oder anderweitig festgelegt, die jedoch für diesen Ausschluss zugunsten des Käufers bestehen würden oder könnten, einschließlich und ohne Beschränkung auf jegliche Gewährleistungen hinsichtlich der WeiseZweckmäßigkeit oder Marktgängigkeit, dass ausgeschlossen und abgelehnt. Ohne Einschränkung des Vorstehenden, haftet der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden, die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istdurch einen Mangel verursacht werden könnten, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältniseinschließlich und ohne Beschränkung auf Verluste oder Schäden, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)durch §
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Eigentumsvorbehalt. 19.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertragnicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die WareKaufsache zurückzunehmen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug wenn der Verwertungs- und RücknahmekostenKunde sich vertragswidrig verhält.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, unser solange das Eigentum gegen Feuernoch nicht auf ihn übergegangen ist, Wasserdie Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, Diebstahl diese auf eigene Kosten ordnungsgemäß und ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istz.B. Dieb- stahl-, sind wir berechtigtFeuer-, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Wasser- und sonstige Schäden zu versichernSchwachstromversicherung.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
39.3. Der Kunde darf die Ware ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Verarbeitungs- Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zu Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
49.4. Eine Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware wird oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhält- nis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuDasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass daß die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, daß der Kunde uns bereits anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Mit- eigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt einen Miteigentumsanteil an an.
9.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichern- den Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Fon: +49(0)8221/27 83 95 Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx 0 Xxxxxx Xxxx Amtsgericht Memmingen Finanzamt Neu-Ulm HypoVereinsbank Günzburg Fax: +49(0)8221/27 01 5 D-89340 Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx HRB 12884 Steuer-Nr.:151/ 140/ 10925 BLZ: 720 218 76
9.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtKunde. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden an den zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtre- tung des Herausgabeanspruchs des Kunden gilt die an gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehalts- ware durch uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer liegt (6)soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag vor.
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Eigentumsvorbehalt. 16.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und Dienstleistungen vor, bis alle künftigen Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Kunden (gesicherte Forderungen) vor.
6.2. Liefern wir unter Eigentumsvorbehalt, ist vor vollständiger Bezahlung der Verwertungs- und Rücknahmekostengesicherten Forderungen (6.1) die Ware nicht an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet uns unverzüglich schriftlich über einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder andere Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu informieren.
6.3. Wir können vom Vertrag zurücktreten, unser Eigentum gegen Feuerwenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises unter Beachtung der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, gesetzlichen Vorschriften; ferner sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen. Verlangen wir die Ware heraus, ist damit nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag verbunden; das Herausgabeverlangen kann unter Vorbehalt des Rücktritts erfolgen. Die Rechte können im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Kaufpreises durch uns dann ausgeübt werden, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt haben, wenn nicht eine Fristsetzung nach den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versicherngesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
26.4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Unser Kunde darf kann bis auf Widerruf gemäß unten lit.c die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten veräußern und/oder verarbeiten, wobei die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung finden
a. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollständigen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt in diesem Falle das Eigentumsrecht Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte an den verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Für das entstehende Erzeugnis gelten die Regelungen wie für die unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware entsprechend.
b. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf der Ware oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndes Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an uns insgesamt bzw. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtin Höhe unseres Miteigentumsanteils gemäß lit. a zur Sicherheit ab; wir nehmen die Abtretung an. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis in 6.2 geregelten Pflichten des Kunden erlischtbestehen auch in Ansehung dieser abgetretenen Forderungen.
c. Der Kunde ist neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir werden die Forderung nicht einziehen, wenn er seine der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältnachkommt, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerätkein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir unseren Eigentumsvorbehalt nur durch Ausübung der Rechte nach 6.3 geltend machen. Als Vermögensverfall gilt ZahlungseinstellungMachen wir dies, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen sowie die Schuldner (Dritte) identifizieren. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die dem Kunden erteilte Befugnis zur Veräußerung und Weiterverarbeitung der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu widerrufen.
d. Beträgt der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kundenuns gestellten Sicherheiten mehr als 110% unserer Forderungen, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners geben wir auf Verlangen des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)gestellten Sicherheiten nach unserer Xxxx frei.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Von uns das erstellte Konstruktionen und Software dürfen auch nach vollständiger Bezahlung nur für den Vertragsgegenstand verwendet werden. Eine Anpassung und Übertragung für andere oder auf andere Anlagen und / oder Systeme ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Der Kunde erwirbt auch nach vollständiger Bezahlung keine Rechte an irgendwelchen Erfindungen (gleich welcher Art), da die Idee unser geistiges Eigentum an sämtlichen ist und durch die Vergütung des entstandenen Aufwandes nicht abgedeckt wird.
