Common use of Schlussbestimmungen Clause in Contracts

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 4 contracts

Samples: Reisevertrag, Reisevertrag, Reisevertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1.17.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 1.17.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 1.17.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 1.17.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung1.17.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I1.17.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 1.17.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 4 contracts

Samples: Saas Agreement, Saas Agreement, Saas Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur 15.1 Alle Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Erstellung Drucklegung und sind unverbindlich. Für Fehler Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. 16.2 15.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBdes Art. 250 EGBGB. 16.3 15.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden dem Reisenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet findet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, Reisende Verbraucher kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 15.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOMünchen. 16.5 15.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 15.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wer- den in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 3 contracts

Samples: Reisevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung 10.1 Der jeweilige Einzelvertrag und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenvon ROSA Experts enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBes sei denn, ROSA Experts hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung10.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ist Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfVertragspartner sind gegenstandslos, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetsie nicht in den Vertrag eingeflossen sind. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO10.3 Sämtliche Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der 10.4 Sollten Teile des jeweiligen Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen wirksamhiervon nicht berührt. Eine Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtZweck, möglichst nahe kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 10.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Güter. Erfüllungsort für alle von ROSA Experts geschuldeten Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft. 10.6 Gerichtsstand für alle in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesZusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Landgericht Hanau.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1.17.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 1.17.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 1.17.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 1.17.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung1.17.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I1.17.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäfts- beziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 1.17.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1. Für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses ist die Textform (E-Mail) erforderlich und ausreichend, soweit sie von der jeweils anderen Vertragspartei entsprechend bestätigt werden. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 12.2. Für jegliche Kommunikation im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist ebenfalls die Textform ausreichend. Soweit der Kunde hierfür eine E-Mail-Adresse angibt, erklärt er sich mit der Kommunikation hierüber einverstanden und wird dafür sorgen, dass eingehende Mails zeitnah gelesen werden. Änderungen der E-Mail-Adresse sind NUNN rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. 12.3. NUNN ist berechtigt, im Falle einer Erhöhung oder Senkung der Personal- oder Materialkosten seine Preisliste in der Reisebestätigung sind verbindlichRegel einmal pro Jahr um die Preisveränderung (maximal 8 %) anzupassen. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetVor einer Anpassung der Preisliste werden die verschiedenen Kostenfaktoren untereinander saldiert. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden12.4. Soweit weder Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden sowie sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. auch außervertragliche Ansprüche) unterliegen dem Recht der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBBundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die 12.5. Sofern es sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucherbei dem Kunden um einen Kaufmann, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtSitz von NUNN. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 12.6. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden in nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NUNN ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesGeltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1.17.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 1.17.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 1.17.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 1.17.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung1.17.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I1.17.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 1.17.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 9.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetSchriftform. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen9.2 TOGETHER CCA ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes mit ihr konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. Im Übrigen können die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners abgetreten bzw. Ist übertragen werden. 9.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Anmelder Verbraucher, kann er übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenin diesen Fällen um Regelungen bemühen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetim wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten 9.4 Treten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Meinungsverschiedenheiten auf, werden die Vertragspartner angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Können die Vertragspartner keine einvernehmliche Lösung finden, ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung jeder Vertragspartner frühestens 60 Tage nach Einleitung des Streitbeilegungsverfahrens auf Geschäftsführerebene berechtigt, den ordentlichen Rechtsweg zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtbeschreiten. 16.6 9.5 Zur Entstehung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Allgemeinen Anwendung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf ist jedenfalls ausgeschlossen. ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.der TOGETHER CCA EDV für Versicherungswirtschaft für Lizenzprogramme

Appears in 2 contracts

Samples: Consulting Agreement, Consulting Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlichAnsprüche gegen die OBCC dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet§ 354a HGB bleibt unberührt. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenDas Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Die Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBWiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 finden keine Anwendung. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus Vertragspartnern ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Verpflichtungen ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetSitz der OB//CC GmbH & Co. KG. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten etwaige Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der OBCC und dem Kunden ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOFulda, es sei denn die OBCC stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich schriftlich zu. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben die alle übrigen Bestimmungen wirksamunberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes Kraft. Die AGB der gewollten Regelung am ehesten entsprichtOBCC sind auf seine sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Abweichungen von diesen AGB, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Erklärungen in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärung gegenseitig in Textform bestätigt wurden. Unberührt hiervon bleiben mündliche Individualvereinbarungen, die nur aus Beweiszwecken zu verschriftlichen sind. 16.7 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des PauschalreisevertragesVertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions, Consulting Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur 14.1. Der Vermögensverwalter darf sich auf die Richtigkeit der Kundenangaben verlassen. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Änderung der den Kundenangaben zu Grunde liegenden Umstände unverzüglich mitzuteilen. Der Vermögensverwalter kann die Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundenangaben und der Erklärungen des Kunden nur eingeschränkt überprüfen. Der Vermögensverwalter ist daher lediglich verpflichtet zu überprüfen, ob eine klar erkennbare Fälschung vorliegt, offensichtlich unrichtige Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. gemacht wurden und/oder wesentliche Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetoffensichtlich fehlen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein, wird die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamdavon nicht berührt. Eine Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem wirtschaftlichen Zweckes Sinn und Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 16.6 14.3. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte sich insbesondere aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die im Rahmen dieses Vertrags durch den Vermögensverwalter erbrachte Vermögensverwaltungsdienstleistung das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags ergeben, so kann der Vermögensverwalter Ergänzungen, Streichungen oder sonstige Änderungen der Bedingungen dieses Vertrags (insgesamt 14.4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien (sofern gesetzlich zulässig) die Zuständigkeit der Gerichte in Leipzig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesGeltung zwingend anwendbaren ausländischen (formellen oder sachlichen) Gesetzesrechts bleibt hiervon unberührt.

Appears in 2 contracts

Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1. Wenn das Verhältnis im Zusammenhang mit der Reisebestätigung Nutzung der Webseite oder das durch den Dienstleistungsvertrag festgelegte Rechtsverhältnis ein internationales (ausländisches) Element enthält, sind verbindlich. Angaben in Publikationensich die Parteien einig, gleich welcher Artdass das Verhältnis dem tschechischen Recht, entsprechen insbesondere dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichBürgerlichen Gesetzbuch, unterliegt. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Zwecke des Verhältnises zwischen dem Betreiber und dem Besteller: 12.1.1. schließt die Anwendung der Gepflogenheiten in Handel im Sinne von § 558 Abs. 2 BGB aus; 12.1.2. schließt die Anwendung der Bestimmungen von § 1748, § 1799 und § 1800 BGB aus. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, 12.2. Die Vertragsparteien haben die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Zuständigkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBGerichte der Tschechischen Republik vereinbart. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung12.3. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ungültig oder unwirksam sein oder zu einer solchen sein wird, wird die übrigen Bestimmungen wirksamungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, deren Bedeutung der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Eine unwirksame Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ist in diesem Fall durch berührt nicht die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes Gültigkeit der gewollten Regelung am ehesten entsprichtanderen Bestimmungen. 16.6 Die 12.4. Der Besteller ist damit einverstanden, dass der Betreiber berechtigt ist, Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag an einen Dritten abzutreten. 12.5. Der entscheidende Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertragesist die tschechische Sprachversion.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 9.1 Für den Einzelvertrag gelten Schriftform, diese Allgemeinen Software-Wartungsbedingungen sowie gegebenenfalls weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisebestätigung sind verbindlichnextevolution. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung Der Einzelvertrag und sind unverbindlichdie vorgenannten Allgemeinen Bedingungen der nextevolution enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Für Fehler wird Anderweitige Bedingungen des Kunden werden nicht gehaftetVertragsinhalt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der nextevolution. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen9.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der sofern sie nicht in den Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBeingeflossen sind. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 9.3 Sämtliche Vertragsänderungen und ICO und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetSchriftform. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der 9.4 Sollten Teile des Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen wirksamhiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Teile durch die gesetzlich zulässige Regelung wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 9.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des PauschalreisevertragesInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 9.6 Gerichtsstand ist Hamburg.

Appears in 2 contracts

Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 11.1. Es gilt das Recht der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDie Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen11.2. Mündliche Nebenabreden bestehen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abweichen von diesem Schriftform- erfordernis. Die Schriftform im Sinne dieser AGBs wird auch durch E-Mail, De- Mail und Fax gewahrt. 11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von freesort. 11.4. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche von freesort nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. 11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder seiner Anlagen unwirk- sam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine rechtlich wirksame Regelung, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdendem erkennbaren Willen der Parteien am nächsten kommt. Soweit weder Ist eine Feststellung einer solchen Regelung nicht möglich, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Bei Unwirksamkeit einer Klausel bleibt der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBim Übrigen wirksam. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen), Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichText- form. Angaben in PublikationenDies gilt auch für die Aufhebung des Textformerforder- nisses selbst. 12.2 Die Vertragssprache ist deutsch, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung d.h. fremdsprachliche Fas- sungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen le- diglich zu Informationszwecken und sind unverbindlichrechtlich unverbind- lich. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Ermittlung des Inhalts und der Bedeutung einzel- ner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die deut- sche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deut- schem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 12.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch sich aus Vertragsverhältnis- sen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorseheneinbezogen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBwird als besonderer Gerichtsstand der Sitz von Konica Minolta vereinbart. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und 12.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Gültigkeit der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung sowie des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtauf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichDies gilt auch für jede Abweichung von dieser Formabrede. Für Fehler wird nicht gehaftetDer Schriftform bedürfen ebenfalls alle die Ausführung des Vertrages betref- fende wesentliche Mitteilungen. 16.2 Es gelten Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ein- schließlich etwaiger Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. An deren Stelle treten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner ver- pflichten sich gleichwohl, in solchen Fällen die ungültigen Bestimmungen insbesondere nach Möglichkeit durch andere, zu dem glei- chen tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg führende Bestimmungen zu ersetzen. Das gleiche gilt, wenn in der Durchführung des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVertrages eine Regelungslücke offenbar wird. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ein Streitfall berechtigt den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungAuftragnehmer nicht, seine Leistungen aus dem Vertrag zu unterbrechen bzw. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetweitere Leistungen abzulehnen. 16.4 Gerichtsstand für alle Für die vertraglichen Beziehungen und etwaige Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOausschließlich die Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechts vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.5 IErfüllungsort ist die vereinbarte Baustelle, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamGroß-Gerau. Eine unwirksame Bestimmung Gerichtsstand ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung Groß-Gerau im sachlichen Zuständigkeitsbereich des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtLandgerichts Darmstadt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Bauleistungen, Bauleistungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 9.1. Die Parteien sind sich einig, dass epubli berechtigt ist, nach eigenem Ermessen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit befreiender Wirkung, ohne dass es einer besonderen weiteren Zustimmung bedarf, auf ein anderes Unternehmen der Reisebestätigung sind verbindlichHoltzbrinck Publishing Group zu übertragen. Angaben in PublikationenAls Unternehmen der Holtzbrinck Publishing Group gelten alle Unternehmen der Verlagsgruppe Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetdie nach §15 AktG mit ihr verbunden sind. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen9.2. Falls mehrere Selbstverleger an dem Vertragsverhältnis beteiligt sind, haften sie gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten. Die Rechte aus der Vereinbarung üben sie gemeinsam aus. 9.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Klausel. 9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die durch diese Allgemeinen Reise- der unwirksamen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenrechtlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Xxxxx aufweisen sollte. 9.5. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenVereinbarung keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBder Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Druck Und Vertriebsvereinbarung, Druck Und Vertriebsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 8.1 Der Netzbetreiber ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in dem Umfang zu verarbeiten und zu nutzen sowie Dritten (insbesondere anderen Netzbetreibern, den Energielieferanten des Anschlussnutzers oder einem Beauftragten des Netzbetreibers) zugänglich zu machen, soweit dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Reisebestätigung sind verbindlichAnschlussnutzung und Energielieferung erforderlich ist. Angaben in PublikationenSoweit Informationen an Dritte weitergegeben werden müssen, gleich welcher Artwird der Netzbetreiber diese zur Wahrung der Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen verpflichten. Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automatisch gespeichert, entsprechen dem Stand bei Erstellung verarbeitet und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetim Rahmen der Zweckbestimmung verwendet. 16.2 Es 8.2 Änderungen dieses Vertrages werden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungenals genehmigt, wenn der Anschlussnutzer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Widerspruch des Anschlussnutzers muss innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe der Änderung beim Netzbetreiber vorliegen. Erhebt der Anschlussnutzer fristgerechten Widerspruch, ist der Netzbetreiber zu einer Änderungskündigung berechtigt. Auf die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Folgen eines nicht rechtzeitig erhobenen Widerspruchs wird der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBNetzbetreiber den Anschlussnutzer hinweisen. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die 8.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetzur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der 8.4 Die dem Vertrag beiliegenden Anlagen sowie die in Ziffer 7.1 genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bedingungen sind Bestandteil des PauschalreisevertragesVertrages.

