Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet10.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, alle wechselseitig erhaltenen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge als „vertrauliche Informationen“), “ streng vertraulich zu behandeln behandeln, ausschließlich aufgrund und diesenach Maßgabe des Auftrags einzusetzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu sichern.
10.2 Wir werden die vertraulichen Informationen des Auftraggebers für keine anderen Zwecke als die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen nutzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondies sei denn, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machender Auftraggeber hat einer solch anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt Ziffer 10.7 bleibt hiervon unberührt.
10.3 Die Parteien werden können, gelten als vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur an solche Mitarbeiter und sind streng vertraulich Bevollmächtigte weitergeben, für die die Offenbarung oder der Zugang zu behandeln den vertraulichen Informationen für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlich ist, und dürfendie entsprechend, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondisoweit arbeitsrechtlich zulässig, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istsind.
10.4 Die Wahrung der Verschwiegenheit gilt über die Dauer der Beauftragung hinaus.
10.5 Ausgenommen von den Geheimhaltungspflichten gemäß dieser Ziff. 10 sind Kenntnisse und Informationen, a) die zur Zeit ihrer Mitteilung an die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei bereits offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik waren oder die dieser Partei ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren; b) die von dieser Partei ohne Nutzung oder (Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selber gewonnen wurden; c) die nachträglich offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik werden, ohne dass die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei hieran ein Verschulden trifft; d) die der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei von dem Kunden einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden; e) bezüglich derer die Partei, von der die vertraulichen Informationen stammen, einer Weitergabe, Offenbarung oder Zugänglichmachung an Dritte zugestimmt hat.
10.6 Eine Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß dieser Ziff. 10 besteht auch nicht in den folgenden Fällen: a) Die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei wird gerichtlich oder behördlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgefordert oder ist dazu gesetzlich verpflichtet. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung wird sie (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) die andere Partei vorab informieren, damit dieser die Möglichkeit gegeben ist, gegen die gerichtliche oder behördliche Anordnung rechtliche Schritte einzulegen. b) Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass durch ein Produkt, für das wir im Namen Auftrag des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenAuftraggebers Leistungen erbracht haben, Personen- und Sachschäden verursacht werden könnten. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungenc) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenGegenüber Prüfstellen, sofern der Kunde dazu eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13rechtliche Verpflichtung besteht. Rebatesd) Wenn in diesen Geschäftsbedingungen geregelt oder anderweitig vereinbart ist, service fees Unless explicitly otherwise agreed dass keine Geheimhaltungsverpflichtung besteht.
10.7 Wir sind befugt, Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes in writinganonymisierter Form für wissenschaftliche oder statistische Zwecke zu verwenden, all payment obligations of Mondi to the Customerzu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen, in particularsofern keine legitimen, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customeruns bekannten Interessen des Auftraggebers dem entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet1. Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche im Rahmen der Durchfüh- rung von Verträgen über ITK-Services erlangten betriebsinternen technischen und kaufmännischen (z. B. Preise, Kosten, Abnahme- mengen u. ä.) Informationen (einschließlich von Informationen, welche dem Kunden die
(a) im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Rahmen von Betriebsbesuchen mitgeteilt oder zugänglich werden, einschließlich geschäftsbezogener (b) im Rahmen von Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken voneinander erhalten werden und finanzieller (c) sich aus etwaigen Mustern er- geben (nachfolgend zusammen "Informationen") nur für die Zwecke und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages zu nutzen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng sie im Übrigen jedoch
a. vertraulich zu behandeln und diese, Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten Genehmigung der jeweils anderen Partei nicht zugänglich zu machen und
b. nur solchen Mitarbeitern bzw. Unterauftragnehmern zu- gänglich zu machen, die sie für die Zwecke des Vertra- ges benötigen und die vorab zur Geheimhaltung ver- pflichtet worden sind bzw. Auch sämtliche Informationnur solchen Personen, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über die Laufzeit des Ver- trages hinaus für einen Zeitraum von weiteren fünf (5) Jahren ab Beendigung des Vertrages.
3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt für solche Informatio- nen, für welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnendie empfangende Partei nachweist, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfendass sie
a. der Öffentlichkeit vor dem Empfang bekannt waren, oder
b. der Öffentlichkeit vor dem Empfang zugänglich waren, oder
c. der Öffentlichkeit nach dem Empfang zugänglich wur- den, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondidass die empfangende Partei hierfür verant- wortlich war, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder oder
d. ihr zu einem späteren beliebigen Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem nach seiner besten Kenntnis dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden.
4. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenvom Auftraggeber erhaltene Infor- mationen an seine Gesellschafter weiterzugeben.
5. Die vorstehende Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt darüber hinaus für solche Informationen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebatesdie die empfangende Partei auf- grund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben an Behörden weiter- zugeben hat, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writingvorausgesetzt, all payment obligations of Mondi to the Customerdass die empfangende Partei die über- lassende Partei darüber zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte unver- züglich informiert und dass die empfangende Partei das ihr Zumut- bare unternimmt, in particularum sicherzustellen, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdass die Informationen ver- traulich behandelt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche (a) ("Vertrauliche Informationen, welche dem Kunden ") im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Sinne dieser Bestellung sind: (i) die Bedingungen dieser Bestellung; (ii) alle Informationen und Unterlagen, die vom Käufer dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich geschäftsbezogener des Eigentums des Käufers; (iii) alle vom Eigentum des Käufers durch das Personal des Lieferanten abgeleiteten Informationen; und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, iv) sämtliche gewerblichen Schutzrechte des Käufers (wie in Ziffer 5 definiert).
(b) Der Lieferant muss Vertrauliche Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln streng vertraulich behandeln und alle anderen erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vertraulichkeit ergreifen, insbesondere jegliche Vervielfältigung Vertraulicher Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen unbedingt notwendige Maß beschränken und die Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Vertragserfüllung im Rahmen dieses Vertrages verwenden.
(in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. c) Die Verpflichtungen gemäß Einschränkungen nach dieser Bestimmung Ziffer 15 gelten nicht für Informationen, welche die ,
(ai) im Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Lieferanten waren und nicht anderweitig durch eine Geheimhaltungsvereinbarung geschützt sind,
(ii) die im Zeitpunkt ihrer Offenlegung gegenüber dem Lieferanten bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden sobald sie nach der Offenlegung öffentlich bekannt oder zugänglich werden; , ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Lieferanten beruht,
(biii) dem Kunden zur Zeit die der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Lieferant von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindohne Geheimhaltungsvereinbarung erlangt, der vorausgesetzt, dass diese Informationen nicht Inhalt einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Käufer sind,
(iv) die vom Lieferanten unabhängig und ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen des Käufers erstellt wurden, sofern der Lieferant in der Lage ist; oder , diese eigenständige Erstellung der Informationen durch schriftliche Dokumentation nachzuweisen.
(d) Innerhalb von dem Kunden oder 30 Tagen, nachdem der Lieferant seine Pflichten im Namen des Kunden ohne Kenntnis Rahmen der jeweiligen Bestellung erfüllt hat oder wenn dieser Vertrag gekündigt wird, und soweit nicht gesetzliche oder standesrechtliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wird der Lieferant alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenund jegliche davon angefertigten Kopien und Aufzeichnungen an den Käufer zurückgeben oder zu vernichten (wobei er dem Käufer schriftlich die Vernichtung zu bestätigen hat).
(e) Alle Erkenntnisse und Informationen, die der Lieferant gegenüber dem Käufer offenbart hat oder offenbaren wird und die im Zusammenhang mit den Liefergegenständen stehen (soweit es sich nicht um Käufereigentum handelt) gelten nicht als geheime Informationen des Lieferanten und gebühren dem Käufer ohne jegliche Beschränkung (mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Verletzung von Schutzrechten). Auf eine solche Ausnahme kann sich Unbeschadet etwaiger Urheberrechte ist der Kunde nur unter entsprechendemKäufer berechtigt diese Informationen nach seinem freien Ermessen zu kopieren, zu verändern und zu veröffentlichen.
(f) Sofern der Lieferant aufgrund von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche gesetzlichen oder gerichtlichen Auflagen vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde offenlegen muss, darf die Offenlegung nur soweit erfolgen, um der Verpflichtung nachzukommen und der Käufer ist außerdem verpflichtetrechtzeitig vor Offenlegung über das Offenlegungserfordernis zu informieren, damit der Käufer dagegen vorgehen oder die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerVeröffentlichung einschränken kann.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Inhalt eines Vertrages und/oder alle Informationen, welche dem Kunden die von Mondi oder einem Unternehmen der Mondi-Gruppe im Zusammenhang mit diesem einer Bestellung und/oder einem Vertrag bekannt werdenerhalten wurden, einschließlich geschäftsbezogener einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle geschäftsbezogenen und finanzieller finanziellen Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Ausschreibungsunterlagen, Informationen über Mondi´s unsere Produkte, TechnologienTechnologie, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „im Folgenden "vertrauliche Informationen“"), sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und diese, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Mondi nicht offengelegt oder Dritten zugänglich zu machengemacht werden. Auch sämtliche InformationAlle Informationen, welche die durch Reverse Engineering erlangt abgeleitet werden können, gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, dürfen in keinster keiner Weise verwendet werden, es sei denn, es wurde mit Mondi ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche die vom Kunden schriftlich nachweisbar (a) allgemein bekannt oder öffentlich bekannt zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, ohne Zutun dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden öffentlich bekannt werdenzurückzuführen ist; (b) dem Kunden zur Zeit bereits zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Offenlegung bekannt sindwaren; (c) dem Kunden rechtmäßig nach der Offenlegung in gutem Glauben von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istVerletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; oder (d) von dem vom Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen in dessen Auftrag unabhängig von den erhaltenen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche darf vertrauliche Informationen dürfen vom nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages verwenden und hat die vertraulichen Informationen mit der Sorgfalt eines Sachverständigen der Branche des Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenzu schützen (§ 1299 ABGB). Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf jederzeit auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (ohne schuldhafte Verzögerung alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) sonstigen Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten zurückzugeben und die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden i1. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in vorliegenden Absatz B umfasst der Folge Begriff „vertrauliche Informationen“ alle von einer Partei, der „offenlegenden Partei“, der anderen Partei, der „empfangenden Partei/Empfänger“, offengelegten vertraulichen Informationen (unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder anderweitig, direkt oder indirekt offengelegt wurden), streng vertraulich unabhängig davon, ob die Offenlegung vor oder nach dem Datum des Vertragsabschlusses erfolgt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Informationen zu behandeln Kunden, Betriebsabläufen, Prozessen, Plänen, Absichten, Produktinformationen, Preisen, Fachwissen, Immaterialgüterrechten, Betriebsgeheimnisse, Marktchancen, Finanzdaten und dieseTransaktionen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondietc..
2. Alle auf oder über die Standard PP, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche InformationPartner PP, welche durch Reverse Engineering erlangt das Portal oder Datenquellen gelieferten Informationen, auf die nur über das Portal zugegriffen werden könnenkann, gelten als vertrauliche Informationen, auch wenn diese ebenfalls von anderen Resellern und/oder Partnern eingesehen werden können, und dürfen nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Dell an Dritte weitergegeben werden.
3. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden und sind streng vertraulich zu behandeln vertrauliche Informationen nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei oder unter den in den nachstehenden Absätzen 4 und dürfen5 genannten Bedingungen an Dritte weiterzugeben.
4. Die empfangende Partei ist berechtigt, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondivertrauliche Informationen in dem Umfang, in keinster Weise verwendet werdenwelchem es für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, an einen „Empfänger“ weiterzugeben, soweit dieser Direktor, leitender Angestellter, Angestellter, Berater oder Auftragnehmer der empfangenden Partei ist. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung empfangende Partei muss dabei sicherstellen, dass jeder weitere Informationsempfänger über die vertragsgemäßen Geheimhaltungsverpflichtungen und Verwendungsbeschränkungen der empfangenden Partei unterrichtet ist und diese einhält, als wäre er selbst eine Vertragspartei.
5. Der Empfänger ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies aufgrund von Gesetzen, Bestimmungen oder zwingenden Anordnungen einer zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist, vorausgesetzt, der Empfänger unternimmt, soweit möglich, angemessene Schritte, um den Umfang der Offenlegung zu beschränken und die Vertraulichkeit der offengelegten vertraulichen Informationen zu schützen.
6. Die vorstehenden Absätze 4 und 5 gelten nicht für vertrauliche Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind die zum Datum des Vertragsschlusses oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig anderen Personen allgemein bekannt sind, und zwar nicht aufgrund einer Vertragsverletzung der empfangenden Partei oder eines weiteren Informationsempfängers im Sinne vorstehender Ziffer 4; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindoder die der empfangenden Partei vor der Offenlegung seitens der offenlegenden Partei bereits bekannt waren, wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei hinreichende Nachweise darüber erbringen muss, dass ihr diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbereits zuvor bekannt waren.
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Samples: Channel Partner Agreement, Channel Partner Agreement, Channel Partner Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetBeide Parteien verpflichten sich wechselseitig, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenalle nicht allgemein offenkundigen Informatio- nen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei, welche dem Kunden die ihnen auf Grund des Angebots bekannt wer- den (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge Folgenden kurz als „vertrauliche Informationen“Infor- mationen“ bezeichnet), streng vertraulich geheim zu behandeln halten und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich nur für die Durchführung des Vertragsverhältnis- ses zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenverwenden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht Verpflichtung zur vertrau- lichen Behandlung entfällt jedoch für Informationensolche In- formationen, welche für die die empfangende Partei nachweist, dass sie: (a) öffentlich ihr vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenbarende Partei ohne eine Pflicht zur Geheimhaltung bekannt waren; oder (b) ihr nach dem Zeitpunkt der Be- kanntgabe durch die offenbarende Partei von ei- nem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Verletzung von vertragli- chen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflich- ten zugänglich gemacht werden; oder (c) zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenba- rende Partei der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht zur Geheimhaltung bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich nachträglich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder der empfangen- den Partei vor Bekanntgabe durch die offenba- rende Partei unabhängig entwickelt worden ist. Die jeweils empfangende Partei ist ausnahms- weise berechtigt, die ihr von der jeweils offenba- renden Partei zugänglich gemachten vertrauli- chen Informationen an folgende Personen im Namen er- forderlichen Umfang weiterzugeben bzw. im er- forderlichen Umfang zugänglich zu machen: (a) an die von der empfangenden Partei zur Ver- tragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder der mit der emp- fangenden Partei verbundenen Unternehmen und (b) an die von der empfangenden Partei be- auftragten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ferner ist proALPHA berech- tigt, vertrauliche Informationen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenim erforderlichen Umfang auch an Mitarbeiter von Unternehmen weiterzugeben bzw. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemzugänglich zu machen, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufendie proALPHA gemäß den Bestimmun- gen dieses Vertrages als Subunternehmer ein- setzt. Sämtliche Soweit die empfangende Partei berechtigt ist, vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für der offenbarenden Partei an Dritte weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen, steht dieses Recht unter der auf- schiebenden Bedingung, dass die empfangende Partei den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten Dritten zuvor über den vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, Charakter der betreffenden Information belehrt und zur vertraulichen Behandlung in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente einer den vorliegenden Geheimhaltungsregelungen ange- messen entsprechenden Art und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenWeise schrift- lich verpflichtet hat, sofern nicht bereits eine sol- che schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung des Dritten auf Grund anderer Rechts- oder Ver- tragsgrundlage (z.B. per Gesetz oder auf Grund Arbeitsvertrag) besteht. Soweit vertraglich oder gesetzlich keine längere Geheimhaltungspflicht gilt, sind vertrauliche In- formationen, der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerjeweils offenbarenden Partei von der jeweils empfangenden Partei für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages geheim zu halten.
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Samples: Support and Maintenance Services Agreement, Support and Maintenance Agreement, Support and Maintenance Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet11.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdendie EQS Group oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen der EQS Group: Sämtliche Software, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenProgramme, Preis- und KosteninformationenWerkzeuge, Informationen über Mondi´s ProduktePreise, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen Daten oder andere Materialien, die sich EQS Group dem Kunden vorvertraglich oder auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenGrundlage des Vertrages zur Verfügung stellt. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung EQS Group kann die während der Laufzeit gesammelten Daten in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einem Kunden gesammelt werden und den Kunden, die Mitarbeiter des Kunden oder die Kunden des Kunden nicht identifizieren.
11.2 Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.
11.3 Die vorstehendenden Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, welche die
(ai) vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind;
(ii) ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich bekannt zugänglich geworden sind oder zu einem späteren Zeitpunkt rechtmäßig ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden Pflicht zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Geheimhaltung von einem Dritten zugänglich gemacht worden sinderhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen;
(iii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istbekannt waren;
(iv) nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind; oder oder
(dv) von dem einem zuständigen Gericht oder Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.
11.4 Jede Partei hat Anspruch auf einstweiligen Rechtschutz und Unterlassung bei einem Verstoß gegen diese Ziffer 11 durch die andere Partei.
11.5 Die EQS Group ist befugt, den Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm als Referenzkunden zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenverwenden. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss eine Bewertung des Services auf xxxxx://xxx.x0.xxx/ (oder einer vergleichbaren Plattform) abzugeben (eine anonyme Abgabe einer Bewertung ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”möglich). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet1. Im Rahmen dieses Nutzungsvertrages verstehen sich „vertrauliche Informationen“ als alle zwischen den Vertragsparteien zur Abwicklung des Nutzungsvertrages schriftlich, jeden Vertrag sowie sämtliche mündlich oder in sonstiger Weise (z.B. technisch oder durch optische Darstel- lung) offenbarte Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen die als vertraulich gekennzeichnet sind oder Materialienderen Vertraulichkeit sich aus den näheren Um- ständen ergibt.
2. Trusted Shops verpflichtet sich, die sich auf das gegenwärtige vertraulichen Informationen geheim zu halten, insbesondere sie oder Teile davon nicht Dritten preiszugeben und so vertraulich wie eigene Geschäftsdaten zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der betroffenen Partei an Dritte weitergegeben werden.
3. Unbeschadet der Bestimmung in Nr. 2 ist Trusted Shops berechtigt, die vertraulichen Informationen den für die Abwicklung des Nutzungsvertrages notwendigen eigenen Organen und Angestellten sowie ihren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zu offenbaren, sofern die vorgenannten Personen vertraglich und/oder künftige Geschäft berufsmäßig zur Verschwiegenheit ver- pflichtet sind.
4. Trusted Shops verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass andere als die in Nr. 3 genannten Personen keine Kenntnis von Mondi beziehen (den vertraulichen Informationen nehmen können. Trusted Shops wird die mit den vertraulichen Daten be- fassten Personen über diese Vereinbarung in Kenntnis setzen und sie ausdrücklich auf ihre Geheimhaltungspflicht hinweisen.
5. Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstige Vervielfältigungen von ver- traulichen Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Folge „vertrauliche Informationen“)betroffenen Partei gefertigt werden, streng vertraulich es sei denn, diese sind für die Abwicklung des Nutzungsvertrages erforderlich.
6. Trusted Shops verpflichtet sich, nach erster Aufforderung alle auf einem körperlichen Datenträger offenbarten vertraulichen Informationen sowie alle auf einem körperlichen Datenträger davon gefertigten Vervielfältigungen herauszugeben. Wurden die vertraulichen Informationen auf eine andere Weise übermittelt bzw. Vervielfältigungen gefertigt, so verpflichtet sich Trusted Shops, diese zu behandeln und dieselöschen bzw. sicher zu stellen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung dass diese gelöscht werden. Von den in den beiden vorstehenden Sätzen genannten Verpflichtungen ausgenommen ist die gesicherte Aufbewahrung von MondiKopien, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich um zwingenden gesetzlichen Vorschrif- ten, gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen für die darin festgelegten Fristen zu machenentsprechen sowie solche, die in ver- schlüsselten automatischen Backups enthalten sind.
7. Auch sämtliche InformationTrusted Shops verpflichtet sich, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnendie vertraulichen Informationen ausschließlich zur Abwicklung des Nutzungsvertrages, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich insbe- sondere nicht zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenWettbewerbszwecken zu verwenden.
8. Die Verpflichtungen gemäß aus dieser Bestimmung Geheimhaltungsvereinbarung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind die aufgrund zwingender gesetzli- cher, gerichtlicher oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt behördlicher Anordnungen Dritten weiterzugeben sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Nutzungsbedingungen Datenschutz 360, Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, jeden Vertrag sowie sämtliche InformationenUnterlagen und Kennt- nisse, welche dem Kunden die ihm im Zusammenhang Zuge der Durchführung der Vertragbeziehungen mit diesem Vertrag bekannt werdenuns zur Kenntnis ge- langen und technische, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenfinanzielle, Preis- und Kosteninformationen, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über Mondi´s Produkteunser Unternehmen beinhalten, Technologiensofern wir die jeweilige Information als geheimhaltungsbe- dürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse haben (nach- folgend “VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ genannt). Der Kunde wird die VERTRAU- LICHEN INFORMATIONEN ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung mit uns sowie der hierauf beruhenden Einzelver- träge verwenden. Diese Verpflichtung des Kunden beginnt mit dem erstmaligen Erhalt von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN und endet fünf Jahre nach ihrer Offenbarung.
13.2 Der Kunde verpflichtet sein Personal, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen welches die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN bearbeitet oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (damit in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit MondiBerührung kommt, in keinster gleicher Weise verwendet werdenzur Geheimhaltung. Die Verpflichtungen Wei- tergabe von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits.
13.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationenobiger Ziffer 13.1 besteht nicht, welche (a) öffentlich bekannt sind soweit die jeweilige VERTRAULICHE INFORMATION nachweislich: - der Allgemeinheit zugänglicher Stand der Technik ist oder zu einem späteren Zeitpunkt diese Information ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) Stand der Technik wird oder - dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig war oder von einem zur Weitergabe berechtig- ten Dritten zugänglich bekannt gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; wird oder (d) - von dem Kunden ohne unser Zutun und ohne Verwertung anderer durch den vertraglichen Kontakt erlangter Informationen oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig Kenntnisse entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten wird oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte - aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customergerichtlicher oder be- hördlicher Anordnungen preisgegeben werden muss.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Auftragsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Auftragsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet8.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind, jeden Vertrag sowie sämtliche unabhängig von dem Me- dium, in dem sie enthalten sind, wirtschaftlich, steuerlich oder technisch sensible oder vor- teilhafte Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Ihnen bekannt werden. Dies umfasst insbesondere, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s aber nicht abschließend Produkte, TechnologienProduktbeschreibungen, Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Berech- nungen, Ausführungsanweisungen, Herstellungsprozesse, Know-how, DesignsSoftware, Geschäfts- geheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzpla- nung, Personalangelegenheiten, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten wenn sie
a) als vertrauliche Informationen und sind streng deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in an- derer Weise als solche erkennbar gemacht sind;
b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für anzusehen sind; oder
c) von vertraulichen Informationen, welche (die offenbarende Partei zur Verfügung gestellt hat, abgeleitet wurden.
8.2 Der AN sichert zu, dass er vertrauliche Informationen
a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (entsprechend vertraulich und mit der dazu erforderlichen Sorgfalt behandeln, dies bedeutet insbesondere, dass er diese Informationen weder selbst noch durch Mitarbeiter an Dritte be- kannt-zugeben hat,
b) nur zu dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und
c) nur soweit vervielfältigt, wie dies mit dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf Zweck des Vertrags vereinbar ist und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (angefertigte Vervielfältigungen ebenfalls vertraulich behandelt.
d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichert und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt die gesetzlichen und ver- traglichen Vorschriften einhält. Sollte der AN Kenntnis davon erhalten, dass vertrauliche Informationen entgegen dieser Ver- einbarung an Dritte weitergegeben wurden, hat er den AG umgehend hierüber zu informie- ren.
e) Es ist dem AN bewusst, dass die vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaft- lichem Wert sind, seitens des AG durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ge- schützt sind und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung besteht. Auf Sofern eine solche Ausnahme kann ver- trauliche Information nach dieser Vertraulichkeitsvereinbarung nicht den Anforderungen ei- nes Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Vertrag.
8.3 Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn (i) der AG die Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, (ii) die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten zur Erfüllung der dem AN unter dem Vertrag obliegenden Verpflichtung erforderlich ist und dem Dritten eine Geheimhaltungspflicht auferlegt ist, welche dieser Geheimhaltungspflicht im Umfang mindestens gleich steht, (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei dem AN bereits vor Abschluss des Vertrages oder durch öffentliche Quellen bekannt war, oder (iv) der AN im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfah- rens zur Offenlegung vertraulicher Informationen oder eines Teils davon verpflichtet ist. Der AN hat in diesen Fällen den AG über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich zu informieren und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
8.4 Der AN wird seinen Angestellten oder Beratern vertrauliche Informationen nur soweit zu- gänglich machen, als dies nach dem Zweck dieses Vertrags erforderlich ist, und diese eben- falls zur Vertraulichkeit nach Maßgabe dieser Vereinbarung verpflichten. Der AN wird im Üb- rigen keine vertraulichen Informationen des AG verwerten oder nachahmen (insbesondere nicht im Wege des „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen las- sen und insbesondere auf keine vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – ins- besondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster – anmelden oder sonst wirt- schaftlich für sich nutzen.
8.5 Es besteht darüber Einverständnis, dass der Kunde nur unter entsprechendemAN kein Eigentum oder sonstige Nutzungs- rechte an den vertraulichen Informationen des AG aufgrund dieses Vertrags oder sonst we- gen konkludenten Verhaltens erwirbt. Der AG hat, unbeschadet der Rechte, die er nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz hat, hinsichtlich der von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenoffenbarten vertraulichen Informati- onen alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Der AG behält sich das ausschließ- liche Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor. Der AN erwirbt kein Eigentum oder – mit Aus- nahme der Nutzung für den beschriebenen Zweck des Vertrags verwendet werden– sonstige Nutzungsrechte an den ver- traulichen Informationen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet(insbesondere an Know-how, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelndarauf angemeldeten oder erteilten Patenten, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten) aufgrund dieser Vereinbarung o- der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente sonst wegen konkludenten Verhaltens.
8.6 Stoffe und Materialien (einschließlich aller Kopien z.B. Software, Fertig- und anderer VervielfältigungenHalbfertigprodukte) sowie Werkzeuge, Vor- lagen, Muster und sonstige Gegenstände, die der AG dem AN zur Herstellung beistellt, sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des AN gesondert zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten verwahren und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerversichern.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen (Avbbau), Allgemeine Vertragsbedingungen Anlagenerrichtung
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 16.1 Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, welche dem Kunden die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen be- wahren. Der Anbieter ist berechtigt, als ver- traulich zu behandelnde Informationen an seine Subunternehmer, die zur Erfüllung des Vertragszweckes Kenntnis von diesen als vertraulich zu behandelnden Informationen haben müssen, weiterzugeben, vorausge- setzt, dass die Subunternehmer ihrerseits unter einer entsprechenden Geheimhal- tungsverpflichtung stehen. Darüber hinaus dürfen als vertraulich zu behandelnde Infor- mationen nur im vorher schriftlich hergestell- ten Einvernehmen der jeweils anderen Par- tei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – offenbart werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen .
16.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 entfal- len für solche Informationen oder MaterialienTeile da- von, für die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)die empfangende Partei nach- weist, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (dass sie
a) öffentlich ihr vor dem Empfangsdatum bekannt sind oder zu allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem späteren Zeitpunkt Dritten rechtmä- ßig und ohne Zutun des Kunden öffentlich Verpflichtung zur Vertraulich- keit bekannt werden; (oder
b) der Öffentlichkeit vor dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Empfangsdatum bekannt sindoder allgemein zugänglich waren; (oder
c) der Öffentlichkeit nach dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich gemacht worden sindwurden, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist; oder (oder
d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis hinsichtlich derer die mitteilende Partei durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf empfangenden Partei auf die vertrauliche Behandlung verzichtet hat.
16.3 Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine solche Ausnahme kann sich der Kunde Zusammenarbeit werden nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenin vorheri- gem gegenseitigem Einvernehmen abgege- ben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte als Vertreter oder Pflichten Handelspartner des Anbieters aufzutreten. Der Besteller ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist des Anbieters nicht berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde Informationen über eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden.
16.4 Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 beste- hen – vorbehaltlich Ziffer 16.2. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer- 5 Jahre über das Vertragsende hinaus.
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Samples: Software as a Service Agreement, Software as a Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet11.1 Alle Unterlagen, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, SpezifikationenDokumente, MusterMuster oder sonstiges Know-How, Formeln und alle anderen Informationen egal ob mündlich, schriftlich oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen in elektronischer Form (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich die dem Lieferanten durch TIGER überlassen worden sind, bleiben Eigentum von TIGER und dürfen vom Lieferanten nicht für andere Zwecke als die Durchführung der konkreten Bestellung verwendet werden. Alle Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an vertraulichen Informationen verbleiben diesbezüglich bei TIGER. Alle dem Lieferanten überlassenen vertraulichen Informationen, welche ihm während der geschäftlichen Zusammenarbeit bekannt werden, hat er ausnahmslos geheim zu behandeln halten und diesedarf er Dritten nicht ohne die ausdrückliche, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiXXXXX zur Kenntnis bringen.
11.2 Insbesondere hat der Lieferant die Urheberrechte von TIGER und die sonstigen gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster etc.) zu respektieren. Produkte welche nach Angaben von TIGER durch den Lieferanten gefertigt wurden, darf der Lieferant weder weiterzugeben selbst verwenden, noch irgendwelchen verwerten lassen. Er darf sie Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Informationweder anbieten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten noch an Dritte ausliefern.
11.3 Der Lieferant verpflichtet sich seitens TIGER an ihn überlassene Muster nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der Sinne eines Reverse-Engineering Ansatzes zu analysieren.
11.4 TIGER übernimmt für die an den Lieferanten überlassenen vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf weder eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Garantie noch irgendeine Haftung für den Zweck des Vertrags verwendet werden. deren Richtigkeit.
11.5 Der Kunde Lieferant ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen alle seitens TIGER überlassenen Muster, Dokumente, Datenträger oder sonstige Speichermedien nach erster Aufforderung durch TIGER unverzüglich zurück zu geben oder diese unwiderruflich zu löschen.
11.6 Die Geheimhaltungsverpflichtung des Lieferanten gilt für 5 Jahre nach Abschluss der Bestellung, für technische Informationen mit derselben Sorgfalt (wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnz.B. Formulierungen, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente Prozess- und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer VervielfältigungenProduktionsdetails) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customergilt sie unlimitiert.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Geheimhaltung. 13.1 Sämtliche Informationen, kommerzielle und technische Daten, die dem Besteller von uns wäh- rend der Verhandlungen oder während der Erfüllung des vorliegenden Vertrags zugänglich ge- macht werden, sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht, vom Besteller als vertraulich zu behandeln.
13.2 Der Kunde ist verpflichtetBesteller verpflichtet sich, jeden Vertrag den Inhalt dieses Vertrags und seiner Anlagen, den Gegenstand dieses Vertrags sowie sämtliche vertraulichen Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdendie er von uns erhält, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten nicht zugänglich zu machen; es sei denn, wir haben im Voraus zuge- stimmt oder eine Offenlegung wird durch gerichtliche oder behördliche Anordnung erforder- lich. Auch sämtliche InformationVor der Veröffentlichung vertraulicher Informationen der anderen Partei aufgrund gericht- licher oder behördlicher Anordnung, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenteilt der Besteller uns die angeordnete Offenlegung mit und gewährt uns eine angemessene Gelegenheit, gelten als gegen diese gerichtliche oder behördliche Anordnung rechtlich vorzugehen.
13.3 Der Besteller darf jedoch vertrauliche Informationen an die zuständigen Aufsichtsbehörden und seine Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Subunternehmer weitergeben; jedoch ausschließlich soweit diese davon Kenntnis haben müssen und vorausgesetzt, dass diese Mit- arbeiter, verbundenen Unternehmen oder Subunternehmer, die Zugang zu allen oder einem Teil der vertraulichen Informationen haben, durch eine ähnliche Geheimhaltungspflicht gebun- den sind streng vertraulich und dass der Besteller ggf. von der Aufsichtsbehörde soweit rechtlich zulässig ver- langt, die vertraulichen Informationen nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu behandeln und dürfenmachen.
13.4 Die Geheimhaltungspflichten des Bestellers bleiben nach Ablauf oder Kündigung des Ver- trags, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondigleich aus welchem Grund, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten gültig soweit nicht für Informationender Besteller nachweist, welche (adass die vertrau- liche Information;
I) zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an den Besteller bereits veröffentlicht, öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt sonst gemeinfrei war;
II) nach ihrer Mitteilung an den Besteller, aber ohne Zutun des Kunden dessen Verschulden veröffentlicht, öffentlich bekannt werden; (boder sonst gemeinfrei wird;
III) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung Besteller zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits rechtmäßig bekannt sind; (cwar;
IV) dem Kunden rechtmäßig vom Besteller von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sindübermittelt wurde, der das Recht hatte, dem Besteller diese vertrauliche Information mitzuteilen; und/oder
V) vom Besteller unabhängig und ohne Zugang zu oder Bezugnahme auf unsere vertrau- lichen Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerwurde.
