Common use of Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich.Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zah- lungsbedingungen ergänzt werden. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglweder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist250 EGBGB. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anmelder und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher kann er sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmun- gen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Be- stimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreise- vertrages.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens- beraters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Consulting Agreement, General Terms and Conditions for Consulting Services

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens- beraters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSchiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zah- lungsbedingungen ergänzt werden. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglweder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist250 EGBGB. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anmelder und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher kann er sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmun- gen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Be- stimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreise- vertrages.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen ARTIKEL 59 Die Anhänge I bis IX und die Anlagen dazu sind Bestandteil dieses Protokolls. ARTIKEL 60 Die Regierung der SchriftformItalienischen Republik übermittelt der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung Rumäniens eine beglaubigte Abschrift des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und der Verträge, durch die er geändert oder ergänzt wurde, in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Die in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefassten Wortlaute dieses Vertrages sind diesem Protokoll beigefügt. Diese Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich wie der Schriftform. Soweit Wortlaut des in Absatz 1 genannten Vertrags in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istderzeitigen Sprachen. 40.2 EnBW ist berechtigtARTIKEL 61 Eine beglaubigte Abschrift der im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegten internationalen Übereinkünfte wird den Regierungen der Republik Bulgarien und Rumäniens vom Generalsekretär übermittelt. 1. Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom (ABl. L 266 vom 9.10.1980, S. 1) – Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ABl. L 146 vom 31.5.1984, S. 1) – Erstes Protokoll vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 1) – Zweites Protokoll vom 19. Dezember 1988 zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 17) – Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ABl. L 333 vom 18.11.1992, S. 1) – Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (ABl. C 15 vom 15.1.1997, S. 10) 2. Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225 vom 20.8.1990, S. 10) – Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 26 vom 31.1.1996, S. 1) – Protokoll vom 25. Mai 1999 zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 202 vom 16.7.1999, S. 1) 3. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 49) – Protokoll vom 27. September 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 2) – Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. C 151 vom 20.5.1997, S. 2) – Zweites Protokoll vom 19. Juni 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 12) 4. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2) – Protokoll vom 24. Juli 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. C 299 vom 9.10.1996, S. 2) – Protokoll vom 19. Juli 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Rechte Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragendie Bediensteten von Europol (ABl. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuC 221 vom 19.7.1997, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt S. 2) – Protokoll vom 30. November 2000 erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung Übereinkommens über die beabsichtigte Übertragung Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendes Anhangs jenes Übereinkommens (ABl. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf C 358 vom 13.12.2000, S. 2) – Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Sonderkündi- gungsfrist wirksamOrgane, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (ABl. Insbesondere ist auf diese Weise C 312 vom 16.12.2002, S. 2) – Protokoll vom 27. November 2003 aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Übertragung Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens (ABl. C 2 vom 6.1.2004, S. 3) 5. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Rechte und Pflichten auf ein Informationstechnologie im Sinne Zollbereich (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 34) – Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von §§ 15 ffArtikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.C 151 vom 20.5.1997, S. 16) – Protokoll vom 12. Xxxx 1999 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels in das Übereinkommen (ABl. C 91 vom 31.3.1999, S. 2) – Protokoll vom 8. Mai 2003 gemäß Artikel 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (ABl. C 139 vom 13.6.2003, S. 2) 40.3 Für 6. Übereinkommen vom 26. Mai 1997 aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrags über die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der sonstigen Vertragsgrundlagen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (insbesondere ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 2) 7. Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinZollverwaltungen (ABl. C 24 vom 23.1.1998, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.S. 2)

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Samples: Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union, Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union, Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Serviceleistungen durch oder mit Hilfe von diesen Vertragsbestimmungen Dritten zu erbringen. 21.2. Je nach Schadensursache und Häufigkeit behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftraggeber zur Teilnahme an Schulungen bzw. Schadenspräventions- trainings zu verpflichten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 21.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden für diese Verein- barung keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 21.4. Der Auftraggeber kann gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftrag- nehmers nach der Servicevereinbarung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltend- machung von Zurückbehaltungsrechten an der geschuldeten Vergütung ist nur auf der Grundlage von rechtskräftig anerkannten Forderungen zulässig, welche Bestandteil der Servicevereinbarung sind. 21.5. Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt auch für die Änderung Aufhebung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformSchriftformklausel. 21.6. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen zur Service- vereinbarung unwirksam sein oder werden, soweit so berührt dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdie Wirk- samkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu verein- baren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 40.2 EnBW 21.7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragender Sitz des Auftrag- nehmers. Dem Kunden steht jedoch Es gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUN-Kaufrechts. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. 250 EGBGB in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istDE und Bundesgesetz PRG in CH. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO DE und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, bei ICO CH Schweizer Recht. Ist der Anmelder* Verbraucher*, kann er* sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmungen des Landes seines* gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm* Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München für ICO DE beziehungsweise Zürich für ICO CH. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Bestimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreisevertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies Sofern nicht ausdrücklich vorgesehen istetwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz Wevo Erfüllungsort. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen2. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Ist der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesBesteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Xxxxxx öffentlich-rechtliches Sondervermögen istrechtlichen Sondervermögens, ist Köln Erfüllungsort und der Ge- richtsstand das für den Geschäftssitz von Wevo zuständige Gericht, es sei denn es besteht ein abweichender, ausschließlicher gesetzli- cher Gerichtsstand. EnBW behält sich Wevo ist jedoch vorberechtigt, gerichtliche Schritte den Besteller auch am allgemei- nen an jedem andern zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 3. Es gilt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich deutsches materiel- les Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Kunden einzuleiteninternationalen Pri- vatrecht sowie der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG). 4. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt Alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und dem jeweili- gen Vertrag verjähren in 12 Monaten nach Kenntniserlangung oder grobfahrlässiger Unkenntnis von dem jeweiligen Anspruch. Zwin- gende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die vorge- nannten Verjährungserleichterungen gelten daher weder für Ansprü- che aufgrund der Übernahme einer Garantie, für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus dem Pro- dukthaftungsgesetz, für Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschrif- ten des Verbrauchsgüterkaufs, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit noch für Ansprüche wegen Verlet- zung von Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer X Nr. 5. 5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Be- stimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Be- stimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. 6. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Spra- che verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 weder der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdVertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, kann diese nicht durch gelten die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istgesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter dem Bundesgesetz PRG. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO CH und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag wird ausschliesslich Schweizer Recht angewendet. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO CH ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar –Zürich für ICO CH. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Bestimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreisevertrages.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von 21.1. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die der Verlag vor oder nach Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen Vertragsbestimmungen bedürfen AGB nicht übereinstimmen oder der SchriftformVerlag den anderen AGB nicht zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Insbesondere führt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Unterlassung eines Widerspruchs bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdeine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, kann dass diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdamit als vereinbart gelten. 40.2 EnBW ist berechtigt21.2. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie Preisliste vor. AGB- und Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirk- sam, die Rechte und Pflichten aus wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. In diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden Falle steht jedoch das Recht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zugang der entsprechenden Mitteilung Änderungsmitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigPreiserhöhung ausgeübt werden muss. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts 21.3. Änderungen und des internationalen PrivatrechtsErgänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 21.4. Sollte eine Regelung dieser Geschäfts- bedingungen AGB unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch soll dies die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtunberührt lassen. An ihre die Stelle tritt der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelungsolche wirksame Regelung treten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtBestimmung möglichst nahe kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann 21.5. Die Regelung in diesen AGB gehen im Sinne des Handels- gesetzbuchesKonfliktfalle den Regelungen in den Preislisten, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichRabattstaffeln, den Targeting-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandKriterien etc. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Werbeauftrag, Werbeauftrag, Werbeauftrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istgilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden oder sollten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten. 3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die von TNG angegebene Versandanschrift bzw. Gewollten am ehesten entsprichtVerwendungsstelle. 40.5 Sofern 4 Während der Kunde Kaufmann Austragung von Streitigkeiten darf die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch den AN weder ganz noch teilweise eingestellt werden. 5 Die Vertragssprache ist deutsch. 6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TNG und dem AN ist der Sitz von TNG. TNG ist auch zur Klageerhebung am Sitz des AN sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 8 Dieser Vertrag wird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt; im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle von Abweichungen geht die deutsche Fassung vor. Stuttgart, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.im Juni 2020 TransnetBW GmbH

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch , dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragsgrundlagen (vglKunden sind unwirksam. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, Im Übrigen gelten die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten gesetzlichen Vorschriften. 24/7 Nutzung bzw. Gewollten am ehesten entsprichtNutzung in Zeiten ohne Aufsichtspersonal a) Um die Möglichkeit wahrzunehmen, zu Zeiten zu trainieren, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist, wird dem Mitglied hierfür ein personengebundener Zugangscode bzw. eine Berechtigung geliehen. Dieser Zugangscode bzw. Berechtigung ist und bleibt Eigentum der FlixFit GmbH und darf bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht weiter verwendet werden und wird durch die FlixFit GmbH gelöscht. 40.5 Sofern b) Durch den Zugangscode/Berechtigung erhält das Mitglied Zugang zum Fitnessstudio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Diese Zeiten sind durch Aushang festgelegt. Diese Zeiten können, soweit sie für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind, seitens der Kunde Kaufmann im Sinne FlixFit GmbH jederzeit frei geändert werden. c) Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Zugangscode/Berechtigung nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen bzw. diesen damit Zugang zum Studio zu gewähren. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 275€. d) Soweit der dem Mitglied überlassene Zugangscode/Berechtigung durch einen von Ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch der FlixFit GmbH ein Schaden entsteht, so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtungen des Handels- gesetzbuchesStudios aufgrund unbefugter Überlassung des Zugangscode/Berechtigung zu Schaden, juristische Person so hat das Mitglied die FlixFit GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des öffentlichen Rechts oder Zugangscode/Berechtigung ist der FlixFit GmbH sofort zu melden. Bei Verlust muss der Zugangscode/Berechtigung sofort vom Personal gesperrt werden, hierfür ist ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtAufwandsersatz von 80€ fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen (6.1) Die Golfplatz Prenden AG kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei wiederholten groben Verstößen gegen die Haus-, Platz- und Spielordnung, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlage, bei wiederholten groben Störungen des Spielbetriebs oder bei wiederholter Missachtung von diesen Vertragsbestimmungen wesentlichen Anweisungen der Aufsichtspersonen oder bei Zahlungsrückstand. Ein wiederholter Verstoß liegt vor, wenn das Mitglied einmal schriftlich abgemahnt wurde und sodann eine neue Verletzungshandlung begeht. (6.2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Aufhebung der SchriftformSchriftform- Erfordernis. (6.3) Die Haus-, Platz- und Spielordnung liegt im Sekretariat aus. Soweit in Die Golfplatz Prenden AG kann die Haus-, Platz und Spielordnung ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen der Golfanlage gerechtfertigt und den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Spielern zumutbar ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 (6.4) Sollten einzelne Bestimmungen Regelungen dieser Geschäfts- bedingungen Vereinbarung unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Regelungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Die ungültige Regelung ist durch eine Regelung, wirtschaftlich entsprechende und rechtlich zulässige Vereinbarung zu ersetzen. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen ist die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwGolfanlage Prenden. Gewollten am ehesten entsprichtGerichtsstand ist Potsdam. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Jubiläumsmitgliedschaft, Golf Membership Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 25.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gül- tigkeit der Schriftformübrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Auch Anstelle der un- wirksamen Bestimmung/en soll eine Regelung treten, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf im Rahmen des rechtlich Mög- lichen dem Willen der SchriftformProjektpartnerInnen am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftli- 58 Entsprechend ist die jeweils passende Formulierung zu wählen. 59 Sofern vorhanden. 60 Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglanwendbar. Ziff61 Unzutreffendes streichen. 1.5 Sie können auch Schiedsgerichtsbarkeit wie folgt vereinbaren: „Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der AGB) Wirt- schaftskammer Wien bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdvom Schiedsgericht Innsbruck, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenLinz bzw. Graz, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istnach der für dasselbe gelten- den Schiedsgerichtsordnung von einem/einer EinzelschiedsrichterIn/Schiedsrichtersenat endgültig ent- schieden.“ 25.2 chen Auswirkung am besten der/den unwirksamen Bestimmung/en entspricht. 40.2 EnBW ist berechtigt, 25.3 Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den ProjektpartnerInnen getroffenen Verein- barungen. Nebenabreden bestehen nicht. Ein Rechtsstreit hinsichtlich der Höhe der zu- entrichtenden Nutzungsgebühren für Alt- oder Neuschutzrechte hindert die Projektpart- nerInnen nicht an der Nutzung der betroffenen Schutzrechte. 25.4 Keine ProjektpartnerIn darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu Konsortialvertrag teilweise oder zur Gänze abtreten oder übertragen. Dem Kunden steht jedoch Die Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden. 25.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Recht zuAbgehen vom Schriftformgebot. 25.6 Jede Partei trägt die Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Ver- handlung dieses Vertrages, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenFörderungsansuchens und des Förderungsvertrages selbst. 25.7 Dieser Konsortialvertrag wird von allen ProjektpartnerInnen unterzeichnet und der FFG gegenüber bestätigt. Die Kündigung Übermittlung einer Kopie ist binnen nur nach Aufforderung der FFG verpflichtend. Vorliegender Text eines Monats nach Zugang Konsortialvertrages ist ein Muster, das an die jeweiligen Erfordernisse eines Projektes, an den Willen der entsprechenden Mitteilung Vertragsparteien und an die individuellen gewünschten rechtlichen Wirkungen anzupassen ist. Das Muster dient daher nur als Anregung für mögliche und empfehlenswerte Regelungsbereiche, ist aber nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet. Zur konkreten Gestaltung einer derartigen Vereinbarung ist es jedenfalls empfehlenswert, juristische Beratung in Anspruch zu neh- men. Es handelt sich bei diesem Muster jedenfalls um keine Empfehlung der FFG, diesen Text des Konsortialvertrages zu über- nehmen, noch übernimmt die FFG in irgendeiner Form eine Haftung für die Verwendung dieses Musters. Die Bereitstellung dieses Musters soll für die Verwender lediglich als Checkliste über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis möglichen Inhalte eines Konsortialvertrages dienen, jedoch ohne Anspruch auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich Vollständigkeit oder Richtigkeit zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigerheben. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Konsortialvertrag, Konsortialvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. 17.1 Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuchs, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder ein und öffentlich-rechtliches rechtliche Sondervermögen istist Frankfurt am Main. Das gleiche gilt, wenn der Netznutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der BNB ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vorberechtigt, gerichtliche Schritte den Netznutzer auch am allgemei- nen Gerichtsstand Gericht seines Firmensitzes zu verklagen. 17.2 Auch für Netznutzer mit Sitz im Ausland findet ausschließlich deutsches Recht Anwen- dung. 17.3 Die Vertragssprache ist deutsch. 17.4 Der BNB ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben aus diesem Vertrag zu beauftragen. 17.5 Der BNB ist berechtigt, in dem für die Vertragsabwicklung notwendigen Umfang Abrech- nungs- und Vertragsdaten an Dritte weiterzugeben. Die für die Abrechnung oder sons- tige Abwicklung nach diesem Vertrag nötigen Daten werden entsprechend den daten- schutzrechtlichen Bestimmungen sowie des Kunden einzuleiten§ 6a EnWG verarbeitet und genutzt. 17.6 Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, vertraulich zu behandeln. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand Dritten dürfen sie nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offengelegt werden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nicht, wenn und soweit die Informationen allgemein bekannt sind, ohne Verschulden des Vertragspart- ners allgemein bekannt geworden sind, rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden oder dem empfangenden Vertragspartner bereits vorher bekannt waren. Die Vertraulich- keitspflicht besteht ebenfalls nicht für Informationen, die an Netzbetreiber, Aufsichts- o- der Regulierungsbehörden oder zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden. 17.7 Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Erbringung ihrer Leistungen nach diesem Vertrag sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften (insbesondere Anti-Korruptions-Gesetze) einzuhalten. 17.8 Mit Abschluss dieses Vertrags treten alle früheren Vereinbarungen zwischen den Ver- tragspartnern über die Netznutzung mit Wirkung zum Zeitpunkt des vereinbarten Ver- tragsbeginns außer Kraft. 17.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt unberührtder Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst gleichkommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle des Bestehens oder Auftretens einer ausfüllungsbedürfti- gen Regelungslücke. 17.10Die Vertragspartner benennen ihre Ansprechpartner und deren jeweilige Erreichbarkeit. Diese sind in Anlage 4 aufgeführt. Änderungen sind dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig vorab mitzuteilen. In diesem Fall wird Anlage 4 entsprechend aktualisiert und ausgetauscht.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1. Zahlungsort ist der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Sitz der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istFSZN. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen16.2. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigMit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen 16.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des UNKaufrechts und Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des internationalen PrivatrechtsKaufrechts der Vereinten Nationen. Ist der Kunde eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Kunden hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 40.4 16.4. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der FSZN. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft ist der Sitz der FSZN alleiniger Gerichtsstand. 16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrtrainings nichtig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdie Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform18.1. Auch Sie dürfen das Vertragsverhältnis mit uns nicht ohne unsere Zustimmung auf Dritte übertragen. Wir werden die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese Zustimmung nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istunbillig verweigern. 40.2 EnBW ist berechtigt, 18.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Moss-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 18.3. Für die Rechte Geschäftsbeziehung zwischen uns und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch Ihnen gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Kollisionsrechts und des internationalen PrivatrechtsUN- Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 40.4 18.4. Gerichtstand ist der Sitz der Nufin GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. 18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen der Moss-AGB ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam, undurchführbar oder Preisliste) unwirksam seinnicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen der Moss-AGB nicht berührt. An ihre Stelle tritt Die unwirksame, ungesetzliche, nicht vollstreckbare und/oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Regelungsolche wirksame, gesetzliche und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck der Moss-AGB sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Anhang: Preis- und Leistungsverzeichnis Plattformgrundgebühr(1) 49 Euro pro Monat Plattformgebühr für jeden aktiven(2) User(1) 7 Euro pro aktiver User und Monat Servicegebühr für die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichterste physische Karte / eine physische Karte pro User kostenlos Servicegebühr für physische Ersatzkarten(3) 10 Euro pro Karte Servicegebühr für virtuelle Karten kostenlos Onlineabrechnung kostenlos (1) Auch für den Fall, dass sich das Abrechnungsintervall auf einen Zeitraum kürzer als einen Monat reduziert, wird die Plattformgebühr weiterhin monatlich berechnet. 40.5 Sofern (2) Ein User ist aktiv, wenn er in einem Kalendermonat mindestens zwei Zahlungen, d.h. autorisierte Transaktionen, mit seiner Moss-Karte tätigt. (3) Entfällt, wenn der Kunde Kaufmann Grund für die Erhebung im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtVerantwortungsbereich von Moss liegt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform20.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformDer Mieter hat jeden Rechtsformwechsel sowie Änderungen im Handels- oder Gewer- beregister oder in anderen für das Mietvertragsverhältnis bedeutsamen Fällen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Soweit in Gleiches gilt für den Vertragsgrundlagen (vglMieter bei einer vollständigen oder teilweisen Betriebsveräußerung. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istEin Anspruch auf Fortführung des Mietvertragsverhältnisses zwischen dem Rechtsnachfolger oder Betriebserwerber und dem Vermieter besteht nicht. 40.2 EnBW 20.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDer Mieter ist zur Abtretung von Rechten aus dem Mietvertrag an Dritte nur dann berechtigt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang wenn der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht Vermieter hierzu schriftlich zu erklärenvorab seine Einwilligung erteilt hat. 20.3. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksamMieter kann wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen des Vermieters nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigZurückbe- haltungsrechte des Mieters wegen nicht aus diesem Mietvertrag herrührender Ansprüche sind ausgeschlossen. 40.3 Für 20.4. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Vermieter für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Dauer der Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Rückgabe bzw. bis zur vollständi- gen Schadensregulierung einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten ausschließlich zur Durchführung des UNKaufrechts Mietvertrages zu verwenden und des internationalen PrivatrechtsDritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Auskünfte in behördlichen Verfahren aufgrund von mit der Mietsache begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. 40.4 20.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Mietvertrages ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinihre Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise verlieren, so wird dadurch hierdurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 20.6. An ihre Stelle tritt eine RegelungMündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Den Vertragsparteien bleibt vorbe- halten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtvorstehenden Vollständigkeitsklausel folgende Vermutung der Vollständig- keit und Richtigkeit zu widerlegen. 40.5 Sofern 20.7. Als Gerichtsstand wird der Kunde Sitz des Vermieters vereinbart, sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsrechts ist. Gleiches gilt, juristische Person des öffentlichen Rechts wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gewöhn- lichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 20.8. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über internationale Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwenn der Mieter seinen Sitz im Ausland hat oder nach Mietvertragsabschluss ins Ausland verlegt.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen KBC mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Auch Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. 21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. 21.5 Der Kunde hat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden(so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist KBC berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt21.6 Der Kunde hat KBC vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die Rechte in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein er Unternehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.des Konsumentenschutzgesetzes ist 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 21.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Xxxxx. 21.8 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die Rechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, im Zusammenhang mit dem Angebot bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdiesem Vertrag und/ oder dessen Ergänzungen, selbst wenn diese nachträglich ausgelöst und verrechnet werden. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Backup as a Service Agreement, Backup as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die 7.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte bedarf der vorherigen Zustim- mung des Netzbetreibers in Textform. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen dieses Vertrags unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelungsolche andere Bestimmung gelten, die – soweit wirksam bzw. durchführbar ist und dem in rechtlich zulässig – dem zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragspartner mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich bzw. Gewollten am ehesten entsprichtrechtlich beabsichtigt haben oder beabsichtigt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht hätten. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke in diesem Vertrag. 40.5 Sofern 7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Kunde Kaufmann Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Stand: 09/20 7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Oldenburg. 7.5 Die im Sinne des Handels- gesetzbuchesZusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Die Datenschutzinformation der EWE NETZ GmbH gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO ist als Anlage beigefügt. Link zum Download: xxxxx://xxx.xxx-xxxx.xx/xxxx/xxxxxxxxxxx. 7.6 Folgende Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung: Anlage 1: Auflistung der vom Kunden anzupassenden Gasanwendungen Anlage 2: Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13-14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) Anlage 3: Bescheinigung der ordnungsgemäßen Anpassung von Gasanwendungen auf H-Gas Kontaktdaten für Rückfragen und Abstimmungen Daten zum Anschlussobjekt Eindeutige Gerätenr. Auflistung der vom Kunden anzupassenden Gasanwendungen am Anschlussobjekt Stand: 09/20 Sehr geehrte Xxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.sehr geehrter Kunde,