Appears in 2 contracts

Samples: Anschlussnutzungsvertrag Gas, Anschlussnutzungsvertrag Strom

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 11.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus einem Wartungsvertrag ohne schriftliche Zustimmung von XXXXXXXX an Dritte abzutreten. 11.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Ergänzenden Vertragsbedingungen für Serviceverträge, einer Leistungsbeschreibung oder eines Wartungsvertrages als nichtig oder unwirksam er-weisen, wird die Gültigkeit des Wartungs- vertrages im Üb-rigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in ei-nem solchen Fall den Wartungsvertrag so anpassen, dass der Reisebestätigung sind verbindlichangestrebte Zweck soweit wie möglich erreicht wird. 11.3. Angaben in PublikationenSehen der Wartungsvertrag, gleich welcher Arteine Leistungsbeschreibung oder die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Serviceverein-barungen Schriftlichkeit vor, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichgelten als schriftlich auch Protokolle, Briefe, Telefax, E-Mails oder andere Übertragungsformen, die den Nach-weis durch Text ermöglichen. Für Fehler wird nicht gehaftetStörungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen11.4. Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten und aller im Rahmen der Durchführung des Wartungsver-trages daraus entstehenden Streitigkeiten ist der Ge-schäftssitz der SCHILLER Medizintechnik GmbH. XXXXXXXX behält sich das Recht vor, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBgegen den Kunden an dessen Geschäfts-sitz vorzugehen. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 11.5. Die Servicevereinbarung, einschließlich dieser Ergänzenden Vertragsbedingungen für Serviceverträge und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches der Leistungsbeschreibungen, unterliegt dem Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetBundesrepublik Deutschland. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auf die nach diesem Vertrag auszu- tauschenden Leistungen keine Anwendung. Angaben in PublikationenDies gilt auch dann, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird wenn solchen Bedingungen nicht gehaftetaus- drücklich widersprochen wird. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen(2) Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Ge- genansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch den Auftragnehmer anerkannt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Auftraggebers auf die älteste fällige Forderung zu ver- rechnen. (3) Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Anlagen unwirksam sein oder wer- den, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende gültige Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für nachträglich auftretende, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtvon den Vertragspartnern nicht bedachte Vertrags- lücken. Mündliche / Fernmündliche Auskünfte gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich vom AN bestä- tigt worden sind. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden (4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen ohne festen Wohnsitz in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil Deutschland ist der Sitz des PauschalreisevertragesAuftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Bedingungen Für Die Instandhaltung Von Maschinen Und Anlagen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 2.13.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 2.13.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 2.13.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 2.13.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung2.13.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I2.13.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäfts- beziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 2.13.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Pos Life Tarif

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 15.1 Die Übertragung des Vertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus durch den Kunden an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet§ 354a HGB bleibt unberührt. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen15.2 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, wobei die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBGegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis 15.3 Erfüllungsort für den Vertrag ist Hamburg. 15.4 Für die Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht Anwendung. unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 15.5 Ist der Anmelder VerbraucherKunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg. 16.5 I15.6 Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 15.7 Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrags nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrags. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1 Die Betrauungsvereinbarung unterliegt dem polnischen Recht. 13.2 Die Parteien bestätigen übereinstimmend, dass die Vergütung des Dienstleisters für die im Rahmen des Betrauungsvertrags ausgeübten Tätigkeiten vorbehaltlich der in 5.6. des Betrauungsvertrags genannten Ausnahme in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetfür die Erbringung der Dienstleistungen an den Abonnenten geschuldeten Vergütung enthalten ist. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen13.3 Jede Änderung der Betrauungsvereinbarung erfolgt gemäß den für die Änderung der Verordnungen geltenden Vorschriften. 13.4 In Angelegenheiten, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder in der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenBetrauungsvereinbarung nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der DSGVO, des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBBürgerlichen Gesetzbuches und andere Bestimmungen des allgemein verbindlichen Rechts. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und 13.5 Die Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Unmöglichkeit der Durchführung einzelner Bestimmungen der Betrauungsvereinbarung berührt die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenDie Parteien verpflichten sich, die ihm Schutz gewähren unwirksame, ungültige oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer durchführbare Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtdem ursprünglich beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 13.6 Für Streitigkeiten, die sich aus der Betrauungsvereinbarung ergeben, ist das für den Sitz des PauschalreisevertragesDienstleisters zuständige Gericht zuständig.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1 Der Lieferant bestätigt die Kenntnisnahme, Einrichtung und Einhaltung der in der Reisebestätigung sind verbindlichvorliegenden QSV beschriebenen Abläufe und Erfordernisse durch rechts- verbindliche Unterschrift auf den in der Ziffer 1 dieser Vereinbarung erwähnten Verträgen. Angaben Eine Zustimmung durch den Lieferanten gilt jedoch spätestens mit Aufnahme eines Lieferverhältnisses mit himolla als erteilt. Die QSV ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und behält ihre Gültigkeit für die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und himolla. Die Beendigung dieser Vereinbarung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der QSV in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetBezug auf bestehende Lieferverträge bis zu deren vollständiger Abwicklung. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der von den Parteien gezeichneten Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 12.3 Für diese Vereinbarung und die gesamte Vertragsbeziehung zwischen himolla und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBUN-Kaufrechts. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet12.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Taufkirchen/Vils. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle 12.5 Sollte eine Bestimmung dieser QSV ganz oder teilweise unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamdieser Vereinbarung nicht. Eine Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall soll von den Parteien durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzeneine Bestimmung ersetzt werden, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes deren wirtschaftlicher Erfolg dem der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen möglichst nahe kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich13.1. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und aus diesen Vertrags- und Nutzungsbedingungen dürfen ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners nicht an einen Dritten übertragen werden. 13.2. Ist Folgende Dokumente sind integraler Bestandteil der Anmelder VerbraucherVertrags- und Nutzungsbedingungen und werden dem Kunden übersandt oder stehen auf der Homepage der Citrix Online Germany GmbH zum Download bereit: 13.2.1. das jeweilige Produktdatenblatt der beauftragten Standardsoftware 13.2.2. das Citrix Angebot 13.2.3. die Citrix Service Bedingungen 13.3. Änderungen der Vertrags- und Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 13.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertrags- und Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, kann er sich allerdings auf diejenigen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenhiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung, die ihm Schutz gewähren und dem von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetden Vertragspartnern wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer vertraglichen Xxxxx. 16.4 13.5. Das jeweilige Vertragsverhältnis und diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen und alle hieraus resultierenden Rechtsverhältnisse unterliegen deutschem Recht, unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. 13.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis und dieser Vertrags- und Nutzungsbedingungen ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamKarlsruhe. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung Citrix hält sich davon unbeschadet vor, den Kunden an dessen Sitz zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtverklagen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Software as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 13.1 Die Auswechslung des Vertragspartners durch Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Wartungsvertrag und diesen Bedingungen bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichZustimmung der jeweils anderen Partei. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird Die Zustimmung darf nicht gehaftetunbillig ver- weigert werden. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen13.2 Auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBConvention on Con- tracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980). 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus der gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit zulässig vereinbar – München Göppingen. Satz 1 gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- buchs, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; die Vereinbarung des Gerichtsstands Göppingen gilt darüber hinaus auch, wenn der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 13.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für ICOÄnderungen dieser Schriftformklausel. 16.5 I13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Übrigen dadurch nicht berührt. Die Par- teien werden in einem solchen Fall die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu eine wirksame ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes dem wirtschaft- lichen Zweck der gewollten Regelung unwirksamen Bestimmung am ehesten entsprichtnächsten kommt. Ent- sprechendes gilt auch für die Schließung von Vertragslücken. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Wartungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 17.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenBundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand, gleich welcher Art, entsprechen so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbezie- hung zwischen SolidCAM und dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichKunden nach Xxxx von SolidCAM Schramberg oder der Sitz des Kunden. Für Fehler wird nicht gehaftetKlagen gegen SolidCAM ist Schramberg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwin- gende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichts- stände bleiben von dieser Regelung unberührt. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder 17.2 Die Vertragsparteien erklären ausschließlich das Recht der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBÜbereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) für an- wendbar. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen oder ihrer künftigen Änderungen oder Ergänzungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen Zweck des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfVertrags gewollt haben würden, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf sie bei Ab- schluss dieses Land richtetVertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Be- stimmung den Punkt bedacht hätten. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung 9.1 Der Anlagenbetreiber versichert die Richtigkeit und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetVollständigkeit aller im Vertrag ge- machten Angaben. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch diese Allgemeinen Reise- ande- re, ihnen im wirtschaftlichen und Zahlungsbedingungen ergänzt werdentechnischen Erfolg für beide Vertragspartner mög- lichst gleichkommende zu ersetzen. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBDies gilt entsprechend bei unbeabsichtigten Rege- lungslücken. 16.3 Auf 9.4 Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis zwischen bestimmende Umstände wesentlich ändern und dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar sein, so werden die Vertragsparteien den Anmeldenden und ICO und Vertrag baldmöglichst den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. 9.5 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus diesem Vertrag mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten zu übertragen. Ist Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, wenn der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenDritte die Gewähr dafür bie- tet, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetVerpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen zu können. 16.4 9.6 Erfüllungsort ist der Sitz des Netzbetreibers. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung Sitz des Netzbetrei- bers, wenn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzenAnlagenbetreiber Kaufmann, die unter Berücksichtigung eine juristische Person des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 9.7 Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des PauschalreisevertragesVertrages. 9.8 Folgende Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Den Anschluss Von Anlagen Zur Erzeugung Von Strom Aus Solarer Strahlungsenergie

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 16.1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niederge- legt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Eine von einzelnen Punkten abweichende Regelung ist nur gültig, wenn dies im Rahmen der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetje- weiligen Einzelvereinbarung ausdrücklich von beiden Seiten bestätigt wurde. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen16.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdendem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Soweit weder Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVereinbarungen. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung16.3. Ist Verträge kommen ausschließlich auf der Anmelder VerbraucherGrundlage dieser Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedin- gungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Leistung an, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für Lemundo unverbindlich, auch wenn Lemundo diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich Kunden werden nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetVertragsbestandteil. 16.4 16.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts. 16.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtSitz von Lemundo. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Projektleistungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1.17.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 1.17.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 1.17.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 1.17.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung1.17.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I1.17.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 1.17.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Saas Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 8.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. 16.2 8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. 8.3. Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungengilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) sowie des deutschen Kollisionsrechts. 8.4. Alle Streitigkeiten, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdensich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Der Ort des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBSchiedsverfahrens ist Düsseldorf. Die Parteien vereinbaren einen Einzelschiedsrichter. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Rental Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 20.1 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für eine Änderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen20.2 Der Kunde darf den Nutzungsvertrag bzw. seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte oder Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ALLPLAN an Dritte abtreten oder übertragen. ALLPLAN wird diese Zustimmung nicht unangemessen verweigern. 20.3 Beide Vertragspartner verpflichten sich, die durch diese Allgemeinen Reise- alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 20.4 Sollte eine Regelung vorsehendes Nutzungsvertrags oder dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Xxxxx aufweisen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungso bleiben alle übrigen Regelungen hiervon unberührt. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine Die unwirksame Bestimmung Klausel ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem wirtschaftlichen Zweckes und rechtlichen Zweck der gewollten Regelung unwirksamen Xxxxxxx am ehesten entsprichtnächsten kommt. Gleiches gilt für das Schliessen einer Vertragslücke. 16.6 Die 20.5 Der Nutzungsvertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil Nutzungsbedingungen unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des PauschalreisevertragesUN-Kaufrechts. 20.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz von ALLPLAN, soweit der Kunde Unternehmer ist. ALLPLAN ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen9.1 Die STW ist berechtigt, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden ihre unmittelbaren oder mittelbaren Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus dem Vertrag ohne weiteres auf Dritte zu übertragen. Ist Dies gilt insbesondere für die Übertragung der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Rechte und Pflichten an bestehende oder auch erst neu zu gründende Einrichtungen oder Unternehmen der STW. 9.2 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenlässt die Geltung der übrigen AVB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihm Schutz gewähren ersterer nach deren Sinn und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetZweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 16.4 Gerichtsstand für 9.3 Auf Streitigkeiten aus den AVB bzw. dem Vertrag oder die damit bloß im Zusammenhang stehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und mit Ausnahme des IPRG sowie sonstiger Verweisnormen. 9.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten ist – Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AVB bzw. dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten entscheidet das am Sitz der STW sachlich zustän- dige Gericht, soweit zulässig vereinbar – München für ICOdie Streitigkeit nicht im Verhandlungswege oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht bereinigt wird. 16.5 I9.5 Die Bestimmung gem. Punkt 9.3 bezieht sich nicht auf Verbraucher im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzenSin- ne des Konsumentenschutzgesetzes, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes zum Zeitpunkt der gewollten Regelung am ehesten entsprichtKlageerhebung im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäf- tigung haben. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 9.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. 9.2 Alle einer Partei zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen, Kenntnisse oder Erfahrungen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die zur Durchführung dieses Vertrages notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 9.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 9.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen einbezogen sind, ist der Gerichtsstand Hannover. Konica Minolta ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts zu verklagen. AGB der Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH für Kaufverträge in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet.ab 01.11.2010 gültigen Fassung 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese 9.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten so wird die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Gültigkeit der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung sowie des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtauf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Kaufvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 2.16.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 2.16.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 2.16.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 2.16.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung2.16.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I2.16.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäfts- beziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 2.16.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Vectron Smart4pay Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Er- gänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDas gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Sollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 IDas Vorstehende gilt entsprechend im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksametwaiger Lücken dieses Vertrages. Eine Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in ge- setzlich zulässiger Weise entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit von vornherein bekannt gewesen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Xxxxx haben sollte. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des wirtschaftlichen Zweckes Bundesgerichtshofs eine salvatorische Xxxxxxx lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die aus- drückliche Absicht der gewollten Regelung am ehesten entsprichtParteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschlie- ßen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14.3 Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil deutscher Sprache abgefasste Ver- tragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. 14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des PauschalreisevertragesInterna- tionalen Privatrechts. 14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten ist Karlsruhe.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen (Avbbau)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in der Reisebestätigung sind verbindlichkeiner Weise. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte VertragsbestimmungenDie Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des den wirtschaftlichen Zweckes Absichten der gewollten ursprünglichen Regelung am ehesten entsprichtmöglichst nahe kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 13.2. Änderungen und Ergänzungen vorliegender AGB haben schriftlich per Briefpost oder E-Mail zu erfolgen. 13.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. 13.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von Xxxxx keine Mitarbeiter von Xxxxx direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen. 13.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 13.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesZürich, Schweiz. Lucid hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 19.1 Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in PublikationenDies bedeutet, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichdass z. B. ein E-Mailformat diesen Anforderungen nicht genügt. Für Fehler wird nicht gehaftetGleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen19.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AEB-DL ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AEB-DL hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine Neuregelung ersetzen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdendem Zweck der ungültigen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Soweit weder Dies gilt entsprechend, wenn eine Regelungslücke besteht. 19.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 19.4 Sofern der Vertrag noch oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenAEB-DL in andere Sprachen übersetzt werden, gelten ist die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBjeweilige deutsche Fassung verbindlich. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen 19.5 Der Auftragnehmer ist ohne schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers nicht dazu berechtigt, den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder VerbraucherAuftraggeber, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen Details über den Auftrag oder den Endkunden des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetAuftraggebers als Referenz zu benennen. 16.4 19.6 Die in diesen Vertragsbedingungen genannten Vertragsstrafen dürfen 5 % des Gesamtauftrags- wertes insgesamt nicht übersteigen. 19.7 Sofern der Auftragnehmer Xxxxxxxx ist, ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag das für den Auftraggeber sachlich und örtlich zuständige Gericht, im Regelfall ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamdies Frankfurt am Main. Eine unwirksame Bestimmung Der Auftraggeber ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung alternativ berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtverklagen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Dienstleistungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich15.1. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen Eventuell anfallende Rechtsgeschäftsgebühren nach dem Stand bei Erstellung Gebührengesetz werden von ESS im Innenverhältnis allein getragen und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetan das zu- ständige Finanzamt entrichtet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen15.2. Alle Anlagen zu einem Vertrag sind dessen in- tegrierender Bestandteil, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBso als ob sie im Ver- tragstext selbst enthalten wären. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen 15.3. Alle Änderungen zu einem Vertrag bedürfen der Schriftform und müssen von den Anmeldenden und ICO und Parteien oder deren Rechtsnachfolgern rechtsgültig un- terzeichnet sein. Dies gilt insbesondere auch für jedes Abgehen von diesem Schriftformer- fordernis. 15.4. Sämtliche Verweise auf gesetzliche Vorschrif- ten schließen die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungNovellierung oder Wieder- verlautbarung dieser Vorschriften ein, gleich- gültig, ob diese vor oder nach dem Datum des Vertrags erfolgt sind oder erfolgen werden. 15.5. Ist Der Vertrag wurde zugunsten der Anmelder Verbraucherjeweiligen Vertragsparteien, kann er sich allerdings auf diejenigen ihrer zulässigen Rechts- nachfolger, nicht jedoch zugunsten Dritter ab- geschlossen. 15.6. Die Geltung allfälliger Allgemeiner Geschäfts-, Auftrags-, Einkaufs- oder sonstiger Bedingun- gen des Kunden wird hiemit ausdrücklich aus- geschlossen. 15.7. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden ge- genüber ESS an Dritte ohne schriftliche Zu- stimmung der ESS ist unzulässig. 15.8. Im Verhältnis zu Konsumenten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren KSchG und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetdes FAGG unberührt. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Rental, Sale, and Maintenance of Alarm Systems

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte 7.1 Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbestimmungen, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die durch diese Allgemeinen Reise- Gültigkeit und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen übrigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich Vertrages nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragspar- teien eine, dieser Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtals vereinbart. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 7.2 Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das am Sitz der Wiener Stadtverwaltung in Wien 1, Rathaus, sachlich zuständige Gericht vereinbart. 7.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions- normen. 7.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der von diesem Schriftformgebot abgegangen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil soll. Neben diesem Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des PauschalreisevertragesVertragsabschlusses keine Ne- benabreden. 7.5 Der Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit rechts- gültiger Fertigung. 7.6 Der AG ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Ver- trag zur Gänze an vom AG kontrollierte Organisationen und Unternehmen zu übertra- gen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Services

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichübrigen Bestimmungen nicht berührt. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte VertragsbestimmungenDie Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige solche wirksame Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des der Un- wirksamen in ihrem technischen, wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtoder rechtlichen Erfolg möglichst gleichkommt. Entsprechendes gilt für eine Xxxxx im Vertrag. 16.6 10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gesetze über den internationalen Kauf – insbesondere das UN-Übereinkommen – über Verträge über den internationalen Wareneinkauf, finden keine Anwendung. 10.3 Die für die Abrechnung und sonstige Ausführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes vera r- beitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxx.xx, in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil der Rubrik „Da- tenschutz“, abrufbar. 10.4 Abreden außerhalb dieses Vertragstextes besteh en nicht. Weitere Abreden sowie vertragsän- dernde und vertragsergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 10.5 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten sämtliche früheren Vereinbarungen zwischen den Ver- tragsparteien insoweit außer Kraft, als sie den Anschluss des PauschalreisevertragesAnschlussnehmers für diese An- schlussstelle an das Verteilnetz des Netzbetreibers betreffen. 10.6 Dieser Netzanschlussvertrag ersetzt alle bisherigen Netzanschlussvereinbarungen bezüglich des unter Punkt 1 beschriebenen Netzanschlusses, dies umfasst insbesondere auch Regelungen zum Netzanschluss in etwaig abgeschlossenen Stromeinspeiseverträgen, z. B. zum EEG oder KWKG.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte 9.1 Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbestimmungen, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die durch diese Allgemeinen Reise- Gültigkeit und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen übrigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich Vertrages nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragspar- teien eine, dieser Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtals vereinbart. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 9.2 Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das am Sitz der Wiener Stadtverwaltung in Wien 1, Rathaus, sachlich zuständige Gericht vereinbart. 9.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisions- normen. 9.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der von diesem Schriftformgebot abgegangen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil soll. Neben diesem Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des PauschalreisevertragesVertragsabschlusses keine Ne- benabreden. 9.5 Der Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit rechts- gültiger Fertigung. 9.6 Der AG ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Ver- trag zur Gänze an vom AG kontrollierte Organisationen und Unternehmen zu übertra- gen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Construction Services

