Kündigung des Mietvertrages. 10.1 Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag nach Ankündung ohne Einhaltung einer Frist zu beenden,
a) wenn sich der Mieter nach schriftlicher Mahnung länger als 14 Kalendertage in Zahlungsverzug befindet oder ein vom Mieter hingegebener Scheck oder Wechsel zu Protest geht.
b) wenn erst nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet ist.
c) wenn der Mieter ohne unsere Zustimmung die Mietsache oder einen Teil derselben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort verbringt oder unbefugten Dritten überlässt.
d) wenn der Mieter schuldhaft gegen Ziffer 5.4 und Ziffer 9.1 bis 9.4 verstößt.
10.2 Der Mieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung der Mietsache aus vom Vermieter zu vertretenen Gründen nicht möglich ist.
Kündigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet zum Zeitpunkt des vereinbarten Rückgabetermins, ohne dass es einer Kündigung des Mietvertrages bedarf (Befristung). Das Recht der Parteien den Mietvertrag ordentlich zu kündigen ist ausgeschlossen. Das Recht des Mieters und des Vermieters, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlichen fristlosen zu kündigen, wenn: - der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet; - Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Ein Reisemobil schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Verwendungszweck sein; - der Zweck bzw. der Anlass der Anmietung gesetzeswidrig ist oder - ein Verstoß gegen wesentliche Verpflichtungen und Obliegenheiten des Mieters vorliegt. Die berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Hat der Mieter die außerordentliche Kündigung des Vermieters zu vertreten, so hat der Vermieter die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Reisemobiles während des vereinbarten Mietzeitraumes sowie die ersparten Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter anzurechnen. Wird das Reisemobil nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren: Der Mieter hat bei einer Kündigung - bis zu 61 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. - weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Kündigung des Mietvertrages. 3.1 Mietdauer: Die Mindestmietdauer beträgt 2 Wohnsemester und läuft jeweils vom 01.09. bis 31.03. und vom 01.04. bis 31.08.
Kündigung des Mietvertrages. 7.1. Die Möglichkeiten, den Mietvertrag zu kündigen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Erfolgt eine Kündigung während einer Mietwoche, so beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem Ablauf dieser Mietwoche.
7.2. Beide Parteien haben das Recht, den Mietvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter liegt insbesondere bei Verstößen gegen Ziffern 4, 5 und 6 sowie dann vor, wenn der Vermieter seine Geschäftstätigkeit am Standort des Abteils aus welchem Grund auch immer einstellt.
Kündigung des Mietvertrages. 1. Während der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2. Die außerordentliche Kündigung wegen wichtigen Grundes richtet sich nach dem Gesetz. Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund zur Kündi- gung insbesondere dann vor, wenn gegen den Mieter Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, er wesentliche Vertragspflichten, z.B. Wahrnehmung gesetzlicher Prüfungstermine, verletzt oder nicht beachtet oder die Abnahme/den Betrieb des gemieteten Fahr- zeug unberechtigt verweigert.
3. Kündigungen bedürfen der Textform.
4. Der Vermieter ist nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz umfasst insbesondere entgangene Mieten und Mietausfälle, Kosten für Rückführung des Fahrzeu- ges, Suche nach einem neuen Mieter sowie Schadennebenkosten.
Kündigung des Mietvertrages. 8.1 Ab dem Zeitpunkt der ‹bergabe steht die Mietsache unter der Obhut des Mieters. Dieser hat alle aus dem Einsatz verursachten Sch‰den selbst zu tragen. Die Gefahrtragung endet für den Mieter erst mit ordnungsgem‰fler Rückgabe des Ger‰tes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Der Mieter übernimmt mit der ‹bernahme der Mietsache das gesamte Betriebsrisiko für die Dauer des Mietverh‰ltnisses und leistet insbesondere Gew‰hr dafür, dass die Bodenver- h‰ltnisse an der Einsatzstelle einen gefahrlosen Einsatz der Mietsache mˆglich machen. Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter im Innenverh‰ltnis frei. Das gilt auch für den Fall der Inanspruchnahme des Ver- mieters nach dem USchadG, oder anderer vergleichbarer ˆffentlich-rechtlicher, nationaler oder internationaler Vorschriften, sofern dieser den Schaden nicht vors‰tzlich oder grob fahrl‰ssig verursacht hat.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, schlieflt der Vermieter eine Maschinen- und Kaskoversicherung ab, durch die auch das Sachnutzungsinteresse des Mieters mitversichert und der Mieter in den Versicherungsschutz des Maschinen- und Kaskoversicherungsvertrages miteinbezogen wird. Den vertragsgem‰flen Selbstbehalt pro Schadensfall hat der Mieter jedoch in jedem Falle selbst zu tragen.
