Grundlagen und Geltungsbereich Musterklauseln

Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Integrierende Bestandteile des Mietvertrags
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Anschluss der elektrischen Anlagen des Kunden an das Netz von Primeo Netz AG, die Nutzung des Netzes und die Lieferung elektrischer Energie in der Grundversorgung durch Primeo Netz AG an Kunden in der Schweiz. Nachstehend wird Primeo Netz AG als Primeo Energie bezeichnet.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als Grundlage für den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag (der „Vertrag“) sowie alle weiteren Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Produkten (nachfolgend „ Produkte“) und/oder Erbringung von Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend „Services“) einschließlich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird (nachfolgend „Software“), durch die ZG Lighting Austria GmbH, X-0000 Xxxxxxxx (nachfolgend „Gesellschaft“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“; die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam auch die „Vertragspartner“; Produkte, Services und Software gemeinsam auch „Leistungen“). Diese AGB gelten sohin auch ohne gesonderte Vereinbarung für künftige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die jeweils gültigen Preisstruktu- ren/Tarife/Preise, allfällige individuelle Vereinbarungen sowie Ausführungsvorschrif- ten gelten als integrierende Bestandteile der Rechtsverhältnisse für den Netzan- schluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie aus dem Verteilnetz der Energie AG Sumiswald (EAG genannt) an die Endverbraucher (Kunden ge- nannt), sowie für Eigentümer von elektrischen Niederspannungsinstallationen, wel- che direkt an das Verteilnetz der EAG angeschlossen sind.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln – im Rahmen der zwischen der Aare Versorgungs AG (AVAG) (nachstehend «AVAG» genannt) und der jewei- ligen Gemeinde abgeschlossenen Verträge – den Anschluss, die Nutzung des Netzes und die Lieferung elektrischer Energie in der Grundversorgung durch die AVAG an die Kundschaft.
Grundlagen und Geltungsbereich. Diese DV wird gemäß § 78 x.X.xxx § 59 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) geschlossen und dient der Umsetzung der §§ 6 bis 17 des Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetzes (AGG). Sie ist nach § 101 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Beschwerdekommission und die am Verfahren beteiligten städtischen Organisationseinheiten, soweit nicht die Vorschriften der §§ 101 ff. NBG und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) unmittelbar anzuwen- den sind. Diese DV gilt für alle städtischen Organisationseinheiten der LHH (Dezernate, Fachbereiche, Betriebe, Ämter und vergleichbaren Organisationseinheiten). Sie ist anzuwenden auf alle Beschäftigten der LHH, dies schließt ein: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und Personen, die nicht in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur LHH stehen, aber den Weisungen der Dienststelle unterliegen, in der sie tätig sind. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis bei der LHH beendet ist.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Erstellung und den Betrieb des Tele- kommunikationsnetzes sowie allfällig individuelle Vereinbarungen bilden die Grundlage für den Anschluss an das Telekommunikationsnetz, die Netznutzung und die Signallieferung der Energie Seeland AG (in Folge ESAG genannt) an die Endverbraucher (in Folge Kunden genannt). Sie bil- den zusammen mit den jeweils gültigen Preisblättern die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwi- schen der ESAG und ihren Kunden. Für Kommunikationsdienstleistungen gelten ergänzend die AGB für die Produkte von Quickline. Für den Anschluss an das Glasfaserkabelnetz gelten ergän- zend die Vertragsbedingungen Glasfasererschliessung, herausgegeben vom Schweizerischen Hauseigentümerverband (HEV).
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfts- oder Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder zusätzlichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Die Teilnahmebedingungen gelten für Produzenten, die eine Energieerzeugungsan- lage betreiben, mit der sie gemäss Art. 16 EnG Energie produzieren und diese Ener- gie im Modell «EWR Eigenstrom X» im Eigenverbrauch an ihre Stromkunden weiter- veräussern.
Grundlagen und Geltungsbereich. 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten als Grundlage für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch die Zumtobel Licht GmbH, X-0000 Xxxx (nachfolgend „Auftragnehmer“) für ihre Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).