Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden. 8.2 Als nicht vertraulich gelten Informationen der jeweiligen Partei, die (a) ohne Zutun oder Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden. 8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legen. 8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten: a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind; b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags dieses Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche uns gegenseitig lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Massgabe des vorliegenden Rahmenvertrages erforderlich sindist. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag gemäss diesem Rahmenvertrag, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmässigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig rechtmässig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sichuns gegenseitig, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritternicht an eine Drittpartei weiterzugeben, die im folgenden Satz angeführt sind - ausser Informationen gemäss nachfolgendem Satz, und für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Weiter verpflichten wir uns, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter (oder Subunternehmer weitergebenUnterakordanten) weiterzugeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenschützen unter der Bedingung, dass diese Offenlegung mindestens den gleichen Level an Sicherheit bietet wie dieser Rahmenvertrag. Durch den Rahmenvertrag diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem nach diesem Rahmenvertrag oder AufträgeBestellungen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurdendieses Rahmenvertrag getätigt worden, in Gerichtsverfahren, die aus Gerichts- oder im Zusammenhang behördlichen Verfahren mit dem Bezug auf diesen Rahmenvertrag entstehen, sowie offen zu legen oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche – vertrauliche Informationen an eine Behörde Kantons- oder Bundesbehörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Auftragsdokument, Auftragsdokument, Auftragsdokument
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich dahergegenseitig, einander ausschließlich solche lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Maßgabe des Rahmenvertrages erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem diesem Rahmenvertrag sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmäßigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; , (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; wurden oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sichsich gegenseitig, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten, ausgenommen jene Dritte, die im folgenden Satz aufgeführt sind. Die Vertragsparteien Beide Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die in gleichem Umfang verpflichtet sind, die Vertraulichen vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützen. Dritte sind nicht die mit Oracle verbundenen Konzernunternehmen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung vertrauliche Informationen gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags Rahmenvertrages erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - oder sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine vorgeschrieben, gegenüber einer staatlichen Behörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren ServicesServiceangeboten, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags unter dem Rahmenvertrag bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren ServicesServiceangebote jeweils einschlägigen Oracle-Datenschutzrichtlinien, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sindabgerufen werden können;
b. die anwendbaren einschlägigen administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Schutzmaßnahmen und sonstige einschlägige Aspekte des der System- und InhaltsmanagementsInhalteverwaltung, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindeingesehen werden können; undsowie
c. die geltende jeweils einschlägige Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version einschlägige Fassung des Datenverarbeitungsvertrags ist kann unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar abgerufen werden und wird durch Verweis hierin aufgenommenVertragsbestandteil. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Schulungsleistungen oder für Oracle Data Cloud Services unter Schedule einer Anlage D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services über Serviceangebote kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions Agreement, General Terms and Conditions Agreement
Geheimhaltung. 8.1 4.1 Aufgrund des Rahmenvertrags dieses Vertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten Parteien einander Informationen, die vertraulich sind („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag erforderlich sindoffenlegen. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen Bestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag diesem Vertrag und Ihrem Auftrag, Ihre Inhalte in den Services sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werdengekennzeichneten Informationen.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 4.2 Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden waren und deren Besitz die andere Partei weder direkt noch indirekt von der offenlegenden über die offenlegende Partei erhalten wurden; erlangt hatte, (c) der anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung zur Geheimhaltung offengelegt werden, oder (d) von der jeweils anderen Partei unabhängig entwickelt werden.
4.3 Jede Partei verpflichtet sich, für die Dauer von einem Dritten ohne Beschränkung fünf Jahren ab der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen durch die offenlegende Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche an die andere Partei keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen offenlegenden Partei gegenüber Dritten gegenüber – - mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden zweitfolgenden Satz angeführt sind - für -, offenzulegen. Wir schützen jedoch die Dauer von drei Jahren ab dem DatumVertraulichkeit Ihrer Inhalte in den Services, an dem solange sich diese durch die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu haltenInformationen in den Services befinden. Die Vertragsparteien Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergebenoffenlegen, die verpflichtet sind, die Vertraulichen vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau Schutzniveau, als gemäß diesem Rahmenvertrag Vertrag vorgesehen, zu schützen. Durch den Rahmenvertrag , und jede Partei ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträgeberechtigt, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurdenvertraulichen Informationen der anderen Partei in einem Gerichtsverfahren oder an eine Behörde, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an vorgeschrieben, offenzulegen. Oracle gewährleistet eine Behörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Servicesvertrauliche Behandlung Ihrer Inhalte, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt habensich in den Services befinden, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird in Übereinstimmung mit den Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren ServicesSecurity Practices (Sicherheitspraktiken von Oracle), die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die in den für Ihren jeweiligen Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthaltengeltenden Leistungsbeschreibungen definiert sind.