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Samples: Vereinbarung Zur Anpassung Von Gasanwendungen, Vereinbarung Zur Anpassung Von Gasanwendungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. 16.2 Auf das Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16.3 Für alle Streitigkeiten ist, soweit nicht vertragliche oder gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Ge- richtsstand Winterthur vereinbart. 16.4 Erweisen sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit Die betreffende Bestimmung soll in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirddiesem Fall durch eine wirksame, kann diese nicht durch die Textform wirtschaftlich möglichst gleich- wertige Bestimmung ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. 40.2 EnBW ist berechtigt1. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich der ABV 1.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienst- leistungen, die auch die Bearbeitung von Personendaten (Art. 5 a, 5 d DSG) umfassen und eine Auftragsbearbeitung darstellen (Art. 9 DSG). Die nachfolgenden Hinweise gelten auch für Leistungen, bei denen die EU-DSGVO oder andere Datenschutzgesetze Anwendung finden. 1.2 Die ABV findet Anwendung auf alle Hauptverträge, die mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden und die eine Bearbeitung von Personendaten («Auftragsdaten») umfas- sen. Die Bestimmungen dieser ABV ergänzen diejenigen des Hauptvertrages und schränken die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragender Parteien hinsichtlich der Erbringung bzw. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Inanspruchnahme der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigLeistungen nicht ein. 40.3 Für 1.3 Die ABV regelt die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts Rollen, Verantwortlichkeiten und des internationalen PrivatrechtsPflich- ten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber («Parteien») bei der Auftragsbearbeitung. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 1.4 Diese ABV gilt nicht für Bearbeitungen von Personendaten, bei denen der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere Auftragnehmer als selbständiger Verantwort- licher handelt und die Zwecke der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtBearbeitung bestimmt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 30.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW 30.2 MAINGAU ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 30.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 30.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 30.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW MAINGAU behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), DSL Dienstleistungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1. Die Übertragung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustim- mung möglich. 15.2. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder un- streitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der SchriftformKunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 15.3. Auch Für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Rechtsbeziehungen des Kunden zu uns gilt das Recht der SchriftformBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 15.4. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglAusschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. ZiffWir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Ge- richtsstand berechtigt. 1.5 Schiedsklauseln wird widersprochen. 15.5. Erfüllungsort für die Lieferungen ist der AGB) bzwjeweilige Ver- sandort der Ware. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch Erfüllungsort für die Textform ersetzt werdenübrigen Leistungen von uns und sämtliche Leistungen des Kunden ist unser Sitz, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts anderes vereinbart ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden15.6. Die Kündigung Vertragssprache ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdeutsch. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 15.7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- Allgemeinen Verkaufs- bedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurch- führbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allge- meinen Verkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Be- stimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemei- nen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen A.21.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. A.21.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform. Auch Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Textformerfordernis. A.21.3. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Text verbindlich. A.21.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. A.21.5. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungen ist soweit vor- handen die Änderung vom Auftraggeber angegebene Versandanschrift, Übergabe- oder Verwendungsstelle; anderenfalls ist es Leipzig. A.21.6. Als Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig Leipzig vereinbart; der Auftraggeber ist jedoch berechtigt den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. A.21.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese Bedingungen rechtsunwirksam oder nicht durch die Textform ersetzt durchführ- bar sein oder werden, soweit dies so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigtberührt. Sollte ein regelungsbedürftiger Punkt rechtsunwirksam, nicht benannt oder nicht ausrei- chend geregelt worden sein, verpflichten sich die Parteien, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein so entstandene Xxxxx im Sinne von §§ 15 ffund Geiste des Vertrages durch eine rechtlich zulässige und dem wirtschaftlich Gewoll- ten möglichst nahe kommende Regelung zu schließen. AktG verbundenes Unternehmens zulässigB.1.1. Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistungen grundsätzlich in der Xxxx des Leistungsorts frei. Auf Anforderung des Auftraggebers werden die Leistungen ganz oder teilweise in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt. B.1.2. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Anforderungen und Anregungen des Auftraggebers zu erfül- len und etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber un- verzüglich in Textform mitzuteilen; er hat seine vereinbarten Leistungen vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen. B.1.3. Bei erkennbaren Möglichkeiten zur Kostensenkung weist der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese hin. Bei erkennbaren Kostensteigerungen unterbreitet der Auftrag- nehmer dem Auftraggeber Einsparungsvorschläge einschließ- lich sich aus diesen ergebenden Auswirkungen hinsichtlich Qualität und Fertigstellungsterminen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung 9.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Schriftformabrede Geschäftsbedingungen bedarf der SchriftformText- form. Soweit Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerforder- nisses selbst. 9.2 Die Vertragssprache ist deutsch, d.h. fremdsprachliche Fas- sungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen le- diglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbind- lich. Für die Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einzel- ner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die deut- sche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich. 9.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt sie einbezogen werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches unterliegen ausschließlich deut- schem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts Kollisionsrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 9.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnis- sen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind, wird als besonderer Gerichtsstand der Sitz von Konica Minolta vereinbart. 9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von 15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- den, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzrege- lung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istursprünglichen Re- gelung möglichst nahekommt. 40.2 EnBW ist berechtigt15.2. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen vorliegender AGB haben schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen. 15.3. Höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, Kriege, be- hördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Rechte Vertragspartner für die Dauer der Störung und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne Umfang ihrer Wirkung von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigden Leistungspflichten. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches 15.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über de- ren Beendigung hinaus wird der Kunde ohne Zustimmung der LG keine Mitar- beitenden der LG direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen. 15.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein15.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zürich, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtSchweiz. An ihre Stelle tritt eine RegelungLG hat das Recht, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtallfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung (1) Sollte eine Bestimmung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so bleibt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichthiervon unberührt. 40.5 Sofern (2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesTeilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist Köln Erfüllungsort ausgeschlossen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese Haftungsfreistellung und GerichtsstandEinwilligungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe, den Inhalt verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin. EnBW behält sich jedoch vorErziehungsberechtigte Person(en) Erklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht (für Teilnehmer im Alter von 12 bis einschließlich 15) Des/der Erziehungsberechtigten an eine volljährige Begleitperson gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz Personalien: 1. der Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre): Name, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenVorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Wohnort: 2. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtder zu beaufsichtigenden Person (Mindestalter 12 Jahre): Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße, Hausnr.: PLZ, Wohnort: 3. des/der Erziehungsberechtigten: Name, Vorname:

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Samples: Haftungsfreistellung Und Einwilligungserklärung, Haftungsfreistellung Und Einwilligungserklärung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Er- gänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform. Auch Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Klausel. 2 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den Vor- schriften der SchriftformDatenschutzgrundverordnung und des Bundesda- tenschutzgesetzes. Zur Information über diese Datenverarbei- tung erhalten Sie ein gesondertes Informationsblatt. 3 Sofern Ihre Mitarbeiter bei der Durchführung des Vertrages un- sere Ansprechpartner sind, sind Sie verpflichtet, das gesonderte Informationsblatt an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten und Ihre Mitarbeiter darüber zu informieren, dass und in welchem Um- fang wir Daten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten. § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungs- verhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Ver- schulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Ver- richtungsgehilfen vorausgesetzt wird, kann wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor- liegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sach- schäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haf- tung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Scha- densereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern. In diese nicht durch Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschluss- nutzern in vorgelagerten Spannungsebenen einbezogen, wenn die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. 40.2 EnBW ist berechtigt(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschluss- nutzern anzuwenden, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese gegen einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann dritten Netzbetrei- ber im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, juristische Person für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des öffentlichen Rechts § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen An- schlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbe- trag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend ma- chen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Ab- satz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Scha- densverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhän- genden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm be- kannt sind oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt wer- den können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Scha- densersatzes erforderlich ist. (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschluss- nutzer angeschlossen ist, ist Köln Erfüllungsort oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, ge- genüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro so- wie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und Gerichtsstand3 genannten Höchstbeträge begrenzt. EnBW behält sich jedoch vorAbsatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, gerichtliche Schritte 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchst- grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchst- grenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch am allgemei- nen Gerichtsstand in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchst- grenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des Kunden einzuleitendritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüg- lich dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem er- satzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Grundregeln zur Netzführung Anlagennummer: xxx (oder Vertragsnummer)

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Samples: Netzanschlussvertrag, Netzanschlussvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform9.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträ- ge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf vom 11.04.1980 (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt9.2. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetz- buches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöf- fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandMünchen aus- schließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags- verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig- keiten. EnBW behält sich jedoch vorDarüber hinaus ist AO berechtigt, gerichtliche Schritte auch vor dem Gericht zu klagen, das am allgemei- nen Gerichtsstand Sitz des Kunden einzuleitenzuständig ist. 9.3. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtIn diesen AGB genannte Beträge ohne abweichende An- gabe verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwert- steuer. 9.4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der AO nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenfor- derungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungs- recht geltend machen. 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungül- tig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. 9.6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungülti- ge/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültig- keit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der bei- derseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 11.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der SchriftformSchrift- form. Auch Sind oder werden einzelne Best- immungen dieser Lizenzbestimmun- gen unwirksam, so wird die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Wirksam- keit der Schriftformübrigen Bestimmungen hier- durch im Zweifel nicht berührt. 11.2. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, Xxxx kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenLizenzbedingungen mit einer Frist von drei Monaten än- dern. Dem Kunden steht jedoch Die Änderungen werden dem An- wender schriftlich oder per E-Mail mit- geteilt. Der Anwender hat das Recht zuRecht, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist Änderungen binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über zu wider- sprechen. Widerspricht der Anwender den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen, und das Mietverhältnis wird mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fort- gesetzt. Auf diese Folge wird Xxxx den Anwender bei der Mitteilung der Ände- rungen besonders hinweisen. Wider- spricht der Anwender den Änderun- gen, ist Sage berechtigt, das Mietver- hältnis mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündi- gen. 11.3. Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich nach dieser Ver- einbarung zu erklärenerbringenden Leistungen der Sitz von Sage. 11.4. Der Übergang wird frühestens Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ablauf Ausnahme des UN- Kaufrechts. 11.5. Soweit der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Anwender im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne der ge- setzlichen Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Kaufmann ist oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung seinen Sitz oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann gewöhnlichen Aufenthaltsort im Sinne des Handels- gesetzbuchesAusland hat, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger wird als ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtFrank- furt am Main vereinbart. Xxxx ist aber auch berechtigt, den Anwender an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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Samples: Nutzungsvertrag, Software License Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 7.1 Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt; jeder Vertragspartner erhält nach vollständiger Unterzeichnung eine Ausfertigung. 7.2 Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Lieferanten abzugeben sind, bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die beim GWS-Netzbetrieb erhobenen Daten und die über den Anschluss, die Rechte Kundenanlage und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenNutzungsverhalten vorhandenen Informationen erhält. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDaten werden nicht an Dritte weitergegeben. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Vereinbarung unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtVer- einbarung im Übrigen davon unberührt. An ihre Stelle tritt Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelungwirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleich kommt. 40.5 Sofern 7.5 Dieser Stromlieferungsvertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zur Belieferung der oben genannten Verbrauchsstel- le des Kunden. 7.6 Der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesbevollmächtigt den Lieferanten, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichbestehende Stromlieferverträge mit anderen Lieferanten –als Gemeindewerke Schutterwald– für die vertragliche Verbrauchsstelle zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem GWS-rechtliches Sondervermögen istNetzbetrieb abzuschließen. 7.7 Gerichtsstand ist Offenburg. Schutterwald, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vorden Datum Schutterwald, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.den Datum (Gemeindewerke Schutterwald) (rechtsverbindliche Unterschrift[en] Kunde)

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 23.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ändernde oder ergänzende Abreden zu diesem Vertrag, Änderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Anlagen dieses Vertrages sowie die Kündigung dieses Vertrages erfolgen ausschließlich schriftlich. Der Schriftform im Sinne dieses Vertrages steht die Übermittlung der Schriftformunterzeichneten Erklärung per Telefax, E-Mail oder weiterer elektronischer Übermittlung gleich. Auch Die Erfordernis der Schriftform gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Klausel sowie für eine Vereinbarung der SchriftformVertragsparteien zum Verzicht auf die Schriftformerfordernis. 23.2. Soweit Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des ÜNB. 23.3. Neben den in diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten zusätzlich die nationalen und europäischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, soweit nicht in diesem Vertrag anders geregelt. 23.4. Neben den Vertragsgrundlagen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten grundsätzlich die den Stand der Technik widerspiegelnden Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (vgl. Ziff. 1.5 TransmissionCode) in der AGB) jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts Anderes in diesem Vertrag geregelt ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 23.5. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz folgenden Rechte und Pflichten bleiben von diesem Vertrag unberührt. 23.6. Die Vertragsparteien sind berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenbeauftragen. 23.7. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Werktage im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für dieses Vertrages sind die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungXxxx xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx ohne gesetzliche Feiertage, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwin mindestens einem Bundesland als Feiertag ausgewiesen sind. Gewollten am ehesten entsprichtHeiligabend (24.12. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort ) und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSilvester (31.12.) gelten als Feiertage.

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Samples: Bilanzkreisvertrag, Bilanzkreisvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen KBC mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Auch Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. 21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. 21.5 Der Kunde hat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden(so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist KBC berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt21.6 Der Kunde hat KBC vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die Rechte in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein er Unternehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdes Konsumentenschutzgesetzes. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 21.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Xxxxx. 21.8 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die Rechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, im Zusammenhang mit dem Angebot bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdiesem Vertrag und/ oder dessen Ergänzungen, selbst wenn diese nachträglich ausgelöst und verrechnet werden. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Backup as a Service Agreement, Backup as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 16.1 Festgehalten wird, dass die …… ausschließlich durch den Verkäufer beauftragt wurde. 16.2 Sollten für die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages zusätzliche Urkunden erforderlich sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese in gehöriger Form über jederzeitige Aufforderung der anderen Vertragspartei bzw. der Treuhänderin zu errichten. 16.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen – ebenso wie rechtserhebliche Erklärungen aufgrund dieses Kaufvertrages – der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istDiese Form ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis einzuhalten. 40.2 EnBW ist berechtigt16.4 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft sind, die Rechte sachlich zuständigen Gerichte in St. Pölten ausschließlich zuständig. 16.5 Der Käufer beteiligt sich an den Kosten der Vertragserrichtung und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragender treuhändigen Abwicklung des Kaufvertrages mit einem Pauschalbetrag von EUR 10.000,-- zzgl. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenUSt. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang mit der entsprechenden Mitteilung über Beglaubigung und grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Abgaben und Steuern (insbesondere die beabsichtigte Übertragung Eintragungsgebühr und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendie Grunderwerbssteuer) trägt der Käufer. Die Kosten sonstiger Beratung trägt jede der Vertragsparteien selbst. 16.6 Dieser Kaufvertrag wird in einer für den Käufer bestimmten Ausfertigung errichtet, die bis zur Verbücherung bei der Treuhänderin verbleibt und dann dem Käufer zusteht. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist Verkäufer erhält eine einfache – auf diese Weise die Übertragung der Rechte Verlangen und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigeigene Kosten auch beglaubigte – Abschrift dieser Urkunde. 40.3 Für 16.7 Die Aufnahme von Überschriften dient der leichteren Lesbarkeit dieses Vertrages. Durch Überschriften werden die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsRegelungen nicht eingeschränkt. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 16.8 Die Vertragsparteien stimmen der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtelektronischen Speicherung dieses Kaufvertrages sowie sämtlicher weiterer zur Grundbuchsdurchführung notwendigen Urkunden in einem gesetzlich vorgesehenen Urkundenarchiv ausdrücklich zu. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Kaufvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist Blässinger berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 2. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Gegenan- sprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder von Blässinger ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurück- behaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhält- nis beruht. 3. Zulieferanten des Lieferanten gelten als dessen Erfüllungs- gehilfen. Sie sind Blässinger nach Aufforderung unverzüg- lich vom Lieferanten schriftlich mitzuteilen. 4. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und Blässinger gilt deutsches das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss Aus- schluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 5. Ist der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtLieferant Unternehmer i.S.d. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesUnternehmensgesetz- buch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen öffent- liches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen unterliegenden Verträgen das für den Sitz der Blässinger GmbH für unternehmensbezogene Geschäf- te zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten auch vor jedem anderen zuständigen Ge- richt zu klagen. 6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von Blässinger ist der Sitz von Blässinger, soweit nichts anderes vereinbart ist, . 7. Die Vertragssprache ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtdeutsch.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 13.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechtsbeziehungen ist der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istSitz unseres Unternehmens. 40.2 EnBW 13.2. Gerichtsstand für Kaufleute bei allen aus der Rechtsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich etwaiger Wechsel- und Scheckklagen ist der Sitz unseres Unternehmens (Neu- Ulm). Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Lieferanten zu klagen. 13.3. Bei Mängeln oder Fehlen einer Beschaffenheitsangabe der gelieferten Ware können wir nach unserer Xxxx den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das Gleiche gilt, wenn sich innerhalb der Verjährungsfrist, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zumangels anderweitiger Vereinbarung 12 Monate beträgt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenaufgrund von Umständen, die bei Gefahrenübergang bereits vorhanden waren, ein Mangel zeigt. Die Kündigung ist binnen eines Monats mit der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärengewerbliche Niederlassung des Lieferanten verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf Im Falle der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigMangelbeseitigung sind wir berechtigt, mindestens 3 Mangelbeseitigungsversuche vorzunehmen. 40.3 Für 13.4. Auf die vertraglichen Beziehungen gilt Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. unter Ausschluss Einschluss des UNKaufrechts und des UN- Kaufrechts (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). An die Stelle der Bestimmungen über den Zahlungsort gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. a) CISG tritt die Regelung in 13.1. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen 13.5. Sollte eine oder mehrere der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung Bedingungen ganz oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen Bedingungen hiervon nicht berührt. An ihre Stelle tritt Soweit in der unwirksamen Bedingung ein wirksamer Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten bleiben. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine RegelungErsatzregelung zu treffen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten Bedingung am ehesten entsprichtnächsten kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Order Confirmation Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 16.1 Für den Einzelvertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der nextevolution gelten Schriftform. Für den Einzelvertrag zur Lieferung von diesen Vertragsbestimmungen Standard-Software der nextevolution gelten zusätzlich die Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen der nextevolution. Für den Einzelvertrag über Wartungsdienstleistungen gelten zusätzlich die Allgemeinen Software-Wartungsbedingungen der nextevolution. Der Einzelvertrag und die vorgenannten Allgemeinen Bedingungen der nextevolution enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Anderweitige Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der nextevolution. 16.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind. 16.3 Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung Abänderung dieser Schriftformabrede Bestimmung bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt 16.4 Sollten Teile des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen Einzelvertrages oder dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam nichtig sein, so wird dadurch werden die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragsparteien verpflichten sich, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtoder nichtigen Teile durch wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen. 40.5 Sofern 16.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Kunde Kaufmann im Sinne Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des Handels- gesetzbuches, juristische Person Internationalen Privatrechts und des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichUN-rechtliches Sondervermögen ist, Kaufrechts. 16.6 Gerichtsstand ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtHamburg.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages be- dürfen einer Form, welche den Nachweis durch Text ermög- licht (z. B. E-Mail). Airica behält sich die jederzeitige Ände- rung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. 8.2 Ansprüche gegen Airica darf der Kunde nur mit ihrer vor- gängigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten. 8.3 Die Verrechnung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der SchriftformForderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. 8.4 Die Ungültigkeit bzw. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit Unwirksamkeit einzelner Bestim- mungen im Einzelvertrag und/oder in den Vertragsgrundlagen (vglvorliegenden AGB hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages/der AGB zur Folge. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch die Textform eine solche ersetzt werden, die Sinn, Zweck und wirt- schaftlichem Ergebnis der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. 8.5 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein be- kannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Verträge von der anderen Partei oder über deren Kunden und Geschäftsbe- ziehungen erfahren, streng vertraulich zu behandeln, soweit dies die andere Partei nicht ausdrücklich vorgesehen istetwas anderes erlaubt. Airica ist jedoch befugt, Namen und Kennzeichen des Kun- den sowie die Vertragsleistungen von Airica zu Referenz- zwecken zu gebrauchen. 40.2 EnBW 8.6 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbe- ziehung und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen Ai- rica und dem Kunden ist Zürich. Airica ist zudem berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten den Kunden an seinem Sitz zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenbelangen. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf Einzelvertrag und diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht AGB unterstehen dem Schweizerischen materiel- len Recht, unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Ver- einten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (Wiener Kaufrecht). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 10.1 Leybold behält sich vor, diese Allgemeinen Servicebedingungen jederzeit zu ändern. 10.2 Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Servicebedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung unvollständig sein oder Preisliste) unwirksam seinsollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch bleibt davon die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtBestimmun- gen unberührt. An ihre die Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder unvollständigen Bestimmung soll eine zuläs- sige und wirksame Regelung treten, deren Wirkung der ursprünglichen Absicht und der wirtschaft- lichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entsprichtGleich ist zu verfahren, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 40.5 10.4 Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Regelungen der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesgeltenden Rechtslage nicht, juristische Person des öffentlichen Rechts nicht mehr oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istnicht vollständig entsprechen sollten, ist Köln Erfüllungsort bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt ihrer Gültigkeit unberührt. 10.5 Gerichtsstand ist der handelsregisterrechtliche Sitz von Leybold (Steinhausen, Kanton Zug). Ley- bold ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 10.6 Für alle abgeschlossenen Verträge, einschliesslich dieser Allgemeinen Servicebedingungen gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den in- ternationalen Warenkauf (CISG).