2. Alle von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bleiben bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser das vorbehaltene Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigenals Sicherung unserer Saldoforderung.
3. Der Kunde ist, insbesondere bei Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind.
4. Der Kunde darf den Liefergegenstand im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen. Er hat den Liefergegenstand in ordentlichem Zustand zu halten und sicherzustellen. Die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig durchführen lassen. Im Falle der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Kunde die ihm gegen den Schädiger oder sonstigen Dritten zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab. Eine etwaige Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung/Verbindung dennoch erlöschen, geht das (Mit- )Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungsbetrag) auf uns über.
5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Er ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder von uns unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtEigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur weiterverkaufen, wenn er seine folgende Voraussetzungen gegeben sind: – Wir haben dem Weiterverkauf ausdrücklich und schriftlich zugestimmt oder die Waren an den Kunden zum Zweck des Weiterverkaufs veräußert; – Der Kunde befindet sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung im Verzug; – Der Weiterverkauf erfolgt im ordentlichen Geschäftsgang; – Die Abtretung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache Forderung des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde aus dem Weiterverkauf an uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.ist uneingeschränkt zulässig;
57. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtalle Forderungen, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die ihm aus Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird, in Höhe des Kunden an den Kunden gilt die Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtab. Der Kunde ist zum Einzug im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt und verpflichtet. Unsere Befugnis, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, er also insbesondere seine Zahlungen nicht eingestellt hat, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist, die Forderung nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszuhändigen sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung der Forderungen notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, die an uns abgetretenen Forderungen ein oder verwertet diese in anderer Weise, steht uns der eingezogene Betrag bzw. die erzielten Verwertungserlöse in voller Höhe zu.
8. Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Xxxx auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet.
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. Diese Befugnis erlischt In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diese nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurückzugeben, nicht nach, schuldet er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in den in Ziffer (6)Höhe von 5% des Kaufpreises der Xxxx, zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Die von uns gelieferte Xxxx bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Be- stellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindgegenüber dem Kunden zustehen.
2. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoVorbehalts- ware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterver- äußerung gemäß nachfolgend Ziff. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag3. Wir sind - 5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Kunde tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Kunde ist berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall berechtigt.
4. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benach- richtigung zu übersenden.
5. Auf Verlangen des Kunden zurückzunehmensind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizu- geben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Auswahl der Verwertungs- und Rücknahmekostenfreizugebenden Sicherheiten behalten wir uns vor.
6. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen Feuersonstige ver- tragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, Wasserdie geeignet sind, Diebstahl die Kreditwürdigkeit des Käufers zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istmindern, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittel- baren Besitzes auf Kosten des Bestellers gegen DiebstahlKunden auf uns zu verlangen oder, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf falls die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten bereits weiter veräußert, aber ganz oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er teilweise noch nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannverlangen.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, 8.1 Der Liefergegenstand bleibt bis alle zur Erfüllung sämtlicher Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindzwischen S&B und dem Kunden unser Eigentum. Bei Einstellung in laufende Rechnung Der Kunde darf den Liefergegenstand vor Übergang des Eigentums auf ihn weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
8.2 Der Kunde hat uns sofort auf schnellstem Weg Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen uns Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden, über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen. Kosten, die uns durch solche Vorfälle entstehen, hat uns der Kunde zu erstatten.
8.3 Erbringt der Kunde eine fällige Leistung nicht, befindet er sich insbesondere im Zahlungsverzug, so sind wir, wenn wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein zugleich als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtDer Kunde ist zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.
8.4 Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur Wirksamkeit des vorgenannten Eigentumsvorbehaltes oder unserer dort bezeichneten sonstigen Rechte bestimmte Maßnahmen erforderlich, so hat der Kunde uns hierauf hinzuweisen und solche Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen. Lässt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte an dem Sicherungsgegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige Sicherung unserer Ansprüche gegen den Kunden dadurch nicht erreicht wird, ist der Kunde verpflichtet, uns auf seine Kosten andere Sicherheiten an der gelieferten Ware oder sonstige Sicherheiten zu verschaffen.
8.5 Der Kunde darf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenan der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, bei einem im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs verarbeiten und mit anderen Gegenständen vermischen, vermengen oder verbinden, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmenbefindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Die Für den Fall der Verarbeitung, Vermischung, Vermengung oder Verbindung ist schon jetzt vereinbart, dass uns an der durch die Verarbeitung, Vermischung, Vermengung oder Verbindung entstandenen neuen Ware wird gutgeschrieben mit oder Warenmenge ein Miteigentumsanteil zusteht, der dem tatsächlichen Erlös nach Abzug Wert der Verwertungs- und RücknahmekostenVorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der anderen an der Verarbeitung, Vermischung, Vermengung oder Verbindung beteiligten Sachen entspricht. Der Kunde ist verpflichtetverwahrt die durch Verarbeitung entstandene neue Sache bzw. die Gesamtmenge der vermischten, unser vermengten oder verbundenen Sachen für uns.
8.6 Der Kunde darf die Ware, an der wir uns das Eigentum gegen Feuervorbehalten haben oder an der uns Miteigentum zusteht, Wasserim Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs veräußern, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht naches sei denn, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ister sich im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Eine Veräußerung in das Ausland ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, sind wir berechtigtso tritt er uns schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Sicherheiten und sonstige Schäden zu versichernEigentumsvorbehalten ab.
2. Bei Pfändungen8.7 Wir können verlangen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat dass der Besteller Kunde die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten uns abgetretenen Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußerndie Zahlungen eingestellt hat. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Werden die Forderungen des Kunden erlischtaus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen so tritt uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheschon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo ab, die und zwar in seinem Eigentum stehtder Höhe, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der darin Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abder Vorbehaltsware enthalten sind. Er ist nicht berechtigtSteht uns an der veräußerten Ware nur Miteigentum zu, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden so gilt die eben genannte Abtretung nur in Höhe des Wertes unseres Miteigentums.
8.8 Wird Ware, an der wir uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtdas Eigentum vorbehalten haben oder an der uns Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die oben genannte Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware bzw. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Höhe des Wertes unseres Miteigentums.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, Die gelieferte Xxxx bleibt bis alle Forderungen zum vollständigen Ausgleich aller – auch künftig noch entstehende künftiger – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindForderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei Einstellung in laufende laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt der Eigentumsvorbehalt insbesondere für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtjuristische Personen des öffentlichen Rechts, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenfür öffentliche rechtliche Sondervermögen und Kaufleute, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und RücknahmekostenKaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichernversichern und versichert zu halten. Die Er tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen die Versicherung sind den Versicherer bis zur Höhe unserer Forderung an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2ab. Bei PfändungenZugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterläßt er beides, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde darf ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne daß dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer mit Eigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Eigentum oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis Miteigentum des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Verkäufers stehende Sache, die in seinem Eigentum stehtebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen istunentgeltlich zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so übereignet tritt der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem VerhältnisKäufer schon jetzt, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache stehtd.h. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz Zeitpunkt des KundenVertragsabschlusses, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Nebenrechte Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung – unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer ab. Er Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist nicht ermächtigt, den Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns, für den Fall, daß der Kunde seinen Verpflichtung nicht nachkommt, bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Abtretungsverbot zu vereinbarenTeilzahlungsgeschäft eines nicht Kaufmannes. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners In diesem Falle finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung. Mit Zahlungseinstellung und / oder Antrag auf Eröffnung des Kunden an den Kunden gilt Insolvenzverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtForderungen. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber bestehender oder künftig entstehender Zahlungsverpflichtungen des Käufers, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden gleich aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtetwelchem Rechtsgrund, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichernals Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller Dies gilt auch wenn Zahlungen auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernbesonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Solange wir noch eine Forderung an den Käufer haben, gilt eine Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware als für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB vorgenommen. Bei PfändungenVerarbeitung mit anderen, Beschlagnahmen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer (§ 947 BGB) steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mit ihr Verarbeiteten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder sonstigen Verfügungen Vermischung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsreche an dem neuen Bestand oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Sache im Umfang des Rechnungswertes der von uns unverzüglich zu benachrichtigengelieferten Ware. In allen Fällen der Be- und Verarbeitung gilt der Käufer als Verwahrer. Aus der Be- und Verarbeitung und der Verwahrung stehen ihm keine Ansprüche gegen uns zu.
