Haftung und Freistellung Musterklauseln

Haftung und Freistellung. 8.1 [Verantwortungsbereich des Kunden] Der Kunde gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung der sich aus den einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Haftung und Freistellung. 1. Soweit nicht aus diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder anwendbaren zwingenden Rechtsvorschriften etwas anderes hervorgeht, sind Schadens- und Aufwendungsansprü- chen des Kunden gegenüber MEU, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzun- gen des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit MEU, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungs- gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei Verletzung von we- sentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Um- fang der Haftung allerdings begrenzt auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Scha- dens, wenn MEU, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungs- gehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zu Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen die- se Begrenzung des Haftungsumfangs bei jeder Fahrlässigkeit gilt. Die Haftung ist ferner dann nicht begrenzt, wenn MEU nach dem Gesetz zwingend haftet, z. B. nach dem Produk- tionshaftungsgesetz und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
Haftung und Freistellung. 13.1. Der Verkäufer schließt ausdrücklich jede Haftung und/oder Gefährdungshaftung für direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verstümmelung oder Verlust von Daten, Schäden an Kulturpflanzen und alle anderen Formen direkter und/oder indirekter Schäden aus, die durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, von ihm eingesetzte Hilfspersonen und/oder seine Produkte verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.
Haftung und Freistellung. (1) Die Haftung der SVLFG, des BHÄV und ihrer Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung der in die- sem Vertrag geregelten Pflichten bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftung bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflich- ten ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftung und Freistellung. (1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Haftung und Freistellung. 9.1 [Verantwortungsbereich des Kunden]
Haftung und Freistellung. Mit Ausnahme von Schäden aufgrund von Konstruktionsfehlern oder nicht ordnungsgemäßer Funktionsweise der gemieteten Hardware unter Verletzung der ausdrücklichen Gewährleistungen von SISW gemäß Abschnitt 7.6 dieser Hardwarebedingungen haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verwendung, missbräuchlichen Verwendung oder Vernachlässigung der gemieteten Hardware, einschließlich Unfällen mit Personen oder Eigentum, ergeben. Der Kunde wird SISW in Bezug auf alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Prozesse, Schäden, Verluste, höheren Steuern, Verbindlichkeiten und Ausgaben, einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltskosten schadlos halten, die sich aus, in Verbindung mit oder aufgrund der missbräuchlichen Verwendung oder Vernachlässigung der gemieteten Hardware ergeben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts bleiben nach Ablauf oder Kündigung dieser Hardwarebedingungen oder des Rahmenvertrags aus beliebigem Grund in Kraft.
Haftung und Freistellung. 12.1 Der Mietvermittler haftet dem Eigentümer gegenüber nicht für Schäden, die aus der Durchführung (seiner Tätigkeiten im Rahmen) dieses Vertrags erwachsen, ausgenommen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mietvermittlers zurückzuführen ist.
Haftung und Freistellung. 1. Wir haften für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragswecks unumgänglich ist. Die Haftung für leichte und einfache Fahrlässigkeit ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Haftung und Freistellung. 7.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, haben die Waren die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes einzuhalten. AF ist nicht dafür verantwortlich, dass die Waren die im Lieferland geltenden gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungs- regeln und/oder Regelungen einhalten und übernimmt hierfür keine Haftung.