Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Participation Conditions, Teilnahmebedingungen, Teilnahmebedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen21.1 Soweit im Leasingvertrag oder in diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist, Einzelgenehmigungen ist der LN nicht berechtigt,
(i) Forderungen, die ihm gemäß dem Leasingvertrag zustehen, gegen Forderungen des LG aus dem Leasingvertrag aufzurechnen oder
(ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Leasingvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche des LN sind unbestritten, entscheidungsreif oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden.
21.2 Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Sonderregelungen Zahlungen der Geschäftssitz des LG.
21.3 Änderungen und Ergänzungen des Leasingvertrags oder dieser “Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ bedürfen mindestens zu ihrer W irksamkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
21.4 Der Leasingvertrag sowie diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung Ausschluss des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKollisionsrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ist ausgeschlossen.
21.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag oder diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ einschließlich ihrer Wirksamkeit ist, soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxLN Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, der Geschäftssitz des LG. Der LG kann den LN darüber hinaus an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Leasingvertrags oder dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Regelungslücke.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens 12.1 Verzichtserklärungen der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde NetPlans wie beispielhaft für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountGeltendmachung von Vertragsstrafen bedürfen der Schriftform. Sollte die NetPlans nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, Signaturist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamBestimmung, wenn sie elektronisch bei Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
12.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche NetPlans nur mit rechtskräftig festgestellten oder der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenNetPlans anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten muss auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
12.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Ende des Monats, in den Kunden gegenüber der Schlusstag NetPlans zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Messe fälltNetPlans ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Gleiches gilt für eine Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an Dritte.
12.4 Es gilt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) internationalen Privatrechts. Die Vertragssprachen sind deutsch und englisch.
12.5 Erfüllungsort sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem diesem Vertrag ist der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtNetPlans. Dies gilt auchDie NetPlans ist darüber hinaus berechtigt, wenn der Aussteller keinen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN
12.6 Die NetPlans und der Kunde sind berechtigt im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz Fall einer sich aus dem Geltungs- bereich Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung gemäß der ZPO verlegt hat Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen (soweit es eine solche nicht gibt auf Grundlage der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten). Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.
12.7 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN
1. IONOS cloud Virtual Data Center / Registrierung von Kunden
1.1 Die IONOS SE ermöglicht dem Kunden sein Sitz eigenes virtuelles Rechenzentrum (IONOS cloud Virtual Data Center - „IONOS cloud VDC“) mit Hilfe einer grafischen Benutzeroberfläche („Data Center Designer“) bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt der zur Verfügung gestellten Application Programming Interface („API“) bedarfsgerecht zu gestalten. Der Data Center Designer ist über die Homepage der IONOS SE frei zugänglich. Die beauftragten Leistungsbestandteile (CPU-Leistung, Cores, RAM, Server, Storage, Netzwerkspeed, Netzwerkports, Internetanbindung [IT- Infrastruktur]) können vom Kunden flexibel eingesehen und konfiguriert werden. Gleiches gilt für die zur Verfügung gestellte API. Die Speicherung der Kundenkonfiguration bzw. Leistungsinanspruchnahme bedingt eine Registrierung des Kunden.
1.2 Die Registrierung (Erstanmeldung) zu dem IONOS cloud VDC erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich juristische Personen bzw. Unternehmer im Zeitpunkt Sinne von § 14 BGB. Auf Verlangen der Klageerhebung nicht bekannt istNetPlans kann diese notwendige Legitimationsunterlagen des Kunden anfordern. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftZur Zulassung gibt NetPlans, die vom Kunden angegebenen Daten an IONOS SE weiter. Mit der Anmeldung hat der Kunde für den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf Zugang zum Kundenbereich („IONOS cloud“) ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und mindestens 8 Zeichen bestehen. Der Kunde ist – unbeschadet von Punkt 9.5 der AGB - verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
1.3 Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der AGB, dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Sie kann jederzeit im Kundenbereich „IONOS cloud“ durch den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen Kunden gelöscht bzw. aufgehoben werden, sofern in diesem Zeitpunkt keine vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und von der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt NetPlans erbracht werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft12.1. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Es gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart.
12.3. Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.4. Widersprechen sich Bestimmungen dieser AGB, Bestimmungen der Datenschutz-AGB, Bestimmungen in Besonderen AGB und/oder einem Einzelvertrag, ergibt sich folgende Geltungsreihenfolge:
a. Bestimmungen der Datenschutz-AGB gehen al- len anderen vertraglichen Vereinbarungen vor.
b. Bestimmungen im Einzelvertrag oder deren An- lagen gehen den Bestimmungen dieser AGB und/oder Besonderen AGB vor.
c. Bestimmungen in den Besonderen AGB gehen Bestimmungen dieser AGB vor.
12.5. S-Public ist berechtigt, diese Bedingungen sowie die Bedingungen der Besonderen AGB und die Bedingun- gen der Datenschutz-AGB während der Laufzeit des Ver- trages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzu- passen. S-Public wird dem Vertrags-partner die geän- derten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zu- gleich wird S-Public dem Vertragspartner eine ange- messene, mindestens sechs (6) sowie Wochen lange, Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nut- zungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Produkte akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen be- ginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedin- gungen als vereinbart. S-Public wird den Vertrags- partner bei Fristbeginn gesondert auf die-se Rechts- folge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Schweigens hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der freien Rechtswahlvertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien. Ist S-Public ist den hohen Standards verpflichtet, die inner- halb der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichSparkassen-rechtliches Sondervermögen, wird Finanzgruppe im Hinblick auf den Datenschutz gelten. Diese Allgemeinen Datenschutzbe- stimmungen (kurz: „Datenschutz-AGB“) konkretisieren für alle Streitig- keiten Verarbeitungen die Rechte und Pflichten der Parteien auf dem Gebiet des Datenschutzes, welche sich aus dem Vertrag den zwischen den Parteien bereits oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat künftig be- stehenden rechtsgeschäftlichen oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtrechtsgeschäfts- ähnlichen Schuldverhältnissen (kurz: „Hauptvertrag“) ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen21.1 Soweit im Mietvertrag oder in diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist, Einzelgenehmigungen ist der Mieter nicht berechtigt,
(i) Forderungen, die ihm gemäß dem Mietvertrag zustehen, gegen Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag aufzurechnen oder
(ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Mietvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche des Mieters sind unbestritten, entscheidungsreif oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden.
21.2 Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Sonderregelungen Zahlungen der Geschäftssitz des Vermieters.
21.3 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags oder dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ bedürfen mindestens zu ihrer Wirksamkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
21.4 Der Mietvertrag sowie diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung Ausschluss des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKollisionsrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ist ausgeschlossen.
21.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ einschließlich ihrer Wirksamkeit ist, soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxMieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter kann den Mieter darüber hinaus an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
21.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrags oder dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Regelungslücke.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen59 Notlagenregelung
a) 1Vor Verhandlungsaufnahme stellt ein Gutachter die wirt- schaftliche Notlage sowie die Zukunftsfähigkeit der Evang. Stadtmission fest. 2Die Vertragsparteien einigen sich auf einen Gutachter aus einer von ver.di vorgelegten Liste. 3Die Evang. Stadtmission trägt die Kosten des Gut- achtens.
b) 1Eine Stundung von tariflichen, Einzelgenehmigungen materiellen Regelungsbe- standteilen ist dann zu prüfen beziehungsweise zu ver- einbaren, wenn auf Basis einer vorzulegenden Liquidi- tätsplanung deutlich wird, dass kurzfristig eine Notlage aufgrund einer Illiquidität droht. 2Nur unter der Voraus- setzung, dass eine Stundung nicht ausreicht, um die Not- lage abzuwenden (Eigenkapitalverbrauch aufgrund kumu- lierter negativer Ergebnisse), kann eine Absenkung ver- einbart werden.
c) Im Vertragstext ist zu vereinbaren, unter welchen Vo- raussetzungen, zu welchen Bedingungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens bis zu wel- chen Grenzen eine Abweichung vom vertraglichen Stan- dard zulässig ist.
d) Ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen ist für die Dauer der textlichen Bestätigung Abweichung zu vereinbaren.
e) Während der Laufzeit der Absenkungsvereinbarungen dürfen keine Ausgründungen zu Lasten des tarifgebunde- nen Personals erfolgen.
f) 1Arbeitnehmerinnen müssen im Fall einer Beendigungs- kündigung durch die Messe- gesellschaftArbeitgeberin so gestellt werden, als hätte eine Entgeltabsenkung nicht stattgefunden. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten2Damit ist zu vermeiden, dass sie ein reduziertes Arbeits- losengeld beziehungsweise eine reduzierte Arbeitslosen- hilfe erhalten.
g) Primär sollen Sonderzahlungen (zum Beispiel Jahresson- derzahlung) reduziert werden, um eine absolute Absen- kung der Monatsentgelte zu verhindern.
h) 1Die Absenkung der materiellen Regelungsbestandteile darf nur zeitlich befristet für eine Dauer von längstens drei Jahren vereinbart werden. 2Jede Form einer Nach- wirkung ist auszuschließen. 3Für den Fall einer vorzeiti- gen Verbesserung der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenwirtschaftlichen Lage ist eine au- ßerordentliche Kündigungsmöglichkeit ohne Nachwirkung in die Klausel aufzunehmen.
i) Es ist sicherzustellen, bedürfen sie keiner weiteren Form dass alle Beschäftigtengruppen, auch die nicht tariflich erfassten, gleichwertig an den Absenkungen beteiligt werden.
j) 1Ein plausibles, mitbestimmtes Sanierungskonzept ein- schließlich eines Perspektivkonzepts für das Unterneh- men ist verpflichtend vorzusehen. 2Die Kontrolle der Durchführung und den Fortschritt des Sanierungs- bezie- hungsweise Perspektivkonzepts obliegt einer paritätisch besetzten Sanierungskommission.
(Unterschrift)1) Ansprüche auf Leistungen, die auf die Ausübung einer höher- wertigen Tätigkeit nach den §§ 20 und 21 gestützt sind, sowie die allmonatlich entstehenden Ansprüche auf Entgelt (§§ 22 bis 25) müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
(3) Für den gleichen Tatbestand reicht die einmalige Geltendma- chung der Ansprüche aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Ansprüche unwirksam zu machen.
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Juli 2015 in Kraft. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, erstmalig zum 31. Dezember 2018. 3Davon abweichend sind die Entgelttabellen in Anlage 2 erstmalig zum 30. Juni 2016 mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar.
(2) Dieser Vertrag tritt automatisch außer Kraft, sobald die Ar- beitsrechtsregelungen für die Veranstaltung registriert Diakonie Baden auf Basis der BAG- Urteile vom 20. November 2012 novelliert sind und verfügt er über einen persönlichen Accountver.di danach beteiligt ist. Heidelberg/Stuttgart, Signaturden 6. Mai 2015 Arbeitnehmerinnen mit Tätigkeiten, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt nach einer Einübung ausge- führt werden können Hierzu gehören Arbeitnehmerinnen mit dem Ende des Monats, einfachsten Tätig- keiten (Anmerkung 1) in den der Schlusstag der Messe fälltTätigkeitsbereichen
1. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang Hauswirtschaft/Handwerk/Technik
2. Hol- und Bringedienst Arbeitnehmerinnen mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftTätigkeiten, die nach einer fachlichen Ein- arbeitung ausgeführt werden können Hierzu gehören Arbeitnehmerinnen mit sehr einfachen Tätig- keiten (Anmerkung 2) in den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istTätigkeitsbereichen
1. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Hauswirtschaft/Handwerk/Technik
2. Hol- und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Bringedienst
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Samples: Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben 15.1 Auf den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
15.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, eines seiner Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, ohne dass IDEXX Animana vorab eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Jegliche versuchte Abtretung oder Übertragung ist ein Verstoß gegen die hier genannten Einschränkungen und somit null und nichtig.
15.3 Soweit es nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Vertrag ergeben, in den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen wurden, sowie über die Wirksamkeit eines solchen Vertrags bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ordentlichen Rechtswegs durch Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regelungen der freien Rechtswahldeutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS) durch einen Schiedsrichter, der gemäß den geltenden Regelungen ernannt wird, geregelt. Ist der Aussteller XxxxxxxxDas Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle Unterlagen, juristische Person des öffentlichen Rechts die an den Schiedsrichter, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenvon diesem geliefert werden, wird für sind in deutscher Sprache zu verfassen. Der Schiedsrichter entscheidet nach deutschem Recht. Für alle Streitig- keiten Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag der Sitz der Messegesellschaft ergeben, wird die Stadt Ludwigsburg als Ort für die Durchführung des Schiedsverfahrens vereinbart.
15.4 Die Version sämtlicher Kommunikation, die von IDEXX Animana erhalten oder gespeichert wird, sowie Messungen und Überwachungen, die von IDEXX Animana durchgeführt werden, werden als echt betrachtet, bis zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchBeweis des Gegenteils durch den Kunden.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand oder gemäß deutschem Recht nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwÜbrigen unberührt.
15.6 Diese AGB sind sowohl in Deutsch als auch in anderen Sprachen (inkl. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istenglisch) verfasst. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens jeglicher Differenz in Bezug auf Inhalt und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Bedeutung, ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVersion bindend.
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Samples: Lizenzvereinbarung, Lizenzvereinbarung
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte XxxxxxxXxxxx.xx nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens ist dies nicht als Anerkenntnis der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftVerletzungshandlung bzw. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenVerzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, dass sie Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
14.2 Der Mieter kann gegenüber Vergütungsansprüchen XxxxxxxXxxxx.xx nur mit rechtskräftig festgestellten oder von XxxxxxxXxxxx.xx anerkannten Forderungen aufrechnen.
14.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Mieter gegenüber XxxxxxxXxxxx.xx zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags XxxxxxxXxxxx.xx ausgeschlossen.
14.4 Es gilt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechts Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Erfüllungsort (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt Gerichtsstand für den Fall das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxMieter Kaufmann, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von XxxxxxxXxxxx.xx. XxxxxxxXxxxx.xx ist darüber hinaus berechtigt, den Mietern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
14.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in Zusammenhang mit einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem Vertrag am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Dies Gleiches gilt auchfür unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Regelungslücke gewusst hätten; oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie 14.1 Ausschließlicher Erfüllungsort ist - vorbehalt- lich besonderer Vereinbarungen im Zusammen- hang mit Vertrags- schein - der Geschäftssitz der COMRAMO.
14.2 Der Kunde ist nur nach vorheriger schrift- licher Zustimmung der COMRAMO berech- tigt, den Namen der COMRAMO und eine Beschreibung der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen in Pressemittei- lungen und in sonstigen Marketing-Materi- alien zu veröffentlichen und zu verwenden. COMRAMO wird die Zustimmung nicht unbil- lig verweigern.
14.3 Änderungen oder Ergänzungen des jewei- ligen Vertrages oder dieser Geschäftsbedin- gungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, entspricht E- Mail nicht der Schriftform.
14.4 Der jeweilige Vertrag und diese Geschäftsbe- dingungen unterliegen dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht der Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Bundesrepublik Deutschland, Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Über- einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Waren- kauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ).
14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist der freien Rechtswahl. Ist Geschäftssitz der Aussteller XxxxxxxxCOMRAMO, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts Rechts
14.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder öffentlich-rechtliches Sondervermögendieser Geschäftsbedingungen unwirk- sam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Re- gelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmung so nahe wie möglich kommt. Glei- ches gilt für alle Streitig- keiten aus dem den Fall, dass die Parteien nach- träglich feststellen, dass der Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Geschäftsbedingungen lückenhaft sind
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Sonderregelungen bedürfen mindestens Zahlung ist für beide Vertragspartner ausschließlich unser Geschäftssitz.
15.2 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksa- chen – ist der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Sitz unseres Unternehmens oder nach unserer Xxxx auch der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Sitz des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKunden. Die Verjährungsfrist beginnt Gerichts- standvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Sitz im Ausland.
15.3 Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit Rechte und Pflichten aus dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt zwischen uns und unserem Kunden bestehenden Vertragsver- hältnis kommt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) sowie zur Anwendung.
15.4 Unsere Kunden aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei innergemeinschaftlichem Erwerb zum Ersatz des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Schadens verpflichtet, der freien Rechtswahluns entsteht ▪ aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst und/oder ▪ aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte unseres Kunden über seine für die Besteuerung maßgeb- lichen Verhältnisse.
15.5 Die gelieferte Ware ist zum Verbleib in dem mit unserem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Em- bargobestimmungen unterliegende Waren dürfen von unserem Kunden nicht aus dem Vertrag Lieferland exportiert werden. Die gelieferten Waren unterliegen insbesondere deutschen, europäischen und amerikanischen Aus- fuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Es obliegt unserem Kunden, sich über entsprechende Export- und/ oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz Importbestimmungen bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt -beschränkungen zu informieren und ggf. entsprechende Genehmigun- gen zu erwirken. Unser Kunde wird die vorstehenden Verpflichtungen seinen eigenen Abnehmern auferlegen.
15.6 Sollte eine Bestimmung unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder wer- den oder sollten darin Lücken bestehen, so wird dadurch die Gültigkeit der Klageerhebung übrigen Bestimmungen nicht bekannt istbe- rührt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdiejenige wirksame oder durchführ- bare Bestimmung, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allge- meinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen33 Laufzeit der Verträge und Kündigung
(1) Der Entsorgungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Es wird, Einzelgenehmigungen soweit nicht die Bestimmungen über die Anschluss- und Sonderregelungen bedürfen mindestens Benutzungspflicht in der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenAbwassersatzung entgegenstehen, dadurch beendet, dass sie er von einer der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenbeiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
(2) Der Benutzer ist nur zur Kündigung berechtigt, bedürfen sie keiner weiteren Form wenn:
a) das entsorgte Gebäude abgebrochen wird oder sonst wie zerstört ist,
b) das angeschlossene Grundstück veräußert wird oder
c) bei ausschließlich gewerblicher Nutzung der Benutzer den Gewerbebetrieb einstellt.
(Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. 3) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchDESWA ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Benutzer:
a) die Menge oder Beschaffenheit des Schmutzwassers so ändert, dass dadurch die Voraussetzungen für eine Begrenzung des Anschlussrechts oder des Benutzungsrechts nach der Abwassersatzung erfüllt sind, oder
b) die Nutzung des Grundstücks so ändert, dass die bestehende Anschlussleitung zur Entsorgung nicht mehr ausreicht und falls die DESWA sie aus diesem Grund von dem Kanal trennt.
(4) Die Kündigung bedarf der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Textform.
(5) Ohne Kündigung endet der ZPO verlegt hat Vertrag, wenn durch Ursachen, die die DESWA GmbH nicht zu vertreten hat, z. X. Xxxxx, innere Unruhen, Erdbeben, Überschwemmungen, Bodensenkungen und ähnliche Fälle höherer Gewalt, der Anschluss soweit gebrauchsunfähig wird, dass die Fortsetzung des Vertrages unmöglich ist. Die DESWA ist, berechtigt in Abstimmung mit der Stadt, die Entsorgung fristlos einzustellen, wenn der Benutzer den Bestimmungen dieser ABE zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um:
a) eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder sein Sitz Anlagen abzuwenden,
b) zu gewährleisten, dass unzumutbare Störungen anderer Benutzer und erhebliche störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der DESWA oder Dritter ausgeschlossen sind. Die Anhänge I-III sind Bestandteil dieser ABE. Diese Bestimmungen und die dazugehörigen Entgelte können geändert bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung ergänzt werden. Ihre Bekanntmachung erfolgt durch das Amtsblatt für die Stadt Dessau-Roßlau, womit sie als zugegangen, geltend und Vertragsbestandteil werden. Soweit die allgemeinen Entgelte dem Einzelfall nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt gerecht werden, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenkann die DESWA Sondervereinbarungen abschließen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten für alle Geschlechteridentitäten und beziehen auch nicht binäre und divers geschlechtliche Personen mit ein Als Analyse-, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch Mess- und Probenahmeverfahren sind die deutsche Fassung bestimmtjeweils gültigen Deutschen Einheitsverfahren (DEV) oder DIN- Vorschriften anzuwenden.
1. Allgemeine Parameter für häusliche und nichthäusliche Abwasser
1.1 Temperatur (Stichprobe) DIN 38404 – Teil 4 35 °C 1.2 pH-Wert (Stichprobe) DIN 38404 – Teil 5 6,0 – 10,5
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Samples: Allgemeine Bestimmungen Für Die Entwässerung Und Die Entgelte Der Dessauer Wasser Und Abwasser GMBH (Deswa), Allgemeine Bestimmungen Für Die Entwässerung Und Die Entgelte Der Dessauer Wasser Und Abwasser GMBH (Deswa)
Schlussbestimmungen. a) jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die von mindestens einer zeichnungsberechtigten Person von KMBS und dem Vertrags- partner unterzeichnet werden muss. Etwaige Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
b) Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Mitteilungen des Vertragspartners sind nur dann von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamrechtlicher Wirkung, wenn sie elektronisch bei schriftlich und eingeschrieben an KMBS erfolgen und von dieser akzeptiert worden sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
c) Allfällige Gebühren und Kosten der Messegesellschaft unter Verwendung Vertragserrichtung gehen zu Lasten des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb Vertragspartners von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags KMBS.
d) Erfüllungsort ist Wien
e) Es gilt das ausschließlich österreichisches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISGKaufrechtes.
f) sowie Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ganzen Vertrages zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der freien Rechtswahlunwirksamen Bestimmung bestmöglich entspricht.
g) KMBS trifft jedenfalls weder bei der Rücknahme noch bei der neuerlichen Vermietung der Maschinen oder deren Verwertung eine Verpflichtung, allenfalls vorhandene Daten zu sichern oder zu löschen. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Der Vertragspartner erklärt sich im Inland hat Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes damit einverstanden, dass seine Daten aus diesem Vertrag von KMBS zum Zwecke der Verwaltung und falls Auftragserfüllung automationsunterstützt verarbeitet werden. Das Einverständnis umfasst auch die Weitergabe der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Daten an Tochter- und Partnerunternehmen von KMBS. Auch ist der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Vertrags- partner mit der Weiterleitung (Übermittlung) dieser Daten in handelsüblicher Form, insbesondere im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istInteresse des Gläubigerschutzes, des Zahlungsverkehrs und für Werbezwecke von KMBS sowie deren Tochter- und Partnerunternehmen, einverstanden. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtKMBS verweist auf die veröffentlichte Datenschutzerklärung, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtwelche unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx zur Einsicht vorliegt.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Vertragsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen (1) Sämtliche Änderungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch Nebenabsprachen dieses Vertrages werden erst wirksam, wenn sie elektronisch beiderseits schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Alle Angaben und Informationen in diesem Vertrag und in den Erhebungsbogen sind von beiden Seiten streng vertraulich und nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Alle personenbezogene Daten, die der wito gmbh und dem Leistungsträger zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Xxxx übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Leistungsträger kann auf Nachfrage bei der Messegesellschaft unter Verwendung wito gmbh unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Verfahrens eingehenLandes Niedersachsen erhoben werden. Alle Ansprüche Bitte beachten sehen Sie hierzu auch unsere ausführlichen Datenschutzhinweise unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen übrigen Bestimmungen, bzw. des Vertrages insgesamt nicht berührt. Sollte dieser Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so verpflichten sich die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Vertragsparteien, anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung zu setzen, die dem Ende sonstigen Inhalt des MonatsVertrages entspricht.
(4) Der Leistungsträger sichert der wito gmbh zu, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie dass er im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Besitz der Bildrechte für die eingestellten und zugelieferten Bilder ist und diese lizenz- und gebührenfrei im Online Gastgeberverzeichnis veröffentlicht werden dürfen. Der Leistungsträger verpflichtet sich im Hinblick auf Urheber- und Bildrechte, selbständig zu überprüfen, ob ihm die für seine Angebote erforderlichen Nutzungsrechte an angelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen schutzfähigen Bestandteilen seiner Eintragung/seines Angebots zustehen. Er versichert. dass diese Inhalte auch frei von Rechten abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter sind, die aufgrund der Darstellung in Bildern oder Filmen Rechte geltend machen könnten. Er hat die wito gmbh von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
(5) Insbesondere verpflichtet sich der Leistungsträger, die Bestimmungen des Bundesrepublik DeutschlandTelemediengesetzes und der sonstigen Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr, unter Ausschluss die Bestimmungen des UN-Kaufrechts Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und der Preisangabenverordnung einzuhalten.
(CISG6) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Ausschließlicher Gerichtsstand für xxxxxxx Rechtsstreitigkeiten der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Vertragsparteien ist – soweit zulässig - der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.der
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Samples: Vertrag Über Die Vermarktung Touristischer Leistungen, Vertrag Über Die Vermarktung Touristischer Leistungen
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenEs kann unter Punkt 14. oder als eigener Punkt auch als Option ein Abwerbeverbot für Dienstnehmer eingeführt werden, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens sollte ein Bedarf nach einem Abwerbeverbot bestehen. Dies kann besonders bestehen, wenn die Gefahr der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftAbwanderung einer ganzen Abteilung oder eines gesamten Instituts besteht. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenEs kann insbesondere bei universitärem Personal ein Konflikt darin bestehen, dass sie gerade diese wegen ihres Know-How oft von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Unternehmen oder anderen Forschungsinstitutionen abgeworben werden. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für Dieses Abwerbeverbot kann einseitig oder zweiseitig gestaltet sein. Für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamUniversität ist es grundsätzlich vorteilhafter, wenn sie elektronisch bei keinem derartigen Abwerbeverbot unterliegt, da von der Messegesellschaft unter Verwendung Universität die Mobilität als wünschenswert angesehen wird.
14.1. Jegliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden.
14.2. Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich des Verfahrens eingehenVertragsgegenstands. Alle Ansprüche Nebenabreden bestehen nicht. Entwürfe, der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Unterfertigung vorangehender Schriftverkehr etc. können für die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenAuslegung dieser Vereinbarung nicht herangezogen werden.
14.3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich des MonatsAbgehens vom Schriftformangebot, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Telefax oder per E-Mail jedenfalls nicht ausreichend ist. Das Schriftformgebot in den Verträgen ist Standard. Wichtig ist zu wissen, dass nach österreichischem Recht trotz Vereinbarung der Schlusstag Schriftlichkeit es anerkannt ist, dass Verträge dennoch mündlich abgeändert werden können.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, nichtig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Messe fälltübrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Anstelle der unwirksamen, nichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) soll eine Regelung gelten, die im Zusammen- hang mit Rahmen des rechtlich Möglichen dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik DeutschlandWillen der Parteien am Nächsten kommt und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am besten der(den) unwirksamen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGnichtigen, gesetzwidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtentspricht. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istauch für den Fall einer Xxxxx.
