Leistungszeit. 5.2.1 Der Vertragspartner vereinbart mit EXASOL einen Termin, zu dem die Consulting-Leistung abgerufen wird. Diese Terminvereinbarung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen. Bis zum entsprechenden Zeitpunkt müssen auch Änderungen des Termins mitgeteilt werden. Wird kein Termin vereinbart, besteht kein Anspruch auf das Erbringen der Leistung. 5.2.2 Ruft der Vertragspartner die Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Consulting-Leistung. In diesem Fall behält EXASOL sich das Recht vor, 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
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Samples: Service Agreement, Software Rental Agreement, Kaufvertrag
Leistungszeit. 5.2.1 Der Vertragspartner vereinbart mit EXASOL Exasol einen Termin, zu dem die Consulting-Leistung abgerufen wird. Diese Terminvereinbarung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen. Bis zum entsprechenden Zeitpunkt müssen auch Änderungen des Termins mitgeteilt werden. Wird kein Termin vereinbart, besteht kein Anspruch auf das Erbringen der Leistung.
5.2.2 Ruft der Vertragspartner die Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Consulting-Leistung. In diesem Fall behält EXASOL Exasol sich das Recht vor, 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement
Leistungszeit. 5.2.1 6.2.1 Der Vertragspartner vereinbart mit EXASOL Exacloud einen Termin, zu dem die Consulting-Leistung abgerufen wird. Diese Terminvereinbarung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen. Bis zum entsprechenden Zeitpunkt müssen auch Änderungen des Termins mitgeteilt werden. Wird kein Termin vereinbart, besteht kein Anspruch auf das Erbringen der Leistung.
5.2.2 6.2.2 Ruft der Vertragspartner die Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Consulting-Leistung. In diesem Fall behält EXASOL Exacloud sich das Recht vor, 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
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Samples: Cloud Services Agreement, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Cloud Services
Leistungszeit. 5.2.1 4.2.1 Der Vertragspartner vereinbart mit EXASOL EXACloud einen Termin, zu dem die Consulting-Leistung abgerufen wird. Diese Terminvereinbarung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen. Bis zum entsprechenden Zeitpunkt müssen auch Änderungen des Termins mitgeteilt werden. Wird kein Termin vereinbart, besteht kein Anspruch auf das Erbringen der Leistung.
5.2.2 4.2.2 Ruft der Vertragspartner die Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Consulting-Leistung. In Bei separater Beauftragung werden in diesem Fall behält EXASOL sich das Recht vor, 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellengestellt.
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Samples: Cloud Services Agreement
Leistungszeit. 5.2.1 2.1 Der Vertragspartner vereinbart mit EXASOL einen Termin, zu dem die Consulting-Leistung abgerufen wird. Diese Terminvereinbarung muss spätestens vier Wochen vor dem geplanten Abruf der Leistung erfolgen. Bis zum entsprechenden Zeitpunkt müssen auch Änderungen des Termins mitgeteilt werden. Wird kein Termin vereinbart, besteht kein Anspruch auf das Erbringen der Leistung.
5.2.2 2.2 Ruft der Vertragspartner die Leistung zum vereinbarten Termin nicht ab, erlischt der Anspruch auf Durchführung der Consulting-Leistung. In diesem Fall behält EXASOL sich das Recht vor, 80% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
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Samples: Consulting Agreement