Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung Musterklauseln

Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. (1) Dieser Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung des Lizenzvertrages in Kraft, wobei der Tag der letzten Unterzeichnung durch eine Vertragspartei Ausschlag gebend ist. (2) Bei Softwaremiete und Nutzung der Software im Rahmen von SaaS ist der Vertrag für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens fest abgeschlossen. (3) Der Vertrag über Softwaremiete und Nutzung der Software im Rahmen von SaaS verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres schriftlich die Kündigung des Vertrages erklärt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Das Nutzungsentgelt für Softwaremiete und Nutzung der Software im Rahmen von SaaS kann durch den Lizenzgeber mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens 60 Tagen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung zum Beginn des neuen Vertragsjahres erhöht werden. Die Erhöhung darf jedoch pro Vertragsjahr nicht mehr als 5 Prozent bezogen auf das vereinbarte Nutzungsentgelt betragen. Der Lizenznehmer kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsankündigung den Wartungs- und Supportvertrag außerordentlich kündigen.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. (1) Dieser Wartungs- und Supportvertrag tritt am Tag der Unterzeichnung des Lizenzvertrages und/oder Wartungsvertrages in Kraft, wobei der Tag der letzten Unterzeichnung durch eine Vertragspartei Ausschlag gebend ist. (2) Dieser Wartungs- und Supportvertrag ist gültig für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. (3) Der Wartungs- und Supportvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres schriftlich die Kündigung des Wartungs- und Supportvertrages erklärt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Der in vorstehendem Abschnitt „Wartung und Support bei Softwarekauf“, Ziffer 2, Absatz a) genannte Prozentsatz für die Berechnung des Wartungs- und Supportentgelts kann durch den Lizenzgeber mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens 60 Tagen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung zum Beginn des neuen Vertragsjahres erhöht werden. Die Erhöhung darf jedoch pro Vertragsjahr nicht mehr als 2 Prozent bezogen auf den Bezugspreis gemäß vorstehendem Absatz a) betragen (also z.B. Erhöhung von 18% auf 20%). Der Lizenznehmer kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erhöhungsankündigung den Wartungs- und Supportvertrag außerordentlich kündigen.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. 3.1 Der Vertrag tritt mit Annahme durch Conrad bzw. Freischaltung des Händlerkontos in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Sind bei regulärem Vertragsende noch Bestellungen, die über den Marketplace getätigt wurden und/ oder Retouren, Kundenanfragen oder Rückerstattungen offen, so verlängert sich der Vertrag bis zur vollständigen Abwicklung des letzten im Zeitpunkt des regulären Vertragsendes noch offenen Postens. 3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Conrad insbesondere zu, (a) wenn der Händler zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen beseitigt. "Zentrale Bestimmungen" in diesem Sinne sind insbesondere: - Abschnitt X. Xxxxxx 11.4 (Übersendung der Bescheinigung des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung) - Abschnitt X. Xxxxxx 4.3 (die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen), - Abschnitt X. Xxxxxx 4.6 (das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen) - Abschnitt X. Xxxxxx 4.7 (die Verpflichtung, das Angebot von Conrad nur im erlaubten Rahmen zu nutzen) - Abschnitt X. Xxxxxx 5.5 (die Verpflichtung, den Conrad-Marketplace nicht zu umgehen) (b) wenn der Händler während eines Zeitraums von einem Monat zweimal gegen sonstige Bestimmungen dieser AGB verstoßen hat; (c) wenn der Händler wiederholt berechtigt gesperrt werden muss (siehe hierzu Abschnitt X. Xxxxxx 8); (d) wenn die Performance (Annahmequote, Antwortquote, Tracking ID, etc) des Händlers unter 95% sinkt (relevant ist der Zeitraum seit dem ersten Verkauf auf der Plattform), (e) wenn der Händler durch die eingestellten Inhalte Schutzrechte Dritter verletzt. 3.3 Das vorstehende außerordentliche Kündigungsrecht kann mit einer Frist von 4 Wochen seit Kenntnis der Umstände, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, ausgeübt werden. 3.4 Wird die Vereinbarung beendet, so deaktiviert Conrad das Händlerkonto 10 Werktage nach Vorankündigung unwiderruflich. Gesetzliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. Die Vereinbarung beginnt nach Vertragsunterzeichnung durch alle Vertrags- partner*innen zum 01.04.2021 und endet zum 28.02.2022. Sofern weitere Mittel erschlossen werden können, wird eine Verlängerung der Vereinbarung über die- sen Zeitpunkt hinaus angestrebt. Die Zuwendungsvereinbarung kann sowohl vom Zuwendungsgeber als auch von der Zuwendungsnehmerin mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Zuwendungsvereinbarung von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kün- digung bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe für eine Kündigung sind insbesondere, wenn a) der Abschluss der Vereinbarung durch Angaben der Zuwendungsempfänge- rin zustande gekommen ist, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder un- vollständig waren oder b) die Zuwendungsempfängerin den im Zuwendungsbescheid aufgeführten Ver- pflichtungen nicht nachkommt oder c) der Zuwendungsgeber den Verpflichtungen dieser Vereinbarung nicht nach- kommt. Im Falle der Kündigung wird über Aufgaben, Inhalt und Umfang der Finanzie- rung neu verhandelt. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss als zuständiger Ausschuss des Ge- meinderats der Landeshauptstadt Stuttgart wird zeitnah über eine Vereinba- rungskündigung informiert. Vor Ablauf der Vereinbarung wird dem Ausschuss ein Vorschlag zur Neurege- lung der Vereinbarung zur Beschlussfassung vorgelegt. Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten ein- zelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungsbestandteile hier- von nicht berührt. Für den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Würt- temberg e. V. Für die Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt Anlage Konzept für das „ReFIT – Regionale Förderung von Inklusion und Teilhabe“, Stand: 11.05.2020 Das geplante Projekt ReFIT möchte Kommunen einen Werkzeugkoffer an die Hand geben, der an den Stellen zum Einsatz kommt, an denen gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Roma erschwert und/oder verwehrt ist. Die auf EU-Ebene formulierten Strategien zur Eingliederung von zugewanderten Roma auf kommunaler Ebene sollen so umgesetzt, sowie der besondere Schutz von Frauen und Kindern in den Mitgliedstaaten (2013/C 378/01) durch horizontale politische Maßnahmen gewährleistet werden. Hierbei wir...