14.5. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Vereinbarung wird in 2 (zwei) Ausfertigungen unterfertigt, von denen jede als Original gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende und von denen jede Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteine erhält.
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Samples: Confidentiality Agreement, Vertraulichkeitsvereinbarung
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenDie Kooperationspartner verpflichten sich, Einzelgenehmigungen über alle ihnen bekannt gewordenen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftbekanntwerdenden ge- schäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Sämtliche von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenjeweils anderen Vertragspartei erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Vorgaben der DSGVO bzw. der KDO oder des DSG-EKD. Der Vertrag tritt am 01.01.2021 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er ersetzt die bisher abgeschlosse- nen Kooperationsverträge. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von acht Wochen ordentlich gekündigt werden. Be- gonnene Ausbildungsmaßnahmen mit Auszubildenden der kündigenden Vertragspartei werden bis zum Ab- schluss der Ausbildungsmaßnahme (erfolgreicher Erwerb der Berufsbezeichnung oder Ausscheiden der oder des Auszubildenden) bzw. vereinbarter praktischer Ausbildungsmaßnahmen (z. B. Zusage für Ausbildungs- gang) fortgeführt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch jede Vertragspartei bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist für ihre Wirksamkeit der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Inhaltliche Änderungen des Kooperationsvertrages werden vom Kooperationsbeirat beschlossen und entspre- chend eingearbeitet. Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirk- sam sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Inland hat Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Kooperationspartner, anstelle der unwirksamen Be- stimmung rückwirkend eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und falls Zweck der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istunwirksa- men Bestimmung möglichst nahekommt. Im Falle einer Xxxxx werden sie eine Bestimmung vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit be- dacht worden wäre. Nachfolgend sind die Partner des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Ausbildungsverbundes in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
(1) Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung ist bestrebt den BBSn jährlich die Kosten des Verfahrens und folgende Bandbreite an Aus- bildungsplätzen zur Verfügung zu stellen: Minimum: Ausbildungsplätze Maximum: Ausbildungsplätze
(2) Der Xxxxxx der notwendigen Rechtsvertre- tungpraktischen Ausbildung kann für die unter (1) vereinbarten Ausbildungsplätze fol- gende Praxiseinsätze selbst sicherstellen. Vertragssprache ist DeutschDie einzelnen Angaben sind unabhängig voneinander vorzunehmen. Sollten Bezeichnung der Einrichtung Einsatzbereich Bandbreite der Plätze Minimum Maximum
(3) Darüber hinaus stellt der Xxxxxx der praktischen Ausbildung die folgenden Praxiseinsatzstellen für die Partner im Ausbildungsverbund zur Verfügung: Bezeichnung der Einrichtung Einsatzbereich Bandbreite der Plätze Minimum Maximum
(1) Die Ausbildungseinrichtung stellt für die folgend aufgeführten Ausbildungseinsätze die Bandbreite an Aus- bildungsplätzen pro Ausbildungsjahr zur Verfügung. Bezeichnung der Einrichtung Einsatzbereich Bandbreite der Plätze Minimum Maximum Entsprechend der Empfehlungen der Ausbildungsallianz Niedersachsen werden auf der Grundlage der in Nieder- sachsen vereinbarten Ausbildungspauschalen für die Xxxxxx der praktischen Ausbildung die folgenden Referenz- werte für die Kostenweiterleitung von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich Organisationskosten für die Wahrnehmung von Aufgaben durch die deutsche Fassung bestimmtPfle- geschule sowie für Leistungen der Praxisanleitung für Auszubildende anderer praktischer Ausbildungsträger ver- einbart.
I. Organisationsaufwand der Pflegeschulen für die Organisation und Koordination der Praxiseinsätze
1. Vier Wochen nach Ausbildungsbeginn
2. Spätestens vier Wochen nach Beginn des zweiten Ausbildungsjahres
3. Spätestens vier Wochen nach Beginn des dritten Ausbildungsjahres.
4. Für das derzeitige Ausbildungsjahr 2020/2021 bis zum 01.03.2021 Ein unterjähriger Abbruch der Ausbildung führt zu einer Rückzahlung der bereits gezahlten Pauschale in Höhe von 1/3 von der Pflegeschule an den Xxxxxx der praktischen Ausbildung.
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Samples: Kooperationsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 21 Verfall und Sonderregelungen bedürfen mindestens Verjährung
(1) Die Ansprüche der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben zuständigen Kasse gegen den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamArbeitgeber verfallen, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehennicht innerhalb von drei Jahren seit Fälligkeit geltend gemacht worden sind. Alle Abweichend hiervon verfallen Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – zuständigen Kasse gegen den Arbeitgeber, die Messegesellschaft verjähren bis zum Ablauf des Jahres 2014 fällig geworden sind, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monatenvier Jahren seit Fälligkeit geltend gemacht worden sind. Für den Beginn der Frist gilt § 199 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ent- sprechend. Der Verfall wird auch gehemmt, wenn die Ansprüche rechtzeitig bei Gericht anhängig gemacht wurden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Verfallfristen gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(2) Ansprüche des MonatsArbeitgebers auf Erstattung der Urlaubsvergütung verfallen zugunsten der zuständigen Kasse, wenn sie nicht bis zum 30. September des Kalenderjahres geltend gemacht worden sind, welches auf das Kalender- jahr folgt, in den dem der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben Erstattungsanspruch entstanden ist. Im Falle der Beendigung des Unterliegens Arbeitsverhältnisses und im Fall der Fortsetzung des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Arbeitsverhältnisses, ohne dass der Arbeitnehmer weiter von dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfasst wird, verfallen die Ansprüche jedoch bereits am 15. des zweiten auf den Monat der Beendigung folgenden Monats.
(3) Wird der Arbeitgeber rückwirkend zur Meldung und Beitragszahlung herangezogen, so beträgt die Verfallfrist in allen Fällen des Absatz 2 zwei Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Einzugsstelle dem Arbeitgeber seine Beitragspflicht mitgeteilt hat, im Falle eines Rechtsstreits jedoch frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem rechtskräftig oder durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien festgestellt wird, dass der Betrieb von diesem Tarifvertrag erfasst wird.
(4) Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche der Kassen gegen den Arbeitgeber und Ansprüche der Arbeitgeber gegenüber den Kassen beträgt drei Jahre. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche der Kassen gegen den Arbeitgeber und Ansprüche der Arbeitgeber gegenüber den Kassen, die bis zum Ablauf des Jahres 2014 fällig geworden sind, vier Jahre. Die Verjährungsfristen gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Zahlungen auf inländische Bankkonten erfolgen für den Empfänger kostenfrei. Werden Zahlungen ins Ausland erfor- derlich, so hat der Empfänger die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der ZVK-Bau und der notwendigen Rechtsvertre- tungULAK gegen Arbeitgeber und deren Arbeit- nehmer sowie für Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen ist Wiesbaden. Vertragssprache Dies gilt auch für Beitragsansprüche der UKB.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist Deutsch. Sollten Berlin Gerichtsstand für Ansprüche der ZVK-Bau und der ULAK gegen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Gebiet der fünf neuen Bundesländer und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche dieser Arbeit- geber und Arbeitnehmer gegen diese Kassen.
(3) Abweichend von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen Absatz 1 ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der Kassen gegen Arbeitgeber mit Betriebssitz in Berlin und deren Arbeitnehmer sowie für Ansprüche dieser Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtKassen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen9.1 Es gelten vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon ganz oder teilweise abweichende und / oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, Einzelgenehmigungen selbst wenn BRUNATA-METRONA diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
9.2 Die Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Entgegennahme von Mitteilungen und Sonderregelungen bedürfen zur Abgabe von verpflichtenden Erklärungen für BRUNATA-METRONA berechtigt.
9.3 Um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, ist BRUNATA-METRONA berechtigt, Dritte zu beauftragen.
9.4 Sofern ein Vertreter des Auftraggebers den Auftrag erteilt, weist dieser BRUNATA- METRONA auf Wunsch seine Vertretungsberechtigung nach.
9.5 BRUNATA-METRONA behält sich vor, die Regelungen dieser AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterli- chen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Die Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der textlichen Bestätigung durch Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Messe- gesellschaftRechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang bei BRUNATA-METRONA. Soweit Zulassungsschreiben BRUNATA-METRONA weist den Hinweis enthaltenAuftraggeber in der Änderungsankündigung auf Fristen sowie auf die Folgen einer stillschweigenden Entgegennahme der Mitteilung ausdrücklich hin.
9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam oder undurchführ- bar sein oder werden, dass sie von so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). übrigen Bestimmungen.
9.7 Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountVertragspartner ein Kaufmann, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München für alle Streitig- keiten Ansprüche, die sich aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtaufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies Gleiches gilt auchgegenüber Personen, wenn der Aussteller die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller in Deutschland haben oder Personen, die nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt hat haben oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt deren Wohnsitz oder gewöhn- licher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.8 Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Rechtswahl gilt nichtnur insoweit, falls als dass dadurch zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftVerbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beauftragung seinen gewöhn- lichen Aufenthalt hat, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt nicht entzogen werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Geräte Miete Rauchmelder
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ist dazu berechtigt, Einzelgenehmigungen Dritte mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. Er ist berechtigt, die verwendete Infrastruktur des Internets und Sonderregelungen bedürfen mindestens mit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftDurchführung in Zusammenhang stehende Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, ohne Mitteilung an den Kunden machen zu müssen, es sei denn, dem Kunden entstehen hierdurch Nachteile. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ist berechtigt, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenzur Leistungserbringung neue/andere Technologien, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Verfahren oder Systeme zu verwenden, als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamangeboten, wenn sie elektronisch bei dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Erfüllungsort ist Bad Zwischenahn. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, wird für alle Streitig- keiten Bad Zwischenahn. Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen geschlossenen Verträgen abzutreten oder in Zusammenhang sonst Rechte oder Pflichten aus mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtXxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Xxxxx Xxxxxxx Dienstleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auchauch für Gewährleistungsansprüche. Die Rechtsnachfolger von Xxxxxx sind an die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, gebunden. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen, bzw. unvollständigen Bestimmung gilt eines dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz sie die Unwirksamkeit, bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt die Unvollständigkeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtBestimmung gekannt hätten.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Änderungen, Einzelgenehmigungen Ergänzungen und Sonderregelungen Kündigungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform, für Ver- tragsschlüsse ab 25.05.2018 der Textform, mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDies gilt auch für Geschäftsbedingungen von Kunden, dass sie von denen der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenRegis- trar nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde juristische Person oder eine Person ohne Gerichts - stand oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist, ist St. Ingbert Erfüllungsort, Leistungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Dienstleistungen entsprechend dieser Registrierungsvereinbarung.
3. Es gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss der Bestim- mungen des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht über den Kauf beweglicher Sachen.
4. Sofern die Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung – oder Teile hiervon – den Bestimmungen, Bedingungen, Policies oder sonstigen Regelungen der freien Rechtswahlbetref- fenden Registrierungsstellen oder ICANN widersprechen, so gelten die Bestimmun- gen, Bedingungen, Policies oder sonstigen Regelungen der betreffenden Registrie- rungsstellen oder von ICANN.
5. Ist Sollten Bestimmungen dieser Registrierungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Aussteller Xxxxxxxxübrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Klauseln, juristische Person des öffentlichen Rechts deren rechtliche Anwendung wegen eines rechtlichen Fehlers oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenwegen Ungültigkeit nicht Anwendung finden können, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag sollen soweit möglich durch Klauseln ersetzt werden, die rechtlichen Bestand haben, die der Sitz ursprünglichen wirtschaftli- chen Absicht am ehesten entsprechen und die von den Parteien bei Kenntnis der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtUnwirksamkeit bei Vertragsschluss vereinbart worden wären. Dies gilt auchSoweit rechtlich zu- lässig, wenn erfolgt ein Ersatz der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Klausel im Inland hat vorstehend beschriebenen Umfang durch den Registrar.
6. Beide Texte dieser Registrierungsvereinbarung in deutscher und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt englischer Spra- che sind verbindlich, im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Zweifelsfalle gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtFassung.
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Samples: Registrierungsvereinbarung
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16.1 Soweit im Lizenzvertrag oder in diesen „Allgemeinen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag“ nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist, Einzelgenehmigungen ist der Mieter nicht berechtigt,
(i) Forderungen, die ihm gemäß dem Lizenzvertrag zustehen, gegen Forderungen des Vermieters aus dem Lizenzvertrag aufzurechnen oder
(ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Lizenzvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche des Mieters sind unbestritten, entscheidungsreif oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden.
16.2 Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Sonderregelungen Zahlungen der Geschäftssitz des Vermieters.
16.3 Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrags oder dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag“ bedürfen mindestens zu ihrer W irksamkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
16.4 Der Lizenzvertrag sowie diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag“ und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung Ausschluss des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKollisionsrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ist ausgeschlossen.
16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag oder diesen „Allgemeinen Vertrags- bedingungen Lizenzvertrag“ einschließlich ihrer Wirksamkeit ist, soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxMieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter kann den Mieter darüber hinaus an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen des Lizenzvertrags oder dieser „Allgemeinen Vertrags- bedingungen Lizenzvertrag“ ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Regelungslücke.
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Samples: Software License Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen18.1. Das Deckblatt, Einzelgenehmigungen dieser Vertrag und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch dessen Anhänge regeln die Messe- gesellschaftBeziehungen zwischen den Vertragspartnern abschließend und ersetzen sämtliche vor Vertragsschluss geführten Verhandlungen und Korrespondenzen. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenAusdrücklich wird festgehalten, dass sie keine mündlichen und/oder schriftlichen Nebenabreden getroffen wurden.
18.2. Dieser Vertrag, dessen Anhänge, allfällige Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
18.3. Zur Ausübung von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bestimmte Mitteilungen sind in schriftlicher Form (Unterschriftper Brief oder mit Telefax/E-Mail und anschließender brieflicher Bestätigung) an die im Deckblatt angegebenen Adressen der Vertragspartner zu richten.
18.4. Die Vertragspartner sind verpflichtet, jede Änderung der zu Vertragsbeginn gemeldeten Daten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
18.5. Wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein sollten, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das gilt sinngemäß für eine Ergänzung des Vertrages im Fall von Regelungslücken.
18.6. Der Kunde hat GBV jährlich und auf begründetes Verlangen der GBV auch jederzeit zu bestätigen, dass er nach wie vor zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
18.7. Dieser Vertrag oder einzelne daraus entspringende Rechte und Pflichten dürfen nur Für den Fall, dass sich die Eigentumsverhältnisse (Gesellschafterstruktur) am Kunden oder Dienstleister mittelbar oder unmittelbar wesentlich ändern (mehr als 25 %), wird der Kunde GBV unverzüglich schriftlich darüber informieren. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für In diesem Fall ist GBV berechtigt, die Veranstaltung registriert gemäß dem Vertrag übernommenen Leistungen sofort einzustellen und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehendas Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren Dieses Sonderkündigungsrecht kann innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den vier Wochen nach Zugang der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istschriftlichen Anzeige ausgeübt werden. Im Falle der Ausübung des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Sonderkündigungsrechtes geltend die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungRechtsfolgen einer Kündigung aus wichtigem Grund sinngemäß. Vertragssprache ist DeutschDem Kunden steht diesfalls kein wie auch immer gearteter Schadenersatzanspruch zu.
18.8. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt Die Anfechtung des Vertrags wird ausschließlich durch wegen Irrtums, Änderung der Geschäftsgrundlagen oder Verkürzung über die deutsche Fassung bestimmtHälfte ist ausgeschlossen.
18.9. Das Deckblatt, dieser Vertrag und alle Anhänge oder Nebenabreden werden in zwei Exemplaren ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält.
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Samples: Distribution Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen21.1 Änderungen und Ergänzungen dieser EKB-Prod oder ihre Aufhebung bedürfen der Schriftform. Diese schließt die elektronische Form über ein elektronisches System – nicht aber über E-Mail oder eine sonstige Übertragung - ein, Einzelgenehmigungen sofern zwischen den Vertragsparteien ein elektronischer Datenaustausch über ein von Sono zur Verfügung gestelltes oder über ein von Sono ausdrücklich bestätigtes elektronisches System eingerichtet und Sonderregelungen bedürfen mindestens in Funktion ist. Das vorgenannte Formerfordernis gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Formvorschrift. Abweichend hiervon ist in allen Fällen, in denen für Erklärungen nach diesen EKB-Prod Schriftform vorgesehen ist, diese auch durch
21.2 Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation einer der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenbeiden Vertragsparteien dergestalt, dass sie Liefer- oder Zahlungsschwierigkeiten eintreten oder absehbar werden oder die Vertragserfüllung anderweitig in Gefahr gerät, so ist der andere Vertragspartner hierüber so rechtzeitig informieren, dass auf seiner Seite drohende Schäden möglichst vermieden oder minimiert werden, und er frühzeitig die Vertragserfüllung sichernde und/oder schadensvermeidende -oder vermindernde Dispositionen treffen kann. Überdies hat der der andere Vertragspartner in einem solchen Fall das Recht von den unerfüllten Leistungserbringungen und Vertragsteilen Abstand zu nehmen.
21.3 Sollten Regelungen der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdengeltenden Vertragswerke in mehreren Sprachen existieren und inhaltlich voneinander abweichen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)gilt vorrangig die deutsche Version.
21.4 Soweit einzelne Regelungen dieser EKB-Prod oder anderer Verträge im Sinne des Art. Ist 1.1 unwirksam sein oder werden, so bleiben die EKB-Prod oder der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch betroffene andere Vertrag im Übrigen wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Vertragsparteien werden in diesem Falle eine Regelung treffen,
21.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Sono ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche gegen den Partner an dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags für dessen Sitz oder Niederlassung zuständigen Gericht geltend zu machen.
21.6 Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt ausschließlich das Recht der freien RechtswahlBundesrepublik Deutschland. Ist Ausgeschlossen ist das auf andere Rechtsordnungen verweisende Kollisionsrecht und das Übereinkommen der Aussteller XxxxxxxxVereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf.
21.2 In case the economic situation of one or both contractual parties deteriorates in such a way that difficulties regarding delivery or payment arise or are anticipated or the fulfilment of the contract is at risk in any other way, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichthe other contractual party must be notified in good time to be able to avoid or minimise potential damage on its side and make dispositions in good time to ensure the fulfilment of the contract and/or avoid or reduce any damage. In addition, in such a case, the other contractual party shall be entitled to withdraw from the parts of the service or the contract that have not yet been completed.
21.3 If provisions of the applicable agreements exist in several languages and differ in content, the German version shall take precedence over the other versions.
21.4 If individual provisions of these ToP-rechtliches SondervermögenProd or other contracts are or become invalid as envisaged by Section 1.1, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder this shall not affect the validity of the ToP-Prod or the affected other contract. In any such case, the contractual parties shall agree upon a provision which comes as close as possible to the economic purpose pursued by the invalid provision. The same shall apply in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtcase of a gap in the contract.
21.5 Munich, Germany, shall be the exclusive place of jurisdiction. Dies gilt auchIn addition, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwXxxx shall be entitled to file claims against the Partner at the compe- tent court at the Partner’s company headquarters or branch office.
21.6 The law of the Federal Republic of Germany shall apply exclusively. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögensConflict-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtof-law regulations that refer to other legal systems and the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of 11 April 1980 are excluded.
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Samples: Terms of Purchase
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 17.1. Für die Gültigkeit von Änderungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens Ergänzungen des Vertrags und der textlichen Bestätigung durch AGB ist die Messe- gesellschaftSchriftform erforderlich. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenAuf die Änderung und Ergänzung der AGB kommt Punkt 3.4 dieser AGB zur Anwendung.
17.2. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass sie die gegenseitige Kommunikation und die Zustellung von Schriftsachen mittels Schriftsachen erfolgen kann, die wie folgt verschickt werden:
a) persönlich, per Post – an die Adresse des Sitzes, die im einschlägigen Handelsregister oder in einem anderen Register eingetragen ist, oder an die Adresse des ständigen Wohnsitzes,
b) mit der elektronischen Post (Mail) – an die von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Gesellschaft XBS und der anderen Vertragspartei angeführten Adresse.
17.3. Eine Schriftsache/Mitteilung wird als ordnungsgemäß zugestellt betrachtet: (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits i) bei der Messegesellschaft als Kunde Versendung der Schriftsache/Mitteilung per E-Mail im Moment, in dem das Gerät, mit dem die Schriftsache/Mitteilung verschickt wird, eine Bestätigung generiert, (ii) bei der Versendung mit der Post am siebten Tag ab dem Tag des Abschickens in Form einer Einschreibesendung mit Rückschein, (iii) persönlich am Tag der Annahme oder der Verweigerung der Annahme durch den Adressaten. Jegliche Änderung der Adressen für die Veranstaltung registriert Zustellung von Schriftsachen haben sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig mitzuteilen.
17.4. Alle Streitsachen, die aus Rechtsverhältnissen aufgrund des Vertrags und/oder der AGB oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder den AGB entstehen, einschließlich von Streitsachen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung und verfügt er über einen persönlichen Accountdes Erlöschens des Vertrags und/oder der AGB, Signaturdie nicht durch eine gegenseitige Vereinbarung beigelegt werden, sind werden dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht der Slowakischen Republik zur Entscheidung vorgelegt.
17.5. Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einem Antrag auf Behebung an die Bestellungen/Angebote auch wirksamGesellschaft XBS zu wenden, wenn sie elektronisch er nicht zufrieden damit ist, wie die Gesellschaft X seine Reklamation bearbeitet hat, oder wenn er glaubt, dass die Gesellschaft X seine Rechte verletzt hat. Der Verbraucher hat das Recht, bei einem Subjekt der alternativen Streitbeilegung einen Antrag auf Eröffnung einer alternativen Streitbeilegung einzureichen, wenn die Gesellschaft XBS auf einen Antrag gemäß dem vorangegangenen Satz ablehnend oder nicht innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen ab dem Tag seiner Absendung geantwortet hat. Den Antrag reicht der Verbraucher beim zuständigen Subjekt für alternative Streitbeilegung ein, wobei die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden, damit nicht berührt wird.
17.6. Der Antrag kann auch über die Plattform für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitsachen eingereicht werden, die Sie unter der Internetadresse xxxxx://xxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxx/xxxx/?xxxxx=xxxx.xxxx.xxxx finden.
17.7. Anregungen, Beschwerden und Reklamationen nimmt die Gesellschaft XBS unter der Postanschrift in der Kopfzeile dieser AGB und unter der E-Mail-Adresse xxxxxxxxx@x-xxxxxxxxxxxx.xxx an.
17.8. Rechtsverhältnisse, die durch den Vertrag und/oder die AGB nicht ausdrücklich geregelt werden, richten sich ausschließlich nach der Rechtsordnung der Slowakischen Republik:
a) im Verhältnis zu den Verbrauchern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts und dies nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch;
b) im Verhältnis zu sonstigen Personen (die nicht in Buchstabe a) oben angeführt sind) nach den Vorschriften des Handelsrechts und dies nach dem Handelsgesetzbuch und den sonstigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften.
17.9. Die Gesellschaft XBS stellt den Schutz personenbezogener Daten von Personen (der anderen Vertragspartei) sicher, die natürliche Personen sind, und dies im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Messegesellschaft unter Verwendung Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (nachstehend nur „DSGVO“), wobei sie der anderen Vertragspartei nähere Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Dokument „Politik zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten“ gewährt, das auf der Homepage des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenHotels: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx veröffentlicht ist.
17.10. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, AGB sind in den der Schlusstag der Messe fälltslowakischer und englischer Sprache ausgearbeitet und veröffentlich. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, Bei Unterschieden zwischen diesen Sprachfassungen geht die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutschslowakische Sprachfassung vor.
17.11. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt einzelne Bestimmungen des Vertrags oder individuelle Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr berührt dies nicht die Gültigkeit oder Wirksamkeit der Richtigkeit; anderen Bestimmungen der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtzugehörigen Verträge und AGB.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Schlussbestimmungen. Alle 15.1 Diese AGB und der jeweilige Vertrag enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Abreden außerhalb dieser AGB und des jeweiligen Vertrages sind nicht getroffen worden. Mündliche Nebenabreden, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch Änderungen, Ergänzungen, Zusagen, Zusicherungen / Beschaffenheitsgarantien / Garantien sowie Ähnliches sind nicht vereinbart worden.
15.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenAbwicklung oder die Beendigung des Vertrages, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für ist – soweit die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxVertragsparteien Kaufleute, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag rechtliche Sondervermögen sind – Berlin. xxxxxxxx.xx kann den Vertragspartner jedoch wahlweise auch an seinem allgemeinen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen jeden sonst zulässigen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtverklagen. Dies gilt auchnicht, wenn zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
15.3 Für die von den Vertragsparteien auf der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und falls für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art und egal worauf gerichtet, gilt ausschließlich das Recht der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwBundesrepublik Deutschland. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istDies gilt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Dies gilt nicht, falls wenn zwingende gesetzliche Vorschriften die Anwendung anderen Rechts vorschreiben.