3. Der Kunde darf Käufer ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist einzuziehen, solange er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannim Verzug ist.
4. Eine Die Forderungen unseres Käufers aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung von oder dem Einbau der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet (insbesondere aus Kauf-, Werk- oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns Werklieferungsvertrag) gelten bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt als im Besitz des KundenZeitpunkt ihrer Entstehung an uns abgetreten, der und zwar gleich, ob die Sache für Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut wird. Sicherungsrechte unseres Käufers gegen seine Abnehmer gehen mit auf uns verwahrtüber.
5. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert, weiterverarbeitet oder eingebaut, gilt die Abtretung der Forderung nach IV 4. nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei der Lieferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. IV 2. haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Soweit der Käufer einem Abtretungsverbot unterliegt, hat er uns zu verständigen und auf unser Verlangen die Zustimmung seines Vertragspartners herbeizuführen.
6. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der Käufer ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abunserer Vorbehaltsware bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte zu vereinbarenverfügen. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung an uns abgetretene bekannt zu geben und uns schriftlich die Abnehmer nach Namen und Anschrift sowie die ihm zustehende Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)genau, insbesondere nach Art und Größe zu benennen sowie die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlange zu übergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns WEINIG behält sich das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, vor bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – bestehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, die WEINIG gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen unserer Geschäftsverbindung hat, bezahlt sind, und die dafür hergegebenen Wechsel und Schecks eingelöst sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung Das gilt der Eigentumsvorbehalt darüber hinaus auch für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernkünftig entstehende Forderungen.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischthat WEINIG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die WEINIG gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist WEINIG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts Herausgabe zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kannverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; WEINIG ist vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf WEINIG diese Rechte nur geltend machen, wenn WEINIG dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Der Kunde unsere Sachen mit einer Sacheist bis auf Widerruf gemäß untenstehendem Absatz 7 befugt, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Besitz des Kunden, der ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die Sache für uns verwahrt.nachfolgenden Bestimmungen:
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei WEINIG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt WEINIG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6. Die aus dem Weiterverkauf der Weiterveräußerung Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von WEINIG gemäß vorstehendem Absatz 5 zur Sicherheit an uns ab. Er Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben WEINIG ermächtigt. WEINIG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber WEINIG nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und WEINIG den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 geltend macht. Ist dies jedoch der Fall, so kann WEINIG verlangen, dass der Kunde WEINIG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist nicht WEINIG in diesem Fall berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners die Befugnis des Kunden an den zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
8. Übersteigt der realisierbare Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind WEINIG auf Verlangen des Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Xxxx verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 8.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegenüber dem Kunden aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung – gleich aus welchem Rechtsgrund – (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten den verkauften Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die Ware, ohne zuvor nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen bzw. zu pfänden. Das Herausgabeverlangen bzw. der Pfändungsauftrag beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, bei einem Zahlungsverzug des lediglich die Ware heraus zu verlangen oder zu pfänden und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zurückzunehmenzuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften oder diesen AGB entbehrlich ist. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- Unsere darüberhinausgehenden Rechte bleiben unberührt.
8.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Rücknahmekostendiese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feueruns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Zustand und den Aufbewahrungsort der Ware zu erteilen.
8.3 Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. der untenstehenden Regelung (c) befugt, Wasserdie unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Diebstahl Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu versichernderen vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Die Ansprüche gegen Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte (Rechnungsendbetrag inklusive Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sache des Kunden in Folge der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istVermischung als Hauptsache anzusehen, sind wir berechtigtund der Kunde darüber einig, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. Der Kunde darf verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziff. 9.4 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis auf Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziff. 9.1 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
8.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf unsere Waren erfolgen. Im letzteren Fall hat der Kunde auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und haftet uns gegenüber für die bei Durchsetzung der Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese zu ersetzen. Im Übrigen wird klargestellt, dass die Veräußerung der Ware im Rahmen einer Geschäftsveräußerung und auch die Veräußerung des gesamten Warenlagers des Kunden keine Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- darstellt und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtvor solchen Veräußerungshandlungen unsere schriftliche Zustimmung erforderlich ist.
8.5 Wir verpflichten uns, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Anforderung durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer uns zustehenden Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt insoweit freizugeben, als der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum realisierbare Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt dabei obliegt uns die Auswahl der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir 12.1 Soweit wir verpflichtet sind, dem Kunden an einer beweglichen Sache das Eigentum zu verschaf- fen, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
12.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldoinsbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berech- tigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme Zurücknahme der Xxxx Sache durch uns liegt kein ein Rücktritt vom VertragVer- trag. Wir sind berechtigtnach Rücknahme der Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug Verbindlichkeiten des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Sache während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerFeuer-, Wasser, Diebstahl Wasser- und Dieb- stahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten er- forderlich sind, muss der Besteller Kunde diese auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf eigene Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernrechtzeitig durchführen.
2. 12.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen Pfändungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Besteller uns Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haf- tet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3. 12.5 Der Kunde darf ist berechtigt, die Ware Sache im ordnungsgemäßen ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteu- er) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder unter Vereinbarung eines verlängerten Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zu anderen Verfügungen ist er Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns je- doch, die Forderung nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den ver- einnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Vermögensverhältnisse des KundenFall, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseso können wir verlangen, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner be- kannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
12.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizu- geben, wenn der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der realisierbare Wert unserer Sache zum Wert Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
512.7 Für dem Kunden überlassene Software gelten die vorstehenden Regelungen nicht. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Stattdessen gelten die Ziffern 11.7 und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)11.8.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. a) Wir behalten uns bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Ware vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. .
b) Der Kunde ist verpflichtet, unser solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Xxxx auf seine Kosten gegen FeuerDiebstahl, Wasser, Diebstahl Feuer und Wasser zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
c) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns abgetretenin Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nachWir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernForderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Zu anderen Verfügungen Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanngestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Eine Verarbeitung von In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware wird für an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffan der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. BGB zuDasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, Sofern die in seinem Eigentum steht, Vermischung in der WeiseWeise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
5. Der Kunde tritt e) Wir verpflichten uns, die uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung um mehr als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)20 % übersteigt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an 8.1 Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden unser Eigentum.
8.2 Der Kunde darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
8.4 Wir sind zum Vertragsrücktritt und zur Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware berechtigt, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht, insbesondere Mit der Zahlung des Preises, in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen SaldoVerzug ist sowie bei Zahlungseinstellung des Kunden, Insolvenzeröffnung über sein Vermögen. In der bloßen Rücknahme der Xxxx unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtHaben wir dem Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Vertragsleistung abgelehnt werde, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zuzüglich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen. Der Erlös wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös Kunden nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichernoder sonstiger Forderungen.
