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Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

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Samples: Standardangebot, Standardangebot Für Den Zugang Zur Passiven Infrastruktur Des Kommunikationsnetzes, Standardangebot Für Den Zugang Zur Passiven Infrastruktur Des Kommunikationsnetzes

Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner Vertragsparteien verpflichten sichsich gegenseitig, über Geschäftsgeheimnisse des Vertragspart- ners und vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Kenntniserlangung der vertraulichen Information. 2. Vertrauliche Informationen sind alle im Rahmen Informationen und Unterlagen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen)jeweils anderen Vertrags- partei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzuse- hen sind, gleichgültig auf welchem Weg sie insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How sowie Arbeitsergebnisse. 3. Von der Verschwiegenheitspflicht gem. X.1 ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- waren oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt da- nach von dritter Seite bekannt werden, für den sie ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt gegeben sind oder danach öffentlich bekanntgemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behör- de offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis möglich, wird der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche InformationenOffenlegung verpflich- tete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für gegen die Erfüllung des Vertrags kennen müssenOffen- legung vorzugehen. 4. Die Parteien sorgen dafürwerden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Desweiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durch- führung dieses Vertrages kennen müssen und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle Mitarbeiter - auch für die Zeit nach ihrem Ausschei- den - in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenGeheimhaltung verpflichten.

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Samples: Service Conditions, Service Agreement

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sichwerden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, über alle schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehende Informationen oder Informationsmaterialien vertraulich behandeln und diese grundsätzlich nur im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartnersvon diesem Ver- trag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter ver- bundener Unternehmen, die aus geschäftlichen Gründen Zugang dazu benötigen, ist gestattet. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen und Informationsmaterialien, (a) die zur Verfügung stellenden ParteiZeit ihres Bekanntwerdens bereits offenkun- dig, d.h. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen jedem Dritten ohne weiteres zugänglich sind, (b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden recht- mäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werdenwer- den, welche sie für die Erfüllung der diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, (c) auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst be- rechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwingend mit- zuteilen sind, (d) Rechts- oder Steuerberatern des Vertrags kennen jeweiligen Partners zum Zwecke der Beratung notwendigerweise mitge- teilt werden müssen. Die Parteien sorgen dafürVertragspartner werden sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die sie zum Erbringen der von diesem Vertrag er- fassten Leistungen einsetzt, eine entsprechende Geheim- haltungsverpflichtung schriftlich auferlegen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werdenwechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unver- schlüsselter elektronischer Form (z.B. E-Mail) erfolgen wird und verzichten daher auf das Geltendmachen von An- sprüchen, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgendarauf begründet sind, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages unberechtigte Dritte illegalen Zugriff auf elektronische Kommunikations- medien ausüben und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebendamit Kenntnisse von vorbenannten unverschlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.

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Samples: Agb Für Global Managed Services, Global Managed Services Agreement

Geheimhaltung. Die Vertragspartner Zusammenschaltungspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden VertragspartnersZusammenschaltungspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, werden wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer eine der Vertragspartner Zusammenschaltungspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner Zusammenschaltungspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

