Grundlagen und Geltungsbereich Musterklauseln

Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Anschluss der elektrischen Anlagen der Kundschaft an das Netz von Primeo Netz AG, die Nutzung des Netzes und die Lieferung elektrischer Energie in der Grund- versorgung durch Primeo Netz AG an die Kundschaft in der Schweiz. Nachstehend wird Primeo Netz AG als Primeo Energie bezeichnet. 1.2 Zusätzlich zu diesen AGB gelten die bundes- und kan- tonalrechtlichen Grundlagen, namentlich das Strom- versorgungsgesetz (StromVG), das Energiegesetz (EnG) und das Elektrizitätsgesetz (EleG), jeweils mit den ent- sprechenden Ausführungsverordnungen, sowie die an- wendbaren technischen Werkvorschriften / technischen Anschlussbedingungen1 (nachfolgend WV/TAB genannt) und die jeweils anwendbaren technischen Normen und Empfehlungen der anerkannten schweizerischen und internationalen Fachverbände. Die AGB sowie allenfalls vorhandene anderslautende Vereinbarungen gehen den technischen Normen und Empfehlungen vor. 1.3 Als Kundschaft gilt: a) bei Anschlüssen an das Verteilnetz von Primeo Energie: die Eigentümerschaft der angeschlossenen elektrischen Installationen (Grund-, Liegenschafts-, Mit-, Stockwerkeigentümerschaft oder Baurechts- berechtigte). b) bei Netznutzung bzw. Energiebezug: natürliche und juristische Personen, welche das Netz für den Transport elektrischer Energie nutzen (Netznut- zung) bzw. von Primeo Energie elektrische Energie in der Grundversorgung beziehen (Energieliefe- rung), insbesondere die Eigentümerschaft, bei Miet- oder Pachtverhältnissen die Mieterschaft bzw. die Pächterinnen und Pächter von Grund- stücken, Gebäuden, gewerblichen Räumen und Wohnungen mit Niederspannungsinstallationen, deren Energieverbrauch über Primeo-Energie-eigene Messeinrichtungen erfasst oder in besonderen Fällen pauschal festgelegt wird. c) bei Anschlüssen von Energieerzeugungsanlagen an das Verteilnetz von Primeo Energie: Wer über eine Primeo-Energie-Messstelle eine Energieerzeugungs- anlage betreibt (z.B. als Eigentümerschaft, Pächte- rinnen und Pächter oder Betreibende). d) Für leer stehende bzw. nicht genutzte Räumlich- keiten gilt die Eigentümerschaft als Kundschaft. Als leer stehende oder nicht genutzte Räumlich- keiten gelten Verbrauchsstellen, für welche Primeo Energie keine andere Kundschaft gemeldet wurde. 1.4 Neben den vorliegenden AGB, vorbehaltlich etwaiger separater Vereinbarungen, gelten für den Anschluss von Speichern, von Energieerzeugungsanlagen, die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz von Primeo...
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Integrierende Bestandteile des Mietvertrags a. Statuten der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 vom 10. November 2012; b. Charta der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1; c. Reglement über die Vermietung von Wohnräumen vom 10. November 2012; d. Reglement des Solidaritätsfonds Kraftwerk1 für die MieterInnen von Wohnräumen vom 20. November 1999 (mit Änderungen bis 28. August 2007); e. Reglement über die Vermietung von Arbeitsflächen [Gewerberäume] vom 9. Juni 2012; f. Mobilitätskonzept für die jeweilige Siedlung in der jeweils gültigen Fassung. 1.2 Verhältnis zwischen Mietvertrag und Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die jeweils gültigen Preisstruktu- ren/Tarife/Preise, allfällige individuelle Vereinbarungen sowie Ausführungsvorschrif- ten gelten als integrierende Bestandteile der Rechtsverhältnisse für den Netzan- schluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie aus dem Verteilnetz der Energie AG Sumiswald (EAG genannt) an die Endverbraucher (Kunden ge- nannt), sowie für Eigentümer von elektrischen Niederspannungsinstallationen, wel- che direkt an das Verteilnetz der EAG angeschlossen sind. 1.2 Der Anschluss an das Netz, die Netznutzung und/oder der Bezug von Energie gelten als Anerkennung dieser AGB. 1.3 In besonderen Fällen hinsichtlich der Charakteristik des Energiebezugs, wie zum Beispiel bei Lieferungen an Grosskunden, Bereitstellung und Lieferung von Ergän- zungs- oder Ersatzenergie an Kunden mit Eigenerzeugungsanlagen, Installation von temporären Netzanschlüssen mit vorübergehender Energielieferung (Schausteller; Ausstellungen; Festanlässe; Baustellen usw.) sowie für weitere Netzanschlüsse und/oder Lieferungen können fallweise besondere Bedingungen vereinbart werden. In diesen Fällen gelten die AGB und die Preisstrukturen nur insoweit, als nichts Ab- weichendes vereinbart worden ist. 1.4 Xxxxx Xxxxx hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung dieser AGB sowie der für ihn zutreffenden Preisstrukturen. 1.5 Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich sowohl auf das weibliche wie das männliche Geschlecht. 1.6 Vorbehalten bleiben in jedem Fall die zwingenden bundesrechtlichen und kantonalen Vorschriften sowie die anwendbaren Werkvorschriften.