2. 8.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat Verbindung der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Vorbehaltsware durch den Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten beweglichen Sachen steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände zu. Verbindet Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder vermischt Gebäude, stehen uns, neben vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen gegen den Kunden, sämtliche daraus entstehenden Ansprüche des Kunden gegen den Eigentümer zu, die der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits schon jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)abtritt.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns der gelieferten Waren und Dienstleistungen Anlage nebst Zubehör vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen FeuerDiebstahl, WasserFeuer-, Diebstahl Wasser- und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Versicherung sind Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten, die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er an uns abgetretenfür den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Weist uns Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/ Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. § 14 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. § 15 Datenschutz Soweit der Käufer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich, insbesondere über die Bestellung eines Newsletters 2uSl. 1mmz, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Diese Datenschutzrichtlinien sind anhängend auf Aufforderung nicht nacheinem gesonderten Schriftstück festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertragswerkes. § 16 Rechtswahl - Gerichtsstand- Salvatorische Klausel Für diesen Vertrag gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istjuristischen Personen des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, sind wir berechtigtso bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung ersetzt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter § 17 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft Handelt es sich bei dem Vertragsabschluss um ein so genanntes Haustürgeschäft so hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3Auftraggeber ein Widerrufrecht. So können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zugestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten Widerruf ist zu richten an: StechGmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0 in D- 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxx oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigtper E-Mail an: xxxx@xxxxx.xxxx § 18 EEG-Vergütung Afa / Abschreibung & Förderungen Eine Photovoltaikanlage kann man steuerlich abschreiben. Die Verarbeitungs- Solarna24 GmbH macht keine Steuerberatung und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtverweisen den Auftraggeber ausdrücklich an einen Steuerberater. Das gleiche gilt für Förderungen von Bund, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhältLand und Kommunen, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt sowie KfW-Förderprogrammen für Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen etc. Diese sind vom Auftraggeber selber zu beantragen. Die Stech GmbH macht ausdrücklich keine Finanzierungs - und / oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5Förderberatung. Der Kunde tritt uns Auftraggeber bekommt eine 20-jährige EEG-Vergütung. Um diese zu erhalten wird vom Netzbetreiber ein Zweirichtungszähler verbaut. Um den Strom an diesen verkaufen zu können, muss der Auftraggeber seine Anlage selbst bei der Netzagentur registrieren / anmelden. Ein Schadensersatz wegen Verzögerung der Inbetriebnahme und gesunkener EEG Vergütung wird hiermit ausgeschlossen. Unsere Leistung endet mit der unter §11 genannten Leistungsabgrenzung und der Antragstellung zum Zählerwechsel beim Netzbetreiber. § 19 Stromvermarktung / Mieterstrom / EEG Vergütung Der Auftraggeber kann sein selbst produzierten Strom selbst vermarkten, oder eine staatliche garantierte Vergütung, falls vorhanden, beantragen. Um seinen Strompreis / Vergütung zu erhalten, muss der Auftraggeber eventuell einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag Zweirichtungszähler, Mieterstromzähler oder eine Funkanlage bez. elektrotechnische Voraussetzung des Stromabnehmers selbst verbauen, beantragen und anmelden. § 20 Haftungsausschluss Wird eine Förderung oder Steuervorteil nicht gewährt oder nicht ordnungsgemäß vom Auftraggeber beantragt oder registriert, wird eine Haftung der aus entgangenen, möglichen Förderung oder Steuervorteil gegenüber der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Stech GmbH ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Und Montage Von Photovoltaikanlagen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die uns das Eigentum an sämtlichen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptanten wechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, und auch für die Forderungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.
2. Sämtliche von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vorbleiben unser Eigentum, bis alle alle, auch zukünftigen, Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den getilgt sind, die uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung zustehen. Bei Einstellung Werden die gelieferten Waren bearbeitet oder verarbeitet, so geschieht dies lediglich in laufende Rechnung unserem Auftrage; Eigentümer der etwa durch die Bearbeitung oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen sind wir. Durch die Bearbeitung oder Verarbeitung erwirbt der Kunde keinerlei Ansprüche uns gegenüber. Für ein vom Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware etwa bereits erworbenes Anwartschaftsrecht gilt jedoch ausnahmsweise folgendes: An der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldobe- oder verarbeiteten Xxxx erhält er ein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb, dessen Wert anhand des bereits gezahlten Teils des vertraglich vereinbarten Kaufpreises zu ermitteln ist. In Tritt infolge der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigtBearbeitung oder Verarbeitung oder in sonstiger Weise eine Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit Sachen ein, die Wareim Eigentum dritter Personen stehen, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenso erwerben wir an dem Ergebnis dieses Vorgangs Miteigentum gem. §§ 947, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen948 BGB.
