Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. 1. Laufzeiten vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. 1. Laufzeiten und Voraussetzungen der Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte, einschließlich der jeweiligen Kündigungsfristen
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands der MorphoSys AG werden jeweils für die Dauer ihrer Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung zum Vorstandsmitglied, es sei denn, die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied treffen im Zusammenhang mit der Wiederbestellung abweichende oder ergänzende Vereinbarungen.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte a. Laufzeiten der Vorstandsdienstverträge Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Dauer der Vor- standsverträge die gesetzlichen Vorgaben und im Wesentlichen die Empfehlungen des Deutschen Cor- porate Governance Kodex. Die Vorstandsdienstverträge werden für die Dauer der jeweiligen Bestellung abgeschlossen. Bei einer Erstbestellung zum Vorstandsmitglied beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre, wobei hiervon jedoch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann (beispielsweise bei der Beförderung eines Mitarbeiters der Führungsebene der Medios AG zum Vorstandsmitglied). Im Falle einer Wiederbestellung liegt die Höchstdauer bei fünf Jahren. Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Vertrag spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Quartals, in dem die dau- ernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung, der Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied oder bei einer sonstigen Beendigung der Organstellung endet der Vorstandsdienstvertrag mit Ablauf der ein- schlägigen Frist des § 622 BGB. In diesem Fall ist die Medios AG berechtigt, das Vorstandsmitglied von jeder weiteren Tätigkeit für die Gesellschaft für die verbleibende Laufzeit des Dienstvertrags freizustel- len. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Bezüge. Hiervon unberührt ist das beiderseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Vorstandsdienstvertrages aus wichtigem Grund.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. 1. Laufzeiten der Dienstverträge Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder werden für die Dauer der Bestellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung. Bei Erst- bestellung eines Vorstandsmitglieds betragen Bestell- und Vertragsdauer drei Jahre. Bei Wiederbestellung beträgt die Bestellperiode und Vertragsverlängerung bis zu fünf Jahre.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. Die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands der Mynaric AG werden für die Dauer ihrer Be- stellung abgeschlossen und verlängern sich jeweils für die Dauer der Wiederbestellung als Vorstands- mitglied, sofern die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit der Wie- derbestellung keine abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen treffen. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können Sonderregelungen für den Fall eines temporä- ren Widerrufs der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 AktG, insbesondere im Hinblick auf die Ziel Errei- chung und die Fortzahlung der festen und variablen Vergütung, vorsehen.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte a) Laufzeiten und Voraussetzungen der Beendigung vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen. Der Dienstvertrag von Xxxxx Xxxxx hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Vergütungssystem eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Die Dienstverträge verlängern sich für die Dauer einer erneuten Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Eine ordentliche Kündigung der Vorstandsdienstverträge durch das Vorstandsmitglied ist ausgeschlossen. Die xxxxxxxxxxxx.xx AG kann den Dienstvertrag ordentlich kündigen, wenn die Bestellung zum Mitglied des Vorstands vorzeitig aus wichtigem Grund widerrufen wird. Ein Dienstvertrag kann von der xxxxxxxxxxxx.xx AG oder vom Vorstandsmitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Dienstvertrages dauernd arbeitsunfähig, so endet der Dienstvertrag drei Monate nach dem Ende des Monats, in dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt worden ist. Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied einmalig das Recht, innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Vorstandsmitglied der tatsächlich stattgefundenen Kontrollwechsel bekannt geworden ist, das Vorstandsamt mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende niederzulegen und den Dienstvertrag zu demselben Termin zu kündigen. Ebenso kann die Gesellschaft im Falle eines Kontrollwechsels das Vorstandsmitglied abberufen und den Dienstvertrag mit derselben Frist kündigen.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. (a) Laufzeiten der Vorstandsdienstverträge
(b) Leistungen bei Vertragsbeendigung
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. 1. Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands
2. Unterjähriger Ein- bzw. Austritt und vorzeitige Beendigung der Verträge der Mitglieder des Vorstands
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte. 1. Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten der Dienstverträge