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Samples: Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 7.1 Gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 01050 kann der SchriftformKunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Ein Zurückbehaltungs- recht kann der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdKunde nur ausüben, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istwenn sein Gegenan- spruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 7.2 01050 kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenein mit 01050 i.S.v. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUnternehmen übertragen. 40.3 Für 7.3 Erfüllungsort für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Leistungen des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsKunden ist der Firmensitz der 01050 Telefondienste GmbH. 7.4 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Beilegung eines Streits mit der 01050 über die in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Verbraucherschlichtungsstelle) durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die mobilcom-debitel ist bereit, an Schlichtungsverfahren von der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten: Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216) Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxx Webseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Im Übrigen nimmt die mobilcom-debitel nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teil. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern 7.5 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istöffentlichrechtlichen Sonder- vermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist Köln Erfüllungsort und der Fir- mensitz der 01050 Telefondienste GmbH Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor01050 steht es offen, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleitengeltend zu machen. 7.6 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrau- chern bei Online-Kauf- und Dienstleistungsverträgen zudem die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDiese ist unter folgendem Link erreichbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. 7.7 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der 01050 und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internati- onalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 7.8 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 3.1. Gerichtsstand ist, sofern der SchriftformVertriebspartner Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, der Sitz der OnePass. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformEin etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN Kaufrechts. Das Vertragsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. 40.4 Sollten 3.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform. Ausgenommen von dem Schriftformerfordernis ist die Änderung und Ergänzung der Anlagen. 3.3. Durch von der Zusatzvereinbarung abweichendes Verhalten werden vereinbarte Rechte und Pflichten weder geändert oder aufgehoben, noch werden neue Rechte und Pflichten begründet. 3.4. Die Parteien können einzelne Bestimmungen Rechte, Pflichten, insbesondere Forderungen aus dieser Geschäfts- bedingungen Zusatzvereinbarung sowie den Geschäftsbetrieb, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf einen Dritten übertragen. Die Regelungen des § 354a HGB bleiben hiervon unberührt. Sofern die Zustimmung nicht erteilt wird und der Vertriebspartner dennoch die Übertragung durchführt, besteht für die Firma ein fristloses Kündigungsrecht ab dem Zeitpunkt der Übertragung. 3.5. Der Vertriebspartner darf gegen Forderungen der Firma und/oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung OnePass nur mit unbestrittenen oder Preisliste) rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 3.6. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam seinbzw. undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen Wirksamkeit / Durchführbarkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Parteien verpflichten sich, die – soweit rechtlich zulässig – unwirksame / undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame / durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw/ undurchführbaren Bestimmung nahekommt oder entspricht. Gewollten am ehesten entsprichtGleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Zusatzvereinbarung Zum Vertriebspartnervertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istgilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden oder sollten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten. 3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die von TNG angegebene Versandanschrift bzw. Gewollten am ehesten entsprichtVerwendungsstelle. 40.5 Sofern 4 Während der Kunde Kaufmann Austragung von Streitigkeiten darf die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch den AN weder ganz noch teilweise eingestellt werden. 5 Die Vertragssprache ist deutsch. 6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TNG und dem AN ist der Sitz von TNG. TNG ist auch zur Klageerhebung am Sitz des AN sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Stuttgart, im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.September 2019 TransnetBW GmbH

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform16.1. Auch Der Vertrag, diese Kreditbedingungen und die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformGeschäftsbeziehung zwischen Novum und dem Kunden unterliegen maltesischem Recht. Soweit in Ein nach deutschem Recht zum Zwecke des Verbraucherschutzes gewährter verbindlicher Schutz findet auf den Vertragsgrundlagen (vglKunden und sein/ihr Vertragsverhältnis mit Novum Anwendung. 16.2. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdGerichtsverfahren, kann diese nicht durch die Textform ersetzt vom Kunden eingeleitet werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istkönnen bei den zuständigen Gerichten in Malta oder Deutschland eingeleitet werden. Gerichtsverfahren gegen den Kunden können nur bei den zuständigen Gerichten in Deutschland eingeleitet werden. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags. 40.2 EnBW 16.3. Der Kunde ist berechtigt, Beschwerden direkt beim Kundendienst von Novum oder auf ihrer Internetseite einzulegen. Beschwerden können nur schriftlich eingelegt werden. Ist der Kunde mit der Art und Weise, wie Novum auf die Rechte Beschwerde Stellung genommen hat, unzufrieden, kann der er/sie bei der folgenden Stelle eine Beschwerde einreichen: 0xx Xxxxx Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx.xx Tel: +000 0000 0000 Die Kreditbedingungen können jederzeit infolge von Änderungen der gesetzlichen, wirtschaftlichen und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragengeschäftlichen Anforderungen, Änderungen des technischen Umfelds oder der Produktparameter geändert werden. Dem Novum informiert den Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten über die vorgeschlagenen Änderungen spätestens vier (4) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Vertragsüberganges Inkrafttretens gemäß Artikel 13 (Mitteilungen). Die Änderung(en) gilt/gelten als vom Kunden genehmigt, es sei denn, der Kunde hat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens seine/ihre Ablehnung mitgeteilt, was einer Kündigung des Kreditvertrags durch Sonderkündigung zu beendenden Kunden gleichkommt. Die Kündigung des Kreditvertrags hat unmittelbare Wirkung und ist binnen eines Monats nach Zugang vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der entsprechenden Mitteilung über Änderung(en) gebührenfrei. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, an Novum umgehend alle ausstehenden Beträge, Gebühren und/oder Zinsen zurückzuzahlen. Mit Bekanntgabe der Änderungen hat Novum den Kunden ausdrücklich auf dessen/deren Kündigungsrecht und die beabsichtigte Übertragung und Hinweis entsprechende Rückzahlungsverpflichtung hinzuweisen. 16.1. Diese Kreditbedingungen stehen auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärender Internetseite zur Verfügung. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist Kunde kann den Kundendienst von Novum per E-Mail oder Telefon ersuchen, ihm/ihr eine Kopie dieser Kreditbedingungen entweder auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigelektronischem Wege oder per Post zu übermitteln. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Kreditvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung13.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i13.5 Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 18.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf MTG und dem Lieferanten gilt aus- schließlich das Recht der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istCISG). 40.2 EnBW 18.2 Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet, so ist MTG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall kann MTG die Rechte für die Weiterführung der Arbeiten vorhandene Einrichtung oder bisher getätigte Lieferungen und Pflichten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 18.3 Hat der Lieferant im Zeitpunkt der verfahrenseinleitenden Maßnahme seinen Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, ist aus- schließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von MTG. MTG ist in diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht Fall jedoch das Recht zuauch berechtigt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung Lieferanten an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über verklagen. 18.4 Soweit Ziffer 18.3 AEB nicht anwendbar ist, werden alle Streitigkeiten, die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein sich im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Zusammenhang mit dem jeweiligen Liefervertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des UNKaufrechts und ordentlichen Rechts- wegs endgültig entschieden. Der Ort des internationalen PrivatrechtsSchiedsverfahrens ist Dormagen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch. 40.4 Sollten einzelne 18.5 Mitarbeiter von MTG sind nicht berechtigt, Vertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Organe und Prokuristen der MTG sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen. 18.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtunberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragspartner sind verpflichtet, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 15.1 Die zwischen MARKETING 2 UG und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 15.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch voroder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen vereinbaren die Parteien den Sitz von MARKETING 2 UG als Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 15.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die MARKETING 2 UG keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden. 15.4 MARKETING 2 UG ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist MARKETING 2 UG berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberatung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 17.1 Die zwischen Xxxxx Xxxxxxxxx und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 17.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen vereinbaren die Parteien den Sitz von Xxxxx Xxxxxxxxx als Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 17.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Xxxxx Xxxxxxxxx keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. 17.4 Xxxxx Xxxxxxxxx ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Xxxxx Xxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen Anlage 1 zu Nr. 4 b) und 6 a)– Versandkostenübersicht für Porto- und Verpackung 1. Geltungsbereich‌ Die Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten ausschließ- lich für die durch das Statistische Bundesamt von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftformseinem Vertriebspartner zum Verkauf angebotenen Veröffentlichungen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformAbweichende allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Zahlungsbedin- gungen des Käufers werden nicht anerkannt. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdBesonderheiten im Geschäftsverkehr mit Wiederverkäufern, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdeninsbesondere Regelungen zum Remis- sionsrecht, soweit dies sie nicht ausdrücklich vorgesehen isteindeutig durch diese AGB geregelt sind, sind durch Sondervereinbarung mit dem Statistischen Bundesamt zu treffen. Als Grundlage hierbei gelten die Regelungen der Verkehrsordnung des Deutschen Buchhandels in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit 09.11.2006 mit Änd. 06/2011, § 6), soweit vom Statistischen Bundesamt nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde. Mit jeder Erteilung eines Bestellauftrages erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gel- tenden Fassung als allein maßgeblich an. Abweichende Vereinbarungen können nur durch schriftliche Vereinbarungen der Parteien getroffen werden. Wir sind Ihr Vertragspartner. Beauftragter für die Vertriebsabwicklung ist die IBRo Versandservice GmbH, Roggentin. Sie handelt im Namen und auf Rechnung des Statistischen Bundesamtes und ist für die Bestellannahme, Kunden- und Auftragsverwaltung, Rechnungsstellung, Auslieferung und Inkasso zuständig. 40.2 EnBW ist berechtigt1.1 Ihr Kontakt für Bestellungen, die Rechte Lieferanfragen und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten sonstige Rückfragen zum Auftrag, Rechnungen: 1.2 Rücksendungen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.richten:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1.1 Auch für Verträge mit ausländischen An- schlussnehmer/Anschlussnutzer gilt aus- schließlich deutsches Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbeson- dere das UN-Übereinkommen über Ver- träge über den internationalen Warenein- kauf, finden keine Anwendung. 1.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Ver- trages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch Gleiches gilt für die Änderung Ände- rung dieser Schriftformabrede bedarf Schriftformklausel. 1.3 Für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags speichert und verarbeitet der Schriftform. Soweit in Netzbetreiber die erforderlichen Daten des Anschlussnehmer/Anschlussnutzer nach den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Vorschriften des Bundesdaten- 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen oder undurchführbaren 40.2 EnBW ist berechtigt, 1.5 Jeder Vertragspartner kann mit Zustim- mung des anderen Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu Rechtsnachfolger übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDie Zustimmung ist in der Regel zu ertei- len, es sei denn, dass gewichtige Gründe gegen den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenRechtsnachfolger sprechen. Die Kündigung ist binnen Nicht als Rechtsnachfolger i. S. d. Sat- zes 1 gelten verbundene Unternehmen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von Vertragspartners i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts AktG. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich. Bei Veräußerung und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder Verpachtung ist der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnschlussnehmer/ Anschlussnutzerverpflichtet, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Rechte 1.6 Gerichtsstand ist der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtSitz des Netzbe- treibers. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Stromnetzanschlüsse

