Maßgebende Bedingungen Musterklauseln

Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Maßgebende Bedingungen. 1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Käufer richten sich ausschließlich nach den folgenden Einkaufsbedingungen.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller richten sich ausschließlich nach den folgenden Einkaufsbedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Einkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsfälle mit dem Lieferanten.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer (nachstehend „AN“ genannt) und der Steyr Automotive GmbH (nachstehend „AG“ genannt) richten sich nach den nachstehenden Einkaufsbedingungen. Diese haben - sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden - für sämtliche Bestellungen des AG an den AN oder sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und dem AN Gültigkeit. Angebotslegung und Beratungsleistungen des AN sind für den AG unverbindlich und unentgeltlich. Der AN ist verpflichtet, sich über alle Details, die die Ausführung der Lieferungen und/oder Leistungen (nachstehend „Vertragsgegenstand“ genannt) oder den Anfragegegenstand beeinflussen, eigenverantwortlich zu informieren.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten von Produktionsmaterial und Ersatzteilen und dem Besteller richten sich nach diesen Einkaufsbedingungen für Produktionsmal und Ersatzteile („Einkaufsbedingungen“) und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Lieferant auf diese, z.B. in Auftragsbestätigungen, ausdrücklich verweist.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen vertragli- chen Vereinbarungen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennt der Besteller nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder abwe- ichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Ges- chäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn der Lieferant den Besteller künftig nicht mehr ausdrücklich hierauf hinweist.
Maßgebende Bedingungen. Auf die unter Einbeziehung der folgenden Vertragsbedingungen geschlossenen Verträge, ihr Zustandekommen, ihre Wirksamkeit, Auslegung und Durchführung sowie auf alle weiteren zwischen den Parteien bestehenden rechtlichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Sind diese Vertragsbedingungen in einen mit MOIA geschlossenen Vertrag einbezogen worden, gelten sie auch für weitere Verträge gleicher Art, die mit einer der genannten Gesellschaften zukünftig geschlossen werden. Jegliche Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Vereinbarung bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Etwas anderes gilt nur, wenn MOIA der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ausdrücklich zustimmt. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie deren Bezahlung durch MOIA bedeutet keine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Kollidierende Geschäftsbedingungen berühren das Zustandekommen des Vertrages nicht, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben. In diesem Fall gelten für die Auslegung die übereinstimmenden Regelungen der beiderseitigen Geschäftsbedingungen und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Maßgebende Bedingungen. 1.1. Für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsinhalt, auch soweit sie diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht widersprechen, sondern sie nur ergänzen. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Besteller in Kenntnis anderslautender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung ohne Vorbehalt annimmt.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen BPW Bergische Achsen Kommanditgesellschaft als Lieferant (im Fol- genden "BPW" genannt) und dem Besteller richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonsti- gen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie der Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis im Sinne dieser Bedingun- gen wird auch durch Datenfernübertragung gewahrt. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht aus- drücklich widersprochen wurde.
Maßgebende Bedingungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten von Pro- duktionsmaterial oder Ersatzteilen für Nutzfahrzeuge und der MAN Truck & Bus Österreich AG (im folgenden "MAN" ge- nannt), richten sich, nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen be- dürfen der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedin- gungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.