Haftung und Freistellung Musterklauseln

Haftung und Freistellung. 1. Vorbehaltlich zwingender, gesetzlicher Bestimmungen zur (Produkt-)Haftung haftet Holmatro nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden oder Dritten zugefügt werden. Dies gilt auch für direkte oder indirekte Schäden an Grundstücken oder beweglichen Gütern, die direkt oder indirekt durch von Holmatro oder im Namen von Holmatro gelieferte Produkte verursacht wurden oder mit diesen in Zusammenhang stehen, oder die direkt oder indirekt durch die Nutzung oder Anwendung oder Verarbeitung solcher Produkte oder durch Informationen verursacht wurden, die Holmatro über die Produkte bereitstellt hat. 2. Für den Fall, dass in die Niederlande auszuliefernde Produkte außerhalb der Niederlande verwendet werden, haftet Holmatro auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die Produkte nicht den technischen Anforderungen, Normen und/oder Vorschriften des Landes entsprechen, in dem die Produkte verwendet werden müssen. 3. Holmatro haftet gegenüber dem Kunden immer für den niedrigeren Betrag aus der jeweiligen Vertragssumme (ohne USt.) und die Haftung beschränkt sich auf den Betrag, den Holmatro pro Einzelereignis aus seiner Betriebshaftpflichtversicherung erhält (eine zusammenhängende Serie von Ereignissen zählt als ein einziges Ereignis). 4. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Schaden von Holmatro vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 5. Außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Holmatro stellt der Kunde Holmatro von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz, Kosten und/oder Zinsen im Zusammenhang mit den Produkten oder die sich aus der Verwendung der Produkte ergeben und ungeachtet der Begründung frei, es sei denn, dem Kunden kann kein angemessener Vorwurf bezüglich dieses Schadens gemacht werden kann. 6. Wenn der Vertrag vorsieht, dass Holmatro für den vereinbarten Kaufpreis auch die Installation, Montage und Inbetriebnahme der Produkte übernimmt, haftet Holmatro unter den folgenden Umständen niemals für einen unsachgemäßen Betrieb der Produkte: a. die Montage und Inbetriebnahme konnte nicht entsprechend der Anweisungen und unter Anleitung und Überwachung von Holmatro oder eines von Holmatro eingeschalteten Dritten erfolgen; b. die Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeiten ausgeführt werden mussten, hatten aufgrund ihrer Beschaffenheit und Anordnung einen störenden Einfluss auf die Installation, Montage und Inbetriebnahme; c. die Fundamente, auf denen die Produkte montiert...
Haftung und Freistellung. 9.1 [Verantwortungsbereich des Kunden] Der Kunde gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung der sich aus den einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. 9.2 [Haftung] Die Haftungsregelung aus den AGB und den mitgeltenden Dokumenten gilt für diese ErgB-AV, soweit nicht eine Haftungsbeschränkung nach Maßgabe der jeweils einschlägigen geltenden rechtlichen Bestimmungen zugunsten der Telekom greift.
