Common use of Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens- beraters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Consulting Agreement, General Terms and Conditions for Consulting Services

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens- beraters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSchiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich.Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zah- lungsbedingungen ergänzt werden. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglweder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist250 EGBGB. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anmelder und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher kann er sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmun- gen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Be- stimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreise- vertrages.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zah- lungsbedingungen ergänzt werden. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglweder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist250 EGBGB. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anmelder und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher kann er sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmun- gen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Be- stimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreise- vertrages.

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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies Sofern nicht ausdrücklich vorgesehen istetwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz Wevo Erfüllungsort. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen2. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Ist der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesBesteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Xxxxxx öffentlich-rechtliches Sondervermögen istrechtlichen Sondervermögens, ist Köln Erfüllungsort und der Ge- richtsstand das für den Geschäftssitz von Wevo zuständige Gericht, es sei denn es besteht ein abweichender, ausschließlicher gesetzli- cher Gerichtsstand. EnBW behält sich Wevo ist jedoch vorberechtigt, gerichtliche Schritte den Besteller auch am allgemei- nen an jedem andern zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 3. Es gilt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich deutsches materiel- les Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Kunden einzuleiteninternationalen Pri- vatrecht sowie der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG). 4. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt Alle Ansprüche aus diesen Geschäftsbedingungen und dem jeweili- gen Vertrag verjähren in 12 Monaten nach Kenntniserlangung oder grobfahrlässiger Unkenntnis von dem jeweiligen Anspruch. Zwin- gende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die vorge- nannten Verjährungserleichterungen gelten daher weder für Ansprü- che aufgrund der Übernahme einer Garantie, für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche aus dem Pro- dukthaftungsgesetz, für Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschrif- ten des Verbrauchsgüterkaufs, für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit noch für Ansprüche wegen Verlet- zung von Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer X Nr. 5. 5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Be- stimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Be- stimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. 6. Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Spra- che verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1 Nur Angaben in der SchriftformReisebestätigung sind verbindlich. Auch Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformdurch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung des Art. 250 EGBGB in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istDE und Bundesgesetz PRG in CH. 40.2 EnBW ist berechtigt, 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO DE und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, bei ICO CH Schweizer Recht. Ist der Anmelder* Verbraucher*, kann er* sich allerdings auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zudiejenigen Bestimmungen des Landes seines* gewöhnlichen Aufenthalts berufen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung die ihm* Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist binnen eines Monats nach Zugang – soweit zulässig vereinbar – München für ICO DE beziehungsweise Zürich für ICO CH. 16.5 Im Falle der entsprechenden Mitteilung über Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist übrigen Bestimmungen wirksam. Insbesondere Eine unwirksame Bestimmung ist auf diese Weise in diesem Fall durch die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelunggesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten gewollten Regelung am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtPauschalreisevertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von 21.1. Die Gültigkeit etwaiger AGB des AG – die der Verlag vor oder nach Vertragsschluss vom AG übersandt oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden oder auf die sich der AG bezieht – ist, soweit sie mit diesen Vertragsbestimmungen bedürfen AGB nicht übereinstimmen oder der SchriftformVerlag den anderen AGB nicht zugestimmt hat, ausdrücklich ausgeschlossen. Auch Insbesondere führt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Unterlassung eines Widerspruchs bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdeine unterbliebene Zurückweisung anderer AGB seitens des Verlages nicht dazu, kann dass diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdamit als vereinbart gelten. 40.2 EnBW ist berechtigt21.2. Der Verlag behält sich eine jederzeitige Änderung der AGB sowie Preisliste vor. AGB- und Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirk- sam, die Rechte und Pflichten aus wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. In diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden Falle steht jedoch das Recht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats das innerhalb von 10 Werktagen in Textform nach Zugang der entsprechenden Mitteilung Änderungsmitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigPreiserhöhung ausgeübt werden muss. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts 21.3. Änderungen und des internationalen PrivatrechtsErgänzungen dieser AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 21.4. Sollte eine Regelung dieser Geschäfts- bedingungen AGB unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch soll dies die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtunberührt lassen. An ihre die Stelle tritt der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelungsolche wirksame Regelung treten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtBestimmung möglichst nahe kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann 21.5. Die Regelung in diesen AGB gehen im Sinne des Handels- gesetzbuchesKonfliktfalle den Regelungen in den Preislisten, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichRabattstaffeln, den Targeting-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandKriterien etc. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Werbeauftrag, Werbeauftrag, Werbeauftrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen ARTIKEL 59 Die Anhänge I bis IX und die Anlagen dazu sind Bestandteil dieses Protokolls. ARTIKEL 60 Die Regierung der SchriftformItalienischen Republik übermittelt der Regierung der Republik Bulgarien und der Regierung Rumäniens eine beglaubigte Abschrift des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft und der Verträge, durch die er geändert oder ergänzt wurde, in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Die in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefassten Wortlaute dieses Vertrages sind diesem Protokoll beigefügt. Diese Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich wie der Schriftform. Soweit Wortlaut des in Absatz 1 genannten Vertrags in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istderzeitigen Sprachen. 40.2 EnBW ist berechtigtARTIKEL 61 Eine beglaubigte Abschrift der im Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union hinterlegten internationalen Übereinkünfte wird den Regierungen der Republik Bulgarien und Rumäniens vom Generalsekretär übermittelt. 1. Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in Rom (ABl. L 266 vom 9.10.1980, S. 1) – Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ABl. L 146 vom 31.5.1984, S. 1) – Erstes Protokoll vom 19. Dezember 1988 betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 1) – Zweites Protokoll vom 19. Dezember 1988 zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 48 vom 20.2.1989, S. 17) – Übereinkommen vom 18. Mai 1992 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ABl. L 333 vom 18.11.1992, S. 1) – Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (ABl. C 15 vom 15.1.1997, S. 10) 2. Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. L 225 vom 20.8.1990, S. 10) – Übereinkommen vom 21. Dezember 1995 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 26 vom 31.1.1996, S. 1) – Protokoll vom 25. Mai 1999 zur Änderung des Übereinkommens vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. C 202 vom 16.7.1999, S. 1) 3. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 49) – Protokoll vom 27. September 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 313 vom 23.10.1996, S. 2) – Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. C 151 vom 20.5.1997, S. 2) – Zweites Protokoll vom 19. Juni 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 12) 4. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 2) – Protokoll vom 24. Juli 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. C 299 vom 9.10.1996, S. 2) – Protokoll vom 19. Juli 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Rechte Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragendie Bediensteten von Europol (ABl. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuC 221 vom 19.7.1997, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt S. 2) – Protokoll vom 30. November 2000 erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung Übereinkommens über die beabsichtigte Übertragung Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendes Anhangs jenes Übereinkommens (ABl. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf C 358 vom 13.12.2000, S. 2) – Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Sonderkündi- gungsfrist wirksamOrgane, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (ABl. Insbesondere ist auf diese Weise C 312 vom 16.12.2002, S. 2) – Protokoll vom 27. November 2003 aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Übertragung Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol- Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens (ABl. C 2 vom 6.1.2004, S. 3) 5. Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Rechte und Pflichten auf ein Informationstechnologie im Sinne Zollbereich (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 34) – Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von §§ 15 ffArtikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (ABl. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.C 151 vom 20.5.1997, S. 16) – Protokoll vom 12. Xxxx 1999 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend den Anwendungsbereich des Waschens von Erträgen in dem Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie die Aufnahme des amtlichen Kennzeichens des Transportmittels in das Übereinkommen (ABl. C 91 vom 31.3.1999, S. 2) – Protokoll vom 8. Mai 2003 gemäß Artikel 34 des Vertrages über die Europäische Union zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke (ABl. C 139 vom 13.6.2003, S. 2) 40.3 Für 6. Übereinkommen vom 26. Mai 1997 aufgrund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c) des Vertrags über die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der sonstigen Vertragsgrundlagen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (insbesondere ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 2) 7. Übereinkommen vom 18. Dezember 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinZollverwaltungen (ABl. C 24 vom 23.1.1998, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.S. 2)

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Samples: Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union, Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union, Vertrag Über Den Beitritt Zur Europäischen Union

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Serviceleistungen durch oder mit Hilfe von diesen Vertragsbestimmungen Dritten zu erbringen. 21.2. Je nach Schadensursache und Häufigkeit behält sich der Auftragnehmer vor, den Auftraggeber zur Teilnahme an Schulungen bzw. Schadenspräventions- trainings zu verpflichten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 21.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden für diese Verein- barung keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 21.4. Der Auftraggeber kann gegenüber den Vergütungsansprüchen des Auftrag- nehmers nach der Servicevereinbarung nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Geltend- machung von Zurückbehaltungsrechten an der geschuldeten Vergütung ist nur auf der Grundlage von rechtskräftig anerkannten Forderungen zulässig, welche Bestandteil der Servicevereinbarung sind. 21.5. Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt auch für die Änderung Aufhebung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformSchriftformklausel. 21.6. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen zur Service- vereinbarung unwirksam sein oder werden, soweit so berührt dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdie Wirk- samkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu verein- baren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 40.2 EnBW 21.7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragender Sitz des Auftrag- nehmers. Dem Kunden steht jedoch Es gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUN-Kaufrechts. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 30.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 1.3 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW 30.2 MAINGAU ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 30.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 30.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 30.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW MAINGAU behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), DSL Dienstleistungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istgilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden oder sollten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx enthalten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten. 3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die von TNG angegebene Versandanschrift bzw. Gewollten am ehesten entsprichtVerwendungsstelle. 40.5 Sofern 4 Während der Kunde Kaufmann Austragung von Streitigkeiten darf die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch den AN weder ganz noch teilweise eingestellt werden. 5 Die Vertragssprache ist deutsch. 6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TNG und dem AN ist der Sitz von TNG. TNG ist auch zur Klageerhebung am Sitz des AN sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 8 Dieser Vertrag wird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt; im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle von Abweichungen geht die deutsche Fassung vor. Stuttgart, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.im Juni 2020 TransnetBW GmbH

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 11.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der SchriftformSchrift- form. Auch Sind oder werden einzelne Best- immungen dieser Lizenzbestimmun- gen unwirksam, so wird die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Wirksam- keit der Schriftformübrigen Bestimmungen hier- durch im Zweifel nicht berührt. 11.2. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, Xxxx kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenLizenzbedingungen mit einer Frist von drei Monaten än- dern. Dem Kunden steht jedoch Die Änderungen werden dem An- wender schriftlich oder per E-Mail mit- geteilt. Der Anwender hat das Recht zuRecht, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist Änderungen binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über zu wider- sprechen. Widerspricht der Anwender den Änderungen nicht, gelten diese als angenommen, und das Mietverhältnis wird mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fort- gesetzt. Auf diese Folge wird Xxxx den Anwender bei der Mitteilung der Ände- rungen besonders hinweisen. Wider- spricht der Anwender den Änderun- gen, ist Sage berechtigt, das Mietver- hältnis mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündi- gen. 11.3. Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich nach dieser Ver- einbarung zu erklärenerbringenden Leistungen der Sitz von Sage. 11.4. Der Übergang wird frühestens Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ablauf Ausnahme des UN- Kaufrechts. 11.5. Soweit der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Anwender im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne der ge- setzlichen Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Kaufmann ist oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung seinen Sitz oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann gewöhnlichen Aufenthaltsort im Sinne des Handels- gesetzbuchesAusland hat, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger wird als ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtFrank- furt am Main vereinbart. Xxxx ist aber auch berechtigt, den Anwender an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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Samples: Nutzungsvertrag, Software License Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von 15.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer- den, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzrege- lung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istursprünglichen Re- gelung möglichst nahekommt. 40.2 EnBW ist berechtigt15.2. Änderungen, Ergänzungen und Abweichungen vorliegender AGB haben schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen. 15.3. Höhere Gewalt, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, Kriege, be- hördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Rechte Vertragspartner für die Dauer der Störung und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne Umfang ihrer Wirkung von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigden Leistungspflichten. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches 15.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über de- ren Beendigung hinaus wird der Kunde ohne Zustimmung der LG keine Mitar- beitenden der LG direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen. 15.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein15.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in Zürich, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtSchweiz. An ihre Stelle tritt eine RegelungLG hat das Recht, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtallfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1. Zahlungsort ist der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Sitz der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istFSZN. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen16.2. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigMit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen 16.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen des UNKaufrechts und Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des internationalen PrivatrechtsKaufrechts der Vereinten Nationen. Ist der Kunde eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Kunden hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 40.4 16.4. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der FSZN. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft ist der Sitz der FSZN alleiniger Gerichtsstand. 16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrtrainings nichtig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdie Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Er- gänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform. Auch Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Klausel. 2 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den Vor- schriften der SchriftformDatenschutzgrundverordnung und des Bundesda- tenschutzgesetzes. Zur Information über diese Datenverarbei- tung erhalten Sie ein gesondertes Informationsblatt. 3 Sofern Ihre Mitarbeiter bei der Durchführung des Vertrages un- sere Ansprechpartner sind, sind Sie verpflichtet, das gesonderte Informationsblatt an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten und Ihre Mitarbeiter darüber zu informieren, dass und in welchem Um- fang wir Daten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten. § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen Anschlussnutzung erleidet, aus Vertrag, Anschlussnutzungs- verhältnis oder unerlaubter Handlung haftet und dabei Ver- schulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- oder Ver- richtungsgehilfen vorausgesetzt wird, kann wird 1. hinsichtlich eines Vermögensschadens widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor- liegt, 2. hinsichtlich der Beschädigung einer Sache widerleglich vermutet, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Vermögensschäden nach Satz 1 Nr. 1 ist die Haftung für sonstige Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (2) Bei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachten Sach- schäden ist die Haftung des Netzbetreibers gegenüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro begrenzt. Die Haf- tung für nicht vorsätzlich verursachte Sachschäden ist je Scha- densereignis insgesamt begrenzt auf 1. 2,5 Millionen Euro bei bis zu 25.000 an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 2. 10 Millionen Euro bei 25.001 bis 100.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 3. 20 Millionen Euro bei 100.001 bis 200.000 an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern; 4. 30 Millionen Euro bei 200.001 bis einer Million an das eigene Netz angeschlossenen Anschlussnutzern; 5. 40 Millionen Euro bei mehr als einer Million an das ei- xxxx Xxxx angeschlossenen Anschlussnutzern. In diese nicht durch Höchstgrenzen werden auch Schäden von Anschluss- nutzern in vorgelagerten Spannungsebenen einbezogen, wenn die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Haftung ihnen gegenüber im Einzelfall entsprechend Satz 1 begrenzt ist. 40.2 EnBW ist berechtigt(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch auf Ansprüche von Anschluss- nutzern anzuwenden, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese gegen einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann dritten Netzbetrei- ber im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Haftung dritter Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes ist je Schadensereignis insgesamt begrenzt auf das Dreifache des Höchstbetrages, juristische Person für den sie nach Absatz 2 Satz 2 eigenen Anschlussnutzern gegenüber haften. Hat der dritte Netzbetreiber im Sinne des öffentlichen Rechts § 3 Nr. 27 des Energiewirtschafts- gesetzes keine eigenen an das Netz angeschlossenen An- schlussnutzer im Sinne dieser Verordnung, so ist die Haftung insgesamt auf 200 Millionen Euro begrenzt. In den Höchstbe- trag nach den Sätzen 2 und 3 können auch Schadensersatzansprüche von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden einbezogen werden, die diese gegen das dritte Unternehmen aus unerlaubter Handlung geltend ma- chen, wenn deren Ansprüche im Einzelfall entsprechend Ab- satz 2 Satz 1 begrenzt sind. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, seinen Anschlussnutzern auf Verlangen über die mit der Scha- densverursachung durch einen dritten Netzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 27 des Energiewirtschaftsgesetzes zusammenhän- genden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm be- kannt sind oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt wer- den können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Scha- densersatzes erforderlich ist. (4) Bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden ist die Haftung des Netzbetreibers, an dessen Netz der Anschluss- nutzer angeschlossen ist, ist Köln Erfüllungsort oder eines dritten Netzbetreibers, gegen den der Anschlussnutzer Ansprüche geltend macht, ge- genüber seinen Anschlussnutzern auf jeweils 5.000 Euro so- wie je Schadensereignis insgesamt auf 20 vom Hundert der in Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 Satz 2 und Gerichtsstand3 genannten Höchstbeträge begrenzt. EnBW behält sich jedoch vorAbsatz 2 Satz 3 sowie Absatz 3 Satz 1, gerichtliche Schritte 4 und 5 gelten entsprechend. (5) Übersteigt die Summe der Einzelschäden die jeweilige Höchst- grenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchst- grenze steht. Sind nach Absatz 2 Satz 3 oder nach Absatz 3 Satz 4, jeweils auch am allgemei- nen Gerichtsstand in Verbindung mit Absatz 4, Schäden von nicht unter diese Verordnung fallenden Kunden in die Höchst- grenze einbezogen worden, so sind sie auch bei der Kürzung nach Satz 1 entsprechend einzubeziehen. Bei Ansprüchen nach Absatz 3 darf die Schadensersatzquote nicht höher sein als die Quote der Kunden des Kunden einzuleitendritten Netzbetreibers. (6) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 30 Euro, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden sind. (7) Der geschädigte Anschlussnutzer hat den Schaden unverzüg- lich dem Netzbetreiber oder, wenn dieses feststeht, dem er- satzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Grundregeln zur Netzführung Anlagennummer: xxx (oder Vertragsnummer)