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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet10.1 Im Rahmen dieses Vertrags haben die Parteien möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite („Vertrauliche Informationen“). Wir verpflichten uns gegenseitig, jeden einander nur solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten aus dem Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenRahmen dieses Vertrags, einschließlich geschäftsbezogener Ihre Inhalte und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder MaterialienIhre Applikationen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)Serviceumgebung befinden, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für sowie alle Informationen, welche die zum Zeitpunkt der Offenlegung ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
10.2 Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen der jeweiligen Partei, die (a) ohne Zutun oder Unterlassung der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sindjeweils anderen Partei befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei überlassen wurden; (c) dem Kunden rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istwurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
10.3 Wir verpflichten uns gegenseitig, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Kunden Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei vertraulich zu behandeln; Oracle wird jedoch Ihre Vertraulichen Informationen, die sich in der Serviceumgebung befinden, solange geheim halten, als solche Informationen in der Serviceumgebung verbleiben. Wir dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Vertrag gefordert zu schützen. Oracle gewährleistet den Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Inhalte und Ihrer Applikationen, die sich in der Serviceumgebung befinden, gemäß den Oracle Security Practices (Sicherheitspraktiken von Oracle), die als Teil der Leistungsbeschreibungen der Services definiert sind und für Ihren Auftrag gelten. Außerdem werden Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 11 unten behandelt. Durch diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Vertrag oder Aufträge, die auf Grundlage des Vertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Zusammenhang mit dem diesem Vertrag entstehen, oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf an eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm Behörde offen zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerlegen.
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Samples: Vertrag, Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet15.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Rah- men der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelten oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder MaterialienGegenstände, die sich auf das gegenwärtige und/Geschäfts- oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden (in der Folge „vertrauliche InformationenInformatio- nen“), streng zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und diesenur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertragsparteien werden diese vertraulichen Informationen so sichern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausge- schlossen ist.
15.2. Der Kunde wird vertrauliche Informationen nur den Mitar- beitern und sonstigen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung der ihnen gegenüber dem Kunden obliegenden Diensttätigkeiten benötigen, und nur im Rah- men der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages einge- räumten Nutzungsbefugnisse. Der Kunde belehrt Xxxxxxxx- ter und Dritte, die berechtigterweise Zugang zu machen. Auch sämtliche Informationden vertrau- lichen Informationen erhalten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenüber ihre Geheimhaltungs- pflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Ge- heimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenannten Um- fang, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus ei- nem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhaltung in keinster Weise verwendet werdendem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.
15.3. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationenvertrauliche Informationen einer Vertragspartei, welche die
(ai) im Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich be- kannt sind oder
(ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Ver- tragspartei ohne Verschulden der empfangenden Vertrags- partei öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren werden oder
(iii) bereits im Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; ihrer Übermittlung durch die of- fenlegende Vertragspartei im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Vertragspartei waren oder
(biv) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig ihr nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei in rechtmäßiger Weise von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden Hinblick auf Geheimhaltung oder Verwendung übermittelt wurden oder
(v) ohne Kenntnis Nutzung der vertraulichen Informationen selbständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich wurden oder
(vi) von der Kunde nur unter entsprechendemempfangenden Vertragspartei aufgrund ge- setzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetun- ter der Voraussetzung, dass die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit empfangende Vertragspar- tei die offenlegende Vertragspartei vor einer Offenlegung hiervon unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten unterrichtet und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich offenlegende Ver- tragspartei dabei unterstützt, eine Offenlegung durch Einle- gung von Rechtsmitteln zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverhindern.
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Samples: Wartungs Und Serviceverträge, Wartungs Und Serviceverträge
Geheimhaltung. 15.1 Der Kunde Besteller ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche ihm über den Verkäufer zugänglich werdenden oder in diesem Rahmen auf sonstige Weise erlangten Informationen, welche Daten, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel („Vertrauliche Informationen“) ausschließlich zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten zu verwenden und unbefristet streng vertraulich zu behandeln, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen umzusetzen und diese insbesondere nicht unbefugten Dritten zur Verfügung zu stellen. Zu den Vertraulichen Informationen gehören insbesondere auch Computeranwendungen, dokumentierte Arbeitsabläufe und sonstiges Know-How des Verkäufers.
15.2 Die Verpflichtung in Ziffer 15.1 erstreckt sich jedoch nicht auf solche Informationen, die
a) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Verkäufer bereits offenkundig (das heißt jedem Dritten leicht zugänglich) sind oder nach ihrer Übermittlung ohne eine Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen – insbesondere solcher dieser Ziffer 15 und ohne Verstoß gegen die Pflichten aus dem Kunden Vertrag oder dieser Verkaufsbedingungen offenkundig geworden sind oder
a) dem Besteller zur Zeit ihrer Übermittlung nachweislich bereits bekannt waren oder
b) vom Verkäufer aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht offen zu legen sind.
15.3 Der Besteller hat nach Beendigung des Vertrags alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdender Leistungserbringung erzeugten oder vom Verkäufer oder von Dritten erhaltenen bzw. auf sonstige Weise erlangten Vertraulichen Informationen einschließlich davon gegebenenfalls gefertigter Kopien in geordneter Form zurückzugeben. Sollten die Vertraulichen Informationen in elektronischer Form vorliegen, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich sind diese nach Herausgabe einer Kopie unwiderruflich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltlöschen. Auf Verlangen von Mondi hat des Verkäufers ist im Falle einer Vernichtung bzw. Löschung die Vernichtung der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Vertraulichen Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen.
15.4 Der Besteller wird alle mit der Vertragsdurchführung befassten Mitarbeiter und Unterlieferanten entsprechend der gesamten Ziffer 15 auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang unbefristet schriftlich zur Geheimhaltung verpflichten. 15. Sonstige Bestimmungen Jede Des Weiteren wird der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werdenBesteller nur denjenigen Mitarbeitern und Unterlieferanten die Vertraulichen Informationen offen legen, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltdie diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen. Der Kunde ist Besteller erklärt ausdrücklich, für jegliche schuldhafte Verletzung durch seine Vertreter (insbesondere Mitarbeiter und Unterlieferanten) einzustehen.
15.5 Der Besteller gewährleistet, dass bei der Erbringung seiner Leistungen Schutz- und Urheberrechte Dritter nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung verletzt werden. Er stellt den Verkäufer im Falle einer entsprechenden schuldhaften Rechtsverletzung auf erstes Anfordern von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern Ansprüchen Dritter frei und erstattet dem Verkäufer alle aus der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerInanspruchnahme erwachsenden Schäden und Aufwendungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 10.1 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Lieferant wird alle nicht offenkundigen Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designsinsbe- sondere Abbildungen, Zeichnungen, SpezifikationenPläne, Schablonen, Ausfüh- rungsanweisungen, Produktbeschreibungen, Modelle, Muster, Formeln Werkzeuge, Unterlagen, Software, Fertig- und alle anderen Informationen oder MaterialienHalbfertigprodukte, beigestelltes Material sowie sonstige Gegenstände, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)wir ihm zur Verfügung gestellt haben, streng vertraulich zu und nur für die Erbringung seiner vertraglichen Leistung behandeln und diesenicht an Dritte weiter- geben oder vervielfältigen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung soweit dies zur Durchführung der ver- traglichen Leistungen nicht unbedingt erforderlich ist, sowie spätes- tens nach Beendigung des Vertrages auf unsere Aufforderung un- verzüglich herausgeben. Auf jeden Fall hat der Lieferant sicherzu- stellen, dass von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind ihm oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht seinem Unterlieferanten eingesetzte Per- sonen ebenfalls entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder wer- den. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den im Namen des Kunden ohne Kenntnis vorgenannten Satz 1 aufgelisteten Informationen und Ge- genständen ausdrücklich vor.
10.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich vertraglichen Beziehung zu uns fort und erlischt erst, wenn und so- weit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allge- mein bekannt geworden ist, wofür der Kunde Lieferant beweisbelastet ist.
10.3 Der Lieferant darf nur unter entsprechendem, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetuns mit seiner Geschäftsverbindung werben.
10.4 Vertragsgegenstände, die nach unseren Angaben, Zeichnungen, Modellen etc. oder aus von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten uns ganz oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt teilweise bezahlten oder beigestellten Werkzeugen angefertigt werden, was als vom Kunden dürfen Dritten we- der angeboten noch bemustert oder geliefert werden, es sei denn, wir haben hierzu ausdrücklich genehmigt giltvorher schriftlich unsere Zustimmung erteilt. Der Kunde ist nicht berechtigtDas gleiche gilt entsprechend auch für von uns zur Verfü- gung gestellte Zeichnungen, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigtModelle, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerMuster etc.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetDie Vertragspartner verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener Bestellungen und finanzieller Informationen, Preis- alle damit zusammenhängenden Informationen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsUnterlagen kaufmännischer oder technischer Art als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln und für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterQualitätsrichtlinien, Formeln Muster und alle anderen ähnliche Gegenstände strikt geheim zu halten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe geheimer Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung offen gelegt oder Materialienzugänglich gemacht werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten und Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Lieferant darf die sich auf das gegenwärtige und/ihm von Xxxxxx bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus Bestand. Sie entfällt, soweit die Informationen dem empfangenden Vertragspartner nachweislich bereits vor Aufnahme der Lieferbeziehung bekannt oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in vor der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, Aufnahme der Lieferbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten Verschulden des empfangenden Vertragspartners allgemein bekannt oder zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenBeweislast trägt der empfangende Vertragspartner. Der Lieferant verpflichtet sich, welche (a) öffentlich bekannt sind nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, soweit sie verkörpert oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenunverzüglich an Kaindl herauszugeben. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind aus den Datenverarbeitungsanlagen des Lieferanten sicher und unverzüglich zu entfernen. Vervielfältigungen, gleich in welcher Form, sind so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion unmöglich ist. Die Vertragspartner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetfür sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie fünf Jahren ab Lieferung jede eigene vertrauliche Informationen zu behandelnVerwertung, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”)Betriebsgeheimnisse unterlassen. The Customer explicitly agrees contract partners shall handle all orders and accepts that Mondi shall also related information and documents of a business or technological nature as business and operating secrets and observe confidentiality in this regard for a period of five years as of delivery. Strict confidentiality must be entitled maintained in particular with regard to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customerall illustrations, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transferdrawings, calculations, quality directives, patterns and samples and similar items. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will Confidential information may only be due duplicated and payable, if and shared to the extent all invoices relevant required for operational purposes. It may only be disclosed or made accessible to third parties with prior, explicit and written consent. The supplier undertakes to bind sub-suppliers and sub-contractors to confidentiality to the same extent. The supplier may only use the information provided to him by Xxxxxx exclusively for the intended purpose. The obligation to maintain confidentiality shall remain binding even after the supplier relationship has ended. It shall not apply if the information was demonstrably known to the recipient prior to the conclusion of the supply agreement or was already general knowledge or generally accessible prior to the conclusion of the supply agreement or becomes general knowledge or generally accessible through no fault of the receiving contract partner. The burden of proof lies with the receiving contract partner. On cancellation of the supply relationship the supplier undertakes to return without delay all confidential information received from Kaindl insofar as it is represented or filed on electronic storage media. All business and operating secrets must be immediately and reliably removed from the supplier's data processing systems. Reproductions, regardless of their nature, must be destroyed in a manner that renders reconstruction impossible. The contract partners shall ensure through appropriate contractual agreements with their respective rebate have been paid by employees and vicarious agents, and in particular with freelancers and contractors and service providers operating on their behalf, that these persons shall desist from utilising business and operating secrets for their own purposes and from disclosing them or documenting them without due authorisation for a period of five years from the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdate of delivery.
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Samples: Purchasing Terms and Conditions, Purchasing Terms and Conditions
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet15.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Rahmen der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelten oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder MaterialienGegenstände, die sich auf das gegenwärtige und/Geschäftsgeheimnisse xxxxx xxxxx oder künftige Geschäft von Mondi beziehen als vertraulich bezeichnet werden (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und diesenur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Unerheblich ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondiob die vertraulichen Informationen i. X. xxx Xxxx 1 zusät zlich als Geschäftsgeheimnisse i. S . des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) geschützt werden; der Geheimhaltungsschutz besteht unabhängig davon, weder weiterzugeben noch irgendwelchen ob angemessene Schutzmaßnahmen gemäß dem GeschGehG ergriffen wurden. Die Vertragsparteien werden die vertraulichen Informationen so sichern, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
15.2. Der Kunde wird vertrauliche Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung der ihnen gegenüber dem Kunden obliegenden Diensttätigkeiten benötigen, und nur im Rahmen der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsbefugnisse. Der Kunde belehrt Mitarbeiter und Dritte, die berechtigterweise Zugang zu machen. Auch sämtliche Informationden vertraulichen Informationen erhalten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenüber ihre Geheimhaltungspflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenannten Umfang, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhaltung in keinster Weise verwendet werdendem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.
15.3. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationenvertrauliche Informationen einer Vertragspartei, welche die:
(ai) im Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt oder
(ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei ohne Zutun des Kunden Verschulden der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt werden; werden oder
(biii) dem Kunden zur Zeit bereits im Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei im rechtmäßigen Besitz der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; empfangenden Vertragspartei waren oder
(civ) dem Kunden rechtmäßig ihr nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei in rechtmäßiger Weise von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden Hinblick auf Geheimhaltung oder Verwendung übermittelt wurden oder
(v) ohne Kenntnis Nutzung der vertraulichen Informationen selbständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich wurden oder
(vi) von der Kunde nur empfangenden Vertragspartei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, unter entsprechendemder Voraussetzung, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des dass die empfangende Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, -partei die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit offenlegende Vertragspartei – soweit möglich und rechtlich zulässig – vor einer Offenlegung hiervon unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten unterrichtet und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich offenlegende Vertragspartei dabei unterstützt, eine Offenlegung durch Einlegung von Rechtsmitteln zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverhindern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Tatsachen, Informationen und Daten, die den anderen Vertragspartner betreffen, für diesen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen und wegen der Durchführung des gegenständlichen Vertrages dem anderen Vertragspartner bekannt wurden, als vertraulich und geheim zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch intern gegenüber anderen Geschäftsbereichen, Abteilungen oder Tochtergesellschaften, die im aktuellen oder potentiellen Wettbewerb mit dem anderen Vertragspartner oder dessen Tochtergesellschaften stehen. Geheimhaltungspflichtige Umstände sind als solche zu kennzeichnen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Tatsachen, Informationen und Daten, die zum allgemeinen Stand der Technik gehören, von der Regulierungsbehörde aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage veröffentlicht wurden oder ohne Zutun und Verschulden des geheimhaltungsverpflichteten Vertragspartners sonst öffentlich zugänglich oder bekannt sind. Keine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht gegenüber Behörden im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit. Verpflichtungen zur Offenlegung bzw Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derartige Weitergabe ist verpflichtetdem anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses für 5 Kalenderjahre weiter. Sie endet jedoch, jeden Vertrag sowie sämtliche wenn und soweit der Geheimhaltung unterliegende Tatsachen, Informationen oder Daten ohne Zutun des Geheimhaltungsverpflichteten allgemein bekannt wurden oder der Geheimhaltungsberechtigte Tatsachen, Informationen oder Daten selbst nicht mehr vertraulich behandelt. Eine Entbindung von der Geheimhaltungsverpflichtung eines der Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner in einem bestimmten Fall ist nur in Schriftform möglich. Jede Verwertung von Informationen, welche dem Kunden Tatsachen und Daten, die gemäß Punkt 15.1 dieses Vertrages der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Erfüllung von Pflichten oder Ausübung von Rechten aus diesem Vertrag ist verboten. Die Vertragspartner haben alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten im Sinne des Punktes 15.1 dieses Vertrages, sowie auch hinsichtlich der ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener der Erfüllung und finanzieller Informationen, Preis- Abwicklung dieses Vertrages bekanntgewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu treffen. Die Vertragspartner haben ihre mit vertragsgegenständlichen Aufgaben befassten Mitarbeiter in geeigneter und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln nachweislicher Form zur Geheimhaltung zu verpflichten und alle anderen Informationen oder Materialien, diese auch auf die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich aus den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten aufmerksam zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann Vertragspartner verpflichten sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetFall, dass sie sich in vertragskonformer Weise zur Erbringung einer in diesem Vertrag geregelten Leistung anderer Personen bedienen, die Geheimhaltungspflicht auch allen von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen ihnen zur Leistungserbringung herangezogenen Personen zu behandelnüberbinden. Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen die zur Veröffentlichung von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten Betriebs- oder an Mondi zurückzugebenGeschäftsgeheimnissen eines Vertragspartners führt, stellt eine schwerwiegende Verletzung dieses Vertrages dar, die zur außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 13.4 des Allgemeinen Teiles dieses Vertrages berechtigt, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdadurch ein wesentlicher Nachteil entstehen kann.
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Samples: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 1. Alle Informationen, welche dem Kunden die eine Vertragspartei nach diesem Übereinkommen erhal- ten hat, sind ebenso geheim zu halten und zu schützen wie die Informationen, die sie nach ihrem innerstaatlichen Recht erhalten hat; soweit dies für die Sicherstellung des erforderlichen Schutzniveaus der personenbezogenen Daten notwendig ist, sind die Informationen ferner nach den Schutzbestimmungen geheim zu halten und zu schüt- zen, die von der erteilenden Vertragspartei als nach ihrem innerstaatlichen Recht erforderlich bezeichnet werden können.
2. Diese Informationen dürfen in jedem Fall nur den Personen oder Behörden (einschliesslich der Gerichte und Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörden) zugänglich gemacht werden, die mit der Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung oder Strafver- folgung oder der Entscheidung über Rechtsmittel hinsichtlich der Steuern dieser Vertragspartei oder mit der Aufsicht darüber befasst sind. Nur die genannten Per- sonen oder Behörden dürfen die Informationen verwenden, und zwar nur für diese Zwecke. Sie dürfen sie jedoch ungeachtet des Absatzes 1 in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt diesen Steuern offenlegen.
3. Hat eine Vertragspartei einen in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a vorgesehenen Vorbehalt angebracht, so verwenden alle anderen Vertragsparteien, die Informatio- nen von dieser Vertragspartei erhalten, diese nicht für eine Steuer einer Kategorie, die unter diesen Vorbehalt fällt. Ebenso verwendet die Vertragspartei, die den Vor- behalt angebracht hat, aufgrund des Übereinkommens erhaltene Informationen nicht für eine Steuer einer Kategorie, die unter diesen Vorbehalt fällt.
4. Ungeachtet der Absätze 1, 2 und 3 können Informationen, die eine Vertragspartei erhalten hat, auch für andere Zwecke verwendet werden, einschließlich geschäftsbezogener sofern diese Informationen nach dem Recht der erteilenden Vertragspartei für diese anderen Zwecke verwendet werden dürfen und finanzieller die zuständige Behörde dieser Vertragspartei diese Verwendung gestattet. Informationen, Preis- und Kosteninformationendie eine Vertragspartei einer anderen Vertragspartei erteilt, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, können von letzterer nach vorheriger Zustimmung durch die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in zuständige Behörde der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet erstgenannten Vertragspartei an eine dritte Vertragspartei weitergeleitet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Übereinkommen Über Die Gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, Übereinkommen Über Die Gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Geheimhaltung. Der Kunde 25.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen (einschließlich der Bestimmungen dieses Vertrages) und Dokumentation, einschließlich (ohne Einschränkung) solcher Informationen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren, Know-How oder Methoden ("Vertrauliche Informationen"), die sie von der jeweils anderen Partei in Übereinstimmung oder in Verbindung mit diesem Vertrag erhält, vertraulich zu behandeln. Um die Rechte und Interessen der jeweils anderen Partei aus diesem Vertrag zu schützen, wird die empfangende Partei diese Vertraulichen Informationen nur ihren eigenen Mitarbeitern und den Mitarbeitern der verbundenen Unternehmen offenlegen, die diese vertraulichen Informationen für die Zwecke dieses Vertrages benötigen. Jede Partei wird dieselbe Sorgfalt aufwenden wie in eigenen Angelegenheiten zum Schutz vor einer unerwünschten Offenlegung, um die Offenlegung von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten zu verhindern.
25.2. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei weder für andere Zwecke zu nutzen als zur Erfüllung ihrer entsprechenden Pflichten oder zur Durchsetzung ihrer Rechte aus diesem Vertrag, noch in einer Art und Weise, die nach diesem Vertrag nicht erlaubt ist, noch diese vertraulichen Informationen ohne schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters der jeweils anderen Partei zu kopieren oder Dritten offen zu legen. Vorbehaltlich entsprechender Geheimhaltungsverpflichtungen ist verpflichtetes beiden Parteien gestattet, jeden diesen Vertrag sowie sämtliche Informationenihren Beratern, welche dem Kunden Erfüllungsgehilfen oder Vertretern oder den Beratern, Erfüllungsgehilfen oder Vertretern ihrer verbundenen Unternehmen (einschließlich derjenigen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Unterstützung leisten) offen zu legen.
25.3. Die Bestimmungen dieser Ziffer finden keine Anwendung auf vertrauliche Informationen, Preis- die
a. der empfangenden Partei (ohne Verpflichtung diese geheim zu halten) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren;
b. nach dem Zeitpunkt der Offenlegung von der empfangenden Partei rechtmäßig in gutem Glauben von einem unabhängigen Dritten erworben wurde und Kosteninformationender Dritte keiner entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt;
c. zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein zugänglich waren, ohne dass eine Verletzung der in diesem oder einem anderen Vertrag festgesetzten Einschränkungen durch die empfangende Partei vorliegt;
d. unabhängig von und ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen über Mondi´s Produktevon der empfangenden Partei oder in ihrem Auftrag entwickelt wurden;
e. offen gelegt werden müssen aufgrund von Gerichtsverfahren, TechnologienGerichtsmaßnahmen, Know-howauf Verlangen einer anerkannten Börse, Designseiner Regierungsabteilung oder Behörde oder einer anderen Regulierungsbehörde; in einem solchen Fall wird die empfangende Partei sämtliche vernünftige Maßnahmen ergreifen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle um die angemessenen Bedürfnisse der jeweils anderen Informationen oder MaterialienPartei im Rahmen einer solchen Offenlegung zu berücksichtigen;
f. mit schriftlicher Zustimmung zur Offenlegung erteilt wurden. Diejenige Partei, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in eine der Folge „vertrauliche Informationen“)genannten Ausnahmen beruft, streng vertraulich hat deren Vorliegen gegenüber der anderen Partei zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbeweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, jeden Vertrag über Geschäftsgeheimnisse des Vertragspart- ners und vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Kenntniserlangung der vertraulichen Information.
2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Vertrags- partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzuse- hen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How sowie sämtliche Arbeitsergebnisse.
3. Von der Verschwiegenheitspflicht gem. X.1 ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, welche ,
a) die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder da- nach von dritter Seite bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen gesetzliche Vorschriften oder Materialien, behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden danach öffentlich bekannt bekanntgemacht werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behör- de offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflich- tete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offen- legung vorzugehen.
4. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Desweiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, der die diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf für die Durch- führung dieses Vertrages kennen müssen und gegenüber anderen Parteien nicht Mitarbeiter - auch für die Zeit nach ihrem Ausschei- den - in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverpflichten.
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Samples: Service Conditions, Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft Soweit nicht separate Vertraulichkeitsvereinbarungen von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht den Parteien abgeschlossen worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen gilt folgendes:
11.1 Die Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetInformationen, die sie direkt oder indirekt von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene der jeweils anderen Partei erhalten haben, vertraulich zu behandeln. Auch Aufträge bzw. Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzel- heiten sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Muster und ähnliche Gegenstände geheim zu halten. Eine Ver- vielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltschriftlicher Form offen gelegt werden.
11.2 Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informatio- nen, von denen die die Informationen empfangende Partei nachweisen kann, dass sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne ihr Verschulden allgemein zugänglich wurden;
(ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in ihrem Besitz waren;
(iii) ihr von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zu- gänglich gemacht wurden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informatio- nen nicht direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten haben;
(iv) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behörden mitzuteilen sind.
11.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhal- tung zu verpflichten. Auf Verlangen Der Auftragnehmer darf die ihm von Mondi KAUTEX bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
11.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren Bestand. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages alle erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie verkörpert oder auf elektro- nischen Speichermedien abgelegt sind, an KAUTEX herauszugeben. Die Erfüllung der Ver- pflichtungen aus den letzten beiden Sätzen hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Auftragnehmer KAUTEX auf Wunsch von KAUTEX schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Hinsichtlich der Geheimhaltung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Besondere Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen dem Lieferanten und Eimermacher gehen den Geheimhaltungsregelungen in diesen Einkaufsbedingungen vor.
13.2 Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle nicht offenkundigen Informationen, welche dem Kunden insbesondere kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm von Xxxxxxxxxxx im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Rahmen der Geschäftsbeziehung offenbart werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationengleichgültig, Preis- und Kosteninformationenob dies schriftlich, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen elektronisch oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen mündlich geschieht (in der Folge „vertrauliche Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und dieseDritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Eimermacher nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen können auch solche Informationen und Unterlagen sein, die im Einzelfall nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) entsprechen. Soweit zur Erfüllung der Bestellung durch den Lieferanten nicht unbedingt erforderlich, ist dieser ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiXxxxxxxxxxx nicht berechtigt, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich ihm zugängliche Vertrauliche Informationen von Xxxxxxxxxxx zu machenkopieren, zu verändern, zu reproduzieren und/oder Vertrauliche Informationen von Eimermacher nicht durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands zu erlangen (sog. Auch sämtliche Information„Reverse Engineering“).
13.3 Unterlieferanten und eigene Arbeitnehmer des Lieferanten sind, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnensoweit gesetzlich möglich, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. deren Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis hinaus entsprechend vorstehender Regelung in Ziff. 13.2 zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung verpflichten.
13.4 Der Lieferant darf nur mit Mondi, vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxxxxxxx mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Dies gilt insbesondere auch für die Aufnahme in keinster Weise verwendet werden. Referenzlisten.
13.5 Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht für auf Informationen, welche (die nachweislich
a) öffentlich dem Lieferanten bereits zum Zeitpunkt der Übermittlung bzw. Kenntniserlangung bekannt waren oder
b) allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich Verstoß gegen die in dieser Ziff. 13 enthaltenen Verpflichtung allgemein bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (werden oder
c) von dem Kunden Lieferanten in eigener unabhängiger Entwicklung erarbeitet werden oder
d) von Xxxxxxxxxxx zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind oder
e) der Lieferant rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (dAuferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat oder
f) von dem Kunden oder Lieferanten aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten offenbart werden müssen.
13.6 Die Weitergabe von Informationen durch Eimermacher an deren verbundene Unternehmen im Namen des Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie deren Auftragnehmer (insbesondere Lieferanten) und Kunden ohne Kenntnis sowie deren verbunden Unternehmen im Sinne der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden§§ 15 ff. Auf eine solche Ausnahme kann sich AktG ist zulässig.
13.7 Die Geheimhaltungspflichten nach Maßgabe dieser Ziff. 13 bestehen nach dem Ende der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck Laufzeit des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetzwischen dem Lieferanten und Eimermacher solange fort, wie die von Mondi erlangten vertraulichen Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerallgemein bekannt geworden sind.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetDie Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche über vertrauliche Informationen, die sie in Aktionärsbriefen, an Generalversammlungen, an Verwaltungsratssitzungen oder anderweitig erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und Dritten darüber keine Auskunft zu erteilen, soweit sie nicht aufgrund statutarischer oder gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund richterlicher Anordnung zur Auskunft verpflichtet sind, oder von der Gesellschaft vorgängig dazu ermächtigt worden sind. Parlamentarische Oberaufsichtskommissionen (Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission, Geschäftsprüfungskommission und Finanzkommission) sowie Parlamentarische Untersuchungskommissionen gelten dabei nicht als Dritte. Die Geheimhaltungspflicht wird durch den Austritt einer Partei aus diesem Vertrag oder den Ablauf dieses Vertrags nicht aufgehoben. Im Rahmen dieser Ziffer 15.2 gelten als „Vertrauliche Informationen“:
a) Finanz- oder Geschäftsinformationen der Gesellschaft, welche dem Kunden eine Partei im Zusammenhang Rahmen des Abschlusses dieses Vertrags erhalten hat;
b) In Bezug auf die Gesellschaft, Informationen bezüglich (i) Finanzen und Finanzangaben, Geschäftstransaktionen, Geschäftsabschlüssen und -vorgängen sowie angehenden Geschäftstransaktionen, (ii) Betriebsmodellen, Businessplänen, Umsätzen und Marketinginformationen, -plänen sowie –strategien, (iii) Patienten und anderer Kundschaft, (iv) bestehenden und geplanten Dienstleistungen, Preisangaben und Preisstrukturen, (v) Informationen welche vernünftigerweise von einer Gesellschaft als empfindlich und sensibel erachtet werden.
(1) die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits allgemein bekannt waren, (2) welche zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung durch eine Partei bereits im rechtmässigen Besitz des Empfängers waren und dies sich durch schriftliche Aufzeichnungen beweisen lässt oder (3) deren Offenlegung zuvor explizit von der jeweiligen Partei genehmigt worden ist. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Offenlegung Vertraulicher Informationen. Jede Partei kann Vertrauliche Informationen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenverwenden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Parteien anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass jede von der Gesellschaft oder einer anderen Partei (einschliesslich deren Vertreter oder Berater) zur Verfügung gestellte Vertrauliche Information (einschliesslich an jeden Vertreter oder Berater einer solchen Partei) nicht für Informationenverwendet werden darf, welche ausser (a1) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; dies ist im Rahmen dieses Vertrags zulässig, (b2) es dient dem Kunden zur Zeit Zweck der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; Gesellschaft oder (d3) von dem Kunden es dient der Bewertung der Gesellschaft durch eine Partei und wird nicht zum Vorteil einer solchen Partei oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten ihr verbundenen Gesellschaft oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerDrittpartei ausgenutzt.
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Samples: Aktionärbindungsvertrag
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet15.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Rah- men der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelten oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder MaterialienGegenstän- de, die sich auf das gegenwärtige und/Geschäfts- oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden (in der Folge „vertrauliche InformationenIn- formationen“), streng zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln behan- deln und diesenur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertragsparteien werden diese vertrauli- chen Informationen so sichern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist.
15.2. Die Vertragsparteien werden vertrauliche Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich zu machenma- chen, die den Zugang zur Ausübung der ihnen gegenüber obliegenden Diensttätigkeiten benötigen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenDer Kunde wird hierbei die ihm aufgrund dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsbefugnisse beachten. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung Vertragsparteien be- lehren Mitarbeiter und Dritte, die berechtigterweise Zu- gang zu den vertraulichen Informationen erhalten, über ih- re Geheimhaltungspflicht und verpflichten diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenannten Umfang, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhaltung in dem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.
15.3. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationenvertrauliche Informationen einer Vertragspartei, welche die
(ai) im Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich be- kannt sind oder
(ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Ver- tragspartei ohne Verschulden der empfangenden Ver- tragspartei öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren werden oder
(iii) bereits im Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; ihrer Übermittlung durch die of- fenlegende Vertragspartei im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Vertragspartei waren oder
(biv) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig ihr nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei in rechtmäßiger Weise von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden Hinblick auf Geheimhaltung oder Verwendung übermittelt wurden oder
(v) ohne Kenntnis Nutzung der vertraulichen Informationen selbständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich wurden oder
(vi) von der Kunde nur unter entsprechendemempfangenden Vertragspartei aufgrund ge- setzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetun- ter der Voraussetzung, dass die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit empfangende Vertrags- partei die offenlegende Vertragspartei vor einer Offenle- gung hiervon unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten unterrichtet und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich offenle- gende Vertragspartei dabei unterstützt, eine Offenlegung durch Einlegung von Rechtsmitteln zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverhindern.
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Samples: Wartung Und Supportvertrag
Geheimhaltung. Der 10.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde ist verpflichtetüber Vertrauliche Infor- mationen Stillschweigen zu wahren hat und Vertrauliche Informa- tionen keinen Dritten offenlegen darf. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von STEN- DER, jeden Vertrag die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informatio- nen über betriebliche Abläufe von STENDER, Preise, Konditionen, Geschäftsbeziehungen und Know-how von STENDER. Zu den Ver- traulichen Informationen gehören auch die Existenz des Vertrags sowie sämtliche die Inhalte des Vertrags (insbesondere die Preise betreffend den Liefergegenstand).
10.2 Von den Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer 10.1 ausgenom- men sind solche Vertraulichen Informationen, welche ,
a) die dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bei Abschluss des Vertrags nachweislich be- reits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenohne dass dadurch eine Geheimhaltungspflicht, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen ge- setzliche Vorschriften oder Materialien, behördliche Anordnungen ver- letzt werden;
b) die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden danach öffentlich bekannt gemacht werden; , soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anord- nung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Kunde STEN- DER vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
10.3 Der Kunde wird nur denjenigen seiner Mitarbeiter die Vertrauli- chen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter - auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden - in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung in einem Umfang verpflichten, der im Wesentlichen den Vorgaben dieser Ziffer 10 entspricht.
10.4 Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 10 gelten auch nach Beendigung des (bjeweiligen) Vertrags mit dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig für eine Dauer von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerweiteren 5 Jahren fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche 15.1 Soweit die Vertragspartner vertrauliche Informationen - gleich welcher Art - austauschen oder einem Vertragspartner aus dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bereich des anderen Vertragspartners bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen werden (in der Folge nachfolgend „vertrauliche Informationen“), verpflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, des jeweils anderen Vertragspartners weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenmachen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen.
