Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen, German Freight Forwarders’ Standard Terms and Conditions, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung Durch- führung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandelnbehan- deln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhal- tungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Adsp 2017
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdendenwer- denden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechts- personen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen verkehrs- vertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheim- haltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs- vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich vertrau- lich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren de- ren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Ge- heimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Ge- heimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdendenbekanntwerdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich ötfentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Speditionsbedingungen, Allgemeine Speditionsbedingungen
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Ver- kehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechtsper- sonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Ergänzung Zu Den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt be- kannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhaltungsver- pflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs-vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Ver- kehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere RechtspersonenRechtsper- sonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienenbedie- nen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen Informa- tionen vertraulich zu behandeln. Die Informationen Informatio- nen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung Leis- tungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben ha- ben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung Er- füllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienenbe- dienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegenaufzu- erlegen.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (Adsp 2017)
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei der Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhaltungsvereinbarung aufzuerlegen.
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Samples: Speditions Und Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Transportvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandelnbehandeln und dafür Sorge zu tragen, dass solche Daten Dritten nur mit Zustimmung der anderen Partei zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei zur Offenlegung der Informationen durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung von allen Nachunternehmern eingehalten wird. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Transport Agreement
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages Verkehrs- vertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich Informationen, ver- traulich zu behandeln. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Geheimhaltung. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Durchführung des Verkehrsvertrages bekannt be- kannt werdenden, nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Informationen In- formationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung genutzt werden. Die Parteien haben andere Rechtspersonen, deren sie sich bei Erfüllung ihrer verkehrsvertraglichen Pflichten bedienen, diese Geheimhaltungsverpflichtung aufzuerlegen.
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