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 17.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Wolters Kluwer und den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 17.2 Sofern zwischen den Vertragspartnern ein nicht lösbarer Konflikt auftritt, sollen die Vertragspartner zur Vermeidung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (xxx.xxxx.xx) durchführen. Ist Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens setzt Einverständnis beider Vertragspartner im Zeitpunkt des nicht gelösten Konflikts voraus. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein ordentliches Gerichtsverfahren. 17.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Anmelder VerbraucherSchriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 17.4 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragspartner, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenwirksame Regelungen zu verständigen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfwirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesen AGB. 17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetnicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, München. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 13.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzt wird, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) in rechtswirksamer Weise am nächstenkommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. 13.3. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist oder sich aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Ansprüche gegen den Anbieter dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. 13.4. Der Kunde kann bei der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx) durch formlosen Antrag die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen, um mögliche Verstöße des Anbieters gegen Kundenschutzregelungen in Publikationenden §§ 51, gleich welcher Art52, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich54 bis 67 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen zu überprüfen. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, Streitigkeiten mit Verbrauchern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträ- gen oder Online-Dienstleistungsverträgen stellt die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Europäische Kommission eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand Plattform für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzenaußergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS- Plattform) be- reit, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx aufrufbar ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen und prüft die Teilnahme im Einzelfall. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung 13.1. Diese AGB sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetfester Vertragsbestandteil. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, 13.2. Bei irgendwelchen Diskrepanzen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen des Vertrages haben die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen ver- traglichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVorrang. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung13.3. Ist der Anmelder VerbraucherSollte irgendeine Bestimmung dieser AGB für nicht anwendbar oder ungültig erachtet werden, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamBestimmun- gen rechtskräftig. 13.4. Eine unwirksame Bestimmung ist in Diese AGB unterliegen polnischem Recht (unter Ausschluss von Kollisionsnormen) und werden nach diesem Fall ausgelegt, es sei denn, dass zwingend geltende Rechtsvorschriften dessen Anwendung ausschließen. Nicht anwendbar auf den Vertrag sind sowohl das Einheitliche Kaufgesetz als auch das UN-Kaufrecht aus dem Jahre 1980. 13.5. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus dem Vertrag ergeben, werden durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzensachlich zuständigen Gerichte in Polen, die unter Berücksichtigung örtlich für den Sitz des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtLieferanten zuständig sind, entschieden. 16.6 13.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nichterfüllung oder Verzögerung in der Erfüllung irgendeines des ihm zustehenden Rechte durch den Lieferanten oder man- gelndes bzw. verzögertes Auffordern des Kunden, dass er irgendeine seiner vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil nicht als Verzicht auf solche Rechte oder Freistellung von Pflichten verstanden. 13.7. In jedem Fall, wenn die im Vertrag (falls überhaupt) geregelten Vertragsstrafen die Schäden des PauschalreisevertragesLieferanten nicht abdecken, kann dieser ergänzenden Schadenseratz nach allgemeinen Grundsätzen geltend machen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 15.1 Die zwischen NETmark5 und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 15.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Par- teien den Sitz von NETmark5 als Gerichtsstand für sämtliche Streitig- keiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstän- de bleiben hiervon unberührt. 15.3 NETmark5 ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Reisebestätigung sind verbindlichRechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstra- tegie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Angaben Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor In- krafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Be- standskunde nicht innerhalb der in Publikationender Änderungsmitteilung gesetz- ten Frist widerspricht, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichgilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle des Widerspruchs ist NETmark5 berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Änderung außerordentlich zu kündi- gen. Die Benachrichtigung über die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, Frist und die unter Berücksichtigung Folgen des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtWider- spruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Angaben in PublikationenSofern der Auftraggeber Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gleich welcher Artjuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, entsprechen wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetvorliegenden Vertrag ergeben, der Auftragnehmer den Gerichtsstand vereinbaren. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdendie Textform gem. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucheraus diesem Vertrag ist typograt überlassen, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, es sei denn die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetParteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten 12.3 Der Auftraggeber ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOnicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer 12.4 Sollte eine Bestimmung der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtnicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 19.1. Die Vertragsparteien können den Beratungsvertrag in der Reisebestätigung Form von Ausfertigungen unterzeichnen, von denen jede als Original gilt, die aber alle zusammen eine einzige Vereinbarung darstellen. Der Beratungsvertrag kann von jeder Vertragspartei unter Verwendung von DocuSign® elektronisch signiert und durch elektronische (PDF-)Übertragung geliefert werden. DocuSign- und andere elektronische (PDF-) Kopien sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetals Originale bindend. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen19.2. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Beratungsvertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 19.3. Änderungen des Beratungsvertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 19.4. Auf den Beratungsvertrag sowie diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von IFM. 19.5. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder sich aus oder im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag bzw diesen AGB ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBSchiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung 13.1 Diese Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Messstellen sind verbindlichabschließend. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetMündliche Nebenabreden bestehen nicht. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen13.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Sie werden weder den Vertrag vollständig oder teilweise, noch Informationen über dessen Inhalt ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei einem Dritten überlassen und/oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt an Aufsichts- oder Regulierungsbehörden sowie an zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Berater weitergegeben werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 13.3 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungöffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Wuppertal. Ist Das Gleiche gilt, wenn der Anmelder VerbraucherMessstellenbetreiber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines nach dem Abschluss eines Vertrages einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetbekannt ist. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung und des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtVertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Überlassung Von Messstellen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1. Sollte eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Du und wir sind dann verpflichtet, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was Du und wir nach dem Sinn und Zweck dieses Nutzungsvertrages vereinbart hätten, wenn wir die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für Regelungslücken in der Reisebestätigung sind verbindlichdiesen Bestimmungen. Angaben in PublikationenDiese Ziffer 13.1 soll keine bloße Beweislastumkehr zur Folge haben, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetsondern § 139 BGB insgesamt abbedingen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2. Deine Buchung und diese Bestimmungen sowie alle Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zur Anwendung des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBeines anderen Staates als Deutschland führen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung12.3. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetZur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- Schlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. 16.4 12.4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag, im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen, seiner Durchführung, seiner Beendigung und Abwicklung ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtBonn. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages12.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 10.1 Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus diesem Vertrag können mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen werden. Ist Die Zustimmung darf nicht verweigert werden, sofern die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eintretenden Dritten gewährleistet ist. Der Zustimmung bedarf es nicht, so weit die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz übertragen werden. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenAnschlussnutzungsvertrag im übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ihm Schutz gewähren ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei planwidrigen Regelungslücken. 10.3 Sollten sich sonstige für das Vertragsverhältnis bestimmende Umstände wesentlich ändern und von denen vertraglich dadurch für eine der Vertragsparteien das Festhalten am Vertrag nicht abgewichen mehr zumutbar sein, so werden darfdie Vertragsparteien den Vertrag baldmöglichst den geänderten Rahmenbedingungen anpassen. 10.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Anschlussnutzungsverträge zwischen dem Kunden und der Syna − diese Entnahmestelle betreffend − ihre Gültigkeit. 10.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel. 10.6 Gerichtsstand ist der Ort der Entnahmestelle gem. Ziffer 1.2. 10.7 Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages. 10.8 Die Vorschriften der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung − NAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I. S. 2477) (Anlage 1) finden Anwendung, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist nicht in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtVertrag etwas anderes geregelt ist. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Anschlussnutzungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich10.1. Angaben in PublikationenDiese AGB und alle Verträge zwischen dem Kunden und smart byte unterliegen dem Schweizer Recht, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichunter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Verträgen ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOder Sitz von smart byte. 16.5 Im Falle 10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamnicht. Eine Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem wirtschaftlichen Zweckes Zweck der gewollten Regelung unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am ehesten entsprichtnächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. 16.6 10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 10.4. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser AGB und der Verträge sind schriftlich zu erfolgen. Schriftliche Mitteilungen sind per Brief oder E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene Adresse der jeweils anderen Partei zu richten. 10.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von smart byte auf Dritte zu übertragen. 10.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragssprache ist Deutsch. Sofern diese AGB oder Teile davon in ihrer jeweils geltenden eine andere Sprache übersetzt werden, hat die deutsche Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesVorrang. 10.7. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 15.1. Jeder Dienstleistungsvertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich, sowie sämtliche andere Kommunikation zwischen den Parteien, die Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrages sind. 15.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil der Vereinbarung, es sei denn, Xxxxxxx hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 15.3. Wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt wurde, sind keine Änderungen am Dienstleistungsvertrag wirksam, wenn sie nicht in schriftlicher Form vorliegt und von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Die gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. 15.4. Straker kann die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages so lange aussetzen, wie sie aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenLage ist, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetihre Verpflichtungen zu erfüllen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen15.5. Straker ist in jeder Hinsicht vom Kunden unabhängig. Kein Bestandteil eines Dienstleistungsvertrages stellt eine Partei eines Dienstleistungsvertrages als Partner, Vertreter, Mitarbeiter oder Joint-Venture-Partner der anderen Partei dieses Dienstleistungsvertrages dar. 15.6. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. 15.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln. 15.8. Die maßgebende Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die durch diese in deutscher Sprache vorliegende Fassung. 15.9. Die Allgemeinen Reise- Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. 15.10. Im Falle eines Konflikts oder Widerspruchs zwischen der Vereinbarung und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und falls es nicht anderweitig festgelegt wurde, behalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVorrang. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung15.11. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wirksamnicht berührt. Eine unwirksame Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtals vereinbart. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 23.1. Es gilt das Recht der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden23.2. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig vereinbar – München Köln. Dies gilt jedenfalls, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 23.3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für ICOÄnderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. 16.5 Im Falle 23.4. Die Parteien sind sich einig, dass die hier getroffenen Vereinbarungen auch in bestehenden Vertragsver- hältnissen ergänzende Wirksamkeit erlangen oder umfassende Wirksamkeit erlangen, wenn die Wirksam- keit dieser AGB explizit vereinbart wurde; für die ausdrückliche Vereinbarung dieser AGB in bestehenden Vertragsverhältnissen genügt die Textform. 23.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamnicht. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Gleiches gilt im Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichteiner Vertragslücke. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte 9.1 Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbestimmungen, eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung ungültig oder wird sie ungültig, dann wird dadurch die durch diese Allgemeinen Reise- Gültigkeit und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen übrigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich Vertrages nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Unwirksamkeit, Ungül- tigkeit oder Undurchsetzbarkeit gilt zwischen den Vertragsparteien eine, dieser Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtals vereinbart. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 9.2 Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das am Sitz der Wiener Stadtverwaltung in Wien 1, Rathaus, sachlich zuständige Gericht vereinbart. 9.3 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. 9.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, mit der von diesem Schriftformgebot abgegangen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil soll. Neben diesem Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des PauschalreisevertragesVertragsabschlusses keine Nebenabre- den. 9.5 Der Rücktritt vom Vertrag bzw. Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit rechtsgültiger Fertigung. 9.6 Der AG ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertrag zur Gänze an vom AG kontrollierte Organisationen und Unternehmen zu übertragen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in (1) Soweit die Verkäuferin Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit dem Vertrag der Reisebestätigung sind verbindlichSitz der Käuferin (München), soweit kein ausschließlicher Gerichts- stand gegeben ist. Angaben in PublikationenEntsprechendes gilt, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetwenn die Verkäuferin Unternehmerin (§ 14 BGB) ist. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen(2) Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland un- ter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des interna- tionalen Privatrechts. Auch für außervertragliche Ansprüche, z.B. deliktische Ansprüche etc., die durch diese im Zusammenhand mit diesen Allgemeinen Reise- Vertragsbedingungen oder den vertraglichen Beziehungen stehen, gilt aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U-Kaufrecht (CISG) und Zahlungsbedingungen ergänzt unter Ausschluss der Kollisionsregelungen des internationalen Privatrechts. (3) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schrift- form; die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (4) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden. Soweit weder , so bleiben der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden als Ganzes und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages wirk- sam. Eine Die Vertragsparteien werden eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall unter Be- rücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch die gesetzlich zulässige Regelung zu eine neue, ihr im wirtschaftlichen Ergebnis mög- lichst nahekommende wirksame Bestimmung ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Kauf Und Liefervertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 2.16.1. Die Übertragung des Betreibervertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus, durch den Betreiber an Dritte, bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Angaben in Publikationen§ 354a HGB bleibt unberührt. 2.16.2. Die Aufrechnung durch den Betreiber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Anbieters statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss. 2.16.3. Erfüllungsort für den Vertrag ist Münster. 2.16.4. Für Fehler wird nicht gehaftetdie Leistungs- und Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung2.16.5. Ist der Anmelder VerbraucherBetreiber Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen eine juristische Person des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOStreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. 16.5 I2.16.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Falle Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Unwirksamkeit einer Bestimmung Geschäfts- beziehung mit dem Lieferanten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform. 2.16.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wirksamdes Vertrages nicht. Eine Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen oder deundurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Xxxxx dieses Vertrages. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Vectron Smart4pay Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Der CEF® Anbindungsvertrag unterliegt dem Recht der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Stand bei Erstellung CEF® Anbindungsvertrag und sind unverbindlichErfüllungsort ist Frankfurt am Main. Für Fehler wird nicht gehaftetDie Deutsche Börse AG kann den Vertragspartner jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zumindest der elektronischen Form (einfache elektronische Signatur ausreichend), die durch diese Allgemeinen Reise- soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Vorstehendes Formerfordernis selbst kann ebenfalls auch in elektronischer Form (einfache elektronische Signatur ausreichend) und Zahlungsbedingungen ergänzt ausdrücklich aufgehoben werden. Soweit weder in diesem Vertrag für Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, können die jeweiligen Erklärungen nach Maßgabe dieses Abschnitts auch elektronisch übermittelt werden. Version 5_1 14.3 Sollte eine Bestimmung des CEF® Anbindungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine rechtlich wirksame Bestimmung treten, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der CEF® Anbindungsvertrag eine Xxxxx aufweist. Diese soll durch eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufengeschlossen werden, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfdem entspricht, sofern sich was die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetParteien gewollt haben oder bei Kenntnis der Lückenhaftigkeit gewollt hätten. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Cef® Systeme Anbindungsvertrag Und Cef® Frankfurt Anbindungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Auf die vertraglichen Vereinbarungen der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenParteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetConvention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von SiNTAS, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Strei- tigkeiten aus der gegenwärtigen und zu- künftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich aus welchem Rechts- grund, ist – soweit zulässig vereinbar – München Göppingen. Satz 1 gilt nur, wenn der Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist; die Ver- einbarung des Gerichtsstands Göppingen gilt darüber hinaus auch, wenn der Käufer bei Klageerhebung keinen Sitz oder ge- wöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundes- republik Deutschland hat. 12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder anderer Bestandteile des Kaufvertrags bedürfen der Schrift- form. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für ICOÄnderungen dieser Schriftformklausel. 16.5 I12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Kauf- vertrags, insbesondere dieser Bedingun- gen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Kaufvertrags oder dieser Bedingungen im Falle der Unwirksamkeit einer Übrigen dadurch nicht berührt. Die Par- teien werden in einem solchen Fall die un- wirksame Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu eine wirk- same ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem wirtschaftlichen Zweckes Zweck der gewollten Regelung unwirksamen Bestimmung am ehesten entsprichtnächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für die Schließung von Vertragslü- cken. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses be- dürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte VertragsbestimmungenSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser NB-SaaS und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Xxxxx herausstellen, so soll die durch diese Allgemeinen Reise- Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder anstelle der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk- samen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx eine an- gemessene, zulässige Regelung vorsehentreten, gelten welche die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVertrags- parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedin- gungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit o- der Xxxxx gekannt hätten. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und Ge- schäftssitz von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetSaleSphere. 16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit zulässig vereinbar – München der Geschäftssitz von SaleSphere. SaleSphere ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für ICOden Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem ande- ren Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. 16.5 Im Falle Es gilt hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtBundesrepublik Deutschland. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen Saas