Haftung und Freistellung. 1. Der Vertragspartner trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Auslassungen in den von ihm direkt oder indirekt für die Ausführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, Mängel oder die Untauglichkeit der Sachen des Vertragspartners, an denen die Tätigkeiten ausgeführt werden, verursacht wird. Dies gilt nicht, sofern Profenco diese Mängel oder Untauglichkeit, Mängel oder Untauglichkeit von eventuellen Materialien oder Hilfsmitteln, die vom Vertragspartner für die Ausführung des Vertrages zur Verfügung gestellt wurden, sowie sonstige Mängel bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners, die sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergeben, sowie alle anderen Umstände, die Profenco nicht zugeschrieben werden können, kannte, 2. Profenco haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn, erlittener Verluste, Stagnationsschäden und Produktionsausfälle. Der Vertragspartner kann sich möglicherweise gegen diesen Schaden versichern. Darüber hinaus haftet Profenco nicht für Schäden an Sachen, die sich im Besitz, aber nicht im Eigentum von Profenco befinden. Unter dieser Art von Schaden werden unter anderem Schäden, die durch oder während der Erfüllung des Vertrages an Sachen, an denen gearbeitet wird, oder an Sachen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem gearbeitet wird, verursacht werden. Der Vertragspartner hat sich gegen solche Schäden zu versichern. 3. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4 haftet Profenco niemals für Xxxxxxx, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Dritter, die Profenco an der Erfüllung des Vertrages beteiligt hat, verursacht wurden, noch für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern von Profenco, die keine Führungskräfte sind, verursacht wurden. 4. Unbeschadet der Bestimmungen im Rest dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere der Bestimmungen in den Absätzen 6 und 7 dieses Artikels, haftet Profenco gegenüber dem Vertragspartner nur für direkte Schäden, die dem Vertragspartner durch einen zurechenbaren Leistungsmangel bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch Profenco entstehen. Unter einem zurechenbaren Leistungsmangel wird ein Mangel verstanden, den ein guter und sorgfältig handelnder Fachmann unter Beachtung der üblichen Aufmerksamkeit und der für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Fachkenntnisse und Ressourcen vermeiden kann und sollte. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden: - angem...
Haftung und Freistellung. 13.1. Der Verkäufer schließt ausdrücklich jede Haftung und/oder Gefährdungshaftung für direkte Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Firmenwert, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verstümmelung oder Verlust von Daten, Schäden an Kulturpflanzen und alle anderen Formen direkter und/oder indirekter Schäden aus, die durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, von ihm eingesetzte Hilfspersonen und/oder seine Produkte verursacht werden, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit. 13.2. Wenn der Haftungsausschluss in Artikel 13.1 nicht greift, ist der Schadensersatz auf den einmaligen Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) für die Tätigkeiten beschränkt, aus welchen die Haftung entstanden ist oder mit welchen die Haftung zumindest in einem Zusammenhang steht. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung des Verkäufers im jeweiligen Fall ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, den der Verkäufer gemäß dem anwendbaren Versicherungsvertrag im jeweiligen Fall zu zahlen hat. 13.3. Der Käufer stellt den Verkäufer auf erstes Anfordern in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter gegen den Verkäufer frei, die sich auf einen Sachverhalt beziehen, für den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung ausgeschlossen ist. Darüber hinaus stellt der Käufer den Verkäufer auf erstes Anfordern in vollem Umfang von Ansprüchen Dritter aus einer Produkthaftung infolge eines Fehlers an einem Produkt des Käufers frei, von dem ein oder mehrere Produkte des Verkäufers einen Teil bilden (zum Beispiel durch (missbräuchliche) Vermischung, Zuwachs oder Umwandlung).
Haftung und Freistellung. 9.1 [Verantwortungsbereich des Kunden] 9.2 [Haftung]
Haftung und Freistellung. Die Haftung der SVLFG, des BHÄV und ihrer Erfüllungsgehilfen für die Erfüllung der in die- sem Vertrag geregelten Pflichten bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftung bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflich- ten ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Haftung und Freistellung. 1. Der Unternehmer haftet nach den Regelungen des Gesetzes, ein Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- gehilfen, insbesondere Nachunternehmer und Lieferanten, hat er in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 2. Wird der Besteller aufgrund einer vom Unternehmer zu verant- wortenden Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung durch Dritte in Anspruch genommen, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Besteller von Ansprüchen freizu- stellen. Über Anspruchsstellungen Dritter wird der Besteller den Unter- nehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Besteller wird sich im Hinblick auf die Führung einer Auseinandersetzung mit dem Unternehmer abstimmen, insbesondere wird der Besteller ohne Zustimmung des Unternehmers Ansprüche Dritter nicht anerkennen oder vergleichsweise regeln. Die Vertragsparteien werden bis zur Abgabe von Erklärungen Maßnahmen unternehmen, die aus Sicht eines vernünftig den- kenden Kaufmannes sachgerecht sind. Der Besteller verpflich- tet sich, keine präjudizierenden Erklärungen abzugeben. Die Vertragsparteien werden Abwehrmaßnahmen koordinieren, wenn aus formalen Gründen ein Einrücken des Unternehmers in die Position des Bestellers nicht möglich ist. Der Besteller hat die Xxxx, entweder selbst alle gebotenen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung zu ergreifen oder den Un- ternehmer zu bevollmächtigen, alle gebotenen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung zu ergreifen. Der Unternehmer wird den Besteller von allen Kosten der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung freistellen.
Haftung und Freistellung. 8.1 Die Haftung von AUFTRAGNEHMER richtet sich grundsätz- lich nach den gesetzlichen Bestimmungen für den jeweiligen Vertragstyp, je nachdem, ob der Schaden in der Lagerung, einer Dienstleistung, Transport o.Ä. eingetreten ist. Dabei kennzeichnet das einzelne Modul gemäß Anlage 1-1 den jeweiligen zugrundeliegenden Vertragstyp und damit die darauf anfallende Haftung. Kann AUFTRAGNEHMER nicht darlegen, wo und im Rahmen welcher Leistung ein Schaden entstanden ist, unterfällt der Schaden der Haftung für die Lagerung. Soweit AUFTRAGNEHMER Transporte durchführt, ist die beschränkte Haftung für nationale deutsche Trans- porte auf 40 SZR/kg Rohgewicht erweitert. Die Haftung des AUFTRAGNEHMERS pro Schadenereignis für einfache Fahr- lässigkeit ist der Höhe nach beschränkt unterschiedlich nach den einzelnen Modulen: – Standortabwicklung: • 1,25 Mio € pro Schadenfall, maximal 2,5 Mio € kumuliert pro Kalenderjahr für alle Umsatzvolumen bis 10 Mio €/ Kalenderjahr. • 5 Mio € pro Schadenfall, maximal 10 Mio € kumuliert pro Kalenderjahr für alle Umsatzvolumen größer 10 Mio €/ Kalenderjahr. • In einzelnen Fällen besonderer Risiken können die Par- teien in Anlage 2-1 individuelle höhere Haftungsgrenzen vereinbaren. Das Umsatzvolumen berechnet sich nach dem (hochge- rechneten) Umsatz in dem jeweiligen Kalenderjahr, zu Beginn des Vertrages nach den Angaben der Ausschrei- bung. – Transportabwicklung: X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/6 • 1,25 Mio € pro Schadenfall, maximal 2,5 Mio € kumuliert pro Kalenderjahr. • Für alle anderen Module gelten keine Haftungsbeschrän- kungen, falls nicht ausdrücklich pro Modul vereinbart. 8.2 Die Haftung von MERCEDES als Absender gemäß § 414 HGB bzw. Auftraggeber in anderen Leistungen für ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung, Unrichtigkeit oder Unvoll- ständigkeit der in den Dokumenten, auch dem Frachtbrief und Daten, aufgenommenen Angaben, Unterlassung der Mitteilung über die Gefährlichkeit der Güter oder für das Fehlen, die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der beglei- tenden Dokumente gemäß § 414 Abs. 1 HGB und Daten ist auf 8,33 SZR/kg Rohgewicht der Sendung beschränkt. 8.3 Soweit in diesem Vertrag und seinen Anlagen Haftungsbe- schränkungen vereinbart sind, finden diese keine Anwendung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bzw. Leichtfertigkeit im Fall von Transporten sowie – unabhängig vom Grad des Verschuldens – bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflich...
Haftung und Freistellung. (1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. (2) Der Teilnehmer stellt die Sparkasse von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. (3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook oder Instagram von jeder Haftung frei.
Haftung und Freistellung. 7. Odpowiedzialność i zwolnienie od odpowiedzialności