3. Der Kunde darf die Ware von uns gelieferte Xxxx nur nach Weiterverarbeitung und nur unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußernweiterveräußern. Zu anderen Verfügungen einer Weiterveräußerung in unverarbeitetem Zustand ist er nicht der Kunde dagegen nur berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kanndies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
4. Eine Verarbeitung Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Kunde für die abgetretenen Forderungen erwirbt. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommenzum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Nr. 2 haben, wird uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ffein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die Wird in seinem unserem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen iststehende Ware im Rahmen eines Werkvertrages verarbeitet, so übereignet der Kunde wird hiermit die Werklohnforderung in Höhe des von uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil in Rechnung gestellten Preises für die verarbeitete Ware an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrtabgetreten.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der ist berechtigt, Forderung aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt abin eigenem Namen einzuziehen. Er ist nicht berechtigtverpflichtet, ein Abtretungsverbot zu vereinbarendie eingezogenen Beträge in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abzuführen. Bei teilweiser Zahlung Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Schuldners Schecks oder Wechsels oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche, unseren Zahlungsanspruch gefährdende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden an den Kunden gilt die ergibt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns abgetretene zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung als zuletzt getilgtist der Kunde in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch für Factoringgeschäfte, die dem Kunden auch nicht auf Grund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind.
6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten oder ähnliches), insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Xxxx verpflichtet, bis die Überschreitung nicht mehr als 20 % beträgt.
8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder löst er einen Scheck oder einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zwecke gegebenenfalls den Betrieb oder das Lager des Kunden zu betreten. Die Rücknahme ist zum Einzug kein Rücktritt vom Vertrag.
9. Wir können vom Kaufvertrag oder Teilen des Kaufvertrags durch schriftliche Erklärung zurücktreten, falls der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtKunde zahlungsunfähig wird, die Überschuldung des Kunden eintritt, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder der Kunde Insolvenzantrag gestellt hat. Diese Befugnis erlischt in Das Rücktrittsrecht ist bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszuüben. Der Kunde hat uns unverzüglich über den in Ziffer (6)Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, der Überschuldung oder der Zahlungseinstellung zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, ist er verpflichtet, an uns einen pauschalen Betrag von 5% des Warenwertes zu zahlen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltsware untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
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Eigentumsvorbehalt. (1. ) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen am Liefergegenstand bis zum Ausgleich aller Forderungen gegenüber dem Kunden vor, bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden die aus der Geschäftsbeziehung beglichen sindGeschäftsverbindung mit ihm herrühren, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei Einstellung in Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen an eine laufende Rechnung gilt aufgenommen wurden und der Eigentumsvorbehalt für Saldo gezogen und anerkannt ist.
(2) Der Kunde ist berechtigt den jeweiligen Saldounter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt uns jedoch schon jetzt die ihm gegenüber seinen Abnehmern enstehenden Forderungen in Höhe des vereinbarten Verkaufspreises unseres unter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstandes zur Sicherheit ab. In Zur Einziehung der Rücknahme abgetretenen Forderung bleibt der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind Kunde berechtigt, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Widerrufen wir die WareEinzugsermächtigung des Kunden, ohne zuvor vom Vertrag zurückzutretenist der Kunde verpflichtet, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös uns die Namen seiner Abnehmer auf Verlangen bekannt zu geben, uns über die Höhe der uns zustehenden Forderung zu informieren, sowie uns alle Mitteilungen zu machen, die nach Abzug Lage der Verwertungs- und Rücknahmekosten. Dinge zur Durchsetzung der Forderung sachdienlich sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum den unter Vorbehalt gelieferten Vertragsgegenstand ggf. ausreichend gegen Feuer, WasserEinbruch, Diebstahl Diebstahl, Wasserschäden, etc., zum Neuwert zu versichern. Die Ansprüche gegen Im Falle eines Versicherungsschadens gemäß Satz 1 dieses Abschnittes ist der Kunde verpflichtet, uns die ihm gegenüber der Versicherung sind an uns abgetretenzustehende Forderung auf Ersatzleistung abzutreten.
(4) Den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand darf der Kunde weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Weist Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Besteller auf Aufforderung Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht nachin der Lage ist, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen istdie gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(5) Bei Verbindung oder Vermischung des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragsgegenstandes mit anderen Gegenständen tritt uns der Kunde das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages unseres vorbehaltlich gelieferten Vertragsgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung ab. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vertragsgegenstand mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, ist diese Sache als Hauptsache anzusehen. Soweit die Hauptsache im Eigentum des Kunden steht, ist er verpflichtet, uns anteilig Miteigentum an der Hauptsache zu verschaffen und den Gegenstand für uns unentgeltlich zu verwahren. Für die durch Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen die Bestimmungen dieses Abschnitts entsprechend.