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 8.1. Komet behält sich Änderungen der AGB vor. Geänderte AGB werden dem Kunden 6 Wochen vor Inkrafttreten an dessen hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt und werden damit zum Bestandteil des Vertrages. Komet macht den Kunden auf diesen Vertragsbestimmungen Umstand besonders aufmerksam und behält sich vor, bei Widerspruch des Kunden das Vertragsverhältnis unter Wahrung dessen berechtigter Interessen zu kündigen oder unter Geltung der alten AGB fortzuführen. Ein Anspruch des Kunden gegenüber Komet hinsichtlich eines bestimmten Vorgehens in diesem Fall besteht nicht. 8.2. Xxxxx und Kunde verpflichten sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über Bestimmungen des Vertrages, seine Durchführung und mit dem Vertrag verbundene Sachverhalte Still- schweigen zu bewahren. 8.3. Leistungen, die Komet aus Kulanz im Einzelfall erbringt, begründen keinen Rechtsanspruch auf weitere solche Leistungen. 8.4. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch , was auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformAbbedingung des Schriftformerfordernisses gilt. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen AGB ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam seinsind, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine RegelungBestimmung zu vereinbaren, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Sinn und Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwweggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf sowie die Regelungen zum internationalen Kaufrecht werden ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstandder ausschließliche Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland für Streitigkeiten diese Vereinbarung betreffend ist Baden-Baden. EnBW behält sich jedoch vorHinsichtlich des Gerichtsstands gilt dies nur, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtsofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der SchriftformAntragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istEinseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. 40.2 EnBW 8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist berechtigtder Sitz der Apartment-/ Fincaanlage Eden Capdepera. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Mediatec GmbH. Die Mediatec GmbH kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zunicht unter Satz 1 fallen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenwenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben. 8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Kündigung Anwendung des UN-Kaufrechts ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigausgeschlossen. 40.3 Für 8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsApartment-/ Fincaanlage Eden Capdepera darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Die Apartment-/ Fincaanlage Eden Capdepera nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil. 40.4 8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme in ein Apartment oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung einer Finca unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinnichtig sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, Im Übrigen gelten die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtgesetzlichen Vorschriften. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Apartment/Finca Rental Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 20.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages ist der SchriftformWohnsitz des Kunden. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istSondervermögen, so ist der Gerichtsstand Saarbrücken. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für Xxxxxx, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Köln Erfüllungsort Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand. 20.2 Für die vertragliche Beziehung zwischen VSE NET und Gerichtsstanddem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 20.3 Anstelle von VSE NET darf ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; dieser Wechsel ist öffentlich bekannt zu machen. EnBW behält In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 20.4 Sollten Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlie- ren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt, soweit sich jedoch vorherausstellen sollte, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitendass die Verträge eine Regelungslücke ent- halten. 20.5 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtÄnderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht im Vertrag oder in den AGB bzw. Besonderen Geschäftsbedingungen etwas anderes ausdrücklich geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisse. Die nachfolgenden Bestimmungen der VSE NET regeln die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung eines Hausanschlusses (Technische Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste) und gelten zusätzlich, vorrangig und ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VSE NET sowie zu den weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nach- folgend Bezug genommen wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 7.1 Reisecenter alltours behält sich das Recht vor, die AGB zur Nutzung der SchriftformWebsite alltours- xxxxxxxxxxx.xx mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Auch Insoweit besteht keine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer. Auf der Website alltours- xxxxxxxxxxx.xx wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website xxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx nach einer Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in AGB erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istÄnderungen. 40.2 EnBW ist berechtigt7.2 Diese AGB enthalten vollständig alle Vereinbarungen des - zwischen dem Nutzer und Reisecenter alltours bestehenden - Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. 7.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Reisecenter alltours und dem Nutzer richten sich unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch- land haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ge- wöhnlichen Aufenthaltsort in das Recht zuAusland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenist Düsseldorf in Deutschland. Die Kündigung ist binnen eines Monats besonderen Gerichtsstände nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch berührt dies die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtnicht. An ihre Stelle tritt Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine RegelungBestimmung zu ersetzten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entsprichtnächsten kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 13.1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Schriftformübrigen Bestimmungen. 13.2. Auch Für Auftraggeber die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Unternehmen sind gilt zusätzlich, dass an Stelle der Schriftformunwirksam gewordenen Bestimmung eine aus wirtschaftlicher Sicht am nächsten kommende wirksame Bestimmung tritt. 13.3. Es bestehen keine Nebenabreden. Alle Mitteilungen bezüglich Vertragsänderungen, Ergänzungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. 13.4. Alle Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. 13.5. Der Auftraggeber kann Rechte aus geschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abtreten. 13.6. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglnicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Unternehmen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens Für Vertragsbeziehungen mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Verbrauchern im Sinne des Handels- gesetzbuchesKonsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, juristische Person als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 13.7. Gerichtsstand ist ausschließlich das für den Sitz des öffentlichen Rechts Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht. 13.8. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, vom Auftragnehmer Werbung und Information in angemessenem Umfang zu erhalten. Der Auftraggeber kann die Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen. 13.9. Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer beauftragten Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande, es sei denn, der Auftraggeber hätte den Auftragnehmer angewiesen, den weiteren Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen. In letzterem Fall haftet der Auftragnehmer nur für Auswahlverschulden, es sei denn, der Auftraggeber hätte ihn zur Xxxx eines bestimmten Auftragnehmers angewiesen. 14.1. Bestellt der Auftraggeber beim Auftragnehmer lizenzierte Software von Dritten, so ist es seine Obliegenheit, über Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software und deren Lizenzbestimmungen zu verfügen. Der Auftragnehmer übernimmt des weiteres bei Software die nicht vom Auftragnehmer entwickelt wurde keinerlei Gewähr. Der Auftragnehmer stellt Software von Dritten nur in jenem Rahmen zur Verfügung, der durch die Lizenzbedingungen dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur in Originalsprache - zur Verfügung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines Dritten wird der Auftraggeber nicht Auftraggeber dieses Dritten. Wenn nicht ausdrücklich eine Vereinbarung auf Lieferung derartiger Software getroffen wird, so stellt der Auftragnehmer derartige Software lediglich im Rahmen seines Serviceangebots zur Verfügung, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Rechtsanspruch darauf entstünde. 14.2. Bei vom Auftragnehmer erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber und Auftragnehmer gezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode in kompilierter Form. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben beim Auftragnehmer, mit Ausnahme der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsbewilligungen. Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor, den ausgelieferten Programmcode zu verschlüsseln. 14.3. Dem Auftraggeber ist die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, in keinem Fall gestattet. 14.4. Der Auftragnehmer weist weiters darauf hin, dass keinerlei Haftung für Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers übernommen wird. Dasselbe gilt für eigenmächtige Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis des Auftragnehmers. 15.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 15.2. Sofern durch Verschulden des Auftraggebers eine zusätzliche, nicht Vertraglich vereinbarte Aufbewahrung bzw. Lagerung notwendig wird, werden die dafür entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 15.3. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers. 15.4. Tritt bei der gelieferten Ware ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Mangel auf, kann der Auftraggeber nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Xxxx durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. 15.5. Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. 15.6. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter oder durch den Auftraggeber selbst. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten. 15.7. Dem Auftraggeber ist Köln Erfüllungsort es nicht gestattet, defekte Teile an durch den Auftragnehmer gelieferter Hardware selbständig zu ersetzen. Ersatzteile oder Komponenten, die der Erweiterung bestehender Systeme dienen, sind ausschließlich beim Aufragnehmer anzufordern. 15.8. Hat der Auftraggeber komplette Hardwarekomponenten oder Systeme eigenständig oder bei Dritten erworben, wird durch den Auftragnehmer keinerlei Haftung und GerichtsstandGewährleistung übernommen. 16.1. EnBW behält Mit einer Domainbestellung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer die bestellte Domain im Namen und Auftrag des Auftraggebers bei der für die Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren. 16.2. Bei Bestellung einer Domain entstehen zwei Vertragsverhältnisse. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die Verwaltung und Verrechnung der Domain. Darunter fallen insbesondere DNS Dienste. Und ein zweiter Vertrag, zwischen dem Auftraggeber und der für die Domain-Endung zuständigen Registrierungsstelle, bezüglich der Registrierung der Domain. Für dieses zweite Vertragsverhältnis tritt der Auftragnehmer als bloßer Vermittler auf. 16.3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger für die Domaingebühren bei der zuständigen Registrierungsstelle geführt wird. Die Verrechnung der Domaingebühren erfolgt zwischen Registrierungsstelle und Auftragnehmer. Bzw. zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. 16.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Domain oder die Vertragspflichten die zwischen dem Domaininhaber und der Registrierungsstelle entstehen. 16.5. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt zu laufen, wenn die Domain erfolgreich registriert werden konnte. Oder der Transfer zum Auftragnehmer abgeschlossen ist. 16.6. Die Domains werden von verschiedenen Registrierungsstellen, abhängig von der Domain- Endung vergeben, welche auch unterschiedliche Vertragsbedingungen bzw. Richtlinien haben. Der Auftraggeber akzeptiert die Vertragsbedingungen und Richtlinien der betreffenden Registrierungsstelle(n). Sowie die gesetzlichen Vorgaben. 16.7. Als Domain Inhaber wird der Auftraggeber eingetragen. 16.8. Der Auftragnehmer wird die Bearbeitung eines Domainauftrages so kurz wie möglich halten. Im Regelfall wird der Auftragnehmer versuchen den Auftrag am nächsten Werktag bei der Registrierungsstelle zu bestellen. Es kann aber keine Mindestzeit vom Auftragnehmer garantiert werden. Abhängig von der Domain-Endung kann die Registrierung einige Wochen in Anspruch nehmen. 16.9. Die Mindestlaufzeit (Mindestregistrierungszeitraum) für eine Domain beträgt, wenn nichts anderes angegeben wurde, ein Jahr. Sofern die Domain nicht zwei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird verlängert sich jedoch vorVertrag für die Domain automatisch um die Mindestlaufzeit. Verbraucher nach KSchG werden rechtzeitig mit einer automatisierten Benachrichtigung (E-Mail) auf dieses Kündigungsrecht bzw. die Verlängerung hingewiesen. 16.10. Die Verrechnung erfolgt im Voraus, gerichtliche Schritte jeweils für den Zeitraum der Mindestlaufzeit. 16.11. Sofern eine Domain vom Auftraggeber an den Auftragnehmer transferiert wird, muss die Domain beim vorherigen Domain-Provider vom Auftraggeber gekündigt werden. 16.12. Die Zuteilung und Verfügbarkeit von Domains steht nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers. Bestellungen von Domains werden bei den Registrierungsstellen nach einem Prioritätsgrundsatz bearbeitet. Aufträge werden in der Reigenfolge des Einlangens bearbeitet. Wir können daher auch am allgemei- nen Gerichtsstand unter keinen Umständen garantieren oder dafür eine Haftung übernehmen ob ein Domain-Auftrag von der Registrierungsstelle angenommen wird oder nicht. 16.13. Die Kündigung von Domains durch den Auftraggeber hat ausschließlich beim Auftragnehmer und nicht direktbei der Registrierungsstelle zu erfolgen. Kündigungen werden in schriftlicher Form angenommen. Nach Erhalt der Kündigung durch den Auftraggeber kündigt der Auftragnehmer im Namen des Kunden einzuleitendie Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDie Domain wird nach Ablauf des Registrierungszeitraums bei der Registrierungsstelle gelöscht und ist dann wieder für eine erneute Registrierung verfügbar. 16.14. Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen, insbesonders die Verfügbarkeit der Domain im Domain Name System einzustellen. Bei AT Domains wird die Verrechnung bei Nicht-Bezahlung der Domain automatisch an die XXX.XX abgegeben. Sofern fällige Rechnungen bei allen anderen Top Level Domains nicht vollständig beglichen wurden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Registrierung der Domain zu widerrufen und die Domain neu zu vergeben. Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, neben dem allgemeinen Entgelt, tatsächlich angelaufene und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnspesen, Zinsen und Überweisungsspesen geltend zu machen. 16.15. Der Auftragnehmer kann seine Registrierungsstellen jederzeit wechseln. 16.16. Für die TOP-Level Domains .at, .xx.xx und .xx.xx gilt: Diese werden von der Registrierungsstelle xxx.xx Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend „xxx.xx“) vergeben. Es besteht daher bei der Registrierung und Führung der Domain ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und xxx.xx. Sie akzeptieren die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Richtlinien von xxx.xx. 16.17. Für die TOP-Level Domains .com, .net, .org, .info, .biz gilt:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 14.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede nachträgliche Änderung oder Ergänzung zum Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 14.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus materiellen oder formellen Gründen rechtsungültig sein oder werden, so wird die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Gültigkeit der Schriftformübrigen mit Rechtsgültigkeit vereinbarten Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirt- schaftlichen und rechtlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu er- setzen. Entsprechendes gilt für die Ergänzung etwaiger Vertragslücken, die sich bei der Durchführung des Vertrages ergeben. 14.3. Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Bestim- mungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fern- wärme (AVBFernwärmeV,)“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ebenfalls gelten die „Ergänzenden Bedingungen Fernwärme der HanseWerk Natur zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980“ (Anlage 2) und das „Preisblatt zu den Vertragsgrundlagen Ergän- zenden Bedingungen Fernwärme der HanseWerk Natur“ (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istAnlage 5). 40.2 EnBW 14.5. Gerichtstand ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Sitz des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigLieferanten. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Wärmelieferungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform18.1. Auch Für diese AGB und die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte unter deren Geltung geschlossenen Verträge und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch alle sich daraus ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN- Kaufrechtes. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 18.2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen des Unternehmens und für die Zahlung des Kunden ist Unterschleißheim, Deutschland. 18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den unter deren Geltung geschlossenen Verträgen ist München, Deutschland. 18.4. Einzige Vertragssprache ist Deutsch. Ausgenommen davon sind Beschreibungen für Aufgaben-Typen (z.B. Unterscheidung zwischen „Beratung“ und „Entwicklung“) und der Beschreibung von Aufgaben-Status (z.B. „In Bearbeitung“ und „Abgeschlossen“) in der Verwendung von Brimvoid. Anlage 1 beinhaltet die von Brimvoid benutzen Begriffe und übersetzt diese in die dazugehörige deutsche Bedeutung. 18.5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen AGB oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung unter deren Geltung geschlossenen Verträge unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch hiervon die Rechtswirksamkeit der übrigen Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. 18.6. An ihre Stelle tritt eine RegelungBrimvoid behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung der AGB in Bezug auf das Datum der Auftragserteilung, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Brimvoid informiert alle Kunden, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit in den letzten drei (3) Monaten eine Rechnung von Brimvoid erhalten haben über Änderungen der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwAGB automatisch. Gewollten am ehesten entsprichtStand: Xxxx 2022 Aufgaben-Typen: SLA Service-Vertrag Eine Aufgabe wird auf Basis eines vorliegenden Service- Vertrages abgewickelt. Bug Fehler Aufgaben, die von Brimvoid als Fehler deklariert werden, werden kostenfrei übernommen. Brimvoid steht dabei in der Begründungspflicht, warum eine Aufgabe kein Fehler ist. Project-Management Projekt-Management Aufgabe des Organisierens der Wünsche des Kundens und Arbeit der Mitarbeiter von Brimvoid. Business Trip (Journey) Dienstreise (Reisezeit) Dienstreisen, um den Kunden z.B. vor Ort persönlich zu beraten. To Do Zu erledigen Eine Aufgabe wurde beauftragt und muss von Brimvoid noch umgesetzt werden. On Hold Pausiert Eine Aufgabe wurde vom Kunden pausiert oder noch nicht beauftragt. In Progress In Bearbeitung Die Aufgabe von Brimvoid derzeit umgesetzt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache abgewickelt. 2. AGB´s der Auftraggeber - soweit sie den eigenen AGB´s widersprechen- werden generell abgelehnt und werden nicht Vertragsgegenstand. 3. Sonstiges und salvatorische Klausel: Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wie auch das Abgeben hiervon. Auch Bei Unwirksamkeit von Teilen der AGB bleibt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformWirksamkeit des Rests unberührt. Soweit Die unwirksame Xxxxxxx wird dann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Xxxxx in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istBestimmungen. 40.2 EnBW ist berechtigt4. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand: Als Erfüllungsort wird Wien vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisnormen des UNKaufrechts österreichischen internationalen Privatrechtes und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechtsübereinkommens vereinbart. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Österreichischer Tierärzteverlag Ges.m.b. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtH. sachlich zuständige Gericht zuständig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Ist der Kunde Kaufmann Verbraucher im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen KSchG ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandgilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, bzw. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtliegt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von Mit meiner Unterschrift erteile ich diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Auftrag und bestätige hiermit die Richtigkeit der Schriftformim Kundenauftrag gemachten Angaben und beauftrage die Lünecom mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Auch Bedient sich die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Lünecom Dritter zur Erbringung der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdangebotenen Dienste, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist sie berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenKundenbestandsdaten an diese weiterzuleiten soweit dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, FTTH-UE-Internet-Vertrag_v6 12-2021 Für den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendengelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Preisliste, die Leistungsbeschreibung, die Widerrufsbelehrung, die Hinweise zur Routerwahlfreiheit und die Datenschutzhinweise der Lünecom, die ich inhaltlich zur Kenntnis nehme und mit deren Geltung ich einverstanden bin. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang genannten Dokumente sind zudem unter xxx.xxxxxxxx.xx veröffentlicht und stehen dort zum Download bereit. Im Falle widersprüchlicher Regelungen, gelten vorrangig die Regelungen des Auftragsformulars. X Datum Unterschrift des Vertragspartners (w/m/d) Seit dem 01.08.2016 haben Endkunden die Xxxx, ob sie ein vom Telekommunikationsanbieter angebotenes Endgerät (Router/Modem) oder ein eigenes Endgerät einsetzen. Telekommunikationsanbieter dürfen Kunden beim Abschluss von Neuverträgen nicht mehr verpflichten, ein bestimmtes Endgerät zu nutzen. Das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers und dessen Verantwortung enden dementsprechend von da an bereits vor dem Endgerät an der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenNetzabschlussdose. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf Router/das Modem selbst gehören somit nicht mehr dazu. Die Wahlfreiheit stellt daher erhöhte Anforderungen an Sie als Endkunden sowohl bei der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigAuswahl des richtigen Routers als auch bei dessen Inbetriebnahme. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Glasfaser Internet Leistungen Vertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform15.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW FGAG ist berechtigt, die Rechte zur Erbringung der Leistungen gemäss dem Kaufvertrag ohne Zustimmung des Kunden Dritte hinzuzuziehen. FGAG informiert den Kunden auf Anfrage über allfällig beigezogene Dritte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen stellt sicher, dass solche hinzugezogenen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens eine Ge- heimhaltungsvereinbarung mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigähnlichen Bestimmungen wie in Ziff.13 vorstehend aufgeführt. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt15.2. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Schriftlichkeit im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufvertrags liegt auch bei Emails vor. 15.3. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Kaufvertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, juristische Person so werden die übrigen Teile des öffentlichen Rechts Kaufvertrags davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istUnwirk- samkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 15.4. FGAG ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden einzuleitenberech- tigt, den Kaufvertrag sowie die darin enthaltenen Rechte und Pflichten oder Teile davon ganz oder teilweise abzutreten. 15.5. Ein etwaiger ausschließlicher Das Versäumnis oder die Unterlassung von FGAG, eine der Bestim- mungen des Kaufvertrages durchzusetzen, kann weder als Verzicht auf die Rechte von FGAG ausgelegt oder betrachtet werden, noch be- rührt dies die Gültigkeit des gesamten Kaufvertrages oder eines Teils davon. Es beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte von FGAG, spä- tere Massnahmen zu ergreifen. 15.6. Titel im Kaufvertrag dienen lediglich der allgemeinen Orientierungs- hilfe und legen den Bereich der Regelungen nicht abschliessend fest. Mögliche Übersetzungen dieser AGB oder weiterer Teile des Kaufver- trags dienen lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist ausschliesslich die deutsche Fassung heranzuziehen. 15.7. Sämtliche zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Bezie- hungen betreffend den Kaufvertrag unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen, namentlich des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den in- ternationalen Warenkauf vom 11. April 1980). 15.8. Ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührtfür alle aus vertraglichen Beziehun- gen zwischen den Parteien resultierenden oder sonstigen mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Gwatt (Thun), Schweiz. Ungeachtet des vorstehenden Satzes ist FGAG aber auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