8.3 Ansonsten haftet der Mieter für alle Sch‰den, die er oder sein Bedienungs- personal an der Mietsache verursachen, sowie für alle daraus entstehenden Ausfallzeiten. Die Reparatur- und Ausfallkosten werden dem Mieter im Zweifel auf der Grundlage eines Gutachten eines vereidigten Sachverst‰ndigen berech- net.
8.4 Der Mieter haftet in jedem Fall und im vollen Unfang für alle Sch‰den aus dem Gebrauch der Mietsache aus den nachfolgenden Ursachen, wobei der Rückgriff des Maschinen- und Kaskoversicherers zul‰ssig ist:
a) jede grob fahrl‰ssige oder vors‰tzliche Verursachung eines Unfalls o- der einer Besch‰digung der Mietsache.
b) Sch‰den an Aufbauten, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshˆhe verursacht werden,
c) Sch‰den, die aus Nichtbeachtung der Sicherheits- und Einsatzbedin- gungen oder ungeeignete Diebstahlsicherung entstehen,
d) Unbefugte Weitervermietung des Mietgegenstandes, ‹berlassung an nichtberechtigte Personen
e) In allen anderen F‰llen, in denen vertragsgem‰fl keine Deckung des Maschinen- und Kaskoversicherers besteht.
8.5 In der durch den Vermieter abgeschlossenen Maschinen- und Kaskoversiche- rung (Ziffer 8.2) ist eine Haftpflichtversicherung für die Betriebsrisiken des Mieters nicht ent...
Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter kann diesen Mietvertrag vor Antritt des Mietverhältnisses schriftlich kündigen. Wird die Kündigung per E-Mail geschickt, wird diese erst dann als erhalten angesehen, wenn SONNE UND STRAND den Erhalt dem Mieter gegenüber bestätigt hat. Die Kündigung ist gültig ab dem Tag, an dem SONNE UND STRAND sie erhält. Im Falle einer Kündigung durch den Mieter hat SONNE UND STRAND Recht auf eine angemessene Entschädigung. Ohne weitere Beweisführung werden folgende Forderungen gestellt: Bis 70 Tage vor der Anreise: 20 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. 69 bis 35 Tage vor der Anreise: 33 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. 34 bis 14 Tage vor der Anreise: 75 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. Ab 13 Tage vor der Anreise: 90 % des Gesamtmietpreises, jedoch mindestens EUR 70. Am Tag der Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises. Übertragung des Mietverhältnisses Der Mieter darf das Mietverhältnis gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 70 an einen anderen Mieter übertragen. Die Übertragung muss SONNE UND STRAND von beiden Parteien schriftlich mitgeteilt werden.
Kündigung des Mietvertrages. (1) Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Dem Vermieter steht ein Recht zur außerordentlichen und sofortigen Kündigung insbesondere zu bei: – unbefugter Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung, – unsachgemäßer, also den handwerklichen Regeln bzw. der Bedienungsanleitung widersprechender Behandlung bzw. Benutzung des Mietobjektes, – Pfändung des Mietgegenstandes durch Gläubiger des Mieters, – Kenntniserlangung des Vermieters von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Mieters, – Insolvenzanmeldung des Mieters, – Zahlungsverzug des Mieters bezüglich Forderungen, die dem Vermieter, auch aus anderen Rechtsgeschäften, zustehen.
(4) Macht der Vermieter von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, hat der Mieter den Mietausfallschaden zu ersetzen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist sofort, nach Kenntniserlangung der Kündigungsgründe, zu vollziehen.
Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Dem Vermieter steht ein Recht der außerordentlichen Kündigung zu bei:
Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer 14- tägigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist nachweislich an die den Parteien jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse so fristgerecht zuzustellen, sodass die 14-tägige Kündigungsfrist gewahrt bleibt. Weiters haben beide Parteien das Recht, das Mietvertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort und fristlost (auch mündlich) zu kündigen. Als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gilt insbesondere vertragswidriger Nutzung des Mietobjektes, Verzug und / oder Nichtbezahlung des Mietentgeltes, Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Mietvereinbarung, etc., sowie, wenn der Vermieter seine Geschäftstätigkeit am Standort des Mietobjektes aus welchen Gründen auch immer gänzlich einstellt. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjektes nach Ablauf des Mietvertrages fort, gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert.