Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten. 13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden, b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden, c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden, d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss). 13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Produktgeschäft, Bedingungen Für Das Produktgeschäft – Transmission, Product Business Terms
Geheimhaltung. 13.1 16.1. Die von Parteien behandeln sowohl das Bestehen und den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Inhalt ihrer Vertragsbeziehungen als auch sämtliches Know-how, die Daten oder andere und sonstige Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind die ihnen in welcher Form auch immer bekannt werden, vertraulich zu und verwenden diese nur in einem solchen Zusammenhang.
16.2. Die Parteien behandeln das Know-how etc. der anderen Partei mit derselben Sorgfalt, mit der sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln, d.hund beschränken die Weitergabe des Know-hows etc. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenauf Mitarbeiter, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern sonstige Hilfspersonen oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenDritte, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetvon diesem Know-how etc. Kenntnis haben müssen. Die Parteien geben das Know-how etc. nicht an andere weiter und/oder machen es auf andere Weise bekannt, es sei denn, sie hätten die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung vorherige schriftliche Zustimmung dazu eingeholt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt nicht für Vertrauliche Informationendie Weitergabe von Know-how etc. an Konzerngesellschaften, diesoweit dies gesetzlich zulässig ist.
a) allgemein bekannt sind oder später ohne16.3. Die Parteien stellen sicher, dass Mitarbeiter und Dritte, einschließlich Konzerngesellschaften, ähnlichen Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen und diese einhalten, wobei diese nicht weniger streng sein dürfen als die empfangende Partei Verpflichtungen, die für die Parteien gemäß diesen AGB gelten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren bestehen. Know-how etc., das öffentlich zugänglich ist oder öffentlich zugänglich wird, ohne dass dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)zuzurechnen ist, gilt nicht als vertrauliche Information. Die Parteien kennzeichnen vertrauliche Informationen so weit wie möglich als solche.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Geheimhaltung. 13.1 Die von den 21.1 Keine der Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howgibt Vertrauliche Informationen, die Daten sie von der anderen Partei erhalten hat, unberechtigt an Dritte weiter oder andere Informationenverwendet sie für einen anderen Zweck als (a) den, für den die Vertraulichen Informationen bereitgestellt wurden und/oder („Vertrauliche Informationen“b) sind vertraulich zu behandelnzur Erfüllung der Verpflichtungen oder der Ausübung von Rechten aus dem Vertrag. Als Dritte gelten hierbei nicht verbundene Unternehmen von NEVARIS und ihrer und deren Geschäftsführer, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenberufsmäßigen Berater, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die wenn diese jene zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenVertrages kennen müssen.
21.2 Beide Parteien werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, vorausgesetzt um zu gewährleisten, dass sie sind ihre Geheimhaltungspflichten erfüllen und um zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter und die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen von ihnen beauftragten Dritten diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritteneinhalten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt 21.3 Eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht für Vertrauliche Informationen, die
Informationen oder Daten die (a) allgemein bereits im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei oder ihr bekannt waren; (b) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Informationen oder Daten von der offenlegenden Partei zu verwenden; (c) öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b; (d) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig offen gelegt werden, ohne dass - nach Kenntnis des Empfängers - eine Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
Vertraulichkeitspflicht vorliegt; oder (e) wenn und soweit eine Partei aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes oder der Entscheidung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde dazu verpflichtet ist, die Vertrauliche Information mitzuteilen und/oder darüber zu offenbaren sind (wobei die informieren.
21.4 Die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb des Zwecks in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering“) oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen und insbesondere auf die Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte – insbe- sondere Marken, Designs, Patente oder Gebrauchsmuster - anzumelden.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 13.1 11.1. Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse, Informationen, insbesondere technischer Einzelheiten sowie aller Unterlagen sowie dazu, diese nicht selbst oder durch Dritte nachzuahmen oder zurückzuentwickeln (sog. „Reverse Engineering“ und „Re- Engineering“). Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Informationen mündlich oder schriftlich mitgeteilt wurden. Die anvertrauten Kenntnisse und Informationen dürfen ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien verwendet werden und nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die notwendigerweise einbezogen und gleichermaßen zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind.
11.2. Ausnahmen von den der Geheimhaltungspflicht bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
11.3. Die Parteien einander zur Verfügung gestellten wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten), Informationen und Kenntnisse, die sie im Rahmen der Geschäftsverbindung erhalten, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten. Die Parteien haben hierzu angemessene Schutzmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes zu treffen.
11.4. Die sich aus dieser Ziffer ergebenden Pflichten beginnen ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen, das Know-howInformationen oder Kenntnisse und gelten auch nach Ende der Geschäftsverbindung unbefristet fort.
11.5. Die Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Unterlagen, Informationen und Kenntnisse, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) bei Erhalt der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages bekannt waren, ohne Verpflichtung dass diese beim erstmaligen Erhalt zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund Geheimhaltung verpflichtet war, die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden, oder die von einer bindenden behördlichen Partei ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen, Informationen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Kenntnisse der anderen Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)entwickelt wurden.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Bedingungen Für Das Produktgeschäft, Produktgeschäft
Geheimhaltung. 13.1 Die Soweit nicht separate Vertraulichkeitsvereinbarungen von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagenabgeschlossen worden sind, das Know-howgilt folgendes:
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die Daten sie direkt oder andere Informationenindirekt von der jeweils anderen Partei erhalten haben, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln. Auch Aufträge bzw. Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzel- heiten sind als vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, d.hZeichnungen, Muster und ähnliche Gegenstände geheim zu halten. insbesondere Eine Ver- vielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendendürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in schriftlicher Form offen gelegt werden.
11.2 Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informatio- nen, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, von denen die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohnenachweisen kann, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt werden,zugänglich waren oder danach ohne ihr Verschulden allgemein zugänglich wurden;
b(ii) zum Zeitpunkt der empfangenden Partei Mitteilung bereits in ihrem Besitz waren;
(iii) ihr von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages dritter Seite ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oderGeheimhaltung und Nichtbenutzung zu- gänglich gemacht wurden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informatio- nen nicht direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten haben;
e(iv) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)gesetzlicher Bestimmungen Behörden mitzuteilen sind.
