Common use of Leistungszeit Clause in Contracts

Leistungszeit. 1. Die Vereinbarung von Leistungsfristen und -termi- nen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Ein- gang der Maschine unter der von uns angegebenen Einsendeadresse, der Freigabe eines etwaigen Kos- tenvoranschlags oder in den Fällen des Field-Service der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kunden. Im Falle eines Leistungstermins verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. 3. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn die Ma- schine bis zu ihrem Ablauf das Werk verlässt, Schnei- der die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung von Schneider, es sei denn Xxxxxxxxx hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung zu vertreten. Wir sind im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wir von dem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vor- leistungen des Kunden zurück. 4. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Xxxxxxxxx nach Eintritt des Leistungsverzugs ge- setzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungszeit. 1. Die Vereinbarung 4.1 Leistungszeiten von Leistungsfristen und -termi- nen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine PBD sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Ein- gang der Maschine unter der von uns angegebenen Einsendeadresse, der Freigabe eines etwaigen Kos- tenvoranschlags oder in den Fällen des Field-Service der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kunden. Im Falle eines Leistungstermins verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. 3. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn die Ma- schine bis zu ihrem Ablauf das Werk verlässt, Schnei- der die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung von Schneiderfreibleibend, es sei denn Xxxxxxxxx denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart. Nimmt PBD bei Service-Verträgen eine Leistungshandlung trotz Aufforderung in angemessener bzw. vereinbarter Zeitspanne nicht vor oder tritt ein Leistungserfolg nicht ein, hat der Kunde während der Vertragslaufzeit Anspruch auf Wiederholung der Leistungsbemühung von PBD. Verzug tritt erst ein, wenn eine mit angemessener Frist schriftlich angeforderte Wiederholung fehlschlägt. Ist PBD binnen dieser Frist nicht in der Lage, eine Leistungshandlung zu erbringen, ist der Kunde berechtigt, den Grund der jeweiligen Auftrag hinsichtlich des betreffenden Leistungsteils zu kündigen. 4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PBD die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. -, hat PBD auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung zu vertreten. Wir sind im Falle Sie berechtigen PBD, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit teilweise hinauszuschieben oder wegen des noch nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag berechtigtzurückzutreten. Wir informieren den Kunden unverzüglichWenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, wenn wir von dem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vor- leistungen des Kunden zurück. 4. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfristberechtigt, die er Xxxxxxxxx nach Eintritt hinsichtlich des Leistungsverzugs ge- setzt hat, zum Rücktritt noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag berechtigtzurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird PBD von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine darüber hinausgehenden Ansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich PBD nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungszeit. 1. Die Vereinbarung von Leistungsfristen Fristen und -termi- nen Terminen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vorher von uns Waldmann schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Die Leistungsfrist Eine Frist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch unsXxxxxxxx, jedoch nicht vor Ein- gang der Maschine unter vollständigen Beibringung der von uns angegebenen Einsendeadressevom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Freigabe eines etwaigen Kos- tenvoranschlags Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder in den Fällen des Field-Service im Falle von Geschäften mit Bestellern mit Sitz im Ausland nach Eingang der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kundenvollständigen Zahlung. Im Falle eines Leistungstermins Termins verschiebt er sich dieser Termin in diesen Fällen entsprechend. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden Bestellers voraus. 3. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn die Ma- schine Produkte bis zu ihrem Ablauf das Werk verlässt, Schnei- der verlassen oder Waldmann die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung Vorbe-halt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von Schneider, es sei denn Xxxxxxxxx hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung zu vertreten. Wir sind im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wir von dem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vor- leistungen des Kunden zurückWald-mann. 4. Im Falle des Leistungsverzugs Lieferverzugs ist der Kunde Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Xxxxxxxxx Xxxxxxxx nach Eintritt des Leistungsverzugs ge- setzt Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Sofern Xxxxxxxx mit dem Besteller einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen geschlossen hat und der Besteller die Produkte schuldhaft nicht rechtzeitig abruft, ist Xxxxxxxx nach fruchtlosem Ablauf einer von Waldmann gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, die Produkte zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

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Samples: General Sales, Maintenance, and Repair Conditions

