Sonstige allgemeine Bestimmungen Musterklauseln

Sonstige allgemeine Bestimmungen. 12.1 Nachträge, Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen so- wie etwaige Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 7.1. Erklärungen oder Mitteilungen, die Sie oder wir im Rahmen dieser Vertragsbedingungen abgeben, sind nur dann wirksam, wenn sie in Textform (z. B. schriftlich oder per E-Mail) erfolgen. Dieses Formerfordernis gilt auch für den Fall, dass Sie und wir eine Änderung dieser Vertragsbedingungen vereinbaren möchten. Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind nicht ausreichend.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftfor- merfordernis.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. (1) Die sich aus dieser Vereinbarung ergebende Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Technosoft abgetreten werden.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg durch eine andere, rechtlich zulässige Bestimmung zu erreichen.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 19.1 Die Rechte und Verpflichtungen aufgrund des Vertrages und den AGB können vom Kunden nicht auf einen Dritten übertragen werden, dies außer mit einer vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung von CCV. CCV kann mit dieser Zustimmung Auflagen verknüpfen.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 1. Ungültigkeit von Bestimmungen; Änderungen der AB-ÖKO
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 20.1. Für sämtliche Verträge und Pflichten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) von 1980 wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Sonstige allgemeine Bestimmungen. 10.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkula- tionen und sonstigen Unterlagen behal- ten die Parteien ihre Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als ”vertraulich” be- zeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf jede Partei der ausdrückli- chen schriftlichen Zustimmung der je- weils anderen Partei. Die Vertraulich- keitsabrede gilt auch bezüglich des Vertrages und sämtlicher dazugehöri- ger Anlagen. Sofern den Parteien wäh- rend der Vertragsverhandlungen und während der Dauer des Vertragsver- hältnisses Daten, Angaben und sonsti- ge schützenswerte Belange bekannt werden, gilt bezüglich der Vertraulich- keit das Vorstehende entsprechend.

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.