13.3 Diese 11.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhal- tung zu verpflichten. Der Auftragnehmer darf die ihm von KAUTEX bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
11.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht hat über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren Bestand. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages alle erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie verkörpert oder auf elektro- nischen Speichermedien abgelegt sind, an KAUTEX herauszugeben. Die Erfüllung der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortVer- pflichtungen aus den letzten beiden Sätzen hat der Auftragnehmer KAUTEX auf Wunsch von KAUTEX schriftlich zu bestätigen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die 10.1 Soweit im Rahmen der Durchführung dieses Ver- tragsverhältnisses eine Partei Kenntnis von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagenvertrau- lichen Informationen der anderen Partei bzw. der je- weils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, das Know-howinsbeson- dere über technische sowie geschäftliche und be- triebliche Angelegenheiten erhält, die Daten oder andere Informationenist sie verpflichtet, („Vertrauliche Informationen“) sind diese streng vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Entwürfe, d.hSpezifikationen, Verfahren, Diagramme, Computer- programme, technische Berichte, Produktpläne sowie Konzepte, Dokumentationen – schriftlich, ma- schinenlesbar oder in sonstiger Form – welche eine Partei der anderen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekanntgibt. insbesondere Diese dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittengemacht werden.
13.2 10.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung Verpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind welche ◼ nicht als geschützt oder später ohnevertraulich bezeichnet wurden bzw. nicht als offensichtlich geschützt bzw. vertraulich erkennbar waren; oder ◼ zum Zeitpunkt der Bekanntgabe öffentlich zugänglich sind; oder ◼ öffentlich werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten sich der Empfänger einer Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei ; oder ◼ dem Empfänger bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages Übermittlung be- kannt waren; oder ◼ der Empfänger von dritter Seite rechtmäßig erworben hat; oder ◼ der Empfänger nachweislich selbst entwickelt hat; oder ◼ die bekanntgebende Partei an Dritte ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)ent- sprechende Beschränkung weitergegeben hat.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 13.1 6.1. Die von Parteien werden gegenüber Dritten über den Parteien einander Inhalt der Aufträge und allen damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten, die nicht öffentlich bekannt sind, sowie die bei der Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Partei bekannt gewordenen sonstigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere die gewährten Konditionen für einen etwaigen Media-Einkauf, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howstellen. Keine Dritten in diesem Sinne sind verbundene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG der OMG sowie professionelle Berater der Parteien, die Daten zur Verschwiegenheit kraft Vereinbarung, Standesrecht oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetGesetz verpflichtet sind. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenVerpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch nach Beendigung der jeweiligen Aufträge.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung 6.2. Die Verpflichtung aus Ziffer 6.1 gilt nicht für Vertrauliche Informationennicht, diesoweit
(a) allgemein die Weitergabe notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen,
(b) eine Partei aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zur Bekanntgabe der Informationen verpflichtet ist,
(c) die Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber dem Empfänger bereits öffentlich bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies es zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig späteren Zeitpunkt ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,dieser Geheimhaltungsvereinbarung durch den Empfänger werden oder
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
(d) der empfangenden Empfänger Informationen von dritter Seite auf einer nicht geheimhaltungsbedürftigen Grundlage erhalten hat, sofern diese dritte Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen nicht durch eine Geheimhaltungsvereinbarung mit der offenbarenden Partei gebunden ist oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)war.
13.3 Diese 6.3. Sollte der Empfänger von der offenbarenden Partei als vertraulich eingestufte Informationen erhalten, die er bereits von dritter Seite ohne entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre forterhalten hat, ist er verpflichtet, die offenbarende Partei auf diesen Umstand hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 10.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howsind verpflichtet, die Daten oder andere ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zum Zweck der Erfüllung dieser Vereinbarung zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind die als vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt gekennzeichnet sind oder später ohnederen Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Insbesondere ist der Inhalt der von Sage überlassenen Software geheimhaltungsbedürftig. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, dass darf die empfangende Partei dies zu vertreten hatdie geheimhaltungsbedürftigen Informationen auch eigenen Mitarbeitern und solchen Beratern, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen. Xxxx ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen ihren verbundenen Unternehmen zugänglich machen.
10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung entfallen für solche Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie allgemein bekannt werden,
b) waren oder nach Zugänglichmachen durch die offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei allgemein bekannt geworden sind, oder der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie ihr von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung der offen legenden Partei zugänglich gemacht wurden,
c) worden sind, oder sie selbst unabhängig ohne Rückgriff auf Geheimhaltungsbedürftige Informationen der offen legenden Partei entwickelt hat oder von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung Dritten, die ihrerseits zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Weitergabe berechtigt waren, rechtmäßig erhalten hat.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort10.3 Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie die Informationen vertraulich sind.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die von 11.1. Soweit sich aus einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes ergibt, verpflichten sich beide Parteien zur Geheimhaltung gemäß dieser Ziffer 11.
11.2. Die Parteien sind einander zur Verfügung gestellten Unterlagenverpflichtet, das Know-howüber Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen („geheime Informationen“), die Daten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt bzw. ausgetauscht werden, Stillschweigen zu bewahren. Unter geheimen Informationen verstehen die Parteien insbesondere sämtliche Bestellungen und alle damit zusammenhängenden Informationen und Unterlagen kaufmännischer oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.htechnischer Art. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenAls geheime Informationen gelten solche Informationen nicht, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt sind oder später ohneöffentlich bekannt werden und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der betreffenden Partei zurückzuführen ist, oder die zur Kenntnis eines Dritten auf anderen Wegen als durch die andere Vertragspartei oder mit dieser verbundene Unternehmen gelangt ist, ohne dass hierbei durch die betreffende Partei eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde. Eine Vervielfältigung und Weitergabe geheimer Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei offengelegt oder zugänglich gemacht werden.
11.3. Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus Bestand, solange die vertraulichen Informationen nicht offenkundig geworden sind.
11.4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen Geschäftsgeheimnisse an ITFT herauszugeben, soweit sie nicht zum Lieferumfang gehören. Sämtliche Geschäftsgeheimnisse sind aus den Datenverarbeitungsanlagen des Kunden sicher und nachhaltig zu entfernen. Vervielfältigungen, gleich in welcher Form, sind so zu zerstören, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)eine Rekonstruktion unmöglich ist.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Geheimhaltung. 13.1 4.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howwerden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die Daten oder andere ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Als Dritte gelten nicht mit der jeweiligen Partei verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
4.2 Jede Partei ist berechtigt, Dritte von der Existenz des abgeschlossenen Vertrages zu informieren und unter Verwendung des Firmenlogos der anderen Partei als Referenz in Veröffentlichungen im Internet und Printmedien zu benennen. Für diese Zwecke räumt der Xxxxx XXXX und XXXX xxx Xxxxxx die notwendigen Nutzungsrechte ein. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandelnz.B. Corporate Identity), d.hwird der Kunde diese unaufgefordert mitteilen. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenEine Referenznennung wird nur in sachlich zutreffender Weise erfolgen.