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Xxxxx herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichübrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Angaben in PublikationenAnstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx ist eine angemessene Bestimmung durch Gesellschafterbeschluss zu ersetzen, gleich welcher Artwelche, entsprechen soweit rechtlich zulässig, dem Stand bei Erstellung am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und sind unverbindlichZweck des Vertrags gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Für Fehler wird nicht gehaftetBetrifft der Mangel notwendige Satzungsbestandteile, ist eine solche Regelung nach Maßgabe des § 53 Abs. 2 GmbHG zu vereinbaren. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBBundesrepublik Deutschland. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis Soweit gesetzlich erlaubt, ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungGesellschaftern der - ggf. Ist letzte inländische - Sitz der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetGesellschaft. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICODie Ursprungssatzung der Gesellschaft enthält folgende Regelung: [Die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Kosten (Notar-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten) trägt die Gesellschaft bis zum Betrag von [……] €.] 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung 1 Sind auf den Einzelfall anzupassen/zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtergänzen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Gesellschaftervereinbarung

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen ab- weichende Vereinbarungen und Vertragsänderun- gen bedürfen der Schriftform; dies gilt insbesondere für die Änderung dieses Formerfordernisses. Abwei- chende mündliche Abreden werden Vertragsbe- standteil, wenn sie im Vertrag wiedergegeben sind. 13.2. Einseitige Änderungen dieser allgemeinen Vertrags- bedingungen durch DM werden auch dann Vertrags- inhalt, wenn sie dem Kunden von DM schriftlich be- kannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Reisebestätigung sind verbindlichÄnderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist. 13.3. Angaben in PublikationenSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gleich welcher Artwird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren be- reits jetzt für diesen Fall, entsprechen dass die unwirksame Be- stimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichwirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestim- mung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. 13.4. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- dieses Vertragsverhältnis und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich alle daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet oder in Zusammenhang damit entstehenden Streitigkeiten gilt deutsches Recht Anwendungunter Ausschluss des UN- Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Ist der Anmelder VerbraucherDiehl Metering GmbH, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenXxxxxxxxxxxxxxx 00, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfX - 00000 Xxxxxxx, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetTel. +00-000-0000-0, Fax 13.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäfts- sitz. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Tablet as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Diese Lieferbedingungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, in der Reisebestätigung sind verbindlichzum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. Angaben jedenfalls in Publikationender ihm zuletzt in Text- form mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetohne dass Z.I.S. in Ein- zelfall wieder auf die Lieferbedingungen hinweisen müsste. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen13.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Z.I.S. Diese ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen. 13.3. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist Erfül- lungsort der Geschäftssitz von Z.I.S. 13.4. Auf den Vertrag und auf alle Ansprüche, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, ist das Recht der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenBundesrepublik Deutschland anwendbar, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere unter Ausschluss des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBUN-Kaufrechts (CISG). 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und 13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Lieferbedin- gungen eine Xxxxx befinden, so wird hierdurch die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungGültig- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist Anstelle der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenunwirksamen Bestimmung ist eine solche wirksame Be- stimmung zu vereinbaren, die ihm Schutz gewähren dem Sinn und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfZweck der un- wirksamen Bestimmung, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 insbesondere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung Xxxxx ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung diejenige Be- stimmung zu ersetzenvereinbaren, die unter Berücksichtigung nach dem Sinn und Zweck des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtVertrages vereinbart worden wäre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 13.1. Schriftform Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen vom Schriftformerfordernis. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die 13.2. Zusendungen durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt den Auftraggeber Der Vertragspartner stimmt vorweg der Zusendung von Post aller Art durch uns per Telefax oder E-Mail zu. Diese Zustimmung kann vom Vertragspartner aber jederzeit durch Mitteilung an uns widerrufen werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung13.3. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO Anfechtungsverzicht Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf dieses Land richtetsein Recht auf Anfechtung bzw. Anpassung des geschlossenen Vertrages wegen Irrtum, Fehlens und Wegfalls der Geschäftsgrundlage und Verkürzung über die Hälfte. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der 13.4. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Einkaufsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedoch in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesWirksamkeit unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Die AGB des Kunden sind auch für die künftigen vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen, auch wenn z.B. in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationeneiner Auftragsbestätigung, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehafteteiner Bestellung oder einer Bestellannahme auf sie hingewiesen wird. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- 14.2. Änderungen und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenErgänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (E-Mail genügt). Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBDies gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen 14.3. Die Übertragung von vertraglichen Rechten oder Pflichten durch den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungKunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von desiretec. Ist der Anmelder VerbraucherDer Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetseine Forderungen gegen desiretec abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. 16.4 14.4. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOHamburg. 16.5 I14.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf) und der Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen, wird ausgeschlossen. 14.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben verpflichtet, die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige eine wirksame Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken. Stand: April 2020 1. Kunde 2. Anteil des wirtschaftlichen Zweckes Traffics* der gewollten Regelung am ehesten entspricht.Plattformen nach Ziffer 3.1 Pflichten des Kunden SaaS-Vertrags 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 3. Vergütung nach Ziffer 5 Vergütung des Pauschalreisevertrages.SaaS-Vertrags 4. Laufzeit und Kündigung nach Ziffer 13 des SaaS-Vertrags

Appears in 1 contract

Samples: Software as a Service Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Angaben in PublikationenSofern der Auftraggeber Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gleich welcher Artjuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, entsprechen wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetvorliegenden Vertrag ergeben, Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdendie Textform gem. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus diesem Vertrag ist Au bzw. Ist der Anmelder VerbraucherFreiburg im Breisgau, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, es sei denn die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetParteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten 12.3 Der Auftraggeber ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOnicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer 12.4 Sollte eine Bestimmung der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtnicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Die Bestimmungen des Wartungsvertrages, der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenKonfigurationsblätter, gleich welcher Artder Leistungsbeschreibung, entsprechen dem Stand bei Erstellung dieser AVB Wartung sowie – ergänzend – der AGB regeln abschließend die darin umschriebenen Leistungen und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetersetzen diesbezügliche frühere Vereinbarungen/Verträge. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 14.3 Sollte eine Bestimmung des Wartungsvertrages, der Konfigurationsblätter, der Leistungsbeschreibung, dieser AVB Wartung oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in den vorgenannten Vertragsdokumenten eine Xxxxx befinden, dann berührt das die Gültigkeit des Vertrages insgesamt bzw. der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertrags-parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige wirksame Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des dem wirtschaftlichen Zweckes Zweck der gewollten Regelung am ehesten unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Xxxxx gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Vertragszweck vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorneherein bedacht hätten. 16.6 14.4 Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Übertragung des Geschäftsbetriebs von Interflex kann Interflex die Rechte und Pflichten aus dem Wartungsvertrag auf einen Dritten übertragen, was dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres anzukündigen ist. 14.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und Interflex unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des PauschalreisevertragesUN-Kaufrechts. 14.6 Für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Interflex ist als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. Interflex kann den Kunden jedoch auch an dessen allgemeinem sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand verklagen.