Appears in 1 contract

Samples: Standardangebot Zur Netzzusammenschaltung

Geheimhaltung. 11.1 AN und AG verpflichten sich während der Dauer und 2 Jahre nach Beendigung des Auftrages, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. Die Vertragspartner verpflichten Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern oder sonstigen Dritten, die in irgendeiner Form Zugang zu den geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabhängig davon, ob Informationen mündlich, dokumentiert, maschinenlesbar oder in Form von Ausrüstungen, Proben, Mustern oder Produkten zugänglich gemacht wurden oder werden. Die Parteien verpflichtet sich, über alle iihren Angestellten und Personen, die in Kenntnis der ausgetauschten Informationen kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie hier eingegangen sind. Im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters auferlegt. 11.2 Sämtliche Unterlagen über die vom AN gelieferten Erzeugnisse, insbesondere Zeichnungen, bleiben Eigentum des AN und dürfen ohne besondere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben. 11.3 Die Verpflichtung zur Kenntnis gelangten Vorgänge Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitigen mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie - dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen - der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder - der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners zugänglich wurden und Unterlagen)im wesentlichen Informationen entsprechen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen dem informierten Vertragspartner zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenwurden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung. a Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse inkl. An- gebotsunterlagen unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in ir- gendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner verpflichten sichaufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, über alle darf dieser nur im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. b Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk "Vertraulich" zu versehen. c Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Informationen über die nicht offenkundigen Bestandteile und Eigenschaften von uns erstellter oder Angelegenheiten (Informationenangepasster Software, Tatsachen wie beispielsweise Code und Unterlagen)Funktionsweise, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sindihm im Rahmen seiner Vertragsbeziehungen zu uns zugehen, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben die Zwecke dieser Vertragsbeziehung zu verwenden und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden VertragspartnersÜbrigen geheim zu halten. Eine Weitergabe solcher Informationen an Dritte, die für diese Zwecke erforderlich ist, setzt voraus, dass der Kunde dem Empfänger dieser Informationen dieselbe Verschwiegenheitsverpflichtung auferlegt. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie vorstehende Verpflichtung gilt nicht für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen die nachweislich of- fenkundig sind oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden zum bekannten Stand der Technik gehören oder Gerichten eingereicht werdendem Kunden schon vor der Bekanntgabe durch uns zur Kenntnis gelangt waren oder dem Kunden nach der Bekanntgabe durch die andere Vertragspartei nochmals durch Dritte, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgendie keiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber uns unterlagen, mitgeteilt worden sind. d Die Parteien werden durch geeignete Vereinbarungen mit Mitarbeitern und sonstigen Hilfskräf- ten und Erfüllungsgehilfen und geeignete organisatorische Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegungdiese der gleichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. e Diese Verpflichtungen gelten auch nach Vertragsbeendigung fort. f Wir weisen darauf hin, soweit es sich dass eine Kommunikation mit unverschlüsselter E-Mail sehr leicht von Unbefugten mitgelesen und daher bei sensiblen Themen nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenverwendet werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten mdc verpflichtet sich, über alle gegebenen Prüfgegenstände, Unterlagen und Informationen ausschließlich für die vereinbarten Tätigkeiten zu verwenden. Die mdc erlegt diese Geheimhaltung allen ihren Mitarbeitern und, sofern zutreffend, den an der Begutachtung, Bewertung oder Zertifizierung beteiligten Dritten auf. Prüfgegenstände, Unterlagen und Informationen dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht werden. Dies betrifft auch andere Ergebnisse und Erkenntnisse, die im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (vereinbarten Tätigkeiten gewonnen wurden. Unterlagen und Informationen, Tatsachen welche von Unterauftragnehmern des Auftraggebers oder anderen am Verfahren beteiligten erhalten wurden, unterliegen ebenfalls der Vertraulichkeit und Unterlagen), werden dem Auftraggeber nur nach Zustimmung des Informationsgebers zugänglich gemacht. Davon ausgeschlossen sind jedoch Begutachtungsergebnisse. Diese werden dem Auftraggeber direkt mittgeteilt. Von der Vertraulichkeit ausgenommen ist die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig Auskunftspflicht gegenüber zuständigen Behörden und anderen Benannten Stellen sowie gegenüber den mdc Befugnis erteilenden Stellen. Diese Auskunftspflicht kann sich auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen sämtliche Informationen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werdendes Auftraggebers beziehen. Informationen über erteilte Bescheinigungen nach QM-Normen werden in der Form von öffentlichen Listen zugänglich gemacht. Eine Liste aller entzogenen Bescheinigungen wird veröffentlicht. Weitergehende Informationen über erteilte, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben ausgesetzte, eingeschränkte, verweigerte oder entzogene Bescheinigungen erfolgen im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden VertragspartnersRahmen der gesetzlichen und normativen Vorgaben. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche InformationenMit Ausnahme von Behörden und Befugnis erteilenden Stellen und anderen Zertifizierungsstellen müssen diesbezügliche Anfragen schriftlich auf Originalbriefbogen unter Angaben entsprechender Basisinformationen zu Firma, Tatsachen Grundlage und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu Geltungsbereich erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

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Samples: General Terms and Conditions