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Samples: Netzanschlussvertrag, Netzanschlussvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1. Die Übertragung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustim- mung möglich. 15.2. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder un- streitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der SchriftformKunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 15.3. Auch Für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Rechtsbeziehungen des Kunden zu uns gilt das Recht der SchriftformBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 15.4. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglAusschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. ZiffWir sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Ge- richtsstand berechtigt. 1.5 Schiedsklauseln wird widersprochen. 15.5. Erfüllungsort für die Lieferungen ist der AGB) bzwjeweilige Ver- sandort der Ware. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch Erfüllungsort für die Textform ersetzt werdenübrigen Leistungen von uns und sämtliche Leistungen des Kunden ist unser Sitz, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts anderes vereinbart ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden15.6. Die Kündigung Vertragssprache ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdeutsch. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 15.7. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- Allgemeinen Verkaufs- bedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurch- führbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allge- meinen Verkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Be- stimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemei- nen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen (6.1) Die Golfplatz Prenden AG kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, z. B. bei wiederholten groben Verstößen gegen die Haus-, Platz- und Spielordnung, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlage, bei wiederholten groben Störungen des Spielbetriebs oder bei wiederholter Missachtung von diesen Vertragsbestimmungen wesentlichen Anweisungen der Aufsichtspersonen oder bei Zahlungsrückstand. Ein wiederholter Verstoß liegt vor, wenn das Mitglied einmal schriftlich abgemahnt wurde und sodann eine neue Verletzungshandlung begeht. (6.2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Aufhebung der SchriftformSchriftform- Erfordernis. (6.3) Die Haus-, Platz- und Spielordnung liegt im Sekretariat aus. Soweit in Die Golfplatz Prenden AG kann die Haus-, Platz und Spielordnung ändern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen der Golfanlage gerechtfertigt und den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Spielern zumutbar ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 (6.4) Sollten einzelne Bestimmungen Regelungen dieser Geschäfts- bedingungen Vereinbarung unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Regelungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Die ungültige Regelung ist durch eine Regelung, wirtschaftlich entsprechende und rechtlich zulässige Vereinbarung zu ersetzen. Erfüllungsort für alle wechselseitigen Leistungen ist die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwGolfanlage Prenden. Gewollten am ehesten entsprichtGerichtsstand ist Potsdam. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Jubiläumsmitgliedschaft, Golf Membership Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istKBC mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 21.2 Der Kunde verzichtet auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt der Anfechtung des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung Service-Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigHälfe. 40.3 Für die 21.3 Die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNKaufrechts und des UNCITRAL- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. 40.4 21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. 21.5 Der Kunde hat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden (so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist KBC berechtigt, auf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Service-Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Das gleiche gilt im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtFall einer Xxxxx.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. 16.2 Auf das Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16.3 Für alle Streitigkeiten ist, soweit nicht vertragliche oder gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Ge- richtsstand Winterthur vereinbart. 16.4 Erweisen sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit Die betreffende Bestimmung soll in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirddiesem Fall durch eine wirksame, kann diese nicht durch die Textform wirtschaftlich möglichst gleich- wertige Bestimmung ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke. 40.2 EnBW ist berechtigt1. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich der ABV 1.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienst- leistungen, die auch die Bearbeitung von Personendaten (Art. 5 a, 5 d DSG) umfassen und eine Auftragsbearbeitung darstellen (Art. 9 DSG). Die nachfolgenden Hinweise gelten auch für Leistungen, bei denen die EU-DSGVO oder andere Datenschutzgesetze Anwendung finden. 1.2 Die ABV findet Anwendung auf alle Hauptverträge, die mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden und die eine Bearbeitung von Personendaten («Auftragsdaten») umfas- sen. Die Bestimmungen dieser ABV ergänzen diejenigen des Hauptvertrages und schränken die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragender Parteien hinsichtlich der Erbringung bzw. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Inanspruchnahme der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigLeistungen nicht ein. 40.3 Für 1.3 Die ABV regelt die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts Rollen, Verantwortlichkeiten und des internationalen PrivatrechtsPflich- ten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber («Parteien») bei der Auftragsbearbeitung. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 1.4 Diese ABV gilt nicht für Bearbeitungen von Personendaten, bei denen der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere Auftragnehmer als selbständiger Verantwort- licher handelt und die Zwecke der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtBearbeitung bestimmt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Nach Vertragsabschluss darf SMENSO den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istKunden als Re- ferenz öffentlich benennen. 40.2 EnBW ist berechtigt, 2. Für die Rechte gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der SMENSO und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem dem Kunden steht jedoch gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepub- lik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des UN-Kaufrechts sowie der Vorschriften zum internationalen PrivatrechtsPrivatrecht. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt3. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, eine juristische Person des öffentlichen öf- fentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Sonderver- mögen ist, ist Köln Erfüllungsort der Sitz von SMENSO ausschließlicher Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus und Gerichtsstandim Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte SMENSO kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch am den allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenwählen. 4. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDer Vertragsschluss sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags zwischen SMENSO und dem Kunden sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündi- gungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügen auch ein Briefwechsel sowie eine Übermittlung durch Telefax. § 127 Abs.2 und 3 BGB finden jedoch im Üb- rigen keine Anwendung. fordert. 5. Beabsichtigt SMENSO im Rahmen von Dauerschuldverhält- nissen Änderungen dieser Vertrags- und Lizenzbedingun- gen, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Wenn und soweit der Kunde den Änderungen widerspricht, gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Erfolgt kein Wider- spruch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ände- rungsmitteilung, werden die Änderungen gültig, vorausge- setzt dass SMENSO auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge bei nicht erfolgendem Widerspruch in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen hat. 6. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, be- rührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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Samples: Vertrags Und Lizenzbedingungen, Vertrags Und Lizenzbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. 17.1 Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuchs, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder ein und öffentlich-rechtliches rechtliche Sondervermögen istist Frankfurt am Main. Das gleiche gilt, wenn der Netznutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der BNB ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vorberechtigt, gerichtliche Schritte den Netznutzer auch am allgemei- nen Gerichtsstand Gericht seines Firmensitzes zu verklagen. 17.2 Auch für Netznutzer mit Sitz im Ausland findet ausschließlich deutsches Recht Anwen- dung. 17.3 Die Vertragssprache ist deutsch. 17.4 Der BNB ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben aus diesem Vertrag zu beauftragen. 17.5 Der BNB ist berechtigt, in dem für die Vertragsabwicklung notwendigen Umfang Abrech- nungs- und Vertragsdaten an Dritte weiterzugeben. Die für die Abrechnung oder sons- tige Abwicklung nach diesem Vertrag nötigen Daten werden entsprechend den daten- schutzrechtlichen Bestimmungen sowie des Kunden einzuleiten§ 6a EnWG verarbeitet und genutzt. 17.6 Die Vertragspartner sind verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, vertraulich zu behandeln. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand Dritten dürfen sie nur mit schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offengelegt werden. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nicht, wenn und soweit die Informationen allgemein bekannt sind, ohne Verschulden des Vertragspart- ners allgemein bekannt geworden sind, rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden oder dem empfangenden Vertragspartner bereits vorher bekannt waren. Die Vertraulich- keitspflicht besteht ebenfalls nicht für Informationen, die an Netzbetreiber, Aufsichts- o- der Regulierungsbehörden oder zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden. 17.7 Die Vertragspartner verpflichten sich, bei der Erbringung ihrer Leistungen nach diesem Vertrag sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Rechtsvorschriften (insbesondere Anti-Korruptions-Gesetze) einzuhalten. 17.8 Mit Abschluss dieses Vertrags treten alle früheren Vereinbarungen zwischen den Ver- tragspartnern über die Netznutzung mit Wirkung zum Zeitpunkt des vereinbarten Ver- tragsbeginns außer Kraft. 17.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt unberührtder Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst gleichkommende, wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle des Bestehens oder Auftretens einer ausfüllungsbedürfti- gen Regelungslücke. 17.10Die Vertragspartner benennen ihre Ansprechpartner und deren jeweilige Erreichbarkeit. Diese sind in Anlage 4 aufgeführt. Änderungen sind dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig vorab mitzuteilen. In diesem Fall wird Anlage 4 entsprechend aktualisiert und ausgetauscht.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform9.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträ- ge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf vom 11.04.1980 (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt9.2. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetz- buches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöf- fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandMünchen aus- schließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags- verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig- keiten. EnBW behält sich jedoch vorDarüber hinaus ist AO berechtigt, gerichtliche Schritte auch vor dem Gericht zu klagen, das am allgemei- nen Gerichtsstand Sitz des Kunden einzuleitenzuständig ist. 9.3. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtIn diesen AGB genannte Beträge ohne abweichende An- gabe verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwert- steuer. 9.4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der AO nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenfor- derungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungs- recht geltend machen. 9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungül- tig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. 9.6. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungülti- ge/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültig- keit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der bei- derseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen KBC mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Auch Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. 21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. 21.5 Der Kunde hat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden(so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist KBC berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt21.6 Der Kunde hat KBC vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die Rechte in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein er Unternehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.des Konsumentenschutzgesetzes ist 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 21.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Xxxxx. 21.8 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die Rechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, im Zusammenhang mit dem Angebot bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdiesem Vertrag und/ oder dessen Ergänzungen, selbst wenn diese nachträglich ausgelöst und verrechnet werden. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Backup as a Service Agreement, Backup as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch 14.1 Der Verlag behält sich die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformvorliegenden AGB vor. Soweit Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dazu ist der Verweis auf die Internetadresse, unter der die aktuelle Fassung abrufbar ist, ausreichend. Wird den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese Änderungen nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang widersprochen, gelten diese als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch gilt der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung Vertrag unverändert fort. 14.2 Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Übergang wird frühestens Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ne- benabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Ablauf Kaufleuten, juristischen Personen des öffent- lichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sonderkündi- gungsfrist wirksamSitz des Verlages. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Sinne von §§ 15 ffMahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. AktG verbundenes Unternehmens zulässigErfüllungsort ist Heidelberg. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 14.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinunwirk- samen Punkte treten, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelungsoweit vorhanden, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Vertrag jedoch im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandGanzen unwirksam. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtLücken in diesem Vertrag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 23.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ändernde oder ergänzende Abreden zu diesem Vertrag, Änderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Anlagen dieses Vertrages sowie die Kündigung dieses Vertrages erfolgen ausschließlich schriftlich. Der Schriftform im Sinne dieses Vertrages steht die Übermittlung der Schriftformunterzeichneten Erklärung per Telefax, E-Mail oder weiterer elektronischer Übermittlung gleich. Auch Die Erfordernis der Schriftform gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Klausel sowie für eine Vereinbarung der SchriftformVertragsparteien zum Verzicht auf die Schriftformerfordernis. 23.2. Soweit Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz des ÜNB. 23.3. Neben den in diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten zusätzlich die nationalen und europäischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, soweit nicht in diesem Vertrag anders geregelt. 23.4. Neben den Vertragsgrundlagen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen gelten grundsätzlich die den Stand der Technik widerspiegelnden Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (vgl. Ziff. 1.5 TransmissionCode) in der AGB) jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts Anderes in diesem Vertrag geregelt ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 23.5. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz folgenden Rechte und Pflichten bleiben von diesem Vertrag unberührt. 23.6. Die Vertragsparteien sind berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenbeauftragen. 23.7. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Werktage im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für dieses Vertrages sind die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungXxxx xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx ohne gesetzliche Feiertage, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwin mindestens einem Bundesland als Feiertag ausgewiesen sind. Gewollten am ehesten entsprichtHeiligabend (24.12. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort ) und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSilvester (31.12.) gelten als Feiertage.

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Samples: Bilanzkreisvertrag, Bilanzkreisvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung (1) Sollte eine Bestimmung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so bleibt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichthiervon unberührt. 40.5 Sofern (2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesTeilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist Köln Erfüllungsort ausgeschlossen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese Haftungsfreistellung und GerichtsstandEinwilligungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe, den Inhalt verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin. EnBW behält sich jedoch vorErziehungsberechtigte Person(en) Erklärung zur Übertragung der Aufsichtspflicht (für Teilnehmer im Alter von 12 bis einschließlich 15) Des/der Erziehungsberechtigten an eine volljährige Begleitperson gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz Personalien: 1. der Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre): Name, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenVorname: Straße, Hausnr.: PLZ, Wohnort: 2. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtder zu beaufsichtigenden Person (Mindestalter 12 Jahre): Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße, Hausnr.: PLZ, Wohnort: 3. des/der Erziehungsberechtigten: Name, Vorname:

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Samples: Haftungsfreistellung Und Einwilligungserklärung, Haftungsfreistellung Und Einwilligungserklärung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform18.1. Auch Sie dürfen das Vertragsverhältnis mit uns nicht ohne unsere Zustimmung auf Dritte übertragen. Wir werden die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese Zustimmung nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istunbillig verweigern. 40.2 EnBW ist berechtigt, 18.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Moss-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 18.3. Für die Rechte Geschäftsbeziehung zwischen uns und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch Ihnen gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Kollisionsrechts und des internationalen PrivatrechtsUN- Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 40.4 18.4. Gerichtstand ist der Sitz der Nufin GmbH. Wir behalten uns das Recht vor, einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen. 18.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen der Moss-AGB ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam, undurchführbar oder Preisliste) unwirksam seinnicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen der Moss-AGB nicht berührt. An ihre Stelle tritt Die unwirksame, ungesetzliche, nicht vollstreckbare und/oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine Regelungsolche wirksame, gesetzliche und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck der Moss-AGB sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Anhang: Preis- und Leistungsverzeichnis Plattformgrundgebühr(1) 49 Euro pro Monat Plattformgebühr für jeden aktiven(2) User(1) 7 Euro pro aktiver User und Monat Servicegebühr für die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichterste physische Karte / eine physische Karte pro User kostenlos Servicegebühr für physische Ersatzkarten(3) 10 Euro pro Karte Servicegebühr für virtuelle Karten kostenlos Onlineabrechnung kostenlos (1) Auch für den Fall, dass sich das Abrechnungsintervall auf einen Zeitraum kürzer als einen Monat reduziert, wird die Plattformgebühr weiterhin monatlich berechnet. 40.5 Sofern (2) Ein User ist aktiv, wenn er in einem Kalendermonat mindestens zwei Zahlungen, d.h. autorisierte Transaktionen, mit seiner Moss-Karte tätigt. (3) Entfällt, wenn der Kunde Kaufmann Grund für die Erhebung im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtVerantwortungsbereich von Moss liegt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 16.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Xxxxxx mit Forderungen des Auftraggeber ist ausgeschlossen. 16.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Service-Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 16.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Auch Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. 16.4 Der Kunde hat Xxxxxx Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen Person des Auftraggeber eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Auftraggeber (vgl. Ziff. 1.5 so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist Kapsch berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Service-Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Das gleiche gilt im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtFall einer Xxxxx.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch , dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragsgrundlagen (vglKunden sind unwirksam. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, Im Übrigen gelten die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten gesetzlichen Vorschriften. 24/7 Nutzung bzw. Gewollten am ehesten entsprichtNutzung in Zeiten ohne Aufsichtspersonal a) Um die Möglichkeit wahrzunehmen, zu Zeiten zu trainieren, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist, wird dem Mitglied hierfür ein personengebundener Zugangscode bzw. eine Berechtigung geliehen. Dieser Zugangscode bzw. Berechtigung ist und bleibt Eigentum der FlixFit GmbH und darf bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht weiter verwendet werden und wird durch die FlixFit GmbH gelöscht. 40.5 Sofern b) Durch den Zugangscode/Berechtigung erhält das Mitglied Zugang zum Fitnessstudio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Diese Zeiten sind durch Aushang festgelegt. Diese Zeiten können, soweit sie für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind, seitens der Kunde Kaufmann im Sinne FlixFit GmbH jederzeit frei geändert werden. c) Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Zugangscode/Berechtigung nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen bzw. diesen damit Zugang zum Studio zu gewähren. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 275€. d) Soweit der dem Mitglied überlassene Zugangscode/Berechtigung durch einen von Ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch der FlixFit GmbH ein Schaden entsteht, so ist hierfür alleine das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtungen des Handels- gesetzbuchesStudios aufgrund unbefugter Überlassung des Zugangscode/Berechtigung zu Schaden, juristische Person so hat das Mitglied die FlixFit GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des öffentlichen Rechts oder Zugangscode/Berechtigung ist der FlixFit GmbH sofort zu melden. Bei Verlust muss der Zugangscode/Berechtigung sofort vom Personal gesperrt werden, hierfür ist ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtAufwandsersatz von 80€ fällig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 21.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen KBC mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. 21.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 21.3 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Auch Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. 21.4 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. 21.5 Der Kunde hat KBC Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden(so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist KBC berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt21.6 Der Kunde hat KBC vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die Rechte in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein er Unternehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdes Konsumentenschutzgesetzes. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 21.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Xxxxx. 21.8 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die Rechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, im Zusammenhang mit dem Angebot bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdiesem Vertrag und/ oder dessen Ergänzungen, selbst wenn diese nachträglich ausgelöst und verrechnet werden. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Backup as a Service Agreement, Backup as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen A.21.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. A.21.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform. Auch Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf das Textformerfordernis. A.21.3. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Text verbindlich. A.21.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. A.21.5. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Leistungen ist soweit vor- handen die Änderung vom Auftraggeber angegebene Versandanschrift, Übergabe- oder Verwendungsstelle; anderenfalls ist es Leipzig. A.21.6. Als Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig Leipzig vereinbart; der Auftraggeber ist jedoch berechtigt den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. A.21.7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese Bedingungen rechtsunwirksam oder nicht durch die Textform ersetzt durchführ- bar sein oder werden, soweit dies so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigtberührt. Sollte ein regelungsbedürftiger Punkt rechtsunwirksam, nicht benannt oder nicht ausrei- chend geregelt worden sein, verpflichten sich die Parteien, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein so entstandene Xxxxx im Sinne von §§ 15 ffund Geiste des Vertrages durch eine rechtlich zulässige und dem wirtschaftlich Gewoll- ten möglichst nahe kommende Regelung zu schließen. AktG verbundenes Unternehmens zulässigB.1.1. Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistungen grundsätzlich in der Xxxx des Leistungsorts frei. Auf Anforderung des Auftraggebers werden die Leistungen ganz oder teilweise in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt. B.1.2. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Anforderungen und Anregungen des Auftraggebers zu erfül- len und etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber un- verzüglich in Textform mitzuteilen; er hat seine vereinbarten Leistungen vor Beginn der Ausführung mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen. B.1.3. Bei erkennbaren Möglichkeiten zur Kostensenkung weist der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese hin. Bei erkennbaren Kostensteigerungen unterbreitet der Auftrag- nehmer dem Auftraggeber Einsparungsvorschläge einschließ- lich sich aus diesen ergebenden Auswirkungen hinsichtlich Qualität und Fertigstellungsterminen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform20.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformDer Mieter hat jeden Rechtsformwechsel sowie Änderungen im Handels- oder Gewer- beregister oder in anderen für das Mietvertragsverhältnis bedeutsamen Fällen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Soweit in Gleiches gilt für den Vertragsgrundlagen (vglMieter bei einer vollständigen oder teilweisen Betriebsveräußerung. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istEin Anspruch auf Fortführung des Mietvertragsverhältnisses zwischen dem Rechtsnachfolger oder Betriebserwerber und dem Vermieter besteht nicht. 40.2 EnBW 20.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDer Mieter ist zur Abtretung von Rechten aus dem Mietvertrag an Dritte nur dann berechtigt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang wenn der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht Vermieter hierzu schriftlich zu erklärenvorab seine Einwilligung erteilt hat. 20.3. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksamMieter kann wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen des Vermieters nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigZurückbe- haltungsrechte des Mieters wegen nicht aus diesem Mietvertrag herrührender Ansprüche sind ausgeschlossen. 40.3 Für 20.4. Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Vermieter für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Dauer der Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Rückgabe bzw. bis zur vollständi- gen Schadensregulierung einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten ausschließlich zur Durchführung des UNKaufrechts Mietvertrages zu verwenden und des internationalen PrivatrechtsDritten nicht zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Auskünfte in behördlichen Verfahren aufgrund von mit der Mietsache begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. 40.4 20.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Mietvertrages ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam sein oder Preisliste) unwirksam seinihre Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise verlieren, so wird dadurch hierdurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 20.6. An ihre Stelle tritt eine RegelungMündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Den Vertragsparteien bleibt vorbe- halten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtvorstehenden Vollständigkeitsklausel folgende Vermutung der Vollständig- keit und Richtigkeit zu widerlegen. 40.5 Sofern 20.7. Als Gerichtsstand wird der Kunde Sitz des Vermieters vereinbart, sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsrechts ist. Gleiches gilt, juristische Person des öffentlichen Rechts wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gewöhn- lichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 20.8. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über internationale Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwenn der Mieter seinen Sitz im Ausland hat oder nach Mietvertragsabschluss ins Ausland verlegt.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 25.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gül- tigkeit der Schriftformübrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Auch Anstelle der un- wirksamen Bestimmung/en soll eine Regelung treten, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf im Rahmen des rechtlich Mög- lichen dem Willen der SchriftformProjektpartnerInnen am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftli- 58 Entsprechend ist die jeweils passende Formulierung zu wählen. 59 Sofern vorhanden. 60 Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglanwendbar. Ziff61 Unzutreffendes streichen. 1.5 Sie können auch Schiedsgerichtsbarkeit wie folgt vereinbaren: „Alle sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der AGB) Wirt- schaftskammer Wien bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdvom Schiedsgericht Innsbruck, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenLinz bzw. Graz, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istnach der für dasselbe gelten- den Schiedsgerichtsordnung von einem/einer EinzelschiedsrichterIn/Schiedsrichtersenat endgültig ent- schieden.“ 25.2 chen Auswirkung am besten der/den unwirksamen Bestimmung/en entspricht. 40.2 EnBW ist berechtigt, 25.3 Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den ProjektpartnerInnen getroffenen Verein- barungen. Nebenabreden bestehen nicht. Ein Rechtsstreit hinsichtlich der Höhe der zu- entrichtenden Nutzungsgebühren für Alt- oder Neuschutzrechte hindert die Projektpart- nerInnen nicht an der Nutzung der betroffenen Schutzrechte. 25.4 Keine ProjektpartnerIn darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu Konsortialvertrag teilweise oder zur Gänze abtreten oder übertragen. Dem Kunden steht jedoch Die Zustimmung der anderen ProjektpartnerInnen darf nicht aus unbilligen Gründen verweigert werden. 25.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Recht zuAbgehen vom Schriftformgebot. 25.6 Jede Partei trägt die Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Ver- handlung dieses Vertrages, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenFörderungsansuchens und des Förderungsvertrages selbst. 25.7 Dieser Konsortialvertrag wird von allen ProjektpartnerInnen unterzeichnet und der FFG gegenüber bestätigt. Die Kündigung Übermittlung einer Kopie ist binnen nur nach Aufforderung der FFG verpflichtend. Vorliegender Text eines Monats nach Zugang Konsortialvertrages ist ein Muster, das an die jeweiligen Erfordernisse eines Projektes, an den Willen der entsprechenden Mitteilung Vertragsparteien und an die individuellen gewünschten rechtlichen Wirkungen anzupassen ist. Das Muster dient daher nur als Anregung für mögliche und empfehlenswerte Regelungsbereiche, ist aber nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet. Zur konkreten Gestaltung einer derartigen Vereinbarung ist es jedenfalls empfehlenswert, juristische Beratung in Anspruch zu neh- men. Es handelt sich bei diesem Muster jedenfalls um keine Empfehlung der FFG, diesen Text des Konsortialvertrages zu über- nehmen, noch übernimmt die FFG in irgendeiner Form eine Haftung für die Verwendung dieses Musters. Die Bereitstellung dieses Musters soll für die Verwender lediglich als Checkliste über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis möglichen Inhalte eines Konsortialvertrages dienen, jedoch ohne Anspruch auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich Vollständigkeit oder Richtigkeit zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigerheben. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Konsortialvertrag, Konsortialvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 7.1 Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt; jeder Vertragspartner erhält nach vollständiger Unterzeichnung eine Ausfertigung. 7.2 Erklärungen und Anzeigen, die gegenüber dem Lieferanten abzugeben sind, bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die beim GWS-Netzbetrieb erhobenen Daten und die über den Anschluss, die Rechte Kundenanlage und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenNutzungsverhalten vorhandenen Informationen erhält. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDaten werden nicht an Dritte weitergegeben. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Vereinbarung unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtVer- einbarung im Übrigen davon unberührt. An ihre Stelle tritt Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelungwirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleich kommt. 40.5 Sofern 7.5 Dieser Stromlieferungsvertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zur Belieferung der oben genannten Verbrauchsstel- le des Kunden. 7.6 Der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesbevollmächtigt den Lieferanten, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichbestehende Stromlieferverträge mit anderen Lieferanten –als Gemeindewerke Schutterwald– für die vertragliche Verbrauchsstelle zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem GWS-rechtliches Sondervermögen istNetzbetrieb abzuschließen. 7.7 Gerichtsstand ist Offenburg. Schutterwald, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vorden Datum Schutterwald, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.den Datum (Gemeindewerke Schutterwald) (rechtsverbindliche Unterschrift[en] Kunde)

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die 7.1 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte bedarf der vorherigen Zustim- mung des Netzbetreibers in Textform. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen dieses Vertrags unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelungsolche andere Bestimmung gelten, die – soweit wirksam bzw. durchführbar ist und dem in rechtlich zulässig – dem zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Vertragspartner mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich bzw. Gewollten am ehesten entsprichtrechtlich beabsichtigt haben oder beabsichtigt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht hätten. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke in diesem Vertrag. 40.5 Sofern 7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Kunde Kaufmann Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Stand: 09/20 7.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Oldenburg. 7.5 Die im Sinne des Handels- gesetzbuchesZusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Die Datenschutzinformation der EWE NETZ GmbH gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO ist als Anlage beigefügt. Link zum Download: xxxxx://xxx.xxx-xxxx.xx/xxxx/xxxxxxxxxxx. 7.6 Folgende Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung: Anlage 1: Auflistung der vom Kunden anzupassenden Gasanwendungen Anlage 2: Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13-14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) Anlage 3: Bescheinigung der ordnungsgemäßen Anpassung von Gasanwendungen auf H-Gas Kontaktdaten für Rückfragen und Abstimmungen Daten zum Anschlussobjekt Eindeutige Gerätenr. Auflistung der vom Kunden anzupassenden Gasanwendungen am Anschlussobjekt Stand: 09/20 Sehr geehrte Xxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.sehr geehrter Kunde,

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Samples: Vereinbarung Zur Anpassung Von Gasanwendungen, Vereinbarung Zur Anpassung Von Gasanwendungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 18.1. Die Sponsoring-Vereinbarung bedarf zur Gültigkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Die Sponsoring-Vereinbarung zwischen dem Sponsor und Admeira AG kommt mit der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Unterzeichnung der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht besonderen Sponsoring-Vereinbarung durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istVertragsparteien zustan- de. Die Sponsoring-Vereinbarung muss auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person lauten und den Gegenstand des Sponsorings genau umschreiben. 40.2 EnBW ist berechtigt18.2. Änderungen und Nebenabreden an der Sponsoring-Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen auf Seiten Admeira AG von denjenigen Instanzen unterzeichnet sein, welche die Sponsoring-Vereinbarung unterzeichnet haben.Erklär- ungen von anderen Mitarbeitenden von Admeira AG und des Programmveranstalters sind für Admeira AG und den Pro- grammveranstalter nicht verbindlich. 18.3. Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Pflichten aus der Sponsoring- Vereinbarung an Dritte übertragen. 18.4. Sollten eine Bestimmung oder Teile der Sponsoring-Vereinbarung, insbesondere der besonderen Sponsoring- Vereinbarung, wegen Gesetzen, insbesondere RTVG/RTVV sowie den jeweils gültigen Werbe- und Sponsoringrichtlinien für Radio und Fernsehen des BAKOM oder der Rechtsprechung nicht mehr anwendbar sein, sind die Parteien bereit, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenSponso- ring-Vereinbarung sinngemäss weiterzuführen. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Parteien vereinbaren, die betroffene Bestimmung oder den betroffenen Teil der entsprechenden Mitteilung über Sponsoring-Vereinbarung durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung ursprünglichen Zielsetzung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigPar- teien am ehesten entsprechen. 40.3 Für 18.5. Durch die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Sponsoring-Vereinbarung wird weder eine Gesellschaft in irgendeiner Rechtsform noch ein anderes gesell- schaftsähnliches Rechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet. 18.6. Die Sponsoring-Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UNKaufrechts Bundesgesetzes über das inter- nationale Privatrecht (IPRG) und des internationalen PrivatrechtsUN- Kaufsrechtsübereinkommens (Wiener Recht). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Radio Und Tv Sponsoring

Schlussbestimmungen. 40.1 15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW 15.2 Beckmann GmbH ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Beckmann GmbH den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. 15.3 Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages keine angestellten oder freien Mitarbeiter der Beckmann GmbH, über die er aufgrund der Zusammenarbeit der Parteien Kenntnis erlangt hat, direkt oder indirekt abzuwerben. 15.4 Der Kunde darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beckmann GmbH auf einen Dritten Dritte übertragen. 15.5 Der Kunde gestattet der Beckmann GmbH die gemeinsame Zusammenarbeit nach Beauftragung in Form einer Auftragsgewinn-Meldung an die Öffentlichkeit zu übertragen. Dem kommunizieren und in Form der Darstellung eines Logos des Kunden steht jedoch das Recht zu, und einer Projektbeschreibung auf den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung Referenzenseiten zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein veröffentlichen. 15.6 Für alle Ansprüche aus oder im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 15.7 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäfts- bedingungen oder Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der sonstigen Vertragsgrundlagen Sitz der Beckmann GmbH. 15.8 Bei Widersprüchen zwischen den geschlossenen Einzelverträgen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder PreislisteAngebote) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten und diesen AGB bzw. Gewollten am ehesten entsprichtden ergänzenden Vertragsbestimmungen unter B. und C. gehen die Angebote vor. 40.5 Sofern 15.9 Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtdeutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 11.1. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin, vor Vertragsannahme Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse einzu- holen. Auf Verlangen der Vermieterin ist der Mieter verpflichtet, Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen. 11.2. Der Mieter verpflichtet sich, relevante Änderungen, etwa bzgl. der Adresse(n) unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung einer Adressänderung, so gilt die zuletzt benannte Adresse als Zustelladresse für Erklä- rungen. 11.3. Diese Mietbedingungen beinhalten alle zwischen den Parteien getroffenen Absprachen. Sie ersetzen vorausge- gangene Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auch Dies gilt ebenfalls für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Abänderung der Schriftform. 11.4. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenSitz der Vermieterin, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesMieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Vermieterin ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisions- rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist Köln Erfüllungsort ausgeschlossen. 11.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein oder sollte sich eine Xxxxx herausstellen, wird hier- durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und Gerichtsstandzur Ausfüllung der Xxxxx soll eine Regelung gelten, die das Gewollte bestmöglich sicherstellt. 11.6. EnBW behält Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden keine Rechte und Pflichten im Übrigen begründet. 11.7. Sollte es sich jedoch vorbei dem Mieter um eine Personenmehrheit handeln (z. B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) oder eine Mitverpflichtung Dritter gegeben sein, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtso bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.