15.2 Es gelten neben den vereinbarten Vertragskonditionen nur die Informationen als vertraulich, die als „vertraulich“ ge- kennzeichnet sind oder die von den Branchen der Vertragspartner allgemein als vertraulich angesehen werden oder die Ge- schäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind.
15.3 Die Vertragspartner treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Kenntnisnahme und Verwertung der sich in ihrem jeweiligen Besitz befindlichen Daten und vertraulichen Informationen durch Dritte zu verhindern. Auch Arbeitnehmer und beauf- tragte Dritte der Vertragspartner, die Kenntnis von den vertraulichen Informationen bekommen können oder müssen, sind in geeigneter Weise zur Geheimhaltung zu verpflichten. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind nur Informationen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einem Vertragspartner (insbesondere gegen- über Gerichten, Strafverfolgungsorganen, und Behörden) offengelegt werden müssen. Bei verpflichtender Offenlegung ist diese auf das qualitativ und quantitativ geringstmögliche Maß zu beschränken. Jeder Ver- tragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich zu informieren, wenn die Kenntnisnahme vertraulicher Informatio- nen durch Dritte erfolgt oder zu erwarten ist, damit die Vertragspartner diese Kenntnisnahme verhindern oder begrenzen und drohenden Schaden abwenden können.
15.4 Jeder Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner nach deren Aufforderung unverzüglich sämtliche InformationUnterlagen und vertraulichen Informationen, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnendie sie von dem anderen Vertragspartner erhalten hat, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenherausgeben bzw. unwiderruflich lö- schen. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) Löschung ist dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit anfordernden Vertragspartner unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15Vertrauliche Informationen, die der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, dürfen bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist sicher und vor Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Sonstige Bestimmungen Jede Vertrauliche Informationen, die Abrechnungs- oder Beweiszwecken dienen, dürfen bis zum Ablauf der vertraglichen Verpflichtungen gesetzlichen Verjährungsfrist der entsprechenden Ansprüche sicher und vor Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden und sind dann unverzüglich zu vernichten.
15.5 Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt über die Beendigung der in der Veranstaltung hinaus für die Dauer von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werdenfünf (5) Jahren fort.
15.6 Alle Informationen, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltinsbesondere die vertraulichen Informationen bleiben geistiges Eigentum des offenbarenden Ver- tragspartners. Der Kunde ist Lizenzen oder sonstige Rechte, gleich welcher Art, werden durch deren Überlassung, deren Kenntnisnahme oder durch diese Vereinbarung nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customereingeräumt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Tagungen/Kongresse
Geheimhaltung. (1) Die/Der Kunde ist verpflichtetBeteiligte verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen (in welcher Form auch immer), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Tatsachen (nachfolgend "Informationen" genannt), welche dem Kunden die sie / er direkt oder indirekt im Zusammenhang mit diesem Vertrag der oben genannten Tätigkeit erhält, nur zu den Zwecken zu verwenden, zu denen sie / er sie erhalten hat, und sie wie eigene Betriebsgeheimnisse sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität, die nicht unmittelbar mit dem betreffenden Sachgebiet befasst sind, nicht zugänglich zu machen bzw. strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für Informationen, die zwar nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet, aber offensichtlich vertraulicher Natur sind.
(2) Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, Organisationen etc., mit denen die Universität gegebenenfalls wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist.
(3) Diese Verpflichtung entfällt, wenn und soweit die/der Beteiligte nachweist, dass die betreffenden Informationen • zum Zeitpunkt der Mitteilung an / Kenntnisnahme durch die/den Beteiligten bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach Mitteilung/ Kenntnisnahme ohne Mitwirkung von ihr/ ihm bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener • der/dem Beteiligten bereits bei Unterzeichnung dieser Erklärung bekannt waren bzw. ihr / ihm später ohne ihr Zutun und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen / oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft ohne ihre Verantwortung von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht offenbart worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf • aufgrund einer bindenden behördlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die Universität rechtzeitig vorher über die Offenbarung informiert wurde, • unabhängig von ihr/ ihm erarbeitet wurden, • auf deren Geheimhaltung die Universität ausdrücklich und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder schriftlich verzichtet hat bzw. nach schriftlicher Zustimmung freigegeben worden sind.
(d4) von dem Kunden oder Soweit es die Tätigkeit im Namen Rahmen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemProjektes nicht erfordert, ist es der/dem Beteiligten nicht gestattet, von ihm den Informationen Kopien zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche erstellen oder herstellen zu lassen oder die Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. sonst zu speichern oder speichern zu lassen.
(5) Die/Der Kunde ist außerdem verpflichtetBeteiligte verpflichtet sich, die ihr/ihm gegenständlich überlassenen Informationen und etwaige Kopien hiervon jederzeit auf Verlangen der Universität unverzüglich an die Universität zurückzugeben. Erstellte Dateien und deren Kopien sind auf Verlangen der Universität unverzüglich von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen sämtlichen Datenträgern zu behandelnlöschen. Die Sätze 1 und 2 gelten für von ihr/ihm im Rahmen der eingangs genannten Tätigkeit erstellten Arbeiten und Arbeitsergebnisse.
(6) Der/Dem Beteiligten ist bekannt, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltdass die Verletzung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen nach den §§ 17, 18 UWG strafbar ist. Auf Verlangen Sollte die/der Beteiligte gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen, ist die Universität zur Geltendmachung von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht Schadensersatzansprüchen berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche a) Die der jeweils anderen Partei im Rahmen der Durchführung des Vertrags mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Informationen, welche dem Kunden Erkenntnisse, Ergebnisse, Daten und Unterlagen (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenFolgenden als „Geheimhaltungsbedürftige Informationen“ bezeichnet) unterliegen der Geheimhaltung, einschließlich geschäftsbezogener unabhängig davon, wie diese verkörpert, auf welche Art und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Weise die Weitergabe oder die Kenntnisnahme erfolgt (z.B. auch per unverschlüsselter E-Mail) oder ob sie ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig (z.B. „vertraulich“ oder „geheim“) gekennzeichnet sind.
b) Dazu gehören insbesondere • Know-how, DesignsSchutzrechte, ZeichnungenSource Code und sonstiges geistiges Eigentum bzw. sonstige Arbeitsergebnisse, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige welche im Rahmen des Vertrages und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen dessen Durchführung weitergegeben werden, • andere, nicht öffentlich zugängliche Informationen, die die jeweilige Partei im Rahmen des Vertrags und/oder dessen Durchführung erlangt.
c) Die Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses nach dem GeschGehG geheim zu halten und nur für Zwecke dieses Vertrages und dessen Durchführung sowie nur in den in diesem Vertrag vorgesehenen Grenzen zu verwenden. Ihre unternehmensinterne Offenlegung ist auf das für die Durchführung des Vertrages erforderliche Maß zu beschränken (in der Folge „vertrauliche Informationenneed-to-know“).
d) Die Parteien haben alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, streng vertraulich um zu behandeln und dieseverhindern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass Geheimhaltungsbedürftige Informationen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Informationwerden.
e) Die Parteien sind verpflichtet, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnensicherzustellen, gelten als vertrauliche dass ihre Angestellten und Personen, die in Kenntnis der Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenkommen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit entsprechend der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht vorliegenden Regelungen zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (dsind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden den Mitarbeitern der jeweiligen Partei auferlegt.
f) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Die Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der vertraulichen Geheimhaltungsbedürftigen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugebenentfällt, soweit diese Materialien vertrauliche • der jeweiligen Partei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder • der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach der Mitteilung ohne Verschulden der jeweiligen Partei bekannt werden oder • im Wesentlichen Informationen beinhalten und entsprechen, die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich jeweiligen Partei zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann irgendeinem Zeitpunkt von einem anderen Unternehmen berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
g) Die Geheimhaltungspflichten bleiben nach Ende der Mondi Gruppe erfüllt werdenLaufzeit des Vertrags, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltunabhängig von der Art der Beendigung, bis zum Ablauf von weiteren drei (3) Jahren in Kraft.
h) Als Dritte im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht die mit einer der Parteien im Sinne der §§ 15 ff. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerAktG verbundenen Unternehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Der Kunde ist verpflichtetAuftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenalle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, welche dem Kunden ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag der gegenseitigen Geschäftsbeziehung bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, werden (die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Vertraulichen Informationen“), streng vertraulich geheim zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenhalten.
2. Die Verwendung, Speicherung und Vervielfältigung Vertraulicher Informationen durch die Vertragspartner ist nur zulässig, soweit dies für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist. Vertrauliche Informationen dürfen Dritten nur überlassen, offengelegt oder anderweitig zugänglich gemacht werden, wenn und soweit der davon betroffene Vertragspartner vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die Vertragspartner werden die sich gemäß Ziffer XII. der Verkaufsbedingungen ergebenden Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationenauch sämtlichen Arbeitnehmern und gesetzlichen Vertretern sowie Dritten (sofern der jeweilige Vertragspartner dazu zuvor in Textform zugestimmt hat) auferlegen.
3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwendung nach Ziffer XII. 1. und 2. der Verkaufsbedingungen (die „Vertraulichkeitsverpflichtung“) findet keine Anwendung, welche (a) öffentlich soweit die Vertraulichen Informationen • dem jeweils anderen Vertragspartner nachweisbar vor der Mitteilung oder Zugänglichmachung bekannt sind waren, oder • dem jeweils anderen Vertragspartner nachweisbar zu einem späteren irgendeinem Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem berechtigten Dritten mitgeteilt oder zugänglich gemacht worden sindwerden, oder • der diese Informationen Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Zugänglichmachung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder • der Öffentlichkeit nach der Mitteilung oder Zugänglichmachung ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber Mitwirkung oder Verschulden des jeweils anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; Vertragspartners bekannt oder (d) von dem Kunden zugänglich werden, oder • im Namen des Kunden ohne Kenntnis Rahmen der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenErlangung einer behördlichen Genehmigung notwendig sind.
4. Der Kunde ist außerdem Auftraggeber und der Auftragnehmer sind verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) sowie Xxxxxx davon nach Vertragsabwicklung an den jeweils anderen Vertragspartner zurückzugeben oder diese auf Wunsch des anderen Vertragspartners zu vernichten oder an Mondi zurückzugebenund diesem die Vernichtung nachzuweisen.
5. Soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes in Textform vereinbaren, gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung auch über die vollständige Abwicklung des Vertragsverhältnisses hinaus. Sie erlischt, wenn und soweit diese Materialien vertrauliche Vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung ohne Verletzung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerVertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt geworden sind.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet18.1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, jeden Vertrag sowie sämtliche die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und verwenden diese ausschliesslich zur Erfüllung des Zwecks des abgeschlossenen Vertrages. Die Parteien stellen zudem die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeitenden und beigezogenen Spezialisten sicher. Im Zweifel sind die Informationen vertraulich zu behandeln.
18.2 Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen nicht solche Informationen, welche die: - der anderen Parteibereits bekannt waren, bevor sie ihm die offenlegende Partei zugänglich gemacht hat; - allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die andere Partei dies zu vertreten hat; - der anderen Parteidurch einen Dritten rechtmässig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden; - von der anderen Parteiselbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen der geschützten Parteizu nutzen oder sich darauf zu beziehen; - aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses eines Gerichts, einer Aufsichts-, Verwaltungs- oder sonstigen Behörde offengelegt werden müssen. Diesfalls hat die zur Offenlegung verpflichtete Parteidie andere unverzüglich über den Beschluss zu informieren und von dieser angestrebte Schutzanordnungen zu unterstützen.
18.3 Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
18.4 Ohne Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von Informationen an Dritte nicht gestattet. Nicht Dritte im Sinne dieser Vereinbarung sind hingegen die Gesellschaften des RUAG Konzerns, namentlich die RUAG MRO Holding AG sowie deren Tochtergesellschaften und beigezogene Spezialisten (Anwälte, Revisoren, Experten). Bei Vorliegen einer Zustimmung sind die Geheimhaltungspflichten dem Kunden empfangenden Dritten zu überbinden.
18.5 Werbung und Publikationen über spezifische Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdendem Vertragsverhältnis bedürfen der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Ohne schriftliche Einwilligung von RUAG darf der Lizenzgeber auch mit der Tatsache, einschließlich geschäftsbezogener dasseine Zusammenarbeitmitdem Lizenzgeberbestehtoderbestand, nichtwerben und finanzieller InformationenRUAG nicht als Referenz angeben.
18.6 Verletzt eine Partei die vorstehenden Geheimhaltungspflichten, Preis- und Kosteninformationenschuldet sie, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten falls nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindanders schriftlich vereinbart, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenZahlung, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Diese Zahlung beträgt je Fall 10% der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13gesamten Vergütung bzw. Rebatesbei wiederkehrender Vergütung 10% einer Jahresvergütung, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”)insgesamt aber höchstens CHF 50’000.00 je Fall. The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transferDiese Zahlung befreit die verletzende Partei nicht von der Geheimhaltungspflicht; sie wird aber auf den zu leistenden Schadenersatz angerechnet. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerAllfällige strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.
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Geheimhaltung. 10.1 Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden Geschäftsge- heimnisse und sonstige Informationen im Zusammenhang Zusam- menhang mit diesem Vertrag unserem Geschäftsbetrieb, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werdenwerden und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes In- teresse besteht, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, MusterRezepturen, Mustern, Methoden oder Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge im Folgenden einheitlich als „vertrauliche Informationen“), streng Vertrauliche Infor- mationen“ bezeichnet) vertraulich zu behandeln und diese, ausschließlich zur Erfüllung des mit uns ges- chlossenen Vertrages zu verwenden. Vertrauli- che Informationen sind sicher zu verwahren und Dritten ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben in mündlicher oder schriftlicher noch irgendwelchen Dritten in sonstiger Form zugänglich zu machen. Auch sämtliche InformationDritte im Sinne dieser Klausel sind auch mit dem Lieferanten verbun- dene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG. Ausgenommen von dem Zustimmungserfor- dernis ist die Weitergabe an Berater, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnendie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, zu Prüfungszwecken.
10.2 Der Lieferant wird Vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern offenlegen, die zur Durchführung des zwischen den Parteien ges- chlossenen Vertrages hiervon Kenntnis erlangen müssen, und die Offenlegung auf den für diesen Zweck erforderlichen Umfang beschränken. Der Lieferant ist zur Offenlegung nur berechtigt, so- fern die Mitarbeiter in gleichem Umfang wie der Lieferant zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Auf Verlangen ist uns dies nachzuweisen.
10.3 Die unter Ziffer 10.2 genannten Anforderungen gelten als vertrauliche Informationen für die Offenlegung gegenüber Sub- unternehmern und sind streng vertraulich zu behandeln Zulieferern, entsprechend. Das Zustimmungserfordernis nach Ziffer 10.1 bleibt unberührt.
10.4 Eine Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für soweit die erlangten Informationen, welche (
a) ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsklau- sel allgemein bekannt bzw. öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (zugänglich geworden sind;
b) dem Kunden zur Zeit sich zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten im Be- sitz des Lieferanten befanden, oder er diese nach der Offenlegung rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sinderlangt, ohne dass dieser gegen Geheimhaltung- spflichten verstößt;
c) vom Lieferanten ohne Verwendung der diese Vertrau- lichen Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (entwickelt wurden, oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder richterlichen Anordnung zu offenbaren sind. Die Beweislast für das Vorliegen einer dieser Ausnahmen trägt der Lieferant. Im Falle von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerZiff.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde 7.1 Jede Vertragspartei bestätigt, dass sie im Rahmen dieses Vertrags ggf. auf vertrauliche Informationen der jeweiligen Gegenpartei zugreifen kann, dass die vertraulichen Informationen der jeweiligen Partei für die offenlegende Partei von erheblichem Wert sind und dass diese Informationen beeinträchtigt werden könnten, falls sie Dritten gegenüber ordnungswidrig offengelegt oder unter Verletzung dieses Vertrags verwendet würden.
7.2 Jeder Empfänger von vertraulichen Informationen unter diesem Vertrag ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, :
(a) die vertraulichen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng offenlegenden Partei vertraulich zu behandeln und diesesie im selben Maße zu schützen wie die firmeneigenen vertraulichen Informationen vom Unternehmen und einer umsichtigen Person geschützt werden würden;
(b) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur zur Erfüllung seiner Pflichten bzw. Ausübung seiner Rechte oder bei anderweitiger Genehmigung unter diesem Vertrag und auf keinen Fall auf eigene Rechnung oder Rechnung eines Dritten zu verwenden; und
(c) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht offenzulegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondies sei denn dies ist für die Erfüllung seiner Pflichten bzw. die Ausübung seiner Rechte unter diesem Vertrag erforderlich oder der Empfänger ist gemäß diesem Vertrag anderweitig befugt, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich dies zu machen. Auch sämtliche Informationtun.
(i) seinen Mitarbeitern, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenAuftragnehmern oder bevollmächtigten Personen nur Informationen offenzulegen, gelten als die zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich sind; und
(ii) zu beachten, dass für Mitarbeiter, Auftragnehmer oder bevollmächtigte Personen, die vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich entgegennehmen, dieselben Vertraulichkeitspflichten bestehen, wie die in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen.
7.3 Sollte der Empfänger gesetzlich verpflichtet sein, etwaige vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei weiterzugeben, z. B. im Falle einer Zwangsvorladung oder gerichtlichen Anordnung, durch Anordnung einer Schiedsstelle, Verwaltungsstelle oder eines Gesetzgebungsorgans ist der Empfänger ungeachtet der Beschränkungen in Abschnitt 7.2 zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche Folgendem verpflichtet:
(a) öffentlich bekannt sind Soweit in angemessenem Rahmen möglich und zulässig muss der Empfänger die offenlegende Partei über die nötige Offenlegung schriftlich informieren, damit die offenlegende Partei die Möglichkeit erhält, eine Schutzanordnung zu erwirken oder die Offenlegung anderweitig zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; verhindern;
(b) dem Kunden Der Empfänger darf nur das absolut notwendige Menge an vertraulichen Informationen offenlegen, die zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich sind; und
(c) dem Kunden rechtmäßig Der Empfänger ergreift die nötigen Maßnahmen mit der Stelle, von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindder die Offenlegung der Informationen angefordert wurde, um die Geheimhaltung der diese offenzulegenden vertraulichen Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) weiterhin zu wahren.
7.4 Das Unternehmen hat McAfee umgehend zu informieren, falls vertrauliche Informationen von dem Kunden oder McAfee im Namen des Kunden ohne Kenntnis Zuge einer Verletzung dieses Vertrags verwendet oder offengelegt werden. Da Schadenersatz in Form von Geld bei einer angedrohten oder tatsächlichen Verletzung der in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen ggf. nicht ausreichend ist, verfügt McAfee über einen unmittelbaren Anspruch, seine Rechte durch eine bestimmte Leistung oder eine Unterlassungsklage zusätzlich zu geltenden Rechten oder zulässigen Rechtsmittel geltend zu machen.
7.5 Bei Aufforderung der offenlegenden Partei und bei Beendigung dieses Vertrags (sofern die Parteien zum betroffenen Zeitpunkt nichts anderes festgelegt haben) hat jede Partei die vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemjeweiligen Gegenpartei (je nach Xxxx der offenlegenden Partei) zurückzugeben, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche unwiderruflich zu löschen.
7.6 Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Empfänger die vertraulichen Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag offenlegenden Partei in Übereinstimmung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer diesem Abschnitt für fünf (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer5) Jahre vertraulich behandeln.
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Samples: Cloud Services Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde 12.1 Jede Partei ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim zu halten, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen. Geheimhaltungs- bedürftig sind Informationen, welche dem Kunden die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt.
12.2 Soweit dies im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenRahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialiendarf die empfangende Partei, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in geheimhaltungsbedürftigen Informationen der Folge „vertrauliche Informationen“)anderen Partei, streng vertraulich zu behandeln auch eigenen Mitarbeitern und dieseihren Rechts- und Steuerberatern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondidie einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich machen. Xxxx ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden ihren verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen zugänglich zu machen, soweit diese die geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags nutzen müssen. Auch sämtliche InformationIm Übrigen dürfen geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis der anderen Partei zugänglich gemacht werden, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenes sei denn, gelten als vertrauliche es besteht eine zwingende rechtliche Pflicht zur Offenlegung der geheimhaltungsbedürftigen Informationen und sind streng vertraulich (z.B. gegenüber Behörden oder Gerichten). Im Falle der beabsichtigten Offenlegung gegenüber Gerichten oder Behörden ist die andere Partei rechtzeitig vorab zu behandeln und dürfeninformieren, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondies sei denn, in keinster Weise verwendet diese Information ist rechtlich unzulässig. Mitarbeiter, verbundene Unternehmen sowie Erfüllungsgehilfen müssen vergleichbar den hier geregelten Geheimhaltungspflichten zur Geheimhaltung verpflichtet werden. , bevor ihnen geheim- haltungsbedürftige Informationen zugänglich gemacht werden.
12.3 Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht Geheimhaltungsverpflichtungen nach diesen Lizenzbedingungen entfallen für solche Informationen, welche für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (ai) öffentlich allgemein bekannt sind waren oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Zugänglichmachung durch die offenlegende Partei ohne Zutun des Kunden öffentlich Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen oder gegen sonstige zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei allgemein bekannt werden; geworden sind, oder (bii) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig empfangenden Partei bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig waren, bevor sie ihr von einem Dritten der offenlegenden Partei zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (diii) sie selbst unabhängig ohne Rückgriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen der offenlegenden Partei entwickelt hat oder (iv) sie von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetDritten, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnihrerseits zur Weitergabe berechtigt waren, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen rechtmäßig erhalten hat.
12.4 Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi Partei kann von einem der anderen Unternehmen Partei jederzeit die Rückgabe ihrer geheimhaltungsbedürftigen Informationen verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12.5 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von weiteren drei Jahren. Für personenbezogene Daten gelten darüber hinaus die Regelungen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerZiffer 1111.
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Samples: Software License Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde 18.1 Jegliche Informationen und Einrichtungen sowie jegliches Knowhow und jegliche technische Dokumentation, einschließlich elektronisch gespeicherter Daten und rechnergestützter Darstellungen, zu denen eine Partei während der Geschäftsbeziehung der Parteien Zugang bekommt, sind während der Laufzeit des Einkaufsvertrags und in den zehn (10) darauf folgenden Jahren geheim zu halten und für keine anderen Zwecke als für die Lieferungen an Gunnebo zu verwenden. Die Informationen dürfen keinen Personen gezeigt oder sonstwie übermittelt werden und von keinen Personen genutzt werden, die nicht als Mitarbeiter einer der Parteien direkt mit der Durchführung der Lieferungen an Gunnebo befasst sind. Kopieren oder Vervielfältigen geheimzuhaltender Informationen ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener Rahmen der Erfüllung der Pflichten einer Partei und finanzieller Informationen, Preis- unter Berücksichtigung der geltenden urheberrechtlichen Gesetze und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenBestimmungen zulässig. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten vorstehend dargelegte Geheimhaltungspflicht gilt jedoch nicht für Informationen, welche die (ai) öffentlich anders als durch eine Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden geworden sind, (ii) solche Informationen darstellen, die, wie die betreffende Partei nachweist, in ihrem Besitz waren, bevor sie ihr von der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; Partei übermittelt wurden, oder (diii) von dem Kunden oder einer Partei durch Dritte ohne Einschränkungen im Namen Hinblick auf die Offenlegung übermittelt werden.
18.2 Informationen, deren Offenlegung aus rechtlichen Gründen oder aufgrund des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemBeschlusses eines zuständigen Gerichts erforderlich ist, von ihm können jedoch zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den diesem Zweck des Vertrags verwendet offen gelegt werden. Der Kunde Die zur Offenlegung solcher Informationen aufgeforderte Partei hat die andere Partei vorher von der Pag. 3 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN VON GUNNEBO DEUTSCHLAND / ÖSTERREICH August 2017 V1.0 Aufforderung zu benachrichtigen und sich mit der anderen Partei über die Art und Weise der Offenlegung zu beraten. Soweit rechtlich möglich, hat die gemäß vorliegendem Abschnitt offenlegende Partei den Empfänger der Informationen aufzufordern, diese entsprechend den Bestimmungen von Abschnitt 18.1 geheim zu halten.
18.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Gunnebo ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist Zulieferer nicht berechtigt, seine Rechte die Geschäftsbeziehung der Parteien durch Werbung oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigtanderweitig allgemein bekannt zu machen.
18.4 Auf Gunnebos Verlangen hat der Zulieferer alles in Abschnitt 18.1 Genannte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulöseneinschließlich jeglicher Kopien, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerzurückzugeben oder zu vernichten.
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Samples: Einkaufsvertrag
Geheimhaltung. Der 9.1 Sämtliche Unterlagen und Daten, die der Kunde ist verpflichtetzum Zwecke der Durchführung eines Einzel- vertrages proALPHA übergibt, jeden Vertrag sowie sämtliche bleiben mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelvertrag im Eigentum des Kunden.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle nicht allgemein offenkundigen Informatio- nen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei, die ihnen auf Grund dieser Bedingungen abgeschlossener Einzelverträge bekannt werden (im Folgenden kurz als „vertrauliche Infor- mationen“ bezeichnet), geheim zu halten und nur für die Durchführung der geschlossenen Einzelverträge zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt jedoch für solche Informationen, welche für die die empfangende Partei nachweist, dass sie: (a) ihr vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenbarende Partei ohne eine Pflicht zur Geheimhal- tung bekannt waren; oder (b) ihr nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenba- rende Partei von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Ver- letzung von vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflichten zugänglich gemacht werden; oder (c) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht zur Geheimhaltung bekannt sind oder nachträglich bekannt werden.
9.3 Die jeweils empfangende Partei ist ausnahmsweise berechtigt, die ihr von der jeweils offen- barenden Partei zugänglich gemachten vertraulichen Informationen ausnahmsweise an fol- gende Personen im erforderlichen Umfang weiterzugeben bzw. im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen: (a) die von der empfangenden Partei zur Vertragsdurchführung ein- gesetzten Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder der mit der empfangenden Partei verbundenen Unternehmen und (b) an die von der empfangenden Partei beauftragten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ferner ist proALPHA mangels anders lautender Vereinbarungen berechtigt, vertrauliche Informationen des Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienerforderli- xxxx Xxxxxx auch an Mitarbeiter von Unternehmen weiterzugeben bzw. zugänglich zu ma- chen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in proALPHA berechtigterweise als Subunternehmer einsetzt.
9.4 Soweit die empfangende Partei gemäss den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag berechtigt ist, vertrauliche Informationen der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder offenbarenden Partei an Dritte weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten bzw. zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenso steht dieses Recht unter der aufschiebenden Bedingung, gelten als vertrauliche Informationen dass die empfangende Partei den Dritten zur vertraulichen Behandlung in einer den vorliegenden Geheimhaltungsregelungen entsprechenden Art und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenWeise schriftlich verpflichtet hat, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten sofern nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung des Dritten auf Grund an- derer Rechts- oder Vertragsgrundlage (z.B. per Gesetz oder auf Grund Arbeitsvertrag) be- steht.
9.5 Diese Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung der Kunde nur unter entsprechendemVertragsbeziehung zwi- schen den Parteien aufrecht, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customersolange daran ein berechtigtes Interesse besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Standardsoftware & Deren Pflege
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 16.1 Vertrauliche Informationen sind die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, welche deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt („Vertrauliche Informationen“). Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind solche Informationen • die dem Kunden Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
16.2 Die Parteien werden alle Vertraulichen Informationen vertraulich behandeln. Eine Nutzung der Vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem dem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienbeschränkt. Die empfangende Partei hat es zu unterlassen, die sich auf das gegenwärtige und/Vertraulichen Informationen außerhalb dieses Zweckes selbst oder künftige Geschäft von Mondi beziehen durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (in der Folge etwa im Wege des „vertrauliche InformationenReverse Engineering“), streng vertraulich insbesondere auf die offengelegten Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte anzumelden.
16.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu behandeln und dieseVertraulichen Informationen gewähren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser ALB entsprechende Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht auferlegt worden sind. Zudem werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die Vertraulichen Informationen offenlegen, der die diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und gegenüber anderen Parteien nicht diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis verpflichten.
16.4 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der vertraulichen Empfänger zur Offenlegung und Weitergabe Vertraulicher Informationen selbständig entwickelt wurdenberechtigt. Auf eine solche Ausnahme kann sich Sofern gesetzlich zulässig, wird der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Empfänger die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich informieren.
16.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für den Zweck die Laufzeit des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die sowie für einen Zeitraum von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdrei Jahren nach dessen Beendigung.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetWährend der Vertragsdauer und für 5 (fünf) Jahre nach Vertragsbeendigung verpflichten sich beide Parteien
a) Vertrauliche Informationen (dh. Jegliche kommerzielle, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenfinanzielle, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdentechnische, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationengesetzliche, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, TechnologienMarketing- oder andere Daten, Know-howHow, DesignsGeschäftsgeheimnisse) oder jede andere Information, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienwelcher Art auch immer, die sich auf das gegenwärtige und/eine Partei oder künftige Geschäft eines ihrer konzernmäßig verbundenen Unternehmen bezieht, die von Mondi beziehen Seiten einer Partei an die andere Partei (in der Folge „vertrauliche Informationen“)schriftlich, streng mündlich oder mit anderen Mitteln direkt oder indirekt) offengelegt wurde, vor oder nach Abschluss dieses Vertrags vertraulich zu behandeln und diesesie nur jenen Personen offen zu legen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche die mit diesen vertraulichen Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (vertraut sein müssen
b) dem Kunden zur Zeit die Vertraulichen Informationen nur für Zwecke der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden Jede Partei darf Vertrauliche Informationen gegenüber Dritten zugänglich gemacht worden sindoffenlegen, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung wenn sie dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Entscheidungen verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder . Sie wird im Namen des Kunden ohne Kenntnis Falle einer solchen Offenlegung die andere Partei so früh wie möglich informieren, damit die Parteien gemeinsam Maßnahmen zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen selbständig treffen können. Die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt sich nicht auf Informationen, die » zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung der vorliegenden Verpflichtungen öffentlich bekannt werden oder » die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten bezogen hat oder » von der offenlegenden Partei ausdrücklich schriftlich ausgenommen wurden oder » die sich bereits vor Abschluss dieses Vertrags nachweislich rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden oder » die von der empfangenden Partei unabhängig von den zur Verfügung gestellten Informationen hergestellt, entwickelt oä wurden. Auf eine solche Ausnahme kann Jegliche Bekanntmachungen oder öffentliche Erklärungen, die sich auf den gegenständlichen Vertrag beziehen, müssen von beiden Vertragsparteien schriftlich vor ihrer Veröffentlichung genehmigt werden. Hiermit stimmt der Kunde nur unter entsprechendemzu, von ihm dass A1 DIGITAL zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigtjeder Zeit berechtigt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenKunden unentgeltlich als Referenzkunden für die M2M Dienstleistungen zu nennen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung des Kundenlogos und eine Beschreibung der bereitgestellten M2M Dienstleistungen auf der Homepage von A1 DIGITAL und/oder in anderen Medien bzw. deren Verwendung in Marketing- und Verkaufs-Präsentationen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (soauch durch andere Unternehmen innerhalb des A1 Telekom Austria Group-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerKonzerns.
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Samples: Managed Connectivity Agreement
Geheimhaltung. 1) Der Kunde Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse der Lacon und der Kunden, für die er tätig wird. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen oder Kenntnisse gleich welcher Art, die im Rahmen eines Vertrages dem Auftragnehmer bekannt gemacht werden, ihm in diesem Rahmen auf sonstige Art und Weise zur Kenntnis kommen oder vor Unterzeichnung des Vertrages im Rahmen seiner Verhandlung zur Kenntnis gekommen sind, sofern und soweit diese aus der Sphäre der Lacon stammen. Informationen und Kenntnisse können in beliebiger Form zur Kenntnis gebracht werden (schriftlich, mündlich, per Email etc.). Es ist nicht erforderlich, dass ein Geschäftsgeheimnis als solches bezeichnet wird.
2) Es ist dem Auftragnehmer untersagt, die Geschäftsgeheimnisse zu einem anderen Zweck als der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu nutzen oder nutzen zu lassen. Er ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden Ge- schäftsgeheimnisse geheim zu halten und keinem Dritten Kenntnis von diesen zu ermöglichen. Ge- schäftsgeheimnisse des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer nur im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienzwingend erforderlichen Umfang zu vervielfältigen.
3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sich Geschäftsgeheimnisse seinen Mitarbeitern, den Mitarbeitern der mit ihm nach §§ 15, 16 AktG verbundenen Unternehmen und seinen Beratern zu offenbaren, sofern und soweit diese (i) für die Zwecke dieser Vereinbarung Kenntnis von diesen haben müssen, (ii) min- destens entsprechend dieser Vereinbarung oder sonst gesetzlich zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind und (iii) auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Geheimhaltungserfordernis ausdrücklich hingewiesen wurden.
4) Eine Weitergabe an andere Dritte ist dem Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers (mindestens per Email) gestattet und sofern (die im vorstehenden Absatz vereinbarten Voraussetzun- gen (ii) und (iii) für diese eingehalten werden.