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Samples: Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement, Oracle Cloud Services Agreement
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können 10.1 Im Rahmen dieses Vertrags haben die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Parteien möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten der jeweils anderen Seite („Vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Wir verpflichten sich daheruns gegenseitig, einander ausschließlich nur solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß aus dem Rahmenvertrag Vertrag erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag im Rahmen dieses Vertrags, Ihre Inhalte und Ihre Applikationen, die sich in der Serviceumgebung befinden, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich 10.2 Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen der jeweiligen Partei, die (a) ohne Zutun oder Unterlassen Unterlassung der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien 10.3 Wir verpflichten sichuns gegenseitig, Vertrauliche die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei vertraulich zu behandeln; Oracle wird jedoch Ihre Vertraulichen Informationen, die sich in der anderen Partei gegenüber offengelegt wurdenServiceumgebung befinden, solange geheim zu halten, als solche Informationen in der Serviceumgebung verbleiben. Die Vertragsparteien Wir dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag Vertrag gefordert zu schützen. Oracle gewährleistet den Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Inhalte und Ihrer Applikationen, die sich in der Serviceumgebung befinden, gemäß den Oracle Security Practices (Sicherheitspraktiken von Oracle), die als Teil der Leistungsbeschreibungen der Services definiert sind und für Ihren Auftrag gelten. Außerdem werden Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Bestimmungen des Abschnitts 11 unten behandelt. Durch den Rahmenvertrag diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag Vertrag oder Aufträge, die aufgrund auf Grundlage des Rahmenvertrags Vertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag diesem Vertrag entstehen, sowie oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Vertrag, Service Agreement
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags dieses Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Wir verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche uns gegenseitig lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Massgabe des vorliegenden Rahmenvertrages erforderlich sindist. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag gemäss diesem Rahmenvertrag, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmässigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig rechtmässig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien Wir verpflichten sichuns gegenseitig, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritternicht an eine Drittpartei weiterzugeben, die im folgenden Satz angeführt sind - ausser Informationen gemäss nachfolgendem Satz, und für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Weiter verpflichten wir uns, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter (oder Subunternehmer weitergebenUnterakordanten) weiterzugeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenschützen unter der Bedingung, dass diese Offenlegung mindestens den gleichen Level an Sicherheit bietet wie dieser Rahmenvertrag. Durch den Rahmenvertrag diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem nach diesem Rahmenvertrag oder AufträgeBestellungen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurdendieses Rahmenvertrag getätigt worden, in Gerichtsverfahren, die aus Gerichts- oder im Zusammenhang behördlichen Verfahren mit dem Bezug auf diesen Rahmenvertrag entstehen, sowie offen zu legen oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche – vertrauliche Informationen an eine Behörde Kantons- oder Bundesbehörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Rahmenvertrag
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Zugriff auf Informationen erhalten haben, die für die jeweils andere Vertragspartei vertraulich sind („Vertrauliche Informationen“). Die Beide Vertragsparteien verpflichten sich daherstimmen jeweils zu, einander ausschließlich nur solche Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen im Rahmen des Rahmenvertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen Bestimmungen und Preise im Rahmen des Rahmenvertrags und der Aufträge, die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiVertragspartei umfassen keine Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder Unterlassen weder durch Handlungen noch durch Unterlassungen der jeweils anderen Partei Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmäßigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden Vertragspartei vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten Vertragspartei überlassen wurden; , (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten Vertragspartei ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; wurden oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei Vertragspartei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sichWir stimmen jeweils zu, Vertrauliche die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - Vertragspartei für die Dauer einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese Datum der Offenlegung der vertraulichen Informationen durch die offenlegende Vertragspartei gegenüber der empfangenden Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurdennicht an Dritte offenzulegen, geheim zu haltenbei denen es sich nicht um jene handelt, die in dem nachfolgenden Satz aufgeführt sind. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern oder Vertreter Vertretern oder Subunternehmer weitergebenUnterauftragnehmern offenlegen, die verpflichtet angewiesen sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter diese gegen eine unbefugte Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag in einer Weise zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund nicht weniger Schutz bietet als jene im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt wurdenRahmenvertrags. Konzerngesellschaften von Oracle werden nicht als Dritte betrachtet. Nichts hindert eine der Vertragsparteien daran, in Gerichtsverfahren, die Rechtsverfahren aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendie Bestimmungen oder Preise im Rahmen des Rahmenvertrags oder von Aufträgen offenzulegen, sowie - die im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, oder einer Regierungsbehörde vertrauliche Informationen offenzulegen, sofern und soweit gesetzlich dies nach dem Gesetz vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legenist.