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Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Auch die Änderung Änderungen und Ergänzungen dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen uns über den Vertragsgrundlagen jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (vgl. Ziff. 1.5 der AGBTextform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ausreichend ist. 40.2 EnBW (2) Soweit du als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenGerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Die Mama Akademie GbR in Braunschweig. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenFür Kaufleute i.S.d. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHGB, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istist der Gerichtsstand der Sitz von Unternehmensname. (3) Wir weisen dich darauf hin, dass dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx Wir nehmen nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist Köln Erfüllungsort dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen. Version 6 Stand 12.2021 (1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. (2) Die Präsentation unserer Leistungen auf der Webseite stellen kein bindendes Angebot unsererseits dar. Erst die Buchung einer Leistung über Digistore24 durch dich ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebotes versendet Digistore24 an dich eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Vertrag über die Buchung/den Kauf zustande. (3) Bitte beachte, dass wir unsere Produkte über Digistore24 verkaufen. In dem Fall wickelt Digistore24 die Zahlung und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenden Verkauf ab. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtWiderruf kann sowohl Digistore24 als auch uns gegenüber erklärt werden. (4) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Steuern (für Deutschland). (5) Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen dir und uns benötigten Daten werden von uns gespeichert und sind für dich jederzeit zugänglich. Insoweit verweise ich auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. (6) Als Verbraucher hast du ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen a) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden sind jedenfalls unwirksam. 40.2 EnBW ist berechtigtb) Tritt eine Personengesellschaft als VertragspartnerIn auf, so gilt gegenüber der Stadthalle Villach jede/r GemeinschafterIn als bevollmächtigt, Erklärungen, die gegen alle wirken, im Namen aller abzugeben und mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Dies gilt nicht für Kündigungserklärungen. Tatsachen in der Person einer Vertragspartnerin/eines Vertrags- partners, die für die Stadthalle Villach Rechte begründen, gewähren dieselben Rechte gegenüber allen VertragspartnerInnen. c) Erfüllungs- und Pflichten Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch entstehenden Streitigkeiten wird das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über für die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenStadt Villach sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsder Kollisionsnormen. 40.4 d) Sollten einzelne Bestimmungen Klauseln dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtlässt dies ihre Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An ihre die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Fall eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck und Inhalt der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. 40.5 Sofern e) Mit Unterzeichnung der Kunde Kaufmann im Sinne jeweiligen Mietvereinbarung gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen als angenommen. Etwaige Ansprüche gegen die Stadthalle Villach sind schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Handels- gesetzbuchesMietverhältnisses geltend zu machen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwidrigenfalls sie als verfallen gelten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 12.1 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist OSR berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 12.2 Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 12.3 Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu OSR gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und OSR ist der Sitz von OSR. OSR ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen. 12.5 Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Lieferanten ist die von OSR angegebene Lieferanschrift. Im Übrigen ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von OSR der Sitz von OSR, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 12.6 Die Vertragssprache ist deutsch. 12.7 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teil-weise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 19.1 Die Übertragung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Rechten und Pflichten des Auftraggebers auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. 19.2 Für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers zum Auftragnehmer gilt das Recht der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Schriftform. Soweit in Vereinten Nationen über Verträge über den Vertragsgrundlagen internationalen Warenkauf (vgl. Ziff. 1.5 CISG). 19.3 Sämtliche im Angebot aufgeführten Preise gelten nur bei geschlossener Auftragserteilung und Abnahme der AGB) angebotenen Stückzahl; Teilmengen entbinden den Auftragnehmer von der vertraglichen Preisbindung und berechtigen zu einer Neuberechnung des Preises. 19.4 Die Konformität und Verwendbarkeit der angebotenen Produkte ist durch den Auftraggeber zu prüfen Die Empfehlung des Auftragnehmers bzw. hier Schriftform vorgesehen wirddie hierin beschriebenen Eigenschaften der Produkte stellen Leistungsbeschreibungen bzw. - Merkmale dar, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein aber Garantien im Sinne von der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig443, 444 oder § 639 BGB. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts 19.5 Erfolgt Rückgabe an den Großhändler, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber je Artikel 30% vom Netto- Verkaufspreis in Rechnung zu stellen und des internationalen Privatrechtsder Auftraggeber zur entsprechenden Zahlung verpflichtet. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 19.6 Schnittlängen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. 19.7 Der Auftraggeber hat bei Trommellieferungen mit einem Gewicht ab einer Tonne für geeignete Ablademöglichkeiten zu sorgen. 19.8 Montagearbeiten / Dienstleitungen sowie Metallzuschläge sind nicht skontierbar. 19.9 Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers (Montag bis Xxxxxxx 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr) sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden gesondert berechnet. 19.10 Vom Auftraggeber sind dem Auftragnehmer für die Zeit der Leistungsführung bis zur Übergabe kostenlos absperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 19.11 Der Auftraggeber hat Energie für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs kostenlos bereitzustellen. 19.12 Die Vornahme von -dem Auftraggeber zumutbaren- Änderungen in technischen Belangen bleibt dem Auftragnehmer im Zuge der Leistungsausführung vorbehalten. 19.13 Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ (grüne Lieferbedingungen des ZVEI, aktueller Stand) sowie die ZVEI –Ergänzungs-klausel zum erweiterten Eigentumsbehalt. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen gern die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“. 19.14 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 12.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der SchriftformZeit zu Zeit von FCG geändert werden. Auch Die jeweils gültige Fassung ist auf FCGs Website xxxxx://xxx.xxxxxx/ veröffentlicht. Änderungen gelten nur für Auftragsvereinbarungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdabgeschlossen wurden, kann diese nicht durch nachdem die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen geänderte Fassung auf FCGs Website veröffentlicht worden ist. 40.2 EnBW 12.3 Wurde dem Kunden eine Auftragsbestätigung im Zusammenhang mit einem bestimmten Auftrag übersandt, haben die Bedingungen in der Auftragsbestätigung Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn und soweit die Regelungen miteinander unvereinbar sind. 12.4 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf Auftragsvereinbarungen zwischen FCG und dem Kunden sowie auf FCGs Beratung und Dienstleistungen ist berechtigtdeutsches Recht anzuwenden. 12.5 Alle Streitigkeiten, die Rechte und Pflichten sich aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein oder im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Auftragsvereinbarung zwischen FCG und dem Kunden oder über deren Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratungsdienstleistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformDie Geschäftsbedingungen gelten ab dem 27.05.2019 2. Soweit Die vom CCC abgeschlossenen Verträge werden in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istpolnischer Sprache abgeschlossen. 40.2 EnBW ist berechtigt3. Die Einprägung, Sicherung und Bereitstellung der wesentlichen Bestimmungen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages erfolgt durch Zusendung einer E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. 4. Die Einprägung, Sicherung, Bereitstellung und Bestätigung der wesentlichen Bestimmungen des abgeschlossenen Kaufvertrages erfolgt durch Zusendung einer E-Mail an den Kunden mit der Bestätigung des Bestellungseingangs und durch Anbringung der Bestellspezifikation und des Kaufnachweises an die Lieferung, die Rechte das Produkt enthält. Der Inhalt des Kaufvertrages wird zusätzlich im IT-System der Webseite erfasst und Pflichten aus diesem Vertrag gesichert. 5. CCC sichert technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Grad der Sicherheitsgefährdung der auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Grundlage des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenDienstleistungsvertrages bereitgestellten Funktionen oder Dienste entsprechen. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Nutzung elektronischer Dienste birgt die typischen Risiken, die mit der entsprechenden Mitteilung Übertragung von Daten über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendas Internet verbunden sind, wie z. B. deren Verbreitung, Verlust oder unbefugter Zugriff. 6. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf Inhalt der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dem Kunden unter der Rechte folgenden URL-Adresse kostenlos zur Verfügung: xxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx, wo er sie jederzeit einsehen und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigausdrucken kann, sowie innerhalb der Anwendung. 40.3 Für 7. CCC weist darauf hin, dass die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Nutzung des UNKaufrechts und Internes-Services über einen Webbrowser oder eine Anwendung, einschließlich der Reservierung sowie des internationalen PrivatrechtsAufbaus einer Telefonverbindung mit dem Kundenservice-Center, mit der Notwendigkeit verbunden sein kann, die Kosten für die Verbindung mit dem Internet (Gebühr für die Datenübertragung) oder die Kosten für die Telefonverbindung gemäß dem Tarifpaket des vom Kunden genutzten Dienstleisters zu tragen. 40.4 Sollten einzelne 8. In Angelegenheiten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten insbesondere die allgemein geltenden Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen des polnischen Rechts: das Zivilgesetzbuch; das Gesetz über elektronische Dienstleistungen vom 18. Juli 2002. (insbesondere Gesetzblatt von 2002, Nr. 144, Pos. 1204, in der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder PreislisteFassung) unwirksam seinund andere anwendbare Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts. 9. Die Xxxx des polnischen Rechtes auf der Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen verwehrt den Verbraucher nicht den Schutz, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen ihm auf der Grundlage von Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggewährt wird, die – soweit rechtlich zulässig – kraft des Gesetzes, welches nach den einschlägigen Vorschriften bei fehlender Xxxx zuständig wäre, nicht durch Vereinbarung zwischen der CCC und dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwVerbraucher ausgeschlossen werden können. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann (Dieses Formular soll nur im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort Falle eines Rücktritts vom Vertrag ausgefüllt und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtzurückgesandt werden.)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1 Der jeweilige Einzelvertrag und diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der [sk-qm] consulting enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Vertragsbestimmungen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die [sk-qm] consulting hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 15.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind. 15.3 Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung Abänderung dieser Schriftformabrede Bestimmung bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt . 15.4 Sollten Teile des jeweiligen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die – soweit rechtlich zulässig – unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtoder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, möglichst nahe kommt. 40.5 Sofern 15.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Kunde Kaufmann Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Güter. Erfüllungsort für alle von [sk-qm] consulting geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Unternehmens. 15.6 Gerichtsstand für alle in Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Gericht Kempten im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtAllgäu.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 14.1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist LEIBER berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 14.2. Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 14.3. Zulieferanten des Lieferanten gelten als dessen Erfüllungsgehilfen. Sie sind LEIBER nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 14.4. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu LEIBER gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und LEIBER ist der Sitz von LEIBER. LEIBER ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen. 14.6. Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Lieferanten ist die von LEIBER angegebene Lieferanschrift. Im Übrigen ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von LEIBER der Sitz von LEIBER, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 14.7. Die Vertragssprache ist deutsch. 14.8. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 1 Vertragsdauer und Kündigung 1. Diese QMV tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Frist von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 2. Bestehen über den Zeitpunkt der SchriftformKündigung hinaus Lieferverträge, Bestellungen oder sonstige Verträge, so wird die Kündigung der QMV für diese erst mit deren vollständiger und mangelfreier Erfüllung wirksam. 3. Auch Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 4. Die Parteien haben das Recht, bei rechtmäßiger außerordentlicher Kündigung dieser QMV beste- hende Lieferverträge, Bestellungen oder sonstige Verträge zeitgleich zu kündigen. 5. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. § 2 Gerichtsstand und geltendes Recht 1. Gerichtsstand ist nach Xxxx des Auftraggebers das für den Geschäftssitz des Auftraggebers zu- ständige Gericht oder der Gerichtsstand des Lieferanten. 2. Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Ware auftragsgemäß zu liefern ist. 40.2 EnBW 3. Auf die Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch ausschließlich das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigBundesre- publik Deutschland anwendbar. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 4. Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) QMV unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Bestimmun- gen hierdurch nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Xxxxxxx durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. Unterschriften der Vertragsparteien Anlage 1: PPM-Vereinbarung ● PPM soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Zielvereinbarung

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Samples: Qualitätsmanagementvereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 1. Der Lohntarifvertrag tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und ist erstmals zum 30. April 2023 mit zweimonatiger Frist kündbar. Dies gilt auch für die Auszubildendenvergütungen, die unbeschadet einer solchen Kündigung bis zum 31.08.2023 wirksam bleiben. Erfolgt keine Kündigung seitens einer der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Tarifvertragsparteien, so läuft der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istVertrag mit zweimonatiger Kündigungsfrist weiter. 40.2 EnBW ist berechtigt2. Für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bisher eine tarifliche monatliche Haushaltszulage erhalten haben, bleibt der Besitzstand im Hinblick auf einen Dritten zu übertragendiese Haushaltszulage gewährt. a) Vom 1. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuMai 2021 bis 31. August 2021 gelten die bisherigen tariflichen Löhne sowie die Ausbildungsvergütungen bis 31. August 2021 unverändert weiter fort. b) Mit Wirkung vom 1. September 2021 werden die tariflichen Löhne sowie die Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2021 gemäß den abgedruckten Zahlentabellen erhöht. c) Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 werden die tariflichen Löhne sowie die Ausbildungsvergütungen ab 1. September 2022 gemäß den abgedruckten Zahlentabellen erhöht. 4. Mit Ablauf des 30. April 2021 tritt der bisherige Lohntarifvertrag vom 17.07.2019 mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenLandesbezirk Bayern, Fachbereich Handel, München, Tarifregister Nr. 25-100 ab 168, außer Kraft. 5. Der Tarifvertrag ist urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck sowie die Vervielfältigung – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung einer Tarifvertragspartei zulässig. Die Kündigung Tarifvertragsparteien informieren sich gegenseitig im Einzelnen über eventuell erteilte Zustimmungen. Ein Verstoß gegen das Nachdrucks- und Vervielfältigungsverbot ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung strafbar (§ 106 UrhG). wird folgender Tarifvertrag über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenWarenverräumung abgeschlossen: 1. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Persönlicher Geltungsbereich:

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Samples: Gehaltstarifvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 7.1 alltours flugreisen behält sich das Recht vor, die AGB zur Nutzung der SchriftformWebsite xxxxxxxx.xx mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Auch Insoweit besteht keine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer. Auf der Website xxxxxxxx.xx wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website xxxxxxxx.xx nach einer Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in AGB erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istÄnderungen. 40.2 EnBW ist berechtigt7.2 Diese AGB enthalten vollständig alle Vereinbarungen des - zwischen dem Nutzer und alltours flugreisen bestehenden - Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten. 7.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen alltours flugreisen und dem Nutzer richten sich unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.4 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Recht zuAusland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenist Düsseldorf in Deutschland. Die Kündigung ist binnen eines Monats besonderen Gerichtsstände nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdem Montrealer Übereinkommen bleiben unberührt. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch berührt dies die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Abschnitt II: Regelungen betreffend Leistungen von alltours flugreisen, die nicht berührtunter Abschnitt I fallen 1. Zur Vertragsbeziehung zwischen alltours flugreisen und dem Nutzer 1.1 alltours flugreisen betreibt unter der Internetpräsenz xxxxxxxx.xx ein Onlineportal über das Reiseleistungen vermittelt werden. Sie, als Nutzer, können auf xxxxxxxx.xx die Verfügbarkeit von Reiseleistungen, wie z.B. Pauschalreisen, Flügen, Hotelaufenthalten, sowie sonstigen touristischen Dienstleistungen, wie z.B. Autoanmietungen und Reiseversicherungen, verschiedener Reiseleistungsanbieter entsprechend Ihren Wünschen und Angaben untersuchen. Sie, als Nutzer, können zudem Verträge über Reisedienstleistungen unmittelbar mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter abschließen. Des Weiteren stellen wir Ihnen auf xxxxxxxx.xx allgemeine Reiseinformationen und Reisehinweise zur Verfügung. 1.2 alltours flugreisen tritt als Vermittler der Reiseleistungen für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstige Anbieter auf. alltours flugreisen vermittelt die jeweiligen Reiseleistungen lediglich im Namen und für Rechnung des Reiseleistungsanbieters und ist daran nicht als Vertragspartner beteiligt. Wenn der Nutzer eine Reiseleistung über xxxxxxxx.xx bucht, kommt bei Verfügbarkeit und Annahme des Angebots ein Vertrag zwischen dem Nutzer einerseits und dem beteiligten Reiseleistungsanbieter andererseits zustande. Zwischen alltours flugreisen und dem Nutzer kommt insoweit lediglich ein Vertrag über die Besorgung des Geschäfts zustande. Gegenstand dieses Geschäftsbesorgungsvertrages ist die Vermittlung von Reiseleistungen zwischen Ihnen als Nutzer und dem jeweiligen Anbieter. Kommt alltours flugreisen aufgrund gesetzlicher Maßgaben im Einzelfall die Stellung eines vertraglichen Reiseveranstalters zu Ihnen, als Nutzer, zu, gelten die nachfolgenden Regelungen des Abschnitts II der AGB. 1.3 Die auf xxxxxxxx.xx dargestellten Angebote von Reiseleistungen sind ausdrücklich keine verbindlichen Vertragsangebote von alltours flugreisen bzw. dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter. Es handelt sich hierbei lediglich um Aufforderungen an den Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Reiseleistungsanbieter der jeweiligen Reiseleistung abzugeben. Die Abgabe des Angebots durch den Nutzer erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an alltours flugreisen durch Drücken des Befehls „Buchen“ im Online-Menu. Jede so vorgenommene Buchung, die der Nutzer über xxxxxxxx.xx vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter über die vom Nutzer ausgewählte Reiseleistung dar. An ihre Stelle tritt eine Regelungdieses Angebot ist der Nutzer 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes erklärt alltours flugreisen im Namen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters oder der jeweilige Reiseleistungsanbieter selbst die Annahme des auf einen Vertragsabschluss gerichteten Angebots des Nutzers. Für den Fall, dass die vom Nutzer gewählte Reiseleistung/Angebot nicht mehr verfügbar sein sollte, kommt kein Vertrag betreffend diese Reiseleistung/Angebot zustande. alltours flugreisen oder der Reiseleistungsanbieter selbst übermittelt dem Nutzer für diesen Fall - je nach Verfügbarkeit - innerhalb der oben bezeichneten Frist ein neues Vertragsangebot, das dieser innerhalb einer in dem neuen Angebot mitgeteilten Frist annehmen kann. Bei Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder bei Annahme des von alltours flugreisen oder dem Reiseleistungsanbieter selbst übermittelten neuen Angebotes durch den Nutzer kommt der entsprechende Vertrag über die Reiseleistung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter zustande. Gleiches gilt bei Übersendung einer Rechnung durch alltours flugreisen oder den jeweiligen Reiseleistungsanbieter selbst an den Nutzer. 1.4 Dem gemäß Abschnitt II/Ziff. 1.3 dieser AGB vermittelten Vertrag über die Reiseleistung können zusätzlich eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters zu Grunde liegen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt sein. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter werden dem Nutzer von alltours flugreisen, soweit verfügbar, auf xxxxxxxx.xx zur Einsichtnahme und Akzeptanz bereitgestellt. Im Übrigen kann sich der Nutzer betreffend den genauen Inhalten der anwendbaren Geschäftsbedingungen und sonstiger Regelungen auch direkt an die von ihm ausgewählten Reiseleistungsanbieter wenden. 1.5 Der Vertragstext und die von Ihnen, als Nutzer, im Vertragsangebot angegebenen Daten werden von alltours flugreisen zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und in diesem Rahmen dem jeweiligen Reiseleistungsanbieter übermittelt. Diese Daten können vom Nutzer nicht direkt über xxxxxxxx.xx abgerufen werden. alltours flugreisen stellt dem Nutzer soweit rechtlich zulässig nach vorherigem Rückruf durch das Buchungsservice-Team dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten daher sämtliche Informationen zum geschlossenen Vermittlungs- bzw. Gewollten am ehesten entsprichtReiseleistungsvertrag zur Archivierung der Daten - je nach Kundenwunsch per Post, Fax oder E-Mail - zur Verfügung. Die AGB von alltours flugreisen können die Nutzer jederzeit auf xxxxxxxx.xx einsehen und auf ihrem Rechner speichern. Gleiches gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstigen Regelungen der Reiseleistungsanbieter sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der auf xxxxxxxx.xx angebotenen Versicherungsprodukte, soweit diese verfügbar sind. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 24 Verfall von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Ansprüchen § 25 Verzicht auf Ansprüche § 26 Besitzstandsklausel § 27 Streitigkeiten über die Auslegung des Tarifvertrages § 28 Geltungsdauer 22 1. Der Manteltarifvertrag tritt am 01.07.1996 in Kraft. Er kann nebst Anhang von beiden Vertrags- parteien zum Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist schriftlich gekündigt werden. 2. Die Geltungsdauer des Gehaltstarifvertrages wird dort geregelt. München, den 28. Juni 1996 Arbeitgeberverband der SchriftformVersicherungs- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft unternehmen e.V. ver.di 24.11.07, 04.06.2009, 22.09.2009, 21.07.2011, 25.05. Auch 2012, 24.09.2012 und 07.06.2013 Die nachstehenden Tätigkeitsbeispiele sind nicht erschöpfend. Sie geben die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf übereinstimmende Auffassung der SchriftformTarifvertragsparteien für typische Zuordnungen wieder. Soweit Ist eine Tätigkeit als Beispiel zu einer Gehaltsgruppe genannt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie in diese Gehaltsgruppe einzustufen ist. Von diesem Grundsatz kann zuungunsten der/des Angestellten nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Der überwiegende Teil der Beispiele findet sich durchgehend in mehreren Gehaltsgruppen, wobei durch die Zusätze „einfach”, „mit erhöhten Anforderungen”, „qualifiziert” und „besonders qualifi- ziert” zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich jeweils um unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der betreffenden Tätigkeit handelt. Tätigkeitsbeispiele ohne Zusatz bedeuten, dass es sich um den nor- malen Schwierigkeitsgrad der betreffenden Tätigkeit handelt. Die differenzierenden Zusätze bezie- hen sich in keinem Fall auf die Angestellten und ihre persönliche Qualifikation, sondern ausschließ- lich auf die jeweiligen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten. Das gilt auch für die Worte „qualifiziert" und „besonders qualifiziert". Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern. Beispiele: - Einfache Küchenarbeiten 23 - Reinigungsarbeiten 23 - Kopierarbeiten - Einfache Belegbearbeitung Besondere Gehaltsgruppe für folgende Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern (nur für Neueinstellungen ab 01.01.2008) – Gehaltsgruppe A: - Scannen - Postvorbereitung Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine plan- mäßige Einarbeitung erworben werden. Beispiele: - Einfache Schreibarbeiten - Einfache Datenerfassungsarbeiten - Einfache Fernsprecharbeiten - Registratur- und Karteiarbeiten - Einfache allgemeine Büroarbeiten - Belegbearbeitung - Küchenarbeiten - Einfache handwerkliche Tätigkeiten - Einfache Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten - Postabfertigungsarbeiten - Arbeiten in der Materialverwaltung - Pförtner- und Wächtertätigkeiten Besondere Gehaltsgruppe für folgende Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden (nur für Neu- einstellungen ab 01.01.2008) – Gehaltsgruppe B: - Identifizieren - Indexieren - Erkennen Tätigkeiten, die Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige Erfahrung erworben werden. Beispiele: - Einfache Antrags- und Vertragssachbearbeitung - Einfache Schaden- und Leistungssachbearbeitung - Einfache Rück- und Mitversicherungssachbearbeitung einschließlich Verrechnung - Einfache Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Verkaufsförderung - Einfache Inkasso-Sachbearbeitung - Einfache Sachbearbeitung im Rechnungswesen - Einfache Sachbearbeitung in der Gehaltsabrechnung - Einfache Sachbearbeitung im Einkauf - Einfache Personalsachbearbeitung ID/AD - Einfache Vor- und Nacharbeiten in der IT - Einfaches Bedienen von IT-Anlagen - Schreibarbeiten - Datenerfassungsarbeiten - Fernsprecharbeiten - Registraturarbeiten mit erhöhten Anforderungen einschließlich Mikroverfilmung - Tätigkeit als Beikoch/Beiköchin - Handwerker- und Facharbeitertätigkeiten - Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten - Postabfertigungsarbeiten mit erhöhten Anforderungen - Arbeiten in der Materialverwaltung mit erhöhten Anforderungen - Pförtner- und Wächtertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen - Tätigkeit als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs in die Gehaltsgruppe II tariflich einzugruppieren ist. Wenn keine Eingruppierung überwiegt, kommt es auf die tariflich zutreffende Eingruppierung der für den Arbeitsbereich prägenden Tätigkeit an. Die Tätigkeit als Leiterin/Leiter setzt voraus, dass fachliche und personelle Führungsverantwortung für die Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs ausgeübt wird. Tätigkeiten, die vertiefte Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch zusätzliche Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur/zum Versicherungskauf- frau/Versicherungskaufmann oder einer ihrer Art entsprechenden Berufsausbildung oder durch die Aneignung entsprechender Kenntnisse für den jeweiligen Tätigkeitsbereich erworben werden. Beispiele: - Antrags- und Vertragssachbearbeitung - Schaden- und Leistungssachbearbeitung - Sachbearbeitung im Kundendienst/Service-Center - Rück- und Mitversicherungssachbearbeitung - Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Verkaufsförderung - Inkasso-Sachbearbeitung - Sachbearbeitung im Rechnungswesen - Sachbearbeitung in der Gehaltsabrechnung - Sachbearbeitung im Einkauf - Personalsachbearbeitung ID/AD - Vor- und Nacharbeiten in der IT - Bedienen von IT-Anlagen - Einfache Arbeitsvorbereitung/Produktionssteuerung in der IT - Programmierarbeiten mit einfacher Aufgabenstellung - Schreibarbeiten mit erhöhten Anforderungen - Datenerfassungsarbeiten mit erhöhten Anforderungen - Fernsprecharbeiten mit erhöhten Anforderungen - Sekretariatsarbeiten - Tätigkeit als Koch/Köchin - Handwerker- und Facharbeitertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen - Kraftfahrer- und Hausmeistertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Postabfertigungsarbeiten - Qualifizierte Arbeiten in der Materialverwaltung - Arbeiten mit elektronischen Sicherheits- und Überwachungsanlagen - Tätigkeit als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs in die Gehaltsgruppe III tariflich einzugruppieren ist. Wenn keine Eingruppierung überwiegt, kommt es auf die tariflich zutreffende Eingruppierung der für den Arbeitsbereich prägenden Tätigkeit an. Die Tätigkeit als Leiterin/Leiter setzt voraus, dass fachliche und personelle Führungsverantwortung für die Angestellten des geleiteten Arbeits- bereichs ausgeübt wird. Tätigkeiten, die gründliche oder vielseitige Fachkenntnisse voraussetzen, wie sie durch mehrjährige einschlägige Erfahrungen erworben werden, oder Tätigkeiten, die umfassende theoretische Kennt- nisse erfordern. Beispiele: - Antrags- und Vertragssachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen - Schaden- und Leistungssachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen - Sachbearbeitung im Kundendienst/Service-Center mit erhöhten Anforderungen - Außenregulierung - Rück- und Mitversicherungssachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen - Fachbezogene Tätigkeiten in der Tarifkalkulation/ Versicherungsmathematik - Sachbearbeitung im Vertrieb, Marketing, Verkaufsförderung mit erhöhten Anforderungen - Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken- und Wertpapierbereich - Inkasso-Sachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen - Sachbearbeitung im Bereich Steuer und Recht - Sachbearbeitung im Rechnungswesen mit erhöhten Anforderungen - Sachbearbeitung in der Gehaltsabrechnung mit erhöhten Anforderungen - Sachbearbeitung im Einkauf mit erhöhten Anforderungen - Personalsachbearbeitung ID/AD mit erhöhten Anforderungen - Fachbezogene Tätigkeiten in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit - Bedienen von IT-Anlagen mit erhöhten Anforderungen - Arbeitsvorbereitung/Produktionssteuerung in der IT - Programmierarbeiten - Einfache Arbeiten als Systemanalytiker - Einfache Arbeiten als IT-Organisator - Qualifizierte Schreibarbeiten - Sekretariatsarbeiten mit erhöhten Anforderungen - Tätigkeit als Koch/Köchin mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Hausmeistertätigkeit, z. B. in Großobjekten - Technikertätigkeiten - Tätigkeit als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs in die Gehaltsgruppe IV tariflich einzugruppieren ist. Wenn keine Eingruppierung überwiegt, kommt es auf die tariflich zutreffende Eingruppierung der für den Arbeitsbereich prägenden Tätigkeit an. Die Tätigkeit als Leiterin/Leiter setzt voraus, dass fachliche und personelle Führungsverantwortung für die Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs ausgeübt wird. Tätigkeiten, die besonders gründliche oder besonders vielseitige Fachkenntnisse erfordern, oder Tätigkeiten, die den Anforderungen der Gehaltsgruppe V entsprechen und mit besonderer Entscheidungsbefugnis verbunden sind. Dem gleichzusetzen sind Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: - Qualifizierte Antrags- und Vertragssachbearbeitung - Qualifizierte Schaden- und Leistungssachbearbeitung - Qualifizierte Sachbearbeitung im Kundendienst/Service-Center - Außenregulierung mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Rück- und Mitversicherungssachbearbeitung - Fachbezogene Tätigkeiten in der Tarifkalkulation/Versicherungsmathematik mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Verkaufsförderung - Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken- und Wertpapierbereich mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Inkasso-Sachbearbeitung - Sachbearbeitung im Bereich Steuer und Recht mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Sachbearbeitung im Rechnungswesen - Qualifizierte Sachbearbeitung in der Gehaltsabrechnung - Qualifizierte Sachbearbeitung im Einkauf - Qualifizierte Personalsachbearbeitung ID/AD - Fachbezogene Tätigkeiten mit erhöhten Anforderungen in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit - Arbeitsvorbereitung/Produktionssteuerung in der IT mit erhöhten Anforderungen - Programmierarbeiten mit erhöhten Anforderungen - Arbeiten als Systemprogrammierer - Arbeiten als Systemanalytiker - Arbeiten als IT-Organisator - Qualifizierte Sekretariatsarbeiten - Technikertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen - Tätigkeit als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs in die Gehaltsgruppe V tariflich einzugruppieren ist. Wenn keine Eingruppierung überwiegt, kommt es auf die tariflich zutreffende Eingruppierung der für den Arbeitsbereich prägenden Tätigkeit an. Die Tätigkeit als Leiterin/Leiter setzt voraus, dass fachliche und personelle Führungsverantwortung für die Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs ausgeübt wird. Tätigkeiten, die hohe Anforderungen an das fachliche Können stellen und mit erweiterter Fach- oder Führungsverantwortung verbunden sind. Beispiele: - Besonders qualifizierte Antrags- und Vertragssachbearbeitung - Besonders qualifizierte Schaden- und Leistungssachbearbeitung - Besonders qualifizierte Sachbearbeitung im Kundendienst/Service-Center - Qualifizierte Außenregulierung - Besonders qualifizierte Rück- und Mitversicherungssachbearbeitung - Qualifizierte fachbezogene Tätigkeiten in der Tarifkalkulation/Versicherungsmathematik - Besonders qualifizierte Sachbearbeitung in Vertrieb, Marketing, Verkaufsförderung - Qualifizierte Sachbearbeitung im Grundstücks-, Hypotheken- und Wertpapierbereich - Besonders qualifizierte Inkasso-Sachbearbeitung - Qualifizierte Sachbearbeitung im Bereich Steuer und Recht - Besonders qualifizierte Sachbearbeitung im Rechnungswesen - Besonders qualifizierte Sachbearbeitung in der Gehaltsabrechnung - Besonders qualifizierte Sachbearbeitung im Einkauf - Besonders qualifizierte Personalsachbearbeitung ID/AD - Qualifizierte fachbezogene Tätigkeiten in Betriebsorganisation, Planung, Controlling, Revision, Personalentwicklung, Ausbildung, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit - Arbeiten als Systemprogrammierer mit erhöhten Anforderungen - Arbeiten als Systemanalytiker mit erhöhten Anforderungen - Arbeiten als IT-Organisator mit erhöhten Anforderungen - Qualifizierte Technikertätigkeiten - Tätigkeit als Leiterin oder Leiter eines Arbeitsbereichs, sofern die überwiegende Zahl der Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs in die Gehaltsgruppe VI tariflich einzugruppieren ist. Wenn keine Eingruppierung überwiegt, kommt es auf die tariflich zutreffende Eingruppierung der für den Arbeitsbereich prägenden Tätigkeit an. Die Tätigkeit als Leiterin/Leiter setzt voraus, dass fachliche und personelle Führungsverantwortung für die Angestellten des geleiteten Arbeitsbereichs ausgeübt wird. Tätigkeiten, die in den Vertragsgrundlagen (vglAnforderungen an das fachliche Können und in der Fach- oder Führungsver- antwortung über diejenigen der Gehaltsgruppe VII hinausgehen. 1. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen kann für einzelne Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen oder für Gruppen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen das Angebot geschaffen werden, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden zu verkürzen oder auf bis zu 42 Stun- den zu verlängern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Anträgen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen auf Arbeits- zeitverkürzung mindestens im gleichen Stundenumfang stattzugeben, wie er Anträgen auf Arbeitszeitverlängerung zustimmt. Von der Möglichkeit zur Verlängerung der Arbeitszeit nach Abs. 1 kann der Arbeitgeber nur im gleichen Umfang Gebrauch machen, wie Arbeitszeit- verkürzungen vereinbart werden. Der Arbeitgeber darf ferner solche Arbeitszeitverkürzungen in die Betrachtung einbeziehen, die mit Arbeitnehmern, die am 01. Januar 2006 in Teilzeit bei ihm beschäftigt sind, vereinbart worden waren. Ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden darf das Volumen von Umwandlungen gemäß § 3 Ziff. 1.5 3 Abs. 6 und gemäß § 13 Ziff. 9 Abs. 7 MTV. Arbeitszeitverlängerungen nach Abs. 1 (Arbeitszeitkorridor) darf ein Arbeitgeber nur mit max. 10 % seiner in den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages fallenden Arbeitnehmer/Arbeit- nehmerinnen vereinbaren. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die nicht der AGB) Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden in diese Berechnung nicht mit einbezogen. Über Arbeitsverträge, die auf Basis dieser Tarifregelung zustande gekommen sind, ist ständig ein aktuelles Verzeichnis zu führen und dem Betriebsrat/Personalrat zuzuleiten. Dieses ist Bestandteil der Betriebsvereinbarung nach Abs. 1. Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen aus der Nichtannahme von Angeboten der Arbeits- zeitverkürzung oder Arbeitszeitverlängerung keine Nachteile entstehen. 2. Im Falle der Verlängerung oder der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist das monatliche Entgelt entsprechend zu erhöhen bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdzu kürzen (§ 3 Ziff. 2 Abs. 1 MTV). Der Quotient von 1/162 des Monatsbezuges für die Berechnung der in § 11 Ziff. 1 Abs. 3, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenZiff. 2 Abs. 1, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istZiff. 3 und Ziff. 4 Abs. 1 genannten Zuschläge ist entsprechend anzu-passen. 40.2 EnBW ist berechtigt3. Ansprüche der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach §§ 3 Ziff. 3, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen11 Ziff. Dem Kunden steht jedoch 2 Abs. 2 sowie 13 Ziff. 9 MTV bleiben erhalten, sofern durch Arbeitszeitverlängerungen nach dieser Tarifverein- barung das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein höchste im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigGehaltstarifvertrag festgelegte Gehalt zuzüglich der tariflichen Zulagen um mehr als 10 % überschritten wird. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Manteltarifvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 18.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HENSOLDT und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 18.2 Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet, so ist HENSOLDT berechtigt, den Vertrag und/oder die nach diesem ausgestellten Bestellungen zu kündigen. Im Falle der Kündigung kann HENSOLDT die vorhandenen Anlagen und die vom Lieferanten bereits vorgenommenen Lieferungen und Leistungen gegen eine angemessene Vergütung weiterhin nutzen. 18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der durch diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelten Geschäftsverbindung ist nach Xxxx von diesen Vertragsbestimmungen HENSOLDT der Erfüllungsort gemäß Ziffer 5.5 oder München. XXXXXXXX ist jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen. 18.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 18.5 Sollte eine der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so bleibt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtdavon unberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die – soweit rechtlich zulässig – unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprichtnächsten kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 14.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der SchriftformParteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 14.2 Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen XXX Xxxxxx und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenSache, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang 14.3 Ist der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istSondervermögen, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der XXX Xxxxxx in Hofstetten. EnBW behält sich XXX Xxxxxx ist jedoch vorauch berechtigt, gerichtliche Schritte auch Klage am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenKäufers zu erheben. 14.4 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. 14.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Samples: Verkaufsbedingungen B2b

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1. Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 0000 Xxxx sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 0000 Xxxx. 2. Ist der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen des Providers gegen den Nutzer nur dann als vereinbart, wenn dieser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hat oder seiner Beschäftigung in Wien nachgeht. 3. Die Vertragsparteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich. 4. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax ent- spricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button. 7. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männli- cher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils ge- schlechtsspezifische Form zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigverwenden. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform15.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Sitz von CE KFZ-Service. Das gleiche gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind nach unserer Xxxx auch berechtigt, am Sitz des internationalen PrivatrechtsKunden zu klagen. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. 40.4 15.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von CE KFZ-Service Zulassung & Versicherung. 15.3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB). 15.4. Anzeigen und Erklärungen gegenüber CE KFZ-Service sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Kunde Verbraucher ist; sofern der Kunde Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt. 15.5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Geschäfts- bedingungen Klauseln unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine Regelungwirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken. 1. Versicherungsschutz wird ausschließlich auf in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge (deutsches Kennzeichen!) geboten. Der gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die KFZ-Haftpflicht beschränkt. Versicherungsschutz wird geboten für: a) Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) b) Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen) 2. Die Versicherungsnehmer, als Benutzer der Ausfuhr-bzw. Gewollten am ehesten entsprichtKurzzeitkennzeichen- Versicherungsbestätigungskarte, müssen mit Namen und vollständiger Adresse erfasst werden. Bei Nachfrage, insbesondere im Schadensfall, müssen diese Daten ihrerseits jederzeit zur Verfügung stehen. Die Vertragsdaten werden bei beteiligten Versicherern und Vermittlern gespeichert, nicht aber an Dritte weitergegeben. Sollten die Versicherungsbestätigungskarten an Untervermittler weitergegeben werden sind diese Untervermittler und deren Untervermittler gleichfalls an diese an diese Lieferbedingungen zu binden. 40.5 Sofern 3. Als Zusage für den vorläufigen Versicherungsschutz gilt die eVB nur für die Kraftfahrzeughaftpflicht. Optional wären die Bausteine Schutzbrief, Ausland-Schadenschutz, Fahrerschutz und Kasko mit versicherbar. Eine Teil- / Vollkasko ist nicht automatisch abgesichert. Auf Wunsch kann diese mit vorab beantragt werden. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsvertrages oder mit Ablehnung des Antrages. Im Rahmen der Kunde Kaufmann im Sinne Kfz-Haftpflichtversicherung besteht vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die eVB bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wird, am Tag der Zulassung des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fahrzeugs. 4. Eine zeitlich additionale Verwendung von Ausfuhr -Versicherungsbestätigungen ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtnicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) 9.1 Mögliche Vereinbarungen bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdRegelungen, kann diese die der LN mit der LG bezüglich anderweitiger Geschäfte getroffen hat, gelten nicht durch für den Bereich des webbasierten Online−Portals. Für den Bereich des Online−Portals gelten ausschließlich die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istBestimmungen dieses Rahmen−Leasingvertrages. 40.2 EnBW ist berechtigt9.2 Die primandis GmbH hat das Recht, den Zugang zum primandis−Portal bei grobem Verstoß gegen die Rechte und Pflichten die aus diesem Vertrag auf einen Dritten resultierenden Sorgfaltspflichten ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendensperren. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang primandis GmbH wird den LN hierüber per E−Mail informieren. 9.3 Die primandis GmbH und der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens LG dürfen den Leasingnehmer als Referenzkunden in einer Referenzliste oder Presseinformation mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein seinem Logo angeben. 9.4 Alle im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigprimandis−Portals bereitgestellten Inhalte bleiben Eigentum der primandis GmbH. 9.5 Bei einer künftigen Änderung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LG für einzelne Leasingverträge gelten die neuen Bedingungen für neu abzuschließende Leasingverträge ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe durch den LG an den LN in Textform. 40.3 Für 9.6 Der LN ermächtigt die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss primandis GmbH und den LG, offensichtlich fehlende, unrichtige bzw. nicht vollständige Seriennummern oder Objektbezeichnungen sowohl im Einzel−Leasingvertrag als auch in der Übernahmebestätigung zu ändern bzw. zu ergänzen. Darüber hinaus gehende Änderungen und Ergänzungen sind nur mit Zustimmung des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsLN möglich. 40.4 9.7 Dem Rahmenvertrag sind folgende Anlagen beigefügt: a. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der archimedes Leasing Nr. 10.2 vom 01.01.2021 b. Regelungen für die Vertragsabwicklung über das primandis− Portal x. XXXX−Basislastschrift−Mandat x. Xxxxxx Einzel−Leasingvertrag e. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Versicherung von mobilen elektronischen Geräten f. Versicherungsbedingungen für Fahrrad−Vollversicherungsschutz mit Mobilitätsschutz der Ammerländer Versicherung 9.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam nicht durchführbar sein, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtRegelungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwParteien möglichst gleichkommen. Gewollten am ehesten entsprichtEntsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann 9.9 Soweit nicht ausdrücklich im Sinne des Handels- gesetzbuchesVertrag abweichend vorgesehen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Textform, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandauch der Verzicht auf dieses Textformerfordernis. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Leasing Framework Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 18.1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist SCHMALZ berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 18.2. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten. Gegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 18.3. Zulieferanten des Lieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen. Sie sind SCHMALZ nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 18.4. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu SCHMALZ gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 18.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SCHMALZ und dem Lieferanten ist der Sitz der X. Xxxxxxx GmbH. SCHMALZ ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 18.6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz von SCHMALZ, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. 18.7. Die Vertragssprache ist deutsch. 18.8. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 14.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung14.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i14.5 Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSchiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Er- gänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform. Auch Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Klausel. 2 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den Vor- schriften der SchriftformDatenschutzgrundverordnung und des Bundesda- tenschutzgesetzes. Zur Information über diese Datenverarbei- tung erhalten Sie ein gesondertes Informationsblatt. 3 Sofern Ihre Mitarbeiter bei der Durchführung des Vertrages un- sere Ansprechpartner sind, sind Sie verpflichtet, das gesonderte Informationsblatt an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten und Ihre Mitarbeiter darüber zu informieren, dass und in welchem Um- fang wir Daten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten. . § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungs- verhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Ver- schulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Ver- richtungsgehilfen vorausgesetzt wird, kann wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor- liegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sach- schäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haf- tung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Scha- densereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern. In diese nicht durch Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschluss- nutzern in vorgelagerten Spannungsebenen einbezogen, wenn die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. 40.2 EnBW ist berechtigt(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschluss- nutzern anzuwenden, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese gegen einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann dritten Netzbetrei- ber im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, juristische Person für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des öffentlichen Rechts § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen An- schlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbe- trag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend ma- chen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Ab- satz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Scha- densverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhän- genden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm be- kannt sind oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt wer- den können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Scha- densersatzes erforderlich ist. (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschluss- nutzer angeschlossen ist, ist Köln Erfüllungsort oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, ge- genüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro so- wie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und Gerichtsstand3 genannten Höchstbeträge begrenzt. EnBW behält sich jedoch vorAbsatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, gerichtliche Schritte 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchst- grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchst- grenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch am allgemei- nen Gerichtsstand in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchst- grenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des Kunden einzuleitendritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüg- lich dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem er- satzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Grundregeln zur Netzführung Anlagennummer: xxx (oder Vertragsnummer)

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Samples: Netzanschlussvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 16.1. Die Übertragung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Rechten und Pflichten des Kun- den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zu- stimmung möglich. 40.2 EnBW ist berechtigt16.2. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 16.3. Für die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Rechtsbeziehungen des Kunden zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch uns gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 16.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Ge- richtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen. 16.5. Erfüllungsort für die Lieferungen ist der jeweilige Ver- sandort der Ware. Erfüllungsort für die übrigen Leistungen von uns und sämtliche Leistungen des Kunden ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist oder unsere Nacherfüllungspflichten betroffen sind. 16.6. Die Vertragssprache ist deutsch. 16.7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allge- meinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1 Die Vertragssprache ist deutsch. 15.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistun- gen des Lieferanten und von diesen Vertragsbestimmungen CENIT der Sitz von CENIT. 15.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemei- nen Einkaufs- und Bestellbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. 15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allge- meinen Einkaufs- und Bestellbedingun- gen oder eines auf ihrer Grundlage ge- schlossenen Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Ein- kaufs- und Bestellbedingungen oder dem auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags eine Xxxxx befinden, so bleibt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Wirksamkeit der Schriftformübrigen Bestim- mungen hiervon unberührt. Soweit Die Parteien sind in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 einem solchen Falle verpflichtet, an der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdSchaffung von Bestimmungen mitzuwirken, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenein der unwirk- samen oder undurchführbaren Bestim- mung wirtschaftlich möglichst nahe- kommendes Ergebnis rechtswirksam er- zielt wird. Im Falle einer Xxxxx gilt dieje- nige Bestimmung als vereinbart, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdie dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufs- und Be- stellbedingungen oder nach dem Zweck des auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrags vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte 15.5 Alle unter Geltung dieser Allgemeinen Einkaufs- und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Bestellbedingungen ge- schlossenen Verträge unterliegen dem Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980). 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stutt- gart, wenn der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Lieferant Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Sonderver- mögen ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandoder der Lieferant bei Klage- erhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte CENIT ist auch zur Klageerhebung am allgemei- nen Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtberechtigt.