(6) Die Verarbeitung des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vertragsgegenstandes geschieht stets für uns. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vertragsgegenstand zusammen mit anderen Gegenständen weiterverarbeitet, so entsteht Miteigentum im Verhältnis des Rechnungsendbetrages unseres Vertragsgegenstandes zu dem verarbeiteten Produkt.
(7) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies als Ausübung des Bestellers gegen DiebstahlRücktrittsrechts zu bewerten ist, Bruches sei denn, Feuerdie Bestimmungen des Kundenkreditgesetzes finden Anwendung. Im Fall der Verwertung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstandes sind wir berechtigt, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller 10 % des Verwertungserlöses für die uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischtZusammenhang mit der Verwertung entstehenden Kosten in Abzug zu bringen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB zu. Verbindet oder vermischt es sei denn der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weiseweist uns nach, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt hierdurch entstehenden Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind verpflichtet einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache für uns verwahrt.
5. Der Kunde tritt uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden etwaigen Verwertungserlös insoweit an den Kunden gilt auszuzahlen, als wir Befriedigungen der uns zustehenden Forderungen erhalten haben.
(8) Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die an uns abgetretene Forderung Verbindlichkeiten des Kunden um mehr als zuletzt getilgt20 % sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Xxxx freizugeben. Der Kunde ist zum Einzug Bei der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigtErmittlung des realisierbaren Xxxxx gehen wir von den jeweils vereinbarten Einkaufspreisen zzgl. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)Mehrwertsteuer aus, sofern nicht eine andere Berechnungsmethode angezeigt ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen 6.1 Die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, gelieferte Xxxx bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis alle Forderungen – auch künftig noch entstehende – gegen den Kunden zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sinddem Vertrag mit dem Kunden. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der Xxxx liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, sind wir berechtigt, die WareLieferung zurückzunehmen, ohne zuvor bei Zahlungsverzug wenn wir vom Vertrag zurückzutreten, bei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekostenzurückgetreten sind. Der Kunde ist verpflichtet, unser solange das Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an uns abgetreten. Weist uns der Besteller auf Aufforderung ihn noch nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlossen übergegangen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers die Vorbehaltsware am Lagerort ausreichend gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser Diebstahl und sonstige Schäden Beschädigungen zu versichernsichern.
2. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
3. 6.2 Der Kunde darf ist berechtigt die Ware Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist , solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, vom Kunden weiterveräußert , so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen ihm und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung durch den Kunden weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Verarbeitungs- Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden dies jedoch nicht vornehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und Veräußerungsbefugnis des Kunden erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit ihm geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, keine Zahlungseinstellung vorliegt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
6.3 Be- und jede sonstige schwerwiegende Veränderung Verarbeitung der Vermögensverhältnisse des Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller i.S. von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Xxxx gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen kann.
4. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache im Verhältnis des Lieferpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware zum Lieferpreis der anderen verwendeten Waren zu. Verbindet oder vermischt Sofern die Vermischung der Kunde unsere Vorbehaltsware durch den Kunden mit Sachen mit einer Sacheerfolgt, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden dies als Hauptsache anzusehen istsind, so übereignet gilt als vereinbart, dass der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil anteiliges Miteigentum an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Besitz des Kunden, der die Sache überträgt und das Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder gegen Dritte erwachsen; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.
56.4 Erlischt unser Eigentum bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau beim Kunden, so überträgt uns der Kunde die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Lieferpreises der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns bzw. tritt uns mögliche Ausgleichsansprüche gegen den neuen Eigentümer ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Der Kunde tritt wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns einen unserem Eigentumsanteil entsprechenden erstrangigen Teilbetrag verwahren.
6.5 Übersteigt der aus Wert der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte bereits jetzt ab. Er ist nicht berechtigtuns zustehenden Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10 %, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Bei teilweiser Zahlung eines Schuldners des Kunden an den Kunden gilt verpflichten wir uns, die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgtzustehenden Sicherungen in soweit freizugeben. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in Ziffer (6)benachrichtigt uns unverzüglich von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherung durch Dritte.
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