Leistungszeit. (1. Die Vereinbarung von Leistungsfristen und -termi- nen bedarf ) Wird den in der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine Bestellung angegebenen Lieferterminen/Fristen nicht innerhalb 5 Tagen nach Zugang der Bestellung widersprochen, so sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher die von uns schriftlich genannten Termine als verbindlich bezeichnet zu betrachten. Bei nachträglichen Leistungsänderungen wird ein neuer Liefertermin verbindlich vereinbart. (2) Die vereinbarten Lieferzeiten sind verbindlich. Lieferungen dürfen weder zu früh, noch zu spät erfolgen. Eine verfrühte Lieferung führt nicht zur früheren Fälligkeit des Lieferpreises und kann auf Xxxx und Kosten des Lieferanten entweder zurückgesandt oder bis zum Liefertermin eingelagert werden. 2(3) Lieferungen sind so auf den Weg zu bringen, dass diese zum Liefertermin am Leistungsort zur Verfügung stehen. (4) Erfolgt eine Lieferung oder eine vereinbarte Teillieferung ganz oder teilweise nicht zum vereinbarten Termin, so sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Aufwendungsersatz sowie Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Leistungsfrist beginnt Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn ein fixer Liefertermin („just in time“/“just insequence“) vereinbart war und der Lieferant keine zur Abwendung von Stillstands Schäden geeigneten Maßnahmen (z.B. Versorgung durch Sonderfahrten etc.) anbieten kann. (5) Unser Anspruch auf Ersatz etwaigen Verzugsschadens wird durch eine verspätet erfolgte Lieferung oder die Ausübung der Rechte aus Absatz 4 nicht berührt. (6) Sofern eine nicht zu vermeidende Verzögerung der Lieferung zu erwarten ist, verpflichtet sich der Lieferant, uns dies unverzüglich unter gleichzeitigem Angebot eines neuen Liefertermins mitzuteilen. Liegt dieser später als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin, sind wir zum Rücktritt berechtigt. (7) Droht eine Überschreitung des Liefertermins aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, wird die Leistungszeitentsprechend verlängert, sofern der Lieferant keinen Fixtermin garantiert hatte. Der Lieferant verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, auf die Ereignisse, welche die Leistung vorübergehend verhindern, Einfluss zu nehmen und beschleunigend zu reagieren. Beschleunigungsmehrkosten sind mit uns abzustimmen. (8) Dauert die Verhinderung gemäß Absatz 7 länger als zwei Monate, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Gleiches gilt, wenn wir aufgrund der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch Verzögerung eigenen Leistungspflichten nicht vor Ein- gang der Maschine unter der von uns angegebenen Einsendeadresse, der Freigabe eines etwaigen Kos- tenvoranschlags oder in den Fällen des Field-Service der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kundenmehr rechtzeitig nachkommen können. Im Falle eines Leistungstermins verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen Rücktritts nachdieser Bedingung werden beide Vertragspartner ohne weitere Konsequenzen aus den gegenseitigen Leistungspflichten des Kunden vorausnoch nicht erfüllten Teils des Vertrages frei. 3(9) Der Lieferant trägt das Beschaffungsrisiko. Die Leistungszeit ist eingehaltenZulieferprobleme sind nur dann eine Verhinderung gemäß Absatz 7, wenn die Ma- schine bis zur Erfüllung der Lieferpflicht erforderlichen Stoffe oder Dienstleistungen weltweit nicht zu ihrem Ablauf das Werk verlässt, Schnei- der die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung von Schneider, es sei denn Xxxxxxxxx hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung zu vertreten. Wir sind im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wir von dem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vor- leistungen des Kunden zurückbeschaffen sind. 4. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Xxxxxxxxx nach Eintritt des Leistungsverzugs ge- setzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Leistungszeit. 1. Die Vereinbarung von Leistungsfristen Der Beginn und -termi- nen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Ein- gang der Maschine unter die Einhaltung der von uns angegebenen Einsendeadresse, der Freigabe eines etwaigen Kos- tenvoranschlags oder in den Fällen des Field-Service der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kunden. Im Falle eines Leistungstermins verschiebt sich dieser Termin entsprechend. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden Bestellers voraus. 3. Die Leistungszeit Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist eingehaltener verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Leistung, verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist, anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Verzögert sich ein vereinbarter Leistungstermin aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, weil wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert worden sind, so verlängern sich unsere Fristen angemessen. Haben wir den Besteller über das Leistungshindernis ordnungsgemäß informiert und ist es nicht nur von vorübergehender Natur, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Verzögern sich die Ma- schine bis Aufstellung, Montage oder lnbetriebnahme durch sonstige nicht von uns zu ihrem Ablauf das Werk verlässtvertretende Umstände, Schnei- so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung von Schneider, es sei denn Xxxxxxxxx hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen unseres Montagepersonals zu vertreten. Wir sind im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren den Kunden unverzüglich, wenn wir von dem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen und gewähren etwa erbrachte Vor- leistungen des Kunden zurücktragen. 4. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Xxxxxxxxx nach Eintritt des Leistungsverzugs ge- setzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Sales Contracts

Leistungszeit. 1. Die Vereinbarung von Leistungsfristen und -termi- nen -terminen bedarf der Schriftform. Leistungsfristen und -ter- mine -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht vorher von uns Dangel schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. 2. Die Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch unsDangel, jedoch nicht vor Ein- gang der Maschine unter vollständigen Beibringung der von uns angegebenen Einsendeadressevom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, der Freigabe Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder im Falle eines etwaigen Kos- tenvoranschlags oder in den Fällen des Field-Service Auslandsgeschäfts nach Eingang der Aufnahme der Tätigkeit vor Ort beim Kundenvollständigen Zahlung. Im Falle eines Leistungstermins verschiebt sich dieser Termin entsprechendder Leistungstermin in angemessener Weise, wenn der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen nicht rechtzeitig beibringt, Freigaben nicht rechtzeitig erteilt, nicht alle technischen Fragen rechtzeitig vollständig geklärt sind oder die vereinbarte Anzahlung oder im Falle eines Auslandsgeschäfts die gesamte Zahlung nicht vollständig bei Dangel eingeht. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. 3. Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn die Ma- schine Produkte bis zu ihrem Ablauf das Werk verlässt, Schnei- der von Dangel verlassen oder Dangel die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder Schneider in Fällen des Field-Service dem Kun- den die Abnahmebereitschaft angezeigt hat. Die Ein- haltung Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer, insbesondere rechtzeitiger, Selbst- belieferung Selbstbelieferung von SchneiderDangel, es sei denn Xxxxxxxxx Dangel hat den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbst- belieferung Selbstbelieferung zu vertreten. Wir sind Dangel ist im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir informieren Xxxxxx informiert den Kunden unverzüglich, wenn wir Xxxxxx von dem seinem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen Xxxxxxxx macht und gewähren gewährt etwa erbrachte Vor- leistungen Vorleistungen des Kunden zurück. Vorstehendes gilt nicht, wenn Xxxxxx zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden noch kein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt hat. 4. Im Falle des Leistungsverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Xxxxxxxxx Dangel nach Eintritt des Leistungsverzugs ge- setzt gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen