Leistungszeit. 9.1 Die im Vertrag angegebenen Termine der Leistung sind bindend. Der AN ist verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. 9.2 Die Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten des AN (Überstunden, Feiertags-, Nachtarbeits-, Sonntagsstunden etc.) wird nur dann aufgrund besonderer Verrechnungssätze vergütet, wenn diese Verrechnungssätze im Vertrag vereinbart wurden und diese Leistungserbringung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten mit der Fachabteilung des AG vor Leistungserbringung schriftlich vereinbart werden oder nachträglich schriftlich genehmigt und bestätigt werden, wobei auf eine nachträgliche Genehmigung kein Anspruch besteht. 9.3 Auf das Ausbleiben notwendiger, vom AG zu liefernder Unterlagen, kann sich der AN nur berufen, wenn er diese Unterlagen trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
Appears in 5 contracts
Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement, Consulting Agreement