5) Der Auftragnehmer hat zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers alle üblichen und angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine unberechtigte Kenntnisnahme Dritter verhin- dern. Als Mindestmaßstab gelten die Schutzmaßnahmen, die der Auftragnehmer für seine eigenen Geschäftsgeheimnisse ergreift. Der Auftragnehmer ist mit entsprechender Kenntnis verpflichtet, den Auftraggeber über eine Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen unverzüglich und vollständig zu informieren. Er hat ihm in den Grenzen des Zumutbaren zu unterstützen, durch geeignete Maßnahmen die Geheimhaltung insoweit wieder herzustellen.
6) Nicht der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenGeheimhaltung unterliegen Geschäftsgeheimnisse, welche (ai) öffentlich zum Zeitpunkt der Übermitt- lung allgemein bekannt sind waren oder zu einem späteren danach - ohne Verschulden des Auftragnehmers - allgemein be- kannt werden, (ii) seitens des Auftragnehmers bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt sind; waren, (ciii) nach dem Kunden Zeitpunkt der Übermitt- lung von Seiten Dritter dem Auftragnehmer rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits zur Geheimhaltung gegenüber dem Auftragge- ber verpflichtet ist, (iv) von einem Dritten zugänglich gemacht dem Auftragnehmers selbständig entwickelt worden sind, der diese ohne dass dieser vertrauliche Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; des Offenbarenden benutzt hat, oder (dv) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
7) Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer jederzeit die Rückgabe der ihm in körperlicher Form über- lassenen Geschäftsgeheimnisse verlangen. Diese Verpflichtung besteht auch für sämtliche körperli- chen Kopien oder sonstigen körperlichen Vervielfältigungen, die er von dem Kunden Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers erstellt hat. Dem Auftragnehmer in digitaler Form überlassene Geschäftsgeheimnisse sind auf Wunsch des Auftraggebers vollständig in einer Art und Weise zu löschen, dass ihre Wieder- herstellung ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung zur Herausgabe oder Löschung besteht nicht für sol- che Geschäftsgeheimnisse, für die sich der Auftragnehmer auf das Vorliegen einer Ausnahme von der Geheimhaltung berufen kann.
8) Soweit beim Auftragnehmer Geschäftsgeheimnisse in digitaler Form im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet Rahmen einer üblichen Daten- sicherung gespeichert werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die in einem üblichen Turnus ohne Möglichkeit der Wiederherstellung gelöscht wird, reicht für die Erfüllung der Löschungsverpflichtung die Löschung der Geschäftsgeheim- nisse zusammen mit der Löschung der Datensicherung. Die Wiederherstellung der Geschäftsgeheim- nisse aus der Datensicherung ist untersagt. Erfolgt die Wiederherstellung von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen Geschäftsgeheimnissen im Rahmen einer allgemeinen Wiederherstellung von Daten, sind die wiederhergestellten Geschäftsgeheimnisse unverzüglich wieder zu behandelnlöschen.
9) Soweit für ein Geschäftsgeheimnis eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers be- steht, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen ist er für diese Dauer berechtigt, die hierfür erforderliche Anzahl von Mondi hat (digitalen) Verkörperungen des Geschäftsgeheimnisses aufzubewahren, sofern diese entsprechend den Regelungen dieses Ver- trages geheim gehalten und unverzüglich nach Ablauf der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt Aufbewahrungspflicht so vernichtet werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist dass eine Wiederherstellung nicht berechtigtmöglich ist.
10) Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, seine Rechte es sei denn sie beruhen auf vollstreckbaren Entschei- dungen oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung auf unbestrittenen Ansprüchen.
11) Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customereiner Beendigung des Vertrages nicht berührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Unbeschadet vorrangiger Regelungen einer ggf. gesondert abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung gilt Folgen- des: Der Kunde Besteller ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationendie Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten, welche dem Kunden die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenRahmen der Anbahnung, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationendes Ab- schlusses oder bei der Durchführung des Vertrages erfährt, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machengegenüber nicht offen- zulegen. Geschäftsgeheimnisse macht der Lieferant durch Kennzeichnung der Information als „Vertraulich“ (oder ähnli- che Bezeichnungen) kenntlich. Auch sämtliche Informationohne Kennzeichnung hat der Besteller jedoch die Vertraulichkeit zu wahren, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenwenn sich aus den Umständen ergibt, gelten als vertrauliche Informationen dass die betreffende Infor- mation ein Geschäftsgeheimnis des Lieferanten darstellt. Ge- schäftsgeheimnisse des Lieferanten sind insbesondere Ange- botsunterlagen und Prototypen (und dergleichen; siehe Ab- schnitt I.2.); vertragsgegenständliche Anlagen oder Maschi- nen für die Serienfertigung beim Besteller nebst zugehöriger Dokumentation sind streng vertraulich Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten bis zu behandeln deren Auslieferung an den Besteller. Dessen unbe- schadet gilt für etwaige (mit-)gelieferte Software nebst deren Dokumentation die Regelung in Abschnitt X.
2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Tatsachen und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich wenn diese nachweislich:
a. allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich allgemein bekannt werden; (b) , ohne dass dies von vom Besteller zu vertreten ist;
b. dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung Besteller bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) waren, bevor sie ihm von dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten Lieferanten zugänglich gemacht worden wurden oder der Besteller die Information später eigenständig und ohne Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung gewonnen hat;
c. durch einen Dritten zur Kenntnis des Bestellers gelangt sind, ohne dass eine Verletzung der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht Geheimhaltungsver- pflichtung vorliegt, die diesem dem Lieferanten gegen- über obliegt.
3. Der Besteller verletzt die Geheimhaltungspflichten nicht, wenn er ein Geschäftsgeheimnis des Lieferanten in dem Um- fang offenlegt, wie dies ihm eine rechtskräftige Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde oder eine gesetzliche Re- gelung bindend auferlegt, wobei der Besteller alle vernünfti- gen, zumutbaren Schritte unternehmen muss, um die Offen- legung möglichst zu verhindern oder zu beschränken. Soweit rechtlich zulässig, ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich über die bevorstehende Offenlegung zu be- nachrichtigen.
4. Ferner stellt eine Nutzung oder Offenlegung von Geschäfts- geheimnissen in den Grenzen der Ausnahmeregelung des § 26d Abs 3 UWG keine Verletzung der Geheimhaltungsver- pflichtung dar.
5. Verletzt der Besteller seine Verpflichtung zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder Geheimhaltung, schuldet er eine Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenStreitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customermöglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet14.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Unterlagen, mitgeteilte Kenntnisse oder sonstige vertraulichen Informationen und den Inhalt dieses Vertrags (zusammen „Vertrauliche Informationen“) geheim zu halten, welche dem Kunden die notwendigen Vorkehrungen gegen unbefugte Einsichtnahme zu treffen und die Vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, dem Vertragsgegenstand zu verwenden.
14.2 Die Vertraulichen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dürfen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet nicht offenbart werden. Die Verpflichtungen gemäß empfangende Partei darf die Vertraulichen Informationen seinen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Adressaten“) zugänglich machen, jedoch nur in dem Umfang der notwendig ist, um den Vertragsgegenstand zu erfüllen.
14.3 Die empfangende Partei stellt sicher, dass sie alle Adressaten über die Rechte und Pflichten entsprechend dieser Bestimmung gelten Ziffer 14 informiert sowie verpflichtet und die Adressaten diese Verpflichtung auch einhalten. Auf Verlangen wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei die Verpflichtung zur Geheimhaltung der Adressaten schriftlich nachweisen. Die empfangende Partei stellt sicher, dass die Adressaten die Vertraulichen Informationen nicht für Informationenan Dritte weitergeben, welche (a) selbst wenn der Adressat mit dem Dritten eine Vertraulichkeitserklärung abgeschlossen hat.
14.4 Vertrauliche Informationen i.S.d. Xxxxxx 14 sind nicht diejenigen, von denen die empfangende Partei nachweist, dass • im Zeitpunkt der Offenlegung die Vertraulichen Informationen bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindwaren, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden empfangenden Partei bekannt waren oder im Namen Nachhinein durch einen Dritten bekannt wurden, vorausgesetzt, die Vertraulichen Informationen sind ohne Verstoß gegen eine vertragliche oder gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtung bekannt geworden; • sie aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung veröffentlichen muss/musste, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei – sofern rechtlich zulässig – hierüber unverzüglich und so rechtzeitig, dass diese geeignete Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen ergreifen kann. Die empfangende Partei unterstützt die offenlegende Partei in diesem Fall, die Vertraulichen Informationen möglichst geheim zu halten.
14.5 Bei Beendigung des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde Vertragsverhältnisses ist außerdem die empfangende Partei verpflichtet, sämtliche Unterlagen und Dokumentationen unverzüglich an die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen offenlegende Partei zurückzugeben oder diese zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltvernichten. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Die Vernichtung ist schriftlich nach Aufforderung zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede Dies entbindet die empfangende Partei nicht von ihrer Geheimhaltungspflicht.
14.6 Die Verpflichtung der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen Parteien gemäß dieser Ziffer 14 gilt während der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer Laufzeit dieses Vertrags und wirkt fünf (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer5) Jahre nach Beendigung des Vertrags fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet4.1 Alle durch Rath dem AN zugänglich gemachten geschäftlichen, jeden Vertrag sowie sämtliche technischen oder produktbezogenen Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdeninsbesondere Kalkulationsdaten, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsHerstellungsanleitungen, Zeichnungen, SpezifikationenProduktionsinterna und Daten, Mustergleich welcher Art, Formeln und alle anderen Informationen einschließlich sonstiger Entwicklungs- oder MaterialienHerstellungsmerkmale, die sich auf das gegenwärtige und/etwaig übergebenen Gegenständen, Dokumenten oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Daten zu entnehmen sind (in der Folge „vertrauliche geheimhaltungsbedürftige Informationen“), streng vertraulich sind Dritten gegenüber geheim zu behandeln halten und diesedürfen im eigenen Betrieb des AN nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt die für deren Verwendung zum Zweck der Lieferung oder Leistung an Rath notwendigerweise herangezogen werden können, gelten als vertrauliche Informationen müssen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht ebenfalls schriftlich – bei Arbeitnehmern soweit arbeitsrechtlich zulässig – zur Geheimhaltung verpflichtet istsind; sie bleiben ausschließlich Eigentum von Rath. Unterlieferanten des AN sind entsprechend zu verpflichten. Vorstehende Regelung gilt nicht für geheimhaltungsbedürftige Informationen, die allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder dem AN durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind oder mitgeteilt werden, oder die dem AN bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren. Soweit sich der AN auf eine der vorstehenden Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht beruft, ist er für das Vorliegen dieser Ausnahme beweispflichtig.
4.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem AN bestehen. Sie endet in keinem Fall vor dem Ablauf etwaiger Pflichten zur Bereithaltung und Lieferung von Ersatzteilen (d) vgl. Ziff. 14.1 dieser Einkaufsbedingungen).
4.3 Die Verwendung von Anfragen oder Bestellungen von Rath, des sonstigen Schriftwechsels oder der Bestand einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden AN und Rath zu Werbezwecken ist ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung von Rath nicht gestattet.
4.4 Den Parteien bleibt es unbenommen, von den vorstehenden Regelungen abweichende und/oder ergänzende Bestimmungen im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Rahmen einer gesondert geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung schriftlich zu bestätigenvereinbaren. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerDie Geheimhaltungsvereinbarung geht im Falle widersprechender Regelungen diesen Einkaufsbedingungen vor.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde 10.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, aller (betrieblichen) Informationen und aller sonstigen Daten einschließlich kaufmännischer und technischer Daten, die ihr auf irgendeine Weise zur Kenntnis gelangt sind oder zur Kenntnis gegeben wurden. Die Auftragnehmerin wird im Rahmen des Vertrags alle möglichen Vorkehrungen zur Wahrung der Interessen von XXXXX oder von Kunden von STAHL treffen.
10.2. Die Auftragnehmerin wird die in Artikel 10.1 genannten Daten gegenüber Dritten geheim halten und weder veröffentlichen noch vervielfältigen, es sei denn, XXXXX hat schriftlich zugestimmt. Wenn die Auftragnehmerin die ihr zur Ausführung des Vertrags bereitgestellten Informationen an ihre Mitarbeiter oder in die Ausführung des Vertrags eingebundene Erfüllungsgehilfen oder andere Dritte weitergeben muss, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationensicherzustellen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die dass sich auf das gegenwärtige ihre Mitarbeiter und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in diese Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten an die Geheimhaltungspflicht aus diesem Vertrag halten, bevor diese die durch STAHL bereitgestellten Informationen zur Kenntnis nehmen können.
10.3. Es ist der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, Auftragnehmerin ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiSTAHL nicht gestattet, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich die Ausführung des Vertrags in irgendeiner Form bekannt zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden machen oder im Namen des Zusammenhang damit direkten oder indirekten Kontakt mit Kunden ohne Kenntnis von STAHL oder Xxxxxx der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenAuftragnehmerin zu unterhalten.
10.4. Auf Bei einem Verstoß gegen ein in diesem Artikel beschriebenes Verbot oder Gebot oder eine solche Ausnahme kann sich in diesem Artikel beschriebene Garantie verwirkt die Auftragnehmerin zu Gunsten von XXXXX eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000 (einhunderttausend Euro) für jeden Verstoß sowie in Höhe von EUR 10.000 (zehntausend Euro) für jeden Tag, den der Kunde nur unter entsprechendemVerstoß der Auftragnehmerin andauert; davon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche von STAHL, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenwie etwa der Anspruch auf Schadenersatz statt und neben der Leistung.
10.5. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck Die Geheimhaltungspflicht bleibt über das Ende des Vertrags verwendet werdenhinaus in Kraft.
10.6. Der Kunde ist außerdem verpflichtetSofern mit der Auftragnehmerin eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement) geschlossen wurde, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat gilt statt diesem Artikel 10 der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung Inhalt der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customergesonderten Geheimhaltungsvereinbarung.
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Samples: Allgemeine Einkaufs , Auftrags Und (Unter )Vergabebedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 6.1 Alle dem Lieferanten durch den Besteller zugänglich gemachten Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener einschließ- lich der Existenz und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen der Bedingungen einer Bestellung (in der Folge nachfolgend „vertrauliche InformationenInforma- tionen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenDritten gegenüber geheim zu halten. Sie bleiben ausschließliches Eigentum des Bestel- lers und dürfen im Betrieb des Lieferanten nur Personen zur Verfügung gestellt werden, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, die zum Zweck der Erfüllung einer Bestellung not- wendigerweise herangezogen werden müssen und in keinster einer dieser Ziffer 6 entsprechenden Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Be- stellers dürfen vertrauliche Informationen nur zum Zwecke der Durchführung einer Bestellung genutzt werden und vom Lieferanten weder vervielfältigt noch in irgendeiner Weise gewerbs- mäßig verwendet werden. Auf Anforderung des Bestellers sind alle von ihm stammenden ver- traulichen Informationen, gleich welcher Form oder Verkörperung, einschließlich etwaiger Kopien der vertraulichen Informationen, unver- züglich und vollständig an ihn zurückzugeben oder zu vernichten, verbunden mit der Übergabe einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung der Vernichtung. Der Lieferant wird von ihm zur Erfüllung einer Bestellung eingeschaltete Dritte in einer dieser Ziffer 6 entsprechenden Weise zur Geheimhaltung verpflichten.
6.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für vertrauliche Informationen, welche (ai) die dem Lieferanten bekannt waren, bevor er sie vom Be- steller erhalten hat, (ii) die der Lieferant ohne Rückgriff auf oder Verwendung der vertraulichen Informationen des Bestellers selbständig entwi- ckelt hat, (iii) die dem Lieferanten durch Dritte offenbart wurden oder öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; dass bei Erlangung oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Übermittlung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdengegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Betriebs- und Geschäftsge- heimnisse des Lieferanten bestehende Vor- schriften verstoßen wurde, oder (iv) die der Lie- ferant aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen hat. Auf eine In diesem Fall hat der Lieferant den Besteller vor der Offenlegung zu informieren und den Umfang solcher Offenlegung soweit wie möglich einzuschränken.
6.3 Die Regelungen in Ziffer 6.1 und 6.2 gelten gleichsam für die Behandlung vertraulicher Infor- mationen des Lieferanten durch den Besteller.
6.4 Der Besteller behält sämtliche Rechte an den vertraulichen Informationen (einschließlich etwai- ger Urheberrechte und dem Recht zur Anmel- dung gewerblicher Schutzrechte). Soweit der Besteller solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemInformationen von Dritten erhal- ten hat, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetgilt dieser Vorbehalt auch zugunsten dieser Dritten.
6.5 Erzeugnisse, die von Mondi erlangten mit vom Besteller entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und Spezifikationen, oder nach seinen vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten Angaben oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerModellen
6.6 Der Lieferant darf nur mit vorheriger schrif- tlicher Zustimmung des Bestellers mit seiner Geschäftsverbindung zu dem Besteller werben.
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Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden 10.1 Die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt dem Dawn Raid Tool zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Nutzungsvertrags verwendet werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die Parteien vereinbaren Vertraulichkeit über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge den Inhalt dieses Nutzungsvertrags sowie über sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Umstände zu wahren. Das Vorstehende wird unter dem Begriff „vertrauliche Informationen“)“ zusammengefasst.
10.2 Die Parteien verpflichten sich, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen nicht Dritten gegenüber zu offenbaren, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Parteien i.S.d. §§ 15 ff AktG sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, zu keinem Zeitpunkt Dritten Informationen über das Dawn Raid Tool zu offenbaren.
10.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt,
(a) öffentlich soweit diese der informierten Partei vor der Mitteilung nachweislich bekannt sind waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt werden; oder allgemein zugänglich waren,
(b) dem Kunden zur Zeit oder der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Partei bekannt sind; oder allgemein zugänglich werden,
(c) dem Kunden rechtmäßig oder im Wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht worden sindwurden, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder dass insoweit gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen wurde,
(d) oder kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angeordnet worden ist bzw. zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient. Sobald Anhaltspunkte für die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, die zur Offenlegung vertraulicher Informationen führen könnten, bestehen, wird die an dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Verfahren beteiligte Vertragspartei die andere Partei hierüber unverzüglich informieren und eine Offenlegung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf Information nicht ohne eine solche Ausnahme kann sich vorherige Information durchführen,
(e) oder seit der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Beendigung dieses Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerzwei Jahre verstrichen sind.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet15.1. Die Parteien verpflichten sich hiermit, jeden Vertrag sowie sämtliche vertraulichen Informationen, welche dem Kunden die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdender Zusammenarbeit offenbart werden oder zu denen die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zugang hat, einschließlich geschäftsbezogener streng geheim zu halten und sie ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei weder zu offenbaren, zugänglich zu machen, zu verbreiten, noch zu veröffentlichen.
15.2. Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer, finanzieller Informationenoder sonstiger vertraulicher Natur, Preis- insbesondere aber nicht abschließend, alle Mitteilungen, Dokumente, Notizen, Spezifikationen, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen, Designs, Daten, Erfindungen, Ideen, Verfahren, Pläne, Programme, Modelle, sowie sonstige nicht zum Stand der Technik gehörende Erkenntnisse, Erfahrungen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designsdie von einer Partei der jeweils anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit offenbart oder zugänglich gemacht werden, Zeichnungenund zwar unabhängig von der Art der Aufzeichnung, SpezifikationenSpeicherung oder Übermittlung (schriftlich, Mustermündlich, Formeln elektronisch oder visuell).
15.3. Vertrauliche Informationen dürfen von der die Informationen erhaltenden Partei für keine anderen Zwecke als die vereinbarten genutzt werden, insbesondere ist eine Verwertung durch diese Partei selbst oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
15.4. Die Parteien werden jeweils geeignete Maßnahmen ergreifen, um vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vor einem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
15.5. Vertrauliche Informationen dürfen nur an solche Geschäftsführer, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und alle anderen Berater der empfangenden Partei weitergegeben werden, für die die Offenbarung oder der Zugang zu solchen vertraulichen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige im Rahmen der Durchführung vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Sofern diese Personen nicht bereits arbeitsvertraglich und/oder künftige Geschäft aufgrund einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, hat die jeweilige Partei sicherzustellen, dass diese Personen sich vor Empfang jeglicher vertraulicher Informationen zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen haben, die mindestens ebenso strenge Geheimhaltungsverpflichtungen beinhaltet und zwar auch über das Ende ihres Anstellungsverhältnisses hinaus; dies gilt unabhängig von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Art oder der rechtlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses.
15.6. Ausgenommen von der vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtung sind Kenntnisse und Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diesedie zur Zeit ihrer Offenbarung an die empfangende Partei bereits allgemein bekannt waren oder die nachträglich allgemein bekannt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondidass die empfangende Partei hieran ein Verschulden trifft. Diese Ausnahmen gelten nur in Bezug auf die Kenntnisse und Informationen als solche, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten aber nicht für die in den vertraulichen Informationen enthaltene Verwendung, Verknüpfung oder Konzeption solcher Kenntnisse und Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig sofern nicht auch diese selbst allgemein bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist 1. Die Vertragsparteien sind für eine Dauer von 10 Jahren nach Beendigung oder Ablauf des IT-Ver- tragsverhältnisses im Hinblick auf sämtliche Infor- mationen und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis- se der anderen Partei, von denen sie im Zuge der Ausführung des IT-Vertrages Kenntnis erlangen, zur Geheimhaltung verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche .
2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf vertrauliche Informationen, welche dem Kunden die
3. Des Weiteren besteht keine Geheimhaltungs- pflicht für Informationen, die laut geltender Geset- zeslage oder Gerichtsbeschluss offen gelegt wer- den müssen.
4. Die Vertragsparteien verpflichten sich außerdem, die vertraulichen Informationen nur zum Zwecke der Erfüllung des IT-Vertrages zu verwenden.
5. Der Dienstleister schließt entsprechende Vereinba- rungen mit seinen Mitarbeitern, Vertretern und an- deren Personen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Zuge der bestimmungsge- mäßen Ausführung der IT-Verträge Zugang zu vertraulichen Informationen von DNV GL erhalten, um sicher zu stellen, dass diese Personen die Ge- heimhaltungspflicht ebenfalls befolgen.
6. Der Dienstleister verwahrt geschäftliche und be- triebliche Unterlagen, die er von DNV GL erhält, in solcher Weise, dass Dritte sie nicht einsehen kön- nen. Die vorstehende Bestimmung gilt auch für andere Dokumente, welche die Angelegenheiten von DNV GL betreffen. Der Dienstleister wird ver- trauliche Informationen von DNV GL nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zurückgeben oder ver- nichten. Auf Verlangen der offenlegenden Ver- tragspartei müssen Unterlagen, die diese Partei zur Verfügung gestellt hat, zurückgegeben oder ver- nichtet werden, einschließlich geschäftsbezogener es sei denn, die empfangende Par- tei hat ein berechtigtes Interesse an den Unterla- gen.
7. Im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Ver- letzung dieser Bestimmung M. zahlt der Dienstleis- ter DNV GL eine Vertragsstrafe, die von DNV GL nach billigem Ermessen festgelegt wird. Diese Ver- tragsstrafe kann vom zuständigen Gericht auf ei- nen angemessenen Betrag reduziert werden. In dieser Hinsicht wird die Anwendbarkeit von § 348 HGB ausgeschlossen. Die weiteren vertraglichen und finanzieller gesetzlichen Rechte von DNV GL, einschließ- lich des Rechts auf Schadenersatz, bleiben davon unberührt, und die Vertragsstrafen dürfen nicht mit anderen ggf. bestehenden Forderungen von DNV GL verrechnet werden.
8. Presseerklärungen und Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in die andere Vertragspartei beziehen, bedürfen der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen vorherigen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerZustimmung.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet17.1 Alle nicht öffentlichen, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenvertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Flodraulic, welche einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Modelle, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Kunden von Flodraulic mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder Medien offenbart oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind, sind im Zusammenhang mit diesem dem Vertrag bekannt vertraulich und ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags bestimmt und dürfen nicht offengelegt oder kopiert werden, einschließlich geschäftsbezogener es sei denn, Flodraulic hat dies schriftlich genehmigt. Auf Verlangen von Flodraulic hat der Kunde alle von Flodraulic erhaltenen Unterlagen und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Flodraulic hat bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt Anspruch auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenUnterlassung. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, welche die: (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werdenzugänglich sind; (b) dem Kunden zur Zeit zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Offenlegung bekannt sind; oder (c) dem Kunden der Kunde rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten zugänglich gemacht worden erhalten hat. Im Gegenzug verpflichtet sich Flodraulic, alle vom Kunden erhaltenen Daten, Informationen und Materialien vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke zu verwenden, als für die, für die sie zur Verfügung gestellt wurden.
17.2 Solche vertraulichen Informationen dürfen von Flodraulic nur auf ausdrückliches Ersuchen der Justizbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde weitergegeben werden.
17.3 Die Offenlegung von vertraulichen Informationen, die der Kunde erhalten hat, wird von der Firma Flodraulic auf ihre Mitarbeiter, Vertreter und professionellen Berater oder Lieferanten auf einer Need-to-know-Basis beschränkt und unter der Voraussetzung, dass diese zu einer ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtung verpflichtet sind, wobei Xxxxxxxxxx dennoch für jegliche Verletzung ihrerseits haftbar ist.
17.4 Die Firma Flodraulic sichert zu und gewährleistet, dass sie alle angemessenen Schutzmaßnahmen ergreift, um die Vertraulichkeit der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen offengelegten Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen und Daten innerhalb ihrer Geschäftsorganisation zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerwahren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, Die in den Industrie 4.0 Daten (einschließlich geschäftsbezogener der zugehörigen Metadaten) enthaltenen Informationen unterliegen der Vertraulichkeit und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen können ggf. Geschäftsgeheimnisse des Nutzers darstellen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen enthalten (in der Folge „vertrauliche Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenParteien sind sich einig, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu dass die vom Betreiber im Rahmen der Betreiber-Dienste bereit gestellten technischen Sicherungsmaßnahmen geeignet sind, einen ggf. bereits bestehenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen an den von einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (Nutzer eingebrachten Industrie 4.0 Daten im Sinne angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr.°1 b) dem Kunden GeschGehG zugunsten des Nutzers fortzusetzen. Der Betreiber verpflichtet sich, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu treffen, dass die Vertraulichen Informationen Dritten nicht offenbart werden, und ihre Vertraulichkeit geschützt und beibehalten wird. Der Betreiber verpflichtet sich weiterhin, den Nutzer unverzüglich von jeder unrechtmäßigen Offenbarung Vertraulicher Informationen zu unterrichten. Die Verpflichtung zur Zeit Vertraulichkeit entfällt, soweit Vertrauliche Informationen aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei über die Offenbarung in Textform informiert wurde. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entfällt weiter, soweit der Kenntniserlangung Nutzer die Vertraulichen Informationen ohne Beschränkungen im Hinblick auf die Vertraulichkeit veröffentlicht oder bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig vor Offenbarung veröffentlicht hat, der Betreiber diese Informationen von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindohne eine Beschränkung im Hinblick auf die Vertraulichkeit erhält oder bereits erhalten hat, soweit die Vertraulichen Informationen auf andere Art und Weise allgemein bekannt werden oder wurden, oder soweit identische Informationen vom Betreiber ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, ohne dass dies auf einem Verschulden des Betreibers beruht. Eine Weitergabe Vertraulicher Informationen durch den Betreiber an Dritte ist im Übrigen zulässig, wenn dies zu Zwecken der diese Durchführung des Vertrages, etwa zur Einschaltung von Sub-Unternehmern, erforderlich ist; Vertrauliche Informationen ohne Einschränkung offen legen darf nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Wahrnehmung daraus entstehender Rechte erforderlich ist („need to know“); und gegenüber anderen Parteien nicht der Empfänger von Vertraulichen Informationen zur Geheimhaltung Verschwiegenheit verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Teilnahmebedingungen Für Eine Industrie 4.0 Plattform
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet12.1 Jede Partei verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei („offenlegende Partei“) nicht zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. „Vertrauliche Informationen“ sind jegliche Informationen geschäftlicher oder technischer Art, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdeneinschließlich, einschließlich geschäftsbezogener aber nicht beschränkt auf: Geschäfts- und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, TechnologienBetriebsgeheimnisse, Know-how, Designstechnische Daten, Software (einschließlich Quellentext und Maschinencode), Zeichnungen, Muster, Spezifikationen, MusterDatenblätter, Formeln technische Berichte, Wartungshandbücher, Marketing- und alle anderen Vertriebsmethoden, Designs, Instruktionen, Arbeitsweisen, Arbeitsvorgänge, Strategien, Technologien, Identität von und Informationen oder Materialienzu Angestellten, Kunden, Lieferanten, Distributoren und Handelsvertretern, Informationen über die Geschäftstätigkeit der offenlegenden Partei, deren Kunden, Mutter-, Tochter- und Konzerngesellschaften, personenbezogene Daten jeder natürlichen Person, die sich auf das gegenwärtige und/in einem Anstellungsverhältnis zur offenlegenden Partei steht, Bestehen und Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, jegliche Informationen, die als geheim gekennzeichnet sind oder künftige Geschäft von Mondi beziehen die ihrer Natur nach als geheim anzusehen sind.
12.2 Die Partei, die Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei erhält (in der Folge „vertrauliche Informationenempfangende Partei“), verpflichtet sich (i) alle Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und dieseausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien zu verwenden, (ii) Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung zwischen den Parteienangewiesen sind, vorausgesetzt, die empfangende Partei stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, (iii) angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu ergreifen; die empfangende Partei hat – ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiEinschränkung des Vorstehenden – mindestens solche Maßnahmen zu ergreifen, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Informationdie sie auch zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen ähnlicher Art ergreift, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenjedoch keine geringeren als allgemein angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
12.3 Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, gelten als vertrauliche wenn und soweit die empfangende Partei nachweist, dass (i) die Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenzum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig geworden sind, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi(ii) der empfangenden Partei zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (aiii) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden empfangenden Partei nach ihrer Übermittlung rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der diese offenlegenden Partei verletzt wurde, (iv) die offenlegende Partei ihre Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, (v) der Empfänger der Vertraulichen Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht berufsrechtlich zur Geheimhaltung Verschwiegenheit verpflichtet ist; , oder (dvi) von dem Kunden oder die empfangende Partei im Namen des Kunden ohne Kenntnis Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfahrens zur Offenlegung Vertraulicher Informationen der vertraulichen offenlegenden Partei verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
12.4 Vertrauliche Informationen selbständig entwickelt wurdender offenlegenden Partei sind von der empfangenden Partei jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an die offenlegende Partei herauszugeben, soweit die weitere Nutzung von dieser nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Dateien oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Maßgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Information auf der regulären Datensicherung hiervon nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Auf eine solche Ausnahme kann sich Anforderung wird die empfangende Partei gegenüber der Kunde nur unter entsprechendemoffenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass alle Maßnahmen nach dieser Ziffer 12.4 durchgeführt wurden.
12.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Ziffer 12endet nicht durch Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, sondern bleibt darüber hinaus mindestens für die Dauer von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, fünf Jahren in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerKraft.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 15.1. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche vertrauliche Informationen der R-Biopharm AG geheim zu halten und sie ausschließlich zum Ver- tragszweck zu nutzen oder zu verwerten, es sei denn die Parteien haben etwas Anderes schriftlich vereinbart.
15.2. Vertrauliche Informationen sind die zum Vertragszweck mitgeteilten und von vertraulicher Natur gekennzeichneten Informationen, welche dem Kunden und unabhängig davon, ob sie gekennzeichnet sind oder nicht, alle Informationen, die aufgrund ihrer Art oder Umstände der Offenlegung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenSinne von § 2 GeschGehG angesehen werden könnten oder sollten. Dies umfasst beispielhaft und ohne Einschränkung alle finanziellen, einschließlich geschäftsbezogener technischen, rechtlichen, steuerlichen Informationen über die Geschäftstätigkeit der R-Biopharm AG, geheimes- Know How, d.h. identifizierbare Erkenntnisse oder Erfahrungen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich sind, objektiv in- dividualisierbar sind und finanzieller einen kommerziellen Wert besitzen und geistiges Eigentum sowie grundsätzlich alle zur Vertragserfüllung beigestellte Sachen oder Muster der R-Biopharm AG.
15.3. Ausgenommen sind vertrauliche Informationen, Preis- die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind, veröffent- licht sind, zum allgemeinen Fachwissen gehören, allgemeiner Stand der Technik sind, dem empfangenden Kunden individuell bekannt sind, vom Kunden ohne Rückgriff auf die vertrauliche Information entwickelt worden sind. Xxxx sich der Kunde auf diese Ausnahmen berufen, hat er diese der R-Biopharm AG binnen 14 (vierzehn) Tagen seit Mitteilung der Information mindestens in Textform anzuzeigen.
15.4. Sofern der Kunde aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zur Mitteilung vertraulicher Informationen der R-Biopharm AG, gegenüber einem Gericht, einer Behörde oder einer anderen Stelle verpflichtet ist, darf er die vertraulichen Infor- mationen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfange und Kosteninformationenerst dann offenbaren, wenn er die R-Biopharm AG zuvor unverzüglich schriftlich über die Verpflichtung zur Mitteilung informiert und die R-Biopharm AG Gelegenheit erhalten hat, Maßnahmen zum Schutz ihrer Vertraulichen Informationen über Mondi´s Produktezu ergreifen. Dies gilt nicht, Technologien, Knowsofern eine vorherige Benachrichtigung der R-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Biopharm AG aufgrund der Art der Maßnahme unmöglich ist; in diesem Fall ist die R-Biopharm AG baldmöglichst zu informieren.
15.5. Vertrauliche Informationen oder Materialienwerden ausschließlich auf „Kenntnis-nur-wenn-nötig“-Basis an Personen innerhalb des Unternehmens des Kunden weitergegeben, die sich auf das gegenwärtige entsprechend zur Geheimhaltung und beschränkten Nutzung verpflichten. Der Kunde darf vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist und der Dritte entsprechend zur Geheimhaltung und beschränkten Nutzung verpflichtet ist.
15.6. Der Kunde wird die unbefugte Weitergabe, Nutzung oder Verwertung von vertraulicher Information, insbesondere deren Verbreitung , Veröffentlichung, Zerstörung oder Verlust, mit dem gleichen Maß an Sorgfalt verhindern, den er zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer Art anwendet; mindestens aber mit unternehmerischer Sorgfalt (dabei soll „unternehmerische Sorgfalt“ die gleiche Bedeutung haben wie in § 2 Nr. 9 UWG: „Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billiger- weise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflo- genheiten einhält).
15.7. Reverse Engineering ist nicht gestattet.
15.8. R-Biopharm AG übergibt die vertraulichen Informationen so, wie sie ihr vorliegt. Sie übernimmt keine Garantie und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)Gewährleistung, streng vertraulich zu behandeln und diesedass die jeweils zur Verfügung gestellten ver- traulichen Informationen vollständig, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt richtig oder handelsüblich sind oder vom Kunden zum Vertragszweck verwendet werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten R-Biopharm AG haftet nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetSchäden, die der Kunden durch die Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informati- on oder durch sein Vertrauen auf die Vollständigkeit, Richtigkeit, Handelsüblichkeit oder Tauglichkeit zum Vertragszweck erleidet. Insbesondere haftet R-Biopharm AG nicht für die mögliche Verlet- zung von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerRechten Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 11.1 Die der AUFTRAGNEHMERIN von der AUFTRAGGEBERIN im Rahmen geschlossener Verträge und/o- der deren Durchführung mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Informationen, welche dem Kunden Erkenntnisse, Ergeb- nisse, Daten und Unterlagen (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenFolgenden als "GEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGE INFORMATIONEN" bezeichnet) unterliegen der Geheimhaltung, einschließlich geschäftsbezogener unabhängig davon, wie diese verkörpert, auf welche Art und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Weise die Weitergabe oder die Kenntnisnahme erfolgt (z.B. auch per unverschlüsselter E-Mail) oder ob sie ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig (z.B. "vertraulich" oder "geheim") gekennzeichnet sind. Dazu gehören insbesondere Know-how, DesignsSchutzrechte, ZeichnungenSource Code und sonstiges geistiges Eigentum, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige welches im Rahmen geschlossener Verträge und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen deren Durchführung weitergegeben wird, und an- dere, nicht öffentlich zugängliche Informationen, die die AUFTRAGNEHMERIN im Rahmen geschlosse- ner Verträge und/oder deren Durchführung über die AUFTRAGGEBERIN erlangt.
11.2 Die AUFTRAGNEHMERIN verpflichtet sich, die GEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGEN INFORMATIONEN auch über die Vertragsbeendigung hinaus im Sinne eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geheim zu halten und nur für Zwecke des geschlossenen Vertrages und dessen Durchführung sowie nur in den in diesen Geschäftsbedingungen und in geschlos- senen Verträgen vorgesehenen Grenzen zu verwenden. Ihre unternehmensinterne Offenlegung ist auf das für die Durchführung des Vertrages erforderliche Maß zu beschränken (in der Folge „vertrauliche Informationen“"need-to-know").
11.3 Die AUFTRAGNEHMERIN hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, streng vertraulich um zu behandeln und dieseverhindern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass sie Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Zugänglich werden umfasst insbesondere die direkte oder indirekte, entgeltli- che oder unentgeltliche Weitergabe oder Einsichtnahme durch Dritte.
11.4 Eine darüber hinausgehende Benutzung oder eine Weitergabe an Dritte ist der AUFTRAGNEHMERIN nur gestattet, wenn die AUFTRAGGEBERIN zuvor schriftlich ihr ausdrückliches Einverständnis dazu er- klärt hat.
11.5 Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenAUFTRAGNEHMERIN verpflichtet sich sicherzustellen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit dass alle natürlichen und juristischen Perso- nen, die bei Durchführung geschlossener Verträge in Kenntnis der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindGEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGEN INFORMATIONEN kommen, entsprechend der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht vorliegenden Regelungen zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Aus- scheiden den Mitarbeitern der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich AUFTRAGNEHMERIN auferlegt.
11.6 Die Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugebenGEHEIMHALTUNGSBEDÜRFTIGEN INFORMATIONEN entfällt, soweit diese Materialien vertrauliche • der AUFTRAGNEHMERIN vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder • der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach der Mittei- lung ohne Verschulden der AUFTRAGNEHMERIN bekannt werden oder • im Wesentlichen Informationen beinhalten und entsprechen, die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich AUFTRAGNEHMERIN zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann irgendeinem Zeit- punkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
11.7 Auf die Geschäftsverbindung mit der AUFTRAGGEBERIN darf die AUFTRAGNEHMERIN in Werbung oder sonstigen Unterlagen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der AUFTRAGGEBERIN hinwei- sen. Gleiches gilt für die Nutzung von Marken, Handelsnamen und anderen Unternehmen Bezeichnungen der Mondi Gruppe erfüllt werdenAUFTRAGGEBERIN.
11.8 Die vorstehenden Verpflichtungen schränken weitergehende Verpflichtungen der AUFTRAGNEHMERIN aus anderen Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber der AUFTRAGGEBERIN nicht ein, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltinsbeson- dere eine geschlossene separate Geheimhaltungsvereinbarung geht diesen Bestimmungen vor. Der Kunde ist Die AUFTRAGNEHMERIN verpflichtet sich, soweit noch nicht berechtigtgeschehen, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern bei Vertragsschluss die Geheim- haltungsvereinbarung der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerAUFTRAGGEBERIN zu unterzeichnen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 10.1 Beide Parteien können technische Informationen, welche dem Informa- tionen über Produktplanung, Produktstrategien, Promotio- nen, Kunden im Zusammenhang und mit diesem Vertrag bekannt diesen verbundene technische, fi- nanzielle und geschäftliche Informationen erhalten oder ihnen können vorgenannte Informationen zugänglich ge- macht werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenwelche von der bekanntgebenden Partei als vertrauliche Informationen von ihr oder ihrer Unterliefe- ranten, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen Lieferanten oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Kunden betrachtet werden (in der Folge „vertrauliche “Ver- trauliche Informationen“).
10.2 Vertrauliche Informationen werden zum Zeitpunkt der Be- kanntgabe als vertraulich gekennzeichnet oder, streng sofern die Bekanntgabe mündlich als vertraulich zu behandeln und dieseerfolgt, werden in- nert dreissig (30) Tagen seit der mündlichen Bekanntgabe in einem Schreiben der bekanntgebenden Partei, welches die bekanntgegebenen Vertraulichen Informationen zu- sammenfasst, als vertraulich bezeichnet. Die Bestimmun- gen dieser Vereinbarung sowie diejenigen der Aufträge gelten als Vertrauliche Informationen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung dass die vor- genannten Voraussetzungen eingehalten werden müssen.
10.3 Vertrauliche Informationen können von Mondider empfangenden Partei oder von deren empfangenden Gruppengesell- schaften nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einem Auftrag verwendet werden und nur von denjenigen Mitarbeitern, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche InformationVertretern oder Unterlie- feranten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche zum Zwecke dieser Vereinbarung oder eines Auftrages von solchen Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenKenntnis ha- ben müssen. Die Verpflichtungen gemäß empfangende Partei oder deren empfan- gende Gruppengesellschaft wird die Vertraulichen Infor- mationen mit der gleichen Sorgfalt vor einer unerlaubten Benützung, Weitergabe oder Veröffentlichung schützen, wie sie dies für eigene vergleichbare vertrauliche Informa- tionen tut, mindestens jedoch mit einem angemessenen Sorgfaltsgrad. Sie sorgt weiter dafür, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Unterlieferanten den gleichen Schutz ge- währleisten.
10.4 Die Geheimhaltungspflicht der empfangenden Partei ge- mäss Ziffer 10.3 gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe. Eine weiterge- hende gesetzliche Geheimhaltungspflicht wird durch die Bestimmungen dieser Bestimmung gelten Ziffer nicht beeinträchtigt.
10.5 Die Geheimhaltungspflicht der Parteien gilt nicht für InformationenInfor- mationen, welche (a) die:
1. sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits im Besitz der empfangenden Partei oder deren empfangenden Gruppengesellschaft befanden; oder
2. ohne eine Pflichtverletzung durch die empfangende Partei öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit oder
3. von der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig empfangenden Partei oder deren empfan- genden Gruppengesellschaft rechtmässig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindDritten, welcher nicht an eine Geheimhaltungspflicht gebunden ist bzw. war, erworben werden; oder
4. von der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber empfangenden Partei oder deren empfan- genden Gruppengesellschaft unabhängig entwickelt oder erlernt werden; oder
5. vom Kunden einer anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet Gruppengesellschaft zum Zwecke der Anpreisung der Dienstleistungen bekanntgegeben werden, insoweit dies für den ge- nannten Zweck erforderlich ist; oder (d) oder
6. von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich empfangenden Partei mit schriftlicher Einwil- ligung der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet bekanntgebenden Partei bekanntgegeben werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
10.6 Ziffer 12.1 bleibt vorbehalten.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet11.1. Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdendie EQS Group oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen der EQS Group: Sämtliche Software, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenProgramme, Preis- und KosteninformationenWerkzeuge, Informationen über Mondi´s ProduktePreise, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen Daten oder andere Materialien, die sich EQS Group dem Kunden vorvertraglich oder auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenGrundlage des Vertrages zur Verfügung stellt. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung EQS Group kann die während der Laufzeit gesammelten Daten in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einem Kunden gesammelt werden und den Kunden, die Mitarbeitenden des Kunden oder die Kunden des Kunden nicht identifizieren.
11.2. Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.
11.3. Die vorstehendenden Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, welche (a) die
11.3.1. vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind;
11.3.2. ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich bekannt zugänglich geworden sind oder zu einem späteren Zeitpunkt rechtmäßig ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden Pflicht zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Geheimhaltung von einem Dritten zugänglich gemacht worden sinderhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen;
11.3.3. dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istbekannt waren;
11.3.4. nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind; oder
11.3.5. von einem zuständigen Gericht oder (d) von dem Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.
11.4. Die EQS Group ist befugt, den Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm als Referenzkunden zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenverwenden. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss eine Bewertung des Service auf xxxxx://xxx.x0.xxx/ (oder einer vergleichbaren Plattform) abzugeben (eine anonyme Abgabe einer Bewertung ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”möglich). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet19.1 Jede Partei behält sich sämtliche Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor. Vorbehaltlich Ziffer 19.3 verpflichtet sich jede Partei, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden vor Abschluss oder ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, einem Einzelvertrag mitgeteilten oder zugänglich werdenden Vertraulichen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle der jeweils anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng Partei vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich diese nur für die Durchführung des Einzelvertrages zu machennutzen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet dürfen nur zur Erfüllung des Vertragszweckes vervielfältigt werden. Jegliche Vervielfältigung der Vertraulichen Information muss die entsprechenden Vertraulichkeitsvermerke des Originals tragen. In Bezug auf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei verpflichtet sich jede Partei, (a) diese mit Angemessener Sorgfalt zu verwahren; und (b) diese nur solchen Stellvertretern offenzulegen, deren Kenntnis der Vertraulichen Informationen für die Durchführung des Einzelvertrages erforderlich ist und die mindestens in gleichem Umfang wie in diesen Bedingungen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Jede Partei ist für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 19 durch ihre Stellvertreter wie für eigenes Handeln verantwortlich.
19.2 Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei schriftlich von jedem tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch, jeder widerrechtlichen Verwendung oder unbefugten Weitergabe von vertraulichen Informationen der mitteilenden Partei zu unterrichten, von denen die Empfängerpartei Kenntnis erlangt.
19.3 Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung Regelungen in Ziffer 19.1 gelten nicht für InformationenVertraulichen Information, welche von denen die Empfängerpartei nachweisen kann, dass sie (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt von der Empfängerpartei unabhängig und ohne Zutun des Kunden öffentlich Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; (b) der Empfängerpartei uneingeschränkt von einer anderen (als der mitteilenden Partei) hierzu berechtigten Quelle bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne ein Verschulden der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; Empfängerpartei zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt öffentlich bekannt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.;
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Cloud , Edge Und Hybrid Services
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener 28.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Informationen und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder MaterialienDaten, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben offenkundig noch irgendwelchen allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch beigezogenen Dritten zugänglich zu machenaufzuer- legen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Im Zweifelsfall sind Informationen und sind streng Daten vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistung während einer Dauer von 5 (fünf) Jahren. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten.
28.2. CGMS darf die Tatsache und den wesentlichen Inhalt der Offertanfrage im Hinblick auf einen möglichen Beizug Dritter diesen Dritten bekannt geben.
28.3. Werbung und Publikationen über vertragsspezifische Leistun- gen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der anderen Vertrags- partei. CGMS ist allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenNamen der KUNDIN und das Projekt als Referenz anzugeben und damit zu werben, sofern die KUNDIN dies bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich ablehnt.
28.4. Verletzt eine Vertragspartei oder ein von ihr beigezogener Dritter vorstehende Geheimhaltungspflichten, so schuldet die verletzende Vertragspartei der Kunde anderen eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13Konventionalstrafe, sofern sie nicht beweist, dass weder sie noch ein von ihr beigebezo- gener Dritter ein Verschulden trifft. RebatesDiese beträgt je Fall 10% der einmaligen Vergütung oder eine wiederkehrende Jahresvergütung, service fees Unless explicitly otherwise agreed höchstens jedoch CHF 50'000 je Fall. Die Bezahlung der Konventio- nalstrafe befreit nicht von den Geheimhaltungspflichten; Schaden- ersatzansprüche bleiben vorbehalten, die Konventionalstrafe wird auf den zu leistenden Schadenersatz angerechnet.
28.5. Gesetzliche Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. CGMS wird personenbezogene Daten der KUNDIN ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung der KUNDIN bearbeiten. Die KUNDIN ist dafür verantwortlich, CGMS im Hinblick auf die Datenbearbeitung entsprechend zu instruieren. Allenfalls darüber hinausgehende besondere Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen der KUNDIN sind in writingder Vertragsurkunde zu vereinbaren. Die KUNDIN ist verpflich- tet, all payment obligations of Mondi to the CustomerCGMS auf besondere Geheimhaltungs-, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerDatenschutz- und Sicherheitsbestimmungen vor dem Vertragsabschluss hinzuweisen.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet7.1. Die übernehmende Partei verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle mit dem Material zusammenhängenden Informationen und, vorbehaltlich Punkt 6., alle mit dem Material zusammenhängenden Ergebnisse während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung und für einen daran anschließenden Zeitraum von _____________(z.B. 3 (drei) Jahren) geheim zu halten; ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind jene Informationen, welche dem Kunden die nachweislich
(a) bereits öffentlich bekannt waren, bevor sie der übernehmenden Partei zur Verfügung gestellt wurden, oder danach - auf andere Weise als durch eine Verletzung dieser Vereinbarung durch die übernehmende Partei - öffentlich bekannt wurden;
(b) der übernehmenden Partei vor der Bereitstellung des Materials bekannt waren;
(c) der übernehmenden Partei seitens eines Dritten zugegangen sind, der die relevante(n) Information(en) selbst rechtmäßig und ohne Verletzung dieser Vereinbarung erhalten hat;
(d) vom Personal der übernehmenden Partei ohne Zugriff auf die Informationen oder das Material unabhängig entwickelt wurden. Die übernehmende Partei ist dafür verantwortlich, den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
7.2. Veröffentlichungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Sinne von Punkt 7. stellen keine Verletzung dieser Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit dar.
7.3. Mit dem Material zusammenhängende Informationen dürfen nur gegenüber solchen Personen offengelegt werden, einschließlich geschäftsbezogener die intern (als MitarbeiterInnen) oder extern (als Berater) wegen des Zwecks davon Kenntnis haben müssen und finanzieller Informationenhinsichtlich ihres Zugangs zum Material ähnlichen Geheimhaltungsverpflichtungen und Verwendungsbeschränkungen wie jenen unterliegen, Preis- und Kosteninformationendie in dieser Vereinbarung enthalten sind.
7.4. Die Parteien erkennen an, dass die regelmäßige Veröffentlichung von Informationen über Mondi´s Produktedie Art, Technologienden Gegenstand und die Ergebnisse der Forschungstätigkeiten eine wesentliche Aufgabe seitens eines Forschungsinstituts darstellt. Ungeachtet der obigen Geheimhaltungsbestimmungen haben die Parteien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das Recht, Knowin Form akademischer Veröffentlichungen unabhängig über die Ergebnisse zu publizieren. Die jeweilige Partei benachrichtigt die andere Partei schriftlich von der geplanten Veröffentlichung. Wenn sich die andere Partei nicht innerhalb eines Zeitraums von _____________(z.B. 2 (zwei)) Wochen ab Eingang der schriftlichen Benachrichtigung über die geplante Veröffentlichung [E-howMail gilt als ausreichend] dazu äußert, Designsgilt nach Ablauf des _____________(z.B. 2 (zwei)-)wöchigen Zeitraums die Zustimmung zu der jeweiligen Veröffentlichung als erteilt. Wenn die andere Partei innerhalb von _____________(z.B. 2 (zwei) Wochen) schriftlich wohlbegründete Einwände erhebt und Änderungen vorschlägt, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienwird sich die betroffene Partei unverzüglich um eine gemeinsame Lösung bemühen, die diese wohlbegründeten Einwände berücksichtigt (z.B. unverzügliche Registrierung eines IP-Rechts, Anpassung des Inhalts der Veröffentlichung, Sperre von Diplom- bzw. Masterarbeiten oder Dissertationen). Nach Ablauf eines Zeitraums von _____________(z.B. 3 (drei)) Monaten ab Kenntnis der Einwände kann die Veröffentlichung jedenfalls publiziert werden. Angesichts der berechtigten Interessen an akademischen Publikationen sollten die Registrierung von IP-Rechten und der Aufgriff von Dienstnehmererfindungen zeitgerecht vor der Veröffentlichung organisiert werden. Darüber hinaus verpflichtet sich auf die übernehmende Partei, in jeder Publikation oder Präsentation darauf hinzuweisen, dass das gegenwärtige Material von der übertragenden Partei bereitgestellt wurde[ und die MitarbeiterInnen der übertragenden Partei zu erwähnen, die zu den Ergebnissen und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerMaterial beigetragen haben].
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Samples: Material Transfer Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (7.1 Bei Verwendung in diesen Standardgeschäftsbedingungen bezeichnet der Folge Begriff „vertrauliche Informationen““ alle Informationen, Daten (einschließlich ohne Einschränkung alle Daten und Informationen jeglicher Handelspartner von LBSync, auf die über die Dienstleistungen zugegriffen wird), streng vertraulich zu behandeln Know- how, Verfahren, Texte und dieseKopien in jeglicher Form, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondieinschließlich u.a. in schriftlicher, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenmündlicher oder elektronischer Form, die seitens einer Partei gemäß dem Vertrag, den Standardgeschäftsbedingungen und jeglichen geltenden Anlagen zur Verfügung gestellt wurden. Auch sämtliche InformationAusgenommen sind jegliche Informationen die (i) in Bezug auf die eine Partei dokumentieren kann, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dass sie auf dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig B2B- Einzelhandelssektor allgemein bekannt sind; (cii) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindeiner Partei auf andere Art und Weise als durch eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden; oder (iii) seitens einer dritten Partei, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien die nicht zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet ist; , mitgeteilt werden.
7.2 Über einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum der Bekanntgabe behandelt jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich und schützt sie vor der Bekanntgabe gegenüber jeder anderen Partei und wendet dabei das gleiche Maß an Sorgfalt auf, das sie zum Schutz ihrer eigenen geschützten Informationen ähnlicher Wichtigkeit aufwendet. Jede Partei verwendet die vertraulichen Informationen ausschließlich für die in dem Vertrag, diese Standardgeschäftsbedingungen und jeglichen geltenden Anlagen genannten Zwecke.
7.3 Gemäß diesen Standardgeschäftsbedingungen erhaltene Informationen können den Angestellten, Vertretern und Beratern der Parteien sowie ihren verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden, denen diese Informationen bekannt sein müssen, und die sich zum Schutz der erhaltenen Informationen vor einer ungenehmigten Nutzung und Bekanntgabe gemäß den Bedingungen des Vertrages, dieser Standardgeschäftsbedingungen und jeglicher anwendbarer Anlagen verpflichtet haben. Jede Partei ist für die unbefugte Bekanntgabe von vertraulichen Informationen seitens eines ihrer Angestellten oder (d) einer gemäß ihrer Anweisung handelnden Person haftbar und informiert die andere Partei unverzüglich, sobald ihr bekannt wird oder sobald sie Grund zu der Annahme hat, dass einer ihrer Angestellten oder eine gemäß ihrer Anweisung handelnde Person, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen hat, einen Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrages, dieser Standardgeschäftsbedingungen und jeglicher geltenden Anlagen begangen hat oder plant. Beide Parteien kooperieren auf eigene Kosten, um einen entsprechenden Unterlassungsanspruch oder einen anderen Billigkeitsanspruch gegen einen solchen Angestellten oder gegen eine solche Person geltend zu machen.
7.4 Sollte eine Partei von dem Kunden Rechts wegen verpflichtet sein, die gesamten oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Teile der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenbekannt zu geben, so stellt eine Bekanntgabe aufgrund einer solchen rechtlichen Verpflichtung keinen Verstoß gegen den Vertrag, diese Standardgeschäftsbedingungen und jegliche geltende Anlagen dar, vorausgesetzt jedoch, dass die offenlegende Partei die andere Partei (sofern gesetzlich erlaubt) unverzüglich über (eine) solche Aufforderung(en) informiert, so dass der Eigentümer der vertraulichen Informationen eine entsprechende Schutzanordnung beantragen oder den Umfang einer solchen verpflichtenden Bekanntgabe einschränken kann. Auf Sofern eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemPartei verpflichtet ist, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für bekannt zu geben, darf diese nur den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetTeil der vertraulichen Informationen bekannt geben, zu dessen Bekanntgabe sie verpflichtet ist, und sie wendet angemessene kaufmännische Bemühungen an, um die andere Partei dabei zu unterstützen, eine vertrauliche Behandlung der offengelegten Informationen zu erzielen.
7.5 Alle Dokumente und andere materiellen Gegenstände, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche enthalten oder darstellen und alle Kopien solcher Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten materiellen Gegenstände, die einer Partei zur Verfügung gestellt werden oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt durch eine Partei erstellt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltsind und bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei und sind dieser Partei auf ihre Aufforderung hin oder bei Beendigung oder bei Ablauf des Vertrages, dieser Standardgeschäftsbedingungen und jeglicher geltenden Anlagen unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigtDie annehmende Partei informiert die offenlegende Partei schriftlich, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösendass, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebatesvorhanden, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customeralle nicht zurückgegebenen Kopien vernichtet wurden.
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Samples: Standard Terms and Conditions for Data Synchronization
Geheimhaltung. 21.1. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Auftragnehmer wird alle Informationen, welche dem Kunden die ihm Süwag im Zusammenhang mit diesem dem Vertrag bekannt werdenzugänglich macht („Vertrauliche Informationen“), einschließlich geschäftsbezogener uneingeschränkt vertraulich behandeln und finanzieller ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwenden.
21.2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen insbesondere:
21.2.1. Unterlagen und Informationen, Preis- die als „vertraulich“, „Geschäftsgeheimnis“ oder in vergleichbarer Weise gekennzeichnet sind;
21.2.2. Unterlagen und KosteninformationenInformationen, Informationen über Mondi´s die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Produkte, TechnologienHerstellungsprozesse, Know-how, DesignsErfindungen, Zeichnungengeschäftliche Beziehungen, SpezifikationenGeschäftsstrategien, MusterBusinesspläne, Formeln Finanzplanung, Personalangelegenheiten enthalten oder sich auf solche beziehen;
21.2.3. jegliche Unterlagen und alle anderen Informationen oder MaterialienInformationen, die sich auf nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind;
21.2.4. alle zur Erfüllung und im Zusammenhang mit dem Zweck der Vereinbarung ausgetauschten oder bekannt gewordenen Daten, unabhängig ob personenbezogen oder nicht, auch soweit sie allein oder in ihrem Zusammenhang keinen gesetzlichen Schutz genießen; oder
21.2.5. das gegenwärtige und/Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt und die Tatsache, dass die Parteien den Zweck in Betracht ziehen. Zum Zwecke der Klarstellung: Sämtliche Informationen, Analysen, Zusammenstellungen, Notizen, Studien, Vermerke oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)andere Dokumente, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnendie aus den Vertraulichen Informationen abgeleitet wurden oder solche Vertraulichen Informationen enthalten oder wiedergeben, gelten gleichermaßen als vertrauliche Vertrauliche Informationen.
21.3. Keine Vertraulichen Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für solche Informationen, welche (a) öffentlich die zum Zeitpunkt der Offenlegung:
21.3.1. der Öffentlichkeit bekannt sind oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
21.3.2. dem Auftragnehmer bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei aus einer nicht-vertraulichen Quelle nachweislich bekannt werdenwaren;
21.3.3. dem Auftragnehmer ohne Nutzung oder Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen der überlassenden Partei selbstständig gewonnen oder entwickelt wurden; (b) oder
21.3.4. dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Auftragnehmer von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
21.4. Soweit sich unter Vertraulichen Informationen personenbezogene Daten befinden, gelten die Regelungen der Ziffer 23 vorrangig.
21.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem Zweck und in den Grenzen dieses Vertrages zu verwenden. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer:
21.5.1. die Vertraulichen Informationen stets geheim zu behandeln und sie vor jedem unbefugten Zugriff und jeder unbefugten Nutzung zu schützen, diese nicht außerhalb nach diesem Vertrag zulässigen Fälle ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Süwag, welche nach dem freien Ermessen verwehrt werden kann, Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese zu machen und die Vertraulichen Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck zu verwenden; die Vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertrags verwendet nach dem jeweils anwendbaren Recht gesetzlich Zulässigen ausschließlich gegenüber solchen Vertretern offengelegt werden, die (A) auf die Kenntnis dieser Informationen für den Zweck angewiesen sind und dann auch nur in einem für den Zweck erforderlichen Umfang („Need-to- know-Prinzip“) und (B) bei denen es sich nicht um Wettbewerber der überlassenden Partei handelt die Vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der überlassenden Partei und außerhalb des Zweckes weder selbst noch durch Dritte zu publizieren, zum Schutzrecht anzumelden oder in Schutzrechtsanmeldungen zu offenbaren oder zu verwerten;
21.5.2. die Vertraulichen Informationen durch unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, welche insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen der Informationssicherheit zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Vertraulichen Informationen umfassen, einschließlich der Verschlüsselung der Vertraulichen Informationen, Verhinderung des Zutritts Unbefugter zu Datenverarbeitungsanlagen und der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte sowie der Vergabe von Zugriffsrechten an Vertreter der Parteien ausschließlich in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 21, um sicherzustellen, damit ausschließlich Personen mit der entsprechenden Berechtigung auf Vertrauliche Informationen zugreifen können, („Geheimhaltungsmaßnahmen“) gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern. Süwag kann dem Auftragnehmer durch gesonderte Anforderung aufgeben, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen zu ergreifen, sofern Süwag solche Maßnahmen selbst anwendet. Sollten die Maßnahmen in den betrieblichen Abläufen des Auftragnehmers mit angemessenem Aufwand nicht umsetzbar sein, ergreift der Auftragnehmer Maßnahmen, die den aufgegebenen Maßnahmen möglichst nahekommen und einen gleichwertigen Schutz darstellen. Die Geheimhaltungsmaßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren und Süwag auf Verlangen nachzuweisen, dass die Maßnahmen tatsächlich getroffen wurden.
21.6. Jede Handlung oder Unterlassung durch einen Vertreter des Auftragnehmers, die – wäre diese Handlung oder Unterlassung vom Auftragnehmer vorgenommen worden – eine Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung durch den Auftragnehmer darstellt, gilt als Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung durch den Auftragnehmer.
21.7. Als „Vertreter“ im Sinne der Ziffer 21 gelten: Für E.ON, die E.ON Gruppe bzw. für den Vertragspartner, dessen verbundene Unternehmen im Sinne der §§ ff. 15 AktG sowie für beide alle Organe, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Stellvertreter sowie die internen und externen Berater (einschließlich aber nicht beschränkt auf Finanz-, Rechts- und technische Berater) und (mögliche) Anbieter von Finanzierung, Versicherungen oder Makler- bzw. Broker-Dienstleistungen für eine Partei sowie für mit der Partei verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Voraussetzung für die Offenlegung gegenüber Vertretern ist in jedem Fall, dass jede Partei sicherstellt, dass ihre Vertreter diese Vereinbarung einhalten, als wären sie selbst durch diese Vereinbarung gebunden.
21.8. Alle von Süwag übergebenen Informationen bleiben Eigentum der Süwag. Gleiches gilt für Kopien, auch wenn sie vom Auftragnehmer angefertigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den Informationen, Kopien oder Datenträgern besteht nicht.
21.9. Der Kunde ist außerdem verpflichtetAuftragnehmer unterrichtet Xxxxxxxxxxxxxxxxx bei allen Anzeichen für einen Verstoß gegen Regelungen dieser Ziffer 21.
21.10. Die Pflichten aus dieser Ziffer 21 werden von der Beendigung des Vertrages nicht berührt.
21.11. Süwag kann ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten gemäß diesem Abschnitt „Geheimhaltung“ innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt. Der Auftragnehmer haftet gegenüber Süwag für alle Schäden, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat Süwag aus der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verletzung seiner Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customererwachsen.
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Geheimhaltung. Der Kunde (1) V&V ist auf Grund berufsrechtlicher Vorschriften (§ 80 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz – WTBG 2017) zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet, jeden Vertrag es sei denn, der Auftraggeber entbindet V&V von der Verschwiegenheitspflicht oder es bestehen gesetzliche Äußerungspflichten.
(2) Der Auftraggeber wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von V&V keine geheimen oder vertraulichen Informationen und Unterlagen (insbesondere auch die Bedingungen dieses Auftragsschreibens und das darin vereinbarte Honorar), die der Auftraggeber im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von V&V erhält, Dritten gegenüber offenlegen, außer dies ist, und nur in jenem Umfang soweit, gesetzlich erforderlich. Insbesondere ist zuvor jegliche Bezugnahme auf V&V und mit ihr verbundene Unternehmen zu entfernen.
(3) Der Auftraggeber entbindet V&V ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht im Sinne des § 80 Abs 4 Z 2 WTBG 2017 in folgenden Fällen: (i) für die Verwendung von Daten zu den in Pkt. 5 genannten Zwecken; (ii) für die Offenlegung vertraulicher Informationen und Unterlagen gegenüber vom Auftraggeber beauftragten Beratern, sonstigen vom Auftraggeber genannten Dritten, und etwaigen zur Auftragserfüllung herangezogenen Subunternehmern von V&V sowie den Rechtsberatern, Versicherern, Versicherungsmaklern von V&V; (iii) für die Offenlegung vertraulicher Informationen und Unterlagen, sofern und soweit dies in- oder ausländische Rechtsvorschriften, sonstige Regelungen (wie Standesregeln) oder behördliche Anordnungen vorsehen; (iv) V&V ist auch berechtigt, den Namen des Auftraggebers und aufgrund der Leistungsvereinbarung erbrachte Produkte bzw. Leistungen anderen Klienten oder potentiellen Klienten als Referenz zu benennen.
(4) Hinsichtlich Verwendung und Weitergabe von Produkten und jedweden beruflichen Äußerungen von V&V wird auf Punkt 5 AAB 2018 sowie Punkt 1 Leistungserbringung oben hingewiesen; diese Bestimmung der AAB 2018 gilt auch hinsichtlich der Weitergabe sämtlicher auftragsbezogener Informationen und Unterlagen (insbesondere auch die Bedingungen der Leistungsvereinbarung und das darin vereinbarte Honorar), die der Auftraggeber von V&V erhalten hat.
(5) Die Beratungsleistungen von V&V dienen allerdings ausschließlich dem Nutzen des Auftraggebers und ausschließlich den V&V schriftlich bekannt gegebenen Zwecken des Auftraggebers; sie sind nicht für Zwecke Dritter geeignet und Dritte dürfen sich darauf nicht verlassen. Der Auftraggeber wird V&V, sämtliche Informationenmit ihr verbundene Unternehmen sowie die Partner und Mitarbeiter der Vorgenannten von sämtlichen Ansprüchen jeglicher Dritter, welche die keine von V&V vorgelegte allgemeine Schadloshaltungs- und Haftungsfreistellungserklärung (Hold Harmless- and Release-Agreement) gegenüber V&V, sämtlichen mit ihr verbundenen Unternehmen und dem Kunden Personal der Vorgenannten unterzeichnet haben, vollkommen schad- und klaglos halten. Pkt. 7 (5) bleibt durch die Bestimmungen der folgenden Absätze jedenfalls unberührt.
(6.1.) Wenn der Auftraggeber ein bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“) registrierter Prüfungsklient von V&V oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens oder ein (nach den SEC Abschlussprüfer-Unabhängigkeitsvorschriften) verbundenes Unternehmen einer solchen von V&V oder eines mit ihr verbundenen Unternehmen geprüften SEC registrierten Gesellschaft ist, gelten die nachfolgenden Punkte 6.2. bis 6.4.
(6.2.) Der Auftraggeber und jeder vom Auftraggeber Bevollmächtigte darf - abweichend von Punkt 5 (1) der AAB 2018 bzw. von jeder anderen Bestimmung dieses Vertrages - ausnahmsweise alle Informationen und Materialien, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener den Steuerberatungsleistungen von V&V hinsichtlich der steuerlichen Behandlung und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, KnowStrukturierung von Transaktionen im Sinne der Rule 3522 des United States Public Company Accounting Oversight Board („PCAOB“) stehen (im Folgenden „3522-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche InformationenSteuerberatung“), streng vertraulich zu behandeln und diesean Dritte weitergeben (die „aufgrund PCAOB Rule 3522 erlaubte Weitergabe“).
(6.3.) Für den Fall, ohne vorherige schriftliche Zustimmung dass der Auftraggeber die 3522-Steuerberatung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen V&V im Rahmen einer aufgrund PCAOB Rule 3522 erlaubten Weitergabe einem Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Informationmacht, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche wird der Auftraggeber daher (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun V&V den Namen und die Adresse des Kunden öffentlich bekannt werdenDritten und eine Aufstellung der weitergegebenen Informationen und Unterlagen mitteilen; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; diesen Dritten schriftlich darauf hinweisen, dass er und andere Dritte sich in keiner Weise auf die von V&V für den Auftraggeber erbrachten Beratungsleistungen verlassen dürfen, diese ausschließlich für Zwecke des Auftraggebers bestimmt sind und V&V ihm oder anderen Dritten gegenüber diesbezüglich keinerlei Haftung oder Verantwortung übernimmt und (c) dem Kunden rechtmäßig sich nach besten Kräften bemühen, vom Empfänger der erwähnten Unterlagen und Informationen die schriftliche Zustimmung zu einer von einem Dritten V&V vorgelegten allgemeinen Schadloshaltungs- und Haftungsfreistellungserklärung (Hold Harmless- and Release- Agreement) gegenüber V&V und sämtlichen mit ihr verbundenen Unternehmen und den Partnern und Mitarbeitern der Vorgenannten für sämtliche Haftungspflichten, Schäden, Forderungen, Kosten, Auslagen und Klagen, welche sich daraus ergeben, dass sich dieser Dritte auf vom Auftraggeber zugänglich gemacht worden sindgemachte Informationen und Unterlagen verlassen hat oder auf deren Grundlage gehandelt hat, zu besorgen.
(6.4.) Der Auftraggeber sichert weiters V&V zu und bestätigt durch die Unterfertigung der Leistungsvereinbarung, dass mit keinem anderen Berater, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder Steuerberatungsleistungen im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt Zusammenhang mit unserem Auftrag gemäß dieser Leistungsvereinbarung erbringt bzw. erbracht hat, Vertraulichkeitsbedingungen, wie in PCAOB Rule 3522 definiert, vereinbart wurden. Auf Zusätzlich stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftraggeber V&V davon informieren wird, wenn, nachdem V&V mit der Leistungserbringung begonnen hat, ein anderer Berater Vertraulichkeitsbedingungen, wie in Rule 3522 des PCAOB definiert, hinsichtlich dem in der Leistungsvereinbarung umfassten Auftrag verlangt, sodass V&V ihre Leistungen einstellen kann, um eine solche Ausnahme kann sich Verletzung der Kunde nur unter entsprechendem, Unabhängigkeit von ihm V&V oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens aufgrund der PCAOB Rule 3522 zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customervermeiden.
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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft Soweit nicht separate Vertraulichkeitsvereinbarungen von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht den Par- teien abgeschlossen worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen gilt Folgendes:
21.1 Die Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetInformationen, die sie direkt oder indirekt von Mondi erlangten vertraulichen der jeweils anderen Partei erhalten, ver- traulich zu behandeln. Auch Lieferpläne (inkl. Lieferabrufe) bzw. Be- stellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten sowie Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene zu Werkzeugkon- struktionen und zur Auslegung des Werkzeugs sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Ab- bildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Mus- ter und ähnliche Gegenstände geheim zu halten. Eine Vervielfälti- gung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rah- men der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltschriftlicher Form offengelegt wer- den.
21.2 Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen, von denen die die Informationen emp- fangende Partei nachweisen kann, dass sie
a. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich wa- ren oder danach ohne ihr Verschulden allgemein zugänglich wurden;
b. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in ihrem Besitz waren;
c. ihr von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden, wobei vorausge- setzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt o- der indirekt von der anderen Partei erhalten haben;
d. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behörden mitzuteilen sind.
21.3 Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Auf Verlangen Der Lieferant darf die ihm von Mondi KASAI bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
21.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lie- ferbeziehung hinaus für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren Bestand. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie verkörpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, an KASAI herauszugeben. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus den letzten beiden Sätzen hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich Lieferant KASAI auf Wunsch von KASAI schrift- lich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Informationen und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
2. Vertrauliche Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffer sind: • alle verkörperten und elektronischen Informationen und Unterlagen, jeden Vertrag sowie sämtliche einschließlich der Vertragsdokumente, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Auftraggebern, Mitarbeiter, Subunternehmer, Marketing-Pläne, finanzielle Angelegenheiten. • mündliche Informationen, sofern sie bei der Mitteilung als vertraulich oder mit diesem Vertrag bekannt einem ähnlichen Hinweis bezeichnet und in einem entsprechend gekennzeichneten Protokoll zusammengefasst werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle das innerhalb von dreißig (30) Tagen dem jeweils anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenVertragspartner zugeht.
3. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten Nicht als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich die • der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei unter diesem Rahmenvertrag erhalten hat, oder • die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat, oder • die empfangende Vertragspartei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist, oder • ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit , oder • die eine Vertragspartei gegenüber der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig empfangenden Vertragspartei durch schriftliche Erklärung von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenVertraulichkeit ausgenommen hat.
4. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche Die Vertragsparteien werden vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck nicht an unbefugte Dritte weitergeben und sie vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen.
5. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags verwendet werdenVertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit.
6. Der Kunde ist außerdem verpflichtetWenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
7. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugebendenen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (sosind nur nach vorheriger Abstimmung – auch per E-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerMail – zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 11.1. Der Kunde Lieferant ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden alle ihm im Zusammenhang Laufe der Zusammenarbeit mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener AVL DiTEST zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Betriebsgeheimnisse der AVL DiTEST (in der Folge „vertrauliche geheime Informationen“), ; siehe Punkt 11.2.) streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machennach Ausführung der Bestellung an AVL DiTEST zurückzustellen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Die geheimen Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, dürfen ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise Genehmigung durch AVL DiTEST weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht noch für andere Zwecke als die Abwicklung der Bestellungen verwendet werden.
11.2. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung Als geheime Informationen gelten insbesondere alle zur Legung von Angeboten bzw. Aus- führung von Bestellungen überlassenen Zeichnungen, Berechnungen, alle geschäftlichen, technischen und personenbezogenen Daten, sei es von AVL-DiTEST oder deren Kunden, das gesamte zur Verfügung gestellte technische Knowhow (Konstruktionen, Spezifikationen, Pläne, Software, etc.) von AVL DiTEST oder von Kunden, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten, Ergebnisse, Daten und Kenntnisse.
11.3. Bei durch AVL DiTEST genehmigter (teilweiser) Vergabe von Unteraufträgen an Unter- lieferanten (siehe Punkt 2.4.) hat der Lieferant seinen Unterlieferanten entsprechende Geheim- haltungspflichten aufzuerlegen. Ebenso hat er seine Mitarbeiter entsprechend zur Geheim- haltung (einschließlich Verwendungsverbot) zu verpflichten. Der Lieferant haftet für Verstöße gegen die in diesem Punkt 11. geregelte Geheimhaltungsverpflichtung durch von ihn heran- gezogenen Unterlieferanten oder durch seine Mitarbeiter.
11.4. Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen des nach dem jeweiligen Stand der Technik Möglichen, alle geheimen Informationen sofort wirksam gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu sichern und sie insbesondere gegen Entwendung, Verlust, Manipulation, Beschädigung oder jede Vervielfältigung zu sichern. Hat der Lieferant Hinweise darauf, dass unbefugte Dritte Kenntnisse von den geheimen Informationen erlangt haben könnten, so hat er AVL DiTEST unverzüglich zu informieren und in Abstimmung mit AVL DiTEST alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls zukünftige Zugriffe zu ver- hindern.
11.5. Sollte der Lieferant die geheimen Informationen in seinen Datenverarbeitungsanlagen speichern, bearbeiten oder verarbeiten, so wird er sicherstellen, dass unbefugte Dritte nicht für auf diese Daten zugreifen können.
11.6. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Durchführung des Auftrags alle geheimen Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindDaten, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf Unterlagen und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenSpeichermedien an AVL DiTEST zurückzugeben. Der Kunde ist außerdem verpflichtetLieferant wird darüber hinaus alle Daten und Informationen aus seinen Datenverarbeitungsanlagen entfernen sowie alle Vervielfältigungen der Daten und Speichermedien nach Xxxx von AVL DiTEST an AVL DiTEST zurückgeben oder die Vervielfältigung in einer Art und Weise zerstören, dass eine Rekonstruktion ausgeschlossen ist. Der Lieferant wird die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf vollständige Rückgabe und/oder Zerstörung auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente AVL DiTEST nachweisen und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 7.1 Alle zur Legung von Angeboten bzw. Ausführung von Bestellungen überlassenen Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen bleiben unser Eigentum und sind mit dem Angebot bzw. nach Ausführung der Bestellung an uns zurückzusenden. Diese dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
7.2 Der Kunde Lieferant ist verpflichtet, jeden Vertrag die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener damit zusammenhängende technische und finanzieller Informationen, Preis- kaufmännische Unterlagen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln behandeln. Bei durch uns genehmigter teilweiser Vergabe von Unteraufträgen zur gegenständlichen Bestellung an Unterlieferanten hat der Lieferant seine Unterlieferanten entsprechend zu verpflichten.
7.3 Der Lieferant verpflichtet sich im Rahmen des nach dem jeweiligen Stand der Technik Möglichen, alle geheimen Informationen sofort wirksam gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu sichern, sie insbesondere gegen Entwendung, Verlust, Manipulation, Beschädigung oder jede Vervielfältigung zu sichern. Hat der Lieferant Hinweise darauf, dass unbefugte Dritte Kenntnisse von den geheimen Informationen erlangt haben könnten, so hat er uns unverzüglich zu informieren und diesein Abstimmung mit uns alle erforderlichen Schritte einzuleiten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondium den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls zukünftige Zugriffe zu verhindern.
7.4 Sollte der Lieferant die geheimen Informationen in seinen Datenverarbeitungsanlagen speichern, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Informationbearbeiten oder verarbeiten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden so wird er sicherstellen, dass unbefugte Dritte nicht auf diese Daten zugreifen können.
7.5 Der Lieferant verpflichtet sich, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für nach Durchführung des Auftrags alle geheimen Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindDaten, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf Unterlagen und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenSpeichermedien an uns zurückzugeben. Der Kunde ist außerdem verpflichtetLieferant wird darüber hinaus alle Daten und Informationen aus seinen Datenverarbeitungsanlagen entfernen sowie alle Vervielfältigungen der Daten und Speichermedien nach unserer Xxxx an uns zurückgeben oder die Vervielfältigung in einer Art und Weise zerstören, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltdass eine Rekonstruktion ausgeschlossen ist. Der Kunde Lieferant wird die vollständige Rückgabe oder Zerstörung auf unser Verlangen nachweisen und schriftlich bestätigen.
7.6 Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutretenzur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen in jeweils geltender Fassung verpflichtet und wird diese beachten. Mondi ist berechtigt, Der Lieferant hat alle Mitarbeiter und Unterauftragnehmer nach den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customereinschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu belehren und auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet18.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenalle vertraulichen Informatio- nen der jeweils anderen Partei und der mit ihr i.S.v. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, welche dem Kunden die ihnen im Zusammenhang Zusammen- hang mit diesem Vertrag oder bei der Durchführung des Vertrages bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diesenur für vertraglich ver- einbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Mitarbeitern, Angestellten und externen Be-ratern, die unmittelbar mit der Vertragsdurch- führung befasst sind ("need to know"-Prinzip) und gesetzlich oder vertraglich – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch für die Zeit nach deren Ausscheiden aus dem Betrieb – zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Geschäftsgeheimnisse
i. S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG und sonstige vertrauliche Infor- mationen wirtschaftlicher, rechtlicher, finanzieller, techni- scher oder steuerlicher Natur, welche die Geschäftstätigkeit, Kunden oder die Mitarbeiter der Parteien betreffen und die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertrau- lich anzusehen sind, unabhängig davon ob und wie diese dokumentiert oder verkörpert sind.
18.2 Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne vorherige schriftliche Zustimmung Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der in-formierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von Mondider informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt of- fenzulegen. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnah- men hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf be- ruft.
18.3 Ist eine Partei aufgrund einer Rechtsvorschrift oder einer be- hördlichen Anordnung verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vor-ge- nannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu be- rechtigt. Auch sämtliche InformationDer Umfang der Offenlegung ist so gering wie mög- lich zu halten; die andere Partei ist unverzüglich und mög- lichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentli- che Stelle zu informieren.
18.4 Sind einer Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei bekannt geworden, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenso wird sie nach Beendigung die- ses Rahmenvertrags auf schriftliche Aufforderung und nach Xxxx der anderen Partei unverzüglich und auf eigene Kos- ten alle vertraulichen Informationen (inklusive aller Verkörpe- rungen, Datenträger und Kopien) an die andere Partei her- ausgeben oder zerstören, soweit dies mit vertretbarem Auf- wand machbar ist, und dies der anderen Partei bestätigen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die zur Herausgabe bzw. Zerstörung verpflichtete Partei gesetzlich zur Aufbewahrung vertraulicher Informationen verpflichtet ist.
18.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach dieser Ziff. 18 be- steht für fünf Jahre nach Vertragsschluss fort. Sofern und soweit offenbarte vertrauliche Informationen Geschäftsge- heimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht unbeschadet Ziffer 18.2 für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerunbe- stimmte Zeit.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde Verkäufer ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich werdenden Informationen oder MaterialienUnterlagen von uns, die sich auf das gegenwärtige und/als vertraulich bezeichnet werden oder künftige Geschäft von Mondi beziehen nach den sonstigen äußeren Umständen als vertraulich erkennbar sind (in der Folge „vertrauliche nachfolgend: "Vertrauliche Informationen“"), streng vertraulich mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene vertrauliche Unterlagen und Kenntnisse zu behandeln behandeln, gegenüber Dritten geheim zu halten und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich sie nur für den Zweck der Vertragsdurchführung zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdennutzen. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht Geheimhaltungspflicht gilt für InformationenVertrauliche Information in jeder Form (schriftlich, welche mündlich, elektronisch) und unabhängig von einer Einstufung der Vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnisse i. S. d. Geschäftsgeheimnisgesetzes (aGeschGehG). Der Verkäufer ist berechtigt, Vertrauliche Informationen an die jeweils eigenen Mitarbeiter, Vorlieferanten oder Subunternehmer (soweit nach Ziffer 5 Abs. 4 zulässig) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindweiterzugeben, der soweit diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht ihrerseits in entsprechender Weise zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder sind und soweit deren Kenntnis im Namen des Kunden Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlich ist. Ausgenommen von der Pflicht zur Geheimhaltung sind Informationen, die
(i) ausdrücklich durch uns von einer Geheimhaltungspflicht ausgenommen wurden, (ii) dem Verkäufer ohne Kenntnis Verletzung einer Geheimhaltungspflicht vor Offenlegung bereits bekannt waren, (iii) im Zeitpunkt der vertraulichen Offenlegung bereits öffentlich waren oder ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht öffentlich werden, (iv) vom Verkäufer ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenwurden oder (v) aufgrund behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder gesetzlicher Regelung zwingend vom Verkäufer weitergegeben werden müssen (in diesem Fall sind wir unverzüglich hiervon zu unterrichten). Auf Ferner bleiben zwingende gesetzliche Regelungen, nach denen eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemWeitergabe von Geschäftsgeheimnissen zulässig ist, von ihm unberührt. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und soweit möglich sind Vertrauliche Informationen auf unser Verlangen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben oder zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenlöschen bzw. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugebenvernichten, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und sie für die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht mehr benötigt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet10.1 Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, alle wechselseitig erhaltenen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge als „vertrauliche Informationen“), “ streng vertraulich zu behandeln behandeln, ausschließlich aufgrund und diesenach Maßgabe des Auftrags einzusetzen und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu sichern.
10.2 Wir werden die vertraulichen Informationen des Auftraggebers für keine anderen Zwecke als die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen nutzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondies sei denn, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machender Auftraggeber hat einer solch anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt Ziffer 10.7 bleibt hiervon unberührt.
10.3 Die Parteien werden können, gelten als vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur an solche Mitarbeiter und sind streng vertraulich Bevollmächtigte weitergeben, für die die Offenbarung oder der Zugang zu behandeln den vertraulichen Informationen für die Erbringung ihrer Leistungen erforderlich ist, und dürfendie entsprechend, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondisoweit arbeitsrechtlich zulässig, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istsind.
10.4 Die Wahrung der Verschwiegenheit gilt über die Dauer der Beauftragung hinaus.
10.5 Ausgenommen von den Geheimhaltungspflichten gemäß dieser Ziff. 10 sind Kenntnisse und Informationen, a) die zur Zeit ihrer Mitteilung an die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei bereits offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik waren oder die dieser Partei ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren; b) die von dieser Partei ohne Nutzung oder (Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der anderen Partei selber gewonnen wurden; c) die nachträglich offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik werden, ohne dass die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei hieran ein Verschulden trifft; d) die der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei von dem Kunden einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden; e) bezüglich derer die Partei, von der die vertraulichen Informationen stammen, einer Weitergabe, Offenbarung oder Zugänglichmachung an Dritte zugestimmt hat.
10.6 Eine Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß dieser Ziff. 10 besteht auch nicht in den folgenden Fällen: a) Die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei wird gerichtlich oder behördlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgefordert oder ist dazu gesetzlich verpflichtet. Im Falle einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung wird sie (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) die andere Partei vorab informieren, damit dieser die Möglichkeit gegeben ist, gegen die gerichtliche oder behördliche Anordnung rechtliche Schritte einzulegen. b) Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass durch ein Produkt, für das wir im Namen Auftrag des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenAuftraggebers Leistungen erbracht haben, Personen- und Sachschäden verursacht werden könnten. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungenc) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenGegenüber Prüfstellen, sofern der Kunde dazu eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13rechtliche Verpflichtung besteht. Rebatesd) Wenn in diesen Geschäftsbedingungen geregelt oder anderweitig vereinbart ist, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdass keine Geheimhaltungsverpflichtung besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Der Kunde Lieferant ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche alle im Rahmen der Auf- tragsbeziehung von uns überlassenen Informatio- nen geheim zu halten und diese Informationen aus- schließlich für die Zwecke der jeweiligen Auftragsab- wicklung zu nutzen. Der Lieferant darf diese Infor- mationen Dritten nicht weitergeben oder zugänglich machen, ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Mitarbeiter, Beauftragte und Berater, die mit den Vorgängen befasst sind und die die vertraulichen In- formationen für ihre Tätigkeit unbedingt benötigen. Der Lieferant gewährleistet und steht dafür ein, dass diese Vereinbarung auch von diesen Personen be- achtet wird; er wird sie im gleichen Maße verpflich- ten.
2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestell- bedingungen sind alle Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenVermerke, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenDokumente, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsDatenträger, Zeichnungen, SpezifikationenMuster und sonstige Unterlagen, Musterunabhängig davon, Formeln und alle anderen Informationen ob sie mündlich, schriftlich, elektronisch oder Materialienin sonstiger Weise übermittelt werden, die sich der Lieferant im Hin- blick auf das gegenwärtige und/die Geschäftsbeziehung zu uns und ihre Anbahnung sowie auf die jeweilige Auftragsabwick- lung erhält sowie alle schriftlichen oder künftige Geschäft sonstigen In- formationen, Dokumente und Unterlagen, die Infor- mationen über Grundlagen, Arbeitsweisen, Herstel- lung, Neuentwicklungen, Verbesserungen, Ideen, Ziele, Kundendaten und sonstige Details und Infor- mationen von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)und über uns enthalten. Darüber hin- aus gehören zu den vertraulichen Informationen die Informationen über die Geschäftsbeziehung zwi- schen den Parteien, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenderen Umfang sowie deren kon- krete Ausgestaltung.
3. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht für InformationenInfor- mationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren welche
3.1 zum Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Offenbarung • allgemein bekannt sind; (c) • veröffentlicht sind; • zum allgemeinen Fachwissen gehören; • allgemeiner Stand der Technik sind; • dem Kunden rechtmäßig Lieferanten individuell bekannt sind. Der Lieferant wird uns über solche vorherige indivi- duelle Kenntnis schriftlich informieren;
3.2 nach dem Zeitpunkt der Offenbarung • allgemein bekannt werden ohne ein die Vertrau- lichkeitsvereinbarung verletzendes Zutun des Lieferanten; • dem Lieferanten von einem Dritten zugänglich individuell bekannt gemacht worden sindwerden, der ohne dass diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Dritten eine Vertraulichkeitsverpflichtung der vertraulichen Informationen verletzen; • von dem Lieferanten selbständig und unabhän- gig von den vertraulichen Informationen er- kannt oder entwickelt wurdenwerden; • von uns schriftlich der Öffentlichkeit bekannt ge- geben werden; • zwingenden gesetzlichen Vorschriften entspre- chend offenbart werden müssen.
4. Auf eine solche Ausnahme kann sich Für den Fall, dass der Kunde nur unter entsprechendemLieferant gesetzlich verpflichtet sein sollte, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdengegenüber Dritten zu offenbaren, wird er dies vorher uns ge- genüber, unverzüglich nachdem er selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat, anzeigen. Der Kunde ist außerdem verpflichtetLieferant wird nur jenen Teil der vertraulichen Infor- mationen an Dritte weitergeben oder veröffentli- chen, die von Mondi erlangten der Lieferant nach den einschlägigen rechtlichen Vorschriften weiterzugeben oder zu ver- öffentlichen verpflichtet ist.
5. Dokumente und sonstige Unterlagen mit vertrauli- chen Informationen, die an den Lieferanten überge- ben werden, sind auf erstes Verlangen zurückzuge- ben. Dies gilt auch für Kopien aller Art. Von dem Lie- feranten erstellte oder weiter verarbeitete Unterla- gen mit solchen vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf sind auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Vollständigkeit von Rückgabe und Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
6. 15Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Be- endigung der Zusammenarbeit bzw. Sonstige Bestimmungen Jede des Auftrages weiter, solange die erhaltenen Informationen nicht ohne Verschulden des Lieferanten, seiner Mitarbei- ter, Berater oder sonstiger von dem Lieferanten in irgendeiner Art und Weise beauftragter Personen offenkundig geworden sind, wofür dieser die Be- weislast trägt.
7. Für jeden Fall der vertraglichen Verpflichtungen schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsverpflich- tungen verpflichtet sich der Lieferant zur Zahlung ei- ner von Mondi kann uns nach billigem Ermessen festzusetzen- den, im Streitfall von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werdenzuständigen Gerichtsbar- keit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltend- machung eines weitergehenden Schadens, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigtjedoch unter vollständiger Anrechnung der Vertragsstrafe, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbleibt unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. a) Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenalle vertraulichen In- formationen, welche die er direkt oder indirekt von dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenjeweils anderen Vertragspartner erhält, einschließlich geschäftsbezogener vertraulich zu behandeln. Auch Bestellungen und finanzieller Informationen, Preis- alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und Kosteninformationen, technischen Einzelheiten sind als ver- trauliche Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designszu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterQualitätsrichtlinien, Formeln Muster und alle anderen ähnliche Gegenstände geheimzuhalten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in ist nur im Rahmen der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche betrieb- lichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung von MondiALBER in schriftlicher Form offengelegt werden.
b) Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen, weder weiterzugeben noch irgendwelchen von denen der Lie- ferant nachweisen kann, dass sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugäng- lich waren oder danach ohne sein Verschulden allgemein zugänglich wurden;
(ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in seinem Besitz waren;
(iii) ihm von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheim- haltung und Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten zugänglich die Informa- tionen nicht direkt oder indirekt von Lieferanten erhalten haben;
(iiii) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behörden mit- zuteilen sind.
c) Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu machenverpflichten. Auch sämtliche InformationDer Lieferant darf die ihm von ALBER bekannt gewordenen ge- heimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
d) Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendi- gung der Lieferbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren Bestand. Der Lieferant verpflichtet sich, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnennach Been- digung der Lieferbeziehung alle erhaltenen vertraulichen In- formationen, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfensoweit sie verkörpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenan ALBER herauszugeben. Die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für aus den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi letzten beiden Sätzen hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Lieferant ALBER auf Wunsch von ALBER schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der 12.1 Sämtliche Unterlagen und Daten, die der Kunde ist verpflichtetzum Zwecke der Durchführung eines Einzel- vertrages proALPHA übergibt, jeden Vertrag sowie sämtliche bleiben mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelvertrag im Eigentum des Kunden.
12.2 Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle nicht allgemein offenkundigen Informatio- nen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei, die ihnen auf Grund dieser Bedingungen abgeschlossener Einzelverträge bekannt werden (im Folgenden kurz als „vertrauliche Infor- mationen“ bezeichnet), geheim zu halten und nur für die Durchführung der geschlossenen Einzelverträge zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung entfällt jedoch für solche Informationen, welche für die die empfangende Partei nachweist, dass sie: (a) ihr vor dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenbarende Partei ohne eine Pflicht zur Geheimhal- tung bekannt waren; oder (b) ihr nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die offenba- rende Partei von einem berechtigten Dritten zum Zweck der freien Benutzung und ohne Ver- letzung von vertraglichen oder gesetzlichen Geheimhaltungspflichten zugänglich gemacht werden; oder (c) der Öffentlichkeit ohne Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Pflicht zur Geheimhaltung bekannt sind oder nachträglich bekannt werden.
12.3 Die jeweils empfangende Partei ist ausnahmsweise berechtigt, die ihr von der jeweils offen- barenden Partei zugänglich gemachten vertraulichen Informationen ausnahmsweise an fol- gende Personen im erforderlichen Umfang weiterzugeben bzw. im erforderlichen Umfang zugänglich zu machen: (a) die von der empfangenden Partei zur Vertragsdurchführung ein- gesetzten Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder der mit der empfangenden Partei verbundenen Unternehmen und (b) an die von der empfangenden Partei beauftragten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ferner ist proALPHA mangels anders lautender Vereinbarungen berechtigt, vertrauliche Informationen des Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienerforderli- xxxx Xxxxxx auch an Mitarbeiter von Unternehmen weiterzugeben bzw. zugänglich zu ma- chen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in proALPHA berechtigterweise als Subunternehmer einsetzt.
12.4 Soweit die empfangende Partei gemäss den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag berechtigt ist, vertrauliche Informationen der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder offenbarenden Partei an Dritte weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten bzw. zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenso steht dieses Recht unter der aufschiebenden Bedingung, gelten als vertrauliche Informationen dass die empfangende Partei den Dritten zur vertraulichen Behandlung in einer den vorliegenden Geheimhaltungsregelungen entsprechenden Art und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenWeise schriftlich verpflichtet hat, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten sofern nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung des Dritten auf Grund an- derer Rechts- oder Vertragsgrundlage (z.B. per Gesetz oder auf Grund Arbeitsvertrag) be- steht.
12.5 Diese Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Beendigung der Kunde nur unter entsprechendemVertragsbeziehung zwi- schen den Parteien aufrecht, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customersolange daran ein berechtigtes Interesse besteht.
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Samples: Consulting Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang die ihm durch die mit diesem Vertrag uns(Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) bestehende Vertragsbeziehung bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenAbbildungen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsPlänen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterAusführungsanweisungen, Formeln Produktbeschreibungen und alle anderen sonstige Informationen oder Materialienzu Erfindungen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Ideen, Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen (in der Folge zusammenfassend nachfolgend „vertrauliche Informationen“) streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben (entsprechend des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen), streng vertraulich auch nicht unter einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Dritten. Der Lieferant stellt durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch seine von der mit uns bestehenden Vertragsbeziehung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Nr. 14 zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der Lieferant wird uns dies auf Wunsch auch schriftlich nachweisen. Der Lieferant verpflichtet sich, Informationen nur für Zwecke seiner jeweiligen Vertragsbeziehung mit uns zu behandeln verwenden, nicht kommerziell zu verwerten und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zum Gegenstand von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich gewerblichen Schutzrechten zu machen. Auch sämtliche InformationDie vorstehenden Verpflichtungen entfallen für solche Informationen, welche für die der Lieferant nachweist, dass sie ihm in rechtmäßiger Weise vor dem Empfang durch Reverse Engineering erlangt werden könnenuns bekannt waren, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfendie der Öffentlichkeit vor dem Empfang durch uns zugänglich waren, die der Öffentlichkeit nach dem Empfang durch uns zugänglich werden, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondidass der Lieferant hierfür verantwortlich ist, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht und für solche Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder die dem Lieferanten zu einem späteren beliebigen Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem nach bester Kenntnis des Lieferanten dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden werden. Zuletzt entfallen die vorstehenden Verpflichtungen auch, wenn der Lieferant gesetzlich dazu verpflichtet ist, Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren. Hinweise des Lieferanten auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen oder die Verwendung des Namens Sanofi zu Werbezwecken bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt mit ihren Einschränkungen über den Zeitpunkt der wechselseitigen Erfüllung des jeweiligen zwischen uns und einem Lieferanten geschlossenen Kauf- oder Liefervertrags hinaus für weitere 10 (zehn) Jahre, sofern sich eine darüberhinausgehende Geheimhaltungsverpflichtung nicht aus gesetzlichen Regelungen ergibt. Nach Vertragsbeendigung wird der Lieferant Informationen, die auf seiner Datenbank gespeichert sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder löschen. Soweit Lieferant Dokumente von uns erhalten hat, wird er diese auf unseren Wunsch an Mondi zurückzugebenuns zurückgeben oder diese zerstören. Soweit rechtlich zwingend erforderlich, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung behält der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde Lieferant eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerKopie für Dokumentationszwecke.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet11.1. Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt so, wie sie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdendie EQS Group oder der Kunde gegen unbeschränkte Weitergabe an Dritte schützen oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind. Jedenfalls gelten folgende Informationen als Vertrauliche Informationen der EQS Group: Sämtliche Software, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenProgramme, Preis- und KosteninformationenWerkzeuge, Informationen über Mondi´s ProduktePreise, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen Daten oder andere Materialien, die sich EQS Group dem Kunden vorvertraglich oder auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenGrundlage des Vertrages zur Verfügung stellt. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung EQS Group kann die während der Laufzeit gesammelten Daten in aggregierter, anonymisierter Form verwenden, vorausgesetzt, dass diese Daten von mehr als einem Kunden gesammelt werden und den Kunden, die Mitarbeiter des Kunden oder die Kunden des Kunden nicht identifizieren.
11.2. Eine Weitergabe durch die empfangende Partei an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung der Rechte der empfangenden Partei oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei müssen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter enthalten, die im Original enthalten sind.
11.3. Die vorstehendenden Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, welche (a) die
11.3.1. vom Empfänger ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind;
11.3.2. ohne Vertragsverletzung durch den Empfänger allgemein öffentlich bekannt zugänglich geworden sind oder zu einem späteren Zeitpunkt rechtmäßig ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden Pflicht zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Geheimhaltung von einem Dritten zugänglich gemacht worden sinderhalten wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen;
11.3.3. dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istbekannt waren;
11.3.4. nach schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei von den vorstehenden Regelungen freigestellt sind; oder
11.3.5. von einem zuständigen Gericht oder (d) von dem Behörde sowie einer zwingenden Vorschrift verlangt werden.
11.4. Die EQS Group ist befugt, den Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm als Referenzkunden zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenverwenden. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss eine Bewertung des Service auf xxxxx://xxx.x0.xxx/ (oder einer vergleichbaren Plattform) abzugeben (eine anonyme Abgabe einer Bewertung ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”möglich). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Service Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet1. Die Parteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenalle kaufmännischen und technischen Informationen der anderen Partei, welche dem Kunden die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag Laufe ihrer Geschäftsbeziehung bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener vertraulich und finanzieller Informationenals Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht, Preis- und Kosteninformationenwenn die Informationen bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der jeweils zur Geheimhaltung verpflichteten Partei allgemein bekannt werden oder der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei durch Dritte bekannt werden, ohne dass Geheimhaltungsvereinbarungen verletzt werden. Auch sind die Parteien zur Offenlegung von Informationen über Mondi´s Produkteberechtigt, Technologien, Know-how, Designssofern die Informationen aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. Spezifikationen, Zeichnungen, SpezifikationenModelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Drittparteien nur offenbart oder zugänglich gemacht werden, wenn die Partei, in deren Eigentum sie stehen, zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat. Dieses gilt auch für die Vervielfältigung dieser Gegenstände.