8.4 8.3 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren ServicesZusammenhang mit dem Serviceangebot, die das Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellenstellen (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den anwendbaren Datenschutzrichtlinien und dem Datenverarbeitungsvertrag (wie nachstehend definiert)), wird Oracle Folgendes einhaltenbefolgt Oracle:
a. die zutreffenden Oracle einschlägigen Datenschutzrichtlinien von Oracle, die für die Bestellbaren Services, die Serviceangebote gelten und unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx abrufbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsvorkehrungen sowie andere anwendbaren anwendbare Aspekte des System- und InhaltsmanagementsContentmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar sind; undsowie
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version Fassung des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx abrufbar und wird durch ist per Verweis hierin aufgenommenin dieses Dokument eingeschlossen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services über Serviceangebote kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können 10.1 Im Rahmen dieses Vertrags erhalten die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Parteien möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten der jeweils anderen Seite („Vertrauliche “vertrauliche Informationen“”). Die Vertragsparteien verpflichten Parteien erklären sich daherdazu bereit, einander ausschließlich solche nur die Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen nach Maßgabe des vorliegenden Vertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen vertraglich vereinbarten Bestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag Preise, Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen in der Leistungsumgebung sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werdengekennzeichneten Informationen beschränkt.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 10.2 Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Handeln noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritterunabhängig entwickelt wurden.
10.3 Die Parteien erklären sich bereit, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der Offenlegung von vertraulichen Informationen unter den Parteien keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber offengelegt wurdenDritten, geheim zu haltendie nicht im folgenden Satz angeführt sind, offenzulegen. Oracle hält jedoch Ihre in der Leistungsumgebung gespeicherten vertraulichen Informationen so lange geheim, wie diese Informationen in der Leistungsumgebung verbleiben. Die Vertragsparteien Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern, Vertretern oder Vertreter oder Subunternehmer weitergebenSubunternehmern offenlegen, die verpflichtet sindsie ebenso wirksam gegen eine nicht autorisierte Offenlegung schützen, wie es gemäß diesem Vertrag vorgesehen ist. Oracle gewährleistet eine vertrauliche Behandlung Ihrer in der Leistungsumgebung vorhandenen Inhalte und Anwendungen in Übereinstimmung mit den Sicherheitspraktiken von Oracle, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenim für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert sind. Durch den Rahmenvertrag ist keine Außerdem werden Ihre persönlichen Daten unter Einhaltung der weiter unten in Ziffer 11 beschriebenen Bestimmungen behandelt. Die Parteien daran gehindertsind jederzeit berechtigt, die vertraglich vereinbarten Bestimmungen oder Preise bzw. die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträgeim Rahmen dieses Vertrags erteilten Aufträge in einem Gerichtsverfahren offenzulegen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die das sich aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendiesem Vertrag ergibt, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen bzw. an eine Behörde offen zu legenoder Stelle weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Contract
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu Soweit nicht separate Vertraulichkeitsvereinbarungen von den Parteien abgeschlossen worden sind, gilt folgendes:
18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Informationen der jeweiligen Partei, die (a) ohne Zutun sie direkt oder Unterlassen indirekt von der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt erhalten, vertraulich zu behandeln. Auch Bestellungen und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung als vertrauliche Informationen zu behandeln. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Muster und ähnliche Gegenstände geheim zu halten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur im rechtmäßigen Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger Zustimmung in schriftlicher Form offengelegt werden.
18.2 Vorstehende Verpflichtungen finden keine Anwendung auf solche vertraulichen Informationen, von denen die die Informationen empfangende Partei nachweisen kann, dass sie
(i) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein zugänglich waren oder danach ohne ihr Verschulden allgemein zugänglich wurden;
(ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits in ihrem Besitz der jeweils anderen Partei befanden waren;
(iii) ihr von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung Nichtbenutzung zugänglich gemacht wurden; , wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt oder (d) unabhängig indirekt von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurdenerhalten haben;
(iv) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Behörden mitzuteilen sind.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten 18.3 Der Lieferant verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die Sublieferanten im folgenden Satz angeführt sind - gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Lieferant darf die ihm von XXXX bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden.
