Gegenstand und Geltungsbereich Musterklauseln

Gegenstand und Geltungsbereich. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur „Island Collective GmbH“ nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nach- stehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot und den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen, sowie Kos- tenvoranschläge. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Ab- weichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Die Agentur ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzu- stellen.
Gegenstand und Geltungsbereich. (1) Die mobileeee GmbH, Xxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Telefonnummer: 069 – 000 000000, E-Mail-Adresse: xxxx@xxxxxxxxx.xx (nachfolgend „mobileeee“ genannt) betreibt Fahrzeug- Direktvermietungen, u.a. auch mittels stationsbasiertem Car- und BikeSharing, bei dem registrierten Kunden bei bestehender Verfügbarkeit Fahrzeuge vermietet werden. (2) Die Bezeichnung „Kunde“ bzw. „Nutzer“ umfasst die männlichen, weiblichen und diversen Geschlechter gleichermaßen und allumfassend. Die Verwendung der männlichen Form („der Kunde“) dient hier rein der verkürzenden Darstellung im Sinne einer Vereinfachung und ist keinesfalls ausgrenzend gemeint. Zusätzlich wird auf Abschnitt 2 verwiesen. (3) Diese allgemeinen Vermietbedingungen (AGB/AVB) gelten als Geschäftsbedingungen für die Registrierung (Rahmenvertrag), die Führerscheinvalidierung und die Anmietung von mobileeee Fahrzeugen unter Einzel- sowie Dauermietverträgen. Durch Angabe der persönlichen Kundendaten (i.d.R. Stammdaten wie Vor- und Nachname, Meldeanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, persönliche Mobilfunk-nummer sowie ggf. Führerscheindaten) und dem Akzeptieren dieser AVB im digitalen Registrierungsprozess bzw. bei manueller Zeichnung eines Mietvertrages kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und mobileeee zustande. Diese AVB werden bei jeder Anmietung von mobileeee Fahrzeugen durch die Tarifordnung in ihrer aktuellen Version ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für mobileeee noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich dem Kunden bei Buchung angezeigten aktuellen Preise und Gebühren. Bei digitaler Nutzung (Sharing) werden diese in der mobileeee App angezeigt. Sie sind zudem in der Tarif- und Kostenordnung festgelegt sind, die ebenfalls in der mobileeee App einsehbar ist. (4) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der mobileeee GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit dem Abschluss eines Einzel- oder Dauermietvertrages als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (5) mobileeee behält sich vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Jeder Kunde kann sich nur einmal bei mobileeee registrieren. (6) mobileeee behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AVB/AGB...
Gegenstand und Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich 1 Das Studienreglement regelt das Bachelor- und Masterstudium der Vetsuisse-Fakultät an den Standortfakultäten der Universitäten Bern (Universität Bern) und Zürich (UZH). 2 Fakultätsübergreifende Studiengänge an den jeweiligen Universitäten sowie hochschulübergreifende Double und Joint Degree-Studiengänge werden in separaten Reglementen geregelt. 3 Über Fragen, die in diesem Studienreglement und im Studienplan (Universität Bern) bzw. in der Studienordnung (UZH) nicht geregelt sind, entscheidet die Dekanin oder der Dekan (Universität Bern) bzw. die Prodekanin oder der Prodekan Lehre (UZH). Die Vetsuisse-Fakultät erlässt die jeweils notwendigen Ausführungsbestimmungen (für die Universität Bern: Studienplan, für die UZH: Studienordnung) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und stellt sicher, dass keine inhaltlichen Widersprüche entstehen. 1 In Bezug auf die Möglichkeit der Xxxx und Anrechnung eines Moduls einer anderen Fakultät an den Universitäten Bern und Zürich finden die Bestimmungen der jeweiligen Standortfakultät Anwendung. 2 In allen anderen Bereichen gelten die Bestimmungen der das jeweilige Modul anbietenden Fakultät. 1 Die Vetsuisse-Fakultät bietet folgenden Bachelorstudiengang im Umfang von 180 ECTS Credits an: − Bachelor of Veterinary Medicine. 2 Die Vetsuisse-Fakultät bietet folgenden Masterstudiengang im Umfang von 150 ECTS Credits an: − Master of Veterinary Medicine. 