2. Im Übrigen ist es dem AN gestattet, die ihm von BSN überlassenen Informationen an Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen weiterzureichen, soweit der AN diese zuvor durch eine dieser Ziff. 16 entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet und BSN schriftlich mitgeteilt hat, an welchen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen welche Informationen weitergegeben werden sollen. Soweit dies erfolgt ist, sind die entsprechenden Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht als Dritte im Sinne dieser Ziff. 16 zu verstehen.
3. Die in dieser Klausel Ziff. 16 enthaltenen Regelungen gelten über die Beendigung des einzelnen Vertrages hinaus.
4. Sofern die Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen haben, geht diese den Regelungen dieser Xxxxxxx Xxxxxx 16 vor.
5. Alle in körperlicher Form erhaltenen oder auf einem Datenträger gespeicherten Informationen, Muster, Formeln Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Formen, etc. sind auf schriftliche Aufforderung der jeweils anderen Partei an diese zurück zu geben. Die Rückgabeverpflichtung betrifft auch jegliche Abschrift, Kopie oder sonstige Aufzeichnung, insbesondere auf Datenträgern. Auf schriftliche Aufforderung von der jeweils anderen Partei sind die Informationen zu vernichten bzw. zu löschen und alle anderen Informationen oder Materialiendiese Vernichtung bzw. Löschung schriftlich anzuzeigen. Diese Bestimmung gilt nicht für solche Informationen, die sich auf das gegenwärtige und/die Information empfangende Partei aufgrund rechtmäßiger gesetzlicher oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenbehördlicher Vorschriften verwahren muss.
6. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi BSN ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösendie in Bestellspezifikationen genannten, vom AN nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages zu liefernden Dokumente, auf eigenes Risiko zu übersetzen und als Unterlagen vom AN gekennzeichnet an eigene Kunden weiterzugeben. Die Dokumente können auch nach Beendigung des jeweiligen Liefervertrages bei diesen Kunden verbleiben, sofern sie einer den Vorgaben in dieser Ziff. 16 entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung von BSN mit dem jeweiligen Kunden unterliegen.
7. Verstößt der Kunde AN schuldhaft gegen seine Verpflichtungen gem. dieser Ziffer 16, so ist er verpflichtet BSN für jeden Verstoß eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13von BSN nach ordnungsgemäßen Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerDie Vertragsstrafe kann auch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 18.1 Die Parteien sind während und auch nach Abwicklung der jeweiligen Verträge zur Geheimhaltung aller bei deren Durchführung erlangten Informationen, welche dem Kunden Bilder und Unterlagen über die Verhältnisse, betrieblichen Vorgänge und technischen Einrichtungen der jeweils anderen Partei sowie ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse hieraus (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge Folgenden „vertrauliche Informationen“)) verpflichtet, streng vertraulich wobei vertrauliche Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu behandeln und diese, schützen sind.. Keine Partei darf vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondider anderen Partei vervielfältigen oder veröffentlichen oder sonst an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise zu Zwecken außerhalb dieses Vertrags verwenden oder verwerten.
18.2 Eine Information gilt dann nicht als vertraulich, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich wenn sie zum Zeitpunkt, zu machen. Auch sämtliche Informationdem die andere Partei davon Kenntnis erhält, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich der Öffentlichkeit bekannt sind war oder zu einem späteren nach diesem Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden dieser Partei der Öffentlichkeit zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Kenntnis gelangt, oder diese Partei die Informationen von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindeiner dritten Partei erhalten hat, der die keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt oder diese Informationen Partei sich die Information eigenständig und ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Verwendung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdender anderen Partei erschlossen hat.
18.3 Jede Partei ist von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn und soweit von dieser Partei von einer Behörde, einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Stelle Auskunft über Informationen verlangt wird, die der Geheimhaltungspflicht nach Nr. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen18.1 unterliegen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde Diese Partei ist außerdem verpflichtet, die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die andere Partei darüber zu unterrichten, von Mondi erlangten welcher Stelle in welchem Umfang Auskunft verlangt wurde.
18.4 Die auskunftsverpflichtete Partei wird darauf hinwirken, dass der Umfang der preiszugebenden Informationen so gering wie möglich gehalten wird und nach Möglichkeit die Zusicherung der vertraulichen Behandlung der preisgegebenen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene erwirken. Die auskunfts-verpflichtete Partei wird die ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, der anderen Partei die Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen dieses Auskunftsverlangen zur Wehr zu setzen.
18.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Parteien nach schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei gegenseitig verpflichtet, vorhandenen Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, zurückzugeben oder zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customervernichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. iweltFORM AGB 1221⏐öffentlich
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der iWelt oder in deren Auftrag handelnder Personen zugehenden oder bekannt werdenden und auf die iWelt, deren Geschäftsorganisation, Leistungen oder Kunden bzw. Subunternehmer und Zulieferer bezogenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen oder sonstige Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“), geheim zu halten und wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
10.2. Vorstehende Klausel gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) dem Kunden bereits zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt waren, iWelt GmbH + Co. KG | Xxxxxxxxxxxx 0 | 00000 Xxxxxxxxxx | Telefon 00000 000-000 | Telefax 09303 982-899 | xxxx@xxxxx.xx | xxx.xxxxx.xx Sparkasse Mainfranken | BIC XXXXXXX0XXX | IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 | USt.-ID-Nr. DE206432211 | AG Würzburg HRA 8293
b) die ohne einen Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt wurden oder werden,
c) die durch den Kunden unabhängig von den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden,
d) die der Kunde von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der iWelt zugänglich gemacht wurden,
e) hinsichtlich derer die iWelt schriftlich erklärt hat, dass es sich nicht um Vertrauliche Informationen handelt, oder Vertrauliche Informationen, die
f) aufgrund einer vollstreckbaren Anordnung eines deutschen Gerichtes oder einer deutschen Behörde herauszugeben bzw. zu veröffentlichen sind, wobei diese Ausnahme nur dann gilt, wenn der Kunde die iWelt über eine derartige Anordnung unverzüglich nach Kenntnis informiert und Gelegenheit zur Abwehr der Verpflichtung gegeben hat.
10.3. Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Vertrag sowie sämtliche InformationenFall des schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzbestimmungen dieser Ziffer 10 an die iWelt eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,– zu zahlen. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatzanspruch, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdender auf der gleichen Pflichtverletzung beruht, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenangerechnet. Es bleibt der iWelt vorbehalten, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich basierend auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich gleichen Vertragsverletzung einen darüber hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetberechtigt nachzuweisen, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltdass kein Schaden bzw. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transferlediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdiesem Fall ist die Vertragsstrafe entsprechend herabzusetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet10.1 Jede Vertragspartei wird Informationen oder Unterlagen, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden die sie von der jeweils anderen Vertragspartei (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener Folgenden: „Informationsgeber“) vor oder nach Begründung der Geschäftsverbindung erhalten oder anderweitig durch diese erlangt hat und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/die Geschäftsverbindung oder künftige Geschäft von Mondi beziehen seine Bedingungen beziehen, sowie jegliche anderen Informationen und Unterlagen streng vertraulich behandeln (in der Folge im Folgenden: „vertrauliche Informationen“). Dies gilt unabhängig davon, streng ob diese Informationen als vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich eingestuft werden können, gelten als sollten.
10.2 Keine der Vertragsparteien wird vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfenihren jeweiligen Mitarbeitern oder Vertragspartnern gegenüber verwenden oder offenlegen oder sie an Dritte übermitteln, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenaußer wenn dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Pflichten gegenüber der anderen Vertragspartei erforderlich ist. Ausgenommen hiervon ist die Übermittlung der MMG an andere verbundene Unternehmen der Messe München Gruppe. Der vorstehende Satz gilt nicht für die Offenlegung von vertraulichen Informationen gegenüber berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten jeweilige Vertragspartei informiert jeden Empfänger ihrer vertraulichen Informationen vor der Übermittlung über ihren vertraulichen Charakter und verpflichtet jeden Empfänger zur Einhaltung von ebenso strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen wie in diesem Abschnitt geregelt.
10.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für in Bezug auf vertrauliche Informationen, welche (a) öffentlich soweit diese der empfangenden Vertragspartei bereits unabhängig vom Abschluss oder der Umsetzung des mit dem Informationsgeber geschlossenen Vertrags bzw. Einzelauftrags bekannt waren, auf andere Weise als durch die Verletzung dieses Abschnitts durch die empfangende Vertragspartei bereits allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit werden oder durch eine der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; Vertragsparteien kraft Gesetzes oder (d) von dem Kunden aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung offengelegt werden müssen. Der Informationsgeber wird die andere Vertragspartei hierbei in angemessenem Umfang unterstützen.
10.4 Jegliche vertrauliche Information verbleibt im Namen Eigentum des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde Informationsgebers und darf nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung kopiert oder vervielfältigt werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente des Informationsgebers muss die andere Vertragspartei die vertraulichen Informationen und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu ihre Verkörperung zurückgeben oder vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung Vernichtung schriftlich bestätigen.
10.5 Die vorstehenden Pflichten gelten auch nach der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede Beendigung der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerGeschäftsverbindung fort.
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Samples: Auftragsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet15.1 Die Parteien versichern, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationendass sie vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht verwenden oder veröffentlichen und stets sorgsam behandeln werden.
15.2 Als vertrauliche Informationen gelten seitens des Auftragnehmers alle Informatio- nen einschließlich Abbildungen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsSystemspezifikationen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln Kalkulationen und alle sonstige Unterlagen, sowohl in schriftlicher als auch in jeder anderen Informationen oder MaterialienForm, die sich auf das gegenwärtige und/als vertraulich gekennzeichnet sind oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich nach ihrer Art als ver- traulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als bewerten sind.
15.3 Als vertrauliche Informationen gelten seitens Auftraggebers alle mit einer Software des Auftragnehmers erstellten oder verwalteten Daten. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Auftragnehmer über die nach diesen Bestimmungen getroffe- nen Regelungen hinaus keinerlei Gebrauch von diesen Daten zu machen und sind streng vertraulich auch die mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen betrauten Personen entsprechend zu behandeln und dürfenverpflichten.
15.4 Die Parteien werden alle angemessenen vorsorglichen Maßnahmen ergreifen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenum ihre Geheimhaltungspflicht zu erfüllen. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenParteien werden dabei die Sorgfalt wal- ten lassen, welche (a) öffentlich die sie auch in eigenen Angelegenheiten ansetzen, mindestens aber die in Bezug auf solche Daten verkehrsübliche und üblicherweise vorauszuset- zende Sorgfalt.
15.5 Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die betreffenden Informatio- nen/Daten bereits vor ihrer Entgegennahme rechtmäßiges Eigentum der empfan- genden Partei gewesen sind, von der empfangenden Partei unabhängig selbst entwickelt wurden, allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten werden oder allgemein zugänglich gemacht worden sindwerden, es sei denn, dies geschieht durch eine Unterlassung der diese Informationen emp- fangenden Partei, oder der empfangenden Partei von Dritten mitgeteilt werden, ohne Einschränkung offen legen darf und dass hierin gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf offenbarenden Partei eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemGeheimhaltungspflicht verletzt wird.
15.6 Die Geheimhaltungspflicht entfällt, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche wenn vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich der anderen Partei aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, einer gerichtlichen Anordnung oder der Anordnung einer anderen Behörde offenbart werden müssen.
15.7 Die Offenlegung ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch hinsichtlich des Ad- ressatenkreises auf das rechtlich zwingende Mindestmaß zu beschränken.
15.8 Diese Geheimhaltungspflicht gilt sinngemäß für den Zweck des Vertrags verwendet werdensämtliche Mitarbeiter der Parteien. Der Kunde ist außerdem verpflichtetDie Parteien haben sicherzustellen und fortlaufend zu überwachen, dass alle Per- sonen, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen ihnen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnder Bearbeitung und Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente diese Geheimhaltungs- und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerSorgfaltspflichten beachten.
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Samples: Data Processing Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetAN verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulich sein sollen und die ihm durch die mit SANOFI bestehende Vertragsbeziehung bekannt werden, einschließlich Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstige Informationen zu Erfindungen, Ideen, Konzeptionen, Entwürfen und gleichen Beschränkungen in Bezug auf Geheimhaltung und Nicht-Gebrauch wie unter dieser Vereinbarung verpflichten und sicherstellen, dass alle Rechte in Bezug auf Ergebnisse und/oder Erkenntnisse eines solchen Dritten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt den Vertraulichen Informationen ergeben, von dem Dritten an SANOFI übertragen werden. Der AN verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen nur für die Zwecke seiner Vertragsbeziehung mit SANOFI zu verwenden, nicht kommerziell zu verwerten und nicht zum Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten zu machen. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nicht-Gebrauch erstrecken sich nicht auf solche Vertraulichen Informationen, bei denen der AN darlegt, dass diese:
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits der Öffentlichkeit zugänglich waren; oder
b) nach Offenlegung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, ohne dass der AN gegen diese Vereinbarung verstoßen hat bzw. ein Dritter, der gegenüber SANOFI zur Vertraulichkeit verpflichtet war, gegen eine entsprechende Verpflichtung verstoßen hat; oder
c) zum Zeitpunkt der Offenlegung durch SANOFI sich bereits im Besitz des AN befanden oder befinden und weder direkt noch indirekt von SANOFI oder einem SANOFI gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten erworben wurden; oder
d) vom AN unabhängig von den Informationen, die unter dieser Vereinbarung empfangen wurden, entwickelt werden oder wurden; oder
e) aufgrund rechtlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Eigentumsrechte und alle sonstigen Rechte an den Vertraulichen Informationen, die dem AN zugänglich gemacht werden, einschließlich geschäftsbezogener verbleiben bei SANOFI. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung soll dahingehend interpretiert werden, dass dem AN in irgendeiner Art und finanzieller Weise oder Form irgendein Recht oder eine Lizenz an gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten von SANOFI gewährt wird. Auf schriftliches Verlangen von SANOFI soll der AN sofort alle erhaltenen Vertraulichen Informationen vernichten und SANOFI von einer solchen Vernichtung unterrichten; hiervon Gestaltungen (zusammen nachVfeortrlauglicehendausge„nommen ist eine Kopie solcher Informationen, Preis- welche Informationen“) streng geheimder zANuzuhDaoklumteentnationusznwedckenDsreiinetr tVeerpnflichtnunigecnht zu offenbaren. Der AN verpflichtet sich, den Zugang zu den Vertraulichen Informationen von SANOFI auf solche Direktoren, Führungskräfte und KosteninformationenArbeitnehmer zu beschränken, welche für den Vertragszweck Kenntnis von den Vertraulichen Informationen über Mondi´s Produktebenötigen unter der Voraussetzung, Technologien, Knowdass solche Empfänger unter einer Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nicht-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Gebrauch der Informationen oder Materialienstehen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, nicht weniger stringent sind als die Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung. Der AN wird die Vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten SANOFI nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von gegenüber einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, offenlegen. Bei Erhalt einer solchen schriftlichen Zustimmung wird der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm AN den Dritten zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für mindestens den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerUnterlagen nehmen kann.
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Geheimhaltung. 20.1 Der Kunde ist verpflichtetLIEFERANT verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden alle ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, der Geschäfts-‐ beziehung von Xxxxxxx-‐Group oder von mit Reutter-‐Group im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen mitgeteilten Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und diesedafür Sorge zu tragen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung dass sie nicht in den Besitz von MondiDritten gelangen, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen soweit und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche solange diese Informatio-‐ nen
(a) öffentlich bekannt nicht allgemein zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; geworden sind oder
(b) dem Kunden Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Ver-‐ pflichtung zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind; , oder
(c) dem Kunden rechtmäßig von einem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
20.2 Erkennt der LIEFERANT, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten zugänglich gemacht gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verlo-‐ rengegangen oder zerstört worden sindist, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung so wird er Reutter-‐Group hiervon un-‐ verzüglich unterrichten.
20.3 Der LIEFERANT verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemsich, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetvorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch einen gesonderten Vertrag, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen Reutter-‐Group erhaltenen Informa-‐ tionen ausserhalb der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zwecke ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu behandeln, verwerten.
20.4 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat Betracht kommende Mitarbeiter und Beauftragte ohne Rücksicht auf die Art und rechtlich Ausge-‐ staltung der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltBeschäftigung. Der Kunde ist nicht berechtigtLIEFERANT verpflichtet sich, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutretendie vorgenannten Personen auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen und entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Mondi ist berechtigtEr wird sich bemühen, den Vertrag Kreis der betroffe-‐ nen Personen im Interesse des Geheimhaltungsschutzes so klein wie möglich zu halten.
20.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nutzungsbeschränkung gilt während der Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed Reutter-‐Group und für einen Zeitraum von 15 (in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerWorten: fünfzehn) Jahren danach.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde i. Jede Partei ist verpflichtetdamit einverstanden, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationendass die ihr von der anderen Partei zum Zwecke der gegenseitigen Geschäftstätigkeiten zu Verfügung gestellte Information vertraulich und eigentumsrechtlich geschützt ist („vertrauliche Information“). Im Fall von Xxxx umfasst die vertrauliche Information auch: (i) die Spezifikationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsEntwürfe, Zeichnungen, SpezifikationenDokumente, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialienden Schriftverkehr, die Daten und andere sich auf die Produkte einschließlich von Arbeitsergebnissen beziehende Materialien von Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (ii) alle Informationen bezüglich der Betriebsabläufe, Angelegenheiten und das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (in iii) die Werkzeuge von Dana; (iv) die Rechte des geistigen Eigentums von Xxxx; und (v) diese Vertragsbedingungen.
ii. Jede Partei ist damit einverstanden, die jeweilige vertrauliche Information der Folge „vertrauliche Informationen“), streng anderen Partei vertraulich zu behandeln und dieseden Zugriff auf sie zu beschränken sowie sie nur gegenüber jenen Vorständen, leitenden Angestellten, Beratern, Mitarbeitern, Vertretern und Auftragsnehmern der erhaltenen Partei (einschließlich, im Fall von Xxxx, ihrer Tochtergesellschaften und Xxxxxx), die diese vertrauliche Information kennen müssen, offen zu legen. Keine Partei wird die vertrauliche Information der anderen Partei mittel – oder unmittelbar gegenüber einer anderen Person, Firma, einem anderen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machender anderen Partei offen legen.
iii. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als Sofern die erhaltende Partei jegliche vertrauliche Informationen Information unautorisiert nutzt oder offen legt wird die erhaltende Partei der offenlegenden Partei die Offenlegung sofort anzeigen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenwird jegliche unautorisierte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Information heilen.
iv. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für vertrauliche Information einer Partei umfasst keine Informationen, welche die (ai) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindÖffentlichkeit in der Branche, der auf die sich diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder Information bezieht, im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf Allgemeinen zur Verfügung steht oder stehen wird, außer durch eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur nicht autorisierte Offenlegung unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.Verletzung dieses Vertrages
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Samples: Contract
Geheimhaltung. 15.1. Die Parteien verpflichten sich, die von der jeweils anderen Partei im Zuge der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln. Unter „Informationen“ wird dabei sämtliches Wissen verstanden, welches die Parteien einander in mündlicher, visuell oder maschinell lesbarer oder in gegenständlicher Form zugänglich gemacht haben bzw. zugänglich machen. Die Parteien verpflichten sich, solche Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des miteinander geschlossenen Vertrages zu verwenden. Erlangte Informationen dürfen an Firmenangehörige weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, wenn ihnen im Rahmen ihrer Arbeitsverträge oder mit sonstiger schriftlicher Vereinbarung eine mindestens gleichwertige Geheimhaltungsverpflichtung auferlegt wurde. Angestellte von direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, unabhängig von dem Prozentsatz der Beteiligung, gelten ebenfalls als Firmenangehörige im Sinne dieser Vereinbarung. Erlangte Informationen dürfen an Firmenfremde (nachfolgend „Dritte“ genannt) nur dann weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, wenn die Dritten diese Informationen zur Erledigung ihrer Aufgaben innerhalb des oben genannten Zweckes benötigen und ihnen eine mindestens gleichwertige Geheimhaltungsverpflichtung auferlegt wurde. Im Falle der Weitergabe oder Zugänglichmachung an Dritte haftet die empfangende Partei gegenüber der überlassenden Partei für die Handlungen oder Unterlassungen der Dritten als handle es sich um solche der empfangenden Partei.
15.2. Sollte der Kunde die Informationen und Dateien in seinen Datenverarbeitungsanlagen speichern, be- oder verarbeiten, so wird er sicherstellen, dass Dritte nicht auf diese Dateien zugreifen können. Der Kunde wird daher die Informationen und Daten nur auf Datenverarbeitungsanlagen speichern, be- oder verarbeiten, die nicht mit Datenverarbeitungsanlagen Dritter verbunden sind oder verbunden werden können. Sollte dies wegen der Art der zu erbringenden Leistung des Kunden erforderlich sein, so ist der Kunde verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenfinitus zu informieren und eine gesonderte schriftliche Ausnahmefallregelung einzuholen. In diesem Fall hat der Vertragspartner nach dem jeweiligen Stand des technisch Möglichen die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, um einen Zugriff durch Dritte auf die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich Daten von finitus zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenverhindern.
15.3. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht für Informationen, welche (wenn und soweit sie
a) öffentlich der Partei nachweislich zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (sind,
b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Öffentlichkeit im Zeitpunkt der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich sind; (,
c) der Öffentlichkeit nach dem Kunden rechtmäßig Zeitpunkt der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich werden, ohne dass die zur Geheimhaltung verpflichtete Partei hierfür verantwortlich ist,
d) der Partei nachweislich von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (dwerden oder
e) von dem Kunden der anderen Partei schriftlich freigegeben wurden.
15.4. Sollten von finitus Informationen übermittelt werden, die schutzfähige Erfindungen enthalten, so erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass sich finitus alle Rechte, insbesondere für den Fall der Anmeldung, Erteilung bzw. Eintragung von Patenten oder Gebrauchsmustern, bezüglich der von ihr stammenden Erfindungen vorbehält. Dies gilt nicht für Informationen und schutzfähige Rechte, welche sich zweckbestimmt ausschließlich auf das im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Rahmen eines spezifischen Entwicklungsvertrages für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenentwickelte Produkt beziehen, sofern der Kunde eine freiwillige die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Entwicklung dieses Produktes an finitus geleistet hat.
15.5. Die Vervielfältigung von Prototypen/Mustern, Zeichnungen und anderen Unterlagen bzw. Daten ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, von finitus erhaltene Prototypen bzw. Muster, Unterlagen und Daten auf Wunsch unverzüglich zurückzugeben und keine Kopien zurückzubehalten.
15.6. Nicht Dritte im Sinne dieser Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13sind den Partnern innerhalb eines Konzerns oder einer Holding (§ 15 AktG) angeschlossene Unternehmen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. RebatesAuf Seiten finitus gelten direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer unabhängig von dem Prozentsatz der Beteiligung (sozum finitus-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerKonzern gehörenden Unternehmen) nicht als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Bei der Anbahnung und im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ist nicht ausgeschlos- sen, dass den Parteien untereinander zugänglich werden: • Verschiedene Daten, Kenntnisse, Erfahrungen und Technologien (nachfolgend „Informationen“ ge- nannt) und/oder • Firmware, Software und dazugehörige Unterlagen, Computerausdrucke, andere Datenträger, EDV- Aufzeichnungen und/oder sonstige Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Bezeichnungen, Spezi- fikationen, Protokolle, Karten, Mikrofilme (nachfolgend „Unterlagen“ genannt) und/oder • Muster, Modelle oder typenspezifische Vorrichtungen, wie z. B. Werkzeuge und Messmittel (nachfol- gend „Vorrichtungen“ genannt) Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche jeweilige Empfänger verpflichtet sich Informationen, welche Unterlagen und/oder Vorrichtungen geheim zu halten und Unterlagen und Vorrichtungen unter Verschluss aufzubewahren. Er darf Informationen, Unterlagen und Vorrichtungen nur zu dem Kunden im Zusammenhang von dem Überlasser bestimmten oder gestatteten Zwecken verwenden. Vorrich- tungen dürfen ohne vorherige Zustimmung durch den Überlasser nicht auseinander genommen werden. Ausgenommen hiervon sind alle verbundenen Unternehmen und Konzern- und Tochtergesellschaften, an denen die Parteien mehrheitlich beteiligt sind. Unterlagen und/oder Vorrichtungen bleiben Eigentum des Überlassers. Unterlagen und/oder Vorrichtungen dürfen ohne vorherige schriftliche und jederzeit widerrufbare Zustimmung des Überlassers nicht vervielfältigt werden. Vervielfältigungen gehen mit diesem Vertrag Anfertigung in das Eigentum des Überlassers der Unterlagen bzw. Vor- richtungen über. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang einig und vereinbaren, dass der Emp- fänger der Vervielfältigung diese für den Überlasser in Verwahrung nimmt. Der Empfänger hat auf Verlangen des Überlassers Unterlagen/Vorrichtungen und/oder Vervielfältigungen davon umgehend herauszugeben. Der Empfänger wird Informationen, Unterlagen und/oder Vorrichtungen nur denjenigen Mitarbeitern zugäng- lich machen, die sie notwendigerweise kennen müssen. Der Empfänger hat die Mitarbeiter vor der Überlas- sung zur Einhaltung der hierin vereinbarten Bedingungen zu verpflichten. Soweit eine Partei gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung verstößt, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe entsprechend § 315 BGB durch die andere Partei festgesetzt wird. Die Geltend- machung weitergehender Ansprüche ist hiervon unberührt. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten die vorstehenden Verpflichtungen nicht: • soweit die Informationen öffentlich verfügbar sind oder werden, durch nicht unrechtmäßige Handlung auf Seiten des Empfängers, • Soweit die Informationen, Unterlagen oder Vorrichtungen dem Empfänger berechtigterweise ohne Verpflichtungen zur Geheimhaltung zum Zeitpunkt des Erhalts bekannt sind oder danach bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller • Für eine Weitergabe von Informationen, Preis- Unterlagen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die Vorrichtungen an Konzernunternehmen. Soweit sich eine der Parteien auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in Vorliegen einer der Folge „vertrauliche Informationen“)vorstehenden Ausnahmen beruft, streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht ist sie für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerderen Voraussetzungen beweispflichtig.
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Samples: Confidentiality Agreement
Geheimhaltung. 13.1 Der Kunde ist verpflichtetPublisher verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle von QVC als „vertraulich“ gekennzeichneten oder in sonstiger weise als vertraulich erkennbaren Dokumente, Informationen und Daten, die ihm aufgrund der Teilnahme an dem QVC Affiliate Netzwerk zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind (im Folgenden: „Vertrauliche Informationen”), welche dem Kunden geheim zu halten. Die Weitergabe von Vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von QVC. Die Zustimmung muss mindestens in Textform erfolgen. Der Publisher legt die von ihm eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, denen Vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt der Teilnahme an dem QVC Affiliate Netzwerk durch ihn anvertraut werden.
13.2 Ohne dass ein Recht oder eine Lizenz gewährt wird, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenfinden die vorgenannten Verpflichtungen insoweit keine Anwendung, Preis- und Kosteninformationenals der Publisher darlegen kann, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft dass solche Vertrauliche Information von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche QVC
(a) öffentlich bekannt sind zugänglich und zum Zeitpunkt der Offenlegung verfügbar ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt danach der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist und zwar ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; Verletzungshandlung oder -unterlassung durch die Agentur oder eines ihrer Vertreter oder Angestellten;
(b) vor dem Kunden Erhalt durch QVC im Besitz des Publishers oder ihm bekannt war, ihm durch eine andere Person ohne Einschränkung rechtmäßig offen gelegt wurde oder von ihm ohne Zugang zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sindvertraulichen Information von QVC unabhängig entwickelt wurde; oder
(c) dem Kunden rechtmäßig nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden muss, wenn QVC dieses Erfordernis und der Umfang unverzüglich bekannt gegeben wird.
13.3 Der Publisher wird den Zugang zu den von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindQVC erhaltenen Vertraulichen Informationen auf diejenigen Mitarbeiter beschränken, die diese für die Zwecke der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenQVC benötigen. Der Kunde ist außerdem verpflichtetPublisher wird diese Mitarbeiter zudem auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichten und dies QVC auf Aufforderung nachweisen.
13.4 Der Publisher verpflichtet sich, die nach Ende der Zusammenarbeit mit QVC alle von Mondi erlangten vertraulichen QVC zur Verfügung gestellten gegenständlichen Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen sowie hiervon angefertigte Kopien zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente löschen und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich dies QVC zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt giltDie Bestätigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigtPublisher hat kein Zurückbehaltungsrecht, seine Rechte es sei denn, es bestehen gesetzliche oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag behördlich angeordnete Aufbewahrungspflichten.
13.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach dieser Ziffer 13 besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerQVC fort.
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Samples: Affiliate Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist (a) Die Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller in Ausführung eines Auftrages erlangten Informationen und Daten verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, sofern die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft jeweils andere Vertragspartei sie nicht schriftlich von Mondi beziehen dieser Verpflichtung entbunden hat.
(in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten b) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche die andere Vertragspartei nachweislich: • von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder die • bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden, oder die • von der zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartei unabhängig erarbeitet worden sind, oder • für Techniken, Ideen, Know-How und Konzeptionen eines Dritten (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit Dritt-Know-How), die dieser der Kenntniserlangung bereits anderen Vertragspartei rechtmäßig bekannt gemacht hat, auch sofern und soweit dieses Dritt-Know-How zufällig mit vertraulichen Informationen im Sinne dieses Abschnitts übereinstimmt, oder die • aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen offen zu legen sind; .
(c) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine mit dem Kunden rechtmäßig erteilten Auftrag im Zusammenhang stehenden notwendigen Firmen- oder Personendaten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), von einem Dritten zugänglich gemacht worden Kontron elektronisch erfasst und verarbeitet werden, und zwar auch, soweit dies nicht der Auftragserfüllung dient ua zum Zweck des konzerninternen CRM (Customer Relationship Management) verarbeitet und an mit Kontron verbundene Unternehmen übermittelt werden. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit widerrufen. Der Kunde stimmt insbesondere zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zum Zweck der Aufnahme in die Kundendatei verarbeitet werden, und er über neue Produkte und Dienstleistungen von Kontron per Email bzw. Newsletter informiert wird. Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass Kontron seine personenbezogenen Daten an Drittfirmen, die etwa als Erfüllungsgehilfen in die Auftragsabwicklung eingebunden sind, beispielsweise Speditionsunternehmen oder Servicepartner, oder die Zusatzdienste anbieten, mit denen die erworbene Ware gekoppelt ist, etwa Telekommunikationsanbieter oder TV-Anbieter, zum Zwecke der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf elektronischen Erfassung und gegenüber anderen Parteien Verarbeitung übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Anbieter ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Im Übrigen gelten die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Kontron wird alle Datenschutzbestimmungen und den etwaigen Wunsch des Kunden, die Daten nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; für Direktmarketing zu nutzen, beachten. Die Zustimmungserklärungen können jederzeit schriftlich mit Brief an die Kontron AG, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx oder mit E-Mail an xxxxxxx@xxx.xx widerrufen werden.
(d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi Kontron ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenNamen des Kunden, sofern sein Logo (Wortbildmarke) sowie Informationen über die erbrachten Leistungen unter Beachtung der Kunde hier genannten Geheimhaltungspflicht als Referenz oder zu Marketingzwecken zu verwenden. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Verwendung in Marketing-Broschüren, Internetauftritten, Projektanträgen, Presse- und interne Aussendungen sowie internen und externen Präsentationen im Sinne einer Aufzählung der relevanten Kunden von Kontron. Jegliche zusätzliche Verwendung innerhalb eines Fachartikels oder als Meinungsäußerung in einem Sachzusammenhang bedarf der vorherigen Genehmigung des Kunden.
(e) Die Verpflichtungen nach Ziffer 14.1 bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bis drei Jahre nach Beendigung aufrecht, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerunbefristete oder jedenfalls längere Verpflichtung erfordern.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 10.1 Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenvon dem Besteller oder in dessen Auftrag von Dritten schriftlich, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener mündlich oder in sonstiger Weise erhaltenen Unterlagen und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s ProdukteEntwicklung, Konstruktion, Funktionsweise und Fertigung von Produkten, über Technologien, Know-howProjekte, DesignsKunden, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und Lieferanten sowie alle anderen sonstigen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), über betriebliche Vorgänge streng vertraulich zu behandeln behandeln, Dritten gegenüber geheim zu halten und dieseausschließlich zum Zweck der Zusammenarbeit miteinander zu verwenden. Diese gilt unabhängig davon, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten ob die Unterlagen und Informationen ausdrücklich als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; geheim bezeichnet oder (d) von dem Kunden ob es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. rechtlichen Sinne handelt.
10.2 Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde Lieferant ist nicht berechtigt, seine die erlangten Informationen für andere Zwecke als die Zusammenarbeit mit dem Besteller oder die Zwecke Dritter zu verwenden. Insbesondere ist es dem Lieferanten untersagt, aufgrund dieser Informationen gewerbliche Schutzrechte anzumelden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch die Weitergabe von Informationen keinerlei Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder am Knowhow eingeräumt werden.