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines je- den Quartals kündigen. Ändern sich die Netzentgelte, so kann der Lieferant das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Entgeltänderung, oder zum Ende des der Änderung der Netzentgelte folgenden Kalendermonats kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. Diese Vereinbarung tritt am in Kraft.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. 1. Der Beratungs- und Vermittlungsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Lauf- zeit des Beratungs- und Vermittlungsvertrages ist unbefristet. Vorbehaltlich von nachstehend Abs. 2 kann dieser Beratungs- und Vermittlungsvertrag durch beide Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. 2. Nach Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ist der Vermittler Sozialagentur Nord jedoch gegenüber dem Leistungserbringer vertraglich zur Betreuung der als Betreuungskraft entsendeten Mitarbeiter des Leistungserbringers im Notfall oder auf Anforderung dieser verpflichtet. Das bedingt, dass der Bera- tungs- und Vermittlungsvertrag nur beendet werden kann, wenn gleichzeitig auch der Dienstleistungs- vertrag beendet wird. Die ordentliche Kündigungsfrist für diesen Beratungs- und Vermittlungsvertrag ist daher mit der des Dienstleistungsvertrages identisch. Dieser kann ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Bei Kündigung eines Dienstleistungsvertrages ist die gleichzeitige Beendigung dieses Bera- tungs- und Vermittlungsvertrages jedoch nicht notwendig; bei Fortbestand des Beratungs- und Vermitt- lungsvertrages über einen Dienstleistungsvertrag hinaus wird der Vermittler Sozialagentur Nord seine nach Maßgabe dieses Vertrages geschuldeten Leistungen, insbesondere die Vermittlung eines neuen Dienstleistungsvertrages, weiterhin erbringen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hier- von unberührt.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung. 6.1 Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten ab Zustellung des Lizenzcodes per Email an den Lizenznehmer geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Wird nach 5.2 ein Testzeitraum gewährt, gilt die Mindestvertragslaufzeit ab dem Ende des Testzeitraumes. 6.2 cop kann dem Lizenznehmer einen Testzeitraum gewähren, für den keine Nutzungsgebühren seitens cop in Rechnung gestellt werden. Die Dauer des Testzeitraums wird mit der Lizenzbestellung vereinbart. Unberührt davon ist die einmalige Einrichtungsgebühr. Während dieses Testzeitraums kann der Lizenznehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann innerhalb des Testzeitraums schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 6.3 Kündigt der Lizenznehmer innerhalb des Testzeitraums hat er nicht automatisch Anspruch auf einen erneuten Testzeitraum. cop behält sich das Recht vor, dies im Einzelfall zu entscheiden. 6.4 cop hat im Falle der Beendigung ihres Dienstleistungsvertrages mit CNET Content Solution ein Sonder- kündigungsrecht zum Vertragsende mit CNET Content Solution. Die Sonderkündigung hat eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen zum Monatsende. 6.5 Bei anhaltendem Zahlungsverzug behält sich cop die Aussetzung der Datenlieferungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Posten vor.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung a. Diese Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt zwischen den Parteien rechtswirksam, an dem der Kunde das schriftliche Angebot von STRATACT in Bezug auf die Zurverfügungstellung des Dienstes akzeptiert. Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Bestellbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn sie auf der Bestellung oder auf anderen Dokumenten des Kunden aufscheinen. b. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Wirksamkeitsdatum und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei zu jedem Monatsende schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf von drei Monaten. c. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung auf Grund einer wesentlichen Vertragsverletzung der anderen Partei schriftlich außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sofern die verletzende Vertragspartei die Vertragsverletzung nicht vor Ablauf der 30tägigen Frist beheben kann. Ohne die weiteren Rechte von STRATACT einzuschränken, kann STRATACT den Zugang eines Benutzers zum Dienst jederzeit ohne vorherige Ankündigung aussetzen oder beenden, sofern STRATACT Grund zur Annahme hat, dass der betreffende Benutzer sich in einer Art und Weise verhält, die nicht den Anforderungen dieser Vereinbarung entspricht.

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  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Entschädigung Du erklärst dich damit einverstanden, uns von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten im Zusammenhang mit deiner Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetze, einschließlich geistiger Eigentumsrechte und Datenschutzrechte, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Du wirst uns unverzüglich unsere Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit oder aus solchen Ansprüchen erstatten.