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Samples: Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB1) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW Die Deutsche Post ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Ver- trag sowie diesen Vertrag insgesamt nach schriftlicher Mitteilung gegen- über dem Geschäftskunden auf einen Dritten mit der Deutschen Post verbundene Unternehmen zu übertragen. (2) Änderungen der vorliegenden AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgelte werden dem Geschäftskunden durch die Deutsche Post in geeigneter Weise mitgeteilt. Dem Kunden steht jedoch Soweit nicht ein Widerspruch des Geschäfts- kunden schriftlich an die unter Ziffer 9 Abs. (4) genannte Adresse inner- halb von sechs Wochen nach Zugang bei der Deutschen Post eingeht, gel- ten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird die Deutsche Post den Geschäftskunden bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. (3) Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB. Ungültige Bestimmun- gen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaft- lichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken. (4) Für gerichtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nut- zung der digitalen Dienste oder aus diesen AGB sind die Gerichte in Bonn ausschließlich zuständig, sofern der Geschäftskunde Kaufmann ist, kei- nen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen ergibt sich die Zuständigkeit aus den gesetzlichen Regelungen. (5) Es gilt das Recht zu, der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung internationalen Warenkauf („CISG“) gilt jedoch nicht. (6) Für Fragen und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Hilfeersuchen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder Zusammenhang mit den Leistungen der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern DPAG kann der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichDPAG unter der E-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtMail-Adresse xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx erreichen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 10.1 In Bezug auf die Nutzung des Netzes des Netzbetreibers durch den Anlagen- betreiber gelten ergänzend die Regelun- gen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver- sorgung in Niederspannung (Niederspan- nungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 01.11.2006 in der jeweils gültigen Fas- sung bzw. das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 09.07.2005 gemeinsam mit den dazugehörigen Verordnungen. 10.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Dies gilt auch für den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istVerzicht auf das Schrift- formerfordernis selbst. 40.2 EnBW ist 10.3 Nebenabreden bestehen nicht oder werden hiermit aufgehoben und sind nicht Geschäftsgrundlage für den Abschluss dieses Vertrages. 10.4 Die Vertragspartner sind berechtigt, mit Zustimmung des anderen Ver- tragspartners die Rechte und Pflichten Pflich- ten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Rechtsnachfolger zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDie Zustimmung ist in der Regel zu ertei- len, es sei denn, dass wichtige Grün- de gegen den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenRechtsnachfolger sprechen. Die Kündigung ist binnen Nicht als Rechtsnachfolger nach Satz 1 gelten verbundene Un- ternehmen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenVertragspartners gem. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdes Aktiengesetzes. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich. 40.3 Für 10.5 Die für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Abwicklung des Vertrag- verhältnisses erforderlichen Daten werden vom Netzbetreiber unter Ausschluss Ein- haltung des UNKaufrechts Bundesdatenschutzge- setzes verarbeitet und genutzt. So- weit erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung des internationalen PrivatrechtsVertrages beteiligten Unternehmen weitergege- ben. Hierzu gehört insbesondere im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 4 Abs. 6 EEG der dem Netz- betreiber vorgelagerte Übertragungs- netzbetreiber. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein10.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Werl, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen soweit gesetzlich nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtanders vorgeschrieben. 40.5 Sofern 10.7 Dieser Vertrag regelt nicht den Bezug von Xxxxx durch den Anla- genbetreiber. Hierfür ist zwischen An- lagenbetreiber und Stromlieferant ein gesonderter Vertrag zu schließen. 10.8 Mit Abschluss dieses Vertrages werden alle vorhandenen früheren Verträge über die Einspeisung von elektrischer Energie aus der Kunde Kaufmann im Sinne Da- tenblatt genannten Stromerzeugungs- anlage des Handels- gesetzbuchesAnlagenbetreibers, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort deren Nachträge und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtalle diesbezüglichen Abmachungen zwischen dem Anla- genbetreiber und dem Netzbetreiber unwirksam.

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Samples: Einspeisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 8.1. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Auch Dies gilt nicht wenn und soweit Greenfee Xxxxx.xxx Leistungen anbietet, für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformBesondere Geschäftsbedingungen existieren. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuist, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang wenn der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesPartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Frankfurt am Main. Greenfee Xxxxx.xxx ist Köln Erfüllungsort darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Greenfee Xxxxx.xxx auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und Gerichtsstandfür aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). 8.2. EnBW behält sich jedoch vorSollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des Kunden einzuleitengleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten, sowie Irrtümer. Team Golf

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Die Vereinbarung ist das Ergebnis von Verhandlungen gleichberechtigter Partner, die sich mit der Unter­ zeichnung der Vereinbarung zu deren Erfüllung verpflichten. Beide Partner werden sich unverzüglich gegen­ seitig über Ereignisse und Entwicklungen unterrichten, die die Einhaltung von vereinbarten Zielen gefährden. Die Hochschule Bremerhaven legt beginnend zum 01.04.2024 für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 und danach alle drei'Jahre, für die jeweils drei letzten Jahre einen qualitativen Bericht über die Realisierung der angestrebten Ziele mit einer Erläuterung und Begründung möglicher Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen vor, sofern nicht rechtzeitig vor Ablauf der SchriftformVereinbarung eine ändere Regelung getroffen wird. Auch Mit dem Bericht zur Umset­ zung der Vereinbarung legt die Änderung Hochschule Rechenschaft über ihre Leistungen ab! Ergänzend hierzu legt die Hochschule Bremerhaven jeweils zum 01.04. eines Jahres einen Bericht über die quantitativen Ergebnisse des Vorjahres auf der Grundlage der Verwaltungsdaten vor.. Über den Stand der Umsetzung der Vereinbarung und ggf. bestehende Probleme wird zum Beginn jeden Jahres, im Rahmen eines Rektor*innengesprächs gegenseitig informell berichtet. Anlässlich des Auslaufens des Hochschulpaktes III £um 31.12.2023 ist eine gemeinsame Bewertung der Umsetzungsvereinbarung durch die Vertragspartner und ggf. eine Anpassung der dort formulierten Bestimmungen vorgesehen. Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.. Sie gilt bis 31. Dezember 2027. Ändern sich nachträg­ lich wesentliche Umstände oder Verhältnisse, die für die Inhalte dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdVereinbarung maßgeblich waren, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte Senatorin für Wissenschaft und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenHäfen eine Anpassung dieser Vereinbarung verlangen. Die Kündigung Vereinbarung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung öffentlich. Sie wird .hochschulintern bekannt gegeben; die Senatorin für Wissenschaft und Häfen veröffentlicht sie über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenihre Homepage. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksamI ..... Xx. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ffXxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxx. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtXx. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx

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Samples: Zusl Vereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtSchiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 37.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 1.4 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW 37.2 Stadtwerke ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges Vertragsübergan- ges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht vorstehendes Sonderkün- digungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 37.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Aus- schluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 37.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung gülti- gen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtbe- rührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 37.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Geesthacht Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält Die Stadtwerke behalten sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher aus- schließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Telecommunications

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform11.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch Es gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechtsseiner Verweisungsnormen. Bei unterschiedlicher Fassung der Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgeblich. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 11.2. Ist der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinBesteller kein Verbraucher, so wird dadurch gilt: Leistungsort ist Bad Sobernheim. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ist Bad Sobernheim. SMB ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. 11.3. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx zusammen, von der wir die Rechtswirksamkeit dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der übrigen EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxxxx-xxxx-xx- dsgvo-fuer-verbraucher/ 11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührtnicht. An ihre Vielmehr gilt an Stelle tritt der unwirksamen Bestimmung eine Regelungdem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung gekannt hätten. Gewollten am ehesten entsprichtGleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform15.1 Diese Bedingungen sind abschließend. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen dieses Vertrages unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit bleibt der übrigen Bestimmungen nicht berührtVertrag im Übrigen davon unberührt. An ihre die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelungdie gesetzliche Bestimmung. Stand: 1: Juli 2020 Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG unter Beachtung der Vorschriften zum Datenschutz erhoben, verarbeitet und genutzt. Ab 25. Mai 2018 gelten folgende Informationspflichten: Wir erheben und verarbeiten von Ihnen die erforderlichen Vertrags- und Abnahmedaten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wir für den Vertragsschluss oder die Erbringung und Abrechnung der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwvereinbarten Leistungen benötigen, z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer für Rückfragen, Faxnummer, E-Mail-Adresse für den Online-Vertrag, Informationen über die Zahlungsabwicklung, Rechnungsdaten, Abnahmewerte, Zählernummer sowie bei passwortgeschützten Diensten auch Benutzername und Passwort. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Werden uns im Sinne des Handels- gesetzbuchesZusammenhang mit einem Vertragsschluss auch personenbezogene Daten Dritter (Mitarbeiter, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichXxxxxx, Auftraggeber, Sonstiger) benannt, so werden diese Kontaktdaten von uns ebenfalls im Rahmen der vorgenannten Zwecke verwendet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), c) und f) Datenschutz-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort Grundverordnung (DSGVO) und Gerichtsstandbei Vorliegen einer gesonderten Einwilligungserklärung Art. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten6 Abs. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt1 lit. a). DSGVO.

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Samples: Stromliefervertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 13.1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist Xxxxxxx berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausführen zu lassen. 40.3 13.2. Zulieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen. 13.3. Im Falle der Zahlungseinstellung des Lieferanten oder der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten ist Xxxxxxx berech- tigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 13.4. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu Xxxxxxx gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Ver- einten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen 13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbezie- hung zwischen Xxxxxxx und dem Lieferanten ist der Sitz von Xxxxxxx. Erhardt ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 13.6. Die Vertragssprache ist deutsch. 13.7. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von Erhardt ist der Sitz von Xxxxxxx. 13.8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lü- cke befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hät- ten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 18.1 Der Kunde ermächtigt SIXT, sämtliche für die Abwicklung des vorliegenden Vertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, seinem Arbeitgeber, der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) sowie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) einzuholen und den vorliegenden Vertrag sowie dessen Abwicklung der ZEK und der IKO zu melden. Allfällige vom Kunden ausgesprochene Datensperren gelten gegenüber SIXT als unwiderruflich aufgehoben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die ZEK und IKO die ihr angeschlossenen Kreditinstitute bei einem neuen Leasing- bzw. Kreditantrag auf Anfrage hin über die Leasingverpflichtung informieren. 18.2 Vorbehältlich einer anderweitigen Regelung in diesen Vertragsbedingungen werden Hersteller, Lieferanten, Reparaturwerkstätten und deren Mitarbeiter in keinem Falle als Erfüllungsgehilfen von diesen Vertragsbestimmungen SIXT tätig. 18.3 Rechte und Pflichten aus einem Leasingvertrag können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SIXT abgetreten werden. 18.4 Sämtliche Vereinbarungen der Parteien bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für Vertragsänderungen. 18.5 SIXT wird den Kunden über Änderungen von Konditionen oder in den Vertragsgrundlagen (vglVertragsbestimmungen schriftlich informieren. Ziff. 1.5 Jegliche Anpassungen bedürfen jedoch der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istund treten erst mit der Einverständniserklärung der Vertragsparteien in Kraft. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 18.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam nichtig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch der Vereinbarung entsprechende wirksamere Bestimmungen zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – den wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen 18.7 Die Leasingverträge mitsamt diesen Vertragsbedingungen unterstehen schweizerischem materiellem Recht; bei Leasingverträgen mit Privatpersonen insbesondere dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtKonsumkreditgesetz. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln 18.8 Die Parteien vereinbaren für die Leasingverträge den Sitz von SIXT als Erfüllungsort und als ausschliesslichen Gerichtsstand. EnBW behält sich SIXT ist nach ihrer Xxxx jedoch vorauch berechtigt, gerichtliche Schritte auch die Gerichte am allgemei- nen Gerichtsstand Sitze des Kunden einzuleitenanzurufen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Bei dem KKG unterstehenden Leasingverträgen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sixt Leasing (Schweiz) AG Xxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxx Telefon: +00 000 00 00 00 Telefax: +00 000 00 00 00 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 0 BIC: XXXXXXXX00X Direktorin: Xxxxxxx Xxxxxxxx Verwaltungsrat: Xxxxxxx Xxxx Xxxx der Gesellschaft: Urdorf

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Samples: Leasing Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der SchriftformAntragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istKunden sind unwirksam. 40.2 EnBW 8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist berechtigtim kaufmännischen Verkehr Neubrandenburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Neubrandenburg. 8.3 Ist der Kunde Kaufmann oder Juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand (Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreiber Gesellschaft des Hotels). Das MP kann wahlweise den Kunden aber auch den Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zunicht unter Satz 1 fallen, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenwenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben. 8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Kündigung Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigausgeschlossen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, Im Übrigen gelten die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtgesetzlichen Vorschriften. 40.5 Sofern 8.6 Entsprechend der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesgesetzlichen Verpflichtung weist das MP darauf hin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichdass die Europäische Union eine Online-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/

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Samples: Beherbergungsaufnahmevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen 11 Übergangsregelung, Inkrafttreten (vgl. Ziff. 1.5 der AGB1) Fachärzte für „Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ oder Fachärzte für „Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen“ (bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdFachärzte für „Phoniatrie und Pä- daudiologie“), kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenvor Inkrafttreten dieser Vereinbarung regelmäßig Leistungen zur Versorgung chronisch schwerhöriger Patienten mit Hörgeräten erbracht ha- ben, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen isterhalten eine Genehmigung, wenn sie innerhalb von 6 Monaten nach In- krafttreten dieser Vereinbarung einen Antrag auf Genehmigung gestellt und den Nachweis der Anforderungen gemäß § 4 innerhalb von 6 Monaten nach An- tragstellung erbracht haben. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte (2) Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Angaben zur Hörgeräte- verordnung und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen–abnahme gemäß § 7 Absatz 3 beginnt am 1. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenApril 2013. (3) Diese Vereinbarung tritt am 1. April 2012 in Kraft. Protokollnotizen: 1. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Partner der entsprechenden Mitteilung über Bundesmantelverträge stimmen darin überein, bis zum 1. Juli 2012 die beabsichtigte Übertragung speziellen Anforderungen an die Hörgeräteversorgung von Säuglin- gen, Kleinkindern und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich Kindern (bis zum 12. Lebensjahr) gemäß EBM zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigverein- baren. 40.3 Für 2. Zur Beurteilung der Güte des Dokumentationsinstrumentes nach Anlage 2 for- dert die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsKassenärztliche Vereinigung stichprobenhaft nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von 2 Jahren von 10 % der Ärzte die Doku- mentationen gemäß § 7 Abs. 2 sowie gemäß Xxxxxx 0 zu 5 abgerechneten Fäl- len an. Die Dokumentationen sind auf Übereinstimmung zu prüfen. Die Ergeb- nisse der Überprüfung werden den Partnern der Bundesmantelverträge zum Zwecke der Validierung der elektronischen Dokumentation zur Verfügung ge- stellt. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 19.1 Die Bedingungen des Vertrags einschließlich seiner Bestandteile sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/ oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auch ; dies gilt auch für die Änderung Abbedingung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istSchriftformklausel. 40.2 EnBW 19.2 Gerichtsstand ist berechtigtder Sitz der SWR, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, eine juristische Person Personen des öffentlichen öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das glei- che gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 19.3 Vertrags- und Erfüllungssprache ist Köln Erfüllungsort deutsch. Für die vertraglichen Be- ziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und Gerichtsstanddes Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 19.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich seiner Bestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. EnBW behält sich jedoch vorDie Par- teien verpflichten sich, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirk-

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Samples: Gas Supply Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 14.1. Bei Personengesellschaften als Kunden haften die Gesellschafter der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istSyEnergy AG gegenüber als Solidarschuldner. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 14.2. Rechte und Pflichten aus diesem dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von SyEnergy AG auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte übertragen werden. 40.3 Für 14.3. Zusammen mit dem Vertrag/Werkvertrag enthalten diese AGB den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden. Vertrag/Werkvertrag und AGB ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die vertraglichen Beziehungen Parteien. Dies gilt deutsches Recht unter Ausschluss auch für eine Aufhebung des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsSchriftformerfordernisses. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen AGB ungültig oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam nicht vollstreckbar sein, so wird dadurch fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit oder Nichtvollstreckbarkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die Rechtswirksamkeit der eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige und/oder nicht vollstreckbare Bestimmung ansehen würde. Die übrigen Bestimmungen nicht berührtdieser AGB bleiben unter allen Umständen bindend in Kraft. An ihre Stelle tritt Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtRegelungslücke besteht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand14.5. EnBW SyEnergy AG behält sich jedoch die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. 14.6. Die vorliegende AGB der SyEnergy AG sind integrierender Bestandteil sämtlicher Offerten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtAngebote, schriftlicher und mündlicher Auftrags-, sowie E-Mail-Bestätigungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 26.1 Die zwischen Tramsen Media und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 26.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen istist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen vereinbaren die Parteien den Sitz von Tramsen Media als Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 26.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Tramsen Media keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. 26.4 Tramsen Media ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E- Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Tramsen Media ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 14.1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Ebersbach/Fils, Deutschland 14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ebersbach/Fils. SCHRAG ist jedoch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem Handlungsort zu verklagen. 14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980, sowie des Kollisionsrechts. Hat der Liefe- rant seinen Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, kann SCHRAG auch das am Sitz des Lieferanten geltende Recht oder das Recht des Handlungsortes geltend machen. 14.4. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Aufhebung dieses Schriftformerforder- nisses, bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, Auf das Schriftformerfordernis kann diese nicht nur durch die Textform ersetzt eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder wer- den, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Die Parteien dieser Vereinbarung verpflichten sich bereits jetzt für vorgenannte Fälle, eine Regelungunwirksame Bestimmung durch eine wirk- same zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwun- wirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten entsprichtEntsprechendes gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Xxxxx in dieser Vereinbarung. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i14.6. Im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts Falle von Streitigkeiten oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch Abweichungen zwischen den verschie- denen Sprachen dieser Qualitätssicherungsvereinbarung geht die deutsche Fassung vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Quality Assurance Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 38.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen Vertrags- grundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Ziffer 1.4 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW 38.2 Die SWL Digital ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Dritte zu übertragen. Dem Kunden Den Kund:innen steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges Vertragsübergangs durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und mit dem Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht vorstehendes Sonder- kündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens Unternehmen zulässig. Keine Übertragung auf Dritte im Sinne dieser Vorschrift stellt die bloße Umfirmierung ohne Änderung des Rechtssubjekts dar. 40.3 38.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 38.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 38.5 Sofern der Kunde Kaufmann die Kund:innen Kaufleute im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istsind, ist Köln Lübeck Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW Die SWL Digital behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden der Kund:innen einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der SchriftformAntragsan- nahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istKunden sind unwirksam. 40.2 EnBW 11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichts- stand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist berechtigtim kaufmän- nischen Verkehr Mühltal. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendengilt als Gerichtsstand Darmstadt. 11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Kündigung Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigausgeschlossen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung nichtig sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungIm Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 11.5 Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 11.6 Wir erlauben uns Ihnen unsere Newsletter zuzusenden, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Sie jederzeit wieder stornieren können. Es gelten die allgemeinen Richtli- nien der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtDSGVO. 40.5 Sofern 11.7 Änderungen sind vorbehalten. Stand 2022 schen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nach- Ort, Datum Datum der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesVeranstaltung weis nicht, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istso ist das Hotel berechtigt, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden einzuleitenzu entfernen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtWegen möglicher Beschädigun- gen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. 2. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Hotel, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Xxxx von Umständen, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf den Anspruch begründen und dem Hotel als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 4. Schweben zwischen dem Xxxx und dem Hotel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der SchriftformXxxx oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglDie vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 5. Ziff. 1.5 der AGB) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Xxxx, bzw. hier Schriftform vorgesehen wirddem Auftraggeber und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der Xxxx kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen. (=Ingolstadt) 6. Für Klagen des Hotels gegen den Xxxx, kann diese bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht durch die Textform ersetzt werdenbekannt ist, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istwird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart. 40.2 EnBW ist berechtigt7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, die Rechte wenn und Pflichten aus diesem Vertrag insoweit auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigEuropäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen Dieser RdErl. tritt am 1.1.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. (Einstellungsbehörde) (Ort, Datum) Frau / Herrn (Name und Anschrift) Sehr geehrte/r Frau / Herr , mit Wirkung vom wird Ihnen jederzeit widerruflich / bis zum die nebenamtliche Erteilung des Unterrichts in dem Fach / den Fächern an der (Schule) in (Ort) mit Wochenstunden übertragen. Für diese Nebentätigkeit sind die §§ 70 ff. des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) maßgebend. Im Übrigen richtet sich das Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des RdErl. des Niedersächsischen Kultusministeriums vom (SVBl. S. ) in der jeweils geltenden Fassung. Die Vergütung erfolgt nach den jeweils geltenden Sätzen der Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte im Schuldienst. Sie beträgt derzeit pro erteilte Einzelstunde Euro. Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer monatlich / schulhalbjährlich für die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden dem Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) durch die Einstellungsbehörde vorzulegenden Abrechnung. Sie haben die Ihnen übertragene Aufgabe gewissenhaft wahrzunehmen und den dienstlichen Weisungen nachzukommen. Vor Annahme eines anderen oder bei Erweiterung eines bestehenden Beschäftigungsauftrages sind Sie verpflichtet, mich davon zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage vertreten durch und Frau oder Herrn geboren am Beschäftigte oder Beschäftigter wohnhaft in wird vorbehaltlich folgender Arbeitsvertrag geschlossen: wird ab eingestellt Frau oder Herr als nebenberufliche Lehrkraft auf bestimmte Zeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Unterrichtsstunden nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1966) in der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf jeweils geltenden Fassung bis längstens bis zum Für das Arbeitsverhältnis gelten – der Schriftform. Soweit Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), – der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Vertragsgrundlagen TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (vgl. Ziff. 1.5 TVÜ-Länder) sowie – die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen, in der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdFassung, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istfür den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land Niedersachsen jeweils gilt. 40.2 EnBW 1. Die Probezeit beträgt nach § 30 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz TV-L sechs Wochen. 2. Für die Kündigung des nach § 30 Abs. 1 Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Abs. 1 TV-L Satz 2 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Rechte und Pflichten der oder dem Beschäftigten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendendienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Ent- geltgruppe zuzuweisen. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen Beschäftigte erhält eine Einzelstundenvergütung der Entgeltgruppe TV-L nach der Tabelle Stundenent- gelte West (insbesondere in Euro) bei einer Wochenarbeitszeit von derzeit 39 Stunden 48 Minuten in der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder PreislisteFassung. Anpassungen der Eingruppierungen aufgrund des In-Kraft-Tretens einer neuen Entgeltordnung können auch entgeltgruppen- übergreifend erfolgen (§ 17 Abs. 4 TVÜ-Länder). Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Entgeltordnung sind alle Eingruppierungsvorgänge vorläufig und begründen keinen Ver- trauensschutz und keinen Besitzstand (§ 17 Abs. 3 Satz 1 TVÜ-Länder). Es wird/werden folgende Nebenabrede(n) unwirksam seinvereinbart: Die Nebenabrede(n) kann / können schriftlich gekündigt werden mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss von / zum Die Nebenabrede(n) kann / können nicht gesondert gekündigt werden. Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages einschließlich Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabre- den sind nur wirksam, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwenn sie schriftlich vereinbart werden. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.(Ort / Datum) ■

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Samples: Rderl. D. Mk v. 1.1.2018

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 10.1 In Bezug auf die Nutzung des Netzes des Netzbetreibers durch den Anlagen- betreiber gelten ergänzend die Regelun- gen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsver- sorgung in Niederspannung (Niederspan- nungsanschlussverordnung – NAV)“ vom 01.11.2006 in der jeweils gülti- gen Fassung bzw. das Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG) vom 09.07.2005 gemeinsam mit den da- zugehörigen Verordnungen. 10.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Dies gilt auch für den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istVerzicht auf das Schriftformerforder- nis selbst. 40.2 EnBW ist 10.3 Nebenabreden bestehen nicht oder werden hiermit aufgehoben und sind nicht Geschäftsgrundlage für den Ab- schluss dieses Vertrages. 10.4 Die Vertragspartner sind berechtigt, mit Zustimmung des anderen Ver- tragspartners die Rechte und Pflichten Pflich- ten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Rechtsnachfolger zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDie Zustimmung ist in der Regel zu ertei- len, es sei denn, dass wichtige Grün- de gegen den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenRechtsnachfolger sprechen. Die Kündigung ist binnen Nicht als Rechtsnachfolger nach Satz 1 gelten verbundene Un- ternehmen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenVertragspartners gem. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdes Aktiengesetzes. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich. 40.3 Für 10.5 Die für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Abwicklung des Vertrag- verhältnisses erforderlichen Daten werden vom Netzbetreiber unter Ausschluss Ein- haltung des UNKaufrechts Bundesdatenschutzge- setzes verarbeitet und genutzt. So- weit erforderlich, werden Daten an die an der Abwicklung des internationalen PrivatrechtsVertrages beteiligten Unternehmen weitergege- ben. Hierzu gehört insbesondere im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 4 Abs. 6 EEG der dem Netz- betreiber vorgelagerte Übertragungs- netzbetreiber. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein10.6 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Werl, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen soweit gesetzlich nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtanders vorgeschrieben. 40.5 Sofern 10.7 Dieser Vertrag regelt nicht den Bezug von Xxxxx durch den Anla- genbetreiber. Hierfür ist zwischen An- lagenbetreiber und Stromlieferant ein gesonderter Vertrag zu schließen. 10.8 Mit Abschluss dieses Vertrages werden alle vorhandenen früheren Verträge über die Einspeisung von elektrischer Energie aus der Kunde Kaufmann im Sinne Da- tenblatt genannten Stromerzeugungs- anlage des Handels- gesetzbuchesAnlagenbetreibers, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort deren Nachträge und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtalle diesbezüglichen Abmachungen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netz- betreiber unwirksam.

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Samples: Einspeisevertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung 13.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Schriftformabrede Geschäftsbedingungen bedarf der SchriftformText- form. Soweit Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerforder- nisses selbst. 13.2 Die Vertragssprache ist deutsch, d.h. fremdsprachliche Fas- sungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen le- diglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbind- lich. Für die Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einzel- ner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die deut- sche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich. 13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt sie einbezogen werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches unterliegen ausschließlich deut- schem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts Kollisionsrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 13.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnis- sen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen sind, wird als besonderer Gerichtsstand der Sitz von Konica Minolta vereinbart. 13.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des auf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Teststellungvereinbarungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 19.1 Diese AGB und der Schriftform. Auch die Änderung auf dieser Schriftformabrede bedarf Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istBundesrepublik Deutschland. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang 19.2 Soweit der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Nutzer Verbraucher im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Mainova, Frankfurt am Main. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen isthandelt, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtfür sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz von Mainova. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 19.3 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzungsvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Ergänzende Preise für die Nutzung von Elektrofahrzeugen im Rahmen einer privaten Nutzung: Preise Stornierung bis zum Beginn der Buchungszeit kostenlos Stornierung nach Beginn der Buchungszeit voller Betrag Verkürzung der Buchungszeit kostenlos Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs (nach Ende der Buchungszeit) Weiterberechnung nach gültigen Nutzungspreisen Übersendung per Email kostenlos SEPA-Basislastschrift nicht möglich Kreditkarte kostenlos Rücklastschrift* Bankkosten Mahngebühr* (wenn Zahlungsfrist überschritten bzw. Rücklastschriftbetrag nicht unverzüglich und unaufgefordert ausgeglichen wurde) 5,00 Euro Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten 5,00 Euro Sonderreinigung nach Aufwand, mindestens 25,00 Euro Einsatz Servicetechniker pro angefangene Stunde 25,00 Euro Nicht initiierter Ladevorgang bei Fahrzeugrückgabe (ausgenommen technische Fehlfunktion bei Auto oder Ladepunkt) 50,00 Euro Bearbeitungspauschale widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug (ggf. zuzüglich Abschleppkosten Fremdfirma) 50,00 Euro Bearbeitungspauschale Unfallschäden (zuzüglich Schadensumme bzw. Selbstbeteiligung) 50,00 Euro Vertragswidriges Verhalten (z. B. Überlassen des Fahrzeugs an eine nicht fahrtberechtigte Person) 250,00 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall 750,00 Euro Alle Preise in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %). Bei den mit * gekennzeichneten Posten wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Auch die Änderung Änderungen und Ergänzungen dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Vertragsgrundlagen Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (vgl. Ziff. 1.5 der AGBTextform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ausreichend ist. 40.2 EnBW (2) Soweit Du als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hattest und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch mich aus Deutschland verlegt hast oder Dein Wohnsitz oder Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenGerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Xxxx Xxxx Immobilienberatung in Keltern. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung Für Unternehmer ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne Sitz von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigXxxx Xxxx Immobilienberatung in Keltern. 40.3 Für (3) Ich weise Dich darauf hin, dass Dir neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findest Du in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts.der Internetadresse: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx 40.4 (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit hierdurch der übrigen Bestimmungen Vertrag im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwzulässigen Maß anzupassen. Gewollten am ehesten entsprichtVersion: 1 -2021 Stand Januar 2021 (1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. 40.5 Sofern (2) Die Präsentation meiner Leistungen auf der Kunde Kaufmann iWebseite stellen kein bindendes Angebot meinerseits dar. Erst die Buchung einer Leistung durch Dich ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Sinne Falle der Annahme dieses Angebotes versende ich an Dich eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Vertrag über die Buchung / den Kauf zustande. (3) Die von mir angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Steuern (für Deutschland). (4) Die für die Abwicklung des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Vertrages zwischen Dir und mir benötigten Daten werden von mir gespeichert und sind für Dich jederzeit zugänglich. Insoweit verweise ich auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf meiner Webseite. (5) Als Verbraucher hast Du ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung –

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform20.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht Textform durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMUENET erfolgt. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 20.2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MUENET auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der MUENET darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein im Sinne von §§ konzernverbundenes Unternehmen i. S. d. 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigübertragen. Darüber hinaus ist MUENET berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen 20.3. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittel- bar sich ergebenden Streitigkeiten ist der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtHauptsitz von MUENET. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW MUENET behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte gegen den Kunden auch am allgemei- nen an dessen allgemeinem Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. 20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 20.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch- führbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltenentsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Samples: Agb Für Glasfaserprodukte

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit 22.1 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine Bestätigung in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht Text- form durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istDeutsche Glasfaser erfolgt. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 22.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung von Deutsche Glasfaser auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Deutsche Glasfaser darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein im Sinne von konzernverbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigübertragen. Darüber hinaus ist Deutsche Glasfaser berech- tigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder ge- fährdet wird und keine überwiegenden Interessen des Kunden entge- genstehen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen 22.3 Es gilt deutsches das Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsder Bundesrepublik Deutschland. 40.4 22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen dieses Vertrages unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) nach Vertragsschluss unwirksam seinoder un- durchführbar werden, so wird dadurch bleibt davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtWirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An ihre die Stelle tritt eine Regelungder unwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die – soweit rechtlich zulässig – dem die Parteien mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtundurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Be- stimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Agb Für Glasfaserprodukte

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 8 Übergangsregelung, Inkrafttreten (1) Berechtigungen zur Durchführung und Abrechnung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Eingriffen nach § 115b SGB V entsprechend den Vorgaben der Schriftformdreiseitigen „Vereinbarung von Quali- tätssicherungsmaßnahmen bei ambulanten Operationen und stationserset- zenden Eingriffen einschließlich der notwendigen Anästhesien gemäß § 115b Abs. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen 1 Satz 1 N r. 3 SGB V“ (vgl. Ziff. 1.5 der AGBQualitätssicherungsvereinbarung nach § 115b SGB V vom 18.09.2006) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein gelten als Genehmigungen im Sinne gemäß von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig2 dieser Vereinbarung fort. 40.3 (2) Diese Vereinbarung tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft. Für Ärzte, die ihre Weiterbildung gemäß einer Weiterbildungsordnung auf der Grund- lage einer früheren (Muster-) Weiterbildungsordnung (vor 2003) absolviert haben, gilt die fachliche Befähigung für die Ausführung und Abrechung von ambulant durchge- führten operativen Leistungen als nachgewiesen, wenn der Arzt nach diesem für ihn maßgeblichen Weiterbildungsrecht zur Durchführung von ambulanten Operationen berechtigt ist und dies durch Zeugnisse und Bescheinigungen nachgewiesen hat. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss nachfolgend aufgeführten Eingriffe finden die Anforderungen gemäß § 5 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren keine Anwendung. Verpflichtungen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bleiben davon unberührt. Untersuchung zur Durchführung des UNKaufrechts operativen Eingriffs bei Sterilisation 01851 keine Praktische Schulung im Gebrauch von Kunstgliedern, Fremdkraftprothesen oder großen orthopädischen Hilfsmitteln… 31900 keine Geschlossene Reposition einer Ge- lenkluxation ohne Osteosynthese: Kiefergelenk 31914 8-201.s↔ Behandlung mit einer orofazialen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtung 31930 Behandlung mit einer orthopädischen Stütz-, Halte- und/oder Hilfsvorrichtung 31932 keine Abdrücke und des internationalen PrivatrechtsModelle I bis VI 31941 bis 31946 keine Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass die hier aufgeführten EBM-Ziffern sowie die hier aufgeführten OPS 301-Kodes an di e jeweils gültige Fassung ange- passt werden. Der GKV-Spitzenverband, (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K.d.ö. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinR., so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungBerlin, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwDeutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin und gemäß § 115b Abs. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.1 SGB V zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren

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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 9.1 Erfüllungsort ist der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Geschäftssitz des Auftragnehmers. 9.2 Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers erfolgen vorbehaltlich der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen Erteilung der Ausfuhrgenehmigung durch das U.S. Handelsministerium (vgl. Ziff. 1.5 der AGBDepartment of Commerce) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdder zuständigen Behörden eines anderen Ursprungslandes. Es obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdengegebenenfalls notwendigen Genehmigungen des U.S. Handelsministeriums, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istdes zuständigen österreichischen Ministeriums und anderer zuständiger Behörden einzuholen, bevor der Auftraggeber solche Produkte, technische Dienste bzw. Systeme, die nach diesem Vertrag geliefert wurden, exportiert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Auftragnehmer über den endgültigen Bestimmungsort der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte und/oder technischen Daten (Software und technische Information jeglicher Art) unterrichtet. 40.2 EnBW ist berechtigt9.3 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten (Kundennummer, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Name, Anschrift, Mail, Telefonnummer) durch den Auftragnehmer zum Zweck der Zusendung von Werbung/Informationen zu Produkten/Leistungen auf einen Dritten zu übertragenschriftlichem, telefonischem oder elektronischem (E-Mail) Weg einverstanden. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDiese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. 40.3 9.4 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die vertraglichen Beziehungen ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Innsbruck als vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsösterreichisches Recht. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann 9.5 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Handels- gesetzbuchesKonsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtals das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istDies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. 40.2 EnBW 12.2 Ist eine Bestimmung dieses Vertrages, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. 12.3 Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung. 12.4 Für Entscheidungen über sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Dies gilt auch für die Entscheidung der Frage des gültigen Zustandekommens, des Bestandes oder Nichtbestandes dieses Vertrages. 12.5 Im Streitfall ist XXXXXXXX nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigseine Leistungen einzustellen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts12.6 Die RTR-GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche der KERNNETZ aus welchem Titel auch immer. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 12.7 Ungeachtet dieses Vertrages gehen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des TKG 2003 und der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere KEM-V 2009 in der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Fassung vor. 12.8 Der Vertrag sowie sämtliche Änderungen sind von der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungRTR-GmbH auf ihrer Website zu veröffentlichen. 12.9 Die Kosten, die – soweit rechtlich zulässig – durch Rechts- oder Steuerberatung im Zusammenhang mit dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtAbschluss dieses Vertrages entstanden sind, trägt jede Partei selbst. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches12.10 Dieser Vertrag wird in zwei Originalen errichtet, juristische Person des öffentlichen Rechts oder wobei jeweils ein öffentlichOriginal an jede Partei ausgefertigt wird. Wien, am 03.11.2014 RTR-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort GmbH Kernnetz Invent GmbH vertreten durch vertreten durch Mag. Xxxxxxxx Xxxxx Xxx. (FH) Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführer Fachbereich Telekommunikation und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Post Geschäftsführer

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Samples: Enum Domain Delegation Agreement

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 9.1. Erfüllungsort ist sowohl für sämtliche Leistungen der SchriftformPropstei als auch für jene des Kunden in A-6722 St. Gerold, sofern nicht ein anderer Bestim- mungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 9.2. Auch Die Einholung erforderlicher Reisedokumente sämtlicher Art ist vom Kunden zu übernehmen. Der Kunde und/oder die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Reisenden sind selbst für die Einhaltung der SchriftformReisevorschriften und Einhaltung allfällige Gesundheitsbe- stimmungen verantwortlich. 9.3. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vglDer Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Zustellan- schrift, der Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse etc. Ziff. 1.5 umgehend schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Zustellung unter der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen bekannten Anschrift wirksam ist. 40.2 EnBW ist berechtigt9.4. Für die Einhaltung des vereinbarten Schriftformgebotes genügt auch eine elektronische Datenfernübertragung (zB. per E-Mail) oder per Telefax. 9.5. Der Kunde verpflichtet sich, die alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Ver- trag auf einen Dritten allfällige Rechtsnachfolger zu übertragenüberbinden. 9.6. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuDer Kunde verzichtet darauf, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung wegen Irrtums anzufechten oder Einreden aus diesem Titel zu beendenerheben. 9.7. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens Für Verträge mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein Verbrauchern im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdes Konsumentenschutzge- setzes (KSchG) gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als ge- setzliche Regelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 9.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam teilweise ungültig sein, so wird dadurch berührt dies die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtnicht. An ihre Die Vertragsteile verpflichten sich an die Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwBestimmung eine solche zu setzen, welche dem beabsich- tigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gewollten am ehesten entsprichtDies gilt analog auch für allfällige Vertragslücken. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW Die SW SLS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes vorstehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW Die SW SLS behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Telecommunications

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 14.1 Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der HW-INOX und dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN- Kaufrecht/ CISG) in der englischsprachigen Fassung. Außerhalb der Geltung des UN-Kaufrechts gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 14.2 Hat der Kunde im Zeitpunkt der verfahrenseinleitenden Maßnahme seinen Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der HW-INOX. HW-INOX ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen. 14.3 Soweit Ziffer 14.2 AVB nicht anwendbar ist, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem jeweiligen Liefervertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch. 14.4 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser AVB sowie Nebenabreden der Schriftform. Auch Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. 14.5 Mitarbeiter der HW-INOX sind nicht berechtigt, Vertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Organe und Prokuristen der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 HW-INOX sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen. 14.6 Sollte eine der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, bleibt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtunberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragspartner sind verpflichtet, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 8.1 EWR kann für die Erfüllung der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten Verpflichtungen resultierend aus diesem Vertrag auf einen Dritten auch Untervertragsnehmer beiziehen. 8.2 Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen ändern, so ist der Ver- trag entsprechend anzupassen, zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zuersetzen oder zu kündigen. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar sein, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beendenwird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. Die Kündigung ist binnen eines Monats Par- teien verpflichten sich für diesen Fall, diese Bestimmungen unverzüglich durch zuläs- sige wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die nach Zugang ihrem Inhalt der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenursprünglichen Absicht am nächsten kommen. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksamDiese Regelung gilt sinngemäss auch für Vertragslü- cken. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtUN-Kaufrechts Anwen- dung. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Version vom 22. November 2021 Elektrizitätswerk Rümlang Genossenschaft Anhang 1: Zustimmung zur Einsicht in Daten aus dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten EWR-Monopolbereich1 Firma bzw. Gewollten am ehesten entsprichtVorname/Name: Adresse: Postfach: PLZ/Ort: Kundennummer: Verbrauchsstellen-Nr. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann : Weitere Angaben: Das Elektrizitätswerk Rümlang Genossenschaft (EWR) verfügen über das Monopol für den Netzbetrieb und die Energiegrundversorgung im Sinne Versorgungsgebiet in Rümlang. Das Modell «EWR Eigenstrom X» wird vom EWR ausserhalb des Handels- gesetzbuchesMonopols angeboten. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, juristische Person des öffentlichen Rechts dass EWR seine aus dem Netzbetrieb und der Energiegrundversorgung generierten Daten (sog. Monopoldaten) einsehen darf, soweit es in Bezug auf das Modell «EWR Eigenstrom X» respektive für diesbezügliche vorvertragliche Ge- spräche, zur Qualitätssicherung und Verbesserung der Dienstleistung sowie zur Entwicklung ähnlicher Dienstleistungen erforderlich ist. Diese Zustimmung gilt bis zum schriftlichen oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istelektronischen Widerruf durch den Kunden oder bis die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr erbracht wird. Ort, ist Köln Erfüllungsort Datum: Vorname/Name: Unterschrift Kunde: 1 Als Monopoldaten gelten alle aus dem Netzbetrieb und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vorder Grundversorgung generierten Daten wie beispielsweise Stammdaten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtStromverbrauchsdaten (einschliesslich allfälliger mit Smart Metern erhobe- ner Verbrauchsdaten) oder Informationen zu Verträgen.

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Samples: Teilnahmebedingungen Eigenstrom X Für Produzenten

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 15.1 Die zwischen MARKETING 2 UG und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 15.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch voroder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen vereinbaren die Parteien den Sitz von MARKETING 2 UG als Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 15.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die MARKETING 2 UG keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden. 15.4 MARKETING 2 UG ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist MARKETING 2 UG berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberatung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform14.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede Jede Abänderung oder Ergänzung dieses Vertrages muss schriftlich erfolgen und bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Ge- nehmigung der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istBezirksverwaltungsbehörde. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 14.2. Beide Vertragsteile verzichten auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang Rechtsmittel der entsprechenden Mitteilung Anfechtung dieses Vertrages wegen Ver- letzung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Hälfte des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann wahren Wertes im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 934 ABGB. 14.3. Dieser Vertrag wurde in sechs Gleichschriften errichtet. Nach der Vergebührung verbleibt dem Jagdausschuss das Original zur Verwahrung. Je eine Gleichschrift erhalten der Pächter, juristische Person die Be- zirksverwaltungsbehörde (bzw. der Magistrat), das Amt der Oö. Landesregierung - Landesabga- benstelle, der OÖ Landesjagdverband und die Bezirksgruppe des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istOÖ Landesjagdverbandes. 14.4. Dieser Pachtvertrag gilt gem. § 25 des Oö. Jagdgesetzes als genehmigt, wenn die Bezirksverwal- tungsbehörde dem Obmann des Jagdausschusses nicht binnen acht Wochen, gerechnet vom Tage der Vorlage des Pachtvertrages, einen Bescheid zustellt, mit dem sie die Wirksamkeit dieses Pachtvertrages aussetzt. 14.5. Der Verpächter ist Köln Erfüllungsort verpflichtet, die Rechtsgebühr sowie die Bogengebühr selbst zu berechnen und Gerichtsstandbis zum 15. EnBW behält sich jedoch vorTag des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats beim Fi- nanzamt für Gebühren, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtVerkehrssteuern und Glücksspiel, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxx 0, zu entrich- ten.

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Samples: Jagd Pachtvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen a) Sollten sich nach Abschluss des Vertrages die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse oder die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen des Vertrages beruhen, so wesentlich ändern, dass einer der Schriftform. Auch Vertragsparteien die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in Fortsetzung des Vertrages unter den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdvereinbarten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istjede Vertragspartei eine entsprechende Änderung des Vertrages verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt, b) Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über . c) Der Kunde kann die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG auf ein einen Dritten übertragen. Bei der Verweigerung der schriftlichen Zustimmung der Firma P&W Netzwerk GmbH & Co KG steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. d) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigwirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen. 40.3 e) Mit Änderung dieser AGB gilt die jeweils aktuellere Form für alle neuen und bestehenden Verträge. Bestandskunden sind über die Änderung zu informieren. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, so hat er dies binnen 14 Tagen in Schriftform mitzuteilen. Die P&W Netzwerk GmbH & Co KG entscheidet dann, ob der Kunde weiter nach alter AGB behandelt wird, oder ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommt. f) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtRecht. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und GerichtsstandGerichtsstand ist Gelsenkirchen. EnBW behält sich jedoch vorStand: 01.01.2019 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Informationsveranstaltungen, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.Seminaren und Trainings

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 1. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des SWR berechtigt, mit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istGeschäftsbeziehung zum SWR zu werben. 40.2 EnBW 2. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des SWR berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte zu übertragen. 40.3 3. Zahlungen erfolgen nur an den Auftragnehmer. Gegenansprüche des Auftragnehmers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftragnehmer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4. Zulieferanten des Auftragnehmers gelten als Erfüllungsgehilfen. Sie sind dem SWR nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5. Für die vertraglichen Beziehungen Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers zum SWR gilt deutsches das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem SWR und dem Auftragnehmer ist der Sitz des SWR in Stuttgart. Der SWR ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 7. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers und des internationalen PrivatrechtsSWR ist der Sitz des SWR in Stuttgart, es sei denn, für den Auftragnehmer ist ein anderer Erfüllungsort angegeben. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 8. Die Vertragssprache ist deutsch. 9. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 25 Haftungsausschluss 1. Der Verein haftet nicht für Schäden und Verluste, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdAnlagen, kann diese Einrichtungen oder Geräten des Vereins oder bei Veranstaltungen erleiden, wenn oder soweit Schäden und Verluste nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istVersicherungen gedeckt sind. 40.2 EnBW 2. Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitgliedern des Vereins. Ist streitig, ob ein Organmitglied oder ein besonderer Vertreter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, trägt der Verein oder das Vereinsmitglied die Beweislast. 3. Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 4. Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 720 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen Schaden, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursachen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. 5. Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 4 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 1. Die vorstehende Satzung tritt nach der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts in Kraft. 2. Die Vereinsorgane können bereits auf der Grundlage der beschlossenen Satzung Beschlüsse fassen, die mit der Eintragung der Satzung ins Vereinsregister wirksam werden. 3. Der Vorstand ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein sich im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem Zusammenhang mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtEintragung des Vereins und für die Erhaltung seiner Gemeinnützigkeit etwa als notwendig ergebenden Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Satzung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 27.1 Alle Erklärungen und sonstigen Mitteilungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind persönlich, per Einschreiben, per Kurier, per Telefax oder ggf. im Wege elektronischer Kommunikation an die nach- folgend bestimmten Empfänger zu übermitteln. Im Falle von diesen Vertragsbestimmungen Erklärungen und Mitteilungen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg: Anschrift: Xxxxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxx Tel.: +49 (0) 40 Email: xxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxx.xx Z. Hd. Im Falle von Erklärungen und Mitteilungen gegenüber der Othmarscher Höfe Baur- straße GmbH & Co. KG: +49 (0) 40 +49 (0) 40 Anschrift: Xxxxxxxxxxxx 00 – 00000 Xxxxxxx Tel.: Fax: Z. Hd.: Oder an einen anderen Empfänger oder eine andere Anschrift, die der einen Vertrags- partei von der anderen Vertragspartei zuvor schriftlich mitgeteilt wurde. Gesetzliche Formvorschriften, insbesondere für Bauanträge (einschließlich Unterla- gen), Genehmigungen und Bescheide, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. 27.2 Dieser Vertrag enthält zusammen mit seinen Anlagen sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragschließenden im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Er er- setzt alle früheren Übereinkommen, mündlichen oder schriftlichen Absichtserklärungen und anderen rechtsverbindlichen oder unverbindlichen Absprachen zwischen den Ver- tragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. 27.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie anderer Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Auch die Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Schriftformklausel. 27.4 Die Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Übersichtlichkeit und berühren die Vertragsauslegung nicht. 27.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istStreitigkeiten der Vertragspar- teien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. 40.2 EnBW ist berechtigt, 27.6 Der Vertrag wird vierfach ausgefertigt. Hamburg erhält drei und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigVorhabenträgerin erhält eine Ausfertigung. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Durchführungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 13.1 klarmobil behält sich das Recht vor, diese AGB und/oder die Leistungsbeschreibungen zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern dies aufgrund von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen unvorhersehbaren, insbesondere technischen, rechtlichen oder regulatorischen Veränderungen nach Vertragsschluss erforderlich ist oder dadurch erforderlich geworden ist, dass Dritte, von denen klarmobil notwendige Vorleis- tungen bezieht, ihr Leistungsangebot. 13.2 Eine Änderung gemäß Ziffer 13.1 ist nur dann zulässig, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (also insbesondere solche über Art und Umfang der Schriftform. Auch vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündi- gung) nicht berührt werden und die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf unter Abwägung der Schriftform. Soweit in beiderseitigen Interessen der Parteien für den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Kunden zumutbar ist. 40.2 EnBW ist berechtigt13.3 Nach Ziffer 13.1 beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Wi- derspricht der Kunde der Änderung nicht inner- halb einer 6-wöchigen Frist ab Zugang der Mittei- lung, wird diese zum Zeitpunkt des Wirksamwer- dens Vertragsbestandteil. klarmobil verpflichtet sich, den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. 13.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch klarmobil auf einen Dritten übertragen. 13.5 klarmobil kann diesen Vertrag insgesamt oder einzelne Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenein mit klarmobil i.S.v. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigUnternehmen oder auf die Telekom Deutschland GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxx, übertragen. 40.3 Für 13.6 Erfüllungsort für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss Leistungen des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsKunden ist Rendsburg. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern 13.7 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesKaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istöffentlich- rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist Köln Erfüllungsort der Gerichtsstand Rendsburg. 13.8 Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbei- legungsgesetz (VSBG): Zur Beilegung eines Streits mit der klarmobil über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekom- munikation der Bundesnetzagentur in Bonn (Verbraucherschlichtungsstelle) durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die klarmobil ist bereit, an Schlichtungsverfahren von der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungs- stelle lauten: Bundesnetzagentur Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat. 216) Xxxxxxxx 00 00 00000 Xxxx Webseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Im Übrigen nimmt die klarmobil nicht an Streitbei- legungsverfahren vor einer anderen Verbraucher- schlichtungsstelle teil. 13.9 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern zudem die Möglichkeit der Online- Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist unter folgendem Link er- reichbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. 13.10 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und GerichtsstandRechtsverhältnisse zwischen der klarmobil und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den interna- tionalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. EnBW behält sich jedoch vorStand: Mai 2020 1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Die klarmobil GmbH (klarmobil/wir/Verantwortlicher), gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenXxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführung ist ein Unternehmen der freenet Group. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtDer betriebliche Konzerndatenschutzbeauftragte ist un- ter der Anschrift Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx, z. Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx erreichbar.

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Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung13.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i13.5 Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 18.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf MTG und dem Lieferanten gilt aus- schließlich das Recht der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istCISG). 40.2 EnBW 18.2 Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet, so ist MTG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall kann MTG die Rechte für die Weiterführung der Arbeiten vorhandene Einrichtung oder bisher getätigte Lieferungen und Pflichten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. 18.3 Hat der Lieferant im Zeitpunkt der verfahrenseinleitenden Maßnahme seinen Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island, ist aus- schließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von MTG. MTG ist in diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht Fall jedoch das Recht zuauch berechtigt, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung Lieferanten an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über verklagen. 18.4 Soweit Ziffer 18.3 AEB nicht anwendbar ist, werden alle Streitigkeiten, die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein sich im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Zusammenhang mit dem jeweiligen Liefervertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des UNKaufrechts und ordentlichen Rechts- wegs endgültig entschieden. Der Ort des internationalen PrivatrechtsSchiedsverfahrens ist Dormagen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch. 40.4 Sollten einzelne 18.5 Mitarbeiter von MTG sind nicht berechtigt, Vertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Organe und Prokuristen der MTG sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen. 18.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen unwirksam sein oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch bleibt die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtunberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Vertragspartner sind verpflichtet, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtwirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches 16.1 Diese Vereinbarungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsUN-Kaufrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 16.2 Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Ausführung dieser Geschäfts- bedingungen Vereinbarungen, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, unterliegen ausschließlich der österreichischen Rechtsprechung. 16.3 Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ungültig oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinwird sie dies in Zukunft oder sind diese Vereinbarungen unvollständig, so wird dadurch berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtanderen Bestimmungen. An ihre Stelle tritt Als Ersatz für die ungültige oder unwirksame Bestimmung oder die Xxxxx ist eine RegelungBestimmung zu wählen, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Vereinbarungen am ehesten entspricht. 40.5 Sofern 16.4 Der Nutzer akzeptiert, dass FREE NOW diese Vereinbarungen mit deren Änderungen nach eigenem Ermessen automatisch verschickt, nach vorheriger Benachrichtigung des Nutzers. 16.5 FREE NOW behält sich das Recht vor, diese Vereinbarungen zu verändern, einschließlich der Kunde Kaufmann iin den Hyperlinks dieser Vereinbarungen enthaltenen Informationen. Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer wesentlichen Änderung wird FREE NOW den Nutzer mit angemessener Vorankündigung von mindestens vier (4) Wochen schriftlich (schriftlich, juristische Person des öffentlichen Rechts per E-Mail, mit einer In-App-Nachricht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen einer anderen elektronischen Mitteilung, die eine normale Kommunikationsmethode zwischen FREE NOW und dem Nutzer beinhaltet) über die Änderungen informieren, wobei es dem Nutzer freigestellt ist, die Vereinbarungen unter Bezugnahme auf die mitgeteilte Änderung innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen. Verwendet der Nutzer nach Einführung der Änderung die Plattform FREE NOW ständig weiter, so ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstanddies als Zustimmung zu den Änderungen anzusehen. 16.6 FREE NOW informiert den Nutzer bezüglich der Änderungen über die App oder über die zuletzt vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse. EnBW behält sich jedoch vorGültig ab dem 13.07.2021 This Agreement of General Terms and Conditions (“Agreement”) shall govern the individual use of the software application, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenthe website, and the online intermediation services provided by the technology platform of FREE NOW (which is a trademark and trade name of the Austrian limited liability company mytaxi Austria GmbH) (together “FREE NOW Platform”), including the payment service (“Pay by App”). Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtThe User acknowledges and accepts this Agreement when he/she first registers, accesses or uses the FREE NOW Platform and each time he/she logs in to use the FREE NOW Platform thereafter. Any terms and conditions contrary to or deviating from these General Terms and Conditions shall not be recognised unless FREE NOW expressly agrees to their validity in writing. The Agreement is currently concluded in the German language only. The English version is a non-binding translation of the German text. The Agreement will be stored in FREE NOW’s website and Application and can be always viewed within the FREE NOW Platform. 1. The FREE NOW Platform 1.1 The FREE NOW Platform provides an online software application (“Application”), through which persons who seek transportation to certain destinations (“User” or “Users”) can be matched with transportation services to such destinations. The services that can be requested through the FREE NOW Platform include the taxi transportation or courier services (“Taxi” or “Transportation Services”). The FREE NOW Platform shall route the request from Users to operators of Taxi services, as the case may be ("Transport Operator” or “Transport Operators"), who may be interested in providing the service. Users may also use the FREE NOW Platform to rent and use other services to trip to their destination, such as eBikes or eScooters (“Other Mobility Services”). These Other Mobility Services may be subject to additional agreements between the Users and FREE NOW and/or third-party service providers (“Additional Agreements”). 1.2 Users may choose to place, via the FREE NOW Platform, either an immediate request or a pre-booking request of a Transportation Service. Users authorize the FREE NOW Platform to connect them with Transport Operators, through its connected drivers, as well as to Other Mobility Services, based on factors such as the location, the estimated time to pick up, the destination, and Application efficiency standards. Users also authorize the FREE NOW Platform to cancel an existing connection and to perform a reconnection based on the same considerations. To these ends, Users accept that his/her location is identified and sent, as the case may be, to Transport Operators or Other Mobility Services providers. After the Transport Operator or the Other Mobility Services provider accepts the User’s request, the User’s identification information (for example the User’s first and last name(s) and the User’s telephone number) is made available to them only for the purpose of executing the service and shall remain fully anonymous for other purposes. The User will then be able to accept the terms and conditions, including the price, for the provision of the Transportation Service or the Other Mobility Services. For the purpose of performance of the service, the User can also contact, via the FREE NOW Platform, the driver that accepted his request. 1.3 The FREE NOW Platform only provides online intermediation services, with a view to facilitate the initiating of potential future agreements between the Transport Operators and the Users. FREE NOW is not a Transport Operator. Each service provided by a Transport Operator to a User constitutes a separate agreement between such persons. FREE NOW is not a party of such agreements, direct or indirectly, nor the use of the Application gives rise to any FREE NOW’s obligation related to the transportation agreement, or the Transportation Service itself. It is up to the Transport Operator itself to decide whether it accepts or rejects the request for a Transportation Service via the FREE NOW Platform and it is up to the User to decide whether or not to accept a trip from any Transport Operator contacted through the FREE NOW Platform. FREE NOW cannot ensure that the Transport Operator will complete an arranged transportation service, neither cannot FREE NOW vouch that a driver, or the User, will be available when the User, or the driver, is using the Application. Therefore, any claims arising from the Transportation Services arranged through the FREE NOW Platform will pertain exclusively to the contractual relationship between the transport Operators and the Users. FREE NOW explicitly does not assume liability for third parties, particularly for the Transport Operators and its drivers and/or the providers of Other Mobility Services. 1.4 It is understood that the billing for the transportation service availed will be solely between the User and the Transport Operator in accordance with statutory provisions. Notwithstanding, FREE NOW may make use of affiliated companies or external cooperation partners in order to enhance the processing of billing data. 1.5 Users acknowledge and accept that some services of the FREE NOW Platform, or portions of the services, may be made available under other brands or by other FREE NOW’s affiliates or subsidiaries. 2. Availability, changes and interruption of services 2.1 FREE NOW reserves the right at all times to modify the Application, or the website, or any other element of the FREE NOW Platform, for example and in particular to enhance the FREE NOW Platform and its online intermediation services, or to perform other qualitative improvements to it. 2.2 FREE NOW has the right to suspend online services, and/or the Application, temporarily even without informing the Users individually. Nevertheless, FREE NOW will seek to inform the Users before suspending the service, through the website, the Application or through other publicly accessible means. FREE NOW will, however, make every effort to achieve the highest level of availability possible and eliminate outages as soon as possible.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 18.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HENSOLDT und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 18.2 Stellt der Lieferant seine Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet, so ist HENSOLDT berechtigt, den Vertrag und/oder die nach diesem ausgestellten Bestellungen zu kündigen. Im Falle der Kündigung kann HENSOLDT die vorhandenen Anlagen und die vom Lieferanten bereits vorgenommenen Lieferungen und Leistungen gegen eine angemessene Vergütung weiterhin nutzen. 18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der durch diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelten Geschäftsverbindung ist nach Xxxx von diesen Vertragsbestimmungen HENSOLDT der Erfüllungsort gemäß Ziffer 5.5 oder München. XXXXXXXX ist jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen. 18.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 18.5 Sollte eine der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, so bleibt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtdavon unberührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungDie Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die – soweit rechtlich zulässig – unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprichtnächsten kommt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 14.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der SchriftformParteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 14.2 Für diese Verkaufsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen XXX Xxxxxx und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenSache, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang 14.3 Ist der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Handels- gesetzbuchesHandelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istSondervermögen, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstandausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der XXX Xxxxxx in Hofstetten. EnBW behält sich XXX Xxxxxx ist jedoch vorauch berechtigt, gerichtliche Schritte auch Klage am allgemei- nen allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzuleitenKäufers zu erheben. 14.4 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. 14.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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Samples: Verkaufsbedingungen B2b

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 1. Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor - und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 0000 Xxxx sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in 0000 Xxxx. 2. Ist der Nutzer ein Verbraucher im Sinne des KSchG, so gilt der Gerichtsstand für Klagen des Providers gegen den Nutzer nur dann als vereinbart, wenn dieser im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien hat oder seiner Beschäftigung in Wien nachgeht. 3. Die Vertragsparteien vereinbaren jedenfalls einen Gerichtsstand in Österreich. 4. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax ent- spricht der Schriftform, dies gilt auch für das Klicken auf einen entsprechenden Button. 7. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männli- cher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils ge- schlechtsspezifische Form zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigverwenden. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform15.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der Sitz von CE KFZ-Service. Das gleiche gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind nach unserer Xxxx auch berechtigt, am Sitz des internationalen PrivatrechtsKunden zu klagen. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. 40.4 15.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von CE KFZ-Service Zulassung & Versicherung. 15.3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB). 15.4. Anzeigen und Erklärungen gegenüber CE KFZ-Service sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Kunde Verbraucher ist; sofern der Kunde Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt. 15.5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Geschäfts- bedingungen Klauseln unwirksam oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung undurchführbar sein oder Preisliste) unwirksam seinwerden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine Regelungwirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die – soweit rechtlich zulässig – der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken. 1. Versicherungsschutz wird ausschließlich auf in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge (deutsches Kennzeichen!) geboten. Der gewährte Versicherungsschutz ist ausnahmslos auf die KFZ-Haftpflicht beschränkt. Versicherungsschutz wird geboten für: a) Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) b) Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen) 2. Die Versicherungsnehmer, als Benutzer der Ausfuhr-bzw. Gewollten am ehesten entsprichtKurzzeitkennzeichen- Versicherungsbestätigungskarte, müssen mit Namen und vollständiger Adresse erfasst werden. Bei Nachfrage, insbesondere im Schadensfall, müssen diese Daten ihrerseits jederzeit zur Verfügung stehen. Die Vertragsdaten werden bei beteiligten Versicherern und Vermittlern gespeichert, nicht aber an Dritte weitergegeben. Sollten die Versicherungsbestätigungskarten an Untervermittler weitergegeben werden sind diese Untervermittler und deren Untervermittler gleichfalls an diese an diese Lieferbedingungen zu binden. 40.5 Sofern 3. Als Zusage für den vorläufigen Versicherungsschutz gilt die eVB nur für die Kraftfahrzeughaftpflicht. Optional wären die Bausteine Schutzbrief, Ausland-Schadenschutz, Fahrerschutz und Kasko mit versicherbar. Eine Teil- / Vollkasko ist nicht automatisch abgesichert. Auf Wunsch kann diese mit vorab beantragt werden. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt vor dem eigentlichen Versicherungsschutz und endet mit dem Beginn des regulären Versicherungsvertrages oder mit Ablehnung des Antrages. Im Rahmen der Kunde Kaufmann im Sinne Kfz-Haftpflichtversicherung besteht vorläufiger Versicherungsschutz, wenn die eVB bei der Zulassungsbehörde vorgelegt wird, am Tag der Zulassung des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fahrzeugs. 4. Eine zeitlich additionale Verwendung von Ausfuhr -Versicherungsbestätigungen ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtnicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 3. Teil: 1 Erfüllungsort (auch für Rückgewährs-, Zahlungs- oder Ansprüche nach Art. 7.4 AMB) ist der Schriftform. Auch Sitz oder Standort des Vermieters, an dem die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Vereinbarung zwischen den Parteien entstanden ist, außer in Fällen vom Vermieter zu vertretenden Sachmangel oder soweit der Schriftform. Soweit in Transport zum Aufstellort durch den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen Vermieter vereinbart ist. 40.2 EnBW 3. Teil: 2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, den AMB und/oder der Mietregeln gilt deutsches materielles Recht unter Beachtung einschlägiger Eingriffsnormen und unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Emmerich am Rhein in Deutschland. 3. Teil: 3 Der Vermieter ist berechtigt, die AMB und/oder Mietregeln zu ändern. Die Änderungen gelten als vom Mieter akzeptiert, wenn er nicht binnen 14 Tagen nach der Mitteilung diesen widerspricht. 3. Teil: 4 Der Mieter ist ohne Zustimmung des Vermieters in Textform nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenganz oder 3. Dem Kunden steht jedoch Teil: 5 In den AMB und den Mietregeln wird das Recht zugenerische Maskulinum verwendet, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigdass Personen aller Geschlechter (weiblich, männlich, divers) umfasst. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss 3. Teil: 6 Änderungen und Ergänzungen von Bestimmungen des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsVertrages, der AMB und/oder Mietregeln bedürfen für ihre Gültigkeit der Textform. 40.4 3. Teil: 7 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.AMB und/oder

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Samples: Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 16.1. Bei Personengesellschaften als Kunden haften die Gesellschafter der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istglas+raum ag gegenüber als Solidarschuldner. 40.2 EnBW ist berechtigt, die 16.2. Rechte und Pflichten aus diesem dem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der glas+raum ag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigDritte übertragen werden. 40.3 Für 16.3. Diese AGB enthalten zusammen mit dem Werkvertrag den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden und ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen worden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die vertraglichen Beziehungen Parteien. Dies gilt deutsches Recht unter Ausschluss auch für eine Aufhebung des UNKaufrechts und des internationalen PrivatrechtsSchriftformerfordernisses. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 16.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen AGB nicht vollstreckbar oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam ungültig sein, so wird dadurch fällt sie nur im Ausmasse ihrer Unvollstreckbarkeit oder Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige und vollstreckbare Bestimmung zu ersetzen, die Rechtswirksamkeit der eine gutgläubige Partei als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige und/oder unvollstreckbare Bestimmung ansehen würde. Die übrigen Bestimmungen nicht berührtdieser AGB bleiben unter allen Umständen bindend in Kraft. An ihre Stelle tritt Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtRegelungslücke besteht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand16.5. EnBW Die glas+raum ag behält sich jedoch die jederzeitige Änderung dieser vorliegenden AGB ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. 16.6. Mit nachstehender Unterschrift bestätigt der Kunde, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtden vorliegenden Werkvertrag sowie die zugehörigen AGB und deren Bestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform13.1. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der SchriftformDiese Bedingungen sind abschließend. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen13.2. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Lieferantenrahmenvertrages einschließlich dieser Geschäfts- bedingungen AGB oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung weiteren Anlagen unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden, so wird dadurch bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung) – ggf. nur bezogen auf einzelne Entnahmestellen – auf Verlangen des Lieferanten vor. Vo- raussetzung für eine Sperrung durch den Netzbetreiber ist, dass diese Rechtsfolge zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vertraglich, z. B. im Stromliefervertrag, vereinbart ist, der Lieferant die Rechtswirksamkeit Voraussetzung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungUnterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netz- betreiber glaubhaft versichert hat und der Lieferant den Netzbetreiber von sämtlichen Scha- densersatzansprüchen freistellt, die – soweit rechtlich zulässig – sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können. Der Lieferant hat auch glaubhaft zu versichern, dass dem mit Kunden keine Einwendun- gen oder Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Unterbrechung der Anschluss- nutzung entfallen lassen. Die Unter-brechung der Anschlussnutzung darf nicht unverhältnis- mäßig sein. 2. Der Netzbetreiber wird im Namen des Lieferanten dem Kunden den Beginn der Unter- brechung drei Werktage im Voraus ankündigen. - 3. Schuldner der dem Netzbetreiber für die Sperrung entstehenden Kosten ist gegenüber dem Netzbetreiber der beauftragende Lieferant. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Lieferanten beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Gewollten am ehesten entsprichtEntsperrung richten sich nach dem zum Zeit- punkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt des Netzbetreibers. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 71 Ausschlussfrist (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen sechs Monaten nach Fälligkeit gegenüber der Schriftformanderen Vertragspartei schriftlich oder in Textform geltend gemacht werden. Auch Für denselben Sachverhalt reicht die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen. (2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich oder in Textform ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von einem Monat nach der SchriftformGeltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Soweit in 2 Auf die gerichtliche Ausschlussfrist kann im Einzelfall verzichtet werden. Diese Dienstvertragsordnung wird bekannt gemacht und an einer geeigneten, den Vertragsgrundlagen (vglMitarbeiterinnen und Mitarbeitern allgemein zugänglichen Stelle ausgelegt. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdEntgeltgruppe Tätigkeiten E 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachsten Tätigkeiten. E 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten, kann diese nicht durch für die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen eine Einarbeitung nötig ist. 40.2 EnBW ist berechtigtE 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung oder arbeitsfeldspezifische Vorkenntnisse erforderlich sind. E 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragenFachkenntnisse erfordern (Anm. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig1). 40.3 Für E 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen Tätigkeiten, die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechtsgründliche Fachkenntnisse erfordern (Anm. 2). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungE 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwüberwiegend gründliche Fachkenntnisse erfordern (Anm. Gewollten am ehesten entspricht3). 40.5 Sofern E 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die überwiegend gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern (Anm. 5). E 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern (Anm. 5, 6, 7). E 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten (Anm. 5, 6, 7). E 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchesEntgeltgruppe 9 herausheben (Anm. 5, juristische Person des öffentlichen Rechts 6, 7). E 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Entgeltgruppe 10 herausheben (Anm. 5, 6). E 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Entgeltgruppe 11 herausheben (Anm. 5, 6). E 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigen und vielseitigen Tätigkeiten, die umfassende Fachkenntnisse und überwiegend selbstständige Leistungen erfordern mit besonders verantwortlichen Tätigkeiten, die sich durch Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Entgeltgruppe 12 herausheben (Anm. 5, 6). E 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Leiterinnen/Leiter größerer Arbeits- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istFachbereiche oder in Tätigkeiten, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstanddie hochwertige Leistungen in Spezialgebieten erfordern (Anm. EnBW behält sich jedoch vor5, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt6).

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Samples: Kirchliche Dienstvertragsordnung (Kdo)

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 13.1 Die Übertragung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit vorhe- riger schriftlicher Zustimmung von Purify möglich. 13.2 Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der SchriftformBe- steller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsver- hältnis beruht. 13.3 Für die Rechtsbeziehung zwischen Purify und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 13.4 Soweit es sich beim Besteller um einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerbli- chen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Purify und dem Besteller der Sitz von Purify. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Purify ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen. 13.5 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von Purify ist der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenSitz von Purify, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts anderes vereinbart ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 13.6 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemei- nen Verkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen üb- rigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Anstelle der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart,

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 20.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Xxxxxxxx.xx. 20.2 Der AG verzichtet auf sein Recht, diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Vertrag aus dem Titel des Irrtums oder des Wegfalls der Schriftform. Auch Geschäftsgrundlage oder der Verkürzung über die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdHälfte anzufechten. 20.3 Der AG ist nicht berechtigt, kann gegenüber Forderungen von Xxxxxxxx.xx mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern diese nicht durch die Textform ersetzt von Xxxxxxxx.xx schriftlich anerkannt sind oder gerichtlich festgestellt wurden. 20.4 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen den Vertragsparteien ungültig oder unwirksam sein oder werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istweil sie beispielsweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine gültige bzw wirksame Bestimmung ersetzen, die der Intention der ungültigen bzw unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. 40.2 EnBW 20.5 Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien ist berechtigt, die Rechte das für den Sitz von Xxxxxxxx.xx örtlich und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragensachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen Es gilt deutsches österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des UNKaufrechts und des internationalen Internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 20.6 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäfts- bedingungen oder AVB und des auf deren Basis zustande gekommenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtSchriftform; dies gilt auch für das Abweichen vom Schrifterfordernis. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann 20.7 Der AG verzichtet auf etwaige Zurückbehaltungs- und / oder Leistungsverweigerungsrechte. Er ist insbesondere nicht berechtigt, im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtFalle von Streitigkeiten seine Leistungen (Zahlungen) einzustellen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Für Planungs Und Lieferleistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 40.2 EnBW 13.3 Auf diesen Vertrag ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen PrivatrechtsPrivatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste1) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungFür den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die – soweit rechtlich zulässig – nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem mit Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwListe des Justizministeriums beizuziehen. Gewollten am ehesten entsprichtSollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann i(2) Im Sinne des Handels- gesetzbuchesFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtgilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 30 Zuständigkeit § 31 Rechtsbehelfe und Rechtsbehelfsbelehrung (1) Gegen Entscheidungen nach dieser Prüfungsordnung kann der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Prüfungsbewerber bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdder Prüfungsteil- nehmer entweder Widerspruch oder unmittelbar Kla- ge erheben (§ 68 VwGO, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW Art. 15 BayAGVwGO). Der Widerspruch ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen innerhalb eines Monats nach Zugang Bekanntgabe der entsprechenden Mitteilung über Entscheidung schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer zu erheben. Über den Wider- spruch entscheidet die beabsichtigte Übertragung Rechtsanwaltskammer. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekannt- gabe des Verwaltungsakts erhoben werden (§ 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO). Für die Klage gelten im Übri- gen die allgemeinen Regelungen der Verwaltungsge- richtsordnung. Ablehnende Entscheidungen nach die- ser Prüfungsordnung sind mit einer Rechtsbehelfs- belehrung zu versehen. (1) Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungs- unterlagen zu gewähren. (2) Die Anmeldung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärendie schriftlichen Prüfungsarbeiten sind 2 Jahre, die Niederschriften gemäß § 26 sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung aufzubewahren. (1) Diese Prüfungsordnung wurde gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgrund Be- schlusses der Rechtsanwaltskammer München erlas- sen. Der Übergang Berufsbildungsausschuss der Rechtsan- waltskammer München hat in seiner Sitzung vom 09.03.2016 nach § 79 Abs. 4 BBiG darüber beschlos- sen. Die Prüfungsordnung wurde vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz am 27.06.2016 gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BBiG genehmigt. Sie wird frühestens in den „Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer“ veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, für die die ReNoPatAusbV vom 29.08.2014 gilt. Die bisherige Prüfungsordnung vom 05.03./22.10.2008 und 21.10.2009 findet für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 01.08.2015 geschlossen wurden und noch bestehen, Anwendung. Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgeset- zes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit Ablauf § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpas- sungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte Justiz und Pflichten auf ein für Verbraucherschutz im Sinne von §Einvernehmen mit dem Bundes- ministerium für Bildung und Forschung: § 15 ff1 Die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfa- changestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachange- stellte sowie Patentanwaltsfachangestellter und Patent- anwaltsfachangestellte werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. AktG verbundenes Unternehmens zulässig§ 2 Die Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre. 40.3 Für (1) Gegenstand der Berufsausbildungen sind mindes- tens die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) genann- ten Fertigkeiten, Kenntnisse und des internationalen PrivatrechtsFähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder (2) Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Or- ganisation der sonstigen Vertragsgrundlagen (Berufsausbildungen ist insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preislistedann zulässig, wenn betriebspraktische Besonderheiten die Ab- weichung erfordern. *) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt Diese Rechtsverordnung ist eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann Ausbildungsordnung im Sinne des Handels- gesetzbuches§ 5 des Berufs- bildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, juristische Person von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutsch- land beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amt- lichen Teil des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichBundesanzeigers veröffentlicht. Verordnung über die Berufsausbildung Formular der Bundesrechtsanwaltskammer Bestell-rechtliches Sondervermögen istNr. 33247 - 00 (1/15) Urheberechtlich geschützt (1) Die Berufsausbildungen gliedern sich in 1. berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, ist Köln Erfüllungsort Kenntnisse und GerichtsstandFähigkeiten, 2. EnBW behält sich jedoch vorweitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand Kenntnisse und Fähigkeiten des Kunden einzuleitenjeweiligen Ausbildungsberufes so- wie 3. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtberufsübergreifende integrative Fertigkeiten, Kenntnis- se und Fähigkeiten. (2) Berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkei- ten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 1. Bei Lieferungen ist Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Auftragnehmers die von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen den SLK-Kliniken angegebene Lieferanschrift. Bei Leistungen ist Erfüllungsort für die Leistungs- und etwaige Nacherfüllungspflichten der Schriftformvon den SLK-Kliniken angegebene Leistungsort. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Im Übrigen ist der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers und der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenSLK-Kliniken der Sitz der SLK-Kliniken, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 40.2 EnBW 2. Die Vertragssprache ist berechtigt, deutsch. 3. Für die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch den SLK-Kliniken gilt das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen PrivatrechtsWarenkauf (CISG). 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen 4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und den SLK-Kliniken ist der Sitz der SLK-Kliniken. Die SLK-Kliniken sind auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen. 5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- bedingungen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung teilweise unwirksam oder Preisliste) unwirksam seinundurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine RegelungAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit Zweck der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzwoder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gewollten am ehesten Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 9 Berichtssystem (1) Die Planungs- und Koordinierungsgruppe Bremen-Bremerhaven führt – insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit – laufend eine Aktionenliste, in der durchgeführte Veranstaltun- gen aufgeführt werden. Daraus können anlassbezogen Aktionsberichte entwickelt wer- den, in deren Rahmen einzelne Aktionen vertieft dargestellt werden. Zuständig für einen Aktionsbericht ist der:die jeweilige Partner:in, um dessen:deren Veranstaltung es sich handelt. Für die Aktualisierung der Aktionsliste ist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa zuständig. (2) Jährlich wird ein definiertes Zahlenset aktualisiert. Es besteht aus der Darstellung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Kennzahlen zu jungen Menschen (Verbleibe, Bildungsstand, Lebenslagen), der SchriftformBera- tungsleistung der Jugendberufsagentur und der Mitarbeitenden der Jugendberufsagen- tur. Auch Die Zuständigkeit für das Zahlenset liegt bei der Senatorin für Kinder und Bildung. (3) Sofern die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf Planungs- und Koordinierungsgruppe Bremen-Bremerhaven einen Bedarf an der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Klärung tiefer gehender Fragen bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdeiner vertieften Sachverhaltsdarstellung fest- stellt, kann diese nicht durch beauftragt sie entsprechende Auswertungen, die Textform ersetzt in Form von Sonderberichten zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Zuständigkeit bei den Partner:innen für die jeweils zu er- stellenden Sonderberichte wird im Rahmen der Beauftragung festgelegt. 40.2 EnBW (4) Alle ein bis zwei Jahre können ausführlichere Auswertungen und Berichte zu komplexe- ren Fragestellungen unter der Federführung der Senatorin für Kinder und Bildung erstellt werden. Dieses Format wird zukünftig „Entwicklungsbericht“ genannt. (1) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist berechtigtdurch jeden einzelnen Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten möglich. (2) Jede:r Vertragspartner:in kann den Vertrag außerordentlich kündigen, die Rechte wenn Bundes- oder Landesrecht der Zusammenarbeit entgegensteht und damit das Ziel der Jugendberufs- agentur durch eine Zusammenarbeit im Übrigen nicht mehr erreicht werden kann. (3) Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Partner:innen ihre Aufgaben und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässignicht vereinbarungsgemäß erfüllen. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Verwaltungsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 15.1 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen Kapsch mit 15.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht der SchriftformAnfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfe. 15.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Auch Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. 15.4 Der Kunde hat Xxxxxx Änderungen seines Namens oder seiner Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, seiner Zahlstelle etc. jeweilig unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf in der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 Person des Kundeneine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden(so z.B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der AGBRechtsform) bzw. hier Schriftform vorgesehen wirderwarten, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werdenso ist Kapsch berechtigt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istauf Vorauskassa umzustellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. 40.2 EnBW ist berechtigt15.5 Der Kunde hat Xxxxxx vor Abschluss des Vertrages aufzuklären, wenn die Rechte in Anspruch genommenen Leistungen nicht für den Betrieb seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Abschluss dieses Vertrages zum Betrieb seines Unternehmens gehört und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein er Unternehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.des Konsumentenschutzgesetzes ist 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 15.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen des Service-Vertrages samt seiner Anhänge und Beilagen ganz oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) teilweise unwirksam sein, so wird dadurch bleiben die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührtwirksam. An ihre Stelle tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelungwirksame Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich zulässig – dem der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Xxxxx. 15.7 Der Kunde trägt sämtliche Steuern und Gebühren, wie die Rechtsgeschäftsgebühr samt allfälliger Erhöhung, im Zusammenhang mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten Bestellung bzw. Gewollten am ehesten entsprichtdiesem Vertrag. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Dienstleistungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen 16 Haftung von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der SchriftformTravanto gegenüber Gastgeber:innen 1. Auch Travanto haftet nur für Schäden, die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftformauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Soweit Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. 2. Die Haftungsbeschränkung berührt auch nicht die Verpflichtung von Travanto zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der/ die Gastgeber:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Travanto weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Objektpräsentation zu bestimmten Zeiten beeinträchtigt sein kann und zwar a) aus technischen Gründen, b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse von den Vertragsgrundlagen (vglGastgeber:innen erfolgen, wie z. B. Wartungs‐ und Instandsetzungsarbeiten oder c) in Fällen höherer Gewalt. 3. Ziff. 1.5 der AGB) Travanto wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdauf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken. 1. Travanto behält sich das Recht vor, kann diese nicht durch Angebote an den/ die Textform ersetzt werdenGastgeber:in per E‐Mail zu versenden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines Widerspruches, der xxxxxx@xxxxxxxx.xx zu richten ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten, welche Travanto erhebt, nur verarbeitet oder benutzt, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen zur Vertragsabwicklung notwendig ist, der/ die Benutzer:in eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. 40.2 EnBW ist berechtigt, 2. Es gilt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Datenschutzerklärung in der auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklärenxxx.xxxxxxxx.xx einsehbaren Version. Der Übergang Gerichtsstand wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte gegenüber Kaufleuten und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässigjuristischen Personen in Hamburg vereinbart. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem/ der Gastgeber:in per E‐Mail vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder 2. Änderungen gelten als genehmigt, sofern der/ die Gastgeber:in nicht binnen einer Frist von sechs Wochen ab der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam seinBekanntgabe schriftlich, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelungauch per E‐Mail, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entsprichtWiderspruch erhebt. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen 15.1 BELLEVUE Media GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Bellevue wird den Kunden über Änderungen der SchriftformAGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Auch Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. hier Schriftform vorgesehen wirdFolgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, kann diese nicht durch gelten die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen istgeänderten AGB als vom Kunden angenommen. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 15.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Handelsgesetzbuches ist, ist Köln Erfüllungsort gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. 15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und Gerichtsstandbleibt soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend wirksam und durchführbar. 15.5 Im Fall des 15.4 tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. EnBW behält sich jedoch vorDas gilt entsprechend für den Fall, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleitendass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält. 15.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührtMündliche Abreden bestehen nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Onlinewerbung