10.3 Der Besteller ist berechtigt, vom Lieferanten jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rückgabe der überlassenen Unterlagen einschließlich sämtlicher Kopien zu verlangen.
10.4 Auf Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller kann der Lieferant nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Genehmigung Bezug nehmen (etwa in seinem Werbeauftritt).
10.5 Der Lieferant wird die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 10 auch allen Angestellten, Beauftragten und sonstigen Mitarbeitern auferlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kenntnisse über den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenGegenstand der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und von betrieblichen Informationen erlangen können. Dabei ist der Lieferant jedoch verpflichtet, sofern die Informationen nur insoweit Angestellten, Beauftragten und sonstigen Mitarbeitern und diesen wiederum nur in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, als dies für die Durchführung der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13Zusammenarbeit erforderlich ist.
10.6 Verbundene Unternehmen gelten nicht als dritte Parteien im Sinne dieser Vereinbarung. RebatesFür sie gelten dieselben Geheimhaltungsverpflichtungen wie für den Lieferant selbst. Der Lieferant verpflichtet sich, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writingdies durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen.
10.7 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zur Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen entfällt, all payment obligations of Mondi to the Customerwenn und soweit die Informationen a) dem Lieferanten bereits vor der Mitteilung bekannt waren, in particularb) bei Vertragsschluss offenkundig sind oder später werden, but not limited toc) dem Lieferanten von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht werden, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customerd) von Mitarbeitern des Lieferanten entwickelt wurden, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”)ohne die Information zu kennen, oder e) gegenüber der zuständigen Behörde für den Zweck dieser Vereinbarung, gegenüber einem Gericht oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bekannt gemacht werden müssen. The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the CustomerDie Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der Lieferant.
10.8 Der Besteller ist berechtigt, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectivelyvom Lieferanten sämtlichen Schaden ersetzt zu verlangen, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerder unmittelbar oder mittelbar auf der Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Ziffer 10 beruht.
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Geheimhaltung. 13.1 Der Kunde ist verpflichtetLieferant wird die Existenz, jeden Vertrag sowie sämtliche die Art und den Inhalt des Vertrags ebenso wie sonstige betrieb- liche Informationen, welche dem Kunden die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige Rahmen der Lie- ferung von Waren an MCB und/oder künftige Geschäft der Erbrin- gung von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“)Dienstleistungen für MCB zur Kennt- nis gelangen und von denen er nach vertretba- rer Betrachtung annehmen kann, streng dass diese vertraulich zu behandeln sind, geheim halten und diese, somit nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MondiMCB gegenüber Dritten offenlegen. Unter ver- traulichen Informationen werden in jedem Fall - aber nicht ausschließlich - durch MCB gehand- habte Preise, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen zwischen den Parteien getroffene kaufmännische Absprachen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder betriebliche In- formationen im Namen des weitesten Sinne von (Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. von) MCB verstanden.
13.2 Der Kunde Lieferant ist außerdem verpflichtet, die in diesem Arti- kel genannte Geheimhaltungsverpflichtung sei- nen Mitarbeitern/Beschäftigten und Dritten auf- zuerlegen, die zwingend Kenntnis von Mondi erlangten vertraulichen Informationen den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informatio- nen erlangen oder haben, und ist dafür verant- wortlich, dass diese Mitarbeiter/Beschäftigten und Dritten dieser Verpflichtung nachkommen.
13.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung im Sinne die- ses Artikels gilt nicht, wenn und soweit aus dem geltenden Recht, einer Gerichtsentscheidung o- der einer Anordnung einer Aufsichts- oder ande- ren Behörde eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht, wobei im letztgenannten Fall der Liefe- rant vorab die Art und Weise der Offenlegung mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten MCB abstimmen und die Einhaltung Offenlegung auf den Teil der Informationen beschränken wird, auf die sich die Offenlegungsverpflichtung des Lieferanten erstreckt.
13.4 Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigtgemäß diesem Artikel hat MCB das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenzu kündigen, sofern ohne ge- genüber dem Lieferanten schadenersatzpflich- tig zu sein. Darüber hinaus schuldet der Kunde Liefe- rant für jeden schuldhaften Verstoß eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebatessofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 (in Worten: „fünfundzwanzigtausend Euro“) zu- züglich eines Betrags in Höhe von € 5.000,00 (in Worten: „fünftausend Euro“) für jeden angebro- chenen Tag, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerden der Verstoß andauert; davon unberührt bleibt der Anspruch von MCB gegen den Lieferanten auf vollumfänglichen Schaden- ersatz.
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Samples: General Purchasing Conditions
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 18.1 Die Parteien sind während und auch nach Abwicklung der jeweiligen Verträge zur Geheimhaltung aller bei deren Durchführung erlangten Informationen, welche dem Kunden Bilder und Unterlagen über die Verhältnisse, betrieblichen Vorgänge und technischen Einrichtungen der jeweils anderen Partei sowie ersichtliche Erkenntnisse und Ergebnisse hieraus (im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge Folgenden „vertrauliche Informationen“)) verpflichtet, streng vertraulich wobei vertrauliche Informationen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu behandeln und diese, schützen sind. Keine Partei darf vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondider anderen Partei vervielfältigen oder veröffentlichen oder sonst an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise zu Zwecken außerhalb dieses Vertrags verwenden oder verwerten.
18.2 Eine Information gilt dann nicht als vertraulich, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich wenn sie zum Zeitpunkt, zu machen. Auch sämtliche Informationdem die andere Partei davon Kenntnis erhält, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich der Öffentlichkeit bekannt sind war oder zu einem späteren nach diesem Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden dieser Partei der Öffentlichkeit zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig Kenntnis gelangt, oder diese Partei die Informationen von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindeiner dritten Partei erhalten hat, der die keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt oder diese Informationen Partei sich die Information eigenständig und ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Verwendung der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdender anderen Partei erschlossen hat.
18.3 Jede Partei ist von der Geheimhaltungsverpflichtung befreit, wenn und soweit von dieser Partei von einer Behörde, einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Stelle Auskunft über Informationen verlangt wird, die der Geheimhaltungspflicht nach Nr. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen18.1 unterliegen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde Diese Partei ist außerdem verpflichtet, die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die andere Partei darüber zu unterrichten, von Mondi erlangten welcher Stelle in welchem Umfang Auskunft verlangt wurde.
18.4 Die auskunftsverpflichtete Partei wird darauf hinwirken, dass der Umfang der preiszugebenden Informationen so gering wie möglich gehalten wird und nach Möglichkeit die Zusicherung der vertraulichen Behandlung der preisgegebenen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene erwirken. Die auskunfts-verpflichtete Partei wird die ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, der anderen Partei die Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen dieses Auskunftsverlangen zur Wehr zu setzen.
18.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Parteien nach schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei gegenseitig verpflichtet, vorhandenen Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, zurückzugeben oder zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customervernichten.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet16.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Rahmen der Ver- tragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Ver- tragspartei übermittelte oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder MaterialienGegenstände, die sich auf das gegenwärtige und/Geschäfts- oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng zeitlich unbe- grenzt vertraulich zu behandeln und diesenur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Vertragsparteien werden diese vertraulichen Informatio- nen so sichern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden zur einmaligen Weitergabe der Kaufgegenstände (vgl. Ziff. 4.1.8).
16.2 Der Kunde wird vertrauliche Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung der ihnen gegenüber dem Kunden obliegenden Diensttätigkeiten benötigen, und nur im Rahmen der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages eingeräumten Nutzungsbefugnisse. Der Kunde belehrt Mitarbeiter und Dritte, die berechtig- terweise Zugang zu machen. Auch sämtliche Informationden vertraulichen Informationen erhalten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenüber ihre Ge- heimhaltungspflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Geheimhal- tung und Nutzung nur in dem vorgenannten Umfang, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheim- haltung in keinster Weise verwendet werden. dem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.
16.3 Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationenvertrauliche Informationen einer Vertragspartei, welche die
(ai) im Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt oder
(ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei ohne Zutun des Kunden Ver- schulden der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt werden; werden oder
(biii) dem Kunden zur Zeit bereits im Zeitpunkt ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertrags- partei im rechtmäßigen Besitz der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; empfangenden Vertragspartei waren oder
(civ) dem Kunden rechtmäßig ihr nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei in rechtmäßiger Weise von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden Hinblick auf Geheimhaltung oder Verwendung übermittelt wurden oder
(v) ohne Kenntnis Nutzung der vertraulichen Informationen selbständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich wurden oder
(vi) von der Kunde nur empfangenden Vertragspartei aufgrund gesetzlicher Bestimmun- gen offengelegt werden müssen, unter entsprechendemder Voraussetzung, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, dass die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit empfan- gende Vertragspartei die offenlegende Vertragspartei vor einer Offenlegung hiervon unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten unterrichtet und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich offenlegende Vertragspartei dabei unterstützt, eine Offenlegung durch Einlegung von Rechtsmitteln zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverhin- dern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Geheimhaltung. 20.1 Der Kunde LIEFERANT verpflichtet sich, geheimhaltungsbedürftige Informationen von Reutib und von mit Reutib im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unter- nehmen wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Sie dürfen sowohl ganz als auch in Auszügen nur nach vorheriger schriftlicher Zustim- mung der offenbarenden Vertragspartei an Dritte weitergegeben werden.
20.2 Geschäftsgeheimnis in diesem Sinne ist verpflichtetjede Information, jeden Vertrag sowie sämtliche die
a) unabhängig von der Form (unmittelbar oder mittelbar, mündlich, schriftlich, visuell, in elektronischer Form etc.), in der sie von der einen Partei (offenbarenden Partei) an die andere Partei übermittelt werden - insbesondere: Technische Unterlagen (Zeichnungen, Plane, technische Daten); Muster; schutzrechtsfähige Erfindungen; kaufmännische Infor- mationen; Informationen zu Geschäftsverbindungen, Prozessbe- schreibungen, Formeln, Bedienungs- und Prozessanleitungen, Wartungsvorschriften, interne Memoranden, Vorstudien und Prozessberichte etc. und / oder
b) die von Reutib mündlich oder schriftlich ausdrücklich aus „vertraulich“ gekennzeichnet wurden.
20.3 Nicht als geheimhaltungsbedürftig gelten solche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag die - der Öffentlichkeit vor Offenbarung bekannt werdenoder allgemein zugänglich waren; - bereits vor Offenbarung nachweislich bekannt waren; - aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationenvorausge- setzt, Preis- und Kosteninformationen, Informationen dass Reutib rechtzeitig vorher über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige Offenbarung schriftlich in- formiert wurde und/oder künftige Geschäft - von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich Reutib zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht ihrer Bekanntgabe schriftlich freigegeben worden sind.
20.4 Erkennt der LIEFERANT, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheimzuhaltende Unterlage ver- lorengegangen oder zerstört worden ist, so wird er Reutib hiervon unverzüg- lich unterrichten.
20.5 Der LIEFERANT verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemsich, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetvorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch einen gesonderten Vertrag, die von Mondi erlangten vertraulichen Reutib erhaltenen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen ausserhalb der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zwecke ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu behandelnverwerten.
20.6 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche in Betracht kommen- de Mitarbeiter und Beauftragte ohne Rücksicht auf die Art und rechtlich Aus- gestaltung der Beschäftigung. Der LIEFERANT verpflichtet sich, die vorge- nannten Personen auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen und entspre-
20.1 The SUPPLIER is obliged to treat Information of Reutib and of companies affiliated with the Reutib within the meaning of § 15 AktG requiring secrecy confidentially as its own trade secrets. They may only be passed on to third parties in whole or in part with the prior written consent of the disclosing par- ty.
20.2 A trade secret in this sense is any information that
a) Information which are subject to secrecy are deemed to be - irrespective of the form (direct or indirect, oral, written, visual, in jedem Fall allerdings electronic form, etc.) in which they are transmitted by one party (disclosing party) to the other party (receiving party) - in particular: Technical documents (drawings, tarpaulins, technical data); inven- tions eligible for protection; commercial information; information on business relationships, process descriptions, formulas, operating and process instructions, maintenance regulations, internal memo- randa, preliminary studies and process reports, etc. and / or
b) such information expressly indicated orally or in writing by Reutib as "confidential".
20.3 Information shall not be considered confidential if it - is known to the public before disclosure or were in the public domain; - is demonstrably known prior to disclosure; is due to a binding official or judicial order or compelling legal order; - or required to be disclosed by law, provided that Reutib has been in- formed by the other party in writing in good time beforehand of the dis- closure, - and/or has been released by Reutib in writing for publication.
20.4 The SUPPLIER is obliged to immediately inform Xxxxxx as soon as he realizes that a third party has gained access to secret information or such secret in- formation has been destroyed or lost.
20.5 The SUPPLIER agrees, unless stipulated otherwise by separate resolution, not to make use of the secret information provided to him by Reutib outside the scope of their contractual relationship without prior approval in written form by Reutib.
20.6 The obligation of secrecy applies to all persons engaged by the SUPPLIER irrespective of their contractual relation. The SUPPLIER undertakes to bind all those persons or employees or any other third party and place them under the obligation of secrecy. In the interest of secrecy he will try to keep the number chend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Er wird sich bemühen, den Kreis der betroffenen Personen im Interesse des Geheimhaltungsschutzes so klein wie möglich zu halten.
20.7 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nutzungsbeschränkung gilt wäh- rend der Geschäftsbeziehung mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen Reutib und für einen Zeitraum von Mondi 15 (in Worten: fünfzehn) Jahren danach.
20.8 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente LIEFERANT an Reutib eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von Reutib nach billigem Ermessen festzusetzen und Materialien deren Höhe im Streitfall vom zu- ständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist. Die Gel- tendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Ver- tragsstrafe unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf den weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Ansprüche aus dem Gesetz zum Schutz von Ge- schäftsgeheimnissen (einschließlich aller Kopien und anderer VervielfältigungenGeschGehG) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbleiben unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 15.1 Alle von einer Partei („Offenleger“) der anderen Partei („Empfänger“) offengelegten Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen als vertraulich gekennzeichnet sind (in der Folge „vertrauliche Vertrauliche Informationen“), streng sind (vorbehaltlich des Abschnitts 15.3) vom Empfänger für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung vertraulich zu behandeln und diesewährend dieses Zeitraums geheim zu halten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche der Empfänger ist verpflichtet: (a) öffentlich sie nicht an Dritte weiterzugeben (mit Ausnahme von Vertretern, die davon Kenntnis erlangen müssen und die durch schriftliche Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die Verpflichtungen des Empfängers im Rahmen des Vertrags) und (b) sie nur für Zwecke zu verwenden, die für die Ausübung seiner Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen des Vertrags erforderlich sind.
15.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen:
a) die der Öffentlichkeit bekannt sind oder werden (es sei denn, dies ist das Ergebnis einer unbefugten Offenlegung durch den Empfänger oder seinen Vertretern);
b) die dem Empfänger von einem Dritten offengelegt werden, der rechtmäßig dazu befugt ist;
c) für die der Empfänger durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen kann, dass ihm diese Informationen vor der Weitergabe an ihn bekannt waren, oder
d) zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; deren Offenlegung der Empfänger gesetzlich oder aufgrund eines rechtskräftigen Beschlusses oder eines rechtskräftigen Urteils verpflichtet ist.
15.3 Die Beschränkungen in Abschnitt 15.1 (a) und (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der gelten unbefristet für alle vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetInformationen, die von Mondi erlangten Cytiva als Geschäftsgeheimnisse bezeichnet werden.
15.4 Der Empfänger ist auf Verlangen des Offenlegers verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen unverzüglich an den Offenleger zurückzugeben oder zu behandelnvernichten.
15.5 Der Vertrag hindert keine der Parteien daran, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) Unterlassungsansprüche geltend zu vernichten oder an Mondi zurückzugebenmachen, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich um eine Verletzung dieses Abschnitts 15 zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerverhindern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Produkten Und Dienstleistungen
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet22.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Rah- men der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelte oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder MaterialienGegen- stände, die sich auf das gegenwärtige und/Geschäfts- oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Betriebsgeheimnisse darstel- len oder als vertraulich bezeichnet werden (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln behan- deln und diesenur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu ver- wenden. Die Vertragsparteien werden diese vertraulichen Informationen so sichern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass ein Zugang durch unbe- fugte Dritte ausgeschlossen ist.
22.2. Der Kunde wird vertrauliche Informationen nur den Mitar- beitern und sonstigen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung der ihnen gegenüber dem Kunden obliegenden Diensttätigkeiten benötigen, und nur im Rah- men der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages einge- räumten Nutzungsbefugnisse. Der Kunde belehrt Xxxxx- beiter und Dritte, die berechtigterweise Zugang zu machen. Auch sämtliche Informationden vertraulichen Informationen erhalten, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenüber ihre Geheim- haltungspflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenann- ten Umfang, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, sofern die jeweiligen Personen nicht bereits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhal- tung in keinster Weise verwendet werdendem vorgenannten Umfang verpflichtet sind.
22.3. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung nach Ziff. 22.1 und 22.2 gelten nicht für solche Informationen, welche für die die empfangende Ver- tragspartei nachweist, dass sie
(ai) im Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich be- kannt sind oder
(ii) nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Ver- tragspartei ohne Verschulden der empfangenden Ver- tragspartei öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren werden oder
(iii) bereits im Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; ihrer Übermittlung durch die of- fenlegende Vertragspartei im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Vertragspartei waren oder
(biv) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig ihr nach ihrer Übermittlung durch die offenlegende Vertragspartei in rechtmäßiger Weise von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden Hinblick auf Geheimhaltung oder Verwendung übermittelt wurden oder
(v) ohne Kenntnis Nutzung der vertraulichen Informationen selbständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich wurden oder
(vi) von der Kunde nur empfangenden Vertragspartei aufgrund ge- setzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, unter entsprechendemder Voraussetzung, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, dass die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit empfangende Ver- tragspartei die offenlegende Vertragspartei vor einer Of- fenlegung hiervon unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten schriftlich unterrichtet und die Einhaltung offenlegende Vertragspartei dabei unterstützt, eine Offenlegung durch Einlegung von Rechtsmitteln zu verhindern.
22.4. Öffentliche Erklärungen der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde Vertragsparteien über eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerZusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseiti- gem Einvernehmen abgegeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services
Geheimhaltung. (1) Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle vertraulichen Informationen, welche die er direkt oder indirekt von dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenjeweils anderen Vertragspartner erh‰lt, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenkeinem anderen Zweck als dem der Durchfüh- rung des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten Bestellungen und alle damit zusammenh‰ngenden kaufm‰n- nischen und technischen Einzelheiten sind als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Qualit‰tsrichtlinien, Muster und ‰hnliche Gegenst‰nde geheim zu halten. Eine Vervielf‰ltigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der be- trieblichen Erfordernisse zul‰ssig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung von uns in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltschriftlicher Form (ß 126 BGB) offengelegt werden.
(2) Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen, von denen der Lieferant nachweisen kann, dass sie (i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zug‰nglich waren oder danach ohne sein Verschulden allgemein zug‰nglich wurden; (ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in seinem Besitz waren; (iii) ihm von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zug‰nglich gemacht wurden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt oder indirekt von Lieferanten erhalten haben; (iv) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behˆrden mitzuteilen sind.
(3) Der Lieferant verpflichtet sich, seine jeweils durch diese Geheimhaltungsbestimmung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie seine Unterlieferanten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Auf Verlangen Der Lieferant darf die ihm von Mondi uns bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschliefllich bestimmungsgem‰fl verwenden.
(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 10 Jahren Bestand. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen vertrau- lichen Informationen, soweit sie verkˆrpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, an uns her- auszugeben. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus den letzten beiden S‰tzen hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien Lieferant uns auf unser Verlangen schriftlich (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungenß 126 BGB) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbest‰tigen.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden i1. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in vorliegenden Absatz B umfasst der Folge Begriff „vertrauliche Informationen“ alle von einer Partei, der „offenlegenden Partei“, der anderen Partei, der „empfangenden Partei/Empfänger“, offengelegten vertraulichen Informationen (unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder anderweitig, direkt oder indirekt offengelegt wurden), streng vertraulich unabhängig davon, ob die Offenlegung vor oder nach dem Datum des Vertragsabschlusses erfolgt, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Informationen zu behandeln Kunden, Betriebsabläufen, Prozessen, Plänen, Absichten, Produktinformationen, Preisen, Fachwissen, Immaterialgüterrechten, Betriebsgeheimnisse, Marktchancen, Finanzdaten und dieseTransaktionen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondietc..
2. Alle auf oder über die Standard PP, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche InformationPartner PP, welche durch Reverse Engineering erlangt das Portal oder Datenquellen gelieferten Informationen, auf die nur über das Portal zugegriffen werden könnenkann, gelten als vertrauliche Informationen, auch wenn diese ebenfalls von anderen Resellern und/oder Partnern eingesehen werden können, und dürfen nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von Dell an Dritte weitergegeben werden.
3. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschliesslich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden und sind streng vertraulich zu behandeln vertrauliche Informationen nur mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei oder unter den in den nachstehenden Absätzen 4 und dürfen5 genannten Bedingungen an Dritte weiterzugeben.
4. Die empfangende Partei ist berechtigt, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondivertrauliche Informationen in dem Umfang, in keinster Weise verwendet werdenwelchem es für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, an einen „Empfänger“ weiterzugeben, soweit dieser Direktor, leitender Angestellter, Angestellter, Berater oder Auftragnehmer der empfangenden Partei ist. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung empfangende Partei muss dabei sicherstellen, dass jeder weitere Informationsempfänger über die vertragsgemässen Geheimhaltungsverpflichtungen und Verwendungsbeschränkungen der empfangenden Partei unterrichtet ist und diese einhält, als wäre er selbst eine Vertragspartei.
5. Der Empfänger ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit dies aufgrund von Gesetzen, Bestimmungen oder zwingenden Anordnungen einer zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist, vorausgesetzt, der Empfänger unternimmt, soweit möglich, angemessene Schritte, um den Umfang der Offenlegung zu beschränken und die Vertraulichkeit der offengelegten vertraulichen Informationen zu schützen.
6. Die vorstehenden Absätze 4 und 5 gelten nicht für vertrauliche Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind die zum Datum des Vertragsschlusses oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig anderen Personen allgemein bekannt sind, und zwar nicht aufgrund einer Vertragsverletzung der empfangenden Partei oder eines weiteren Informationsempfängers im Sinne vorstehender Ziffer 4; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindoder die der empfangenden Partei vor der Offenlegung seitens der offenlegenden Partei bereits bekannt waren, wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei hinreichende Nachweise darüber erbringen muss, dass ihr diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerbereits zuvor bekannt waren.
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Samples: Channel Partner Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetDie Vertragspartner verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener Bestellungen und finanzieller Informationen, Preis- alle damit zusammenhängenden Informationen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsUnterlagen kaufmännischer oder technischer Art als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln und für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterQualitätsrichtlinien, Formeln Muster und alle anderen ähnliche Gegenstände strikt geheim zu halten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe geheimer Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung offen gelegt oder Materialienzugänglich gemacht werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten und Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Lieferant darf die sich auf das gegenwärtige und/ihm von Xxxxxx bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus Bestand. Sie entfällt, soweit die Informationen dem empfangenden Vertragspartner nachweislich bereits vor Aufnahme der Lieferbeziehung bekannt oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in vor der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, Aufnahme der Lieferbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten Verschulden des empfangenden Vertragspartners allgemein bekannt oder zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenBeweislast trägt der empfangende Vertragspartner. Der Lieferant verpflichtet sich, welche (a) öffentlich bekannt sind nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, soweit sie verkörpert oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenunverzüglich an Kaindl herauszugeben. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind aus den Datenverarbeitungsanlagen des Lieferanten sicher und unverzüglich zu entfernen. Vervielfältigungen, gleich in welcher Form, sind so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion unmöglich ist. Die Vertragspartner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den Zweck des Vertrags verwendet werdenfür sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet§ 12 - Confidentiality The contract partners shall handle all orders and related information and documents of a business or technological nature as business and operating secrets and observe confidentiality in this regard for a period of five years as of delivery. Strict confidentiality must be maintained in particular with regard to all illustrations, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelndrawings, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltcalculations, quality directives, patterns and samples and similar items. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will Confidential information may only be due duplicated and payable, if and shared to the extent all invoices relevant required for operational purposes. It may only be disclosed or made accessible to third parties with prior, explicit and written consent. The supplier undertakes to bind sub-suppliers and sub-contractors to confidentiality to the same extent. The supplier may only use the information provided to him by Xxxxxx exclusively for the intended purpose. The obligation to maintain confidentiality shall remain binding even after the supplier relationship has ended. It shall not apply if the information was demonstrably known to the recipient prior to the conclusion of the supply agreement or was already general knowledge or generally accessible prior to the conclusion of the supply agreement or becomes general knowledge or generally accessible through no fault of the receiving contract partner. The burden of proof lies with the receiving contract partner. On cancellation of the supply relationship the supplier undertakes to return without delay all confidential information received from Kaindl insofar as it is represented or filed on electronic storage media. All business and operating secrets must be immediately and reliably removed from the supplier's data processing systems. Reproductions, regardless of their nature, must be destroyed in a manner that renders reconstruction impossible. The contract partners shall ensure through appropriate contractual agreements with their respective rebate have been paid by employees and vicarious agents, and in particular with freelancers and contractors and service providers operating on their behalf, that these persons shall desist from utilising business and operating secrets for their own purposes and from disclosing them or documenting them without due authorisation for a period of five years from the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customerdate of delivery.
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Samples: Purchasing Terms and Conditions
Geheimhaltung. a) Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle vertraulichen Informationen, welche die er direkt oder indirekt von dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenjeweils anderen Vertragspartner erhält, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln vertraulich zu behandeln. Auch Bestellungen und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln damit zusammenhängenden kaufmännischen und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten technischen Einzelheiten sind als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Muster und ähnliche Gegenstände geheim zuhalten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung von PROPHETE in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltschriftlicher Form offengelegt werden.
b) Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen, von denen der Lieferant nachweisen kann, dass sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne sein Verschulden allgemein zugänglich wurden;
(ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in seinem Besitz waren;
(iii) ihm von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt oder indirekt von Lieferanten erhalten haben;
(iiii) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behörden mitzuteilen sind.
c) Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Auf Verlangen Der Lieferant darf die ihm von Mondi PROPHETE bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
d) Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren Bestand. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie verkörpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, an PROPHETE herauszugeben. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus den letzten beiden Sätzen hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung Lieferant PROPHETE auf Wunsch von PROPHETE schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 10.1 Der Kunde ist verpflichtetPartner und Zertifizierung Bau (nachfolgend auch „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“) verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche alle vertraulichen Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag etwa kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Nutzung des Portals bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener für die Dauer der Vertragsbeziehung und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft für einen Zeitraum von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng 5 Jahren danach vertraulich zu behandeln und diesenur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Etwaige gesondert vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarungen haben Vorrang.
10.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder hinsichtlich derer die informierende Partei der Offenlegung zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne vorherige schriftliche Zustimmung Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von Mondider informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
10.3 Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft.
10.4 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
10.5 Die Parteien werden können, gelten als vertrauliche Informationen ihren Angestellten und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetDritten, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnin dieser Ziff. 10 beschrieben auferlegen, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen im Falle von Mondi hat Mitarbeitern im Rahmen der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und gesetzlichen Möglichkeiten auch für die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerZeit nach ihrem Ausscheiden.
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Samples: Kep Kundenportal Agreement
Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche 18.1. In dieser Vereinbarung bedeuten »Vertrauliche Informationen« nichtöffentliche Informationen, welche die am oder nach dem Kunden Tag des Inkrafttretens (dem Tag, an dem die Parteien den Nutzungsvertrag für die Travel Expo Online abgeschlossen haben) von einer Partei (der „Offenlegenden Vertragspartei“) der anderen Partei (der „Empfangenden Vertragspartei“) offenbart werden, sich auf die Nutzung der Travel Expo Online durch den Aussteller beziehen und entweder in Textform mitgeteilt werden und als vertraulich gekennzeichnet sind, oder die in jeder anderen Form mitgeteilt werden, vorausgesetzt sie sind entweder unter vertraulichen Umständen mitgeteilt worden oder würden unter Zugrundelegung eines vernünftigen geschäftlichen Urteils von den Parteien als vertraulich angesehen, einschließlich von Informationen, die von einer Partei oder ihren verbundenen Unternehmen bei einem Besuch des Betriebs der anderen Partei gesehen oder in Erfahrung gebracht werden.
18.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und ohne Zustimmung der Offenlegenden Vertragspartei an keinen Dritten weiterzugeben oder auf andere Weise zu offenbaren, zugänglich machen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen und nur für die vertraglichen Zwecke zu verwenden.
18.3. Die Empfangende Vertragspartei verpflichtet sich weiter, alle angemessenen Xxxxxxxx zu unternehmen und alle Vorkehrungen zu treffen, um eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu verhindern.
18.3.1. Die Empfangende Vertragspartei wird die Vertraulichen Informationen nur den Personen zur Verfügung stellen, die von den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei Kenntnis erlangen müssen, damit die Empfangende Vertragspartei ihren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nachkommen kann, und sie wird sie nur weitergeben, wenn die jeweiligen Personen sich gegenüber der Empfangenden Vertragspartei in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
18.3.2. Die Vertragsparteien haften für die Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Vereinbarung durch diese Personen, die für sie tätig werden, in der gleichen Weise wie für eine Verletzung durch sie selbst. Die Empfangende Vertragspartei wird die Offenlegenden Vertragspartei unverzüglich informieren, wenn ihr eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei bekannt wird und sie wird auf Wunsch der Offenlegenden Vertragspartei alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei zu unterbinden.
18.4. Die Geheimhaltungsverpflichtung der Empfangenden Vertragspartei gilt nicht für Vertrauliche Informationen, für die die Empfangende Vertragspartei durch Unterlagen in Textform nachweisen kann, dass die jeweilige Information
18.4.1. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich war oder nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der Empfangenden Vertragspartei allgemein zugänglich wurde, oder
18.4.2. zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt Besitz der Empfangenden Vertragspartei war,
18.4.3. der Empfangenden Vertragspartei von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung oder Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurde;
18.4.4. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen Behörden mitzuteilen ist; wobei die Empfangende Vertragspartei der Offenlegenden Vertragspartei die Verpflichtung zur Mitteilung unverzüglich anzuzeigen hat, um der Offenlegenden Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, in ihrem Ermessen angemessenen Schritte einzuleiten, um zu verhindern, dass die Vertraulichen Informationen allgemein zugänglich werden, einschließlich geschäftsbezogener oder
18.4.5. von der Empfangenden Vertragspartei unabhängig und finanzieller ohne Verletzung dieses Vertrages entwickelt wurde.
18.5. Durch die Mitteilung, Offenbarung oder Zugänglichmachung von Vertraulichen Informationen durch eine der Vertragsparteien werden der empfangenden Vertragspartei nur in dem vertraglich zur Nutzung der Travel Expo Online durch den Aussteller geregelten Umfang Rechte, Lizenzen oder gewerbliche Schutzrechte jeglicher Art eingeräumt.
18.6. Nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird die Empfangende Vertragspartei auf Verlangen der Offenlegenden Vertragspartei alle Kopien und Dokumente und sonstigen Unterlagen, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Vertragspartei beinhalten, an die Offenlegende Vertragspartei zurückgeben oder vernichten. Ausgenommen sind nur Kopien, zu deren Aufbewahrung die Empfangende Vertragspartei gesetzlich verpflichtet oder aufgrund dieses Vertrages berechtigt ist. Ungeachtet dessen darf die Empfangende Vertragspartei Vertrauliche Informationen
18.6.1. zum Zweck des Nachweises oder der Abwehr möglicher späterer Ansprüche aus dieser Vereinbarung,
18.6.2. zur Einhaltung buchhalterischer oder anderer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder zur Dokumentation von Entscheidungen von Aufsichtsräten oder vergleichbarer Gremien und
18.6.3. soweit die Löschung elektronischer Kopien der Vertraulichen Informationen, Preis- und Kosteninformationendie lediglich als Backup in automatisierten Systemen angelegt wurden, einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand erfordern würden, zurückbehalten.
18.7. Solange Vertrauliche Informationen über Mondi´s Produktegespeichert bleiben, Technologiengelten die Regelungen zur Verschwiegenheit entsprechend fort. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Aufforderung der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei die Beachtung von Ziffer 18.6 schriftlich bestätigen.
18.8. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich nicht geltend zu machen, dass eine bestimmte Vertrauliche Information der jeweils anderen Vertragspartei im Sinne dieser Vereinbarung kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. Auch sämtliche Information1 lit. b) GeschGehG darstellt, welche durch Reverse Engineering erlangt werden könnenweil die andere Vertragspartei oder ein dritter Inhaber dieser Vertraulichen Information die betreffende Vertrauliche Information nicht zum Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG gemacht haben. Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig darauf, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich geltend zu behandeln und dürfenmachen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdendass entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen entfallen seien.
18.9. Die Verpflichtungen gemäß aus dieser Bestimmung Ziff. 18 gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun auch über die Laufzeit des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the CustomerNutzungsvertrages hinaus.
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