Gegenstand und Geltungsbereich Musterklauseln

Gegenstand und Geltungsbereich. 1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienst- leistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der visuellen Kommunikation. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen oder den Einzelaufträgen.
Gegenstand und Geltungsbereich. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur „Island Collective GmbH“ nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nach- stehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot und den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen, sowie Kos- tenvoranschläge. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Ab- weichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Die Agentur ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzu- stellen.
Gegenstand und Geltungsbereich. (1) Die mobileeee GmbH, Xxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Telefonnummer: 069 – 000 000000, E-Mail-Adresse: xxxx@xxxxxxxxx.xx (nachfolgend „mobileeee“ genannt) betreibt Fahrzeug- Direktvermietungen, u.a. auch mittels stationsbasiertem Car- und BikeSharing, bei dem registrierten Kunden bei bestehender Verfügbarkeit Fahrzeuge vermietet werden.
Gegenstand und Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich § 2 Ausführende Bestimmungen § 3 Module anderer Fakultäten § 4 Studienangebot § 5 Bezeichnung der Abschlüsse
Gegenstand und Geltungsbereich a. Die Nutzung von LOGINEO NRW ist freiwillig. Die Einwilligung erfolgt durch Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen bei Erstanmeldung.
Gegenstand und Geltungsbereich. 2. Ziele und Grundsätze
Gegenstand und Geltungsbereich. Gegenstand dieser Vereinbarung ist der Einsatz und die Nutzung der Software OTRS zur Unterstützung von Arbeitsabläufen in Servicebereichen und des Störungsmanagements. Bei Erweiterung der Zweckbestimmung des Einsatzes von OTRS ist der Personalrat zu beteiligen und gegebenenfalls die Dienstvereinbarung neu abzustimmen. Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der UzK.
Gegenstand und Geltungsbereich. Die Vereinbarung gilt für die Planung, Einführung, Anwendung, Änderung und Erweiterung von allen informations- und kommunikationstechnischen Systemen und Systemteilen und den damit in Verbindung stehenden organisatorischen und personellen Veränderungen, soweit nicht schon in anderen Vereinbarungen geregelt. Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinba- rung erstreckt sich auf alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum im Sinne des § 5 LPVG NW mit Ausnahme der in § 110 LPVG NW genannten Beschäftigten.
Gegenstand und Geltungsbereich. Die 4U @work GmbH (nachfolgend „4U“ genannt) stellt als Personaldienstleistungsunternehmen ihren Kunden (nachfolgend „Entleiher“ genannt) Leiharbeitnehmer/-innen (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) ausschließlich auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (nachfolgend „AÜV“ genannt) und der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zur Verfügung. Etwaigen AGB’s des Entleihers wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals hierauf hingewiesen wird.
Gegenstand und Geltungsbereich. Mit dieser Betriebsvereinbarung soll die Einführung und Anwendung von E-Learning mittels des DRK Lerncampus sowie der Einsatz des integrierten Lernmanagement-Systems (LMS) geregelt werden. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie Beschäftigte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.