Sachschäden Musterklauseln

Sachschäden. Schadenereignisse, welche die Beschädigung oder die Vernichtung von Sachen zur Folge haben.
Sachschäden. Soweit vereinbart, ersetzt der Versicherer Sachschäden, die durch einen Versicherungsfall (1.3) entstanden sind.
Sachschäden. Als Sachschäden gelten Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen sowie die dem Geschädigten daraus entstehenden Vermögensschäden. Die Funktionsbeeinträchtigung einer Sache ohne deren Substanzbeeinträchtigung gilt nicht als Sachschaden. Den Sachschäden gleichgestellt ist die Tötung, die Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung sowie der Verlust von Tieren.
Sachschäden. MTCH haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädi- gungen von Sachen entsteht und von MTCH oder einem von MTCH beauf- tragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an MTCH abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunter- nehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Die Veranstalter von MTCH übernehmen keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenstän- den, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen) sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschä- digung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen.
Sachschäden. Sollten während des Aufenthaltes Fehlbestände oder Sachschäden in den Zimmern oder der Aktiv- Welt-Külsheim auftreten, sind diese gesamtschuldnerisch (Haftpflichtversicherung) zu ersetzen.
Sachschäden. VTOI haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von VTOI oder einem von VTOI beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an VTOI abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benutzung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Jegliche weitere Haftung von VTOI ist ausgeschlossen (insbs. bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen, Mietwagen sowie bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen).
Sachschäden. Schäden, die durch einen Unfall, den Transport des Fahrrads einschließlich seiner Auf- und Abladung, Vandalismus oder böswillige Absicht verursacht werden, außer: ■ Schäden, die durch normale oder ungewöhnliche Abnutzung, Bau-, Montage- oder Materialfehler oder offensichtliche Wartungsmängel entstehen ■ Schäden – an den Reifen, – an folgendem abnehmbaren Zubehör : Batterie, Batterieladegerät, Bordcomputer oder Steueranzeige, Kommunikations-, Navigations- und/oder Multimediasysteme, Action-Camcorder und deren Halterungen, wenn keine weiteren Schäden am Fahrrad infolge desselben Schadensfalls entstanden sind. Wir versichern zudem Folgendes: ■ vom Radfahrer getragene Ausrüstung (Helm, Brille, Armbanduhr, spezielle Kleidung oder Schutzausrüstung), außer wenn keine weiteren Schäden am Fahrrad infolge desselben Schadensfalls aufgetreten sind, ■ Zubehör außer das im vorstehenden Absatz ausgeschlossene , das nach der Unterzeichnung erworben und nicht im Versicherungswert berücksichtigt wurde . Die Ausrüstung des Radfahrers wird zum Realwert erstattet und das Zubehör wird nach den gleichen Degressivitätsregeln wie das Fahrrad erstattet. Unsere Kostenübernahme ist auf maximal 250 EUR inklusive Mehrwertsteuer für diese beide Posten gemeinsam begrenzt.
Sachschäden. Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen im Umfang des Teils B Ziffer 31.1. Der Versicherer trägt die Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohn- und Kaufpreisforderungen des Versicherungsnehmers, soweit die Kosten in Zusammenhang damit stehen, dass ein Auftraggeber des Versicherungsnehmers aufgrund eines behaupteten Schadensersatzanspruches, der unter den Versicherungs-schutz dieses Vertrages fallen würde, die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen erklärt. Der Versicherer trägt die vorgenannten Kosten nur im Verhältnis des Schadensersatzanspruches zur geltend gemachten Werklohn- bzw. Kaufpreisforderung.
Sachschäden. Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers wegen Sachschäden an Akten, anderen Schriftstücken und sonstigen beweglichen Sachen erweitert werden.
Sachschäden. Jede Beschädigung oder Zerstörung einer Sache oder Substanz, jede körperliche Beeinträchtigung von Tieren.