18.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus für die Dauer einen Zeitraum von drei 5 Jahren ab dem DatumBestand. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen vertraulichen Informationen, soweit sie verkörpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, an dem diese durch die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu haltenPENN herauszugeben. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung Erfüllung der Verpflichtungen aus den letzten beiden Sätzen hat der Lieferant XXXX auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag Wunsch von XXXX schriftlich zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legenbestätigen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Zugriff auf Informationen erhalten haben, die für die jeweils andere Vertragspartei vertraulich sind („Vertrauliche Informationen“). Die Beide Vertragsparteien verpflichten sich daherstimmen jeweils zu, einander ausschließlich nur solche Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen im Rahmen des Rahmenvertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen Bestimmungen und Preise im Rahmen des Rahmenvertrags und der Aufträge, die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiVertragspartei umfassen keine Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder Unterlassen weder durch Handlungen noch durch Unterlassungen der jeweils anderen Partei Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmässigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden Vertragspartei vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten Vertragspartei überlassen wurden; , (c) rechtmäßig rechtmässig der jeweils anderen Partei von einem Dritten Vertragspartei ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; wurden oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei Vertragspartei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem DatumDatum der Offenlegung geheimzuhalten, an dem diese durch ausgenommen jene Dritte, die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu haltenim folgenden Satz aufgeführt sind. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern oder Vertreter Vertretern oder Subunternehmer weitergebenUnterauftragnehmern offenlegen, die verpflichtet angewiesen sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter diese gegen eine unbefugte Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag in einer Weise zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund nicht weniger Schutz bietet als jene im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt wurdenRahmenvertrags. Nichts hindert eine der Vertragsparteien daran, in Gerichtsverfahren, die Rechtsverfahren aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendie Bestimmungen oder Preise im Rahmen des Rahmenvertrags oder von Aufträgen offenzulegen, sowie - die im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, oder einer Entität der Regierung vertrauliche Informationen offenzulegen, sofern und soweit gesetzlich dies nach dem Gesetz vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legenist.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren ServicesZusammenhang mit dem Serviceangebot, die das Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellenstellen (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den anwendbaren Datenschutzrichtlinien und dem Datenverarbeitungsvertrag (wie nachstehend definiert)), wird Oracle Folgendes einhaltenbefolgt Oracle:
a. die zutreffenden Oracle einschlägigen Datenschutzrichtlinien von Oracle, die für die Bestellbaren Services, die Serviceangebote gelten und unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsvorkehrungen sowie andere anwendbaren anwendbare Aspekte des System- und InhaltsmanagementsContentmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindxxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx eingesehen werden können; undsowie
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version Fassung des Datenverarbeitungsvertrags kann unter xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx eingesehen werden und ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch per Verweis hierin aufgenommenin dieses Dokument eingeschlossen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services über Serviceangebote kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund 18.1 Jegliche Informationen und Einrichtungen sowie jegliches Knowhow und jegliche technische Dokumentation, einschließlich elektronisch gespeicherter Daten und rechnergestützter Darstellungen, zu denen eine Partei während der Geschäftsbeziehung der Parteien Zugang bekommt, sind während der Laufzeit des Rahmenvertrags können Einkaufsvertrags und in den zehn (10) darauf folgenden Jahren geheim zu halten und für keine anderen Zwecke als für die Vertragsparteien gegenseitig Zugang Lieferungen an Gunnebo zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche Informationen“)verwenden. Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche Informationen offenzulegendürfen keinen Personen gezeigt oder sonstwie übermittelt werden und von keinen Personen genutzt werden, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag erforderlich nicht als Mitarbeiter einer der Parteien direkt mit der Durchführung der Lieferungen an Gunnebo befasst sind. Vertrauliche Kopieren oder Vervielfältigen geheimzuhaltender Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen ist nur im Rahmen der Erfüllung der Pflichten einer Partei und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag sowie auf alle unter Berücksichtigung der geltenden urheberrechtlichen Gesetze und Bestimmungen zulässig. Die vorstehend dargelegte Geheimhaltungspflicht gilt jedoch nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig (i) anders als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten durch eine Verletzung dieser Vereinbarung allgemein bekannt geworden sind, (ii) solche Informationen der jeweiligen Parteidarstellen, die, wie die (a) ohne Zutun oder Unterlassen der jeweils anderen betreffende Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen nachweist, in ihrem Besitz der jeweils anderen Partei befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig waren, bevor sie ihr von der anderen Partei entwickelt übermittelt wurden, oder gewonnen wurden(iii) einer Partei durch Dritte ohne Einschränkungen im Hinblick auf die Offenlegung übermittelt werden.
8.3 18.2 Informationen, deren Offenlegung aus rechtlichen Gründen oder aufgrund des Beschlusses eines zuständigen Gerichts erforderlich ist, können jedoch zu diesem Zweck offen gelegt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche zur Offenlegung solcher Informationen aufgeforderte Partei hat die andere Partei vorher von der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – Pag. 3 ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN VON GUNNEBO DEUTSCHLAND / ÖSTERREICH August 2017 V1.0 Aufforderung zu benachrichtigen und sich mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurdenüber die Art und Weise der Offenlegung zu beraten. Soweit rechtlich möglich, hat die gemäß vorliegendem Abschnitt offenlegende Partei den Empfänger der Informationen aufzufordern, diese entsprechend den Bestimmungen von Abschnitt 18.1 geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben.
18.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Gunnebo ist der Zulieferer nicht berechtigt, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine Geschäftsbeziehung der Parteien daran gehindert, Bestimmungen durch Werbung oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen anderweitig allgemein bekannt zu legenmachen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services18.4 Auf Gunnebos Verlangen hat der Zulieferer alles in Abschnitt 18.1 Genannte, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt habeneinschließlich jeglicher Kopien, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche zurückzugeben oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthaltenzu vernichten.
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Samples: Einkaufsvertrag
Geheimhaltung. 8.1 8.1. Aufgrund des Rahmenvertrags dieses Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche uns gegenseitig lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Massgabe des vorliegenden Rahmenvertrages erforderlich sindist. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag gemäss diesem Rahmenvertrag, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 8.2. Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmässigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig rechtmässig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritterunabhängig entwickelt wurden.
8.3. Beide Parteien verpflichten uns gegenseitig, die im folgenden Satz angeführt sind - vertrauliche Informationen nicht an eine Drittpartei weiterzugeben, ausser Informationen gemäss nachfolgendem Satz, und für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Weiter verpflichten wir uns, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter (oder Subunternehmer weitergebenUnterakordanten) weiterzugeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenschützen unter der Bedingung, dass diese Offenlegung mindestens den gleichen Level an Sicherheit bietet wie dieser Rahmenvertrag. Durch den Rahmenvertrag diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem nach diesem Rahmenvertrag oder AufträgeBestellungen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurdendieses Rahmenvertrag getätigt worden, in Gerichtsverfahren, die aus Gerichts- oder im Zusammenhang behördlichen Verfahren mit dem Bezug auf diesen Rahmenvertrag entstehen, sowie offen zu legen oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche – vertrauliche Informationen an eine Behörde Kantons- oder Bundesbehörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die 8.4. Sofern Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt habeneines bestellten Serviceangebots, personenbezogene Daten zur Verfügung stellendas dem Rahmenvertrag unterliegt, persönliche Informationen an Oracle liefern, wird Oracle Folgendes einhaltenbefolgen:
a. die zutreffenden Die entsprechende Oracle Datenschutzrichtlinien Datenschutzrichtlinie für die Bestellbaren ServicesServiceangebote, die abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sindxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx;
b. die anwendbaren Die administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Schutzmassnahmen, sowie andere anwendbaren Aspekte des weitere entsprechende Massnahmen bezüglich System- und InhaltsmanagementsContentmanagement, die abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/; und
c. die geltende Die entsprechende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Ihrem Auftrag geltende Version entsprechende Fassung des Datenverarbeitungsvertrags Datenverarbeitungsvertrag ist abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch diesen Verweis hierin aufgenommenhier einbezogen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen Schulungsservices und Oracle Data Cloud Services unter Schedule gemäss Anhang D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services Serviceangebotsauftrag kann auch ebenfalls zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthaltenbeinhalten.
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Samples: Auftragsdokument
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche Informationen offenzulegen, die zur Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag, und die unter dem Rahmenvertrag übermittelten Aufträge sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Informationen der jeweiligen Partei, die (a) ohne Zutun oder Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten (gemäß der Definition dieses Begriffs in den anwendbaren Datenschutzrichtlinien und dem Datenverarbeitungsvertrag (wie unten definiert)) zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 8.1 8.1. Aufgrund des Rahmenvertrags dieses Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich daher, einander ausschließlich solche uns gegenseitig lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Massgabe des vorliegenden Rahmenvertrages erforderlich sindist. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem gemäss diesem Rahmenvertrag und unter diesem Rahmenvertrag erteilten Aufträgen, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 8.2. Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmässigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig rechtmässig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritterunabhängig entwickelt wurden.