4.3 Die Verpflichtungen nach 4.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, für die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationennachweist, diedass sie
a) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein bekannt sind oder später ohnezugänglich waren, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,oder
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich gemacht wurden,waren, oder
c) von der empfangenden Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)hierfür verantwortlich ist.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 4.4 Die Verpflichtungen nach 4.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach 4.2 nicht nachgewiesen ist.
4.5 Vertrauliche Informationen werden der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortjeweils anderen Partei auf erstes Anfordern zurückgegeben oder, nach Xxxx dieser Partei, vernichtet.
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Samples: Dienstleistungsvereinbarung
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagenverpflichten sich, das Know-howgeheimhaltungsbedürfti- ge Informationen, die Daten oder andere Informationenim Rahmen der Geschäftsbeziehung offenbart werden, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln. Diese sind nicht gegenüber Dritten offen zu legen. Geheimhaltungsbedürftige Informationen sind insbesondere besondere Produktspezifi- kationen, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendentechnische Informationen, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenDokumentationen sowie als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Vertrauliche Informationen, diedie im Rahmen dieser Vereinbarung gegeben werden, wenn die die Informationen empfangende Vertragspartei nachwei- sen kann, dass
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,sich diese Informationen bereits in ihrem Besitz befan- den; oder
b) die Informationen in der empfangenden Partei Zukunft ohne ihr Fehlverhalten oder ihre Fahrlässigkeit öffentlich bekannt geworden wä- ren; oder
c) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht erhalten wurden,
c) von , der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,beschlossen hatte, diese Informationen of- fenzulegen; oder
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)diese Informationen auf unabhängige Weise von ihr selbst entwickelt wurden.
13.3 Diese Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht zu unterrichten und zur Wah- rung zu verpflichten.
13.4 Der Kunde hat Xxxxx Imaging nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortschriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist alle Materia lien, die geheimhaltungsbedürftige Informationen beinhalten oder darstellen herauszugeben oder nachweislich zu vernichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Serviceleistungen
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“1) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die Nicht unter die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche fal- len solche Informationen, die
adie (1) allgemein vor ihrer Über- mittlung oder Verbreitung öffentlich sind; (2) die dem Empfänger bereits vor ihrer Übermittlung o- der Verbreitung bekannt sind oder später ohne, dass sind; (3) die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei legal von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurdenerhalten werden, der sie übermit- teln darf. Informationen sind zudem dann nicht vertraulich, (4) wenn eine der Parteien die andere schriftlich zur Verbreitung ermächtigt hat, und zwar bevor diese Informationen verbreitet wer- den.
(2) Jede Partei garantiert die strikte Geheimhaltung des Abonnementvertrages und der Vertraulichen Informationen. Dazu verpflichtet sich jede Partei,
c(1) die Vertraulichen Informationen nur für die Ausführung des Abonnementvertrages und nur soweit als nötig zu verwenden; (2) alle notwendi- gen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Geheimhaltung der Vertraulichen Infor- mationen der anderen Partei zu schützen und den Zugang von nicht ermächtigten Personen zu ver- hindern und ihnen mindestens denselben Schutz zu bieten wie ihren eigenen Vertraulichen Infor- mationen, (3) die Vertraulichen Informationen der empfangenden anderen Partei selbständig entwickelt werden,
d) nur an oder für ihre Mitglieder, Angestellte, Beauftragte oder Dienstleister zu verbreiten oder zu reproduzieren, die Zugang zu diesen Vertraulichen Informationen haben müs- sen, um die Verpflichtungen der empfangenden betreffenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen durch den Abonnementvertrag zu erfüllen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)sie für den Abonnementvertrag kennen müssen.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht (3) Jede Partei, die die Vertraulichen Informationen erhält, haftet für die Einhaltung dieser Geheim- haltungspflicht durch die Personen, die Kenntnis von den Vertraulichen Informationen haben, ins- besondere ihre Angestellten oder Subunterneh- mer.
(4) Die Geheimhaltungspflicht bleibt fünf (5) Jahre nach Ablauf des Abonnementvertrages gleich aus welchem Grund gültig, soweit dies im Rahmen der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortgesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Ohne Zustimmung einer Partei kann die jeweils andere Partei Vertrauliche Informationen verbrei- ten, wenn dies im Rahmen behördlicher Anord- nungen erforderlich wird.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die Soweit nicht separate Vertraulichkeitsver- einbarungen von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagenabgeschlos- sen worden sind, das Know-howgilt Folgendes:
21.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertrauli- chen Informationen, die Daten sie direkt oder andere Informationenindi- rekt von der jeweils anderen Partei erhalten, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln. Auch Lieferpläne (inkl. Lieferabrufe) bzw. Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmän- nischen und technischen Einzelheiten so- wie Informationen zu Werkzeugkonstruktio- nen und zur Auslegung des Werkzeugs sind als vertrauliche Informationen zu behan- deln. Insbesondere sind alle erhaltenen Ab- bildungen, d.hZeichnungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Muster und ähnliche Gegenstände geheim zu halten. insbesondere Eine Ver- vielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen der be- trieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendendürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in schriftlicher Form offengelegt werden.
21.2 Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Infor- mationen, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, von denen die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohnenachweisen kann, dass sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung be- reits allgemein zugänglich waren oder danach ohne ihr Verschulden allgemein zugänglich wurden;
(ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung be- reits in ihrem Besitz waren;
(iii) ihr von dritter Seite ohne Verpflich- tung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich ge- macht wurden, wobei vorausge- setzt wird, dass diese Dritten die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) Informationen nicht direkt oder in- direkt von der empfangenden anderen Partei selbständig entwickelt werden,er- halten haben;
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e(iv) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)gesetzlicher Bestimmun- gen Behörden mitzuteilen sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 14.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howsind verpflichtet, die Daten oder andere ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei geheim zu halten, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und nur zum Zweck der Erfüllung des Vertrags zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, („Vertrauliche Informationen“) die als vertraulich gekennzeichnet sind vertraulich zu behandelnoder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Geheimhaltungsbedürftig sind insbesondere die vom Kunden mittels der Payroll Software in den Systemen von Sage gespeicherten Daten sowie die Payroll Software von Sage. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, d.hdarf die empfangende Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei auch eigenen Mitarbeitern und ihren Rechts- und Steuerberatern, die eine beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen. insbesondere Dritten nicht Xxxx ist außerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürftige Informationen des Kunden ihren verbundenen Unternehmen und Erfüllungsgehilfen zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, soweit diese die diese geheimhaltungsbedürftigen Informationen im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen. Im Übrigen dürfen geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der anderen Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, es besteht eine zwingende rechtliche Pflicht zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenOffenlegung der geheimhaltungsbedürftigen Informationen (z. B. gegenüber Behörden oder Gerichten). Mitarbeiter, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen verbundene Unternehmen sowie Erfüllungsgehilfen müssen vergleichbar der hier geregelten Geheimhaltungspflichten zur Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. verpflichtet werden, bevor ihnen geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei zugänglich gemacht werden.