Appears in 1 contract

Samples: Wartungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 11.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag einschließlich der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen Anlage hierzu unterliegt aus- schließlich dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetRecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen wie insbesondere der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkom- mens. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen11.2 Soweit der Darlehensgeber Kaufmann ist, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Darlehensvertrag, soweit zulässig vereinbar – München gesetzlich zulässig, der Sitz der Darlehensnehmerin. In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 11.3 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für ICOeine Vereinbarung, mit der das Textformerfordernis abbedungen werden soll. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer 11.4 Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dieses Nachrangdarlehensvertrags als unzulässig oder undurchführbar erweisen, so behalten die übrigen Bestimmungen wirksamdes Nachrangdarle- hensvertrags ihre Gültigkeit. 11.5 Die Verarbeitung bzw. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Darlehens- gebers an die Darlehensnehmerin durch die gesetzlich zulässige Regelung Plattformbetreiberin ist für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erfor- derlich. Darlehensgeber und Darlehensnehmerin vereinbaren über vertrauliche, nicht öffentlich bekannte Daten (speziell auch solche unter Ziffer 5 genannte) Stillschweigen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.bewahren. [Widerrufsbelehrung]

Appears in 1 contract

Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung Es gilt österreichisches Recht. 2. Erfüllungsort und sind unverbindlichausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Linz. Für Fehler wird nicht gehaftetVerbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. 3. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann DIALOG oder der Teilnehmer in Streit- oder Beschwerdefällen ein Streitbeilegungsverfahren gemäß § 122 Telekommunikationsgesetz 2003 einleiten. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die durch diese Allgemeinen Reise- der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken. 5. Der Teilnehmer hat Änderungen seines Namens und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenseiner Anschrift DIALOG umgehend schriftlich mitzuteilen. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenErfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke als dem Teilnehmer zugegangen, wenn sie an die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBvom Teilnehmer zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. 16.3 Auf 6. Der Teilnehmer wird auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Bestehen der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richteteinheitlichen europäischen Notrufnummer 112 hingewiesen. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in PublikationenDies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. 16.2 Die Vertragssprache ist deutsch, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung d.h. fremdsprachliche Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich zu Informationszwecken und sind rechtlich unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- Ermittlung des Inhalts und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten Bedeutung einzelner Bestimmungen oder Begrifflichkeiten ist allein die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBdeutsche Fassung und der deutsche Sprachgebrauch maßgeblich. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ICO alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetUN-Kaufrechts (CISG). 16.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen ergeben, in die diese Allgemeinen Geschäftsbeding- ungen einbezogen sind, wird als besonderer Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 der Sitz von Konica Minolta vereinbart. Im Falle der Unwirksamkeit einer dem Kunden angezeigten Vertragsübernahme durch die DLL oder die BNP wird stattdessen deren jeweiliger Sitz als besonderer Gerichtsstand vereinbart. 16.5 Sollte eine Bestimmung der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung sowie des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtauf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 9.1 Auf die vertraglichen Vereinbarungen der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenParteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetConvention on Contracts for the In- ternational Sale of Goods vom 11.04.1980). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus der gegenwärtigen und zukünftigen geschäftlichen Beziehung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOGöppingen. Satz 1 gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuchs, juristische Person des öffent- lichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist; die Vereinbarung des Gerichtsstands Göppingen gilt darüber hinaus auch, wenn der Kunde bei Klageer- hebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 16.5 I9.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Be- 9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Be- dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Übrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu eine wirksame ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes dem wirt- schaftlichen Zweck der gewollten Regelung unwirksamen Be- stimmung am ehesten entsprichtnächsten kommt. Entspre- chendes gilt auch für die Schließung von Vertragslücken. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Installation Contracts

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 14.1 Der CEF® Anbindungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem CEF® Anbindungsvertrag und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Die Deutsche Börse AG kann den Vertragspartner jedoch auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Version 5_01 14.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zumindest der elektronischen Form (einfache elektronische Signatur ausreichend), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Vorstehendes Formerfordernis selbst kann ebenfalls auch in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung elektronischer Form (einfache elektronische Signatur ausreichend) und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt ausdrücklich aufgehoben werden. Soweit weder in diesem Vertrag für Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, können die jeweiligen Erklärungen nach Maßgabe dieses Abschnitts auch elektronisch gemäß dieser Ziffer übermittelt werden. Version 5_01 14.3 Sollte eine Bestimmung des CEF® Anbindungsvertrags unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine rechtlich wirksame Bestimmung treten, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der CEF® Anbindungsvertrag eine Xxxxx aufweist. Diese soll durch eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufengeschlossen werden, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfdem entspricht, sofern sich was die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetParteien gewollt haben oder bei Kenntnis der Lückenhaftigkeit gewollt hätten. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Cef® Systeme Anbindungsvertrag Und Cef® Frankfurt Anbindungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1 Forderungen, Rechte oder Pflichten aus dem Ver- tragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheri- ger Zustimmung von 1NCE in der Reisebestätigung sind verbindlichTextform an Dritte abtreten oder übertragen. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet§ 354a HGB bleibt un- berührt. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 1NCE ist jederzeit berechtigt, die vertragsgegen- ständlichen Leistungen ganz oder teilweise durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenverbundene Unternehmen oder Subunternehmer erbringen zu lassen. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten 1NCE bleibt auch in diesem Fall im Verhältnis zum Kunden weiterhin für die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBLeistungserbringung verantwortlich. 16.3 12.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon un- berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestim- mung treten die anwendbaren gesetzlichen Rege- lungen. 12.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO diese AGB und die sich daraus ergebenden Rechte gesamten vertraglichen Be- ziehungen zwischen 1NCE und Pflichten flndet deutsches dem Kunden fin- det das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des interna- tionalen Privatrechts, die in eine andere Rechts- ordnung verweisen, und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetDeutsches Recht gilt auch für außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende Kollisi- onsnormen bleiben unberührt. 16.4 12.5 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen oder Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Köln Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOaus oder im Zusammenhang mit dem Vertrags- verhältnis zwischen den Parteien. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon un- berührt. 16.5 12.6 Im Falle Fall eines Streits zwischen den Parteien über einen der Unwirksamkeit einer Bestimmung in § 68 TKG genannten Fälle kann der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist Kunde auch zunächst bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur in diesem Fall Bonn durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichteinen Antrag ein Schlichtungsverfah- ren einleiten. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 15.1 Gerichtsstand ist – einschließlich Wechsel- und Scheckklagen – Emlichheim, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 15.2 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Kunden findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne dessen etwaige Weiterverweisung in eine andere Rechtsordnung Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Warenkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht/ CISG) in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetjeweils gültigen Fassung gilt nicht. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen15.3 Erfüllungsort ist Emlichheim, soweit sich aus der Auftragsbestätigung von Tiku nichts Gegenteiliges ergibt. 15.4 Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenersetzt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige unwirksamen Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.möglichst nahe kommt

Appears in 1 contract

Samples: Wartungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1 Der Lizenznehmer willigt ein, dass er vom Lizenzgeber als Referenz öffentlich (z.B. im Internet oder in Informationsmaterial der Lizenzgeber) genannt werden kann. Dem Lizenznehmer erwachsen daraus keinerlei weitergehenden Verpflichtungen gegenüber Lizenzgeber oder einem Dritten. 12.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen vom Lizenzgeber aus diesem Vertrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder Gegenforderungen im Wege eines Zurückbehaltungs-bzw. Leistungsverwei- gerungsrechts geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist nach Grund und Höhe unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Möglichkeit des Lizenznehmer zur Erhebung einer gesonderten Klage aufgrund § 812 BGB bleibt unberührt. 12.3 Es ist die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts vereinbart. UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4. 1980) findet keine Anwendung. 12.4 Die Parteien vereinbaren den Sitz vom Lizenzgeber als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, vorausgesetzt dass der Lizenznehmer ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Lizenznehmer bei Klageerhebung keinen Sitz in der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland hat. Angaben in PublikationenLizenzgeber ist auch berechtigt, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetan jedem anderen Gerichtsstand zu klagen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenvon dem Erfordernis der Schriftform abgewichen werden soll. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBMündliche Nebenabreden sind bei Vertragsschluss nicht getroffen. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und 12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Wirksamkeit der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtnicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird 13.1 Soweit nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenanders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen insbesondere ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBUN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen 13.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 13.3 Für den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenFall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen einvernehmlich geregelt werden darfkönnen, sofern sich vereinbaren die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetVertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Sollte Eigentum des AG beim AN durch Maßnahmen Dritter (z.B. Pfändung, Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet sein, so hat der AN den AG unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Datenträger oder Datenbestände des AG ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. 13.2. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.d. § 273 BGB wird hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der dazugehörigen Datenträger ausgeschlossen. 13.3.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags und all seiner Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Die Änderung bzw. Ergänzung kann auch in einem elektronischen Format (Textform) erfolgen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). 13.4. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieses Vertrages zum Datenschutz den Regelungen des Hauptvertrages (Ziff. 2.2) vor. Sollte eine der vorliegenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 13.5. Die Anlage 1 (Technische und organisatorische Maßnahmen) ist Bestandteil dieses Vertrags. 13.6. Der AG hat sich vergewissert, dass der AN die gesetzlich vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ab Vertragsbeginn zu erfüllen vermag. 13.7. Es gilt deutsches und europäisches Recht. Ort Datum Herrsching, 10.07.2020 (Auftragnehmer) (Auftraggeber) Die xxxx.xxxx GmbH (xxxx.xxxx) als Auftragsverarbeiter trifft die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), eingerichtet nach erfolgter Risikoabschätzung, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Bei der Erstellung der TOM flossen die relevanten technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) mit ein. Xxxx.xxxx nutzt insbesondere Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, um zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit von lern.link- Systemen und -Dienstleistungen beizutragen und um die Verfügbarkeit personenbezogener Daten bei unvorhergesehenen Zwischenfällen unmittelbar wiederherstellen zu können. Wiederkehrend intern stattfindende Evaluationen (Systemtests, Prüfung von kundenseitigen Fehlermeldungen, Hinweise von Subunternehmern, Incident Response, etc.) der Wirksamkeit der TOM gewährleisten ein anhaltend hohes Sicherheitsniveau bei der Datenverarbeitung. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen betreffen den Schutz der Datenverarbeitung sowohl in der Reisebestätigung sind verbindlichgenutzten IT-Infrastruktur, bei Subunternehmen, als auch im Bürogebäude der xxxx.xxxx GmbH. Bei der Erstellung der folgenden Kontrollbereiche wurde auch auf § 64 BDSG-neu zurückgegriffen, auch wenn dieser Paragraf ursprünglich nur für öffentliche Stellen vorgesehen ist. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDadurch kann jedoch ein äußerst umfangreiches Schutzniveau garantiert werden. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in der Reisebestätigung sind verbindlich11.1. Angaben in PublikationenDer Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderun- gen aufrechnen bzw. darauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Zahlungen des Kunden werden stets nach den §§ 366 Abs. 2, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet367 BGB verrechnet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden11.2. Soweit weder der Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBnur mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung von ehw an Dritte abtreten. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 11.3. ehw kann Lieferungen und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungLeistungen ganz oder teilweise durch von ihr beauftrag- te Unterauftragnehmer ausführen lassen. 11.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedin- gungen sowie Ergänzungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. 11.5. Ist der Anmelder VerbraucherKunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von ehw . Gleiches gilt für ICOden Erfül- lungsort, es sei denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. 16.5 I11.6. Es gilt - auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden - das Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 11.7. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Kunde und ehw verpflichten sich, unwirk- same Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtVertragslücke. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 33.1. Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenBundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, gleich welcher Artzwischenstaatlichem und über- staatlichem Verweisungsrecht, entsprechen dem Stand bei Erstellung das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetwas auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden33.2. Soweit weder Erfüllungsort ist der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBSitz der Agentur. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung33.3. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOder Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichts- stand hat. Die Agentur behält sich vor, ihre Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen. 16.5 Im Falle 33.4. Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach Zustimmung der Unwirksamkeit einer Bestimmung Agentur auf Dritte übertragen. 33.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages, dem sie zugrunde liegen, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamnicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall Die unwirksame(n) Bestimmung(en) werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch die gesetzlich zulässige eine solche Regelung zu ersetzenersetzt, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtdem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirt- schaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Absence und der Reisebestätigung Kunde sind verbindlich. Angaben in Publikationensich darüber einig, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch Absence hinsichtlich der zu verarbeitenden Daten und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetder zugehörigen Daten ausgeschlossen ist. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformvereinbarung. Festgehalten wird, die dass keine mündlichen Abreden bestehen. 12.3 Die Regelungen in den Verträgen werden durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenVereinbarung nicht berührt, soweit diese ihr nicht widersprechen. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle einer Kollision gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung den Regelungen in den Verträgen ausdrücklich vor. 12.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamTeile dieser Vereinbarung nicht berührt. Eine unwirksame weggefallene Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich diejenige zulässige Regelung bzw. gültige zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des welche dem wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung Gehalt bzw. den verfolgten Zweck am ehesten entsprichtnächsten kommt. Gleichermaßen ist bei Vertragslücken vorzugehen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages12.5 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie sachlich relevantem Unionsrecht, insbesondere der DSGVO. 12.6 Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird das sachlich zuständige Gericht für München vereinbart. - Anlage 1 – Leistungsbeschreibung - Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen - Anlage 3 – Zugelassene Subdienstleister - Anlage 4 – Weisungsberechtigte Personen München, den . .