8.3. Beide Parteien verpflichten uns gegenseitig, die im folgenden Satz angeführt sind - vertrauliche Informationen nicht an eine Drittpartei weiterzugeben, ausser Informationen gemäss nachfolgendem Satz, und für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Beide Parteien verpflichten uns, vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Vertreter (oder Subunternehmer weitergebenUnterakordanten) weiterzugeben, die verpflichtet sind, die Vertraulichen vertrauliche Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenschützen unter der Bedingung, dass diese Offenlegung mindestens den gleichen Level an Sicherheit bietet wie dieser Rahmenvertrag. Durch den Rahmenvertrag diesen Vertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem nach diesem Rahmenvertrag oder AufträgeBestellungen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurdendieses Rahmenvertrag getätigt worden, in Gerichtsverfahren, die aus Gerichts- oder im Zusammenhang behördlichen Verfahren mit dem Bezug auf diesen Rahmenvertrag entstehen, sowie offen zu legen oder - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche – vertrauliche Informationen an eine Behörde Kantons- oder Bundesbehörde offen zu legen.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die 8.4. Sofern Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt habeneines bestellten Serviceangebots, personenbezogene Daten zur Verfügung stellendas dem Rahmenvertrag unterliegt, persönliche Informationen (im Sinne der Begriffsdefinitionen in den entsprechenden Datenschutzrichtlinien und dem Datenverarbeitungsvertrag (Definition siehe unten)) an Oracle liefern, wird Oracle Folgendes einhaltenbefolgen:
a. die zutreffenden Die entsprechende Oracle Datenschutzrichtlinien Datenschutzrichtlinie für die Bestellbaren ServicesServiceangebote, die abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sindxxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx;
b. die anwendbaren Die administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Schutzmassnahmen, sowie andere anwendbaren Aspekte des weitere entsprechende Massnahmen bezüglich System- und InhaltsmanagementsContentmanagement, die abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindxxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx; und
c. die geltende Die entsprechende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrag für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Ihrem Auftrag geltende Version entsprechende Fassung des Datenverarbeitungsvertrags Datenverarbeitungsvertrag ist abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx und wird durch diesen Verweis hierin aufgenommenhier einbezogen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen Schulungsservices und Oracle Data Cloud Services unter Schedule gemäss Anhang D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services Serviceangebotsauftrag kann auch ebenfalls zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthaltenbeinhalten.
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Samples: Auftragsdokument
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können 10.1 Im Rahmen dieses Vertrags erhalten die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Parteien möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten der jeweils anderen Seite („Vertrauliche vertrauliche Informationen“”). Die Vertragsparteien verpflichten Parteien erklären sich daherdazu bereit, einander ausschließlich solche nur die Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen nach Maßgabe des vorliegenden Vertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen vertraglich vereinbarten Bestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag Preise, Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen in der Leistungsumgebung sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werdengekennzeichneten Informationen beschränkt.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 10.2 Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Handeln noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritterunabhängig entwickelt wurden.
10.3 Die Parteien erklären sich bereit, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der Offenlegung von vertraulichen Informationen unter den Parteien keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber offengelegt wurdenDritten, geheim zu haltendie nicht im folgenden Satz angeführt sind, offenzulegen. Oracle hält jedoch Ihre in der Leistungsum- gebung gespeicherten vertraulichen Informationen so lange geheim, wie diese Informationen in der Leistungs- umgebung verbleiben. Die Vertragsparteien Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern, Vertretern oder Vertreter oder Subunternehmer weitergebenSubunternehmern offenlegen, die verpflichtet sindsie ebenso wirksam gegen eine nicht autorisierte Offenlegung schützen, wie es gemäß diesem Vertrag vorgesehen ist. Oracle gewährleistet eine vertrauliche Behandlung Ihrer in der Leistungsumgebung vorhandenen Inhalte und Anwendungen in Übereinstimmung mit den Sicherheitspraktiken von Oracle, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenim für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert sind. Durch den Rahmenvertrag ist keine Außerdem werden Ihre persönlichen Daten unter Einhaltung der weiter unten in Abschnitt 11 beschriebenen Bestimmungen behandelt. Die Parteien daran gehindertsind jederzeit berechtigt, die vertraglich vereinbarten Bestimmungen oder Preise bzw. die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträgeim Rahmen dieses Vertrags erteilten Aufträge in einem Gerichtsverfahren offenzulegen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die das sich aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendiesem Vertrag ergibt, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen bzw. an eine Behörde offen zu legenoder Stelle weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Samples: Auftragsdokument
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können 10.1 Im Rahmen dieses Vertrags erhalten die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Parteien möglicherweise Zugriff auf vertrauliche Informationen erhalten der jeweils anderen Seite („Vertrauliche vertrauliche Informationen“”). Die Vertragsparteien verpflichten Parteien erklären sich daherdazu bereit, einander ausschließlich solche nur die Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen nach Maßgabe des vorliegenden Vertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen vertraglich vereinbarten Bestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag Preise, Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen in der Leistungsumgebung sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werdengekennzeichneten Informationen beschränkt.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 10.2 Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Handeln noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der jeweils anderen Partei befanden waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; oder (d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritterunabhängig entwickelt wurden.
10.3 Die Parteien erklären sich bereit, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei der Offenlegung von vertraulichen Informationen unter den Parteien keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber offengelegt wurdenDritten, geheim zu haltendie nicht im folgenden Satz angeführt sind, offenzulegen. Oracle hält jedoch Ihre in der Leistungsumgebung gespeicherten vertraulichen Informationen so lange geheim, wie diese Informationen in der Leistungsumgebung verbleiben. Die Vertragsparteien Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern, Vertretern oder Vertreter oder Subunternehmer weitergebenSubunternehmern offenlegen, die verpflichtet sindsie ebenso wirksam gegen eine nicht autorisierte Offenlegung schützen, wie es gemäß diesem Vertrag vorgesehen ist. Oracle gewährleistet eine vertrauliche Behandlung Ihrer in der Leistungsumgebung vorhandenen Inhalte und Anwendungen in Übereinstimmung mit den Sicherheitspraktiken von Oracle, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützenim für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen definiert sind. Durch den Rahmenvertrag ist keine Außerdem werden Ihre persönlichen Daten unter Einhaltung der weiter unten in Abschnitt 11 beschriebenen Bestimmungen behandelt. Die Parteien daran gehindertsind jederzeit berechtigt, die vertraglich vereinbarten Bestimmungen oder Preise bzw. die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträgeim Rahmen dieses Vertrags erteilten Aufträge in einem Gerichtsverfahren offenzulegen, die aufgrund des Rahmenvertrags erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die das sich aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendiesem Vertrag ergibt, sowie - sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen bzw. an eine Behörde offen zu legenoder Stelle weiterzugeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren Services, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Aspekte des System- und Inhaltsmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sind; und
c. die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages für Oracle Services („Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version des Datenverarbeitungsvertrags ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch Verweis hierin aufgenommen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsdokument
Geheimhaltung. 8.1 Aufgrund des Rahmenvertrags können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Zugriff auf Informationen erhalten haben, die für die jeweils andere Vertragspartei vertraulich sind („Vertrauliche Informationen“). Die Beide Vertragsparteien verpflichten sich daherstimmen jeweils zu, einander ausschließlich nur solche Informationen offenzulegen, die zur für die Erfüllung von Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag der Verpflichtungen im Rahmen des Rahmenvertrags erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen Bestimmungen und Preise im Rahmen des Rahmenvertrags und der Aufträge, die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiVertragspartei umfassen keine Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder Unterlassen weder durch Handlungen noch durch Unterlassungen der jeweils anderen Partei Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmäßigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden Vertragspartei vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten Vertragspartei überlassen wurden; , (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten Vertragspartei ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; wurden oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei Vertragspartei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sichsich gegenseitig, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem DatumDatum der Offenlegung geheimzuhalten, an dem diese durch ausgenommen jene Dritte, die offenlegende Partei der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, geheim zu haltenim folgenden Satz aufgeführt sind. Die Vertragsparteien dürfen Vertrauliche Jede Vertragspartei darf die vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter den Mitarbeitern oder Vertreter Vertretern oder Subunternehmer weitergebenUnterauftragnehmern offenlegen, die verpflichtet angewiesen sind, die Vertraulichen Informationen vor unbefugter diese gegen eine unbefugte Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag in einer Weise zu schützen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund nicht weniger Schutz bietet als jene im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt wurdenRahmenvertrags. Nichts hindert eine der Vertragsparteien daran, in Gerichtsverfahren, die Rechtsverfahren aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehendie Bestimmungen oder Preise im Rahmen des Rahmenvertrags oder von Aufträgen offenzulegen, sowie - die im Rahmen des Rahmenvertrags erteilt werden, oder einer Entität der Regierung vertrauliche Informationen offenzulegen, sofern und soweit gesetzlich dies nach dem Gesetz vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine Behörde offen zu legenist.