Geheimhaltung. a) Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (ver- traulichen Informationen, Tatsachen und Unterlagen)die sie direkt oder indirekt von dem jeweils anderen Vertragspartner erhalten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Auch Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnun- gen, Qualitätsrichtlinien, Muster und ähnliche Ge- genstände geheimzuhalten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur nach Maßgabe der mit der Geschäftsbeziehung zu MAHLE im Zusammenhang stehenden betriebli- chen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in schriftlicher Form offengelegt werden. b) Vorstehende Verpflichtungen finden keine An- wendung auf solche vertraulichen Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf von denen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafürInformationen empfangende Ver- tragspartner nachweisen kann, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werdensie • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne sein Ver- schulden allgemein zugänglich wurden; • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in sei- nem Besitz waren; • ihm von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugäng- lich gemacht wurden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgenwobei vorausgesetzt wird, dass es sich um Geschäfts- diese Dritten die Informationen nicht direkt oder Betriebsgeheimnisse handelt. indirekt von dem anderen Vertragspartner erhalten haben; • aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behör- den mitzuteilen sind. c) Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten Lieferant verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.Unterlieferanten im

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung die vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung die- ses Vertrages zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass die Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Abweichend von Satz 1 darf der Zugang zu den Informationen den Arbeit- nehmern der Parteien, sonstigen Beauftragten und Unterauftragnehmer gewährt werden, wenn dieser Zu- gang erforderlich ist, um die Aufgaben zur Erreichung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen Vertragszwecks erfüllen zu können und der AN sicherstellt, dass diese Personen ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Inhalt dieses Vertrages gilt als Geschäftsgeheimnis. Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, nur für Zwecke dieses Vertrages verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere: a) der Inhalt des Vertrages b) die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere die Lastenhefte und das Know-how in Bezug auf die Netzanschlussbedingungen, Netzphysik, Netzberechnungen und Regelalgorithmen, c) der Quellcode der dem AG vom AN zur Verfügung gestellten Software sowie sonstige geheimhaltungsbe- dürftige Dokumentationen und Unterlagen, die vom AN übergeben werden. Vorgenanntes gilt nicht, wenn und soweit die vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenInformationen nachweislich allgemein bekannt sind oder werden, sie bereits vorher im Besitz des sie erhaltenden Vertragspartners waren oder dieser sie ohne Geheimhaltungsverpflichtung von einem Dritten erhält oder unabhängig von diesem Vertrag selbstän- dig erarbeitet. Die Geheimhaltungspflicht endet 7 (sieben) Jahre nach Vertragsunterzeichnung.

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Samples: Construction Contract

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle sämtliche ihm im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit celver zugänglich werdende n Informationen von celver, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder werden oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebs- geheimnisse erkennbar sind, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Der Auftraggeber wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (zuvor beschriebene n Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handeltvon celver unterlassen und sich in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten. Die Geheimhaltungs - verpflichtungen finden keine Anwendung auf Informationen, von denen der Auftraggeber durch schriftliche Unterlagen nachweisen kann, dass sie ihm vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren und nicht durch Bruch einer Geheimhaltungs - verpflichtung durch einen Dritten offen gelegt worden sind, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Auftraggebers bekannt oder allgemein zugänglich geworden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Dokumente, Akten oder andere Vertragspartner ist über die OffenlegungUnterlagen von celver, welche geheime Informationen enthalten, sowie Kopie n hiervon, zurückzugeben und entsprechende Daten zu löschen, soweit es sich und sobald diese Unterlagen/Daten nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit mehr zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag oder zur Ausübung vertraglicher Nutzungsrechte benötigt werden und der Unterzeichnung dieses Vertrages Herausgabe und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenLöschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung. Eine Partei, die Vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und wird angemessene Sorgfalt walten lassen, um Vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung oder Verwendung zu schützen. Die Vertragspartner verpflichten sichempfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter, über Auftragnehmer oder Vertreter ihrer oder ihrer verbundenen Unternehmen weitergeben, die zur Einhaltung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen verpflichtet sind. "Vertrauliche Informationen" umfasst die Vereinbarung and alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (weiteren Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg (i) wenn sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- schriftlich oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt in Textform mitgeteilt werden, für den als vertraulich gekennzeichnet werden, oder (ii) wenn sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartnersmündlich oder visuell mitgeteilt werden, zum Zeitpunkt der Mitteilung mündlich als "vertraulich" bezeichnet werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Vertraulichen Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen umfassen auch solche Informationen, Tatsachen deren Geheimhaltungsbedürfnis nicht unmittelbar aus den sie enthaltenden Dokumenten hervorgeht, etwa durch Kennzeichnung mit einem Stempel oder Unterlagen sonst als Beweismaterial bei Behörden sonst vertraulich gekennzeichnet oder Gerichten eingereicht bezeichnet werden. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgendie (a) bereits im Besitz der empfangenden Partei sind, ohne, dass es sich um Geschäfts- diese zur (f) die durch Gesetz, Verordnung oder Betriebsgeheimnisse handeltGerichtsbeschluss offengelegt werden müssen; im letzteren Fall informiert die empfangende Partei die offenlegende Partei vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben 5 Jahre nach Ende der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenVereinbarung bestehen.