Appears in 1 contract

Samples: Data Processing Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Er- gänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDas gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte VertragsbestimmungenSollten eine oder mehrere einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 IDas Vorstehende gilt entsprechend im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksametwaiger Lücken dieses Vertrages. Eine Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in ge- setzlich zulässiger Weise entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit von vornherein bekannt gewesen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Xxxxx haben sollte. Es ist den Parteien bekannt, dass nach der Rechtsprechung des wirtschaftlichen Zweckes Bundesgerichtshofs eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt. Es ist jedoch die aus- drückliche Absicht der gewollten Regelung am ehesten entsprichtParteien, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen in jedem Fall zu erhalten und demgemäß die Anwendbarkeit von § 139 BGB insgesamt auszuschlie- ßen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 16.3 Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil deutscher Sprache abgefasste Ver- tragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. 16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des PauschalreisevertragesInterna- tionalen Privatrechts. 16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitig- keiten ist unser Geschäftssitz in Karlsruhe.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Anlagenerrichtung

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in PRAXINO-Optica Viva-Nutzungsvertrag_V05 01/24 13.1 Die im Vertrag benannten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Dieser Vertrag und seine Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten der Reisebestätigung Parteien. Neben- abreden sind verbindlichnicht getroffen. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, 13.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das Textformerfordernis gilt auch für die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Aufhebung des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBTextformerfordernisses selbst. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 13.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten flndet deutsches aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von PRAXINO auf Dritte übertragen. PRAXINO wird die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. 13.4 Dieser Vertrag und seine Durchführung unterliegen dem Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetUN-Kaufrechts. 16.4 13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) ist Stuttgart, soweit zulässig vereinbar – München für ICOnicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. PRAXINO ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 16.5 Im Falle 13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamnicht. Eine unwirksame Die Parteien verein- baren schon jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzeneine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung dem von den Parteien angestrebten Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten entsprichtgerecht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Software License Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlichDies gilt auch für jede Abweichung von dieser Formabrede. Für Fehler wird nicht gehaftetDer Schriftform bedürfen ebenfalls alle die Ausführung des Vertrages betreffende wesentliche Mitteilungen. 16.2 Es gelten Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ein- schließlich etwaiger Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. An deren Stelle treten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner ver- pflichten sich gleichwohl, in solchen Fällen die ungültigen Bestimmungen insbesondere nach Möglichkeit durch andere, zu dem glei- chen tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg führende Bestimmungen zu ersetzen. Das gleiche gilt, wenn in der Durchführung des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVertrages eine Regelungslücke offenbar wird. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ein Streitfall berechtigt den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungAuftragnehmer nicht, seine Leistungen aus dem Vertrag zu unterbrechen bzw. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetweitere Leistungen abzulehnen. 16.4 Für die vertraglichen Beziehungen und etwaige Rechts- treitigkeiten ist ausschließlich die Anwendung des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechts vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 16.5 Erfüllungsort ist die vereinbarte Verwendungsstelle, im übrigen Groß-Gerau. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 IGroß-Gerau im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung sachlichen Zuständigkeitsbe- reich des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtLandgerichts Darmstadt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Agb Lieferungen Und Leistungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 24.1. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E- Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Konto stets eine aktuelle E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail-Adresse des Anbieters ist auf der Reisebestätigung sind verbindlichWebsite dem Impressum oder der Seite „Kontakt“ zu entnehmen. 24.2. Angaben Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Änderung oder Aufhebung des Textformerfordernisses. Ziffer 23 bleibt hiervon unberührt. 24.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte ein wesentlicher Punkt in Publikationendiesen AGB nicht geregelt sein, gleich welcher Artso wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, entsprechen in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchführbare oder nicht geregelte Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare und dem Stand bei Erstellung Sinn und sind unverbindlichZweck der AGB entsprechende Bestimmung zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt. Das Recht des Anbieters, im Rahmen der Regelung gemäß Ziffer 23 diese AGB abzuändern, bleibt unberührt. 24.4. Für Fehler wird nicht gehaftetXxxxxx, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 16.2 Es 24.5. Die vorliegenden AGB gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungenin Rechten und Pflichten auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder sofern keine der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Vertragsparteien der Fortsetzung des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVertrages ausdrücklich in Textform widerspricht. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 24.6. Erfüllungsort und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamSitz des Anbieters. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung Für Klagen des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtAnbieters gegen den Unternehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 11.1 Der Auftraggeber erteilt hiermit seine Zustimmung da- zu, dass wir personenbezogene Daten des Auftragge- bers speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zusammenhängen und diese Daten auch an mit uns verbundene Unternehmen innerhalb der Reisebestätigung sind verbindlichCarl-Zeiss Gruppe übermitteln. Angaben in PublikationenDies erfolgt zu fol- genden Zwecken: Information zu Produkten und Pro- duktneuheiten an den Auftraggeber, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung Unterstützung im Zusammenhang mit Reparatur- und sind unverbindlichServiceverträgen. Für Fehler wird nicht gehaftetDiese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen11.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen von Serviceverträgen bedürfen der Schriftform. Vereinba- rungen über die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder Aufhebung der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBSchriftform bedürfen ebenfalls der Schriftform. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 11.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus dem Servicevertrag auf Dritte zu übertra- gen. Ist Überlässt der Anmelder VerbraucherAuftraggeber das der Instandhaltung unterliegende Gerät einem Dritten, kann er sich allerdings auf diejenigen so bleibt seine Ver- pflichtung zur Zahlung der Vergütung bestehen, es sei denn, dass der Dritte mit unserer Zustimmung in diesen Vertrag eintritt. 11.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, sofern der Auftrag- geber kein Konsument ist, das sachlich zuständige Ge- richt am aktuellen Sitz der Xxxx Xxxxx AG (Feldbach). Wir sind jedoch zusätzlich berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen. 11.5 Es gilt schweizerisches materielles Recht, insbesonde- re die Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO Obligationenrechts. Das UN- Kaufrecht wird ausdrücklich auf dieses Land richtetausgeschlossen. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle 11.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz o- der Unwirksamkeit einer Bestimmung teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamKlauseln bzw. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtüb- rigen Teile solcher Klauseln nicht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen bean- tragt und das Verfahren nicht innerhalb von drei Monaten abge- wendet, so ist der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationenandere Vertragsteil berechtigt, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird für den nicht gehafteterfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadener- satz zu verlangen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingun- gen und/oder der getroffenen weiteren vertraglichen Vereinba- rungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültig- keit der Bedingungen und des Vertrages im Übrigen nicht be- rührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffül- lung einer Xxxxx ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die durch diese Allgemeinen Reise- dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenZweck der Bedingungen oder des Vertrages vereinbart hätten, sofern sie den Punkt be- dacht hätten. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenBeruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBso tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. 16.3 Auf 14.3 Es gilt ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Recht der Bundesrepublik Deutsch- land, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetinternationalen Waren- kauf) wird ausgeschlossen. 16.4 14.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Bestellers. Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bei dem für alle Rechtsstreitigkeiten den Besteller zuständigen Gericht. Der Besteller ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung jedoch auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Lieferanten zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichterheben. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufs Und Bestellbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1. Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom Auftragnehmer zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden einzelnen Fall des Zuwiderhandelns an den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils EUR 60.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt davon unberührt. 13.2. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der Reisebestätigung sind verbindlichvorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 13.3. Angaben in PublikationenGeschäfts- und Vertragssprache ist „Deutsch“, gleich welcher Artwobei darauf hingewiesen wird, entsprechen dass insbesondere 13.4. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. Mündlichen Nebenabreden kommt keine Verbindlichkeit zu. 13.5. Sollten einzelne oder einige Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags ungültig oder undurchführbar sein oder ihre Gültigkeit oder Durchführbarkeit verlieren, so bleiben die AGB bzw. der jeweilige Vertrag hinsichtlich seiner übrigen Bestimmungen aufrecht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine solche gültige Bestimmung ersetzt, die dem Stand bei Erstellung wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung weitestgehend nahekommt. Dasselbe gilt für eine Regelungslücke. 13.6. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kommt auf das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und sind unverbindlichAuftraggeber ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnomen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO) bzw. des UN-Kaufrechts zur Anwendung. 13.7. Für Fehler Streitigkeiten wird nicht gehaftetdie ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers in X-0000 Xxxxxxxxxx vereinbart. Unabhängig davon kann der Auftragnehmer Ansprüche gegen den Auftraggeber auch vor jedem anderen Gericht geltend machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere am Firmensitz des Auftraggebers. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 28.1 Die Bedingungen des Vertrags einschließlich seiner Bestandteile sind abschließend, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/ oder Ergänzungen der Reisebestätigung sind verbindlichVertragsbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. 28.2 Gerichtsstand ist der Sitz der SWR, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Angaben in PublikationenDas gleiche gilt, gleich welcher Artwenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, entsprechen dem Stand bei Erstellung seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 28.3 Vertrags- und sind unverbindlichErfüllungssprache ist deutsch. Für Fehler wird nicht gehaftetdie vertraglichen Be- ziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Über- einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen28.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich seiner Be- standteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflich- ten sich, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung eine andere zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes dem mit der gewollten Regelung am ehesten entsprichtunwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe- kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt bei Lücken im Vertrag einschließlich seiner Bestandteile. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 15.1 Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen15.2 Alle einer Partei zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen, Kenntnisse oder Erfahrungen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die durch zur Durchführung dieses Vertrages notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 15.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge, in die sie einbezogen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 15.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Vertragsverhältnissen ergeben, in die diese Allgemeinen Reise- Geschäftsbeding- ungen einbezogen sind, ist der Gerichtsstand der Sitz von Konica Minolta und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Iim Falle der Unwirksamkeit einer Vertragsübernahme durch DLL der Sitz von DLL. Der Vertragspartner kann auch am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung oder am Gericht des Erfüllungsorts verklagt werden AGB der Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH für Mietverträge in der ab 01.04.2012 gültigen Fassung 15.5 Sollte eine Bestimmung der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung sowie des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtauf Basis dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages davon nicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Ver- trags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. 16.2 2. Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungengilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG). 3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Ge- schäftssitz von Pfinder. 4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtli- che Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag sowie seine Wirk- samkeit ist der Sitz von Pfinder. Pfinder ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben. 5. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlung ein oder wird die Eröffnung des Insolvenz- verfahrens über sein Vermögen beantragt, so ist der andere Vertragspartner berech- tigt, von dem nicht erfüllten Teil des Ver- trags zurückzutreten. 6. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingun- gen und der getroffenen weiteren Verein- barung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestim- mung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Iihr im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige wirtschaftlichen Er- folg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. Das vorstehende gilt im Falle einer Regelungslücke entsprechend. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 7. Pfinder erhebt zum Zwecke der Durchfüh- rung des PauschalreisevertragesVertrags personenbezogene Da- ten und speichert diese zur Verarbeitung ausschließlich für die Durchführung dieses Vertrags.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Sollte irgendeine Bestimmung dieses Stromliefervertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichübrigen Bestimmungen nicht berührt. Angaben in PublikationenViel- mehr verpflichten sich die Vertragspartner, gleich welcher Artdie rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, entsprechen dem Stand im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu er- setzen. Sollte der Stromliefervertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, für die die Vertragspartner bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetihrer Kenntnis bei Vertragsabschluss eine vernünftigerweise einvernehmliche Regelung vorgesehen hätten, verpflichten sich die Vertragspartner zu einer entsprechenden Vertragsergänzung, wobei die beiderseitigen wirtschaftli- chen Interessen angemessen zu berücksichtigen sind. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Auch im Verhältnis zu ausländischen Anbietern, die einen Zuschlag erhalten haben, gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, ins- besondere das UN-Übereinkommen über den internationalen Wareneinkauf, finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. 14.3 Änderungen oder Ergänzungen des Stromliefervertrages bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel. 14.4 Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern über die durch diese Allgemeinen Reise- den vor- liegenden Stromliefervertrag begründeten Recht und Zahlungsbedingungen ergänzt Pflichten sowie über die ord- nungsgemäße Durchführung des Stromliefervertrags sollen auf dem Verhandlungs- wege ausgeräumt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kommt eine Regelung vorsehenVerständigung nicht zustande, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBentscheidet das ordentliche Gericht. Ge- richtsstand ist Heidelberg. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und 14.5 Der vorliegende Stromliefervertrag wird zweifach ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Mit der Unterzeichnung des Vertrags werden gleichzeitig die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetdem Vertrag beigefügten Anlagen anerkannt. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Stromliefervertrag