15.4 Der Kunde erklärt mit seiner auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und seinen ständigen Wohnsitz in der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftBundesrepublik Deutschland hat. Sofern er nicht volljährig und / oder nicht voll geschäftsfähig sein sollte, versichert er mit seiner auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung ausdrücklich, dass die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegt, er somit zu dieser auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung berechtigt ist.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB / des jeweiligen Vertrages aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; diese gelten unverändert weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der Umdeutung eine wirksame Ersatzbestimmung, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert die Vertragsparteien bei Kenntnis des Streitgegenstandes zugewiesen sind Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um die mit der unwirksamen Bestimmung gewünschten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke zu erreichen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben diesen zumindest nahe zu kommen. Ist eine Umdeutung nicht möglich, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die geeignet ist, die mit der unwirksamen Bestimmung gewünschten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke zu erreichen oder diesen zumindest nahe zu kommen. Im Falle Gleiches gilt, wenn bei der Durchführung dieser AGB / des Unterliegens jeweiligen Vertrages eine ergänzungsbedürftige Xxxxx des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVertrages offenbar wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. a) Die Parteien könnten während der Leistungserbringung oder der Ausführung der Bestellung vertrauliche Informationen austauschen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen vertraulichen Informationen verbleiben im Eigentum der offenlegenden Partei und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie müssen von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt empfangenden Partei für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Offenlegungsdatum vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die: (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun des Empfängers öffentlich bekannt werden, (ii) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne dessen unrechtmäßige Handlung bekannt sind, (iii) der Empfänger von einer dritten Partei ohne Beschränkungen, wie jene in diesem Artikel, empfangen hat, oder (iv) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden. Jede Partei behält das Eigentum an ihren vertraulichen Informationen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechte, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen. Ist Ein Empfänger von vertraulichen Informationen darf solche vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountoffenlegenden Partei nicht offen legen, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie wobei HONEYWELL vertrauliche Informationen gegenüber ihren Konzerngesellschaften im Zusammen- hang mit Sinne des §§ 15 ff. AktG, Angestellten, Führungskräften, Beratern, Vertretern und Auftragnehmern offen legen darf. b) Diese AGB (einschließlich schriftlicher Nebenvereinbarungen) stellen die vollständige Vereinbarung zwischen HONEYWELL und dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht KUNDEN dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Abmachungen und können nur durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung ergänzt werden. Mündliche Nebenabreden betehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. c) Der KUNDE darf Rechte und Pflichten hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HONEYWELL nicht übertragen. HONEYWELL kann ihre Pflichten aus einem Auftrag ohne die Zustimmung des KUNDEN als Unterauftrag weitergeben. d) Hierin nicht enthaltene und ausdrücklich niedergelegte Erklärungen, wenn Gewährleistungen, Handlungsweisen oder Handelsbräuche sind für HONEYWELL nicht bindend. e) Überschriften und Untertitel dienen nur der Aussteller Erleichterung der Bezugnahme und ändern die Bedeutung oder die Auslegung dieser AGB nicht. f) Der Verzicht von HONEYWELL auf Durchsetzung eines Rechtsmittels wegen Vertragsbruch des KUNDEN stellt keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Verzicht auf Rechtsmittel bei künftigen Vertragsverletzungen dar. g) Für den Fall, dass festgestellt wird, dass eine Regelung dieser AGB gesetzeswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und falls Durchsetzbarkeit der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. In diesen Fällen soll dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftAuftrag eine Regelung hinzugefügt werden, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert in ihren Bestimmungen insoweit der alten ähnelt, als dies bezüglich 17. MISCELLANEOUS. a) The parties may exchange confidential information during the performance or fulfilment of any purchase order. All confidential information shall remain the property of the disclosing party and shall be kept confidential by the receiving party for a period of 10 years following the date of disclosure. These obligations shall not apply to information which the receiving party can show it is: (i) publicly known at the time of disclosure or becomes publicly known through no fault of recipient, (ii) known to recipient at the time of disclosure through no wrongful act of recipient, (iii) received by recipient from a third party without restrictions similar to those in this section, or (iv) independently developed by recipient. Each party shall retain ownership of its confidential information, including without limitation all rights in patents, copyrights, trademarks and trade secrets. A recipient of confidential information may not disclose such confidential information without the prior written consent of the disclosing party, provided that Honeywell may disclose confidential information to its affiliated companies in the sense of §§ 15 AktG et seqq., employees, officers, consultants, agents, and contractors. b) These terms and conditions constitute the entire agreement of Honeywell and Customer, superseding all prior agreements or understandings, written or oral, and cannot be amended except by a mutually executed writing. c) Customer may not assign any rights or duties hereunder without Xxxxxxxxx'x written prior consent. Honeywell may subcontract its obligations hereunder without Customer´s consent. d) No representation, warranty, course of dealing, or trade usage not contained or expressly set forth herein will be binding on Honeywell. e) Headings and captions are for convenience of reference only and do not alter the meaning or interpretation of these terms and conditions. f) No failure by Honeywell to enforce at any time for any period the provisions hereof shall be construed as a waiver of such provision or of the right of Honeywell to enforce thereafter each and every provision. g) If any provision herein is determined to be illegal, invalid, or unenforceable, the validity and enforceability of the remaining provisions shall not be affected and, in lieu of such provision, a provision as similar in terms as may be legal, valid, and enforceable shall be added hereto. h) Provisions herein which by their very nature are intended to survive termination, cancellation, or completion of Customer´s order after acceptance by Honeywell shall survive such termination, cancellation, or completion. i) All stenographic and clerical errors are subject to correction. j) These terms and conditions shall confer no benefit on any third party or the right to enforce any term or condition. Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit möglich ist.
h) Bestimmungen, die nach ihrer Art die Kündigung, Stornierung oder Fertigstellung des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle Auftrags des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens KUNDEN nach Annahme durch HONEYWELL fortgelten sollen, gelten fort.
i) Alle Übertragungs- und Schreibfehler unterliegen der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtKorrektur.
j) Diese AGBs gewähren keine Rechte an Dritte.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 20.1 Sämtliche Transaktionen betreffend A-Token zwischen Bitpanda und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass dem Kunden (soweit sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das sich direkt oder indirekt auf diese Transaktionen beziehen) unterliegen österreichischem Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts Kaufrechts.
20.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Bitpanda und Kunden aus oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtA-Token ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von Bitpanda befindet. Dies gilt auchfür Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur dann, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls Sprengel jenes Gerichts der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Wohnsitz, der ZPO verlegt hat gewöhnliche Aufenthalt oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtOrt der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
20.3 Bitpanda ist berechtigt, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betriffteine allfällige Klage gegen Xxxxxx, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
20.4 Klagen eines Unternehmers gegen Bitpanda können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, dienen in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von Bitpanda befindet.
20.5 Falls der vorliegende Vertrag in unterschiedlichen Sprachversionen existieren sollte, wird ausdrücklich klargestellt, dass bei sich dadurch ergebenden Widersprüchen alleine die Bestimmungen der deutschsprachigen Fassung verbindlich sind.
20.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB dadurch nicht berührt und insbesondere bleiben die Hauptpflichten der Parteien gemäß diesen AVB dadurch unberührt. Eine unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung dieser AVB ist nur in dem Maß ungültig, insoweit diese ausschließlich informativen ZweckenUnwirksamkeit, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit in Bezug auf eine Rechtsordnung festgestellt wurde. Eine solche Feststellung hat keinen Effekt auf die AVB in anderen Rechtsordnungen. Eine unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung dieser AVB wird ausschließlich – soweit gesetzlich zulässig – durch eine solche rechtswirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die deutsche Fassung bestimmt.ihr nach dem rechtlich und
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16.1. Nebenabreden, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftschriftlich, mündlich oder konkludent, haben wir nicht getroffen.
16.2. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenWir können diese SMB jederzeit aus technischen, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen mit Wirkung für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountZukunft ändern. Wir werden Dir eine Änderung dieser SMB spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform mitteilen. Du kannst der Änderung vor ihrem Inkrafttreten zustimmen oder ihr widersprechen, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamXxxxx Zustimmung gilt jedoch als erteilt, wenn sie elektronisch bei Du der Messegesellschaft Änderung nicht vor ihrem Inkrafttreten widersprochen hast. Wir werden Dich hierauf in unserer Änderungsmitteilung beson- ders hinweisen. Wir behalten uns vor, Dein Abonnement zu kündigen, falls Du einer Änderung dieser SMB widersprichst.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieser SMB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurch- führbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Du und wir sind dann verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was Du und wir nach dem Sinn und Zweck dieser SMB vereinbart hätten, wenn wir die Fehlerhaf- tigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für Regelungslücken in diesen SMB. Diese Ziffer 16.3 soll keine bloße Beweislastumkehr zur Folge haben, sondern § 139 BGB insgesamt abbedingen.
16.4. Dein Abonnement und diese SMB sowie alle Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Verwendung Ausschluss derjenigen Normen des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen internationalen Privatrechts, die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenzur Anwendung des Rechts eines anderen Staates als Deutschland führen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Anwendung des Monats, Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
16.5. Die Zuständigkeit der Gerichte für Streitigkeiten zwischen uns und Dir in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDeinem Abonnement und diesen SMB richtet sich nach den gesetzlichen Vor- schriften. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller Wenn Du nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Deinen Wohnsitz oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtDeinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein anderes Land außerhalb Deutschlands verlegst, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die können wir ge- gen Dich vor den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtGerichten in Berlin klagen.
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Samples: Swapfiets E Scooter Rental Terms
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen22.1. Der Kunde kann nur mit von NETZkultur anerkannten oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen bzw. mit Forderungen aufgrund von Mängeln auf- rechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Gegenansprü- che aus diesem Vertragsverhältnis stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, Einzelgenehmigungen 367 BGB verrechnet.
22.2. Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftli- cher Zustimmung von NETZkultur an Dritte abtreten.
22.3. NETZkultur kann Lieferungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Leistungen ganz oder teilweise durch die Messe- gesellschaftvon ihr beauftragte Unterauftragnehmer ausführen lassen.
22.4. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenim Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde, dass erfolgen Erklä- rungen der Vertragspartner an die im Vertrag angegebenen Adressdaten. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Adressdaten dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshand- lung gilt als erfolgt, wenn sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdeneinem Vertragspartner nachweislich an die angegebene oder eine aktualisierte Adresse/Fax/E-Mail abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, bedürfen da sich die betreffende Adresse/Fax-Num- mer/E-Mail zwischenzeitlich geändert hatte und eine Mitteilung darüber un- terblieben ist.
22.5. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie keiner weiteren Form (Unterschrift)schriftlich von beiden Vertragspart- nern bestätigt werden.
22.6. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird so ist Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem diesem Vertrag der Sitz von NETZkultur. Gleiches gilt für den Erfüllungsort, es sei denn, die Vertrags- partner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen.
22.7. Es gilt - auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden - das Recht der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Verein- ten Nationen über Verträge über den internationalen Gerichtsstand – bestimmtWarenkauf (CISG).
22.8. Dies gilt auchIst eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich un- wirksam, wenn so bleibt der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Vertrag im Inland hat Übrigen wirksam. Der Kunde und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwdie NETZ- kultur verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihre wirt- schaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu er- setzen. gewöhnlicher Auf- enthalt Gleiches gilt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Vertragslücke.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen10.1 Sollte eine Bestimmung der Investment AGB un- wirksam sein, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch so bleiben die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Bestimmungen im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Übrigen wirksam.
10.2 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Vorbehaltlich anderer Angaben der EVC Crowdinvest gegenüber Anlegern im Einzelfall, stehen andere Sprachen als Vertrags- oder Kom- munikationssprache nicht zur Verfügung.
10.3 Für den Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich bei dem Anleger um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, unter Ausschluss des UNgilt die Rechtswahl nicht, insoweit zwingende Verbraucherschutzvor- schriften desjenigen EU-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Anleger, der freien Rechtswahl. Ist Verbraucher ist, einen über die Verbraucherschutzvorschriften der Aussteller XxxxxxxxBundesrepub- lik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.
10.4 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Ge- richtsstand gegeben ist, juristische ist Berlin für alle Streitig- keiten aus oder im Zusammenhang mit der aus dem Finanzanlagenvermittlungsvertrag resultie- renden Vertragsbeziehung ausschließlicher Ge- richtsstand, sofern der Anleger Kaufmann, juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Sondervermögen ist oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ei- nem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder seinen (Wohn-)Sitz nach Geltung dieser Nutzungsbedin- gungen in das Nicht-EU-Ausland verlegt hat.
10.5 Sofern es sich bei Anleger um einen Unternehmer im Inland hat Sinne des § 14 BGB handelt, wird § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und falls S. 2 BGB abbedungen. Anhang zu den Investment AGB − Anhang 1 Investment AGB: Vorvertragliche Verbraucherinformationen zum Finanzanlagen- vermittlungsvertrag − Anhang 2 Investment AGB: Widerrufsbeleh- rung betreffend den Finanzanlagenvermittlungs- vertrag Bei dem Finanzanlagenvermittlungsvertrag zwischen dem Anleger, der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Verbraucher im Zeitpunkt Sinne des § 13 des Bürgerli- chen Gesetzbuches (BGB) ist (im Folgenden „Anleger“) und der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftEVC Crowdinvest GmbH, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert Unternehmer(in) im Sinne des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist§ 14 BGB ist (im Folgenden auch „Unterneh- mer“, Unternehmer und Anleger zusammen auch die „Parteien“), handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen nach §§ 312c, 312d Abs. Im Falle 2 BGB. Dieses Informationsblatt wurde von dem Unterneh- mer zur Information des Unterliegens Anlegers erstellt und enthält nachfolgend die gemäß § 312d Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen nach Maßgabe des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten Artikels 246b des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtEin- führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EG- BGB).
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Samples: Nachrangdarlehensvertrag
Schlussbestimmungen. (1) Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen in diesen AGB bezeichneten Geschäfte unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort ist Furth im Wald.
(3) Für sämtliche gegenwärtigen und Sonderregelungen bedürfen mindestens zukünftigen Ansprüche aus der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Geschäftsverbindung ist der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits Gerichtsstand – und zwar auch bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamWechsel- oder Scheckklagen – Xxxxx im Wald, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Sondervermögen ist. Darüber hinaus ist Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand bei Scheck- oder Wechselklagen – bestimmt. Dies gilt auchFurth im Wald, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller Besteller nach Vertragsschluss seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungs- bereich Gebiet der ZPO Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Sitz bzw. sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt im Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Anwendungsbereich entweder der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVO) oder des Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen eröffnet ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Unberührt hiervon bleibt der Vorrang ausschließlicher Gerichtsstände, insbesondere der des Mahnverfahrens nach § 689 Abs. 2 ZPO.
(4) Sollten einzelne oder mehrere dieser Bestimmungen teilweise oder vollständig nichtig oder aus sonstigen Gründen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. In diesem Falle verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine den wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommende, rechtlich wirksame Ersetzungsklausel zu vereinbaren. Solange sie das nicht tun, gilt nichtvon Anfang an das rechtliche Zulässige als vereinbart, falls das dem wirtschaftlichen Zweck der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenFall, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtdass sich eine Regelungslücke offenbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen18 Kündigung eines Gesellschafters
(1) Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres, Einzelgenehmigungen erstmals jedoch zum 31. Dezember 2015 durch eingeschriebenen Brief gegenüber den anderen Gesellschaftern kündigen. Für die Wahrung der Frist ist das Aufgabedatum des Poststempels maßgebend.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere in der Beendigung des Entsorgungsvertrages der Gesellschaft mit der Stadt Köln zu sehen.
(3) Durch die Kündigung wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit dem Kündigungstermin aus der Gesellschaft aus, die von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, sofern die Gesellschafterversammlung nicht die Auflösung beschließt. Der kündigende Gesellschafter REMONDIS GmbH & Co. KG ist verpflichtet, nach Xxxx der Gesellschafterin Stadtwerke Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung seinen Anteil auf diese selbst, auf einen oder mehrere Gesellschafter oder auf einen Dritten zu übertragen. Für die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters gilt § 6 Absatz (6) dieses Vertrages. Den Gesellschaftern sind ihre bisherigen und Sonderregelungen bedürfen mindestens zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages mit Blick auf den Betrieb der textlichen Bestätigung durch in § 2 Absatz (1) dieses Vertrages bezeichneten Anlagen geplanten Aktivitäten im Bereich der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Köln untereinander bekannt und es steht ihnen – ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes an die Messe- gesellschaftGesellschaft – frei, in diesem Umfang gegenüber der Gesellschaft in Wettbewerb zu treten. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDie Aufnahme neuer Geschäfte im Geschäftsbereich der Gesellschaft, insbesondere die Gründung neuer und die Beteiligung an anderen Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaften im Gebiet der Stadt Köln bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Ebenso bedarf die Aufnahme neuer Geschäfte, die eine außerhalb der Stadt Köln beabsichtigte Entsorgung von in Köln angefallenem Abfall zum Gegenstand haben, der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die gesetzlich notwendigen Bekanntmachungen erfolgen im Bundesanzeiger. Sollten einzelne Bestimmungen des Gesellschaftervertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des Gesellschaftervertrages im Übrigen nicht berührt. Die Gesellschafter sind in diesem Falle verpflichtet, darin zusammenzuwirken, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenmit der betreffenden Bestimmung verfolgte Zweck im Rahmen des gesetzlich Möglichen erreicht und die rechtsunwirksame Bestimmung gegebenenfalls rückwirkend durch eine rechtswirksame ersetzt wird, bedürfen sie keiner weiteren Form die der beabsichtigten rechtlichen oder wirtschaftlichen Zielsetzung entspricht oder dieser möglichst nahe kommt.
(Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde 1) Gerichtsstand für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit aus dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt Gesellschaftsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft.
(2) Über alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern, welche diesen Vertrag, das Gesellschafts- verhältnis oder den Gesellschafter betreffen, entscheidet, soweit dem nicht zwingendes Recht des Bundesrepublik Deutschlandentgegensteht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht. Das gilt auch für Streitigkeiten über die Gültigkeit des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlVertrages oder einzelner seiner Bestimmungen. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder Der Schiedsvertrag ist in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner gesonderten Urkunde vereinbart.
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Samples: Gesellschaftsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten(1) Der Kunde ist in Kenntnis, dass sie einzelne Leistungen nicht vom MBE Center selbst, sondern von befugten Dritten im Auftrag des MBE Center für den Kunden erbracht werden (z.B. Oěsetdruck, Digitaldruck, Versand- und Kurierdienste etc.). Der Kunde stimmt der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenLeistungserbringung durch den jeweils vom MBE Center beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und dem MBE Center auch die AGB des jeweili- gen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an das MBE Center auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und dem MBE Center für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistungen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „ADSp“ in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Änderungen, Ergänzungen, die die Geschäftsbeziehung des Kunden und des MBE Center be- treěen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)der Schriftform und betreěen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Veranstaltung registriert und verfügt er Vereinbarung über einen persönlichen Account, Signatur, sind das Abgehen von diesem Formerfordernis.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht ohne die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Bestim- mungen des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatendeutschen Internationalen Privatrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Bestimmungen des UN-Kaufrechts fin- den keine Anwendung.
(CISG4) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen öěentlichen Rechts oder öffentlichöěentlich-rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem diesem Vertrag der Sitz Geschäftssitz des MBE Center, an das der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAuftrag erteilt worden ist.
(5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf mit der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, die nicht in diesen AGB und den Wert subsidiär geltenden Bestim- mungen ausdrücklich geregelt sind und die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. UPS Beförderungsbedingungen Dies ist die zum Veröffentlichungsdatum des Streitgegenstandes zugewiesen sind Leitfadens aktuelle Fassung. Die neueste Fassung, die für Ihre Sendungen gilt, kann unter xxx.xxx.xxx abgerufen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.einer UPS Kundendien
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Samples: Kundeninformationsbroschüre
Schlussbestimmungen. Alle 1. Durch diesen Vertrag werden die Ansprüche des Spielers abschließend geregelt. Allenfalls vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen abgegebene Willens- oder Wissenserklärungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens sonstige Umstände von rechtlicher Bedeutung verlieren mit Unterfertigung dieses Vertrages jede Wirksamkeit. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der textlichen Bestätigung Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der damit beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
3. Der Spieler verpflichtet sich, insbesondere sämtliche aus dem Spielervertrag herrührenden Streitigkeiten vor Inanspruchnahme der zuständigen Gerichte an die zuständigen Senate der Österreichischen Fußball-Bundesliga heranzutragen, die nach den Satzungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga zustehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, und die in den Satzungen vorgesehene verbandsinterne Schlichtungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.
4. Festgehalten wird, dass für Disziplinarverfahren der BL bzw. des ÖFB gegen den Spieler dessen Rechtsdomizil (seine rechtswirksame Zustelladresse) am Sitz des Klubs begründet wird. Der Klub ist verpflichtet, dem Spieler Beschlüsse oder andere Verfahrensunterlagen, die ihm durch die Messe- gesellschaftzuständigen Organe der BL bzw. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltendes ÖFB eröffnet werden, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
5. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf Seiten des Klubs auf Rechtsnachfolger über.
6. Der Spieler ist verpflichtet, alle Änderungen seiner Personalien (Name, Familienstand, Zahl der Kinder, etc.) sowie seiner Wohn- bzw. Zustelladresse und Bankverbindung dem Klub unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
7. Gemäß geltendem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern und dem FIFA- Reglement zur Arbeit mit Vermittlern in der jeweils gültigen Fassung wird festgehalten, dass sie für den Spieler bei den Vertragsverhandlungen Herr / Frau , wohnhaft in , und/oder für den Klub bei den Vertragsverhandlungen Herr / Frau , wohnhaft in tätig wurde. Diese/r dürfen/darf gemäß § 2 Abs. 4 ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern beauftragt werden. Der Spielervermittler steht dafür ein, dass sämtliche Unterlagen (insbesondere Vermittlererklärung und Vermittlungsvertrag) und Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Registrierung gem. § 3 ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern vorliegen. Diesbezüglich wird der Spielervermittler den Klub bzw. Spieler schad- und klaglos halten. (Fakultativklausel) Gemäß geltendem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern und dem FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern in der jeweils gültigen Fassung wird festgehalten, dass weder für den Spieler noch den Klub bei den Vertragsverhandlungen ein Spielervermittler tätig wurde.
8. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Vorbehaltlich X.3. dieses Vertrages sind alle sich aus dem durch diesen Vertrag geregelten Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vom dafür zuständigen Landesgericht, als Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden.
9. Dieser Vertrag wird dreifach ausgefertigt. Je eine Ausfertigung erhalten der Klub, der Spieler und die Österreichische Fußball-Bundesliga.
10. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Klub insbesondere verpflichtet eine erforderliche Freigabe zu erteilen und alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben. (Ort), am (Datum) ...................................... …..….......................... Spieler Klub …………………………. Erziehungsberechtigter …………………………. Spielervermittler Anhang: Anlage 1: Integritätserklärung Anlage 2: Datenschutz-Information Der Fußballsport sowie die Integrität und Glaubwürdigkeit der sportlichen Wettbewerbe sind vor jeglicher Form des Missbrauchs zu schützen. Spielmanipulationen, versuchte Spielmanipulationen oder andere Formen der Korruption werden nicht toleriert und ziehen neben verbandsrechtlichen Strafen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Spieler bestätigt hiermit, dass er • in Kenntnis der Bestimmungen der ÖFB-Rechtspflegeordnung über unzulässige Einflussnahme (u.a. Bestechung, unzulässige Sportwetten), Verletzung des Fairplay- Gedankens und insbesondere der Meldeverpflichtung gem. § 115a ÖFB- Rechtspflegeordnung ist. • informiert wurde, jederzeit Einsicht in sämtliche (inter)nationalen Bestimmungen in der Geschäftsstelle des Klubs nehmen zu können. • über die Einrichtung und Aufgaben des „Play Fair Code“ sowie der zur Verfügung stehenden Ombudsstelle informiert wurde. Der Spieler erklärt weiters, • zu keinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Spielmanipulationen angesprochen worden oder in Kenntnis einer solchen Ansprache an Dritte zu sein bzw. eine derartige Kontaktaufnahme oder Kenntnis bestimmungsgemäß gemeldet zu haben. • zu keinem Zeitpunkt Wetten auf seinen eigenen Klub bzw. einen Klub seiner Spielklasse abgeschlossen zu haben/abschließen wird bzw. Dritte zum Abschluss einer solchen Wette bestimmt zu haben/bestimmen wird. • zu keinem Zeitpunkt nicht öffentlich zugängliche Informationen genutzt oder weitergegeben zu haben bzw. nutzen oder weitergeben wird, zu denen er durch seine Funktion im Fußball Zugang hat und die geeignet sind, der Integrität von Spielen oder Wettbewerben zu schaden. Der Spieler verpflichtet sich, • ausnahmslos jede Verletzung des Fairplay-Gedankens durch Dritte oder Verstöße Dritter gegen die einschlägigen Bestimmungen unverzüglich dem zuständigen Verband zu melden. • an vom „Play Fair Code“ organisierten Präventionsschulungen sowie an einschlägigen öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Aktivitäten des Klubs bzw. der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenÖsterreichischen Fußball-Bundesliga teilzunehmen. • bei Verdacht des Verstoßes gegen die Integritätsbestimmungen gleich welcher Art zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Klub, bedürfen sie keiner weiteren Form den Verbänden und den ermittelnden Behörden. • gegenüber dem Klub bei Verstoß gegen (Unterschriftinter)nationale Integritätsbestimmungen zum Ersatz des diesem dadurch entstandenen Schadens. ………………………….. ...................................... Datum Spieler Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Klub. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verarbeitet der Klub personenbezogene Daten von Spielern, welche vertraulich behandelt und nur wie nachfolgend weitergegeben werden, für folgende Zwecke:
1) Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Spielervertrags
a) Die Verarbeitung der Vertragsdaten erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses bzw. beruht auf einer gesetzlichen Grundlage im Rahmen des Vertragsverhältnisses (bzw. zur Abwicklung dieses). Ist Die Verarbeitung der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Daten erfolgt für die Veranstaltung registriert formale Behandlung der vom Klub zu besorgenden Geschäftsfälle und verfügt er über einen persönlichen Accountdarüber hinaus für die Lohn-, SignaturGehalts- und Entgeltverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamAuskunfts- und Meldepflichten, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb soweit dies aufgrund von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsGesetzen oder Normen, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglichen Verpflichtungen jeweils erforderlich ist.
b) Daten im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Vertragsverhältnis werden sowohl während als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gespeichert. Diese Speicherung dient insbesondere der Sitz notwendigen Klärung von später auftretenden Fragen bzgl. Unfall-, Pensionsversicherung etc (max. bis zum Pensionsantritt).
c) Zur Verwaltung der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSpieler und zur Erfüllung der in Punkt I.2. Dies gilt auchdieses Vertrages, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Österreichischen Fußball-Bundesliga zugewiesenen Aufgaben, werden die Vertragsdaten an folgende Empfänger übermittelt: − Österreichische Fußball-Bundesliga Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx − Österreichischer Fußball-Bund (ÖFB) Xxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxx.xx − Union des Associations Européennes de Football (UEFA) Xxxxx xx Xxxxxx 00, Xxxx xxxxxxx, 0000 Xxxx, Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxxx.xx − Fédération Internationale de Football Association (FIFA) XXXX-Xxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxx Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung der im Inland hat jeweiligen Einzelfall relevanten Daten an folgende Kategorien von Übermittlungsempfänger: Banken, Rechtsvertreter, Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftsprüfer und falls Steuerberater, Gerichte, Zuständige Verwaltungsbehörden, Inspektorate, betriebliche und außerbetriebliche Interessenvertretungen, Vorsorgekassen Abfertigungskassen, Sozialversicherungen, Pensionskassen.