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Samples: Allgemeine Einkaufs Und Bestellbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 15.1. Der Lieferant ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen vertraglichen Verpflichtungen eines Dritten (vgl. Ziff. 1.5 der AGBDienstleisters) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istzu bedienen. 40.2 EnBW 15.2. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDie Übertragung wird erst wirksam, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenwenn der Kunde zustimmt. Die Kündigung ist binnen eines Monats Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der entsprechenden schrift- licher Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung der Rechte und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht Pflichten schriftlich zu erklärenwiderspricht. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferan- ten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 15.3. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Zustimmung des Kunden bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUnternehmen handelt; die Übertragung ist dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 40.3 Für 15.4. Gerichtsstand für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsbeiderseitigen Verpflich- tungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Elektrizitätsabnahme durch den Kunden. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser 15.5. Der Vertrag nebst der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen ist abschließend. Mündliche Ne- benabreden bestehen nicht. 15.6. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen- dung. 15.7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages un- wirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Parteien verpflich- ten sich für diesen Fall, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unwirksame Be- stimmung durch eine gültige neue Bestim- mung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Ziel- setzung der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung mög- lichst nahe kommt. Gewollten am ehesten entsprichtEntsprechendes gilt für Vertragslücken. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 22.1 Diese Qualitätssicherungsvereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen, die zwi- schen den Parteien getroffen wurden. Bei Widersprüchen zwischen dem Text dieser Ver- einbarung und ihren mitgeltenden Unterlagen, gilt der Text der Qualitätssicherungsver- einbarung vorrangig. 22.2 Erfüllungsort ist Schwalmstadt. 22.3 Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen und Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland. 22.4 Als Gerichtsstand gilt Schwalmstadt für beide Teile und für alle unmittelbaren und mittel- baren Ansprüche aus dieser Vereinbarung als vereinbart. 22.5 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Jede Abbedingung und/oder Änderung dieser Schriftformabrede dieses Schrift- formerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. 22.6 Mündliche Nebenabreden haben keine rechtliche Bindung. 22.7 Schriftliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages nicht. 22.8 Neben dieser Vereinbarung behalten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der KONVEKTA AG in der jeweils bei Auftragserteilung gültigen Fassung ihre Gültigkeit, je- doch in folgender Rangfolge: 1. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglDiese Vereinbarung 2. Ziff. 1.5 Die Einkaufsbedingungen von KONVEKTA LIEFERANT erkennt diese mit Annahme dieser Vereinbarung, der AGB) Annahme jeweili- gen Einzelabrufes bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istder Annahme der jeweiligen Einzelbestellung an. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 11.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständig- keit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Inne- re Stadt, vereinbart. 11.2. Die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. 11.3. Erklärungen von diesen Vertragsbestimmungen Zwei2 gelten an die zuletzt bekanntgegebene An- schrift als zugegangen. 11.4. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht un- ter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung. 11.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmun- gen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hin- blick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen die- ses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken. 11.6. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformGleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 11.7. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem dürfen vom Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenan Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Zwei2 übertragen werden. 11.8. Die Kündigung Vertragssprache ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdeutsch. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 5.1. Der Fördervertrag erlangt seine Gültigkeit (ist abgeschlossen) mit dem Tag der Unterzeichnung der letzten der beiden Vertragsparteien. Die Wirksamkeit des Fördervertrages beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im Zentralen Vertragsregister der SR und endet im Sinne des Absatzes 5.3 dieses Artikels. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Fördergeber die Veröffentlichung im Zentralen Vertragsregister beim Regierungsamt der Slowakischen Republik sicherstellt. Wenn der Fördervertrag nicht innerhalb von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen sieben Tagen nach dessen Abschluss im Zentralen Vertragsregister veröffentlicht wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist der Fördernehmer berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Fördervertrag im Sinne von §§ 15 ff5a des Gesetzes Nr. AktG verbundenes Unternehmens zulässig211/2000 Slg. über den freien Zugang zu Informationen samt Änderungen und Ergänzungen idgF zu veröffentlichen. Falls der Fördernehmer gemäß dem Handbuch für Projektträger den Antrag auf Veröffentlichung des Fördervertrags im amtlichen Slowakischen Handelsanzeiger stellt, ist er verpflichtet, den Fördergeber hierüber unverzüglich zu informieren. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander gegenseitig über die Veröffentlichung des Fördervertrags spätestens am Tag nach seiner Veröffentlichung zu informieren. Wird der Fördervertrag mehrfach veröffentlicht, so ist die Veröffentlichung des Fördervertrags durch den Fördergeber im Zentralen Vertragsregister entscheidend. 40.3 Für 5.2. Die Vertragsparteien erklären, dass der Fördervertrag keinerlei geschützte Informationen enthält, die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht im Sinne der zugehörigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 211/2000 Slg. über den freien Zugang zu Informationen samt Änderungen und Ergänzungen idgF nicht veröffentlicht werden können und äußern ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung im Zentralen Vertragsregister beim Regierungsamt der SR unter Ausschluss gleichzeitiger Berücksichtigung des UNKaufrechts Personen- und des internationalen PrivatrechtsDatenschutzes. 40.4 Sollten einzelne 5.3. Der Fördervertrag wird befristet abgeschlossen und seine Gültigkeit und Wirksamkeit enden mit der Bewilligung des abschließenden Berichts zur Dauerhaftigkeit, den der Fördernehmer dem Fördergeber im Sinne der Bestimmung von Artikel 3 Abs. 8 der AVB vorlegen muss. Für den Fall, dass sich die Pflicht zur Vorlage von Berichten zur Dauerhaftigkeit nicht auf den Fördernehmer bezieht, endet die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrags mit der finanziellen Beendigung des Projekts6. Dazu gelten folgende Ausnahmen: 6 gemäß Definition in den AVB a. für Artikel 10, 12 und 16 der AVB enden die Gültigkeit und die Wirksamkeit gemäß Art. 140 der Verordnung (EU) 1303/2013 (Allgemeine Verordnung) - innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Aufbewahrung von Dokumenten bleiben davon unberührt -, oder mit der Abwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Fördergeber und dem Fördernehmer anhand des Fördervertrags, wenn es innerhalb der in Art. 140 der Verordnung (EU) 1303/2013genannten Frist nicht zur Abwicklung kam; b. für diejenigen Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelungdes Fördervertrags, die – soweit rechtlich zulässig – dem einen Sanktionscharakter haben im Fall einer Verletzung der Pflichten des Fördernehmers (u. a. aus den Artikeln 10, 12 und 16 der AVB), mit Ausnahme einer Vertragsstrafe, enden die Gültigkeit und die Wirksamkeit mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Gültigkeit und der Kunde Kaufmann Wirksamkeit der betreffenden Artikel; Die Gültigkeit und die Wirksamkeit des Fördervertrags samt der in den Buchstaben a) bis b) dieses Abschnitts genannten Bestimmungen verlängern sich (ohne die Notwendigkeit der Ausfertigung eines gesonderten Nachtrags zum Fördervertrag, d. h. nur anhand einer Mitteilung des Fördergebers an den Fördernehmer), falls Tatsachen im Sinne des Handels- gesetzbuchesArtikels 140 der Allgemeinen Verordnung eintreten, juristische Person um die Dauer dieser Tatsachen. 5.4. Einen untrennbaren Bestandteil dieses Vertrags bilden folgende Anlagen: Anlage Nr. 1 Allgemeine Vertragsbedingungen, Anlage Xx. 0 Xxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxx Xx. 0 Detailliertes Projektbudget, genehmigt vom BA Anlage Nr. 4 Auszahlungsplan auf Projektebene Anlage Nr. 5 Unterschriftsmuster Der Fördernehmer erklärt hiermit, dass er sich mit dem Inhalt der Vertragsanlagen vertraut gemacht hat, und er ist damit einverstanden, dass er an diese Anlagen im vollen Umfang gebunden ist. 5.5. Der Fördernehmer aus der Slowakei ist verpflichtet, dem Fördergeber amtlich beglaubigte Unterschriftsmuster für jene Personen zur Verfügung zu stellen, die seitens des öffentlichen Rechts Fördernehmers berechtigt sind Zahlungsanträge zu stellen (gesetzlicher Vertreter oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen eine andere berechtigte Person). Der Fördernehmer aus Österreich ist verpflichtet, dem Fördergeber Unterschriftsmuster für jene Personen zur Verfügung zu stellen, die seitens des Fördernehmers berechtigt sind Zahlungsanträge zu stellen (gesetzlicher Vertreter oder eine andere berechtigte Person). Der Fördernehmer ist verpflichtet, dem Fördergeber unverzüglich eine Änderung oder Ergänzung dieser berechtigten Personen mitzuteilen und dem Fördergeber die neuen Unterschriftenmuster zuzustellen. Der Fördergeber ist verpflichtet, auf der Webseite des Programms jede Änderung oder Ergänzung der Kontaktdaten des Fördergebers, des Gemeinsamen Sekretariats oder der Finanzkontrollstellen zu veröffentlichen. 5.6. Der Fördernehmer erklärt, dass ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Fördervertrags keine Umstände bekannt sind, die seine Förderfähigkeit, oder die Förderfähigkeit des Projekts im Sinne der Bedingungen, die zur Genehmigung des Antrags auf NRZ für das Projekt führten, negativ beeinflussen würden. Eine nicht wahrheitsgemäße Erklärung des Fördernehmers kann als wesentliche Verletzung des Fördervertrags betrachtet werden. In diesem Fall ist der Fördernehmer verpflichtet, die Fördermittel zur Gänze oder teilweise im Sinne von Artikel 10 der AVB zurückzuzahlen. 5.7. Der Fördernehmer bestätigt, dass alle Erklärungen, die dem Förderantrag beigelegt wurden, sowie auch alle Erklärungen, die dem Fördergeber vor der Unterzeichnung dieses Vertrags zugesandt wurden, der Wahrheit entsprechen und bei Abschluss des Fördervertrags in unveränderter Form wirksam bleiben. Eine nicht wahrheitsgemäße Erklärung des Fördernehmers kann als wesentliche Vertragsverletzung betrachtet und der Fördernehmer ist verpflichtet, die Fördermittel zur Gänze oder teilweise im Sinne von Artikel 10 der AVB zurückzuzahlen. 5.8. Wenn irgendeine Bestimmung dieses Vertrags infolge eines Widerspruchs zu den Rechtsvorschriften der SK, AT, und der EU ungültig wird, bleiben alle übrigen Bestimmungen des Fördervertrags unverändert aufrecht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, unverzüglich gemeinsam die ungültigen Vertragsbestimmungen durch eine neue gültige Bestimmung so zu ersetzen, dass der Zweck des Fördervertrags und der Inhalt der einzelnen Bestimmungen erhalten bleiben. 5.9. Die Bedingungen für die Bereitstellung der Fördermittel, die der Fördergeber im zugehörigen Aufruf zu Projekteinreichungen angegeben hatte, müssen auch während der Gültigkeit und Wirksamkeit dieses Fördervertrags erfüllt werden. Die Verletzung der Bedingungen für die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß dem ersten Satz gilt als wesentliche Vertragsverletzung und der Fördernehmer ist verpflichtet, die Fördermittel zur Gänze oder teilweise im Sinne von Artikel 10 der AVB zurückzuzahlen. 5.10. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Fördervertrag entstehen, einschließlich von Streitigkeiten um die Erfüllung von Verpflichtungen, um die Gültigkeit, Auslegung oder Beendigung dieses Fördervertrags zuerst durch gegenseitige, schlichtende Verhandlungen und Vereinbarungen zu klären. Sollten sich die Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auf diese Weise nicht lösen lassen, vereinbaren die Vertragsparteien, dass alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit dem Fördervertrag beim örtlich und sachlich zuständigen Gericht der Slowakischen Republik, dem Bezirksgericht Bratislava V geklärt werden. Dabei ist die Rechtsordnung der Slowakischen Republik anzuwenden. Für den Fall, dass es während der Gültigkeit dieses Vertrags zur Auflösung dieses Gerichts, zum Beispiel infolge von organisatorischen Veränderungen im Gerichtswesen kommen sollte, hat der Fördergeber das Recht zur Xxxx des zuständigen Gerichts. Der Fördernehmer verpflichtet sich, die Gerichtswahl des Fördergebers zu respektieren. 5.11. Dieser Fördervertrag ist in vier Abschriften ausgefertigt, wobei nach der Vertragsunterzeichnung der Fördernehmer eine Abschrift bekommt und der Fördergeber drei Abschriften. 5.12. Der Fördervertrag wird zweisprachig ausgefertigt und zwar in slowakischer und in deutscher Sprache. Die rechtsverbindliche Vertragssprache ist Slowakisch. 5.13. Die Vertragsparteien erklären, dass sie den Text dieses Fördervertrags ordnungsgemäß und gründlich durchgelesen und seinen Inhalt und die daraus hervorgehenden Rechtsfolgen verstanden haben. Die Vertragsparteien erklären weiters, dass der Inhalt des Fördervertrags ihren freien Willen zum Ausdruck bringt, und dass dieser hinlänglich klar, eindeutig und verständlich geäußert ist. Die unterzeichnenden Personen sind zur Unterzeichnung dieses Vertrags berechtigt und haben ihn zum Zeichen ihrer Zustimmung unterzeichnet. 5.14. Im Falle der Anforderung des Fördergebers ist der Fördernehmer verpflichtet, ist Köln Erfüllungsort das erworbene und Gerichtsstand/ oder aus der finanziellen Förderung oder einem Teil davon zurückgezahlte Eigentum zu versichern. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenDer Lieferant bestimmt gleichzeitig die Bedingungen dieser Versicherung. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDie Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag.

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Samples: Efre Fördervertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform16.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenDer Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigtes sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder ein um öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenhandelt. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. 16.2. Zwischen dem Kunden und der Callax kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN- Kaufrechts gilt. 16.3. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Callax auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 16.4. Sämtliche vertragliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigungen seitens Callax. 16.5. Der Kunde kann sich im Wege eines Antrags auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens an die Bundesnetzagentur wenden, soweit er der Auffassung ist, dass die Callax eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. Die Anschrift der Bundesnetzagentur lautet wie folgt: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 216, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx. 16.6. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von 15.1. Form und Inhalt der Inhaber-Teilschuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Anleihegläubiger, der Emittentin und der Zahlstelle bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. 15.2. Die Emittentin ist berechtigt, in diesen Vertragsbestimmungen Anleihebedingungen ( i) offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten sowie (ii) wi- dersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen ohne Zustimmung der Anleihe- gläubiger zu berichtigen bzw. zu ergänzen, wobei in den unter (ii) genannten Fäl- len nur solche Berichtigungen bzw. Ergänzungen zulässig sind, die unter Berück- sichtigung der Interessen der Emittentin für die Anleihegläubiger zumutbar sind, das heißt deren finanzielle Situation nicht wesentlich erschwert. 15.3. Änderungen und Ergänzungen der Anleihebedingungen bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. 15.4. Erfüllungsort ist München. 15.5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den in diesen Anleihebedingungen gere- gelten Angelegenheiten ist - soweit gesetzlich zulässig - München. 15.6. Sollte eine der Bestimmungen dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden hiervon die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformanderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht Eine durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW Unwirksamkeit oder Undurch- führbarkeit einer Bestimmung dieser Anleihebedingungen etwa entstehende Xxxxx ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigWege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interes- sen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Bond Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform10.1 Die Termico GmbH ist berechtigt Rechte und Pflichten auf andere autorisierte Dritte (Servicedienstleister) zu übertragen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, Der Auftraggeber kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von der Termico GmbH auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuÜberlässt der Auftraggeber den Vertragsgegenstand Dritten, so wird die Termico GmbH die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. 10.2 Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Serviceleistungen, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem jeweiligen Servicevertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag jeweiligen Servicevertrag zu kündigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Jede Partei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten. 10.3 Die Termico GmbH ist berechtigt, Daten, die mit der Geschäftsbeziehung zum beabsichtigten Zeitpunkt Auftraggeber zusammenhängen, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung Bundesdatenschutzgesetzes, zu beendenspeichern und zu verarbeiten. Die Kündigung Termico GmbH ist binnen eines Monats nach Zugang zudem berechtigt, diese Daten an Servicedienstleister des Verbundes weiterzuleiten. 10.4 Die Parteien verpflichten sich, Informationen und Schriftstücke zu diesem Vertrag, insbesondere die ausgetauschten Daten und Informationen über Produktgeheimnisse und produktbezogene Daten vertraulich zu behandeln, ausschließlich für die vertragsgemäß vereinbarten Leistungen zu nutzen und Dritten nur zugänglich zu machen, falls und soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist sowie Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 10.5 Die Termico GmbH ist berechtigt, im Zuge erbrachter Leistungen erhaltene Informationen und Daten über Zustande und Beschaffenheit der entsprechenden Mitteilung für die Verbesserung der Produkte und Leistungen sowie für Empfehlungen über die beabsichtigte Übertragung weitere Verwendung der Vertragsgegenstände zu verwerten. Dies gilt nicht für solche Informationen und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise Daten, die Übertragung der Rechte Produktionsgeheimnisse und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigKnow-how des Auftraggebers betreffen oder sonst betrieblich schützenswert sind. 40.3 Für 10.6 Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen von Serviceverträgen bedürfen der Schriftform. Frühere Serviceverträge werden mit Abschluss eines Servicevertrages gleichen Inhalts aufgehoben. Falls eine oder mehrere Vorschriften dieser Allgemeinen Servicebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ist die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht beeinflusst. 10.7 Gerichtsstand ist nach Xxxx von der Termico GmbH das Landgericht Dresden, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort der Leistung. Diese Allgemeinen Servicebedingungen und die jeweiligen Serviceverträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des internationalen Internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 17.1. Alle Verträge zwischen Clarios und dem Käufer unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss von Kollisionsvorschriften und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht), 17.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit einem Vertrag zwischen Clarios und dem Käufer ergeben, sind unwiderruflich und ausschließlich die Gerichte in Hannover, Deutschland, zuständig. Clarios kann eine Klage gegen den Käufer auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers einreichen. 17.3. Spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen, einschließlich Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen Lieferbedingungen, bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Schriftformklausel. 17.4. Die Verwendung elektronischer Signaturen und elektronischer Dokumente (insbesondere mit DocuSign oder Adobe Sign) im Zusammenhang mit diesen Lieferbedingungen hat die gleiche rechtliche Wirkung, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit wie eine handschriftlich geleistete Unterschrift. 17.5. Mit Ausnahme der SchriftformRegelung in Abschnitt 17.3 umfasst der Verweis auf die Schriftform in diesen Lieferbedingungen auch E-Mails. 17.6. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen eine unzulässige Fristbestimmung oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seineine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen Lieferbedingungen im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungSoweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschriften ergibt, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen regeln, gilt anstelle der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entsprichtDas gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions of Delivery

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 1. Ist der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesMieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der CHS Container Handel GmbH oder der CHS Spezialcontainer – Shelter and Engineering GmbH mit dem Mieter; dies gilt auch für verbundene Geschäfte, an denen neben der CHS Südcon GmbH die CHS Container Handel GmbH oder die CHS Spezialcontainer – Shelter and Engineering GmbH beteiligt sind. Ist der Xxxxxx Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen istSondervermögen, ist Köln Erfüllungsort Mün- chen ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen der CHS Südcon GmbH und Gerichtsstanddem Kunden. EnBW behält sich Die Sätze 1 und 2 gelten auch dann, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf- enthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, gerichtliche Schritte auch den Mieter an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Sofern zwischen der CHS Container Handel GmbH und der CHS Spezialcontainer – Shelter and Engineering GmbH mit dem Mieter nicht ausdrücklich etwas anderes ver- einbart wurde, ist Erfüllungsort Bremen. Sofern zwischen der CHS Südcon GmbH und dem Mieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort Pars- dorf. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und dem Mieter geschlossenen Ver- trages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am allgemei- nen Gerichtsstand nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Sollten einzelne Klauseln des Kunden einzuleitenVertrages, und insbesondere dieser Bedingungen, all- gemeine Geschäftsbedingungen sein, gelten abweichend die §§ 306 Abs. 1 und 2 BGB. 5. Keine Handlung von uns, außer einer ausdrücklichen Verzichtserklärung, stellt einen Verzicht auf ein uns aus dem Vertrag, diesen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz zustehendes Recht dar. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtVerzug bei der Wahrnehmung unserer Rechte gilt eben- falls nicht als Verzicht auf das betroffene Recht. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht bei einer anderen Gelegenheit. 6. Alle Verträge sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der betreffenden Ge- sellschaft der CHS Container Group in Textform bestätigt werden. Dies gilt auch für diese Textformklausel.