1 Die Vetsuisse-Fakultät verleiht für einen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang den Titel (Universität Bern) bzw. Grad (UZH) mit folgender Bezeichnung: − für die Universität Bern: Bachelor of Veterinary Medicine, Universität Bern − für die UZH: Bachelor of Veterinary Medicine UZH. 2 Die Vetsuisse-Fakultät verleiht für einen erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengang den Titel (Universität Bern) bzw. Grad (UZH) mit folgender Bezeichnung: − für die Universität Bern: Master of Veterinary Medicine, Universität Bern − für die UZH: Master of Veterinary Medicine UZH. 3 Die Vetsuisse-Fakultät kann die wissenschaftliche Ausrichtung mit dem Zusatz „in“ in der Bezeichnung des Grades präzisieren. 4 Die Titel (Universität Bern) bzw. Grade (UZH) werden wie folgt abgekürzt: - Bachelor of Veterinary Medicine, Universität Bern B Vet Med
Gegenstand und Geltungsbereich. Gegenstand dieser Vereinbarung ist der Einsatz und die Nutzung der Software OTRS zur Unterstützung von Arbeitsabläufen in Servicebereichen und des Störungsmanagements. Bei Erweiterung der Zweckbestimmung des Einsatzes von OTRS ist der Personalrat zu beteiligen und gegebenenfalls die Dienstvereinbarung neu abzustimmen. Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der UzK.
Gegenstand und Geltungsbereich. Ziele und Grundsätze
Gegenstand und Geltungsbereich a. Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig. Die Einwilligung erfolgt durch Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen bei Erstanmeldung. b. Die Rahmenmediennutzungsordnung regelt die Grundsätze der schulorganisatorischen Nutzung der Basis- IT-Infrastruktur LOGINEO NRW verbindlich. c. Die Rahmenmediennutzungsordnung dient der Unterstützung einer Trennung von dienstlichen und privaten Belangen der Nutzerinnen und Nutzer. d. Die Rahmenmediennutzungsordnung gilt räumlich für [Name der Institution]: in [Ort]: e. Die Rahmenmediennutzungsordnung gilt persönlich für 🞏 die Lehrkräfte 🞏 das kommunale Personal an der Schule 🞏 pädagogisches und sozialpädagogisches Personal nach §58 SchulG 🞏 weiteres im Landesdienst und bei anderen Trägern beschäftigtes Personal
Gegenstand und Geltungsbereich. 1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Kommunikationsberatung und -umsetzung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen. 2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. 3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
Gegenstand und Geltungsbereich. 1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/ oder Werke auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen. 2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. 3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von der Agentur ausdrücklich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/ oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. 4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Agentur Mitglied der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) ist und grundsätzlich nach den Statuten dieses Wirtschaftsverbandes, insbesondere nach den Grundsätzen des Deutschen Kommunikationskodex arbeitet. Diese Statuten sind im Internet hinterlegt (http:// xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) und werden auf Anfrage zugesandt.
Gegenstand und Geltungsbereich. Die 4U @work GmbH (nachfolgend „4U“ genannt) stellt als Personaldienstleistungsunternehmen ihren Kunden (nachfolgend „Entleiher“ genannt) Leiharbeitnehmer/-innen (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) ausschließlich auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (nachfolgend „AÜV“ genannt) und der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zur Verfügung. Etwaigen AGB’s des Entleihers wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals hierauf hingewiesen wird.
Gegenstand und Geltungsbereich. 1.1 Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die Einführung eines SIEM (Security Information and Event Management) Systems im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Ausnahme des Justizvollzugs. Um den Angriffsszenarien auf schutzbedürftige Komponenten im Justiznetz zu begegnen, wird als Ergänzung zu den gängigen Abwehrmechanismen zur Anomaliedetektion ein sog. SIEM System eingeführt. Hierzu wird die KI-gestützte Cloudsoftware Microsoft Sentinel verwendet, welche anfallende Logdateien untereinander abgleicht und so Angriffsmuster auch in komplexen und verteilten Szenarien erkennt. 1.2 Die datenschutzrechtlichen, dienstrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.