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Samples: Professional Services

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle sämtliche ihm im Rahmen Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit SDG zugänglich werdenden Informationen von SDG, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder werden oder nach den Umständen als Geschäfts- oder Betriebs- geheimnisse erkennbar sind, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Der Auftraggeber wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (zuvor beschriebenen Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handeltvon SDG unterlassen und sich in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten. Die Geheimhaltungs- verpflichtungen finden keine Anwendung auf Informationen, von denen der Auftraggeber durch schriftliche Unterlagen nachweisen kann, dass sie ihm vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren und nicht durch Bruch einer Geheimhaltungs- verpflichtung durch einen Dritten offen gelegt worden sind, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des Auftraggebers bekannt oder allgemein zugänglich geworden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Dokumente, Akten oder andere Vertragspartner ist über die OffenlegungUnterlagen von SDG, welche geheime Informationen enthalten, sowie Kopien hiervon, zurückzugeben und entsprechende Daten zu löschen, soweit es sich und sobald diese Unterlagen/Daten nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit mehr zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag oder zur Ausübung vertraglicher Nutzungsrechte benötigt werden und der Unterzeichnung dieses Vertrages Herausgabe und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenLöschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sichwerden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, über alle schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehende Informationen oder Informationsmaterialien vertraulich behandeln und diese grundsätzlich nur im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartnersvon diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter verbundener Unternehmen, die aus geschäftlichen Grün- den Zugang dazu benötigen, ist gestattet. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen und Informationsmaterialien, (a) die zur Verfügung stellenden ParteiZeit ihres Bekanntwerdens bereits offen- kundig, d.h. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen jedem Dritten ohne weiteres zu- gänglich sind, (b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht ge- macht werden, welche sie für die Erfüllung der diesbezüglich keiner Ge- heimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, (c) auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst berechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwin- gend mitzuteilen sind, (d) Rechts- oder Steuerberatern des Vertrags kennen jeweiligen Part- ners zum Zwecke der Beratung notwendiger- weise mitgeteilt werden müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen In den Fällen der Ziffern (c) und (d) werden sich die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten Ver- tragspartner unverzüglich über ein entsprechendes Ver- langen und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu Weitergabe von geschützten Informa- tionen informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Vertragspartner werden sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die sie zum Erbringen der Unterzeichnung dieses Vertrages von diesem Vertrag erfassten Leistungen einsetzt, eine entsprechende Ge- heimhaltungsverpflichtung schriftlich auferlegen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die wechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unver- schlüsselter elektronischer Form (z.B. E-Mail) erfolgen wird und dauert unbefristet über verzichten daher auf das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sichGeltendmachen von Ansprü- chen die darauf begründet sind, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses dass unberechtigte Dritte illegalen Zugriff auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenelektronische Kommunikationsmedien ausüben und damit Kenntnisse von vorbenannten unver- schlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.

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Samples: Consulting Agreement

Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner Vertragsparteien verpflichten sichsich gegenseitig, über Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners und vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Kenntniserlangung der vertraulichen Information. 2. Vertrauliche Informationen sind alle im Rahmen Informationen und Unterlagen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen)jeweils anderen Vertragspartei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, gleichgültig auf welchem Weg sie insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How sowie Arbeitsergebnisse. 3. Von der Verschwiegenheitspflicht gem. X.1 ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- waren oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt danach von dritter Seite bekannt werden, für den sie ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, welche sie für soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht; c) die Erfüllung des Vertrags kennen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen. 4. Die Parteien sorgen dafürwerden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Desweiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle Mitarbeiter -auch für die Zeit nach ihrem Ausscheidenin arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenGeheimhaltung verpflichten.