2) Datenverarbeitung zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses
a) Die Verarbeitung der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz Daten erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses bzw. beruht auf einer gesetzlichen Grundlage für die Abwicklung des Trainings, des Spielbetriebs und des Transfers sowie von Doping-Kontrollen.
b) Die Übermittlung bzw. Veröffentlichung, der im jeweiligen Einzelfall für den Spielbetrieb relevanten Daten, erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses oder beruht auf einem berechtigten Interesse. Das berechtigte Interesse an der Veröffentlichung der Daten ergibt sich aus dem Geltungs- bereich Interesse der ZPO verlegt hat oder sein Sitz Öffentlichkeit an der Zurverfügungstellung von spielerrelevanten Informationen. Die Veröffentlichung von Spielerinformationen, wie etwa Spielertransfers, Aufstellungen, Statistiken usw., stellt einen wesentlichen Bestandteil der österreichischen Fußballkultur dar. Darüber hinaus werden sämtliche Informationen der Österreichische Fußball-Bundesliga, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, übermittelt
3) Datenverarbeitung zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Spielers
a) Die Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten, welche der Förderung der Spielerleistung bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Feststellung der Arbeitsfähigkeit dienen, erfolgt zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses bzw. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und/oder aufgrund der im Zeitpunkt „Kollektivvertrag für Fußballspieler/innen der Klageerhebung nicht bekannt istÖsterreichischen Fußball- Bundesliga“ festgelegten Bestimmungen.
b) Die Speicherung von Gesundheitsdaten ist für die Aufgabenerfüllung als Arbeitgeber eines Fußballspielers unbedingt erforderlich. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftAngaben, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht die gesundheitlichen Verhältnisse des Spielers tangieren, dürfen nur mit seiner schriftlichen Einwilligung veröffentlicht werden.
4) Datenverarbeitung zu Archivzwecken
5) Weitere Informationen
a) Der Spieler hat das Recht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istAuskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO sowie auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß Art 21 DSGVO.
b) Der Spieler hat das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren – zuständig ist in Österreich die Datenschutzbehörde. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenDie Anschrift lautet: Österreichische Datenschutzbehörde, dienen diese ausschließlich informativen ZweckenXxxxxxxxxxx 00-00, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt0000 Xxxx, Telefon: +00 0 00 000-0, E-Mail: xxx@xxx.xx.xx.
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Samples: Spieler Vertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen(1) Dieses Abkommen wird nach den innerstaatlichen Verfahren jeder Vertragspartei ratifiziert oder genehmigt und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung auf den Tag der letzten der beiden Notifikationen folgt, mit denen die Vertragsparteien einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben. Dieses Abkommen wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
(2) Dieses Abkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, kann aber gemäß Absatz 5 gekündigt werden.
(3) Dieses Abkommen kann von den Vertragsparteien durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden. Änderungen treten in Kraft, sobald die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenVertragsparteien einander notifiziert haben, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde ihre für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountÄnderung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind.
(4) Jede Vertragspartei kann das Abkommen insbesondere aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Signaturzum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei wegen illegaler Einwanderung oder der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche Wiedereinführung der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenVisumpflicht durch eine Vertragspartei ganz oder teilweise aussetzen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Entscheidung über die Aussetzung wird der anderen Vertragspartei spätestens zwei Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten notifiziert. Eine Vertragspartei, die die Anwendung des MonatsAbkommens ausgesetzt hat, in den unterrichtet unverzüglich die andere Vertragspartei, sobald die für diese Aussetzung ausschlaggebenden Gründe nicht mehr bestehen, und hebt diese Aussetzung auf.
(5) Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen gegenüber der Schlusstag anderen Vertragspartei schriftlich kündigen. Das Abkommen tritt 90 Tage nach Notifikation der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund Kündigung außer Kraft.
(6) Dominica kann dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Abkommen nur für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen.
(7) Die Union kann dieses Abkommen nur für alle ihre Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen. Abgefasst in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchdoppelter Urschrift in bulgarischer, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtСъставено в Брюксел на двадесет и осми май две хиляди и петнадесета година. Hecho en Bruselas, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtel veintiocho de mayo de dos mil quince.
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Samples: Visa Waiver Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Beide Parteien sind sich einig, dass bei gravierenden Verstößen wie Verletzung der Beförderungspflicht, Tarifverstößen und ähnlichem die zuständige Genehmigungsbehörde informiert werden kann.
1. Gerichtsstand im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
2. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Die Taxi-München eG behält sich vor, dem Teilnehmer bei Verlängerung seines Fahrerausweises einen neuen Vertrag in der jeweils aktuellen Fassung anzubieten. Der alte Vertrag verliert damit seine Gültigkeit. München, den Taxi-München eG Teilnehmer Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer, werden von der Taxi-München eG (Vertragspartner) allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses erhoben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Durch Nichtbereitstellung kann der Vertrag nicht in Kraft treten. Die Taxi-München eG verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung sofern sie nicht zu einer anderen Verarbeitung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlUnion oder der Mitgliedstaaten verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). Ist Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der Aussteller XxxxxxxxTaxi-München eG um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der Taxi-München eG die Berichtigung, juristische Person Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen, sofern diese für die Erfüllung des öffentlichen Rechts Vertragsverhältnis nicht entscheidend sind und dem keine gesetzlichen, satzungsmäßigen oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle Streitig- keiten aus dem personenbezogenen Daten von der Taxi- München eG nach 3 Jahren gelöscht, sofern der Löschung keine gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Verantwortlich gemäß DSGVO ist der Vorstand der Taxi-München eG, Xxxxxxxxxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx. Datenschutzbeauftragter ist die GTB - Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxxxxxx 00 - 00 00000 Xxxxxxx, Email: xxxxxxxxxxx@xxxx.xx. Durch Ihre Unterschrift geht die dargestellte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung als Bestandteil in den Vertrag über. Ort, Datum und Unterschrift des Teilnehmers Paket 1: Grundausbildung Fahrer 150.- € Level 1 „Orientierung in München“ (incl. Material) (incl. 19 % MwSt.) + Level 2 „Technik der Taxi München eG“ + Level 3 „Bezahlsysteme und Sicherheit“ Paket 2: Grundausbildung Fahrer mit Bescheinigung des Isarfunk über Level 1 oder „alte Ortskunde“ (vor August 2021) 50.- € Level 2 „Technik der Taxi München eG“ (incl. 19 % MwSt.) + Level 3 „Bezahlsysteme und Sicherheit“ Kurs Level 1 „Orientierung in Zusammenhang mit dem Vertrag München“ (incl. Material) 100.- € (3 x 3 Stunden + Prüfung) (incl. 19 % MwSt.) Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung verfällt die Kursgebühr Die Anwesenheit bei allen Terminen ist zwingend erforderlich Bei Nicht-Bestehen der Sitz Prüfung für Kurs Level 1 eine Wiederholung kostenfrei Falls erneut Kursunterlagen benötigt werden 10.- € (außer Änderungen / Ergänzungen) (incl. 19 % MwSt.) Rücktritt oder Termin-Umbuchung Kurs Level 1 bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenfrei weniger als 1 Woche vor Kursbeginn 50.- € (incl. 19 % MwSt.) Kurs Level 2 „Technik der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtTaxi München eG“ (3 Stunden) 25.- € Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung verfällt die Kursgebühr (incl. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand 19 % MwSt.) Kurs Level 3 „Bezahlsysteme und Sicherheit“ 3 Stunden 25.- € Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung verfällt die Kursgebühr (incl. 19 % MwSt.) Kurs Level 4 „komplexe Aufträge“ 3 Stunden 25.- € Bei Nicht-Erscheinen ohne vorherige Rückmeldung verfällt die Kursgebühr (incl. 19 % MwSt.) Terminvergabe im Inland hat Datenfunkbüro nach vorheriger Anmeldung telefonisch (089 2161 872) oder online über xxx.xxxx-xxxxxxxx.xx und falls Bezahlung der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Kursgebühr an der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwHauptkasse. gewöhnlicher Auf- enthalt Bei Nicht-Inanspruchnahme bezahlter Kurse Rückzahlung der Kursgebühr nur gegen Vorlage der Original-Quittung höchstens bis zu 6 Monaten möglich. Die Erstausstellung des Datenfunkausweises ist in der Kursgebühr von Level 2 + 3 bereits enthalten. Die Gültigkeit des Datenfunkausweises endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des P-Scheins. Nach Verlängerung des P-Scheins bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde muss im Zeitpunkt Datenfunkbüro der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Datenfunkausweis verlängert werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Fahrervertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 14.1 Für diese Verkaufsbedingungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens alle Rechtsbeziehungen zwischen der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert EST und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Kunden gilt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG) sowie ). Voraussetzungen und Wirkungen des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 10 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der freien Rechtswahl. Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
14.2 Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen und hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union, wird der Schweiz, Norwegen oder Island, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitig- keiten sich aus dem Vertrag Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen. EST ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
14.3 Hat der Kunde seinen Sitz weder in der Europäischen Union, noch in der Schweiz, Norwegen oder Island, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag jeweiligen Liefervertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Sitz Schiedsgerichtsordnung der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtDeutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Essen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.
14.4 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auchauch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.
14.5 Mitarbeiter der EST sind nicht berechtigt, wenn Vertragsinhalte zu ergänzen oder hiervon abzuweichen. Dies gilt nicht für die Organe und Prokuristen der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand EST sowie für die von diesen hierzu bevollmächtigten Personen.
14.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtwirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
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Samples: Sales Contracts
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Soweit nicht anders vereinbart, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen eines jeden, auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Auftra- ges/Vertrages sowie der Geschäftsbedingungen selbst bedürfen mindestens zu ihrer Gültigkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags schriftlichen Vereinbarung.
11.2 Es gilt das ausschließlich österreichisches materielles Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Kaufrechts.
11.3 Erfüllungsort ist der jeweilige handelsrechtliche Sitz des Auftragnehmers.
11.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus einem Auftrag/Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Me- diatoren gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (CISGZivMediatG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Sitz Liste des Österreichischen Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchWirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, wenn werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-Verhand- lungen rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istSchritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Ge- richtsverfahren das am Sitz des Unterliegens Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht als örtlich zuständig. Der Auftragneh- mer hat jedoch das Recht auch am allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der Auftraggebers zu klagen. Sämtliche auf Grund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfah- ren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
11.5 Sollten von diesem einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder aus einem Vertrag Überset- zungen gefertigt nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenso berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr wer- den sich die Parteien in gegenseitigen Verhandlungen um Regelungen bemühen, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtim wirtschaftlichen Ergebnis den nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16.1 Sämtliche Differenzen oder Streitigkeiten, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens die sich aus diesen AGB ergeben, werden durch gütliche Einigung der textlichen Bestätigung durch Parteien beigelegt. Ein Einigungsversuch gilt als gescheitert, sobald eine der Parteien die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenandere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.
16.2 Sind sämtliche Einigungsversuche gescheitert, dass sie von werden die Streitigkeiten nach der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist Schiedsgerichtsordnung der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Deutschen Institution für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, Schiedsgerichtsbarkeit e. V. unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie ordentlichen Rechtswegs endgültig entschieden. Der Ort des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt schiedsrichterlichen Verfahrens ist Nürnberg, Deutschland. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch. Das Verfahrensrecht dieses Ortes findet Anwendung, wenn die Schiedsgerichtsordnung nicht anwendbar ist. Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet über die Frage der Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.
16.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der freien RechtswahlBundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.4 Jedes Unterlassen oder teilweise Unterlassen oder das Versäumnis, ein Recht aus diesem Service Vertrag rechtzeitig geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht dar.
16.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftIn einem solchen Fall werden die Parteien eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtFall einer Xxxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch 16.1 Die Anfechtung des Vertrages aufgrund von Irrtum ist ausgeschlos- sen.
16.2 Die Nichtausübung oder verspätete Geltendmachung eines Rechtes seitens inet bedeutet keinen Verzicht auf die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags künftige Geltendmachung die- ses Rechts.
16.3 Es gilt das deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Internationalen Verwei- sungsnormen (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx).
16.4 Erfüllungsort ist Dortmund und alle Streitigkeiten, juristische Person des öffentlichen Rechts Meinungsverschie- denheiten oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Ansprüche aus dem diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit die sich auf diesen Ver- trag, deren Verletzung, deren Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem Vertrag sachlich zuständigen Gericht am Sitz von inet aus- getragen.
16.5 Änderungen und Ergänzungen dieses AGB bedürfen der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, wenn sodass auch ein stillschweigendes Abgehen von diesem Wirksamkeitserfordernis nicht zu vermuten ist.
16.6 inet hat das Recht, den Namen des Kunden in der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Liste „Kunden/Re- ferenzen“ aufzuführen. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Projektes steht der Kunde nach vorheriger Ab- stimmung für Referenzanrufe, Besuche oder andere Referenzaktivitäten zur Verfügung.
16.7 Diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien zu sei- nem Gegenstand und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Verhand- lungen, Vereinbarungen und Abreden, die zuvor zwischen den Parteien im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Hinblick auf den Vertragsgegenstand geschlossen wurden.
16.8 Die Parteien erkennen an, dass jede Benachrichtigung gemäß den AGB, jede Abmahnung, Bestellung oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt jede andere Mitteilung im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftZusam- menhang mit dem Vertrag, die in elektronischer Form gemäß den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert Bedin- gungen des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. IVertrages gesendet wird, in rechtlichen Verfahren im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von Zusam- menhang mit diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenakzeptiert wird mit demselben rechtlichen Wert wie jedes andere Dokument, dienen diese ausschließlich informativen Zweckendas in Papierform erstellt und aufbewahrt wird.
16.9 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, ohne Gewähr oder sich eine Regelungslücke er- geben, so wird die Wirksamkeit der Richtigkeit; übrigen Bestimmungen dieses Vertra- ges nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der un- wirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirk- same, dem beabsichtigten Zweck und wirtschaftlichen Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtdieser Verein- barung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.
16.10 Sämtliche Gebühren und Abgaben sowie sämtliche vertragsspezifi- schen Steuern (insb. USt) sind vom Kunden zu tragen.
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Samples: General Terms and Conditions
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16.1 Die Vertragssprache ist deutsch.
16.2 Gegenüber Zahlungsansprüchen von everyworks kann der Kunde nur aufrechnen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch wenn die Messe- gesellschaftzur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis mit den Ansprüchen von everyworks steht. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Gleiches gilt für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
16.3 Für die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in vertraglichen Beziehungen zwischen den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Parteien gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt ). Sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis dem Recht der freien Rechtswahl. Ist Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Aussteller XxxxxxxxVerbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.
16.4 Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenhat der Kunde seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von everyworks.
16.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtKunde unter xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx erreichen kann. Dies gilt auchDie DB InfraGO AG nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
16.7 everyworks kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft wie nachfolgend beschrieben ändern, soweit dies nicht die Hauptleistungspflichten betrifft, soweit für die Änderungen ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand die Änderungen aufgrund einer für everyworks bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind, aus technischen Gründen notwendig sind oder aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrags erforderlich sind. Über eine Änderung und das Datum des Inkrafttretens informiert everyworks den Kunden mindestens sechs Wochen im Inland hat und falls Voraus durch eine Nachricht innerhalb der Aussteller App oder per E-Mail. Der Kunde kann der Änderung widersprechen. Tut er dies nicht innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Zugang der ZPO verlegt hat oder Mitteilung über die Änderung, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die Mitteilung der Änderung wird den Kunden gesondert über sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftWiderspruchsrecht, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istSechs-Wochen-Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens informieren.
1 Scope
1.1 Through its app ("everyworks app"), DB InfraGO AG, Xxxx-Xxxxx-Xxx. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung00-00, 00000 Xxxxxxxxx, xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx, ("everyworks") offers the customer the op- tion to set up a user account ("user account") by registering and conclude contracts on the short-term use of workplaces (Minute Seat, Meeting Room also referred to hereinaf- ter as "Work Spaces") at different locations ("everyworks location")
1.2 The general terms and conditions below (“Terms”) apply to all contracts between every- works and the customer ("customer"), referred to collectively as "parties"; This applies regardless of whether the customer acts as a consumer (“Verbraucher”) within the mean- ing of § 13 of the German Civil Code (BGB) or as an entrepreneur (“Unternehmer”) within the meaning of § 14 of the German Civil Code (BGB). Vertragssprache ist DeutschPartnerships with legal capacity and legal entities may also be customers within the meaning of the GTC within the scope of the use of a corporate account. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenContradictory general terms and conditions of the customer are excluded, dienen diese ausschließlich informativen Zweckeneven if these are not expressly contradicted by everyworks.
1.3 everyworks will not save the wording of this contract after the conclusion of the con- tract. The customer may access the general terms and conditions in the main menu of the everyworks app at any time.
1.4 In addition to these Terms, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtthe general terms and conditions of the distribution platform used to download the app (e.g. the Apple App Store, Google Play, etc. – hereinafter referred to as "App Store") shall apply. In the event of contradictions, the terms of use of the App Store shall have precedence. The App Store provider does not become a party to the contract on the use of Work Spaces and is not liable for any deficiencies, damages or violations of third-party rights.
2 Subject matter of the contract
2.1 everyworks shall grant the customer the option of using Work Spaces, including general areas and all inventory, for a fee ("Usage Fee"). Furthermore, the customer has the op- tion to purchase additional services, such as beverages, snacks and photocopies, for a separate fee. The purchase of these services is not covered by these Terms.
2.1.1 everyworks is obligated to provide the customer with Work Spaces in the contractually agreed scope and at the agreed location.
2.1.2 The Usage Fee to be paid by the customer covers payment for the use of the agreed Work Spaces and general areas. The size of the Work Spaces has no influence on the amount of the Usage Fee.
2.1.3 The customer has the possibility to choose between different Work Space categories. The customer can choose between Minute Seats or Meeting Rooms. If a work space category or work space is not available at the respective everyworks location, it will not be displayed to the customer for booking.
2.1.3.1 Minute Seats include short-term use by the customer of a Work Space available at the everyworks location. everyworks shall display the Usage Fee for the use of the Minute Seat in the everyworks app and invoice the fee precisely to the minute. The maximum period of use of Minute Seats shall be until the end of the working day (based on the opening hours of the everyworks location shown to the customer in the everyworks app). The entitlement to use Minute Seats shall end when the customer checks out by scanning the QR code at the scanner at the location in question as he/she leaves. If the customer wishes to use the Minute Seat again after checking out, he/she must conclude a new contract for a Minute Seat using the everyworks app.
2.1.3.2 Meeting Rooms include the hourly use of a meeting room available at the respective everyworks location by the customer. The fee for the use of the meeting room will be displayed by everyworks in the every-works app and will be charged by everyworks on an hourly basis. Meeting rooms can be used by the customer for the period of time indicated as bookable in the everyworks app and within the opening hours of the respective everyworks location, which are indicated in the everyworks app. The us- age authorization for meeting rooms ends with the end of the booked time slot. The invitation of third parties to a meeting room is only allowed in accordance with clause
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Samples: General Terms and Conditions
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt 1) fotoleaxx behält sich das Recht des Bundesrepublik Deutschlandvor, diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. fotoleaxx wird den Nutzer über Änderungen der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen nicht inner- halb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungs- und Ge- schäftsbedingungen als vom Nutzer angenommen. fotoleaxx wird den Nutzer in der Benachrichti- gung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts Kaufrechts.
(CISG3) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts Nutzer alle Erklärungen an fotoleaxx per E-Mail oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag auf der Website angegebenen Kontaktformular abgeben oder diese per Fax oder Brief an fotoleaxx übermitteln. fotoleaxx kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem Nutzer- konto angegeben hat.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz von fotoleaxx.
(5) Die Regelung des § 139 BGB wird abbedungen.
(6) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich aller Anhänge als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtübrigen Regelungen dieses Vertra- ges nicht berührt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat In einem solchen Fall ist die ungültige oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftunwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.
(7) Soweit es sich um Bestimmungen handelt, die wesentlich sind oder falls sonst ohne Gefährdung des Ver- tragszwecks nicht wegfallen können, verpflichten sich die Vertragspartner, den Vertrag unter Berück- sichtigung des verfolgten Zwecks der unwirksamen Regelung so auszulegen, zu berichtigen oder durch eine andere, wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, dass sein wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erreicht wird.
(8) Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwi- schen Verbrauchern und Unternehmern (so genannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link er- reichbar: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.Xxxxxxxxxxx haben die Möglichkeit, diese Plattform für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istdie Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Wir nehmen darüber hinaus an keinen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtsind hierzu auch nicht verpflichtet.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen(1) Wird der Betrieb des Beschäftigers bestreikt, Einzelgenehmigungen so stellt Austrify Medical kein Personal zur Verfügung. Für diesen Fall vereinbaren Austrify Medical und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller Beschäftiger bereits bei der Messegesellschaft als Kunde jetzt das Ruhen des Überlassungsvertrages für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountDauer des Streiks. Damit verbundene Nebenkosten (Mehraufwand) trägt der Beschäftiger.
(2) Der Beschäftiger darf mit einer überlassenen Arbeitskraft binnen eines Jahres, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit ab dem Ende des Monatsder tatsächlichen Beschäftigung in seinem Betrieb, ein Arbeitsverhältnis oder die Leistung von Diensten in den der Schlusstag der Messe fälltanderer Form nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Austrify Medical vereinbaren. Für Bei Zuwiderhandeln ist Austrify Medical berechtigt, die damit in Zusammenhang stehenden Kosten und Schäden in Rechnung zu stellen.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags aus diesem Vertragsverhältnis sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Wien. Es gilt das österreichisches Recht des Bundesrepublik Deutschlandals vereinbart, unter Ausschluss jener Normen, welche auf die Anwendung fremden Rechts verweisen
(4) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Vertrages bedürfen der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Änderung dieser Klausel.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wenn wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtunwirksamen Bestimmung soll eine solche, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftzulässige Bestimmung treten, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind möglichst dem Zweck der unwirksamen Bestimmung nahekommt.
(6) Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder falls andere für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Vermittlung und Rechnungslegung relevante Informationen hat der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtBeschäftiger Austrify Medical umgehend schriftlich bekannt zu geben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitskräfteüberlassung
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen47 Rechtsnachfolger
1. Der Käufer ist verpflichtet, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens die in diesem Vertrag von ihm übernommenen Pflichten im Falle einer Weiterveräußerung oder Übereignung des Kauf- gegenstandes oder von Teilen des Kaufgegenstandes dem neuen Käufer mit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenMaßgabe aufzuerlegen, dass sie von auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten sind. Die Verpflichtung des Rechtsnachfol- gers muss so ausgestaltet sein, dass der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenVerkäufer hierdurch unmittelbare Ansprüche gegenüber dem Rechtsnachfolger erwirbt (Vertrag zugunsten Dritter, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift§ 328 BGB). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchGleiches gilt, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Kaufgegenstand oder ein Teil des Kaufgegenstandes mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastet wird.
2. Durch die Verpflichtung des Rechtsnachfolgers wird der Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag nicht frei. Er haftet dem Verkäufer vielmehr neben seinem Rechtsnachfolger als Gesamt- schuldner.
1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen, soweit das Gesetz nicht notarielle Form vorschreibt, der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.
2. Soweit gesetzlich zulässig, wird Bretten als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, bleiben die restlichen Bestimmungen dennoch gültig. Die Vertragsparteien vereinbaren dann eine Regelung, die dem ange- strebten wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
4. Sollten für öffentlich-rechtliche Verträge geltende Vorschriften auf diese Urkunde Anwendung finden und Bestimmungen diese Urkunde hiergegen verstoßen, insbesondere die vereinbarte Gegenleistung nicht „angemes- sen“ sein, bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrages gleich- wohl gültig. Die Vertragsparteien vereinbaren dann eine Regelung, die dem Gebot der Angemessenheit entspricht und die mit den unwirksamen oder abzuändernden Bestimmungen verfolgten Ziele möglichst weitge- hend verwirklicht. Der Notar belehrt die Erschienenen … Liste der Anlagen zum Grundstückskaufvertrag: Anlage 1: Vergabeunterlagen Anlage 2: Angebot des Käufers vom (liegt noch nicht vor) Anlage 3: Lageplan mit Kaufgrundstück (noch zu erstellen aufgrund des Angebots) Anlage 4: Übersichtsplan (Lageplan über die Gesamtfläche des Sporgas senareals der Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH, Stand 02.02.2018) Anlage 5: Auskunft der Stadt Bretten, dass keine Eintragungen im Inland hat Baulas- tenverzeichnis bestehen. Xxxxxx 0: Konzeption des Bauvorhabens (Pläne und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, textliche Beschrei- bung); die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Bestandteile dieser Anlage können erst aufgelistet werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr wenn das Angebot des Bieters vorliegt Anlage 7: Auslobungsunterlagen der Richtigkeit; Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH Stand 02.02.2018 (7 Anhänge) Anlage 8: Zahlungsplan zu Vertragsteil F(liegt noch nicht vor) Anlage 9: Terminplan zu Vertragsteil F (liegt noch nicht vor) Xxxxxx 00: Besondere Vertragsbedingungen der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtStadt Bretten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BVB) Anlage 11: Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Bretten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (ZVB) (Vergabestelle) Vergabe-/Projekt-Nr.:
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Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenSalvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, Einzelgenehmigungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Nutzer-Beurteilung: Wenn Doctolib eine Beurteilung der Funktionalität oder Leistung der Freemium-Services durch den Freemium-Nutzer erhält (einschließlich der Identifizierung von Fehlern oder Verbesserungen), erklärt sich letzter damit einverstanden, Xxxxxxxx diesbezüglich alle Rechte, Titel und Sonderregelungen bedürfen mindestens Anliegen zu übertragen. Rechte und Befugnisse: Jede der textlichen Bestätigung durch Parteien erklärt, über die Messe- gesellschafterforderlichen Rechte und Befugnisse zum Abschluss der Vertrages zu verfügen und die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Berufliche Tätigkeit: Der Freemium-Nutzer erkennt an, (i) dass er die Freemium-Services im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit im Inland nutzt und (ii) dass er nicht als Verbraucher handelt. Der Freemium-Nutzer verpflichtet sich, die Freemium-Services nicht weiterzuverkaufen oder Dritten Rechte an den Freemium-Services einzuräumen. Änderung: Doctolib behält sich das Recht vor, diese NB jederzeit zu ändern, insbesondere um Weiterentwicklungen der Freemium-Services oder rechtliche und/oder gesetzgeberische Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltendie Änderung einer Anpassung an die geltende Rechtslage geschuldet ist, dass sie von kann der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Freemium-Nutzer diese Änderung nicht ablehnen. Jede Änderung tritt einen (Unterschrift). Ist 1) Monat nach Veröffentlichung der Aussteller bereits bei neuen Bestimmungen auf der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenDoctolib-Plattform in Kraft. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monatseinzig gültige Fassung der NB ist diejenige, die in den der Schlusstag der Messe fälltseinem Nutzerkonto als Online-Version zur Verfügung gestellt wurde. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Korruptionsbekämpfung: Die Parteien verpflichten sich, im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Rahmen der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag verbundenen Tätigkeiten oder der Sitz Beziehungen zwischen den Parteien die international anerkannten Grundsätze der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtKorruptionsbekämpfung einzuhalten.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Doctolib Freemium Services
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 1. Die Übertragung von Rechten und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftPflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SSC möglich.
2. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamGegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsBesteller nur geltend machen, in den der Schlusstag der Messe fälltwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu SSC gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ).
4. Die Parteien vereinbaren den Gerichtsstand Ellwangen, sofern der Kunde Kaufmann ist. SSC ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Bestellers und von SSC ist der Sitz von SSC, sofern der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtKunde Kaufmann ist.
6. Dies Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. KREDU ist berechtigt, Einzelgenehmigungen die Rechte und Sonderregelungen bedürfen mindestens Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. 2. KREDU behält sich vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftMarktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Änderungen dieser Vereinbarung wird KREDU dem Kunden spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder auf elektronischem Kommunikationsweg mitteilen. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Die Zustimmung des Kunden gilt als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamerteilt, wenn sie elektronisch der Kunde seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen bei KREDU schriftlich oder per E-Mail anzeigt. Auf diese Genehmigungswirkung wird KREDU den Kunden in der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenÄnderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Alle Ansprüche Innerhalb der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenBenachrichtigungsfrist kann der Kunde diese Vereinbarung fristlos und kostenfrei schriftlich oder per E-Mail kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird KREDU den Kunden in der Änderungsmitteilung ebenfalls gesondert hinweisen. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist KREDU jederzeit berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern, aufzuheben oder zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
3. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in vertraglichen Bestimmungen zwischen den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Vertragspartnern unterliegen deutschem Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht deutschen internationalen Privatrechts und sonstiger durch internationale Übereinkommen in Deutschland anwendbarer Regelungen. Zuständig sind die deutschen Gerichte entsprechend der freien RechtswahlZivilprozessordnung. Ist Davon abweichend ist Gerichtsstand Berlin, falls der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Geltungsbereich der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtBundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Wohnsitz oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch.
4. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr so wird die Wirksamkeit der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtverbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Die Anlagen sowie die Ordnung der Kindertagesstätte/Konzeption sind Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben sie zur Kenntnis genommen und Sonderregelungen bedürfen mindestens erkennen sie mit der textlichen Bestätigung Vertragsunterschrift ausdrücklich an.
a) Das sog. Gelbe Heft bzw. die darin enthaltene ausgefüllte Teilnahmekarte der letzten altersgemäß stattgefunden U-Untersuchung (z.B. U7 bei den zweijährigen Kindern bzw. die U7a bei den dreijährigen Kindern).
b) Eine entsprechende (ggf. kostenpflichtige!) Bescheinigung über die durchgeführte ärztliche Impfberatung durch die Messe- gesellschaftKinderärztin oder den Kinderarzt. Soweit Zulassungsschreiben Bei einem Wechsel der Einrichtung ist der Nachweis erneut zu erbringen. Name, Vorname wird dokumentiert durch Vorlage O des Gelben Heftes bzw. der darin enthaltenen ausgefüllten Teilnahmekarte, O einer ärztlichen Bescheinigung (einschließlich Datum der Bescheinigung), O bis zum Erstbesuch des Kindes in der Kindertageseinrichtung liegt keine Bescheinigung vor, es erfolgt die Übermittlung personenbezogener Angaben an das zuständige Gesundheitsamt. Für das Kind Name, Vorname Geburtsdatum wurde nachfolgende Bescheinigung über einen ausreichenden, den Hinweis enthaltenAnforderungen § 20 Abs. 9 IfSG genügenden Masernschutz vorgelegt: Für Kinder im Alter von 12 – 24 Monaten O Nachweis über 1 Masernimpfung vorgelegt am über O Impfausweis O Anlage zum Untersuchungsheft O Ärztliche Bescheinigung O Bescheinigung Behörde/Einrichtung Für Kinder älter als 24 Monate O Nachweis über 2 Masernimpfungen vorgelegt am über O Impfausweis O Anlage zum Untersuchungsheft O Ärztliche Bescheinigung O Bescheinigung Behörde/Einrichtung O Ärztliche Bescheinigung, dass sie eine Immunität gegen Masern vorliegt, (daher kein Impfnachweis erforderlich) O Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, (aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf) O Bescheinigung einer Behörde oder Einrichtung (dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder Kontraindikation bereits vorgelegt wurde) Für das o.g. Kind konnte § 20 Abs. 9 IfSG NICHT als erfüllt bewertet werden. O Es konnte keiner der oben aufgeführten Nachweise vorgelegt werden. O Die vorgelegten Nachweise waren nicht eindeutig. Eine Meldung erfolgte an das zuständige Gesundheitsamt am: Ort, Datum Name der Kita Unterschrift Leitung In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftRegelungen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert dem Schutz aller Kinder und auch des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istPersonals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt Über diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von wollen wir Sie mit diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtMerkblatt informieren.
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Samples: Betreuungsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen9.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte DEK nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser AGB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens ist dies nicht als Anerkenntnis der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftVerletzungshandlung bzw. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenVerzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, dass sie Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
9.2 Der Kunde kann gegenüber Vergütungsansprüchen DEK nur mit rechtskräftig festgestellten oder von DEK anerkannten Forderungen aufrechnen.
9.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist DEK zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags DEK ausgeschlossen.
9.4 Es gilt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechts Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Erfüllungsort (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Gerichtsstand für den Fall dass der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxUnternehmen nach 1.2 Satz 3, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von DEK. DEK ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
9.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in Zusammenhang mit einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem Vertrag am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Dies Gleiches gilt auchfür unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Regelungslücke gewusst hätten; oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen7.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine in diesen Bedingungen oder im Versicherungsschein vereinbarte Sicherungsvorschrift bzw. Obliegenheit, Einzelgenehmigungen so ist der Versicherer nach Maftgabe der gesetzlichen Bestim- mungen (z. B. §§ 28, 82 und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie 86 VVG) von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist Verpflichtung zur Leistung frei.
7.2 Verstöftt der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – Versicherungsnehmer vorsätzlich gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vor- lage von 6 MonatenBelegen, verliert er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsVerstöftt er grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, in den kann der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Versicherer seine Leistung im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Verhältnis zur Schwere des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Ver- schuldens des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlVersicherungsnehmers – ggf. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft bis zum ausschließlichen Gerichtsstand vollständigen Anspruchsverlust – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtkürzen. Dies gilt auchEine Kürzung erfolgt nicht, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Trotz Verletzung seiner Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleibt der Ver- sicherer jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Versicherungsnehmer nachweist, dass die vor- sätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfal- les noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, wird der Versicherer in jedem Fall von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, auch wenn ihm hierdurch kein Nachteil entsteht. Sollte das Recht auf die vertragliche Leistung nicht dem Versicherungsnehmer sondern einem Dritten zustehen, ist dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet.
8.1 Geldleistungen des Versicherers werden zwei Wochen nach der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungen des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.
8.2 Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagzahlung in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhe- bungen des Versicherers infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.
8.3 Wenn eine behördliche Untersuchung gegen den Versicherungsnehmer, den Fahrzeugführer oder einen der Insassen aus Anlass des Schadens eingeleitet ist, kann der Versicherer die Zahlung bis zum Ab- schluss der Untersuchung verweigern.
9.1 Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, muss der Versicherungsnehmer oder der Versicherer dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem Vertragspartner in Textform anzeigen.
9.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswerts gezahlt worden ist, hat er die Entschädigung zurückzuzahlen oder dem Versicherer die Sache zur Verfügung zu stellen. Der Versi- cherungsnehmer kann dieses Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang der schriftlichen Auffor- derung des Versicherers ausüben. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Ver- sicherer über.
10.1 Nach Eintritt des Versicherungsfalles können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und falls des Umfangs der Aussteller Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen in Schriftform zugegangen sein.
10.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach Vertragsschluss seinen Sitz ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
11.1 Die Rechte dieser Versicherung können ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers vom Versiche- rungsnehmer weder übertragen noch verpfändet werden.
11.2 Wird das versicherte Boot von dem Versicherungsnehmer veräuftert, so geht die Versicherung auf den Erwerber über. Die Vorschriften der §§ 95 bis 98 VVG finden Anwendung. Für Klagen aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwVersicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände gemäft §§ 17, 21, 29 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 215 VVG. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istFür diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, Ergänzend gelten die Bestimmungen des Gesetzes über den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVersi- cherungsvertrag (VVG).
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Samples: Wassersportversicherung
Schlussbestimmungen. 16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von FrieslandCampina an einen Dritten zu übertragen. Der Vollzug einer Restrukturierung, Verschmelzung, Anteilsübertragung, Konsolidierung oder eines Verkaufs aller oder der wesentlichen Wirtschaftsgüter des Kunden stellt einen Change of Control-Fall dar, der einer vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens FrieslandCampina bedarf. FrieslandCampina ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung der ihr obliegenden Vertragspflichten zu beauftragen. FrieslandCampina ist außerdem berechtigt, die ihr aus einem Vertrag zustehenden Befugnisse auf ein Tochterunternehmen zu übertragen.
16.2 Alle VereinbarungenMitteilungen, Einzelgenehmigungen Aufforderungen, Mahnungen, Verzichtserklärungen, Genehmigungen und/oder anderen Benachrichtigungen (zusammen die ”Mitteilungen”), die nach den vorliegenden Verkaufsbedingungen (oder den ergänzenden Verkaufsbedingungen, sofern zutreffend) vorgeschrieben sind, müssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen (insbesondere per E-Mail), ausgenommen (a) Mitteilungen gemäß vorstehender Ziffer 15 (Kündigung) und Sonderregelungen bedürfen mindestens (b) etwaige Änderungen oder Modifikationen der textlichen Bestätigung durch vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (und der ergänzenden Verkaufsbedingungen, sofern zutreffend), die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenbeide nur in schriftlicher Form, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form jedoch nicht per E-Mail erfolgen können.
16.3 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die ergänzenden Verkaufsbedingungen (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sofern anwendbar) sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenin englischer Sprache aufgesetzt worden. Alle Ansprüche Mitteilungen und anderen Dokumente, die nach einem Vertrag oder den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgeschrieben sind, müssen in englischer Sprache erfolgen, sofern mit FrieslandCampina nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Alle Übersetzungen der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und der ergänzenden Verkaufsbedingungen (sofern anwendbar) in andere Sprachen dienen nur dem erleichterten Umgang damit.
16.4 Sollten eine oder mehrere Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht oder durch Gesetz für unwirksam oder nicht durchführbar erklärt werden, bleiben die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenübrigen Regelungen dennoch wirksam und durchführbar.
16.5 Über alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Niederlande zu entscheiden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Anwendung des UN-Kaufrechts Abkommens über den Internationalen Warenkauf von 1980 (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zuständig für die Entscheidung solcher Streitigkeiten ist das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxGericht „Rechtbank Midden-Nederland“ (Niederlande).
16.6 Die Käufer von Babynahrung sind verpflichtet, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögendie Richtlinien und Standards von FrieslandCampina über den Vertrieb von Kindernahrung einzuhalten, wird die in jeweils aktueller Version auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx verfügbar sind.
16.7 Ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die ergänzenden Verkaufsbedingungen von FrieslandCampina (die „ergänzenden Verkaufsbedingungen“) für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchAngebote, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Verkäufe und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istLieferungen von FrieslandCampina an Kunden für Käseprodukte. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögensergänzenden Verkaufsbedingungen sind abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxx- and-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtconditions.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungena) Die Vereinsgaststätte Scheune ist berechtigt, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenaus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, dass sie wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Vereinsgaststätte Scheune nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamInsbesondere auch, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung die Kreditwürdigkeit des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Auftraggebers objektiv nicht gegeben ist oder keine Sicherheit in Höhe des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtvereinbarten Preises erbracht wird. Dies gilt auchebenso, wenn die Sicherheit der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und falls Flächen begründet in Frage gestellt ist.
b) Die Vereinsgaststätte Scheune ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz Interessen des Auftraggebers die geschuldete Leistung zu ändern bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt gleichwertige Raumänderungen vorzunehmen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Klageerhebung übrigen davon nicht bekannt berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, welche der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
d) Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
e) Mit der Unterzeichnung des Bewirtungsvertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftsind Grundlage für die Ausrichtung Ihres Festes.
f) Veranstaltungen oder einzelne Programmpunkte, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen und europäischen Rechts nicht entsprechen, sind nicht zugelassen und können unverzüglich von der diensthabenden Serviceleitung untersagt werden. Feuerwerk jeder Art bedarf der schriftlichen Zusage der Vereinsgaststätte Scheune. Eventuell benötigte behördliche Genehmigungen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten zu beantragen und unaufgefordert am Veranstaltungstag der Vereinsgaststätte Scheune vorzulegen. Anderen Falls werden genehmigungspflichtige Veranstaltungspunkte von Seitens der Vereinsgaststätte Scheune untersagt.
g) Politische Veranstaltungen müssen als solche bei der Vereinsgaststätte Scheune angemeldet sein. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Vereinsgaststätte Scheune berechtigt, den Wert Vertrag zu lösen und die Vergütung lt. Ziffer 5 zu fordern.
h) Sollte der Auftraggeber in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn erhebliche Bestandteile des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben Vertrages in der Form dergestalt abändern, dass eine wirtschaftliche Vermietung aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist. Im Falle , so behält sich die Vereinsgaststätte Scheune das Recht zur fristlosen Kündigung des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVertrages vor.
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Samples: General Terms and Conditions
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen17.1 Änderungen, Einzelgenehmigungen Ergänzungen und Sonderregelungen Nebenabreden zu diesen EKB bedürfen mindestens (i) der textlichen Bestätigung Schriftform durch handschriftliche Unterschrift, (ii) der Zeichnung mittels DokuSign oder (iii) der Zeichnung mittels einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des anwendbaren Rechts.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EKB unwirksam sein oder werden, werden die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung übrigen Bestimmungen des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenVertrages hiervon nicht berührt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsParteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung sowohl in den der Schlusstag der Messe fällt. rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht am Nächsten kommt.
17.3 Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Zustandekommen dieses Vertrags diesen EKB und den darunter begründeten Einzelverträgen ergeben, gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Besteller und der Lieferant ihren Sitz in demselben Land außerhalb Deutschlands haben, unter Ausschluss findet abweichend von der voranstehenden Regelung das Recht des UN-Kaufrechts Landes Anwendung, in dem die beiden Parteien Ihren Sitz haben. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt ist jedoch immer ausgeschlossen.
17.4 Sofern der Besteller und der Lieferant ihren Sitz in demselben Land außerhalb Deutschlands haben, kommen, ergänzend zu Ziffer 17.3, die am Ende der EKB befindlichen zusätzlichen Regelungen [Ziffer 19 I – VI) für das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird jeweilige Land zur Anwendung.
17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit den vorliegenden EKB oder allen auf Grundlage dieser EKB begründeten Einzelverträge ergeben, ist Frankfurt a.M., Deutschland. Der Besteller ist jedoch auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Lieferanten zu erheben.
17.6 Haben der Besteller und der Lieferant ihren Sitz in demselben Land außerhalb Deutschlands, ist abweichend von Ziffer 17.5 dieser EKB für alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit den vorliegenden EKB oder allen auf Grundlage dieser EKB begründeten Einzelverträge ergeben, das staatliche Gericht ausschließlich zuständig, das in dem Vertrag Land, in dem der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss Besteller seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein hat, für dessen Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt zuständig ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 12.1 Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
12.2 Alle hierin genannten Anlagen sind Teil des Vertrages. Die vorstehenden Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle früheren schriftlichen, mündlichen und stillschweigenden Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen Zusicherungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens Verpflichtungen. Es wurden keine Nebenabreden getroffen, weder schriftlich noch mündlich oder stillschweigend.
12.3 Die Abtretung der textlichen Bestätigung Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Flexcavo zulässig. Flexcavo ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen. Diese Vereinbarung soll keine Teilhaberschaft begründen oder einer Partei Vertretungsmacht für die Messe- gesellschaftandere einräumen.
12.4 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Soweit Zulassungsschreiben Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
12.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UnterschriftUN-Kaufrecht). Ist Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Bei FlexcavoOS handelt es sich um eine SaaS-Dienstleistung über das Medium Internet im Bereich Bau und weiteren Branchen. FlexcavoOS ist in Form verschiedener Produkte erhältlich, welche jeweils unterschiedliche Funktionen beinhalten. Der Funktionsumfang der Aussteller bereits bei einzelnen FlexcavoOS-Produkte ergibt sich aus der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert aktuellen Leistungsbeschreibung auf folgender Website xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxx. Der vertraglich geschuldete Umfang von FlexcavoOS ist abhängig von Art und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei Anzahl der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monatsjeweiligen Kunden konkret vereinbarten Produkte, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie die im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istAngebot genannt sind. Im Falle Wesentlichen ist FlexcavoOS ist eine Flottenmanagementlösung für alle Arten von Leistungsgeräten, Inventar und Ausrüstung, die auf der Baustelle benötigt werden. Dazu zählen insbesondere Maschinen, Mengenartikel, Verbrauchs- und Gebrauchsstoffe. FlexcavoOS verfügt über einen generischen Produktkatalog, welcher als Vorlage zum Hinzufügen neuer Ausrüstung im System fungiert. Ferner bietet FlexcavoOS die Möglichkeit des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei erstellen und bearbeiten von digitalen Lieferscheinen, inklusive Leistungskostenverrechnung auf Kostenstellen und Standorte. Hierzu gehört auch ein digitales Akzeptanzmanagement, womit einzelne Ausrüstungsgegenstände innerhalb der Lieferscheine angenommen oder abgelehnt werden können. Zusätzlich bietet FlexcavoOS zukünftig eine Planungslösung für Baustellen mit Anfrage und Bestellmöglichkeiten (Disposition). Diese Funktion kann auch mit dem digitalen Lieferschein verbunden werden. Für die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungNutzung von FlexcavoOS ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Vertragssprache Des Weiteren ist Deutsch. Sollten für die Nutzung von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtFlexcavoOS ein moderner Webbrowser wie beispielsweise Chrome oder Firefox erforderlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16
I. Allgemein geltende Bedingungen § 1 Gegenstand und Geltungsbereich Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Einzelgenehmigungen Lieferungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens sonstige Leistungen, die von dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (nachfolgend dzb lesen) für den Kunden erbracht wer- den. Sie sind ausschließlich und gelten in der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftbei Vertragsschluss gültigen Fassung. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Entgegenstehende oder von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamdiesen AGB abweichende Bedingun- gen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehendiese vom dzb lesen schriftlich anerkannt wurden. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb § 2 Widerrufsrecht Verträge können binnen einer Frist von 6 Monaten14 Tagen ohne Angabe von Grün- den in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Verjährungsfrist Widerrufsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsTag, an dem die Ware durch Sie, oder einen von Ihnen be- nannten Dritten, der nicht Beförderer ist, in den Besitz genommen wurde. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Schlusstag Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Messe fälltWiderrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnah- me der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion einge- setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes ver- einbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wie- der zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeit- punkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf die- ses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Ta- gen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur auf- kommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffen- heit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Um- gang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss des Widerrufsrechtes Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen o zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, o zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoft- ware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, o zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Aus- nahme von Abonnement-Verträgen. Für Abonnementverträge gelten insoweit ergänzend die gesonderten Bedingungen unter Punkt IV die- ser AGB. § 3 Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen Das dzb lesen stellt eine Rechnung nach Abschluss der beauftragten Arbei- ten. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erstrecken, behält sich das dzb lesen vor, Teilrechnungen zu erstellen. Teil- rechnungen müssen nicht als solche gekennzeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass das dzb lesen den Auftrag vollständig abge- rechnet hat. Der Besteller kann den Kaufpreis per Lastschrift und Überwei- sung zahlen. Die Entgelte sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von vierzehn Tagen zahlbar, sofern keine abweichen- de Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überweisungen ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto des dzb lesen entscheidend. Überweisungsgebühren und Bankspesen, insbesondere im Zusammen- hang internationalen Zahlungsverkehr, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Lastschriftrückgabe werden sämtliche entstehenden Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt. Die Währung ist ausschließlich der EURO. § 4 Zahlungsverzug Zahlungsverzug tritt nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zah- lungsfrist ein. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Zeitpunkt des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Ein- ganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Nach Ablauf der freien Rechtswahl. Ist vorge- nannten Zahlungsfrist befindet sich der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder Kunde in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istVerzug. Im Falle des Unterliegens Zah- lungsverzuges werden nach unserem dreistufigen Mahnwesen gestaffelte Mahngebühren erhoben. Diese sind wie folgt gestaffelt: o Stufe: Zahlungserinnerung ab einem Monat nach Fälligkeit keine Gebühr o Stufe: 1. Mahnung ab zwei Monaten Fälligkeit 1 Euro Gebühr o Stufe: 2. Mahnung ab drei Monaten Fälligkeit 5 Euro Gebühr § 5 Haftung und Gewährleistung Für Waren (Printprodukte), die nicht durch das dzb lesen hergestellt wur- den, finden die gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen Anwendung. Die vom dzb lesen hergestellten Produkte werden mit moderner Technik und größter Sorgfalt erstellt. Das dzb lesen haftet insoweit für Schäden des Ausstellers trägt Kunden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten (so genannter Kardinalpflichten) beruhen nach den gesetzlichen Best- immungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver- trauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Gewährleistung umfasst jedoch nur die aus- drücklich in Auftrag gegebene Leistung. Die technischen Daten, Spezifikati- onen und Leistungsbeschreibungen stellen keine Zusicherung dar. Die Haf- tung des dzb lesen ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung für jegliche Inhalte wird nicht übernommen. Für Schäden jeglicher Art, die durch den Einsatz dieser Produkte entstehen könnten, übernimmt das dzb lesen keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, bei denen dem dzb lesen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die Schadenssumme ist auf den zu entrichten- den Kaufpreis begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl ge- genüber dem dzb lesen, als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrich- tungsgehilfen des dzb lesen ausgeschlossen. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, haftet das dzb lesen dafür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung durch den Kunden vermieden worden wären. Es erfolgt mithin keine Haftung für die stetige Verfügbarkeit der über den Web-Shop angebotenen Waren. § 6 Eigentumsvorbehalt Die Lieferung sämtlicher Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. §449 BGB. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller be- stehenden Haupt- und Nebenforderungen Eigentum des dzb lesen. § 7 Daten und Datenschutz Der Schutz und die Sicherheit der personenbezogenen Daten unserer Kun- den ist für das dzb lesen sehr wichtig. Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Datenschutzerklärung (xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxx.xxx?xxxx_xx=0.00). § 8 Anzeigenschaltung Sie haben die Möglichkeit, in ausgewählten Publikationen/Zeitschriften des Hierbei gilt: Der Kunde ist verantwortlich, dass die gelieferten Inhalte für die Anzeigen vollumfänglich frei von Rechten Dritter und aus rechtlicher Sicht für diese unterliegende Partei Nutzungen geeignet sind. Der Kunde ist ferner dafür verantwort- lich, dass die Kosten jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt werden dürfen. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegen gel- tendes Recht, (insbesondere nicht gegen die Bestimmungen des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungUrheber-, des Wettbewerbs-, des Datenschutz-, des Presse- oder des Strafrechts) ver- stößt. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten Der Kunde stellt das dzb lesen von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenallen Ansprüchen, dienen diese ausschließlich informativen Zweckeneingeschlossen An- sprüche auf Schadensersatz, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich frei, die Dritte gegen das dzb lesen wegen ei- ner möglichen Verletzung ihrer Rechte durch die deutsche Fassung bestimmtmit den Anzeigen und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Anzeigenbesteller übernimmt alle aufgrund dieser Verletzung entstehenden angemessenen Kosten, ein- schließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Das dzb lesen ist berechtigt, Anzeigen im Fall einer Inanspruchnahme we- gen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen eines sonstigen Rechts- verstoßes sofort einzustellen. Weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche des dzb lesen blei- ben unberührt.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben 15.1 Für den Hinweis enthaltenFall, dass sie der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) - Inland - hat oder - der Nutzer nach Abschluss dieses Nutzungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder - der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Nutzers zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen nicht bekannt ist, wird München (Deutschland) als Gerichtsstand vereinbart. Bei sämtlichen Ansprüchen aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
15.2 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine später in ihnen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx in diesen Nutzungsbedingungen oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenübrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Ist Es ist jedoch der Aussteller bereits bei ausdrückliche Wille der Messegesellschaft als Kunde für Parteien, die Veranstaltung registriert Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und verfügt er über einen persönlichen Accountdamit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, Signaturdie rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, sind was die Bestellungen/Angebote auch wirksamParteien gewollt haben oder nach dem Sinne und Zweck der Nutzungsbedingungen und ihrer späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn sie elektronisch bei diesen Punkt beim Abschluss des Vertrages bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Messegesellschaft unter Verwendung Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
15.3 Webseiten Dritter: Avelios ist nicht verantwortlich für den Betrieb, die Qualität der Informationen und den Inhalt von Webseiten Dritter, die nicht der Kontrolle von Avelios unterstehen, aber auf welche von den Services des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche Patientenportals verwiesen wird und auf welchen auf das Patientenportal von Avelios verwiesen wird.