Grundlagen und Geltungsbereich. Diese DV wird gemäß § 78 x.X.xxx § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) geschlossen und dient der Umsetzung der §§ 6 bis 17 des Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetzes (AGG). Sie ist nach § 101 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Beschwerdekommission und die am Verfahren beteiligten städtischen Organisationseinheiten, soweit nicht die Vorschriften der §§ 101 ff. NBG und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) unmittelbar anzuwen- den sind. Diese DV gilt für alle städtischen Organisationseinheiten der LHH (Dezernate, Fachbereiche, Betriebe, Ämter und vergleichbaren Organisationseinheiten). Sie ist anzuwenden auf alle Beschäftigten der LHH, dies schließt ein: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und Personen, die nicht in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur LHH stehen, aber den Weisungen der Dienststelle unterliegen, in der sie tätig sind. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis bei der LHH beendet ist.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten als Grundlage für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Zumtobel Licht GmbH, X-0000 Xxxx (nachfolgend „Auftragnehmer“) für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 1.2 Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2110.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKZ für Energiebe- ratung (nachfolgend «AGB» genannt) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Dienst- leistungen im Bereich der Energieberatung durch die EKZ. Der Inhalt der Dienstleistungen wird in den einzelnen Dienstleis- tungsangeboten bzw. Produktbeschreibungen und in den vor- liegenden AGB spezifiziert. Zusätzliche Wünsche des Kunden, die nicht in den einzelnen Dienstleistungsangeboten enthalten sind, gelten als zusätzlicher Auftrag. 1.2 Die Parteien werden im Folgenden als «EKZ» und als «Kunden» bezeichnet. 1.3 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter, werden von den EKZ nur anerkannt, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zustimmen. 1.4 Die nachstehenden AGB bilden integrierenden Bestandteil des jeweiligen Dienstleistungsvertrages 1.5 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirk- samen Bestimmung tritt eine neue Klausel, die nach Sinn und Zweck den AGB und den wirtschaftlichen Auswirkungen der un- wirksamen Bestimmung möglichst entspricht.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Die Teilnahmebedingungen gelten für Produzenten, die eine Energieerzeugungsan- lage betreiben, mit der sie gemäss Art. 16 EnG Energie produzieren und diese Ener- gie im Modell «EWR Eigenstrom X» im Eigenverbrauch an ihre Stromkunden weiter- veräussern. 1.2 Die vom Produzenten gelieferte Energie (Eigenverbrauchsanteil) wird mittels kom- munikativer Smart Meter o.ä. Installationen am Ort des Verbrauchs von EWR ge- mäss den gesetzlichen Bestimmungen ermittelt. 1.3 EWR, die zugleich den Energiebedarf dieser Stromkunden aus der Grundversorgung (Netzanteil)* sicherstellt, soll sodann im Auftrag des Produzenten auch die Abrech- nung für den Eigenverbrauchsanteil der Stromkunden übernehmen. 1.4 EWR erstellt zuhanden der Stromkunden nach Bezugsquellen (Eigenverbrauch/ Netz) aufgeschlüsselte Gesamtrechnungen. Die Abrechnung erfolgt nach den Rech- nungsmodalitäten des EWR. 1.5 Diese Teilnahmebedingungen können auf der EWR-Website xxx.xxxxxxxxxx.xx eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfts- oder Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder zusätzlichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1. Änderungen der AGB 1.2. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs 1.3. Änderungen der AGB
Grundlagen und Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Grundlage für den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (der „Vertrag“) sowie alle weiteren Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten (nachfolgend „ Produkte“) und/oder Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend „Services“) einschließlich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird (nachfolgend „Software“), durch die ZG Lighting Austria GmbH, X-0000 Xxxxxxxx (nachfolgend „Gesellschaft“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“; die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam auch die „Vertragspartner“; Produkte, Services und Software gemeinsam auch „Leistungen“). Diese AGB gelten sohin auch ohne gesonderte Vereinbarung für künftige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.