Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. 3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. 4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche u. ä. Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichtenAuf Wunsch der Götze Gruppe wird der Auftraggeber eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung mit der Götze Gruppe abschließen.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 1. 12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 12.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und uns und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. 12.3 Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 12.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. a) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. b) Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und uns und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. c) Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. d) Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen Ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Dies Gilt nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und Besteller. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur nur, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Zustimmung, mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. 3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, sich alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände Gegenstände, dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Eine Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen nach gesonderter Vereinbarung zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen technischen und technischen kaufmännische Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen oder im Rahmen der Entwicklung vom anderen Partner bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. - Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. - Unterlieferanten sind vom Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten. - Separat abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarungen zum Entwicklungsprojekt gelten vorrangig.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Development Agreement
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen aus der Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände Gegen- stände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich zu- gänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände Gegenstän- de ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen urhe- berrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung. (1. ) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
(2. ) Muster, Entwürfe, Zeichnungen, ModelleAbbildungen, SchablonenKosten- voranschläge, Muster Berechnungen und ähnliche Gegenstände andere von uns gefertigte Unterlagen bleiben, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, unser Eigentum und dürfen unbefugten ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
(3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. ) Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Sales Contracts
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, auch über die Vertragsdauer hinaus als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Aufzeichnungen und Gegenstände dürfen unbefugten Unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen offenkun- digen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. ZeichnungenMuster, ModellePrüfergebnisse, Schablonen, Muster Rezepturen und ähnliche Gegenstände Ge- genstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Der Vertragspartner verpflichten verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen techni- schen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis Geschäfts- geheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichtenDer Vertragspartner verpflichtet sich bei Nichtannahme eines von uns an ihn gerichteten An- gebots die ihm von uns übergebenen Angebotsunterlagen vollständig und unverzüglich an uns zurückzugeben.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 1. 5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 5.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht gemacht, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und Besteller und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 5.3 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten Dritte Vertragspartner, die in unbefugter Weise mit den Geschäftsgeheimnissen in Berührung kommen, sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werbenwerben oder auf dem Gelände des anderen fotografieren oder filmen.
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Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Anfragen sind an den zuständigen Einkäufer zu richten.
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Geheimhaltung. 1. 5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 5.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht gemacht, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und Besteller und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. 5.3 Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 5.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer der Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis Geschäfts- geheimnis zu behandeln.
2. ZeichnungenMuster, ModellePrüfergebnisse, SchablonenRechenprogramme, Muster Zeichnungen und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen über- lassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung Vervielfälti- gung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. 5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 5.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht gemacht, nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen Lieferanten und Besteller und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher solche Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. 5.3 Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 5.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Geheimhaltung. 1. Die Jeder Vertragspartner verpflichten verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen EinzelheitenInformationen, die ihnen ihm durch die Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehung mit dem anderen Vertragspartner bekannt werden, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. 1. 5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 5.2 Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. 5.3 Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 5.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile
Geheimhaltung. 1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen EinzelheitenInformationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. ZeichnungenMuster, ModellePrüfergebnisse, Schablonen, Muster Rezepturen und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.. Keine unbefugten Dritten im Sinne dieser Vorschrift sind die mit dem Besteller verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff AktG.
3. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung. (1. ) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
(2. ) Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werdenwer- den. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und unter Beachtung der urheberrechtlichen urheber- rechtlichen Bestimmungen zulässig.
(3. Unterlieferanten ) Vorlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
(4. ) Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung. 1. 6.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2. 6.2 Zeichnungen, Modelle, SchablonenSpezifikationen, Muster und ähnliche Gegenstände dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, jedenfalls nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages zwischen uns und dem Lieferanten und nicht für anderweitige Zwecke des Lieferanten verwendet werden. Die Vervielfältigung solcher derartiger Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Unterlieferanten 6.3 Unsere Lieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
4. 6.4 Die Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben.
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Samples: Einkaufsbedingungen