14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung entfallen für solche Informationen, für die Vertraulichen Informationen die empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationennachweisen kann, die
adass sie (i) allgemein bekannt sind waren oder später ohne, dass nach Zugänglichmachung durch die offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehende Vorschriften durch die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren geworden sind, oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die 8.1 Jede Partei verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und dabei das mindestens gleiche Maß an Sicherheitsstandards zu verwenden, das sie für die eigenen Vertraulichen Informationen anwendet, sowie dazu, während der Vertragslaufzeit und fünf Jahre nach Vertragsbeendigung es zu unterlassen:
8.1.1 derartige Vertrauliche Informationen zu nutzen, außer zum Zweck der Ausübung und Erfüllung ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten; oder
8.1.2 derartige Vertrauliche Informationen ganz oder teilweise Dritten gegenüber offenzulegen, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch diese Klausel 8 gestattet.
8.2 Jede Partei darf die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei wie folgt offenlegen:
8.2.1 gegenüber seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern oder Beratern, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen die Vertraulichen Informationen offengelegt werden, die Bestimmungen dieser Klausel 8 einhalten; und
8.2.2 soweit sie von Gesetzes wegen, von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde, einschließlich nach den Bestimmungen einer regulierten Börse, denen sie unterliegen, dazu verpflichtet ist.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, mit Proact zusammenzuarbeiten, um eine Pressemitteilung hinsichtlich der Beauftragung von Proact zu erstellen sowie eine Veröffentlichung einer Fallstudie, die in gedruckter und/oder elektronischer Form zur Verteilung an aktuelle und potentielle Kunden von Proact zur Verfügung stehen soll. Der Inhalt dieser Unterlagen wird von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, (die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“dabei nach vernünftigem Ermessen handeln) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung vor der Veröffentlichung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenfestgelegt.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 9.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howverpflichten sich, die Daten ihnen im Rahmen des Vertragsschlusses und dessen Durchführung von der anderen Partei (offenlegende Partei) bekannt gegebenen oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich bekannt gewordenen Informationen vertrau- lich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten soweit diese nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenöffentlich bekannt sind, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende von der anderen Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind selbst entwickelt oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht allgemein bekannt werden,
b) . Die Parteien haben alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die vertraulichen Informa- tionen vor unerlaubtem Zugriff, unerlaubter Bekanntgabe, zufälligem Be- kanntwerden, Vervielfältigung, Weitergabe und sonstiger unberechtigter Nutzung zu schützen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Soweit CADFEM Medical berechtigt ist, die vertraglichen Leis- tungen durch Dritte zu erbringen, dürfen diesen für die Zwecke der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von Ver- tragsdurchführung vertrauliche Informationen überlassen werden. Beide Parteien sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeitern und Dritten, die Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, vor der empfangenden Partei selbständig entwickelt Offenlegung schriftlich mindestens ebenso strikte Geheimhaltungspflich- ten auferlegt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei , wie sie vorstehend für die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Parteien festgelegt sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort9.2 CADFEM Medical verpflichtet sich, Berechnungsergebnisse streng ver- traulich zu behandeln und keinem anderen Kunden offenzulegen oder zu überlassen.
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Geheimhaltung. 13.1 17.1 Die von den Parteien einander werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, das insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, die Daten oder andere Informationen, Betriebsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“).
17.2 Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass (i) sind vertraulich zu behandelndie betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, d.h. insbesondere Dritten nicht veröffentlicht oder allgemein zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenwaren, zu dem sie überlassen oder (ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b(iii) der empfangenden Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder (iv) nach dem Erlangen von einem Dritten rechtmäßig in rechtmäßiger Art und Weise, d.h. ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden,.
c) 17.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt außerdem nicht für Informationen, die aufgrund durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind. Über derartige Maßnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.
17.4 Dem Kunden ist es untersagt Produkte oder andere von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) Gesellschaft zur Verfügung gestellte Gegenstände zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung jeweilige Gegenstand wurde der Öffentlichkeit von der Gesellschaft zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen Verfügung gestellt oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Gesellschaft hat zuvor ihre Zustimmung erteilt.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 30.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howbehandeln alle Tatsachen und Informatio- nen, die Daten oder andere wechselseitig ausgetauscht werden, vertrau- lich. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an. Ohne anderslautende schriftliche Regelung darf der Verkäufer mit der Tatsache, dass eine Zusammenarbeit mit dem Käufer besteht, nicht werben, und den Käufer auch nicht als Referenz angeben.
30.2 Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten nicht solche Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenhinsichtlich derer diejenige Partei, die die betreffende Information erhalten hat, beweisen kann,
a. dass die vertrauliche Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ihr Fehlverhalten zurückzufüh- ren ist;
b. zu ihrer Kenntnis auf anderen Wegen als durch die andere Partei oder mit dieser verbundene Unternehmen gelangt ist, ohne dass eine gegen- über letzteren unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und es rechtens war, diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenInformation weiterzugeben;
c. dass sie die vertrauliche Information eigenständig und ohne Verletzung der vorstehenden Vertrau- lichkeitsvereinbarung gewonnen hat.
30.3 Die Parteien verpflichten sich, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenund Mitarbeiterinnen, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Drittunternehmen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen30.4 Keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt vor, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt wenn innerhalb des BKW-Konzerns vertrauliche Informationen ausgetauscht werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 16.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howwerden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die Daten oder andere ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandelnderen Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.
16.2 Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, für die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationennachweist, diedass sie
a) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein bekannt sind zugänglich waren oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren werden; oder
eb) aufgrund einer bindenden behördlichen der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder richterlichen Anordnung allgemein zugänglich waren; oder
c) der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei allgemein zugänglich wurden, ohne dass die empfangende informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist; oder
d) hinsichtlich derer die mitteilende Partei durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der offenlegenden empfangenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)auf die vertrauliche Behandlung verzichtet hat.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 16.3 Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigem gegenseitigem Einvernehmen abgegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter oder Handelspartner des Providers aufzutreten. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Providers nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden.
16.4 Die Verpflichtungen nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortZiffer 16.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 16.2 nicht nachgewiesen ist.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 6.2.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, zugänglich gemachte Informationen, Daten und Dokumente der jeweils anderen Partei geheim zu halten, an Dritte nur im Rahmen der Erfüllung der jeweiligen Pflichten unter diesen Lizenzbedingungen weiterzugeben und nur im Rahmen der Nutzung/Bereitstellung von EventMaker zu verwenden und diese Geheimhaltungsverpflichtung denjenigen Personen und Dienstleistern dauernd aufzuerlegen, die Kenntnis zu diesen Informationen, Daten und Dokumenten erhalten müssen.
6.2.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Ende der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howauf unbestimmte Zeit.
6.2.1 Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen, die Daten oder andere Informationen, nachweislich
(„Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein dem Empfänger bereits vor ihrer Übermittlung bekannt sind oder später ohnewaren;
(b) zur Zeit ihrer Übermittlung bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt waren;
(c) nach ihrer Übermittlung einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden sind, ohne dass die empfangende Partei dies vom Empfänger zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,ist;
b(d) der empfangenden Partei nach ihrer Übermittlung dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig dritter Seite auf gesetzlich zulässige Weise und ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung zugänglich gemacht wurden,worden sind;
c(e) vom Empfänger vor ihrer Übermittlung unabhängig erarbeitet worden sind; oder
(f) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Verfügungen offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund Offenlegung in Kenntnis zu setzen, wobei einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)solchen Offenlegung alle rechtlich zulässigen und sinnvollen Schritte entgegenzusetzen sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: End User License Agreement (Eula)
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how11.1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die Daten als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know- how.
11.2. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
11.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
11.3.1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
11.3.2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
11.3.3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere InformationenPartei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.4. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu behandelnvertraulichen Informationen gewähren, d.hdie dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machendie vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenverpflichten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere Informationen, Während der Vertragsdauer und für 5 („Vertrauliche Informationen“fünf) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, dieJahre nach Vertragsbeendigung verpflichten sich beide Parteien
a) allgemein Vertrauliche Informationen (d.h. jegliche kommerzielle, finanzielle, technische, gesetzliche, Marketing- oder andere Daten, Know-How, Geschäftsgeheimnisse) oder jede andere Information, welcher Art auch immer, die sich auf eine Partei oder eines ihrer konzernmäßig verbundenen Unternehmen bezieht, die von Seiten einer Partei an die andere Partei (schriftlich, mündlich oder mit anderen Mitteln direkt oder indirekt) offengelegt wurde, vor oder nach Abschluss dieses Vertrags vertraulich zu behandeln und sie nur jenen Personen offen zu legen, die mit diesen vertraulichen Informationen vertraut sein müssen
b) die vertraulichen Informationen nur für Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden Jede Partei darf Vertrauliche Informationen gegenüber Dritten offenlegen, wenn sie dazu aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher oder verwaltungsbehördlicher Entscheidungen verpflichtet ist. Sie wird im Falle einer solchen Offenlegung die andere Partei so früh wie möglich informieren, damit die Parteien gemeinsam Maßnahmen zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen treffen können. Die Pflicht zur Geheimhaltung erstreckt sich nicht auf Informationen, die » zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme bereits öffentlich bekannt sind waren oder später ohne, dass danach ohne Verletzung der vorliegenden Verpflichtungen öffentlich bekannt werden oder » die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) rechtmäßig von Dritten bezogen hat oder » von der offenlegenden Partei ausdrücklich schriftlich ausgenommen wurden oder » die sich bereits vor Abschluss dieses Vertrags nachweislich rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) befanden oder » die von der empfangenden Partei selbständig unabhängig von den zur Verfügung gestellten Informationen hergestellt, entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)o.ä. wurden.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
Appears in 1 contract
Samples: Managed Connectivity Agreement
Geheimhaltung. 13.1 5.1 Die Parteien sind verpflichtet, soweit nichts anderes geregelt ist, die ihnen von den Parteien einander der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten UnterlagenUnterlagen und Dokumentationen sowie Informationen weder zu veröffentlichen, noch an Dritte weiterzugeben und geheim zu halten, es sei denn, die andere Partei hat hierzu ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. Weiterhin sind die Parteien verpflichtet, die von der jeweils anderen Partei offenbarten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse insbesondere auch das zum Zwecke der Durchführung des Vertrages mitgeteilte Know-howhow weder im Rahmen eigener Arbeiten zu gebrauchen oder zu verwerten, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich noch Dritten in irgendeiner Form zur Kenntnis zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetbringen. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenParteien sind verpflichtet, über entstandene Erfindungen und Schutzrechtsanmeldungen bis zum Tag der Offenlegung strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
13.2 Diese 5.2 M&S ist berechtigt, Dritte einzubinden. Insoweit gilt die Geheimhaltungspflicht diesen Dritten gegenüber nicht. M&S ist allerdings verpflichtet, eine entsprechende Geheimhaltung mit dem Dritten schriftlich zu vereinbaren.
5.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung wird nicht durch eine Beendigung des Vertrages berührt und bleibt noch über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Beendigung des Vertrages in Kraft.
5.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Vertrauliche solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohnefür die nachgewiesen wird, dass sie • der informierten Partei vor der Mitteilung bekannt waren oder • die empfangende informierte Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten rechtmäßig erhalten hat oder • der Öffentlichkeit vor der Mitteilung ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt oder allgemein zugänglich waren oder • der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Verstoß gegen diesen Vertrag ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Partei bekannt oder allgemein zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) werden oder • aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen gesetzlichen Anordnung staatlichen Organen (insbesondere Behörden oder eines Gesetzes Gerichten) zur Kenntnis zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)bringen sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 5.5 Die Parteien sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine im Sinne von § 3 Patentgesetz neuheitsschädlichen Vorgänge eine etwaige Patenterteilung verhindern oder gefährden.
5.6 Die Parteien verpflichten sich, alle während ihrer Zusammenarbeit an die jeweils andere Partei elektronisch übermittelten Daten nach Vorgaben der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortjeweils anderen Partei zu verschlüsseln.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Entwicklungsleistungen
Geheimhaltung. 13.1 15.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Zuge der Anbahnung und Durchführung des jeweiligen Vertrages von der anderen Partei erhaltenen Informationen über den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, Geschäftsbetrieb und/oder Produkte sowie über das überlassene Know-howhow und die überlassenen Kundeninformationen (Betriebsgeheimnisse) während und bis zu 5 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Vertrages geheim zu halten, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern mitzuteilen und/oder potenziellen Subunternehmen auf anderem Wege zugänglich zu machen. Sie werden darüber hinaus alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenum dieser Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung nachzukommen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetinsbesondere ihren eigenen Arbeitnehmern entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen auferlegen. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter Diese Verpflichtung besteht auch bezüglich der mit den Parteien rechtlich oder einen Drittenwirtschaftlich verbundenen Unter- nehmen sowie Abnehmern.
13.2 15.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung Verpflichtung zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit gilt nicht für Vertrauliche Informationensolche Betriebsge- heimnisse, die
a) allgemein die nachweislich - auf einem anderen Wege als durch Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder später ohnewerden, oder - eine Partei Dritten ohne Einschränkung zugänglich macht, oder - von einer Partei übermittelt werden, nachdem die andere Partei schriftlich mitgeteilt hat, dass man keine weiteren Betriebsgeheimnisse zu erhalten wünscht, oder - von einer Partei ausdrücklich gegenüber der anderen Partei zur Benutzung und/oder Wei- tergabe freigegeben werden, oder - an Personen weitergegeben werden, die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Ver- schwiegenheit verpflichtet sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach 15.3. Die Beweislast für die Anwendbarkeit der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortvorgenannten Ausnahmen obliegt jeweils derjenigen Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
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Geheimhaltung. 13.1 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Geschäftsgeheimnisse für die Dauer von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagenfünf Jahren ab Lieferung, das Know-howgeheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeich- nen noch weiterzugeben, zu nutzen oder zu verwerten. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Gegenstän- de, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.hGeschäftsgeheimnisse verkörpern. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) Insbesondere ist es der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung untersagt, durch Reverse Engineering einer Ware oder eines Gegenstands die darin verkörperten Geschäftsgeheimnisse zu erlangen. Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen, die als ver- traulich oder geheim bezeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, insbesondere technische Informationen (z.B. Zeichnungen, Produkt- und Entwicklungsbeschreibungen, Methoden, Verfahren, Formeln, Techniken sowie Erfindungen) und kaufmännische Informationen (z.B. Preise sowie Bezugs- quellen).
2. Die Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von entfällt, soweit die Infor- mationen der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit allgemein bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei zugäng- lich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Partei.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort3. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abre- den mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftrag- ten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicher- stellen, dass auch diese für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 12.1. Die von Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche In- formationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Parteien einander zur Verfügung gestellten UnterlagenUmständen heraus als vertraulich anzusehen sind, das insbesondere Infor- mationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
12.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Emp- fänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzu- gehen.
12.3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die Daten dem Berufsgeheimnis unterliegen oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.hdenen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen denje- nigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machendie vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeits- rechtlich zulässigem Umfang zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenverpflichten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Geheimhaltung. 13.1 7.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten verpflichten sich auch für die Zeit nach Beendigung dieser Vereinbarung, alle Informationen, die ihnen während der Laufzeit ihrer Zusammenarbeit durch die andere Partei zugänglich wurden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten.
7.2 Jede Partei wird Informationen und Unterlagen, die aus dem Bereich der anderen Partei stammen und als "vertraulich" gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, auch über das Know-howEnde dieses Vertrags hinaus geheim halten undsie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergeben, es sei denn der Dritte wird wiederum zur Geheimhaltung verpflichtet. Ausgeschlossen sind Wettbewerber.
7.3 Die Parteien verpflichten sich, die Daten Vereinbarung und die der Vereinbarung zugrundeliegenden Bedingungen sowie alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung und Zusammenarbeit entstandenen oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind entstehenden Unterlagen vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen Sie werden technische und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenkaufmännische Informationen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigensie im Zusammenhang mit dem Vertrag voneinander erlangen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittennicht weitergeben.
13.2 7.4 Diese Geheimhaltungsverpflichtung Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Vertrauliche Unterlagen und Informationen, die
a) die nachweislich − allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) , ohne dass dies von der empfangenden betroffenen Partei zu vertreten ist, − der betroffenen Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihm von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung der anderen Partei oder dem Ingenieur zugänglich gemacht wurden,
c) von , − durch einen Dritten zur Kenntnis der empfangenden betroffenen Partei selbständig entwickelt werden,
d) gelangt sind, ohne dass eine Verletzung der empfangenden Geheimhaltungspflicht vorliegt, die diesem gegenüber der anderen Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)obliegt.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Affiliate Agreement
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere InformationenJede Partei verpflichtet sich, („Vertrauliche Informationen“i) sind sämtliche von der Gegenpartei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandelnbehandeln und (ii) die vertraulichen Informationen der Gegenpartei insofern nicht an Dritte weiterzugeben, d.h. insbesondere Dritten als es sich nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenum Vertreter handelt, die diese zur Informationen benötigen; und (iii) die vertraulichen Informationen der Gegenpartei für keine anderen Zwecke als die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Aufträgen zu verwenden. Ungeachtet des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Vorstehenden hat keine der Parteien eine wie auch immer geartete Verpflichtung in Bezug auf Informationen, die
adie (i) allgemein bekannt öffentlich zugänglich sind oder später ohnewerden würden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hatauf ein Verschulden der Empfängerpartei zurückzuführen ist, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c(ii) von der empfangenden Partei selbständig Empfängerpartei unabhängig entwickelt werden,
d, (iii) der empfangenden Partei bereits Empfängerpartei vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung Offenlegung durch die Gegenpartei bekannt sind, (iv) rechtmäßig von nicht zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
eGeheimhaltung verpflichteten Dritten offengelegt würden, oder (v) aufgrund einer bindenden behördlichen per Gesetz oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren Gerichtsbeschluss offenzulegen sind (wobei derartige Offenlegungen haben jedoch nur im erforderlichen Umfang zu erfolgen und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Mitteilung an die empfangende Partei Inhaberpartei der offenzulegenden Informationen). Die Verpflichtung der Parteien zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen ist sowohl für die Laufzeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch fünf (5) Jahre über die Beendigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus bestandskräftig. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels über personenbezogene Daten verpflichten sich die Parteien zur Rückgabe oder Vernichtung sämtlicher Xxxxxx vertraulicher Informationen nach Aufforderung und in Einklang mit den Anweisungen der Gegenpartei. Die Rückgabe bzw. Vernichtung hat innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Empfang der entsprechenden Aufforderung zu erfolgen. In jedem Falle haftet die Empfängerpartei gegenüber der offenlegenden Partei weiterhin direkt für sämtliche durch ihre Vertreter verursachten Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Artikels.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 12.1 Die von den Parteien einander verpflichten sich zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howWahrung der Vertraulichkeit. Insbesondere sind die Informationen, die Daten oder andere InformationenGegenstand des Vertrags sind, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln.
12.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, d.hdie als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der jeweiligen Umstände als vertraulich angesehen werden müssen. Dies gilt insbesondere Dritten nicht zugänglich für Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Know-how etc. des anderen Vertragspartners. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind solche Informationen, die dem Empfänger nachweislich bereits bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren oder die nach Vertragsabschluss von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dies gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gesetzliche Bestimmungen oder ggf. behördliche Anordnungen verstößt. Ferner sind solche vertraulichen Informationen ausgeschlossen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, hat der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vor der Offenlegung zu machen informieren und ausschließlich ihr Gelegenheit zu dem Zweck geben, der Offenlegung zu verwendenwidersprechen. Die Parteien verpflichten sich, nur solchen Beratern Zugang zu dem sie überlassen wurden und den jeweiligen vertraulichen Informationen zu gewähren, die entweder einem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor die Geheimhaltungspflicht dieses Vertrages auferlegt wurde. Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenan diejenigen ihrer Mitarbeiter weitergeben, die diese zur für die Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenihrer dienstlichen Pflichten kennen müssen, vorausgesetzt und nur in dem Umfang, in dem die genannten Mitarbeiter sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetfür die Erfüllung dieser Vereinbarung kennen müssen. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch Sie werden ihre Mitarbeiter oder einen Drittenfür die Zeit nach ihrem Ausscheiden
12.3 Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des Witty Online Angebots zugänglich werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Angestellten und Dritten zugänglich gemacht werden, die diese für die Vertragserfüllung bzw. im Fall des Nutzers die vertragsgemäße Nutzung der von den Parteien einander Witty zur Verfügung gestellten Unterlagen, das KnowLeistungen zwingend benötigen (need-howto-know- Prinzip). Vorstehender Satz 1 gilt nicht für Daten und Informationen, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie Witty gemäß Teil II Ziffer 7.2 dieser Nutzungsbedingungen vom Nutzer zur eigenen Nutzung überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenwerden.
13.2 Diese Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder durch die Parteien als geschützt oder vertraulich markiert oder in anderer Weise schriftlich gekennzeichnet sind, oder Informationen, die gemäß den Umständen ihrer Offenlegung für die Parteien vernünftigerweise als vertraulich erkennbar sind. Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere die Zugangsdaten.
13.3 Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationennicht, die
awenn und soweit die jeweiligen Informationen nachweislich (i) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, ohne Verschulden der Parteien und ohne Verstoß gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt werden,
b, (ii) Stand der Technik sind oder werden, (iii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Übermittlung bereits bekannt sind, was durch Unterlagen bewiesen werden muss, die eine solche Kenntnis belegen, (iv) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung bekannt oder zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt wurden oder werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e, (v) aufgrund einer bindenden behördlichen gesetzlicher Vorschriften oder richterlichen Anordnung vollstreckbarer behördlicher Verfügungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei Ausnahmetatbestands trägt die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)Partei, die im jeweiligen Fall Informationsempfänger ist.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 1. Die andere Vertragspartei wie auch ihr Personal und die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-howihr eingeschalteten Dritten halten alle Informationen geheim, die Daten sie, ob direkt oder indirekt, von oder über Attero kennt oder auch kennengelernt hat, und von denen feststeht, dass sie vertraulicher Art sind, oder auch deren Vertraulichkeit sie nach billigem Ermessen erkennen müssen. Diese Verpflichtung gilt nicht - die betreffende Beweislast ruht auf der anderen Vertragspartei – in Bezug auf Informationen: • die der anderen Vertragspartei bereits bekannt sind, außer wenn diese Informationen unter Geheimhaltung verschafft wurden; • die unabhängig von der diese Informationen verschaffenden Partei von der diese Informationen empfangenden Partei rechtmäßig gesammelt wurden; • die auf gerichtlichen Befehl veröffentlicht werden müssen; • für die die Parteien schriftlich vereinbaren, dass sie nicht unter die Geheimhaltung fallen; • die beim Publikum bekannt sind.
2. Die Erstellung von Kopien von Unterlagen anders als für die Ausführung der Arbeiten ist nicht gestattet, es sei denn, dass Attero dazu jedes Mal eine vorhergehende schriftliche Genehmigung erteilt hat.
3. Die andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.hVertragspartei wird Attero am Ende bzw. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen bei Beendigung des Vertrags und ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern auf jeden Fall innerhalb von 30 Tagen nach einer Aufforderung dazu von Attero alle in diesem Artikel gemeinten Informationen zurückschicken.
4. Bei Verletzung der Verpflichtung zur Geheimhaltung schuldet die andere Vertragspartei Attero ein Bußgeld in Höhe von Euro 25.000,- pro Ereignis. Darüber hinaus hat Attero ein Recht auf Ersatz des von ihr erlittenen Schadens durch die andere Vertragspartei.
5. Die andere Vertragspartei darf niemals Sachen und/oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenDienste, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigengemeinsam mit Attero entwickelt wurden, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetohne schriftliche Genehmigung von Attero für Dritte verwenden.
6. Die andere Vertragspartei darf ohne vorangehende schriftliche Genehmigung von Attero in keinerlei Weise die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenAusführung des Vertrags veröffentlichen.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss).
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander Über vertrauliche Informationen (siehe Ziffer 13.2 und 13.3) einer Vertragspartei hat die andere Vertragspartei strengstes Stillschweigen zu bewahren. Jede Partei verpflichtet sich insbesondere, ● vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht ohne deren schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben oder Dritten in anderer Art, einschließlich mündlich, zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich Kenntnis zu behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu bringen; ● vertrauliche Informationen der anderen Partei nur an einem vor dem Zweck Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren; ● vertrauliche Informationen der anderen Partei nur in dem Umfang zu verwenden, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenwie dies im Rahmen der Zusammenarbeit der Parteien erforderlich ist;
13.2 Vertrauliche Informationen sind solche Informationen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigenvon der die Information offenlegenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden und solche, vorausgesetzt sie deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Offenlegung ergibt. Informationen, die wir stets als vertraulich behandeln werden, sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenIhre Anwendungsdaten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt 13.3 Als vertrauliche Informationen gelten jedoch nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein die ● der empfangenden Partei bereits vor deren Überlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren; ● öffentlich zugänglich sind oder später ohnewerden, ohne dass dies die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) hat; ● der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) mitgeteilt bzw. überlassen werden, vorausgesetzt der Dritte verletzt bei Übergabe der Informationen keine eigene Geheimhaltungsverpflichtung; ● von der empfangenden überlassenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)schriftlich freigegeben worden sind.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Nutzung Von Airtime Pro (Saas)
Geheimhaltung. 13.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen17.1 Verkäufer und Käufer verpflichten sich, das Know-howalle Informationen, die Daten sie direkt oder andere Informationenindirekt im Rah- men ihrer Geschäftsbeziehung von der jeweils anderen Partei erlangen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere behan- deln und Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenmachen. Dessen ungeachtet ist der Käufer berechtigt, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, In- formationen an die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen DrittenVerbundenen Unternehmen weiterzugeben.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt 17.2 Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Ziffer erstrecken sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte der Parteien ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zu- sammenarbeit. Verkäufer und Käufer verpflichten sich, diesem Personenkreis entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen, soweit dies noch nicht für Vertrauliche Informationengeschehen ist.