8.4 Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren Zusammenhang mit den bestellbaren Services, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellenstellen (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den anwendbaren Datenschutzrichtlinien und dem Datenverarbeitungsvertrag [wie nachstehend definiert]), wird Oracle Folgendes einhaltenbefolgt Oracle:
a. die zutreffenden Oracle einschlägigen Datenschutzrichtlinien von Oracle, die für die Bestellbaren Services, die bestellbaren Services gelten und unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxx/xxxxxxx verfügbar sind;
b. die anwendbaren administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsvorkehrungen sowie andere anwendbaren sonstige anwendbare Aspekte des System- und InhaltsmanagementsContentmanagements, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindxxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx eingesehen werden können; undsowie
c. die Die geltende Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrags für Services von Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version Fassung des Datenverarbeitungsvertrags kann unter xxxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx eingesehen werden und ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar und wird durch per Verweis hierin aufgenommenin dieses Dokument eingeschlossen. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Oracle Data Cloud Services unter Schedule D. Ihr Auftrag für Bestellbare über bestellbare Services kann auch außerdem zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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Geheimhaltung. 8.1 8.1. Aufgrund des Rahmenvertrags Rahmenvertrages können die Vertragsparteien gegenseitig Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten („Vertrauliche vertrauliche Informationen“). Die Vertragsparteien Beide Parteien verpflichten sich dahergegenseitig, einander ausschließlich solche lediglich die Informationen offenzulegenoffen zu legen, die zur für die Erfüllung von der Pflichten gemäß dem Rahmenvertrag nach Maßgabe des Rahmenvertrages erforderlich sind. Vertrauliche Informationen sind beschränkt auf die Vertragsbestimmungen und die Preisgestaltung gemäß dem diesem Rahmenvertrag sowie auf alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet werden.
8.2 Als nicht vertraulich gelten 8.2. Vertrauliche Informationen der jeweiligen ParteiPartei umfassen nicht Informationen, die die: (a) ohne Zutun oder weder durch Tun noch Unterlassen der jeweils anderen Partei öffentlich bekannt sind oder werden; , (b) sich bereits vor Offenlegung im rechtmäßigen in rechtmäßigem Besitz der jeweils anderen Partei befanden vor der Offenlegung waren und weder direkt noch indirekt von der offenlegenden Partei erhalten überlassen wurden; , (c) rechtmäßig der jeweils anderen Partei von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zugänglich gemacht wurden; wurden oder (d) unabhängig von der jeweils anderen Partei unabhängig entwickelt oder gewonnen wurden.
8.3 Die Vertragsparteien 8.3. Beide Parteien verpflichten sichsich gegenseitig, Vertrauliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – mit Ausnahme jener Dritter, die im folgenden Satz angeführt sind - für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem diese durch die offenlegende Partei Datum der anderen Partei gegenüber offengelegt wurden, Offenlegung geheim zu halten, ausgenommen jene Dritte, die im folgenden Satz aufgeführt sind. Die Vertragsparteien Beide Parteien dürfen Vertrauliche vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die in gleichem Umfang verpflichtet sind, die Vertraulichen vertraulichen Informationen vor unbefugter Offenlegung auf keinem geringeren Schutzniveau als gemäß diesem Rahmenvertrag zu schützen. Dritte sind nicht die mit Oracle verbundenen Konzernunternehmen. Durch den Rahmenvertrag ist keine der Parteien daran gehindert, Bestimmungen oder die Preisgestaltung vertrauliche Informationen gemäß dem Rahmenvertrag oder Aufträge, die aufgrund des Rahmenvertrags Rahmenvertrages erteilt wurden, in Gerichtsverfahren, die aus aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen, sowie - oder sofern und soweit gesetzlich vorgeschrieben - Vertrauliche Informationen an eine vorgeschrieben, gegenüber einer staatlichen Behörde offen zu legen.
8.4 8.4. Soweit Sie Oracle im Rahmen von Bestellbaren ServicesServiceangeboten, die Sie im Rahmen des Rahmenvertrags unter dem Rahmenvertrag bestellt haben, personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wird Oracle Folgendes einhalten:
a. die zutreffenden Oracle Datenschutzrichtlinien für die Bestellbaren ServicesServiceangebote jeweils einschlägigen Oracle-Datenschutzrichtlinien, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx verfügbar sindabgerufen werden können;
b. die anwendbaren einschlägigen administrativen, physischen, technischen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sowie andere anwendbaren Schutzmaßnahmen und sonstige einschlägige Aspekte des der System- und InhaltsmanagementsInhalteverwaltung, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ verfügbar sindeingesehen werden können; undsowie
c. die geltende jeweils einschlägige Fassung des Datenverarbeitungsvertrages Datenverarbeitungsvertrags für Oracle Services (der „Datenverarbeitungsvertrag“). Die für Ihren Auftrag geltende Version einschlägige Fassung des Datenverarbeitungsvertrags ist kann unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxx-xxxxxxxx/xxxxxxxxx.xxxx#xxxx-xxxxxxxxxx verfügbar abgerufen werden und wird durch Verweis hierin aufgenommenVertragsbestandteil. Der Datenverarbeitungsvertrag gilt nicht für Schulungen und Schulungsleistungen oder für Oracle Data Cloud Services unter Schedule einer Anlage D. Ihr Auftrag für Bestellbare Services über Serviceangebote kann auch zusätzliche oder spezifischere Datenschutzbestimmungen enthalten.
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