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Samples: Mietbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 14.1 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftsatzerfordernis. Erklärungen über E-Mail und Fax genügen der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen AEB ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtdavon unberührt. An ihre Stelle tritt Eine ungültige Bestimmung wird durch eine Regelunggültige Bestimmung ersetzt, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. 40.5 Sofern 14.3 Der Lieferant ist dazu verpflichtet, die Verpflichtungserklärung der Kunde Kaufmann im Sinne Lieferanten von LOGICDATA, abrufbar auf der Homepage von LOGICDATA (xxx.xxxxxxxxx.xxx), zu unterzeichnen und zu befolgen. 14.4 Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich ihre Absicht, sich nach Kräften zu bemühen, dass ihre Leistungen sowie jene ihrer Auftragnehmer und Subunternehmer folgenden Grundsätzen entsprechen: Die Vertragsparteien respektieren und akzeptieren die kulturelle und soziale Vielfalt aller Nationen und Gesellschaften, unterstützen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und das Recht auf Verhandlungen über Kollektivverträge, treten für das Verbot jeder Form der Zwangsarbeit, des Handels- gesetzbuchesMenschenhandel und der Sklaverei und für die Abschaffung jeder Ausbeutung durch Kinderarbeit ein. Sie respektieren das Recht auf ein angemessenes Gehalt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istgarantieren die Einhaltung der nationalen Arbeitszeitvorschriften, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandsorgen für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihre Mitarbeiter (auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). EnBW behält Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch vorferner, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtdie erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Handlungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaft auswirken (wie bspw Bestechung und Korruption) zu verhindern.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1 Der jeweilige Einzelvertrag und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der STC-Engineering GmbH enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Ertragsgegenstand. Diese AVB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Vertragsbestimmungen AVB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die STC-Engineering GmbH hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 15.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, sofern sie nicht in den Vertrag eingeflossen sind. 15.3 Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung Abänderung dieser Schriftformabrede Bestimmung bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt . 15.4 Sollten Teile des jeweiligen Einzelvertrages oder dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so werden die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die – soweit rechtlich zulässig – unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtoder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, möglichst nahe kommt. 40.5 Sofern 15.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Kunde Kaufmann im Sinne Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, UN- Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Güter. Erfüllungsort für alle von der STC- Engineering GmbH geschuldeten Leistungen ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Waldenburg/Sachsen. 15.6 Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtfür alle in Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag entstehenden Streitigkeiten ist Waldenburg/Sachsen.

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Samples: General Terms and Conditions for Engineering Services

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 17.1. Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristset- zungen des Auftraggebers müssen – außer in Eilfällen 17.2. Die Software unterliegt den Ausfuhrkontrollgeset- zen verschiedener Länder, insbesondere den Gesetzen der Vereinigten Staaten von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Amerika und der SchriftformBundesre- publik Deutschland. Auch Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf vertragsgegenständliche Software, nicht ohne vor- herige schriftliche Zustimmung von rocon an eine Re- gierungsbehörde zur Prüfung einer eventuellen Nut- zungsrechtseinräumung oder zu anderweitiger behörd- licher Genehmigung zu übergeben und sie nicht in Län- der Schriftformoder an natürliche oder juristische Personen zu ex- portieren, für die gemäß den entsprechenden Ausfuhr- gesetzen Exportverbote gelten. Soweit Ferner ist der Auftrag- geber für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vor- schriften des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Auftraggebers befindet, und anderer Länder in Bezug auf die Nutzung der vertragsgegenständlichen Soft- ware durch den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istAuftraggeber und seine verbundenen Unternehmen verantwortlich. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte 17.3. Für alle vertraglichen und Pflichten außervertraglichen An- sprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht. Das Kollisionsrecht findet keine Anwen- dung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne Zusammenhang mit dem IT-Vertrag ist der Sitz von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder rocon, sofern der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinAuftraggeber Kauf- mann, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 17.4. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, ist Köln Erfüllungsort insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedür- fen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder (abgesehen von Kündigungen) durch elektronisch übermittelte Unter- schriften (Telefax, Übermittlung eingescannter Unter- schriften via E-Mail) eingehalten werden. § 127 Abs. 2 und Gerichtsstand. EnBW behält sich 3 BGB finden jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtim Übrigen keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Leistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 7.1. Diese Lizenzbestimmungen ersetzen allfällige frühere Lizenzvereinbarungen zwischen waldbach medien und dem Kunden. Es gilt die jeweils neuste Version des Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für Software von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen waldbach medien, die der SchriftformKunde akzeptiert hat. Auch Als akzeptiert gilt eine neue Version auch, wenn sie der Kunde bei der Installation von neuen Programmversionen ("Updates"), von Service-Packs oder Hot- Fixes bestätigt. 7.2. Bestehen zwischen dem Kunden und waldbach medien schriftlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Lizenzvertrag, gelten die im Zeitpunkt der Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) oder Ergänzung geltenden Bestimmungen, auf welche die Änderungen bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdErgänzungen Bezug nehmen, kann diese nicht durch weiter. Ansonsten gelten die Textform ersetzt werdenBestimmungen der jeweils neusten Version des Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für Software von waldbach medien, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdie der Kunde akzeptiert hat. 40.2 EnBW 7.3. Die Rechte des Kunden an der Software von waldbach medien, sowie seine Ansprüche gegenüber waldbach medien sind in diesem Lizenzvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von waldbach medien abschliessend festgehalten. Allfällige abweichende allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Kunden sind wegbedungen. 7.4. Zusätzliche oder abweichende Lizenzbestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet wurden. 7.5. Ist eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem hiervon unberührt. 7.6. Eine unwirksame Bestimmung oder Xxxxx in diesem Lizenzvertrag wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. 7.7. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist der Sitz von waldbach medien. Xxxxxxxx medien ist jedoch berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigmachen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches 7.8. Dieser Vertrag untersteht schweizerischen Recht unter Ausschluss von völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsWiener Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein7.9. Liegt diese Lizenzvertrag mehrsprachig vor, so wird dadurch geht bei allfälligen Divergenzen und Widersprüchen die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdeutsche Fassung vor. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag (Eula)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung 25.1 Sollte eine Bestimmung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Vereinbarung unwirksam sein oder werden, soweit dies wird die Gül- tigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich vorgesehen istberührt. Anstelle der un- wirksamen Bestimmung/en soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Mög- lichen dem Willen der ProjektpartnerInnen am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftli- chen Auswirkung am besten der/den unwirksamen Bestimmung/en entspricht. 40.2 EnBW ist berechtigt, 25.2 Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den ProjektpartnerInnen getroffenen Verein- barungen. Nebenabreden bestehen nicht. 25.3 Ein Rechtsstreit hinsichtlich der Höhe der zu entrichtenden Nutzungsgebühren für Alt- oder Neuschutzrechte hindert die ProjektpartnerInnen nicht an der Nutzung der betrof- fenen Schutzrechte. 25.4 Keine ProjektpartnerIn darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu Konsortialvertrag teilweise oder zur Gänze abtreten oder übertragen. Dem Kunden steht jedoch Die Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden. 25.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Recht zuAbgehen vom Schriftformgebot. 65 Sofern vorhanden. 66 Soweit anwendbar. 67 Unzutreffendes streichen. Sie können auch Schiedsgerichtsbarkeit wie folgt vereinbaren: „Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirt- schaftskammer Wien bzw. vom Schiedsgericht Innsbruck, Linz bzw. Graz, nach der für dasselbe gelten- den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über Schiedsgerichtsordnung von einem/einer EinzelschiedsrichterIn/ Schiedsrichtersenat endgültig ent- schieden.“ 25.6 Jede Partei trägt die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Beratungskosten im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigZusammenhang mit der Erstellung und Ver- handlung dieses Vertrages, des Förderungsantrages und des Förderungsvertrages selbst. 40.3 Für 25.7 Dieser Konsortialvertrag wird von allen ProjektpartnerInnen unterzeichnet und vom/ von der KonsortialführerIn an die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsFFG übermittelt. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Konsortialvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 14.1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist Beiselen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 14.2. Zulieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen. 14.3. Im Falle der Zahlungseinstellung des Lieferanten oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten ist Beiselen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 14.4. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu Beiselen gilt deutsches das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nati- onen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen 14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Beiselen und dem Lieferanten ist der Sitz von Beiselen. Beiselen ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 14.6. Die Vertragssprache ist deutsch. 14.7. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von Beiselen ist der Sitz von Beiselen. 14.8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtbe- rührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejeni- ge wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertrags- parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch S 1 Kostentragung (1) Der Investor trägt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch Kosten dieses Vertrages und die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istKosten seiner Durchführung. 40.2 EnBW (2) Sofern der Stadt ein Aufwand für die Verschaffung des Eigentums an den öffentlichen Flächen entsteht, wird dieser vom Investor innerhalb eines Monats nach Aufforderung erstattet. (1) Der Investor ist mit Zustimmung der Stadt berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie die Durchführung des Vertrages auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch Die Stadt wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Investor über die gleiche oder eine bessere finanzielle, fachliche und rechtliche Eignung verfügt, das Recht zugeplante Vorhaben innerhalb der Fristen des städtebaulichen Vertrages zu realisieren. (2) Der heutige Investor haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die Stadt ihn nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt. Die Stadt verpflichtet sich, den heutigen Investor aus der gesamtschuldnerischen Haftung zu entlassen, wenn und soweit der neue Investor über die gleiche oder eine bessere finanzielle, fachliche und rechtliche Eignung verfügt, das geplante Vorhaben innerhalb der Fristen des städtebaulichen Vertrages zu realisieren. (3) Die Veräußerung von Grundstücken im Vertragsgebiet ist erst dann zulässig, wenn der Investor die in diesem Vertrag vereinbarten Bürgschaften zur Sicherung der Durchführung des Vertrages übergeben hat. (1) Sämtliche Planunterlagen, Gutachten etc. werden der Stadt durch den Investor als PDF- Dateien ohne Einschränkungen oder Verschlüsselung übergeben. Den zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sowie die Anlage(n) [ ] erhält die Stadt mit dem Satzungsbeschluss zusätzlich im XPlanung-Standard Dateiformat (Anlage… ). XPlanung ist der für alle Kommunen gesetzlich verbindlich anzuwendende Datenstandard und das Datenaustauschformat für IT-Verfahren, die Planwerke der Bauleitplanung und Landschaftsplanung betreffen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken. Der Investor verpflichtet sich, das als Anlage 26 beigefügte Pflichtenheft der Stadt an von ihm beauftragte Planungsbüros weiterzugeben und dafür Sorge zu tragen, dass der XPlanung-Standard und dessen Umsetzung entsprechend dem Hanauer Pflichtenheft bei allen an die Stadt gelieferten Bauleitplänen eingehalten wird. Eventuell anfallende zusätzliche Kosten trägt der Projektträger. (2) Der Investor trägt die Herstellungskosten für die zum beabsichtigten Zeitpunkt Aufstellungs-, Offenlage- und Satzungsbeschluss sowie gegebenenfalls für weitere notwendig werdende Beschlussvorlagen zu erstellenden Unterlagen und Datenträger. (3) Der Investor räumt der Stadt nach Abschluss des Vertragsüberganges Bauleitplanverfahrens die Nutzungs- und Verwertungsrechte an sämtlichen Unterlagen ein, die Bestandteil des Bebauungsplans, seiner Begründung sowie der zugehörigen Gutachten sind. Der Investor hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder seinen Auftragnehmern verwendeten Fotos und Pläne frei von Rechten Dritter sind. (1) Zur Sicherung aller sich aus §§ E 1 – E 3, E 5, W 3, 15 und 16 für den Investor ergebenden Verpflichtungen leistet er vor Beginn der Erschließungsarbeiten [ ] Sicherheit in Höhe von [ ] € (in Worten: [ ] €) durch Sonderkündigung Übergabe einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft der [ ] (Bank/Sparkasse/Kreditversicherungsunternehmen). Vor Übergabe der Bürgschaft darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden. (2) Die Bürgschaft wird durch die Stadt entsprechend dem Baufortschritt in Teilbeträgen von je [ ] € freigegeben. Sofern eine Übernahme von Flächen durch die Stadt vorgesehen ist, erfolgen die Freigaben bis zur Vorlage der Gewährleistungsbürgschaft höchstens bis zu beenden90 v.H. der Bürgschaftssumme nach Satz 1. In allen anderen Fällen reicht ein Nachweis der vertragsgemäßen Herstellung durch den Investor aus. (3) Im Falle der Nichtfertigstellung der Erschließungsanlagen dient die Bürgschaft auch zur Deckung von Kosten für den Rückbau unfertiger Anlagen. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Investors ist die Stadt berechtigt, noch offenstehende Forderungen Dritter gegen den Investor für Leistungen aus diesem Vertrag aus der Bürgschaft zu befriedigen. (4) Nach der Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Schlussrechnungen mit Anlagen ist für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Baukosten vorzulegen. (5) Die Bürgschaften sind auf den Vordrucken der Stadt auszustellen. (6) Mehrere Vertragspartner der Stadt haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Verletzt der Investor schuldhaft eine der ihn nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen, kann eine Vertragsstrafe, differenziert nach folgenden Maßgaben, gefordert werden: a) Bei verspäteter Fertigstellung gem. § A 3 Abs. 2 je vollständigem Monat in Höhe von € b) Nichtherstellung des Einvernehmens, bzw. der Nichteinholung der Zustimmung in den Fällen der §§ E 4 und E 5 in Höhe von € c) Verstoß gegen die Weitergabeverpflichtung oder die Veräußerungsbeschränkung des § S 2 in Höhe von jeweils € Die Forderung von Vertragsstrafen ist begrenzt auf den Gesamtbetrag von maximal Mio. €. Die Kündigung Geltendmachung der Vertragsstrafe setzt in den Fällen des Abs. 1 a) voraus, dass dem Investor zuvor in schriftlicher Form eine angemessene Frist zur Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen gesetzt und gleichzeitig die Geltendmachung der Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung androht wird. (1) Aus diesem Vertrag entstehen der Stadt keine Verpflichtungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen des Investors, die dieser im Hinblick auf die Aufstellung der Satzung tätigt, ist binnen ausgeschlossen. (2) Für den Fall der Aufhebung der Satzung können Ansprüche gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Nichtigkeit des Bebauungsplanes im Verlauf eines Monats gerichtlichen Streitverfahrens herausstellt. (1) Der Investor wird grundbuchlich eingetragener Eigentümer folgenden Grundbesitzes, Amtsgericht Hanau Grundbuch von xy Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xy m² Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xy m² Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xy m² lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xy m² Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xy m² Gemarkung xy Blatt xy lfd. Nr. xy Flur xy, Flurstück xy Landwirtschaftsfläche, Straße in Größe von xym² insgesamt somit xy m². - nachfolgend Vertragsgegenstand genannt – (2) Der Vertragsgegenstand ist im Grundbuch wie folgt belastet: Abteilung II: keine Belastung Abteilung III: keine Belastung (3) Der Investor räumt der BauPro an dem in Abs. (1) näher bezeichneten Vertragsgegenstand, und zwar für die jeweils übereignete Teilfläche gesondert, das dingliche für den ersten Verkaufsfall ein, bei welchem erstmals die Ausübung der Vorkaufsrechte rechtlich möglich ist, gleichgültig, ob der Verkauf durch den Besteller oder einen Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger erfolgt. Schuldrechtlich wird folgendes vereinbart: Das Vorkaufsrecht darf nur dann ausgeübt werden, wenn der Investor einen Kaufvertrag schließt, ohne zum Bau verpflichtet zu bleiben oder wenn der Investor in dem Kaufvertrag seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf den Käufer oder einen Dritten überträgt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat innerhalb von zwei Monaten nach Zugang Mitteilung des Verkaufsfalls an die Stadt zu erfolgen. Das Vorkaufsrecht ist befristet bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens gemäß § V 2 ?? des Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 904.3 „Quartiersentwicklung Bautz“. Die Eintragung dieser Vorkaufsrechte wird bewilligt und beantragt. Die Eintragung der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung Vorkaufsrechte soll nach Eigentumsumschreibung auf den Investor an sämtlichen von dem Investor erworbenen Teilflächen aus dem in Abs. 1 näher bezeichneten Grundstücken erfolgen, und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenzwar bauabschnittsweise für jede erworbene Teilfläche gesondert. Der Übergang Notar wird frühestens unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ermächtigt, jeweils nach erfolgter Vermessung der Teilflächen den mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundbesitz zu dieser Urkunde festzustellen. Bis zur Eintragung gelten die Vorkaufsrechte mit schuldrechtlicher Wirkung als eingeräumt. Der Notar hat die Vertragsteile über Inhalt und Bedeutung der eingeräumten Vorkaufsrechte und der Rangstelle belehrt. Die BAUPro ist verpflichtet, mit dem Vorkaufsrecht im Rang hinter Finanzierungsgrundpfandrechte des Investors und Vormerkungen und Finanzierungsgrundpfandrechte der Ersterwerber von Bauträgerverträgen des Erschließungsträgers zurückzutreten. Die BAUPro ist verpflichtet, ihr Vorkaufsrecht unmittelbar nach Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Befristung im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigGrundbuch löschen zu lassen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts(1) Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist dreifach ausgefertigt. Die Stadt erhält zwei, der Investor eine Ausfertigung. 40.4 Sollten einzelne (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch berührt die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelungdurch solche zu ersetzen, die – soweit dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtund wirtschaftlich entsprechen. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform21.1 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Multimediavertrages ist am Wohnsitz des Kunden. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Handelsgesetzbuches ist, ist Köln Erfüllungsort und Osterholz-Scharmbeck der Gerichtsstand. EnBW behält Für alle Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Oldenburg ausschließlicher Gerichtsstand. 21.2 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung. 21.3 An Stelle der Osterholzer Stadtwerke darf ein anderes Unternehmen in die sich jedoch voraus dem Multimediavertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; dieser Wechsel ist öffentlich bekannt zu machen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand den Vertrag außerordentlich zu kündigen. 21.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Osterholzer Stadtwerke sie schriftlich bestätigen. 21.5 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Osterholzer Stadtwerke, die über den Inhalt des Kunden einzuleitenjeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren. 21.6 Macht der Kunde geltend, die Osterholzer Stadtwerke hätten ihm gegenüber Pflichten aufgrund kundenschutzrelevanter Normen des TKG nicht erfüllt, kann er nach § 47a Telekommunikationsgesetz ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zum Zwecke der Streitbeilegung einleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDer Antrag ist zu richten an: Bundesnetzagentur Ref. 216, Schlichtungsstelle Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxx Telefax 030 224 80518 Weitere Informationen finden sich im Internet unter der Domain xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.

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