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 11.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in der Reisebestätigung sind verbindlichkeiner Weise. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftet. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte VertragsbestimmungenDie Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des den wirtschaftlichen Zweckes Absichten der gewollten ursprünglichen Regelung am ehesten entsprichtmöglichst nahe kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 11.2. Änderungen und Ergänzungen und Abweichungen vorliegender AGB haben schriftlich (E-Mail genügt) zu erfolgen. 11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Mass- nahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. 11.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von HV keine Mitarbeiter von HV direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen. 11.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 11.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des PauschalreisevertragesZürich, Schweiz. HV hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 13.1 Erfüllungsort ist der Standort von DENNERT in der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in PublikationenSchlüsselfeld, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetPostbauer-Heng oder ein anderer von DENNERT benannter Lieferort. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 13.2 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der die AVB in Bezug nehmenden Vereinbarung ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. DENNERT ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 16.5 I13.3 Die die AVB in Bezug nehmende Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts sowie des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf“ (CISG). 13.4 Bei anderssprachigen Versionen dieser AVB ist im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben von sprachlichen oder inhaltlichen Differenzen zur deutschen Fassung dieser AVB die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtdeutsche Fassung maßgeblich. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AVB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 12.1 Der Kunde willigt ein, dass er von Solutive als Referenz öffentlich (z. B. im Internet oder in der Reisebestätigung sind verbindlichInformationsmaterial von Solutive) benannt werden kann. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDem Kunden erwachsen daraus keinerlei weitergehenden Verpflichtungen gegenüber Solutive oder einem Dritten. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen von Solutive aus diesem Vertrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder Gegenforderungen im Wege eines Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrechts geltend zu machen, es sei denn, die durch diese Allgemeinen Reise- Gegenforderung ist nach Grund und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten Höhe unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 12.3 Es ist die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Geltung des Rechts zum Pauschalreisevertrag der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung § 651 BGBAusschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts vereinbart. UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. 4. 1980) findet keine Anwendung. 16.3 Auf das 12.4 Die Parteien vereinbaren den Sitz von Solutive als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen und dem Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungParteien, vorausgesetzt dass der Kunde ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ist der Anmelder VerbraucherSolutive ist auch berechtigt, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetan jedem anderen Gerichtsstand zu klagen. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO12.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann. 16.5 Im Falle 12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtnicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lizenzbedingungen (Agb Lizenz Und Miete)

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 18.1 Änderungen und/oder Ergänzungen des Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Reisebestätigung sind verbindlichSchriftform. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetDer Verzicht auf das vorgenannte Schrift- formerfordernis bedarf zu seiner Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 18.2 Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten flndet deutsches aus dem Einzelvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der PM abtreten. 18.3 Das Vertragsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich in eine andere Rechtsordnung verweisen; die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetAnwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 16.4 18.4 Sofern der Auftragnehmer Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten etwaige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit die- sem Vertrag der Geschäftssitz der PM. PM ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOberechtigt, den Auftragnehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 16.5 Im Falle 18.5 Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufs-AGB unwirksam oder undurch- setzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksamdieser Ein- kaufs-AGB nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Eine unwirksame Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzenals vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen rege- lungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes Würdigung der gewollten Regelung am ehesten entsprichtbeiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Xxxxx im Vertrag hätten. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 11.1. Änderungen oder Ergänzungen der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetAGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden11.2. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches ist österreichisches Recht Anwendungunter Ausschluss seiner Verweisungsnormen anwendbar. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Die Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufenUN-Kaufrechts finden keine Anwendung 11.3. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag oder in seiner Ausführung geschlossenen Einzelgeschäfte entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes am Sitz von GMA in Wien vereinbart. Erfüllungsort ist Wien. 11.4. GMA ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten dritte Unternehmen zu beauftragen. Ferner ist GMA und/oder Sport1 Media berechtigt, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darfvermarkteten Medien bzw. Medienprodukte jederzeit umzubenennen, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich ohne dass dies Auswirkungen auf dieses Land richtetden vorliegenden Vertrag hat. 16.4 Gerichtsstand 11.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit schriftlich unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen berechtigt. 11.6. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICOKonditionen und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit 11.7. GMA behält sich weiter vor, Werbung von Wettbewerbern von GMA und/oder verbundenen Unternehmen von GMA zurückzuweisen. GMA hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Vertragspartners Verträge über Werbung zu schließen. 11.8. Soweit einzelne Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung des Vertrages unwirksam sind, wird die Wirksamkeit und Geltung sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung dieses Vertrages gilt sie durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzeneine solche ersetzt, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes inhaltlich der gewollten Regelung unwirksamen Bedingung am ehesten entsprichtnächsten kommt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 11.1 Für den Einzelvertrag gelten Schriftform, diese Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen sowie gegebenenfalls weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisebestätigung sind verbindlichnextevolution. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung Der Einzelvertrag und sind unverbindlichdie vorgenannten Allgemeinen Bedingungen der nextevolution enthalten die vollständigen Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegenstand. Für Fehler wird Anderweitige Bedingungen des Kunden werden nicht gehaftetVertragsinhalt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der nextevolution. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen11.2 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen gemachte Aussagen eines der Vertragspartner sind gegenstandslos, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der sofern sie nicht in den Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBeingeflossen sind. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden 11.3 Sämtliche Vertragsänderungen und ICO und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auch die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetSchriftform. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der 11.4 Sollten Teile des Einzelvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen wirksamhiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Teile durch die gesetzlich zulässige Regelung wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil 11.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des PauschalreisevertragesInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 11.6 Gerichtsstand ist Hamburg.

Appears in 1 contract

Samples: Software License Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben 1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 2. Jegliche Art von Übertragung der Rechte und Verpflichtungen aus einem Vertrag auf Dritte sowie Änderungen derselben werden für null und nichtig erachtet, es sei denn, dieselben werden von beiden Vertragsparteien vereinbart und schriftlich bestätigt. 3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Bestimmung, die den beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in der Reisebestätigung sind verbindlichrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht so nahe wie möglich kommt, als zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Angaben in PublikationenSollten diese Bestimmungen eine Xxxxx enthalten, gleich welcher Artso gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, entsprechen dem Stand bei Erstellung die die Vertragsparteien nach Sinn und sind unverbindlichZweck des Vertrages vereinbart hätten, hätten sie die Xxxxx von vornherein erkannt. 4. Für Fehler wird nicht gehaftetalle Rechtsbeziehungen zwischen ODM und dem AG gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen5. Gerichtsstand ist das für den Sitz von ODM zuständige Gericht. ODM ist jedoch berechtigt, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere am Hauptsitz des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBAG Klage zu erheben. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen 6. Alle aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten über Leistungen, welche von ODM für einen im Ausland ansässigen AG erbracht werden, werden unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch ein Schiedsgericht nach den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht AnwendungRegeln der Internationalen Handelskammer (ICC), von einem gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Ist der Anmelder VerbraucherSchiedsort ist Düsseldorf, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetDeutschland. Die Verhandlungssprache ist Deutsch. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Engineering Services Agreement

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Reisebestätigung sind verbindlichBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Angaben in PublikationenSofern der Auftraggeber Xxxxxxxx im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gleich welcher Artjuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, entsprechen wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetvorliegenden Vertrag ergeben, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen14.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen, sind durch diese Allgemeinen Reise- die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Zahlungsbedingungen ergänzt werdenPIJichten aus diesem Vertrag ist Hamburg, es sei denn, die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart. 14.3 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Soweit weder Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertrag noch diese Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt. 14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehenganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, gelten so wird hierdurch die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist Gültigkeit der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtnicht berührt. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 16.1. Vorbehältlich von Änderungen dieser AGB gemäss Ziffer 1 bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen, wie Kündigungen oder Mängelrügen zu ihrer Gültigkeit der Reisebestätigung sind verbindlichTextform, d.h. Angaben in Publikationensie haben schriftlich, gleich welcher Art, entsprechen dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetper Brief oder E-Mail zu erfolgen. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, 16.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den Beilagen gehen die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGBVertrages vor. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden 16.3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. 16.4. Der Kunde kann Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendungaus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Xxxxx an Dritte übertragen. Ist Xxxxx kann den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. 16.5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Xxxxx befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen übrigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufennicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtetdem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 16.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – soweit zulässig vereinbar – München für ICO 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam16.6. Eine unwirksame Bestimmung ist Wo in diesem Fall durch oder in einem anderen zum Vertrag gehörenden Dokument aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzenmännliche Form verwendet wird, gilt die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtweibliche Form stets als mit eingeschlossen. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schlussbestimmungen. 16.1 Nur Angaben in 12.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag einschließlich der Reisebestätigung sind verbindlich. Angaben in Publikationen, gleich welcher Art, entsprechen Anlage hierzu unterliegt aus- schließlich dem Stand bei Erstellung und sind unverbindlich. Für Fehler wird nicht gehaftetRecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen wie insbesondere der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkom- mens. 16.2 Es gelten zunächst individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen12.2 Soweit der Darlehensgeber Kaufmann ist, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Pauschalreisevertrag unter Einbeziehung § 651 BGB. 16.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Anmeldenden und ICO und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten flndet deutsches Recht Anwendung. Ist der Anmelder Verbraucher, kann er sich allerdings auf diejenigen Bestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts berufen, die ihm Schutz gewähren und von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf, sofern sich die geschäftliche Tätigkeit von ICO ausdrücklich auf dieses Land richtet. 16.4 ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Darlehensvertrag, soweit zulässig vereinbar – München gesetzlich zulässig, der Sitz der Darlehensnehmerin. In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 12.3 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für ICOeine Vereinbarung, mit der das Textformerfordernis abbedungen werden soll. 16.5 Im Falle der Unwirksamkeit einer 12.4 Sollte sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben dieses Nachrangdarlehensvertrags als unzulässig oder undurchführbar erweisen, so behalten die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entsprichtNachrangdarle- hensvertrags ihre Gültigkeit. 16.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Pauschalreisevertrages12.5 Darlehensgeber und Darlehensnehmerin vereinbaren über vertrauliche, nicht öffentlich bekannte Daten (speziell auch solche unter Ziffer 6 genannte) Stillschweigen zu be- wahren.

Appears in 1 contract

Samples: Nachrangdarlehensvertrag