17.3 Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Ziffer bestehen nicht, die
a) wenn und soweit die betref- fenden Informationen nachweislich allgemein bekannt sind sind, oder später ohne, dass die empfangende ohne Verschulden der jeweils zur Geheimhaltung verpflichteten Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei , oder rechtmäßig von einem ei- nem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt erlangt wurden oder werden,
d) , oder bei der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) vorhan- den sind, oder aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (zwingender Vorschriften preisgegeben werden müssen, wobei die empfangende Partei der offenlegenden die offenlegende Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen vor einer Preisgabe aufgrund zwingender Vor- schriften vorab schriftlich informieren muss), es sei denn, eine vorherige Information ist unzu- mutbar.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 17.4 Die in dieser Ziffer enthaltenen Geheimhaltungspflichten gelten auch nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre Ablauf oder Been- digung eines Liefervertrages fort.
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Samples: Internationale Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Kraftfahrzeugteile
Geheimhaltung. 13.1 17.1. Die von Parteien behandeln sowohl das Bestehen und den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Inhalt ihrer Vertragsbeziehungen als auch sämtliches Know-how, die Daten oder andere und sonstige Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind die ihnen in welcher Form auch immer bekannt werden, vertraulich zu und verwenden diese nur in einem solchen Zusammenhang.
17.2. Die Parteien behandeln das Know-how etc. der anderen Partei mit derselben Sorgfalt, mit der sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln, d.hund beschränken die Weitergabe des Know-hows etc. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenauf Mitarbeiter, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern sonstige Hilfspersonen oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machenDritte, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetvon diesem Know-how etc. Kenntnis haben müssen. Die Parteien geben das Know-how etc. nicht an andere weiter und/oder machen es auf andere Weise bekannt, es sei denn, sie hätten die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung vorherige schriftliche Zustimmung dazu eingeholt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt nicht für Vertrauliche Informationendie Weitergabe von Know-how etc. an Konzerngesellschaften, diesoweit dies gesetzlich zulässig ist.
a) allgemein bekannt sind oder später ohne17.3. Die Parteien stellen sicher, dass Mitarbeiter und Dritte, einschließlich Konzerngesellschaften, ähnlichen Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen und diese einhalten, wobei diese nicht weniger streng sein dürfen als die empfangende Partei Verpflichtungen, die für die Parteien gemäß diesen AGB gelten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen Einzelauftrags für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren bestehen. Know-how etc., das öffentlich zugänglich ist oder öffentlich zugänglich wird, ohne dass dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder
e) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)zuzurechnen ist, gilt nicht als vertrauliche Information. Die Parteien kennzeichnen vertrauliche Informationen so weit wie möglich als solche.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fort.
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Geheimhaltung. 13.1 Die von den 1. Vertrauliche Informationen, die durch eine der Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagengestellt werden, das Know-howdürfen durch die andere Partei nur zur Durchführung dieser Teilnahmevereinba- rung genutzt werden. Außer in Fällen, in denen eine aus- drückliche Zustimmung durch die Daten oder andere Informationenoffenlegende Partei er- teilt wurde, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu behandeln, d.h. insbesondere gelten vertrauliche Informationen der offenle- genden Partei als geschützt und dürfen Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu durch die empfangende Partei offengelegt werden. Des Weiteren können vertrauliche Informationen verbunde- nen Unternehmen offengelegt werden, sofern deren Kenntnis notwendig ist; dies gilt vorbehaltlich einer Ge- heimhaltungsvereinbarung mit dem Zweck zu verwendenjeweiligen verbunde- nen Unternehmen, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtetwelches einen gleich hohen Schutz der Vertraulichkeit gewährt (Konzernprivileg). Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Dritten.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung Ge- heimhaltungspflicht gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d(i) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages bekannt waren;
(ii) der Öffentlichkeit oder der empfangenden Partei allgemein zugänglich sind, ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oderdass diese gegen diese Parteivereinbarung verstößt;
e(iii) aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei unabhängig durch die empfangende Partei der offenlegenden entwi- ckelt wurden;
(iv) nach geltendem Recht durch die empfangende Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen musseinem zuständigen Gericht (oder einer anderen zuständigen Behörde), offengelegt werden müssen und diese Gerichtsbarkeit über die Parteien haben, voraus- gesetzt die jeweilige Partei benachrichtigt die andere Partei ohne unsachgemäßes Zögern hierüber.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 2. In Bezug auf vertrauliche Informationen erkennt der Teil- nehmer ausdrücklich an, dass ENX nicht nur seine recht- lichen Vertreter miteinschließt, sondern auch die Perso- nen und Institutionen nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortZiffern XIII.3.
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Geheimhaltung. 13.1 6.1 Die von den Parteien einander zur Verfügung gestellten Unterlagen, das Know-how, werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (vertrauliche Informationen) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die Daten oder andere Informationen, („Vertrauliche Informationen“) sind vertraulich zu vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, d.h. insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich zu dem Zweck zu verwendenwie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, zu dem sie überlassen wurden und nur denjenigen Mitarbeitern oder potenziellen Subunternehmen zugänglich zu machen, die diese zur Erfüllung des zugrunde liegenden Zweckes benötigen, vorausgesetzt sie sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung schriftlich verpflichtet. Die die Vertraulichen Informationen empfangende Partei haftet für einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen durch ihre Mitarbeiter oder einen Drittenjedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
13.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt 6.2 Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht für Vertrauliche Informationengestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform.
6.3 Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, dieist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
a) allgemein bekannt sind oder später ohne, dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, allgemein bekannt werden,
b) 6.4 Von der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,
c) von der empfangenden Partei selbständig entwickelt werden,
d) der empfangenden Partei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder
eoder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden; b) aufgrund einer bindenden behördlichen die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder richterlichen Anordnung c) der Empfänger von Dritten oder eines Gesetzes zu offenbaren sind (wobei außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Abs. genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die empfangende Partei der offenlegenden Partei dieses Erfordernis rechtzeitig mitteilen muss)sich auf die Ausnahme beruft.
13.3 Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht 6.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beendigung dieses Vertrages 5 Jahre fortdessen Beendigung.
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