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Samples: Service Agreement

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen1. Die Parteien sorgen dafürsind verpflichtet, dass diesen Personen sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informatio- nen, die gleichen Pflichten auferlegt werdenals vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, wie unbefristet geheim zu halten und sie, so- weit nicht für die hier statuiertenLieferbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzuge- ben oder zu verwerten. 2. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die OffenlegungDie Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handeltdie Informationen dem Lauftrag- nehmer nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt waren, zu informierenallgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden des Auf- tragnehmers allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Beweislast trägt der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinausAuftragnehmer. 3. Die Parteien verpflichten sichwerden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, bei dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- geheimnisse unterlassen. 4. Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer müssen gewährleiten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertrau- lichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegen- heitspflicht unterliegen. Dazu müssen alle Personen, die auftragsgemäß auf per- sonenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, auf das Datenge- heimnis verpflichtet und über ihre Datenschutzpflichten belehrt werden. Dabei ist jede Partei für die Verpflichtung des eigenen Personals zuständig. Ferner müssen die eingesetzten Personen darauf hingewiesen werden, dass das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebender Tätigkeit fortbesteht. 5. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind bzgl. der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetzt verantwort- lich.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur gegenseitigen Vertraulichkeit und Geheimhal- tung, insbesondere betreffend Geschäftsinhalte, Konditionen für Dienstleistungen, Produkte und Ser- vices und allen Informationen über die Vertragspartei, die durch die Zusammenarbeit bekannt werden. Diesbezüglich werden solche Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages genutzt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle den Inhalt dieses Vertrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Die Vertragsparteien ver- pflichten sich, den von ihnen mit der Durchführung dieses Vertrages betrauten Personen entspre- chende zeitlich unbeschränkte Verpflichtungen vor Beginn des Vertragsabschlusses aufzuerlegen. Die vorstehenden Verpflichtungen beziehen sich nicht • auf die Existenz der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien an sich; • auf Informationen, welche im Rahmen Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung durch eine der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge Vertragspar- teien dieser Vertragspartei oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen der Allgemeinheit bereits bekannt waren oder später ohne Zu- tun und Unterlagen), die weder offenkundig noch ohne Vertragsverletzung dieser Vertragspartei allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind. Im Zweifel sind sämtliche Tatsachen, absolutes Stillschweigen Informationen und Daten als vertraulich und geheim zu bewahren wer- ten. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht • gegenüber natürlichen und/oder juristischen Personen, die beruflich zur Verschwiegenheit ver- pflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte) und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt in dieser Eigenschaft von einer Vertragspartei konsul- tiert werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie ; • soweit für die Erfüllung des Vertrags kennen müssenjeweilige Vertragspartei eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der ent- sprechenden Informationen besteht. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenVertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner Vertragspartner*innen werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen, die ihnen als solche anvertraut wurden oder solche bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt geworden sind, während der Dauer und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen. Die Vertragspartner*innen verpflichten sich, über alle die technischen Informationen, insbesondere Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse oder Konstruktionen, die ihnen im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein vertraglichen Zusammenarbeit beidem jeweils anderen Vertragspartner*in zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen oder die sie von anderen Vertragspartner*innen erhalten haben, lediglich für die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu bewahren verwenden, 5 Jahre über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus vertraulich zu behandeln und diese wie ein Geschäfts- keinem Dritten zugänglich zu machen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung und Verfügungsbeschränkung entfällt für Informationen und Unterlagen, die ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den die der bzw. dem empfangenen Vertragspartner*in von einem Dritten ohne Beschränkung bekannt gemacht worden sind, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben diese bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages besessen oder diese unabhängig entwickelt hat. Veröffentlichungen über die im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf Rahmen der Kooperation gewonnenen Erkenntnisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis Zustimmung durch jeweils die andere Vertragspartei. Von dienstlichen Schriftstücken, Zeichnungen und dergleichen, die der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen jeweiligen Kooperationspartei in Ausführung dieser Kooperation zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafürdürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Kooperationspartei oder sonstige*r Verfügungsberechtigte*r keine Abschriften, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt Ablichtungen oder andere Vervielfältigungen gefertigt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über jeweiligen Kooperationsparteien werden die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit vorgenannten Unterlagen einschließlich gefertigter Abschriften gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte sichern und sie bei Ablieferung des Werkes der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenjeweiligen Kooperationspartei aushändigen.

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Samples: Kooperationsvertrag

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sichwerden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, über alle schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehende Informationen oder Informationsmaterialien vertraulich behandeln und diese grundsätzlich nur im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartnersvon diesem Ver- trag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter ver- bundener Unternehmen, die aus geschäftlichen Gründen Zugang dazu benötigen, ist gestattet. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen und Informationsmaterialien, (a) die zur Verfügung stellenden ParteiZeit ihres Bekanntwerdens bereits offen- kundig, d.h. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen jedem Dritten ohne weiteres zu- gänglich sind, (b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht ge- macht werden, welche sie für die Erfüllung der diesbezüglich keiner Ge- heimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, (c) auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst berechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwin- gend mitzuteilen sind, (d) Rechts- oder Steuerberatern des Vertrags kennen jeweiligen Part- ners zum Zwecke der Beratung notwendiger- weise mitgeteilt werden müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen In den Fällen der Ziffern (c) und (d) werden sich die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten Ver- tragspartner unverzüglich über ein entsprechendes Ver- langen und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu Weitergabe von geschützten Informa- tionen informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Vertragspartner werden sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die sie zum Erbringen der Unterzeichnung dieses Vertrages von diesem Vertrag er- fassten Leistungen einsetzt, eine entsprechende Geheim- haltungsverpflichtung schriftlich auferlegen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die wechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unver- schlüsselter elektronischer Form (z.B. E-Mail) erfolgen wird und dauert unbefristet über verzichten daher auf das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sichGeltendmachen von An- sprüchen die darauf begründet sind, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses dass unberechtigte Dritte illegalen Zugriff auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenelektronische Kommunikations- medien ausüben und damit Kenntnisse von vorbenannten unverschlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.

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Samples: Consulting Agreement

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sichwerden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, über alle schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdende, als vertraulich bezeichnete oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehende Informationen oder Informationsmaterialien vertraulich behandeln und diese grundsätzlich nur im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen), die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartnersvon diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter verbundener Unternehmen, die aus geschäftlichen Grün- den Zugang dazu benötigen, ist gestattet. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind nur solche Informationen und Informationsmaterialien, (a) die zur Verfügung stellenden ParteiZeit ihres Bekanntwerdens bereits offen- kundig, d.h. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen jedem Dritten ohne weiteres zu- gänglich sind, (b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht ge- macht werden, welche sie für die Erfüllung der diesbezüglich keiner Ge- heimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, (c) auf Verlangen einer Behörde oder eines sonst berechtigten Dritten dieser bzw. diesem zwin- gend mitzuteilen sind, (d) Rechts- oder Steuerberatern des Vertrags kennen jeweiligen Part- ners zum Zwecke der Beratung notwendiger- weise mitgeteilt werden müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen In den Fällen der Ziffern (c) und (d) werden sich die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten Ver- tragspartner unverzüglich über ein entsprechendes Ver- langen und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu Weitergabe von geschützten Informa- tionen informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit Vertragspartner werden sämtlichen Mitarbeitern oder Dritten, die sie zum Erbringen der Unterzeichnung dieses Vertrages von diesem Vertrag erfassten Leistungen einsetzt, eine entsprechende Ge- heimhaltungsverpflichtung schriftlich auferlegen. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass die wechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unver- schlüsselter elektronischer Form (z.B. E-Mail) erfolgen wird und dauert unbefristet über verzichten daher auf das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sichGeltendmachen von Ansprü- chen, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die darauf begründet sind, dass unberechtigte Dritte illegalen Zugriff auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenelektronische Kommunikationsmedien ausüben und damit Kenntnisse von vorbenannten unver- schlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.

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Samples: Agb Für Global Managed Services

Geheimhaltung. Die Vertragspartner Der LIEFERANT und seine Unterauftragnehmer verpflichten sichsich zur Ge- heimhaltung aller vertraulichen Informationen, über alle insbesondere technischer, gewerblicher, geschäftsbezogener, finanzieller oder unternehmensbezoge- ner Informationen, sowie zur Geheimhaltung der Existenz und des Inhalts des KAUFVERTRAGES und der vertraulichen Informationen des KÄUFERS und seiner verbundenen Unternehmen („VERTRAULICHE INFORMATIO- NEN“) und dazu, diese gegenüber Dritten nicht offenzulegen und aus- schließlich für die im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge oder Angelegenheiten (Informationen, Tatsachen und Unterlagen)KAUFVERTRAG vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der LIEFERANT darf den Namen des KÄUFERS nicht für irgendwelche Zwecke in Publikationen jeglicher Art verwenden, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich für die öffentliche oder private Verbreitung bestimmt sind, gleichgültig oder darin auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandelnden Namen des KÄUFERS Bezug nehmen. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen Der LIEFERANT darf nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werdenseiner eigenen Mitarbeiter und Unterauftragnehmer Zugang zu VERTRAULICHEN INFORMATIONEN des KÄUFERS gewähren, welche sie die diese Informationen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags kennen KAUFVERTRAGES benötigen, wobei sie an schriftliche Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden sein müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie nicht weniger restriktiv sein dürfen als die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelthierin genannten. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten LIEFERANT verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses KAUFVERTRAGES oder auf Verlangen und nach dem Ermessen des KÄUFERS unverzüglich sämtliche VERTRAULICHEN INFORMATIONEN (einschließlich Kopien) an den KÄUFER zurückzugeben oder alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenVERTRAULICHEN INFORMATIONEN zu vernichten und eine Bescheinigung über die Vernichtung vorzulegen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt nach der Beendigung des KAUFVERTRA- GES weiterhin bestehen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sichParteien können während des Bestehens der Vereinbarung Zugang zu vertraulichen Informationen und Daten erhalten, über alle die der anderen Partei zustehen (wie zum Beispiel Technolo- gie, Know-how, Computerprogramme und softwarebezogene Dokumentation, Produkte, Marketing, Finanzdaten und andere Geschäftsdaten), im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge Folgenden „vertrauliche Informationen“ genannt. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, vertrauliche Informationen geheim zu halten, und dürfen derartige Informationen u. a. nicht an irgendeine andere Person, Firma oder Angelegenheiten (InformationenGesellschaft weiter- geben und müssen den Zugang zu Informationen und Daten in- nerhalb ihres jeweiligen Unternehmens einschränken, Tatsachen ausgen- ommen in dem Umfang, wie es notwendig ist, um den Zweck dieser Vereinbarung zu erfüllen, oder wie ausdrücklich aus die- ser Vereinbarung hervorgeht. Beide Parteien müssen alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, und Unterlagen)dass alle befugten Personen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich Zugang zu ihnen haben, die Informationen nicht weitergeben. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht zu anderen Zweck- en als denen verwendet werden, die notwendig sind, gleichgültig auf welchem Weg sie um die Ver- pflichtungen der Parteien aus dieser Vereinbarungen zu erfüllen, oder die gemäß dieser Vereinbarung erlaubt sind. Die Geheimhaltung gilt ohne zeitliche Begrenzung, gilt jedoch nicht für Informationen: • die allgemein bekannt geworden oder öffentlich zugänglich sind oder später werden, vorausgesetzt, dass dies nicht durch Weiter- gabe oder Verwendung von Informationen entgegen dieser Vereinbarung erfolgt ist; • die der Partei durch eine Quelle bekannt sind oder werden, die keiner Geheimhaltungsverpflichtung bezüglich der betreffen- den Informationen unterliegen; • die gemäß Gesetz, Gerichtsbeschluss oder Auflage öffent- licher Behörden auszuhändigen sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für • in deren Besitz die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren Partei bereits vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugebenErhalt ohne Geheimhal- tungsverpflichtung war.

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Samples: Software License Agreement

Geheimhaltung. Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Vertrauliche Informationen im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten zur Kenntnis gelangten Vorgänge Sinne dieser Vorschrift sind alle verkˆrperten oder Angelegenheiten (Informationenmündlichen Informationen und Daten, Tatsachen und Unterlagen)wie beispielsweise technische oder gesch‰ftliche Daten, Unterlagen oder Kenntnisse sowie Muster, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben eine der beiden Parteien im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden VertragspartnersZusammenhang mit Auftr‰gen, Angeboten, Projekten erh‰lt, auch ein von Sch‰fer MWN erstelltes und dem Auftragnehmer bereits vor Auftragsannahme zugeleitetes Angebot bzw. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationenzugeleitete Anfrage, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen ausdrücklich und erkennbar als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinausvertraulich gekennzeichnet worden sind. Die Parteien verpflichten sich, bei alle vertraulichen Informationen ausschliefllich im Rahmen der Erfüllung dieses Auftrages bzw. Projektes zu verwenden, Dritten nicht zug‰nglich zu machen bzw. sie nur denjenigen ihrer Mitarbeiter zug‰nglich zu machen, die diese im Rahmen dieses Auftrages bzw. Projektes benˆtigen und die zu einer dieser Vereinbarung entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind, soweit sie nicht auf Grund ihres Arbeitsvertrages ohnehin einer generellen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, geheim zu halten, dabei die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich eigener Informationen von ‰hnlicher Bedeutung anzuwenden, mindestens jedoch ein angemessenes Mafl an Sorgfalt. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die ˆffentlich zug‰nglich sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dies zu vertreten hat. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund einer bindenden behˆrdlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die Vertragspartner über die jeweilige Offenlegung rechtzeitig vorher schriftlich informiert wurden und die Parteien zuvor alle rechtlichen Mˆglichkeiten ausgeschˆpft haben, um eine Offenlegung zu verhindern. Die Parteien kˆnnen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen Auftrages bzw. Projektes voneinander verlangen, dass vertrauliche Informationen in verkˆrperter und/oder elektronischer Form unverzüglich zurückzugebenzurückgegeben oder vernichtet werden. Dies gilt jedoch nur für solche Informationen, die nicht in dem von Sch‰fer MWN an den Auftraggeber übergebenen Leistungspaket enthalten sind. Alle für die Erstellung des Leistungspaketes verarbeiteten Informationen werden von Sch‰fer MWN im Rahmen der gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfrist aufbewahrt. Die Parteien verpflichten sich, die Vernichtung vertraulicher Informationen binnen 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Aufforderung schriftlich zu best‰tigen.

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Samples: General Terms and Conditions

Geheimhaltung. 14.1 Die Vertragspartner verpflichten sichParteien sind verpflichtet, über alle die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungs-bedürftige Informationen der anderen Partei geheim zu halten, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und nur zum Zweck der Erfüllung des Vertrags zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Geheimhaltungsbedürftig sind insbesondere die vom Kunden mittels der Payroll Software in den Systemen von Sage gespeicherten Daten sowie die Payroll Software von Sage. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, darf die empfangende Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei auch eigenen Mitarbeitern und ihren Rechts- und Steuerberatern, die eine beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen. Xxxx ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden ihren verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, soweit diese die geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Rahmen der gegenständlichen Geschäftstätigkeiten Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen. Im Übrigen dürfen geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der anderen Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, es besteht eine zwingende rechtliche Pflicht zur Kenntnis gelangten Vorgänge Offenlegung der geheimhaltungsbedürftigen Informationen (z. B. gegenüber Behörden oder Angelegenheiten (Gerichten). Mitarbeiter, verbundene Unternehmen sowie Erfüllungsgehilfen müssen vergleichbar der hier geregelten Geheimhaltungspflichten zur Geheimhaltung verpflichtet werden, bevor ihnen geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei zugänglich gemacht werden. 14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung entfallen für solche Informationen, Tatsachen und Unterlagen)für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie (i) allgemein bekannt waren oder nach Zugänglichmachung durch die weder offenkundig noch offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei allgemein zugänglich sind, gleichgültig auf welchem Weg sie bekannt geworden sind, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese wie ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu behandeln. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben und ausgetauscht wurden und bleiben im alleinigen Eigentum des zur Verfügung stellenden Vertragspartners. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der zur Verfügung stellenden Partei. Vertrauliche Informationen, Tatsachen und Unterlagen dürfen nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, welche sie für die Erfüllung des Vertrags kennen müssen. Die Parteien sorgen dafür, dass diesen Personen die gleichen Pflichten auferlegt werden, wie die hier statuierten. Vorbehalten bleiben gesetzliche Auskunftspflichten und die Verwendung solcher Informationen in Verfahren vor Behörden, an denen einer der Vertragspartner beteiligt ist. Müssen solche Informationen, Tatsachen oder Unterlagen als Beweismaterial bei Behörden oder Gerichten eingereicht werden, dann hat dies unter dem Hinweis zu erfolgen, dass es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse handelt. Der andere Vertragspartner ist über die Offenlegung, soweit es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und dauert unbefristet über das Vertragsverhältnis hinaus. Die Parteien verpflichten sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen alle zur Verfügung gestellten vertraulichen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.oder

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Samples: Payroll Services Agreement