15.4 Sind seit dem letzten Zugriff des Nutzers auf sein Nutzerkonto mehr als drei Jahre vergangen, behält sich Xxxxxxx vor, das Nutzerkonto einschließlich der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gespeicherten (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchGesundheits-)Daten zu löschen, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls Nutzer nicht innerhalb von weiteren sechs Wochen auf dieses zugreift. Hierauf wird der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwNutzer zuvor per E-Mail hingewiesen. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögensDie E-rechtliche Ansprüche betrifft, Mail wird an die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvom Nutzer zuletzt bekannte E-Mail- Adresse versandt.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Schlussbestimmungen. 1.27.1 Auf allen für den Auftraggeber bestimmten Papieren, wie Rechnungen, Gutschriften, Lohnlisten, Regieberichten, Lade- scheinen, Frachtbriefen, Versand- und Lieferscheinen, Abschnit- ten der Begleitadressen, und dgl ist stets die Bestellnummer des Auftraggebers deutlich anzuführen. In der Korrespondenz ist au- ßer der Bestellnummer das Briefzeichen der Vorkorrespondenz zu wiederholen. Schriftstücke ohne diese Angaben gelten im Zweifel als nicht eingelangt. Fehlt aber die Angabe der Bestell- nummer, so kann der Auftraggeber die Annahme verweigern o- der bereits übernommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zurücksenden.
1.27.2 Der Auftragnehmer hat sich im gesamten Schriftverkehr, insbesondere auch bei Beschriftungen, Produktbeschreibungen, Bedienungsvorschriften und -anleitungen etc, stets der deut- schen Sprache zu bedienen.
1.27.3 Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieses Ver- trags sowie alle Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung sind an die Schriftform bzw an das Fax oder die elektronische Übermittlung gebunden.
1.27.4 Alle Vereinbarungenmit der Vertragserrichtung zusammenhängenden Ge- bühren und Abgaben trägt der Auftragnehmer.
1.27.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Xxxxx enthalten, Einzelgenehmigungen so bleibt die Rechtswirksam- keit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Auftraggeber und Sonderregelungen bedürfen mindestens Auftragnehmer vereinbaren für einen solchen Fall, anstelle der textlichen Bestätigung unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die dem von ihnen Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.
1.27.6 Sämtliche ÖNORMEN sind bei der Austrian Standards plus GmbH (A-1020 Wien, Heinestraße 38) erhältlich.
1.27.7 Der Auftragnehmer erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass der Auftraggeber alle Rechte und Pflichten aus diesem Ver- trag auf die ÖBB-Holding AG sowie die mit ihr im Sinne des § 189a Z 8 des Unternehmensgesetzbuchs verbundenen Gesell- schaften sowie auch nur einzelne dieser Gesellschaften (unab- hängig vom Zeitpunkt ihrer Gründung bzw. des Eintritts der Be- herrschung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenÖBB-Holding AG) übertragen kann, dass sie von sodass diese gleich wie der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für Auftraggeber alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Rechte aus dem Vertrag oder in Zusammenhang Anspruch nehmen können, dafür dann aber gleichermaßen alle Pflichten aus diesem Vertrag übernehmen müssen. Desgleichen erteilt der Auftragnehmer schon jetzt seine Zustimmung, dass die genannten Gesellschaften im Einvernehmen mit dem Vertrag Auftragge- ber neben diesem in das Vertragsverhältnis mit gleichen Rechten und Pflichten eintreten können.
1.27.8 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchÜber- sichtlichkeit und interpretieren, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat begrenzen oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Cloud Services Agreement
Schlussbestimmungen. Alle 1. Durch diesen Vertrag werden die Ansprüche des Spielers abschließend geregelt. Allenfalls vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen abgegebene Willens- oder Wissenserklärungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens sonstige Umstände von rechtlicher Bedeutung verlieren mit Unterfertigung dieses Vertrages jede Wirksamkeit. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der textlichen Bestätigung Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der damit beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
3. Der Spieler verpflichtet sich, insbesondere sämtliche aus dem Spielervertrag herrührenden Streitigkeiten vor Inanspruchnahme der zuständigen Gerichte an die zuständigen Senate der Österreichischen Fußball-Bundesliga heranzutragen, die nach den Satzungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga zustehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, und die in den Satzungen vorgesehene verbandsinterne Schlichtungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.
4. Festgehalten wird, dass für Disziplinarverfahren der BL bzw. des ÖFB gegen den Spieler dessen Rechtsdomizil (seine rechtswirksame Zustelladresse) am Sitz des Klubs begründet wird. Der Klub ist verpflichtet, dem Spieler Beschlüsse oder andere Verfahrensunterlagen, die ihm durch die Messe- gesellschaftzuständigen Organe der BL bzw. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltendes ÖFB eröffnet werden, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
5. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf Seiten des Klubs auf Rechtsnachfolger über.
6. Der Spieler ist verpflichtet, alle Änderungen seiner Personalien (Name, Familienstand, Zahl der Kinder, etc.) sowie seiner Wohn- bzw. Zustelladresse und Bankverbindung dem Klub unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
7. Gemäß geltendem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern und dem FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern in der jeweils gültigen Fassung wird festgehalten, dass sie von für den Spieler bei den Vertragsverhandlungen Herr / Frau , wohnhaft in Vertragsverhandlungen Herr / Frau , wohnhaft in (Fakultativklausel) Gemäß geltendem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern und dem FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern in der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenjeweils gültigen Fassung wird festgehalten, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)dass weder für den Spieler noch den Klub bei den Vertragsverhandlungen ein Spielervermittler tätig wurde.
8. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Vorbehaltlich IX.3. dieses Vertrages sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten sich aus dem durch diesen Vertrag oder in Zusammenhang mit dem geregelten Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vom dafür zuständigen Landesgericht, als Arbeits- und Sozialgericht zu entscheiden.
9. Dieser Vertrag wird dreifach ausgefertigt. Je eine Ausfertigung erhalten der Sitz Klub, der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSpieler und die Österreichische Fußball-Bundesliga.
10. Dies gilt auch, wenn Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Klub insbesondere verpflichtet eine erforderliche Freigabe zu erteilen und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der alle hierzu notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtErklärungen abzugeben.
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Samples: Spieler Vertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten(1) Der Kunde ist in Kenntnis, dass sie einzelne Leistungen nicht vom MBE Center selbst, sondern von befugten Dritten im Auftrag des MBE Center für den Kunden erbracht werden (z.B. Offset- druck, Digitaldruck, Versand- und Kurierdienste etc.). Der Kunde stimmt der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenLeistungserbrin- gung durch den jeweils vom MBE Center beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und dem MBE Center auch die AGB des jeweiligen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an das MBE Center auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und dem MBE Center für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistun- gen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „Allgemeinen Österreichi- schen Speditionsbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen von Vertragsgrundlagen, die die Geschäftsbeziehung des Kunden und das MBE Center betreffen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und betreffen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Veranstaltung registriert Vereinbarung über das Abgehen von diesem Formerfor- dernis.
(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatendem MBE Center gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISGWiener UN-Übereink.v.11.4.1980, BGBl 1988/96) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. finden keine Anwendung.
(4) Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches rechtli- ches Sondervermögen, wird oder hat der Kunde keinen inländischen Wohnsitz, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang diesem Vertragsverhältnis und der Geschäftsbeziehung mit dem Vertrag Kunden der Sitz Geschäftssitz des MBE Centers, an das der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAuftrag erteilt worden ist.
(5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf mit der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, die nicht in diesen AGB und den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen subsidiär geltenden Bestimmungen ausdrücklich geregelt sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istund die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Stand: Xxxx 2018
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen(a) Die Facharztpraxis ist dazu berechtigt, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Subunter- nehmer gemäß dem Gendiagnostikgesetz (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenGenDG) zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflich- ten zu betrauen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Stellung der Facharztpraxis als Vertragspartner des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Auftraggebers bleibt da- von unberührt.
(b) Die Facharztpraxis ist unter Beachtung des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Bun- desdatenschutzgesetzes (CISGBDSG) sowie des Kollisionsrechts; Gendiagnostikgesetzes (GenDG) berechtigt, per- sönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftrag- gebers - gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen - zu speichern und zu verarbeiten.
(c) Eine gerichtliche/behördliche Anerkennung der von der Facharztpraxis im Rahmen der Auftrags- erteilung erstellten Analysen kann nicht garantiert werden. Möchte der Auftraggeber die Analyse der Facharztpraxis für gerichtliche Zwecke ver- wenden, hat er in eigener Verantwortung abzu- klären, welche Anforderungen das jeweils zu- ständige Gericht oder Amt für die Anerkennung stellt.
(d) Die Facharztpraxis ist berechtigt, bei vertrags- widrigem Verhalten des Auftraggebers, insbe- sondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der in diesen AGB geregelten Pflichten, vom Ausschluss unberührt bleibt das Ver- trag zurückzutreten.
(e) Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas an- deres vereinbaren, ist Erfüllungsort für beide Ver- tragsparteien der Hauptsitz der Facharztpraxis.
(f) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Facharzt- praxis und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der freien Rechtswahl. Ist Bundesrepublik Deutschland.
(g) Nebenabreden der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Vertragsparteien bedürfen der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für einen Verzicht auf die Schriftformklausel.
(h) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden so berührt dies die Wirksamkeit der wei- teren Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche Facharztpraxis vereinbart hätte, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht die Un- wirksamkeit bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtgewesen wäre.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Nichtärztliche Leistungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben 16.1 Auf den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-UN- Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht anwendbar.
16.2 Kraft Gesetzes ist es dem Kunden nicht gestattet, eines seiner Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, ohne dass IDEXX Animana vorab eine schriftliche Zustimmung erteilt hat. Jegliche versuchte Abtretung oder Übertragung ist ein Verstoß gegen die hier genannten Einschränkungen und somit null und nichtig.
16.3 Soweit es nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, durch Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Regelungen der freien Rechtswahldeutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS) durch einen Schiedsrichter, der gemäß den geltenden Regelungen ernannt wird, geregelt. Ist der Aussteller XxxxxxxxDas Schiedsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Alle Unterlagen, juristische Person des öffentlichen Rechts die an den Schiedsrichter, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenvon diesem geliefert werden, wird für sind in deutscher Sprache zu verfassen. Der Schiedsrichter entscheidet nach deutschem Recht. Für alle Streitig- keiten Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag der Sitz der Messegesellschaft ergeben, wird die Stadt Ludwigsburg als Gerichtsstand vereinbartDie Version sämtlicher Kommunikation, die von IDEXX Animana erhalten oder gespeichert wird, sowie Messungen und Überwachungen, die von IDEXX Animana durchgeführt werden werden als echt betrachtet, bis zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchBeweis des Gegenteils durch den Kunden.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand oder gemäß deutschem Recht nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Inland hat Übrigen unberührt. Die Parteien werden dann (eine) neue Bestimmung(en) festlegen, um die betreffende(n) Bestimmung(en) zu ersetzen. Die neue(n) Bestimmung(en) werden den ursprünglich beabsichtigten Sinn der ursprünglichen Bestimmungen des ursprünglichen Vertrages und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwAGB so nahe wie möglich kommen.
16.5 Diese AGB sind sowohl in deutsch als auch in anderen Sprachen (inkl. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istenglisch) verfasst. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens jeglicher Differenz in Bezug auf Inhalt und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Bedeutung, ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVersion bindend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle VereinbarungenXII. 1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
XII. 2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, Einzelgenehmigungen in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
XII. 3 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
XII. 4 Bei Vertragsschluss mit Kaufleuten und Sonderregelungen bedürfen mindestens mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Erfüllungsort und als Gerichtsstand unser deutscher Geschäftssitz in Höxter vereinbart. Unabhängig davon, können wir auch an jedem weiteren gesetzlich zulässigen Gerichtsstand, ggfs. auch in dem Staat, in dem der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenKunde seinen Geschäftssitz hat, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)klagen. Ist der Aussteller bereits bei Kunde Verbraucher, so gilt der Messegesellschaft als gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Eine etwaige Klage des Verbrauchers gegen uns kann entweder an dem für unseren Geschäftssitz zuständigen deutschen Gericht erhoben werden oder vor dem zuständigen Gericht des Ortes in dem Staat, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Falls der Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountnach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der EU verlegt oder falls der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU hat, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtso ist unser deutscher Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden innerhalb der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt EU im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istsind.
XII. Diese Gerichtsstandsvereinbarung 5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt nichtentsprechend bei Regelungslücken. Soweit Sie beim Besuch auf unseres Internetportals Waren bestellen, falls möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
1. Die wesentlichen Merkmale der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
2. Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Xxxxx- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
3. Die von uns angegebenen Preise sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
4. Sie haben als Verbraucher ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Widerrufsrecht -Widerrufsbelehrung-
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auf- traggeber ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
14.2 Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN Kaufrechts sowie sämtli- cher Kollisions- und Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.
14.3 Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart. Sollte die Agentur Informationsmaterialien, Einzelgenehmigungen Ver- träge, AGBs usw. in einer anderen Sprache dem Auftraggeber übermitteln und Sonderregelungen bedürfen mindestens zur Verfügung stellen, so dient dies nur zur leichtern Verständlichkeit – rechtlich verbindlich und zur Auslegung heranzuziehen sind die Originalunterlagen in deutscher Sprache.
14.4 Die Agentur kann mit dem Auftraggeber in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise in Verbin- dung treten, vorzugsweise über E-Mail mit jener E-Mailadresse, die der textlichen Bestätigung durch Auftraggeber der Agen- tur bekannt gegeben hat.
14.5 Nach diesen AGB schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes be- stimmt ist – auch mittels Telefax, E-Mail oder auch andere elektronische Nachrichtendienste er- folgen.
14.6 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die Messe- gesellschaftzum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbezie- hung hinzuweisen (Referenzhinweis). Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenDes Weiteren räumt der Auftraggeber der Agentur das unentgeltliche Recht ein, dass sie Ablichtungen wie Fotos und Videos von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenLeistungserbringung (zB Veranstaltungen) anzufertigen oder anfertigen zu lassen und selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen. Davon sind insbesondere Einträge auf der eigenen Website, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UNSocial- Media-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Kanäle udgl umfasst.
14.7 Erfüllungsort ist der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAgentur. Dies Bei Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.8 Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
14.9 Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
14.10 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so hat dies nicht die gesamte Unwirksamkeit der Vereinbarung zur Folge. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Vertragslücke.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 10.1 Erfüllungsort und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert einschließlich Scheck- und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGWechselklagen) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxKäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtHauptsitz des Verkäufers. Dies gilt auchEntsprechendes gilt, wenn der Aussteller keinen Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen ALZ bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließ- lichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Wird der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnli- cher Umstände gehindert, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streiks oder Pandemien, gleichgül- tig, ob diese Umstände im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Bereich des Verkäufers oder sein Sitz eines Lieferanten eintreten, so verlängert sich die Lieferfrist bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird die Leistung aufgrund der vorgenannten Umstände unmöglich, so wird der Verkäufer von seinen Leistungspflichten frei.
10.4 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Zeitpunkt Rahmen der Klageerhebung Geschäftsverbindung gewonnenen, notwendigen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der geltenden europäischen und deutschen Datenschutzgesetze zur Geschäftsabwicklung verarbeitet.
10.5 Sollte eine Bestimmung dieser ALZ ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht bekannt istdurchsetzbar) sein, beeinträchtigt diese Unwirksamkeit nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftDie ungültige Bestimmung wird durch eine einvernehmlich vereinbarte gesetzlich gültige Bestimmung ersetzt, die eine ähnliche und gültige wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtALZ.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spiraltec berechtigt, Einzelgenehmigungen Rechte und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Pflichten auf Dritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch die Messe- gesellschaftDritte ausführen zu lassen.
2. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamGegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zulieferanten des Verfahrens eingehenLieferanten gelten als dessen Erfüllungsgehilfen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltSie sind Spiraltec nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu Spiraltec gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl).
5. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Lieferanten und Spiraltec ist der Sitz von Spiraltec. Spiraltec ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
6. Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Lieferanten ist die von Spiraltec angegebene Lieferanschrift. Im Übrigen ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtErfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von Spiraltec der Sitz von Spiraltec, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
7. Dies Die Vertragssprache ist deutsch.
8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens ist unser Geschäftssitz in Eslohe-Kückelheim Erfüllungsort.
2. Sofern der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenBesteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichts- stand unser Geschäftssitz für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie aus oder im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Vertrag. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unter- nehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu ver- klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließ- lichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
3. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das deutsches materielles Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ).
4. Soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit diese AVB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielset- zungen des Vertrages und dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchZweck dieser AVB vereinbart hätten, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat sie die Regelungslücke gekannt hätten.
5. Der Besteller wird keine Zuwendungen an unsere Mitarbeiter oder Ge- schäftsleitung machen, insbesondere keine Geschenke, Sondervergütun- gen, Reisen, Bargeld, Muster, Tickets für Unterhaltungsveranstaltungen o.Ä.
6. Schreibfehler, Rechenfehler und falls der Aussteller ähnliche offenbare Unrichtigkeiten kön- nen von uns jederzeit nach Vertragsschluss seinen Sitz Entdeckung berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutschdiesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dür- fen.
7. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdeneinzelne Teile dieser AVB unwirksam sein, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr so wird die Wirksamkeit der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtübrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens (1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Bun- desrepublik Deutschland geltenden Recht. Ist der Aussteller bereits bei Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsStaates, in dem Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts internati- onalen Warenverkauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der freien RechtswahlKunde Unternehmer ist, wird vereinbart, dass Erfüllungsort der Hauptgeschäftssitz von der Stadtwerke Neuss GmbH ist. Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögender Unternehmer ist, zugleich Kaufmann, so wird zudem als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag der Hauptgeschäftssitz der Stadtwerke Neuss GmbH vereinbart. Die Stadtwerke Neuss GmbH ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An Stelle der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmungen werden die Vertragsparteien eine angemessene Regelung vereinbaren, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem am nächsten kommt, was üblicherweise vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bekannt gewesen wäre. Dies Die vorste- hende Regelung gilt auch, wenn sich bei der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Durchführung oder in der Auslegung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Xxxxx ergibt. In Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zu § 139 BGB ist es der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrecht zu erhalten und § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, tritt an die Stelle der unwirk- samen Bestimmung das gesetzlich zulässige Maß.
TEIL B Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Ticket- Verkauf im Inland hat klassischen Tarif (Flächenzonentarif) über die HandyTicket Deutschland App und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.Deutschlandticket App
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch 13.1 Auf den Vertrag sowie auf die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben von den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Parteien hierunter zu erbringenden Leistungen findet ausschließlich deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie UN-‐Kaufrechts und des KollisionsrechtsKollisionsrechts Anwendung; vom Ausschluss unberührt Art. 3 EGBGB bleibt das unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht, wenn hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen im Recht desjenigen Mitgliedsstaates in der freien Rechtswahl. EU/EWR, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.
13.2 Ist der Aussteller XxxxxxxxAnwender Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-ein öffentlich-‐ rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle Streitig- keiten sich aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem Vertrag der ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtdes Anbieters. Dies gilt auchDasselbe gilt, wenn der Aussteller Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt in Deutschland hat oder sein Sitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istsind. Der Anbieter ist berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls wenn die Streitigkeit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen begründet ist.
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftTextform (§ 126b BGB). Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel.
13.4 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein oder werden oder der Vertrag nach übereinstimmender Auffassung der Parteien eine regelungsbedürftige Xxxxx enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind unwirksamen Bestimmungen durch wirtschaftlich diesen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen; dies gilt entsprechend für die Schließung einer Xxxxx. Bis dahin finden anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei zur Schließung der Xxxxx die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtgesetzlichen Regelungen Anwendung.
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Schlussbestimmungen. Alle Der Arbeitsvertrag regelt das gegenständliche Arbeitsverhältnis vollständig und abschließend. Er ersetzt alle bisher zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich oder mündlich getroffenen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen . Änderungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Abweichungen von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, diesem Arbeitsvertrag sind die Bestellungen/Angebote auch nur wirksam, wenn sie elektronisch bei schriftlich erfolgen. Das gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollte ein Bestimmung dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so ist die Gültigkeit der Messegesellschaft unter Verwendung übrigen Vertragspunkte davon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine zu ersetzen, die im Rahmen der anwendbaren Gesetze dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt dem AngG. [Sofern ein Betriebsrat errichtet ist: „Die anwendbaren Betriebsvereinbarungen liegen in {Angabe des Verfahrens eingehenkonkreten Orts} auf {und/oder sind im Intranet abrufbar‘}.] Dieser Arbeitsvertrag besteht in zweifacher Ausfertigung, wobei jede Vertragspartei eine von beiden Parteien unterfertigte Ausfertigung erhält. [Ort], am __________ [Ort], am __________ _________________________________ Arbeitgeber _________________________________ gelesen und ausdrücklich einverstanden Arbeitnehmer [Allfällige Anlagen] Dieses Vertragsmuster dient als Grundlage für Arbeitsverträge für Angestellte von Mitgliedern des Fachverbandes für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Es ist jedoch individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens abzustimmen. Alle Ansprüche Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. gewählte Form für beide Geschlechter.
1 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt Arbeitsvertragsmuster grau hinterlegten Stellen sind anzupassen, zu ergänzen bzw – wenn nicht zutreffend – zu streichen.
2 Für Erläuterungen zu den einzelnen Klauseln siehe das Recht Beiblatt zu diesem Arbeitsvertragsmuster. Sämtliche Verweise auf das Beiblatt sind nach Anpassung des Bundesrepublik DeutschlandArbeitsvertragsmusters an die jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens zu löschen.
3 Siehe „Beiblatt – Erläuterungen zum Arbeitsvertragsmuster der Immobilienmakler (Stand Juni 2016, unter Ausschluss nachstehend „Beiblatt“) Seite 1.
4 Zu den steuerlichen und abgabenrechtlichen Auswirkungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlDienstorts siehe Beiblatt Seite 1, unten.
5 Siehe Beiblatt, Seite 2.
6 Siehe Beiblatt, Seite 3.
7 Siehe Beiblatt, Seite 3.
8 Siehe Beiblatt, Seite 3.
9 Siehe Beiblatt, Seite 4.
10 Siehe Beiblatt, Seite 4.
11 Siehe Beiblatt, Seite 5. Ist der Aussteller Xxxxxxxx12 Siehe Beiblatt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchSeite 5.
13 Nur vereinbaren, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwbeim Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung besteht.
14 Wichtig ist, dass eine entsprechende Regelung getroffen wird.
15 Siehe Beiblatt, Seite 6.
16 Siehe Beiblatt, Seite 6. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist17 Siehe Beiblatt, Seite 6. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht18 Siehe Beiblatt, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftSeite 6. 19 Siehe Beiblatt, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtSeite 7.
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Samples: Arbeitsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 1. Die Übertragung von Rechten und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftPflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spiraltec möglich.
2. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamGegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsBesteller nur geltend machen, in den der Schlusstag der Messe fälltwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu Spiraltec gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl).
4. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Spiraltec und dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Besteller ist der Sitz von Spiraltec. Spiraltec ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von Spiraltec ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSitz von Spiraltec, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Dies Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Verkaufsbedin- gungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als verein- bart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen19.1 Die Übertragung des Nutzungsvertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus durch den Vermieter an Dritte, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens bedarf der textlichen Bestätigung vorherigen schriftlichen Zustimmung von Roadsurfer. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2 Die Aufrechnung durch die Messe- gesellschaftden Nutzer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung von Roadsurfer statthaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Gleiches gilt für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountGeltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Signatur, sind wobei die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
19.3 Zwischen den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Parteien findet ausschließlich deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht der freien Rechtswahl. am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
19.4 Ist der Aussteller XxxxxxxxNutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Geschäftssitz von Roadsurfer.
19.5 Ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch und hat der Aussteller Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hat und falls er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Nutzungsbedingungen in ein Land außerhalb der ZPO EU verlegt hat oder ist sein Sitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag der Geschäftssitz von Roadsurfer.
19.6 Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer der schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrags, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Formerfordernisses, bedürfen der Textform.
19.7 Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrags oder dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft. Die Parteien werden sich bemühen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind unwirksame oder falls undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istFall einer Xxxxx in dem Vertrag bzw. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtin den Nutzungsbedingungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Diese Lizenzbestimmungen ersetzen allfällige frühere Lizenzvereinbarungen zwischen Abacus und dem Kunden. Es gilt die jeweils neuste Version des Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für Abacus Software, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens die der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftKunde akzeptiert hat. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamAls akzeptiert gilt eine neue Version auch, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Installation von neuen Programmversionen ("Updates"), von Service-Packs oder Hotfixes durch den Kunden oder durch eine von ihm beauftragte Person bestätigt wird.
2. Bestehende zwischen dem Kunden und Abacus schriftlich vereinbarte Änderungen oder Er- gänzungen zu diesem Lizenzvertrag behalten ihre Gültigkeit auch bei einer neuen Version des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenEndbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für Abacus Software.
3. Die Verjährungsfrist beginnt mit Rechte des Kunden an der Abacus Software sowie seine Ansprüche gegenüber Abacus sind in diesem Lizenzvertrag abschliessend festgehalten. Allfällige abweichende allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Kunden sind wegbedungen.
4. Zusätzliche oder abweichende Lizenzbestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich fest- gelegt und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet wurden. Dieser Schriftlich- keitsvorbehalt gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Klausel.
5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages als unwirksam oder nichtig erwei- sen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, sondern diese werden durch solche ersetzt, die dem Ende wirtschaftlichen Zweck des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltVertrages am nächsten kommen. Für Das Gleiche gilt bei einer Vertragslücke.
6. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie aus oder im Zusammen- hang Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist der Sitz von Abacus. Abacus ist jedoch berechtigt, eine Streitigkeit auch bei dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.
7. Dieser Lizenzvertrag untersteht dem Recht des Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationalen Privatrechts und des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlWiener Kaufrechts.
8. Ist der Aussteller XxxxxxxxDieser Lizenzvertrag liegt in einer deutschen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenenglischen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtfranzösischen und italienischen Fas- sung vor. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Bei allfälligen Divergenzen und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch Widersprüchen geht die deutsche Fassung bestimmtvor.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag (Eula)
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Ist der Kunde ein Unternehmer (Ziffer 1.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens so berechtigen ihn seine Gegenansprüche nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der textlichen Bestätigung durch Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2. Für die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben Rechtsbeziehungen des Kunden zu Dangel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form internationalen Warenkauf (UnterschriftCISG). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung dass dadurch nicht zwingend anzuwendende Verbraucherschutzvorschriften des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsStaates, in den dem der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik DeutschlandKunde zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahlentzogen werden.
3. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, Kunde ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Kunden und Dangel der Sitz von Dangel. Dangel ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtübrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tungdem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
5. Die Vertragssprache ist Deutschdeutsch.
6. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenWir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Auftragsbestätigung mit den Bestelldaten, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr unsere AGB und ein Widerrufsformular per E-Mail zu. Darüber hinaus ist der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtVertragstext nicht abrufbar.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1. Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von XXXX berechtigt, Einzelgenehmigungen Rechte und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Pflichten auf Dritte zu übertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch die Messe- gesellschaftDritte ausführen zu lassen.
2. Soweit Zulassungsschreiben Zahlungen erfolgen nur an den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Lieferanten. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamGegenansprüche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zulieferanten des Verfahrens eingehenLieferanten gelten als dessen Erfüllungsgehilfen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fälltSie sind WOLF nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zustandekommen dieses Vertrags Lieferanten und WOLF gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl).
5. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Lieferanten und WOLF ist der Sitz von WOLF. WOLF ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
6. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Lieferanten und von WOLF ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSitz von WOLF, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
7. Dies Die Vertragssprache ist deutsch.
8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen21.1 Jeder Vertragsteil ist verpflichtet, Einzelgenehmigungen dem anderen Vertragsteil allfällige Änderungen seiner Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Sonderregelungen bedürfen mindestens Telefaxnummer umgehend schriftlich mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jeder Vertragsteil berechtigt, an die ihm bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer des anderen Vertragsteils Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt.
21.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber allfällige Änderungen in seiner Unternehmensstruktur (Änderung der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenEigentums- oder Gesellschaftsverhältnisse, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenBeteiligungsänderungen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Accountudgl) unverzüglich, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren längstens jedoch innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats5 Werktagen, in den bekannt zu geben.
21.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, jede der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Vertrages vom Auftragnehmer zu legende und gelegte Bankgarantie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen Falle einer Überzahlung in Anspruch zu nehmen.
21.4 Geschäftsbedingungen, Lieferkonditionen etc. des Auftragnehmers, die im Gegensatz zum Inhalt dieser Vereinbarung stehen sollten (oder auch darüber hinaus weiteres regeln), haben keine Gültigkeit und gelten auch für allfällig vereinbarte Nachträge zu dieser Vereinbarung als nicht vereinbart, auch wenn darauf Bezug genommen werden sollte.
21.5 Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags gilt das Recht Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und zumindest der Unterschrift des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAG. Dies gilt auchauch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.
21.6 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Anfechtung dieses Vertrages oder einzelner seiner Bestimmungen wegen Irrtums, wenn Verkürzung über die Hälfte oder sonstiger Willensmängel.
21.7 Ausdrücklich vereinbart wird die ausschließliche sachliche und örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oberwart (auch die internationale Zuständigkeit dieses Gerichts wird ausdrücklich vereinbart). Auf dieses Vertragsverhältnis findet, sofern in den auftragsspezifischen Werkvertragsbedingungen (Punkt D) nichts Gesondertes geregelt ist, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand internationalen Verweisungsnormen sowie der UNK Anwendung.
21.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig und/oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Inland hat Übrigen nicht. Die nichtige Vertragsbestimmung ist durch jene gültige Vertragsbestimmung zu ersetzen, die der nichtigen Vertragsbestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat gültig ist.
21.9 Sind Auftragnehmer zwei oder sein Sitz mehrere Unternehmer, so haften sie für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche bzw Verpflichtungen zur ungeteilten Hand.
21.10 Streitfälle über die vom AN zu erbringenden Leistungen bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt die Vergütung der Klageerhebung Leistungen des AN berechtigen den AN nicht, die ihm obliegenden Leistungen bzw Arbeiten einzustellen. Sollte Uneinigkeit über die Vergütung von Nachträgen (dem Grunde oder der Höhe nach) herrschen, so berechtigt dieser Umstand den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten auf der Baustelle einzustellen.
21.11 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über den vereinbarten Auftragspreis absolutes Stillschweigen zu halten bzw. diesen nicht bekannt istan Dritte insbesondere den Auftraggeber des Auftragebers weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Stillschweigenverpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
21.12 Dem Auftragnehmer ist es untersagt, mit dem Vertragspartner des Auftraggebers Verhandlungen über vertragsrelevante Umstände (insbesondere Preise, Fristen, Termine, udgl) zu führen. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
21.13 Alle seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Pläne, Skizzen, Entwürfe und der gleichen bleiben geistiges Eigentum des Auftraggebers. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Unterlagen dürfen sohin ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Auftraggeber weder weitergegeben und vervielfältigt noch abseits der konkreten Bestellung bzw des konkreten Projekts verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- (in Worten: zwanzigtausend Euro) an den Auftraggeber zu bezahlen. Eine gesonderte Geltendmachung eines allenfalls bestehenden darüberhinausgehenden Schadens behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Selbiges gilt nichtauch für geistiges Eigentum Dritter, falls welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber allenfalls zur Verfügung gestellt wird.
21.14 Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Vorgaben der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftUnger Charta bezüglich Umgang mit Mitarbeitern, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istUmwelt und Ethik einzuhalten. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Die aktuelle Version ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.verfügbar: xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx.xxxx
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Samples: Werkvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden In- vestment-AGB unwirksam sein, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch so bleiben die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Bestimmungen im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Übrigen wirksam.
14.2 Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
14.3 Für den Finanzanlagenvermittlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land. Sofern es sich bei dem Crowd-Investor um einen Verbraucher im Sinne des Bundesrepublik Deutschland§ 13 BGB handelt, unter Ausschluss des UNgilt die Rechtswahl nicht, inso- weit zwingende Verbraucherschutzvorschrif- ten desjenigen EU-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Mitgliedsstaates, dessen Recht ohne eine Rechtswahl anzuwenden wäre, dem Crowd-Investor einen über die Verbraucherschutzvorschriften der freien Rechtswahl. Ist Bundesre- publik Deutschland hinausgehenden Schutzumfang böten.
14.4 Sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Ge- richtsstand gegeben ist, ist Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Aussteller Xxxxxxxxaus dem Finanzanlagenvermittlungs- vertrag resultierenden Vertragsbeziehung ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Crowd-Investor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögenrecht- liches Sondervermögen ist oder keinen allge- meinen Gerichtsstand in Deutschland oder ei- nem anderen EU-Mitgliedsstaat hat oder sei- nen (Wohn-)Sitz nach Einbeziehung der vor- liegenden Investment-AGB in das Nicht-EU- Ausland verlegt hat.
14.5 Sofern es sich bei Crowd-Investor um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB abbedungen. Crowd-Investoren, die als Freiberufler, Einzelunternehmer oder in Zusammenhang mit dem Vertrag einge- tragener Kaufmann auf der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchPlattform regis- triert sind, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand gelten als Unternehmer im Inland hat und falls Sinne des § 14 BGB. Anhang zu den Investment-AGB Vorvertragliche Verbraucherinformationen zum Finanzanlagenvermittlungsvertrag inkl. Wider- rufsbelehrung Bei dem Finanzanlagenvermittlungsvertrag zwischen dem Anleger, der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt Verbraucher im Zeitpunkt Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist (nachfolgend „Crowd-Investor“) und der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftEV Digital Invest AG, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert Unternehmer im Sinne des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist§ 14 BGB ist (nachfol- gend auch „EVDI“, EVDI und Crowd-Investoren zu- sammen auch die „Parteien“), handelt es sich um ei- nen Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen gemäß §§ 312c, 312d Abs. Im Falle 2 BGB. Dieses Informati- onsblatt wurde von EVDI zur Information des Unterliegens Crowd- Investors erstellt und enthält nachfolgend die gemäß § 312d Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen nach Maßgabe des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten Artikels 246b des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtEinführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB).
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Samples: Nachrangdarlehensvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen9.1 Es gelten vorbehaltlich der vertraglichen Regelungen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon ganz oder teilweise abweichende und / oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, Einzelgenehmigungen selbst wenn BRUNATA-METRONA diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
9.2 Die Vertriebsmitarbeiter im Außendienst sind nicht zur Entgegennahme von Mitteilungen und Sonderregelungen bedürfen zur Abgabe von verpflichtenden Erklärungen für BRUNATA-METRONA berechtigt.
9.3 Um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, ist BRUNATA-METRONA berechtigt, Dritte zu beauftragen.
9.4 Sofern ein Vertreter des Auftraggebers den Auftrag erteilt, weist dieser BRUNATA- METRONA auf Wunsch seine Vertretungsberechtigung nach.
9.5 BRUNATA-METRONA behält sich vor, die Regelungen dieser AGB zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterli- chen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Die Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der textlichen Bestätigung durch Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform widerspricht. Maßgeblich für die Messe- gesellschaftRechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang bei BRUNATA-METRONA. Soweit Zulassungsschreiben BRUNATA-METRONA weist den Hinweis enthaltenAuftraggeber in der Änderungsankündigung auf Fristen sowie auf die Folgen einer stillschweigenden Entgegennahme der Mitteilung ausdrücklich hin.
9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam oder undurchführ- bar sein oder werden, dass sie von so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). übrigen Bestimmungen.
9.7 Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountVertragspartner ein Kaufmann, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München für alle Streitig- keiten Ansprüche, die sich aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtaufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies Gleiches gilt auchgegenüber Personen, wenn der Aussteller die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller in Deutschland haben oder Personen, die nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt hat haben oder sein Sitz bzw. deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.8 Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Diese Gerichtsstandsvereinbarung Rechtswahl gilt nichtnur insoweit, falls als dass dadurch zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftVerbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beauftragung seinen gewöhn- lichen Aufenthalt hat, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt nicht entzogen werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Wartungsservicevertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 1. Die Übertragung von Rechten und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftPflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DKSH möglich.
2. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamGegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des MonatsKunde nur geltend machen, in den der Schlusstag der Messe fälltwenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags die Rechtsbeziehungen des Kunden zu DKSH gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl).
4. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen DKSH und dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Kunden ist der Sitz von DKSH. DKSH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.
5. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von DKSH ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSitz von DKSH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Dies Die Vertragssprache ist deutsch.
7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat diejenige wirksame oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen9.1 Die GBTEC AG behält sich das Recht vor, Einzelgenehmigungen die Allgemeinen Wartungsbedingungen bzw. die Leistungs- und Sonderregelungen bedürfen mindestens Produktbeschreibung jederzeit einseitig zu ändern, sofern die Änderung auf sachlichen Gründen beruht und für den Kunden zumutbar ist bzw. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist. Begründete Anlässe für Änderungen sowohl der textlichen Bestätigung durch Leistungs- und Produktbeschreibung als auch dieser Nutzungsbedingungen können sein: - neue gesetzliche oder behördliche Vorgaben, - Vorgaben eines an die Messe- gesellschaftGBTEC AG gerichteten Gerichtsurteils, - veränderte aktuelle Verfügbarkeit von verwendeten und vorausgesetzten Technologien, - Einführung von neuen, zusätzlichen Dienstleistungen oder von Diensten/Services/ Software, die einer Leistungsbeschreibung in den Allgemeinen Wartungsbedingungen bzw. Soweit Zulassungsschreiben in der Leistungs- und Produktbeschreibung bedürfen, es sei denn, das bisherige Verhältnis über die Wartungsleistungen wird dadurch nachteilig verändert, - Notwendige Änderungen, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen, - Anpassungen, die dem technischen Fortschritt dienen bzw. technisch und prozessual notwendig sind, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Hinweis enthalten, dass sie von Kunden.
9.2 Über die Änderung wird die GBTEC AG den Kunden spätestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenÄnderung schriftlich per E-Mail informieren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Änderung bedarf der Zustimmung des MonatsKunden. Die Zustimmung gilt als erteilt und die neuen Allgemeinen Wartungsbedingungen bzw. die neuen Leistungs- und Produktbeschreibungen werden in das Vertragsverhältnis einbezogen, sofern der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in den Textform widerspricht. Widerspricht der Schlusstag der Messe fälltKunde, gelten für ihn weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Der Widerspruch ist vom Lizenznehmer im Zusammen- hang Streitfall nachzuweisen. Die GBTEC AG wird dem Kunden im Rahmen der Mitteilung über die geänderte Fassung, die oben erwähnte angemessene Reaktionsfrist setzen und auf die Folgen einer fehlenden Reaktion hinweisen. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit dem Zustandekommen dieses Vertrags der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.
9.3 Es gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien RechtswahlUN- Kaufrechts. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in und im Zusammenhang mit dem diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtGBTEC AG (Bochum). Dies gilt auchDasselbe gilt, wenn der Aussteller Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt in Deutschland hat oder sein Sitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istsind.
9.4 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung des Wartungsvertrages beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgen.
9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Wartungsbedingungen ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftDie Parteien werden in einem solchen Fall einvernehmlich die weggefallene Bestimmung durch eine andere rechtswirksam ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst erfüllt.
9.6 Sofern der Lizenznehmer AGB verwendet, finden diese auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben vorliegenden Vertrag keine Anwendung, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.
9.7 Die GBTEC AG kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Die Übertragung ist ab dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem dem Lizenznehmer eine Mitteilung in Textform hierüber zugegangen ist.
9.8 Die GBTEC AG ist widerruflich berechtigt, den Lizenznehmer in internen und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenexternen Veröffentlichungen als Referenzkunden zu benennen und dessen Firmenlogo zu nutzen, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtsoweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.
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Samples: Wartungsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen15.1 Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OSR berechtigt, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung Rechte und/oder Pflichten auf Dritte zu übertragen oder einen Auftrag oder wesentliche Teile eines Auftrags durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamDritte ausführen zu lassen.
15.2 Gegenansprüche des Auftragnehmers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie elektronisch bei rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehal- tungsrecht kann der Messegesellschaft unter Verwendung Auftragnehmer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15.3 Für die Rechtsbeziehungen des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Auftragnehmers zu OSR gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird internationalen Privatrechts (IPR).
15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag Auftragnehmer und OSR ist der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen von OSR. OSR ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtberechtigt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Schiedsklauseln wird widersprochen.
15.5 Erfüllungsort für die Lieferpflichten des Auftragnehmers ist die von OSR im Inland hat jeweiligen Auftrag angegebene Lieferanschrift. Im Übrigen ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers und falls von OSR der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich von OSR, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
15.6 Die Vertragssprache ist deutsch.
15.7 Sollte eine Bestimmung dieser Logistik-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Logistik-AGB eine Xxxxx befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der ZPO verlegt hat übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung undurchführbaren Bestimmung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdieje- nige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind dem Zweck der unwirksamen oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istundurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Logistik-AGB vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtvorne herein bedacht hätten.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen(1) Dieses Abkommen wird nach den innerstaatlichen Verfahren jeder Vertragspartei ratifiziert oder genehmigt und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung auf den Tag der letzten der beiden Notifikationen folgt, mit denen die Vertragsparteien einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben. Dieses Abkommen wird ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
(2) Dieses Abkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen, kann aber gemäß Absatz 5 gekündigt werden.
(3) Dieses Abkommen kann von den Vertragsparteien durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden. Änderungen treten in Kraft, sobald die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenVertragsparteien einander notifiziert haben, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde ihre für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountÄnderung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind.
(4) Jede Vertragspartei kann das Abkommen insbesondere aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Signaturzum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei wegen illegaler Einwanderung oder der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche Wiedereinführung der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenVisumpflicht durch eine Vertragspartei ganz oder teilweise aussetzen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Entscheidung über die Aussetzung wird der anderen Vertragspartei spätestens zwei Monate vor ihrem geplanten Inkrafttreten notifiziert. Eine Vertragspartei, die die Anwendung des MonatsAbkommens ausgesetzt hat, in den unterrichtet unverzüglich die andere Vertragspartei, sobald die für die Aussetzung ausschlaggebenden Gründe nicht mehr bestehen und hebt diese Aussetzung auf.
(5) Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen gegenüber der Schlusstag anderen Vertragspartei schriftlich kündigen. Das Abkommen tritt 90 Tage nach Notifikation der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund Kündigung außer Kraft.
(6) Vanuatu kann dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Abkommen nur für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen.
(7) Die Union kann dieses Abkommen nur für alle ihre Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen. Abgefasst in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchdoppelter Urschrift in bulgarischer, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtСъставено в Брюксел на двадесет и осми май две хиляди и петнадесета година. Hecho en Bruselas, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtel veintiocho de mayo de dos mil quince.
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Samples: Visa Waiver Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen1) Die Vertragsparteien bestätigen, Einzelgenehmigungen alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und Sonderregelungen wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
2) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
4) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltennicht einvernehmlich geregelt werden können, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ZivMediatG) mit dem Ende Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des MonatsJustizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, in den werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGVerhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
5) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmensberater
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen8.1 Die Regelungen des Vertrages beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidun- gen der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (UnterschriftBundesnetzagentur). Ist Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der Aussteller gesetzlichen oder sons- tigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren kon- kreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förm- lichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die SWE nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeu- tendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Messegesellschaft Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für un- wirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die SWE verpflichtet, den Vertrag – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als Kunde für es die Veranstaltung registriert Wie- derherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels ge- setzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages nach dieser Ziffer sind die Bestellungen/Angebote auch nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn sie elektronisch bei die SWE dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat vor dem ge- planten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Messegesellschaft Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der SWE in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
8.2 Der Messstellenbetrieb wird durch den Messstellenbetreiber erbracht und ist gemäß § 9 Abs. 2 MsbG Bestandteil dieses Vertrags, soweit der Kunde keinen Ver- trag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber schließt. Die SWE stellt dem Kunden das Entgelt für den Messstellenbetrieb unter Verwendung den Voraussetzungen von Ziff. 5.1 in Rechnung.
8.3 Ein Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. Aktuelle Informatio- nen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim jeweils zuständigen Netzbe- treiber erhältlich.
8.4 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurch- führbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. StromGVV sowie Ergänzende Bedingungen der SWE zur StromGVV Muster-Widerrufsformular Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten Informationen zum Streitbeilegungsverfahren
1. Die SWE beantwortet Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche § 13 BGB insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren SWE (Verbraucherbeschwerden) nach § 111a EnWG innerhalb von 6 Monatenvier Wochen ab Zugang. Diese sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx oder per Telefon an 0000 0000000 oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx.
2. Wird der Verbraucherbeschwerde durch die SWE in dieser Zeit nicht abgehol- fen, kann der Kunde als Verbraucher nach § 111b EnWG die Schlichtungsstelle anrufen. Die Verjährungsfrist beginnt mit SWE ist verpflichtet an dem Ende des MonatsSchlichtungsverfahren vor der Schlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Schlichtungsstelle ist zurzeit erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., in den Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
3. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erteilt der Schlusstag Verbraucherser- vice der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls Bundesnetzagentur für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istBereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
4. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei Verbraucher haben die Kosten des Verfahrens und Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Platt- form (OS-Plattform) der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die deutsche Fassung bestimmt.Ein- reichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen 15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen mindestens zu ihrer Gültigkeit der textlichen Bestätigung durch Schriftform.
15.2. Erklärungen der Rechtsanwältin an die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft Mandantschaft gelten jedenfalls als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamzugegangen, wenn sie elektronisch an die bei Mandatserteilung von der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Mandantschaft bekannt gegebene oder die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatendanach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Die Verjährungsfrist beginnt Rechtsanwältin kann mit dem Ende des Monatsder Mandantschaft aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise korrespondieren, insbesondere auch über Email mit jener Emailadresse, die die Mandantschaft der Rechtsanwältin zum Zweck der Kommunikation unter einem bekannt gibt. Schickt die Mandantschaft ihrerseits Emails an die Rechtsanwältin von anderen Emailadressen aus, so darf die Rechtsanwältin mit der Mandantschaft auch über diese Emailadresse kommunizieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden.
15.3. Die Rechtsanwältin ist ohne anders lautende schriftliche Weisung der Mandantschaft berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit der Mandantschaft in den der Schlusstag der Messe fälltnicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Die Mandantschaft erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht Zuge der Übermittlung) und über die Möglichkeit der Nutzung von TrustNetz informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
15.4. Die Mandantschaft erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechtsanwältin die die Mandantschaft und/oder ihr Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der der Rechtsanwältin von der Mandantschaft übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen der Rechtsanwältin (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibt. Eine Datenschutzerklärung wurde ausgehändigt.
15.5. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des Bundesrepublik Deutschlanddurch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die VertragspartnerInnen verpflichten sich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISGdie unwirksame(n) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand Bestimmung(en) durch eine dieser im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtwirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen4 Rechtsnachfolge, Einzelgenehmigungen Veräußerung der Grundstücke § 5 Anspruchs- und Sonderregelungen bedürfen mindestens Haftungsausschluss
1. Aus diesem Vertrag entsteht der textlichen Bestätigung durch Gemeinde keine Verpflichtung zur Aufstellung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans.
2. Für den Fall der Aufhebung der Satzung wegen nicht fristgerechter Durchführung (§ 12 Abs. 6 S. 1 BauGB) können Ansprüche gegen die Messe- gesellschaftGemeinde nicht geltend gemacht wer- den.
1. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis Der Vorhabenträger darf von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn er nicht innerhalb von vier Monaten nach Satzungsbeschluss und Einreichen der vollständigen Bauvorlagen eine bestandskräftige Baugenehmigung für das vorgenannte Bauvorhaben erhält. Die Bauge- nehmigung darf keine Auflagen enthalten, dass sie von die die antragsgemäße Nutzung wirtschaftlich oder funktional unzumutbar einschränken. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)Gemeinde jeweils zum Monatsende bis spätestens zwei Monate nach Ent- stehen des Rücktrittsrechts auszuüben.
2. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamEine Kündigung dieses Vertrages kann im übrigen nur erfolgen, wenn sie elektronisch bei die Ausführung des Vertrags technisch oder rechtlich unmöglich oder eine Anpassung des Vertrages aus die- sem Grund ausgeschlossen ist.
3. Die Gemeinde kann den Vertrag auch kündigen, falls der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen Vorhabenträger die Messegesellschaft verjähren innerhalb sich aus § 3 ergebende Pflicht nicht fristgerecht erfüllt; zuvor ist eine Mahnung mit einer Fristsetzung von 6 MonatenMonaten erforderlich. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende Gemeinde kann sofort kündigen, wenn über das Vermö- gen des MonatsVorhabenträgers das Insolvenzverfahren eröffnet, in den oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
1. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchrift- form. Dies gilt auchauch für das Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und der Vorhabenträger erhalten je eine Ausfertigung.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Rege- lungen dieses Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftunwirksame Be- stimmungen durch solche zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert dem Sinn und Zweck des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. Dies gilt entsprechend auch für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteine vertragliche Xxxxx.
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Samples: Durchführungsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens 1. Mit der textlichen Bestätigung durch Unterzeichnu ng dieses Erbteilungsvertrages erklären die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenErben ausdrücklich, dass − im vorliegenden Teilung svertrag der gesamte Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] enthalten ist, und dass ihnen keine weiteren, dem Erblasser gehörenden Vermögenswerte bekannt sind; − sie zur Kenntnis nehmen , dass sämtlich noch nicht bezahlten Schulden des Erblassers durch [Vorname und Name des Erben] bezahlt werden, sie dafür jedoch bis zur Be zahlung solidarisch haftbar bleiben; − sie mit der Übertragung der Liegenschaft [Bezeichnung der Liegenschaft, Kat. Nr., Ge bäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Alleineigentum von [Vorname und Name des Erben], und der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenZuweisung des gesamten restlichen Nachlasses ins Alleineigentum von [Vorname und Name des Erben] bezüglich dem Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt sind, bedürfen d.h. aus dem Nachlass von [Vorname und Name des Erblassers] haben die Erben gegen seitig nichts mehr zu fordern. − sie keiner weiteren Form (Unterschrift)den Willensvollstreck er mit dem Vollzug dieses Teilungsvertrages beauftragen. Ist Der Willensvollstrecker hat daher insbesondere die Liegenschaft [Bezeichnung der Aussteller bereits bei Liegen schaft, Kat. Nr., Gebäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Al leineigentum von [Vorname und Name des Erben], und die Liegenschaft [Bezeichnung der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert Liegenschaft, Kat. Nr., Gebäudeversicherungsnummer, Fläche, Ortsbezeichnung, usw.], ins Alleineigentum von [Vorname und verfügt er über einen persönlichen AccountName des Erben], Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenzu übertragen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende ent sprechenden Hypothekarschulden sind von den Erwerbern unter Entlastung der aus scheidenden Erben zu übernehmen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Monats, in den Nachlasses [allenfalls des Erben der Schlusstag der Messe fälltdie Liegenschaft übernimmt]. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie − allenfalls notwendige Un terschriften im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Übertragung der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtGrundstücke umgehend leisten werden.
2. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzwDieser Teilungsvertra g wird in [Anzahl] Ausfertigung erstellt. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, Je eine Ausfertigung erhalten die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens Parteien und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache Willensvollstrecker, ein Exemplar ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenfür das Grundbuchamt [Name Grundbuchamt], dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung ein weiteres für das Grundbuchamt [Name Grundbuchamt] bestimmt.
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Samples: Erbteilungsvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang Zusammenhang mit diesem Maklervertrag und Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, der Sitz der DZAG. Dieser Maklervertrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.
9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des zwischen dem AG und der DZAG sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht FDB geschlossenen Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtSchriftform. Dies gilt auchauch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. DZAG und FDB sind berechtigt, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge über Finanzinstrumente. Die DZAG wird dem Auftraggeber die Änderungen spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die DZAG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Kunde ist bei Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, den Maklervertrag sowie alle in diesem Zusammenhang mit DZAG und falls FDB abgeschlossenen Verträge vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die DZAG Sie in ihrem Angebot besonders hinweisen.
9.3 Sollten Regelungen des Maklervertrages einschließlich der ZPO verlegt hat Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein Sitz bzwoder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtDie nichtige, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftunwirksame oder undurchführbare Bestimmung werden die Parteien durch eine solche ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteventuelle Regelungslücken.
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Samples: Maklervertrag
Schlussbestimmungen. 18.1 Eine Abtretung von Rech- ten oder Pflichten aus dem Ein- zelvertrag an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zu- stimmung von SAP.
18.2 Alle VereinbarungenAufzeichnungen des UL in Bezug auf die Leistungs- erbringung infolge eines Auf- trags werden entsprechend ge- setzlicher Vorgaben aufbe- wahrt. Bevollmächtigte Vertreter von SAP (einschliesslich von SAP beauftragte externe Prüfer) sind berechtigt, Einzelgenehmigungen Prüfungen die- ser Aufzeichnungen beim UL vor Ort durchzuführen, soweit dies zur Feststellung der Einhal- tung der Bestimmungen eines Einzelvertrages durch den UL erforderlich ist.
18.3 Der Einzelvertrag mit die- sen AEB regelt abschliessend die Rechte und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Pflichten zwi- schen SAP und dem UL für die Veranstaltung registriert Dienstleistungen, die der UL ge- genüber SAP erbringt. Mündli- che Abreden bestehen keine. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezug- nahme auf die abzuändernde Bestimmung, der Unterzeich- nung durch den UL und verfügt er über einen persönlichen Accountder Ge- genzeichnung durch SAP. Das Schriftformerfordernis kann auch durch Briefwechsel oder (abgesehen von Kündigungen) durch elektronisch übermittelte Unterschriften (Telefax oder an- dere durch oder im Auftrag von SAP bereitgestellte, Signaturvereinbarte elektronische Vertragsschluss- verfahren, sind wie z. B. das Docu- SignTM Verfahren) eingehalten werden.
18.4 Sollte eine Bestimmung des Einzelvertrages oder der AEB nichtig sein oder rechtsun- wirksam werden, so gelten die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenübrigen Bestimmungen weiter. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende nichtige oder rechtsunwirk- same Bestimmung soll in die- sem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswir- kung derjenigen der unwirksa- men Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
18.5 Bei Meinungsverschieden- heiten werden die Parteien vor Anrufung des MonatsRichters eine güt- liche Einigung anstreben. Sollte sich eine gerichtliche Beurtei- lung nicht vermeiden lassen, in ist Zürich-1 der AUSSCHLIESS- LICHE GERICHTSSTAND. SAP kann den der Schlusstag der Messe fälltUL an seinem Sitz belangen. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt Anwendbares Recht ist das Recht des Bundesrepublik DeutschlandSchweizerische Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch UN- Übereinkommens über den internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtWarenkauf.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten(1) Der Kunde ist in Kenntnis, dass sie einzelne Leistungen nicht vom MBE Center selbst, sondern von befugten Dritten im Auftrag des MBE Center für den Kunden erbracht werden (z.B. Offsetdruck, Digitaldruck, Versand- und Kurierdienste etc.). Der Kunde stimmt der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenLeistungserbringung durch den jeweils vom MBE Center beauftragten Dritten und dessen Hilfsorganen zu. Es gelten subsidiär zu diesen AGB zwischen dem Kunden und dem MBE Center auch die AGB des jeweili- gen Dritten als Vertragsinhalt, was der Kunde mit dem Auftrag an das MBE Center auch bestätigt und bekräftigt. Nachrangig zu diesen AGB und allfälligen AGB des Dritten gelten zwischen dem Kunden und dem MBE Center für Leistungen, die dem grafischen Gewerbe zuzuordnen sind, die jeweils kundgemachten AGB für das grafische Gewerbes und für Leistungen, die dem Fracht- und Speditionsgewerbe zuzuordnen sind, die „ADSp“ in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Änderungen, Ergänzungen, die die Geschäftsbeziehung des Kunden und des MBE Center be- treffen, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)der Schriftform und betreffen nur den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Das Schriftlichkeitsgebot gilt ebenso für die Veranstaltung registriert und verfügt er Vereinbarung über einen persönlichen Account, Signatur, sind das Abgehen von diesem Formerfordernis.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht ohne die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung Bestim- mungen des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatendeutschen Internationalen Privatrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Bestimmungen des UN-Kaufrechts fin- den keine Anwendung.
(CISG4) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxKunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen öffentlichen Rechts oder öffentlichöffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem diesem Vertrag der Sitz Geschäftssitz des MBE Center, an das der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtAuftrag erteilt worden ist.
(5) Sollte eine der gegenwärtigen oder zukünftigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftdurchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf mit der unwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Auslegung von Vertragsinhalten, die nicht in diesen AGB und den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen subsidiär geltenden Bestim- mungen ausdrücklich geregelt sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei und die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtAusfüllung etwaiger Vertragslücken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 ~sedna behält sich das Recht vor, Einzelgenehmigungen nach seinem eigenen und Sonderregelungen bedürfen mindestens absoluten Ermessen einzelne Bestimmungen des EULA aus Gründen in Bezug auf Sicherheit, Recht, beste Praktiken oder andere Vorschriften zu revidieren, zu aktualisieren, auszutauschen, zu ändern, hinzuzufügen, zu ergänzen oder zu löschen. Solche Veränderungen treten mit oder ggf. ohne vorherige Mitteilung an den Kunden in Kraft. Der Kunde kann die aktuelle Version dieses EULA unter folgenden Link einsehen: [xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxx/]. Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, regelmäßig zu überprüfen, ob dieser EULA geändert wurde. Wenn der textlichen Bestätigung durch Kunde das ~sedna-Produkt nach einer Änderung dieses EULA weiter benutzt, willigt er vollständig und unwiderruflich in die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenÄnderungen ein.
14.2 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass sie die ~sedna-Produkte (inkl. deren Updates und Upgrades) Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der ~sedna-Produkte oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenAmerika, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatensowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Vertragserfüllung von ~sedna steht unter dem Ende Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des MonatsExport- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
14.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, in gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren ein (1) Jahr nach der möglichen Kenntniserlangung durch den Kunden, spätestens jedoch zwei (2) Jahre nach dem schädigenden Ereignis, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfirsten gelten.
14.4 Erfüllungsort ist der Schlusstag der Messe fälltGeschäftssitz von ~sedna. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags Es gilt das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie und der Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der freien Rechtswahlübrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Ist Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der Aussteller Xxxxxxxxunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus die dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtVertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand entsprechend im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtFall einer Vertragslücke.
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Samples: End User License Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen16.1 Soweit im Lizenzvertrag oder in diesen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist, Einzelgenehmigungen ist der Mieter nicht berechtigt,
(i) Forderungen, die ihm gemäß dem Lizenzvertrag zustehen, gegen Forderungen des Vermieters aus dem Lizenzvertrag aufzurechnen oder
(ii) die Erfüllung einer Verpflichtung nach dem Lizenzvertrag unter Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes zu verweigern, es sei denn, die Rechte oder Ansprüche des Mieters sind unbestritten, entscheidungsreif oder durch eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts bestätigt worden.
16.2 Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Sonderregelungen Zahlungen der Geschäftssitz des Vermieters.
16.3 Änderungen und Ergänzungen des Lizenzvertrags oder dieser Vertragsbedingungen Lizenzvertrag bedürfen mindestens zu ihrer Wirksamkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
16.4 Der Lizenzvertrag sowie diese Vertragsbedingungen Lizenzvertrag und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft Bundesrepublik Deutschland unter Verwendung Ausschluss des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 MonatenKollisionsrechts. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht ist ausgeschlossen.
16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag oder diesen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag einschließlich ihrer Wirksamkeit ist, soweit der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxMieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist, der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter kann den Mieter darüber hinaus an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
16.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Lizenzvertrags oder dieser Vertragsbedingungen Lizenzvertrag ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteiner Regelungslücke.
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Samples: MDS Lizenzvertrag Ta Cockpit
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen19.1 Die Übertragung des Nutzungsvertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus durch den Vermieter an Dritte, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens bedarf der textlichen Bestätigung vorherigen schriftlichen Zustimmung von Roadsurfer. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2 Die Aufrechnung durch die Messe- gesellschaftden Nutzer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung von Roadsurfer statthaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde Gleiches gilt für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen AccountGeltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, Signatur, sind wobei die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
19.3 Zwischen den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Parteien findet ausschließlich deutsches Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht der freien Rechtswahl. am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
19.4 Ist der Aussteller XxxxxxxxNutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz Geschäftssitz von Roadsurfer Spots.
19.5 Ist der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch und hat der Aussteller Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder hat und falls er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Nutzungsbedingungen in ein Land außerhalb der ZPO EU verlegt hat oder ist sein Sitz bzw. Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthalt Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag der Geschäftssitz von Roadsurfer Spots.
19.6 Soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer der schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrags, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Formerfordernisses, bedürfen der Textform.
19.7 Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrags oder dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft. Die Parteien werden sich bemühen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind unwirksame oder falls undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben istFall einer Xxxxx in dem Vertrag bzw. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtin den Nutzungsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte EVISPO GmbH Mietpark nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens ist dies nicht als Anerkenntnis der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftVerletzungshandlung bzw. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenVerzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, dass sie Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
14.2 Der Mieter kann gegenüber Vergütungsansprüchen EVISPO GmbH Mietpark nur mit rechtskräftig festgestellten oder von EVISPO GmbH Mietpark anerkannten Forderungen aufrechnen.
14.3 Die Abtretung oder Verpfändung von dem Mieter gegenüber EVISPO GmbH Mietpark zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags EVISPO GmbH Mietpark ausgeschlossen.
14.4 Es gilt ausschließlich das Recht des der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechts Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes, IPR). Erfüllungsort (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt Gerichtsstand für den Fall das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxMieter Kaufmann, juristische Person Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird rechtliche Sondervermögen ist) für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Xxxxxx-xxxxxxxx.xx . EVISPO GmbH Mietpark ist darüber hinaus berechtigt, den Mietern an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
14.5 Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in Zusammenhang mit einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bedingungen als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem Vertrag am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtunwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingungen wirtschaftlich gewollt ist. Dies Gleiches gilt auchfür unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bedingungen als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Regelungslücke gewusst hätten; oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmteines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens gelten die gesetz- lichen Vorschriften.
14.3 Der Versicherer ist berechtigt,
a) bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beru- hen,
b) bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der textlichen Bestätigung durch höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Landesaufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde,
c) Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie
d) zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde davon betroffenen Regelungen mit Wirkung für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenbestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen. Die Verjährungsfrist beginnt mit neuen Bedingungen sollen den ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestge- hend entsprechen. Sie dürfen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Aus- legung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachteiligen. Die zuläs- sigen Änderungen werden dem Ende Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilt und erläutert. Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt des MonatsWirksamwerdens mitteilt und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt, in finden die Ände- rungen vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an Anwendung. Der Versicherungsneh- mer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Schlusstag Mitteilung nach Satz 4 zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Bedingungsänderung wirksam werden würde.
14.4 Es besteht – unbeschadet der Messe fälltübrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht Embargos der freien Rechtswahl. Ist Europäischen Union oder der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtBundespublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auchauch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen. Annahmevoraussetzungen Stand: 1. Dezember 2018 Die Versicherung kann nicht abgeschlossen werden, wenn einer der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat nachfolgenden Sachverhalte zutrifft:
1. Hunde mit fehlender Identifikation
2. Hunde mit folgenden Vorerkrankungen
1. Hunde mit chronischen oder sein Sitz akuten Erkrankungen,
2. Hunde mit Invalidität oder Fehlbildungen, z. B. einem fehlendem Bein,
3. Hunde, bei denen in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung / Angebotserstellung ein ope- rativer Eingriff vorgenommen wurde oder erforderlich bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ärztlich angeraten ist; versicherbar bleiben Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Notwendigkeit,
4. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtHunde mit Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung (z. B. brachycephales Syndrom), falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftes sein denn, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung oder
5. Hunde mit einer der folgenden Erkrankungen: - Epilepsie - Diabetes - Schilddrüsenerkrankung - Allergien - Hüft-, Ellenbogengelenksdysplasie - Body-Condition-Scoring mit Gesamtnote 1 oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt5 (Skala 1 - 5) - Tumore.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen11.1 Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das für […] sachlich zuständige Gericht vereinbart.
11.2 Abänderungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen Nachträge oder ähnliches zu diesem Vertrag bedürfen mindestens zu deren Gültigkeit der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaftSchriftform. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie Auch das Abgehen von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenSchriftform selbst unterliegt dem vorstehenden Formgebot.
11.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift)so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Ist Anstelle der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Veranstaltung registriert Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksamZweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in Abschluss dieses Vertrages den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie Punkt im Zusammen- hang Hinblick auf die Rechtsunwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht hätten.
11.4 Zustellungen an den Mieter erfolgen rechtswirksam per Adresse des mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenangemieteten Mietgegenstandes. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter spätestens bei Übergabe des geräumten Mietgegenstandes der Vermieterin seine genaue Nachadresse bekannt zu geben, dienen diese ausschließlich informativen Zweckenandernfalls Zustellungen wie bisher erfolgen können.
11.5 Der gegenständliche Mietvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtwobei je eine Ausfertigung Vermieterin und Mieter ausgehängt wird.
11.6 Ein Energieausweis über den vorliegenden Mietgegenstand wurde übergeben.
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Samples: Mietvertrag
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen9.1 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichum ein öf- fentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen handelt, wird ist aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Streitig- keiten Streitigkeiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit Vertragsverhältnis zwischen dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Kunden und Audi In- golstadt, Deutschland. Der gleiche Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchgilt, wenn der Aussteller Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller In- land hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort nach Vertragsschluss seinen Sitz Vertragsabschluss aus dem Geltungs- bereich Inland verlegt o- der ZPO verlegt hat sein Wohnsitz oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung .
9.2 Sofern zwingend anzuwendendes Recht, insbesondere Verbraucherschutzrecht, der nachfolgenden Regelung nicht entgegensteht, gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftfür alle Streitigkeiten, die den Amtsgerichten aus o- der aufgrund dieser Vertragsbeziehung entstehen, deut- sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Be-stim- mungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden, wenn der Kunde nicht Verbrau- cher ist, die unwirksame Bestimmung durch Vereinba- rung einer ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleich- kommenden Regelung ersetzen.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Rücksicht auf den Wert vorherige schriftliche Zustim- mung durch Audi abzutreten.
9.5 Gegen Ansprüche von Audi kann der Kunde nur aufrech- nen, wenn die Gegenforderung des Streitgegenstandes zugewiesen sind Kunden unbestritten oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben rechtskräftig festgestellt ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und Ein Zurückbehaltungs- recht kann der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werdenKunde nur geltend machen, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtsoweit dieses auf Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit Audi be- ruht.
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Samples: Service Agreement
Schlussbestimmungen. 16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Creamy Creation an einen Dritten zu übertragen. Der Vollzug einer Restrukturierung, Verschmelzung, Anteilsübertragung, Konsolidierung oder eines Verkaufs aller oder der wesentlichen Wirtschaftsgüter des Kunden stellt einen Change of Control-Fall dar, der einer vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens Creamy Creation bedarf. Creamy Creation ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung der ihr obliegenden Vertragspflichten zu beauftragen. Creamy Creation ist außerdem berechtigt, die ihr aus einem Vertrag zustehenden Befugnisse auf ein Tochterunternehmen zu übertragen.
16.2 Alle VereinbarungenMitteilungen, Einzelgenehmigungen Aufforderungen, Mahnungen, Verzichtserklärungen, Genehmigungen und/oder anderen Benachrichtigungen (zusammen die ”Mitteilungen”), die nach den vorliegenden Verkaufsbedingungen vorgeschrieben sind, müssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen (insbesondere per E-Mail), ausgenommen (a) Mitteilungen gemäß vorstehender Ziffer 15 (Kündigung) und Sonderregelungen bedürfen mindestens (b) etwaige Änderungen oder Modifikationen der textlichen Bestätigung durch vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenbeide nur in schriftlicher Form, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, jedoch nicht per E-Mail erfolgen können.
16.3 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehenin englischer Sprache aufgesetzt worden. Alle Ansprüche Mitteilungen und anderen Dokumente, die nach einem Vertrag oder den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgeschrieben sind, müssen in englischer Sprache erfolgen, sofern mit Creamy Creation nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Alle Übersetzungen der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in andere Sprachen dienen nur dem erleichterten Umgang damit.
16.4 Sollten eine oder mehrere Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht oder durch Gesetz für unwirksam oder nicht durchführbar erklärt werden, bleiben die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monatenübrigen Regelungen dennoch wirksam und durchführbar.
16.5 Über alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Niederlande zu entscheiden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss Anwendung des UN-Kaufrechts Abkommens über den Internationalen Warenkauf von 1980 (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zuständig für die Entscheidung solcher Streitigkeiten ist das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichGericht „Rechtbank Midden-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtNederland“ (Niederlande).
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. 1.27.1 Auf allen für den Auftraggeber bestimmten Papieren, wie Rechnungen, Gutschriften, Lohnlisten, Regieberichten, Lade- scheinen, Frachtbriefen, Versand- und Lieferscheinen, Ab- schnitten der Begleitadressen, und dgl ist stets die Bestellnum- mer des Auftraggebers deutlich anzuführen. In der Korrespon- denz ist außer der Bestellnummer das Briefzeichen der Vorkor- respondenz zu wiederholen. Schriftstücke ohne diese Angaben gelten im Zweifel als nicht eingelangt. Fehlt aber die Angabe der Bestellnummer, so kann der Auftraggeber die Annahme verwei- gern oder bereits übernommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zurücksenden.
1.27.2 Der Auftragnehmer hat sich im gesamten Schriftverkehr, insbesondere auch bei Beschriftungen, Produktbeschreibungen, Bedienungsvorschriften und -anleitungen etc, stets der deut- schen Sprache zu bedienen.
1.27.3 Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieses Ver- trags sowie alle Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung sind an die Schriftform bzw an das Fax oder die elektronische Übermittlung gebunden.
1.27.4 Alle Vereinbarungenmit der Vertragserrichtung zusammenhängenden Gebühren und Abgaben trägt der Auftragnehmer.
1.27.5 Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Vertragsbe- stimmung vereinbaren die Vertragsparteien, Einzelgenehmigungen diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und Sonderregelungen bedürfen mindestens inhaltlich der textlichen Bestätigung rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.27.6 Sämtliche ÖNORMEN sind bei der Austrian Standards plus GmbH (A-1020 Wien, Heinestraße 38) erhältlich.
1.27.7 Der Auftragnehmer erteilt schon jetzt seine Zustimmung, dass der Auftraggeber alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf die ÖBB-Holding AG sowie die mit ihr im Sinne des § 189a Z 8 des Unternehmensgesetzbuchs verbundenen Ge- sellschaften sowie auch nur einzelne dieser Gesellschaften (un- abhängig vom Zeitpunkt ihrer Gründung bzw. des Eintritts der Beherrschung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthaltenÖBB-Holding AG) übertragen kann, dass sie von sodass diese gleich wie der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für Auftraggeber alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten Rechte aus dem Vertrag oder in Zusammenhang Anspruch nehmen können, dafür dann aber gleich- ermaßen alle Pflichten aus diesem Vertrag übernehmen müs- sen. Desgleichen erteilt der Auftragnehmer schon jetzt seine Zustimmung, dass die genannten Gesellschaften im Einver- nehmen mit dem Vertrag Auftraggeber neben diesem in das Vertrags- verhältnis mit gleichen Rechten und Pflichten eintreten können.
1.27.8 Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auchÜber- sichtlichkeit und interpretieren, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat begrenzen oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt.
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Samples: Cloud Services Agreement
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen15.1 | Erfüllungsort ist Lübeck, Einzelgenehmigungen Deutschland.
15.2 | Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und Sonderregelungen bedürfen mindestens auf Grund dieses Vertrages ist Lübeck. Dies gilt nur, sofern der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller XxxxxxxxVollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches SondervermögenSondervermögen ist und erstreckt sich auf alle Streitigkeiten über das Zustandekommen, wird für alle Streitig- keiten aus die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage.
15.3 | Die Rechtsbeziehungen zwischen CONVOTIS und dem Vertrag Vertragspartner, einschließlich der Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen, beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausnahme der Convention on the International Sale of Goods (CISG).
15.4 | Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sind so auszulegen, dass die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen genügt und die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vor dem Hintergrund des Zwecks des geschlossenen Vertrages angemessen zum Ausgleich bringt (erläuternde Vertragsauslegung).
15.5 | Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand eine Bestimmung im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder sein Sitz bzwwerden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifftDie unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht gesetzlichen Anforderungen genügt und die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien vor dem Hintergrund des Zwecks des geschlossenen Vertrages angemessen zum Ausgleich bringt. Gleiches gilt, sollten die Parteien für einen bestimmten Sachverhalt keine vertragliche Vereinbarung getroffen haben (ergänzende Vertragsauslegung).
15.6 | Alle Verpflichtungen aus Verträgen, die auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, binden auch die Rechtsnachfolger des jeweiligen Kunden. Eine Übertragung bestehender Vertragsverhältnisse auf Rechtsnachfolger des Vertragspartners erfordert jedoch die schriftliche Zustimmung von CONVOTIS. Diese Zustimmung kann ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmtAngabe von Gründen verweigert werden.
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Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen18.1 Unteraufträge für die Konstruktion oder Herstellung der Waren, Einzelgenehmigungen ganz oder in erheblichem Umfang, sowie vom Lieferanten ausgewählte Unterlieferanten bedürfen der vorherigen Zu- stimmung des Käufers. Diese Weitervergabe entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrages.
18.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Lieferant die Rechte und Sonderregelungen bedürfen mindestens Pflichten aus einem Liefer- oder Dienstleistungsvertrag weder ganz oder teilweise an Dritte abtreten oder übertragen.
18.3 Material, das dem Lieferanten im Zusammenhang mit der textlichen Bestätigung Ausführung eines Auftrags zur Verfügung gestellt wird, bleibt, unabhängig von einer Be- oder Verarbeitung, Eigentum des Käufers. Das betreffende Material bzw. die betreffenden Gegenstände sind als solche zu kennzeichnen und bis zur Verarbeitung, Montage oder Installation getrennt zu lagern.
18.4 Nicht verwendetes oder verbliebenes Material, Schrott und dergleichen sind auf Verlangen des Käufers entweder zurückzugeben oder zu Marktpreisen auf den Vertragspreis gutzu- schreiben.
18.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt diese Bestimmung als ungültig, wobei die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleiben. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführ- bare Bestimmung gegebenenfalls durch die Messe- gesellschafteine wirksame und durchführbare Bestimmung mit ähnlichem wirtschaftlichem Zweck ersetzen, sofern der Inhalt dieser Bedingungen nicht wesentlich geändert wird. Soweit Zulassungsschreiben Gleiches gilt für den Hinweis enthaltenFall, dass sie von Lücken vorliegen.
18.6 Keine Verzögerung oder Unterlassung des Käufers bezüglich der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurdenAusübung eines gemäss diesen Bestimmungen dem Käufer gewährten Rechts, bedürfen sie keiner weiteren Form Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte.
18.7 Jede per Telefax oder elektronisch (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft z.B. per E-Mail) übermittelte Kommunikation gilt eben- falls als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmt. Dies gilt auch, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich der ZPO verlegt hat oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt werden, dienen diese ausschließlich informativen Zwecken, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die deutsche Fassung bestimmt"schriftlich".
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen 20.1 Sämtliche Transaktionen betreffend A-Token zwischen Bitpanda und Sonderregelungen bedürfen mindestens der textlichen Bestätigung durch die Messe- gesellschaft. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass dem Kunden (soweit sie von der Messegesellschaft mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form (Unterschrift). Ist der Aussteller bereits bei der Messegesellschaft als Kunde für die Veranstaltung registriert und verfügt er über einen persönlichen Account, Signatur, sind die Bestellungen/Angebote auch wirksam, wenn sie elektronisch bei der Messegesellschaft unter Verwendung des Verfahrens eingehen. Alle Ansprüche der Aussteller – ausgenommen Haftung wegen Vorsatz – gegen die Messegesellschaft verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags sowie im Zusammen- hang mit dem Zustandekommen dieses Vertrags gilt das sich direkt oder indirekt auf diese Transaktionen beziehen) unterliegen österreichischem Recht des Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Kollisionsrechts; vom Ausschluss unberührt bleibt das Recht der freien Rechtswahl. Ist der Aussteller Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts Kaufrechts.
20.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Bitpanda und Kunden aus oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitig- keiten aus dem Vertrag oder in im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Messegesellschaft zum ausschließlichen Gerichtsstand – auch internationalen Gerichtsstand – bestimmtA-Token ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von Bitpanda befindet. Dies gilt auchfür Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nur dann, wenn der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und falls Sprengel jenes Gerichts der Aussteller nach Vertragsschluss seinen Sitz aus dem Geltungs- bereich Wohnsitz, der ZPO verlegt hat gewöhnliche Aufenthalt oder sein Sitz bzw. gewöhnlicher Auf- enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nichtOrt der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
20.3 Bitpanda ist berechtigt, falls der Rechtsstreit nicht- vermögens-rechtliche Ansprüche betriffteine allfällige Klage gegen Xxxxxx, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder falls für den Rechtsstreit kraft Gesetzes ein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Im Falle des Unterliegens des Ausstellers trägt diese unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens und der notwendigen Rechtsvertre- tung. Vertragssprache ist Deutsch. Sollten von diesem Vertrag Überset- zungen gefertigt Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
20.4 Klagen eines Unternehmers gegen Bitpanda können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, dienen in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von Bitpanda befindet.
20.5 Falls der vorliegende Vertrag in unterschiedlichen Sprachversionen existieren sollte, wird ausdrücklich klargestellt, dass bei sich dadurch ergebenden Widersprüchen alleine die Bestimmungen der deutschsprachigen Fassung verbindlich sind.
20.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB dadurch nicht berührt und insbesondere bleiben die Hauptpflichten der Parteien gemäß diesen AVB dadurch unberührt. Eine unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung dieser AVB ist nur in dem Maß ungültig, insoweit diese ausschließlich informativen ZweckenUnwirksamkeit, ohne Gewähr der Richtigkeit; der Inhalt des Vertrags Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit in Bezug auf eine Rechtsordnung festgestellt wurde. Eine solche Feststellung hat keinen Effekt auf die AVB in anderen Rechtsordnungen. Eine unwirksame, nichtige oder undurchsetzbare Bestimmung dieser AVB wird ausschließlich – soweit gesetzlich zulässig – durch eine solche rechtswirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die deutsche Fassung bestimmtihr nach dem rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am Nächsten kommt. Dies gilt ebenfalls und sinngemäß für Regelungslücken in diesen AVB.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen